EFRE-Innovationsförderung des MW
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1 EFRE-Innovationsförderung des MW Dr. Dagmar Linse
2 Ausrichtung der MW-Innovationsförderung zur EU-Förderperiode Innovationspolitische Grundlagen Adressaten-Schwerpunkt: KMU - hoher KMU-Unternehmensanteil in NDS - Unternehmen mit Marktneuheiten in NDS unter Bundesdurchschnitt - daher: Konzentration der Innovationsförderung auf KMU Vorgaben durch die EU: grundsätzlich Förderung innerhalb der RIS3-Spezialisierungsfelder RIS3 = Regionale Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung Schwerpunkt der Landespolitik: Förderziel Technologietransfer Zusammenarbeit von KMU mit anderen Unternehmen und mit Forschungseinrichtungen stärken
3 Ausrichtung der MW-Innovationsförderung zur EU-Förderperiode Innovationspolitische Grundlagen Spezialisierungsfelder der RIS3 Niedersachsen Mobilitätswirtschaft Gesundheits- und Sozialwirtschaft Energiewirtschaft Land- und Ernährungswirtschaft Digitale- und Kreativwirtschaft Neue Materialien und Produktionstechnik Maritime Wirtschaft
4 Ausrichtung der MW-Innovationsförderung zur EU-Förderperiode Landesprogramme MW (EFRE-Mittel) Maßnahmen nach Innovationsfähigkeit Beratung von KMU zu Wissens-und Technologietransfer niedrigschwellige Innovationsprojekte Innovationsprojekte Forschung und Entwicklung Flankierende Maßnahmen Innovationsnetzwerke Wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen In Abstimmung mit Bundesprogramme EU - Programme ZIM KMU innovativ Horizon 2020
5 Beratung von KMU zu Wissens-und Technologietransfer (Richtlinie seit in Kraft) Ziele KMU sollen dazu motiviert werden: - neue Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln bzw. ihre Produkte und Dienstleistungen zu verbessern, - neue Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen einzuführen bzw. bestehende Prozesse deutlich zu verbessern, - mit wissenschaftlichen, insbesondere regionalen, Einrichtungen zusammenzuarbeiten sowie - sich an Innovationsnetzwerken zu beteiligen. Zuwendungsempfänger Gebietskörperschaften oder von diesen mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung beauftragte Einrichtungen in Niedersachsen. Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung sind qualifizierte Beratungen sowie damit in Zusammenhang stehende Aufgaben der Vor- und Nachbereitung.
6 Beratung von KMU zu Wissens- und Technologietransfer Qualifizierte Beratungen (beihilferelevant, d.h. De-Minimis-Nachweis) mind. 30 % des Projekts, u.a. als - Beratung zu Potenzialen neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen - Beratung bei der Implementierung neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen - Beratung zur Entwicklung und Umsetzung eigener Projektideen in neue Produkte oder Dienstleistungen, - Unterstützung bei Antragstellungen zu Innovationsförderprogrammen (Land, Bund, EU) Aufschlussgespräche - insbesondere - Erfassung des Unterstützungsbedarfs - Informationen zu wissenschaftlichen, insbesondere regionalen Einrichtungen - Kontaktvermittlung zu möglichen Kooperationspartnern, - Informationen zu passenden Netzwerken und Clustern, - Informationen zu öffentlichen Fördermöglichkeiten sowie - Kontaktvermittlung zu Experten für eine qualifizierte Beratung.
7 Niedrigschwellige Innovationen in KMU und kleinen und mittleren Handwerksunternehmen (Richtlinie seit in Kraft) Gegenstand der Förderung Gefördert werden anwendungsnahe niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen gemäß Artikel 25 i. V. m. Artikel 2 Ziffer 86 AGVO, bei denen mithilfe von eigenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen. Darunter fallen eigene Entwicklungsarbeiten u. a. bei der Übernahme von Techniken in einen anderen Produktionsmaßstab, zur Anpassung bestehender Erzeugnisse, Fertigungsverfahren oder Produktund Dienstleistungsdesign auf einen anderen Anwendungsbereich. Die Förderung erstreckt sich ferner auch auf Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozessund Organisationsinnovationen i. S. v. Artikel 29 AGVO, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind.
8 Niedrigschwellige Innovationen in KMU und kleinen und mittleren Handwerksunternehmen Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU). Zur gewerblichen Wirtschaft gehören Unternehmen mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung. Als KMU gelten Unternehmen nach Anhang I der AGVO. Zuwendung Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 35 % der zwf Gesamtausgaben, max Fördersumme zuwendungsfähige Ausgaben Personalausgaben(Pauschalen nach Erlass der StK, MBl. Nr. 23 vom ) Investitionen Fremdausgaben Sachausgaben bzw. sonstige Betriebsausgaben
9 Niedrigschwellige Innovationen in KMU und kleinen und mittleren Handwerksunternehmen Qualitätskriterien (Einheitliches 100-Punkte-Modell) 60 Punkte fachliche Qualitätskriterien: Innovationsgehalt, Entwicklungsrisiko, Realisierbarkeit, Marktfähigkeit, Bedeutung für niedersächsische Wirtschaft 10 Punkte EU-Querschnittsziele: Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz; Gleichstellung und Nichtdiskriminierung; Gute Arbeit 30 Punkte Ziele i. S. d. der RIS3-Strategie: Stärkung der Innovationskraft der KMU, Kooperation und Wissenstransfer, Gründungsintensität und ländliche Räume, Schwerpunktthemen der RIS3-Strategie Bewertungsverfahren - Mindestpunktzahl für Bewertungsblöcke der Qualitätskriterien - Bewertung durch IZ, Innovationsberater des Handwerks, NBank
10 Nds. Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung (Richtlinie in der Ressortabstimmung) Gegenstand der Förderung Gefördert werden Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung gemäß Artikel 25 AGVO mit dem Ziel, neue oder erheblich verbesserte, vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Die Vorhaben müssen einen hohen eigenen Entwicklungsanteil durch einen entsprechenden Einsatz eigenen Personals aufweisen. Gefördert werden als Vorhaben der experimentellen Entwicklung gemäß Artikel 25 AGVO auch Pilot-und Demonstrationsvorhaben, in denen ein geringerer eigener Entwicklungsanteil benötigt wird. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie mit diesen kooperierende Forschungseinrichtungen. Als gewerbliche Wirtschaft gelten Unternehmen mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung.
