Steuerliche und andere Neuerungen
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- Werner Schuler
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1 Rundschreiben Nr. 1/2017 Geschrieben von dott. Thomas Thaler Bozen, Steuerliche und andere Neuerungen Mit dem Finanzgesetz 2017, Gesetz Nr. 232 vom sind einige Steuer- und Abgabenbestimmungen erlassen worden. Auf diese und andere Neuerungen möchten wir in diesem Rundschreiben hinweisen. Der Einkommenssteuer-IRPEF-Tarif bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die Steuersätze für Einkommen von natürlichen Personen für 2016 sind demnach folgende: 23 % für Jahreseinkommen bis zu Euro 27 % von bis Euro 38 % von bis Euro 41 % von bis Euro 43 % für Jahreseinkommen von mehr als Euro IRI Unternehmenssteuer Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit ordentlicher Buchhaltung können wahlweise für die nicht ausgeschütteten Gewinne die proportionale Einkommenssteuer für Unternehmen (IRI) mit einem Steuersatz von 24 % anwenden. Die Option wird in der Steuererklärung ausgeübt und diese Besteuerung ist dann für fünf Jahre bindend. Werden Gewinne ausgeschüttet, fällt auf diese Beträge zusätzlich die Einkommenssteuer IRPEF an. Es besteht die Vermutung, dass zuerst eventuelle bestehende und bereits besteuerte Reserven ausbezahlt werden, die dann nicht mehr zusätzlich der IRPEF unterliegen. Der Steuersatz für die IRI ist mit 24 % gleich hoch wie die Körperschaftssteuer IRES für Kapitalgesellschaften, die ab 2017 von 27,5 % auf 24 % reduziert wird. 1
2 IRAP Der IRAP-Satz für 2017 beträgt in Südtirol 2,68 %. Die Personalkosten für unbefristete Arbeitsverhältnisse sind bei der IRAP-Berechnung seit zur Gänze abzugsfähig. Die Personalkosten für saisonal Angestellte können seit teilweise für die IRAP-Berechnung abgezogen werden. Die Landwirtschaft ist seit zur Gänze von der IRAP-Pflicht befreit. Aufwertung Grundstücke und Beteiligungen Natürliche Personen können wiederum Beteiligungen und Grundstücke durch die Bezahlung einer Ersatzsteuer aufwerten. Die beeidete Schätzung bezieht sich auf Vermögenswerte zum und muss bis erstellt werden. Die Ersatzsteuer beträgt unverändert 8 % Aufwertung Anlagevermögen In der Bilanz 2015 vorhandene Anlagegüter können im Jahresabschluss 2016 auf den aktuellen Wert aufgewertet werden durch Bezahlung einer Ersatzsteuer in der Höhe von 16 % für abschreibbare Sachanlagen und von 12 % für nicht abschreibbares Anlagevermögen. Mehrwertsteuer in der Landwirtschaft Die Mehrwertsteuer-Sonderabrechnung anhand der Verrechnungssätze kann auch im Jahr 2016 unabhängig von der Höhe des Umsatzes wie bisher angewandt werden. Für die Befreiung von der Mehrwertsteuer und Registerführung gilt weiterhin die Umsatzgrenze von Euro. Steuerabsetzbeträge auf Sanierungen Der Steuerabzug für energetische Gebäudesanierungen (65 %) gilt unverändert bis zum Der Steuerabzug für Wiedergewinnungsarbeiten an privaten Wohngebäuden beträgt bis 31. Dezember 2017 unverändert 50 % mit einem Maximalbetrag von Euro pro Baueinheit. Für die Kondominien wird eine Verlängerung bis 2021 gewährt; in bestimmten Fällen sind für Kondominien noch höhere Steuerabsetzbeträge vorgesehen. 2
3 Begünstigt ist weiterhin bis Ende 2017 der Kauf von Möbeln und von Elektrogeräten mit Energieklasse A+. Es steht ein Absetzbetrag von 50 % auf max. Euro zu, aber immer nur dann wenn der Kauf bzw. Austausch im Rahmen einer Sanierung des Wohngebäudes erfolgt. Diese Sanierung muss nach dem begonnen haben. Der Möbelbonus für junge Paare wurde nicht verlängert. Eigenkapitalförderung ACE Der figurative Zinssatz für die Eigenkapitalförderung ACE wird im Jahr 2017 von derzeit 4,75 % auf 2,3 % herabgesetzt. Die Bemessungsgrundlage wird bereits rückwirkend für 2016 bei den Einzelunternehmen und