Tumorzentrum Anhalt am Städtischen Klinikum Dessau e.v.

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1 Tumorzentrum Anhalt am Städtischen Klinikum Dessau e.v. Informationspapier -Tumormeldeverfahren-

2 Allgemeine Erläuterungen Krebs zählt in Deutschland zu den häufigsten Todesursachen Bis zu Menschen erkranken in der Bundesrepublik Deutschland neu daran Gesetzgeber strebt im Rahmen des 2008 beschlossenen Nationalen Krebsplans eine deutliche Verbesserung der Datenbasis an Zu den zentralen Maßnahmen gehört die Errichtung sogenannter Klinischer Krebsregister (KKR) auf der Ebene der Bundesländer Was sind klinische Krebsregister? Klinische Krebsregister sind fachlich unabhängige Einrichtungen, die alle wichtigen Daten, die im Verlaufe einer Krebserkrankung und Ihrer Behandlung anfallen, erfassen: Diagnose Jeder einzelne Behandlungsschritt Nachsorge Rezidive Überleben/ Tod Tumorzentrum Anhalt Tumorzentrum Anhalt am Städtischen Klinikum Dessau e. V. wurde 1993 gegründet Rechtsform eines eingetragenen gemeinnützigen Vereins Neben KKR Halle und KKR Magdeburg das dritte regionale KKR im Bundesland Sachsen-Anhalt. Einzugsgebiet Im Rahmen der Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und registergesetzes (KFRG) erging auf Antrag vom 08. Juli 2014 folgender Bescheid vom Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt: Das Tumorzentrum Anhalt e.v. [ ] wird als regionales klinisches Krebsregister im Sinne des 65c Abs. 5 Satz 1 SGB V für das Gebiet der kreisfreien Stadt Dessau- Roßlau, der Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg sowie das Gebiet des Altkreises Bernburg im Landkreis Salzlandkreis bestimmt. Tumorzentrum Anhalt Einzugsgebiet

3 Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (KFRG) Am 09.April 2013 ist das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz KFRG in Kraft getreten. Die Bundesgesetzgebung hat mit dem KFRG einen Rahmen vorgegeben, welcher länderspezifisch hinsic htlich Datenschutz usw. untersetzt werden muss Aktuell sind die Umsetzungsregelungen für Sachsen-Anhalt noch in Arbeit

4 Antworten zum Meldeverfahren Welche Tumorerkrankungen müssen gemeldet werden? ICD-10 Bezeichnung C C96.9 Bösartige Neubildungen (mit Ausnahme von C77- C79, sekundäre Neubildungen) D D09.9 In-situ-Neubildungen D D33.9 Gutartige Hirntumoren D D35.4 Gutartige Neubildungen von Hypophyse, Ductus craniopharyngealis und Epiphyse (Glandula pinealis, Zirbeldrüse) D D48.9 Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens Wer muss melden? Alle in Sachsen-Anhalt tätigen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, die diese Tumorerkrankungen diagnostizieren oder behandeln. Diagnose: Tumordiagnose unter Einschluss der pathohistologischen Untersuchung(en), aber auch auf Grund der zusammenfassenden Bewertung der, klinischen Untersuchung, bildgebender Verfahren und/oder der Laborbefunde, wenn keine histologische Sicherung erfolgt. Behandlung Tumorspezifische Therapie, z. B. Operation, Chemo- und/oder Radiotherapie, Immuntherapie, antihormonelle Therapie oder primär palliative Therapie. Einverständniserklärung Wie soll die Einverständniserklärung eingeholt werden? - Für jede Erstmeldung ist die schriftliche Einverständniserklärung des jeweiligen Patienten zur Datenübermittlung an das Klinische Krebsregister einzuholen. - Die Einwilligung gilt für den gesamten Krankheitsverlauf und muss nicht für jede weitere Meldung erneut vom meldenden Arzt/ von der meldenden Klinik eingeholt werden - Jedoch sollte bei Arztwechsel/ Klinikwechsel jeder meldende Arzt/ jedes meldende Klinikum eine auf sich ausgestellte Einwilligung vorliegen haben - Einen entsprechenden Vordruck finden Sie unter:

5 Warum muss die Einverständniserklärung eingeholt werden? Mangels derzeit noch bestehender Rechtsgrundlage ist eine Nutzung der Patientendaten nur auf der Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Patienten möglich. Soweit die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten von der Einwilligung Betroffener abhängig gemacht wird, ist nach Ziff. 4.2 der VV-DSG-LSA eine sog. informierte Einwilligung vorgesehen. Kann die Einverständniserklärung abgelehnt werden? Der Patient besitzt ein Widerspruchsrecht gegen die Datenspeicherung seiner Daten im Klinischen Krebsregister Die Einwilligung ist freiwillig Aus dem Widerspruch entstehen dem Patienten keinerlei Nachteile Auf sein Widerspruchrecht muss der Patient ausdrücklich hingewiesen werden Vergütung der Meldungen Die Höhe der Meldevergütung wurde im Schiedspruch vom wie folgt festgesetzt: Meldungsart a) gültige Meldung einer Erstdiagnose (Diagnosedaten) b) gültige Meldung von Verlaufsdaten c) gültige Meldung von Therapie- (z.b. OP, Systemische- und Strahlentherapie) sowie Abschlussdaten d) gültige Pathologenmeldung (histologischer, labortechnischer oder zytologischer Befund) Betrag 18,00 8,00 5,00 4,00