11 Nds. Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung Art, Umfang und Höhe der Zuwendung - Einzelvorhaben - Verbundvorhaben (nur KMU) oder - Kooperationsvorhaben (KMU mit mind. 1 Forschungseinrichtung) Mittlere Unternehmen: Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 35 % der zwf Gesamtausgaben oder Darlehn bis 70 % der zwf Gesamtausgaben Kleine Unternehmen: Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 45 % der zwf Gesamtausgaben oder Darlehn bis 90 % der zwf Gesamtausgaben Zuschlag um 15 % für Verbund- oder Kooperationsvorhaben (nur bei Zuschüssen) Große Unternehmen: nur Darlehn bis 50 % der zwf Gesamtausgaben Zuschuss: mind und max ( je KMU), max (je Forschungseinrichtung) Darlehn: mind und max. 1 Mio.
12 Nds. Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung Zuwendungsvoraussetzungen - Vorhaben, die in einem Spezialisierungsfeld der RIS3-Strategie in Niedersachsen durchgeführt werden. - Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen. - Kooperierende Forschungseinrichtungen müssen ebenfalls eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben. - Gesamtfinanzierung muss im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips gesichert sein. - Personalausgaben müssen mindestens 50 % aller zuwendungsfähigen Ausgaben betragen (außer für Pilotprojekte mit Darlehensförderung). - Großunternehmen müssen bescheinigen, dass durch die Förderung kein signifikanter Arbeitsplatzverlust an anderen Standorten des Unternehmens (EU-weit) entstehen wird.
13 Nds. Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung Qualitätskriterien (Einheitliches 100-Punkte-Modell) 60 Punkte fachliche Qualitätskriterien: Innovationsgehalt; technisches Risiko; Realisierbarkeit; Marktfähigkeit; Bedeutung für die niedersächsische Wirtschaft. 10 Punkte EU-Querschnittsziele: Nachhaltige Entwicklung; Gleichstellung und Nichtdiskriminierung; Gute Arbeit. 30 Punkte regionalfachliche Kriterien: Beitrag zur regionalen Entwicklung gemäß der Regionalen Handlungsstrategie (RHS); kooperativer Ansatz; besonders hoher Beitrag zur Bewältigung regionsspezifischer Herausforderungen; Kommune bzw. Teilraum mit besonderem Unterstützungsbedarf. Bewertungsverfahren - Mindestpunktzahl für Bewertungsblöcke der Qualitätskriterien (mind. 6 Pkt. pro Kriterium in Block 1, mind. 4 Pkt. in Block 2, mind. 50 Pkt. insgesamt) - Bewertung durch IZ, NBank, Ämter für Regionalentwicklung
14 Innovationsnetzwerke (Richtlinie bei Amtsblattstelle zur Veröffentlichung) Ein Innovationsnetzwerk bezeichnet den regionalen oder überregionalen Zusammenschluss von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und weiteren Partnern in Niedersachsen mit dem Ziel, den Austausch von Wissen und Know-how zu betreiben, einen wirksamen Beitrag zum Wissenstransfer zu leisten sowie gemeinschaftlich innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Ziele Ziel ist die Erhöhung der Innovationskraft sowie die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Niedersachsen durch die Mitwirkung in leistungsfähigen niedersächsischen Innovationsnetzwerken. Durch die Qualifizierung der Netzwerke, die Themen innerhalb der Spezialisierungsfelder der niedersächsischen Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3) vorantreiben, sollen die Wissensbildung und der Wissens-und Technologietransfer gestärkt sowie die intensive Zusammenarbeit der Wirtschaft untereinander und mit der Wissenschaft ausgebaut und dadurch die Regionen auf Grundlage ihrer jeweiligen regionalen Stärken unterstützt werden.
15 Innovationsnetzwerke Zuwendungsempfänger Zuwendungen dürfen ausschließlich der juristischen Person bewilligt werden, die das Innovationsnetzwerk betreibt (Betreiber), für ihre Funktion als Betreiber von den Netzwerkpartnern schriftlich autorisiert ist und eine Betriebsstätte in Niedersachsen betreibt bzw. einen Sitz in Niedersachsen hat. Betreiber und damit Zuwendungsempfänger kann auch ein Konsortium sein, an dem sich mehrere Konsortialpartner beteiligen. Einer der Konsortialpartner übernimmt die Leitung des Konsortiums. Gegenstand der Förderung Gefördert werden Aktivitäten des Netzwerkmanagements (gemäß Artikel 27 Abs. 8. Buchst. a-c AGVO) Zuwendung Die Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt in beiden Zielgebieten maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR pro Jahr. Sie kann durch kommunale Mittel bis max. 50 % der zwf. Ausgaben ergänzt werden.
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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