Personengesellschaften jener der Kapitalgesellschaften angepasst, d.h. es ist nicht mehr das gesamte Eigenkapital begünstigt, sondern nur der Nettozuwachs ab dem Jahre Investitionsbeihilfe durch erhöhte Abschreibungen Für neue materielle Investitionsgüter, die im Zeitraum von Unternehmen oder Freiberuflern erworben werden (auch in Leasing), ist die steuerliche Abschreibung auf 140 % des Anschaffungswertes möglich (Sonderabschreibung). Von der Investitionsbegünstigung ausgeschlossen sind Immobilien und andere Gegenstände mit einem Abschreibungssatz von weniger als 6,5 %. Ebenfalls ausgeschlossen sind ab PKW s, die betrieblich und privat genutzt werden. Für den Ankauf von bestimmten neuen technologischen und computergesteuerten Maschinen ist die steuerliche Abschreibung auf 250 % des Anschaffungswertes möglich (Megaabschreibung). Gefördert wird auch eine Übergabe der Investitionsgüter innerhalb Juni 2018, wenn innerhalb für das bestellte Investitionsgut eine Anzahlung von mindestens 20 % geleistet wird. Begünstigte Zuweisung von Immobilien an Gesellschafter und Privatisierung von Einzelunternehmen Gesellschaften können nicht betrieblich genutzte Immobilien und in öffentlichen Registern eingetragene Fahrzeuge unter steuerlichen Erleichterungen bis den Gesellschaftern zuweisen. Einzelunternehmen können betrieblich genutzte Immobilien bis zum begünstigt privatisieren. Die Ersatzsteuer beträgt 8 %. 3
4 INPS-Pensionsbeiträge Der INPS-Pensionsbeitrag 2017 für die INPS-Sonderverwaltung von Freiberuflern ohne eigene Pensionskasse beträgt 25,72 %. Für Freiberufler, die anderweitig pflichtversichert sind oder Rentner, beträgt der INPS- Pensionsbeitrag 24 %. Nicht anderweitig pflichtversicherte fortwährende und koordinierte freie Mitarbeiter zahlen einen Pensionsbeitrag in der Höhe von 32,72 %. Für Handwerker und Kaufleute steigen die Beiträge 2017 auf 23,55 bzw. 23,64%. Sonstige Neuerungen Gesetzlicher Zinsfuß: der Gesetzliche Zinsfuß sinkt ab von 0,2 % auf 0,1 %. Enasarco: der Beitragssatz auf Provisionen der Handelsvertreter steigt ab von 15,10 % auf 15,55 %. Kunden- und Lieferantenlisten: die Kunden- und Lieferantenliste ist ab trimestral statt jährlich zu erstellen. Im Gegenzug werden die Meldungen der innergemeinschaftlichen Einkäufe und erhaltenen EU-Dienstleistungen und die Blacklist-Meldungen für Geschäftsfälle mit Steuerparadiesen abgeschafft. Steuereinzahlungen: die Einkommenssteuereinzahlungen von Juni / Juli verschieben sich generell vom 16. des Monats auf Monatsende. Die Einzahlungen können demnach am und mit Zinsaufschlag am jeden Jahres erfolgen. Vereinfachte Buchhaltung / Kassaprinzip: bei vereinfachter Buchführung ist ab das Kassaprinzip (Besteuerung aufgrund des effektiven Zu- und Abflusses) vorgesehen, wobei vereinfacht angenommen werden kann, dass alle im Geschäftsjahr ausgestellten Rechnungen als kassiert und alle erhaltenen Rechnungen als bezahlt gelten (Option mit Bindung für mind. 3 Jahre notwendig). Es kann für das Kompetenzprinzip optiert werden, in diesem Fall muss aber von vereinfachter Buchhaltung auf ordentliche Buchführung umgestellt werden. Voluntary disclousure: die Selbstanzeige und Aufdeckung von bisher nicht gemeldetem Vermögen, das sich im Ausland befindet, ist auch im Jahr 2017 wieder möglich. Händische Einzahlung F24: die händische Abgabe der F24 bei der Bank ist für Privatpersonen ab auch für Beträge über Euro wieder möglich. 4
5 Wir haben uns hier darauf beschränkt, Ihnen die wesentlichen Veränderungen im Steuerbereich in kürzest möglicher Form bekannt zu geben. Für genauere Auskünfte über sämtliche Änderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Thaler & Partner 5
S T E U E R - UND W I R T S C H A F T S B E R A T E R
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