6 Mehrfachmeldungen Mehrfachmeldungen von Kollegen? / Wenn Klinik und Arzt melden, wer erhält eine Vergütung? Die Meldung erfolgt jeweils durch den Arzt, der die Erkrankung feststellt und/oder den Patienten behandelt. Praxis, in der eine Chemotherapie erfolgt, leitet Therapiedaten an das Krebsregister weiter, als auch die Praxis, die eine Strahlentherapie durchführt. Handelt sich dabei um Verlaufsdaten über einen Zeitraum von fünf Jahren. Dazu gehören Angaben zu Rezidiven und wenn der Patient verstirbt. Bei der Erstdiagnose möglich, dass der niedergelassene Arzt und das Krankenhaus den Tumor melden. gerechtfertigt, wenn in der Klinik weitergehende Maßnahmen mit zusätzlichen Erkenntnissen durchgeführt werden. In diesem Fall werden beide Meldungen vergütet. (vgl. KBV 03/2015) Woher weiß man ob das Klinikum schon gemeldet hat, bekommt keine Info vom Städtischen Klinikum? Das Städtische Klinikum Dessau meldet alle relevanten Tumorerkrankungen an das Klinische Krebsregister Anhalt. Bei vielen Kliniken ist das Tumorzentrum im Verteiler der Epikrise vermerkt. Generell gilt: Mehrfachmeldungen zu einer Erkrankung aus verschiedenen Quellen sind erwünscht und wichtig! - Verbessert Vollzähligkeit und erhöht die Qualität der Daten - Verschiedene Melder besitzen spezifische Informationen für das Gesamtbild einer Erkrankung: Kliniker kennt genaue TNM-Stadium und Tumorlokalisation Niedergelassene Arzt verfügt ggf. über Infos zu früheren Tumorerkrankungen und zum Beruf des Patienten Was können Allgemeinmediziner melden? Möglichkeit für eine Abschlussmeldung, wenn Patient in der Häuslichkeit verstirbt

7 Angaben zur vollständigen Meldung Angaben bei jeder Tumormeldung: Namen Geschlecht Geburtsdatum Versichertennummer Krankenkasse des Versicherten meldende Institution Diagnose: Tumordiagnose (ICD-10) Diagnosedatum Hauptlokalisation (als Freitextangabe sofern bei Tumorart anwendbar; die Angabe der ICD-O ist optional) Klinisches Tumorstadium (sofern bei Tumorart anwendbar) Die Diagnosestellung schließt histologische, labortechnische, zytologische Befunde mit ein, sofern diese dem meldenden Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus bei Abgabe der Meldung vorliegen. Verlaufsdaten: Untersuchungsdatum Untersuchungsanlass Tumorstatus (z.b. Tumorfreiheit, Teilremission) Therapie- oder Abschlussdaten: Folgemeldungen zur operativen Therapie: OP-Datum durchgeführte Prozedur Folgemeldungen zur Strahlentherapie: Beginn der Behandlung Zielgebiet Intention (z.b. palliativ, neoadjuvant) Folgemeldungen zur systemischen Therapie: Beginn der Behandlung Substanz Intention (z.b. palliativ, neoadjuvant)

8 Histologischer, labortechnischer, zytologischer Befund: Datum der Histologie/ Befundnummer Histologische/ zytologische Diagnose Grading (sofern bei Tumorart anwendbar) Tumorstadium (ptnm-klassifikation bzw. andere tumorspezifische Klassifikationen wie z.b. Ann Arbor, FIGO, Binet) Meldebögen Warum gibt es keine vorbereiteten Meldebögen mehr? Vorbereitete Meldebögen wurden von der Nachsorgeleitstelle der KV zur Verfügung gestellt Finanzierung durch bestimmte Ersatzkassen der betroffenen Patienten Zahlungen der Krankenkassen wurden eingestellt und somit auch die Erstellung der Meldebögen Meldung in Papierform? Warum nicht über das Internet? aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen die Meldungen derzeit noch per Post an das Klinische Krebsregister gesendet werden Diagnosebogen (rot) Behandlungsbogen (gelb) Nachsorgebogen (grün) Abschlussbogen (blau) Wie werden die Meldebögen ausgefüllt?

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13 Ansprechpartner Tumorzentrum Anhalt am Städtischen Klinikum e.v. Dokumentationsassistentinnen Susanne Seidler Tel.: rechtliche Fragen: Andreas Jung Leiter Rechtsrefendariat SKD Carola Wawra Tel.: Informatiker Michael Lenze Tel.:

Vereinbarung. vom 15.12.2014. zwischen. dem GKV-Spitzenverband, Berlin. und. der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin.

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