Betriebsratsaufgaben und Betriebsratswahl 2014
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- Reinhold Klein
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1 Dipl.-Kfm. Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt mobilfon: Betriebsratsaufgaben und Betriebsratswahl 2014 Die Amtszeit der Betriebsräte in Ihrem Hause endet spätestens am 31. Mai 2014 (je nach Zeitpunkt der letzten Wahl der einzelnen Betriebsratsgremien). Vor Ablauf der Amtszeit ist es für einen Betriebsrat sinnvoll, noch einmal Rückschau auf die gerade verfließende Amtszeit zu halten, die Arbeitnehmer an Hand der allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates über Geleistetes zu berichten und sich auf die anstehenden Betriebsratswahlen vorzubereiten. Ein Betriebsrat, der seine Arbeit fortsetzen will, gibt seinen Wählern und Wählerinnen einen Ausblick auf die kommende Amtszeit, seine Zielsetzung und ruft noch einmal in Erinnerung, welch breit gefächertes Aufgabengebiert er abdecken muss, um Nutzen für die von ihm vertretenen Arbeitnehmer zu bewirken. Die zweite wichtige Aufgabe ist die rechtssichere Vorbereitung der Betriebsratswahlen, um nicht im Dschungel von Wahlvorschriften, Terminen und Fristen Gründe für eine erfolgreiche Anfechtung der Wahl zu liefern. Dieses Seminar hilft Ihnen, Interesse für die Betriebsratswahlen bei Ihren Kolleginnen und Kollegen zu wecken und die Betriebsratswahl professionell und rechtssicher vorzubereiten.
2 Seminarausschreibung Vorbereitung und Durchführung der regelmäßigen und der außerhalb der regelmäßigen Amtszeiten stattfindenden Betriebsratswahlen 2014 unter Berücksichtigung der allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates gemäß 80 BetrVG. Seminar für Betriebsräte gem. 37 Abs. 6 BetrVG vom 18. bis 22. November 2013 in Fürstenhagen Freistellung: Termin: Ort Kosten(erstattung): gemäß 37 Abs. 6 i. V. mit 40 Betriebsverfassungsgesetz Anreise am Vortag (Sonntag) bis 20:00 Uhr ohne Mehrkosten möglich Seminarbeginn: Montag, , Uhr Seminarende: Freitag, , Uhr Landgasthaus Zur Linde, Fam. Ackerhans, Ahornallee 32, Fürstenhagen, Tel.: 05574/322, Fax: 05574/344 An Kostenarten fallen an: Seminargebühr (Referenten-, Durchführungskosten, Seminarunterlagen) Reise- und Unterbringungskosten Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Teilnahme ergibt sich aus 37 Abs. 6 i. V. mit.40 BetrVG. Seminargebühr: Rechnung: Die Seminargebühr beträgt Euro 750,- pro Teilnehmer/in zuzüglich. gesetzlicher MwSt (zurzeit 19%). Das Unternehmen erhält bei Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung eine auf die Teilnehmer bezogene Rechnung. Anmeldeschluss: 25. Oktober 2013 Hotelkosten: Anmeldung: Die Hotelkosten in Höhe von ca. 350,- EURO pro Teilnehmer/in werden bei Abreise vor Ort gezahlt oder dem Unternehmen bei Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung in Rechnung gestellt,. Bitte die Anmeldung mit dem anhängenden Formular an Virtuell Consult Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt Seelingstädter Straße Hameln senden oder per Fax 05151/ Informationen: Weitere Informationen erhalten Sie unter der gleichen Anschrift, und Tel.-Nr.: 05151/
3 Dipl.-Kfm. Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt mobilfon: Themenplan Vorbereitung und Durchführung der regelmäßigen und der außerhalb der regelmäßigen Amtszeiten stattfindenden Betriebsratswahlen 2014 unter Berücksichtigung der allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates gemäß 80 BetrVG. Seminar für Betriebsräte gem. 37 Abs. 6 BetrVG I. Umsetzung der Allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates 1 Allgemeines 2 Überwachungsaufgaben 2.1 Überwachungsgegenstand Gesetze und Verordnungen Unfallverhütungsvorschriften Tarifverträge Betriebsvereinbarungen 2.2 Durchsetzung Zutrittsrecht, Stichproben, Umfragen Kein Klagerecht Streitigkeiten über Vorliegen und Durchführung des Überwachungsrechts 3 Antragsrecht 4 Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern 5 Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf 6 Entgegennahmen und Behandlung von Anregungen 7 Eingliederung schutzbedürftiger Personen 8 Wahl der Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung 9 Die Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer 10 Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb 11 Förderung und Sicherung der Beschäftigung im Betrieb 12 Förderung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes/betrieblichen Umweltschutzes 13 Informationspflichten des Arbeitgebers 13.1 Anspruch auf Unterrichtung 13.2 Aushändigung von Unterlagen 13.3 Vertragsverhältnisse mit Dritten 13.4 Einsichtnahme in Lohn- und Gehaltslisten Einsichtsberechtigter Personenkreis Inhalt und Umfang des Einsichtsrechts 13.5 Grenzen des Auskunftsanspruchs 13.6 Entsprechende Anwendung auf den Auskunftsanspruch nach 5 EBRG 14 Zurverfügungstellung von betrieblichen Auskunftspersonen 15 Hinzuziehung von Sachverständigen 16 Geheimhaltungspflicht 17 Streitigkeiten
4 II. Zeitpunkt und Durchführung von Betriebsratswahlen 1 Allgemeines 2 Regelmäßige Betriebsratswahlen 3 Außerordentliche Betriebsratswahlen 3.1 Wesentliche Veränderung der Belegschaftsstärke 3.2 Neuwahl wegen Absinkens der Mitgliederzahl des Betriebsrats 3.3 Rücktritt des Betriebsrats 3.4 Anfechtung der Wahl 3.5 Auflösung des Betriebsrats durch gerichtliche Entscheidung 3.6 Fehlen eines Betriebsrats 4 Wiederanschluss an die turnusmäßige Wahl 5 Streitigkeiten III. Bestellung des Wahlvorstandes 1 Vorbemerkung 2 Bestellung des Wahlvorstands durch den Betriebsrat 2.1 Zeitpunkt der Bestellung 2.2 Mitgliederzahl 2.3 Zusammensetzung des Wahlvorstands 2.4 Vorsitzender des Wahlvorstands 2.5 Ersatzmitglieder 3 Bestellung durch das Arbeitsgericht 3.1 Voraussetzungen 3.2 Verfahren 3.3 Bestellung betriebsfremder Gewerkschaftsmitglieder 4 Bestellung durch den Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat 5 Entsendung betriebsangehöriger Gewerkschaftsbeauftragter 6 Amtszeit und Rechtsstellung des Wahlvorstands 7 Streitigkeiten IV. Abweichende Vertretungsstrukturen 1 Vorbemerkung 2 Abweichungen durch Tarifvertrag 2.1 Zusammenfassung von Betrieben 2.2 Spartenbetriebsräte 2.3 Andere Vertretungsstrukturen 2.4 Zusätzliche Gremien 2.5 Zusätzliche Arbeitnehmervertretungen 3 Abweichungen durch Betriebsvereinbarung 4 Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat 5 Wirksamwerden der abweichenden Regelungen 6 Streitigkeiten V. Einbindung von Betriebsteilen und Kleinstbetrieben 1 Allgemeines 1.1 Gesetzliche Ausgangssituation 1.2 Abweichende Vereinbarungen 1.3 Abstimmungen 2 Kleinstbetriebe 3 Streitigkeiten
5 Dipl.-Kfm. Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt mobilfon: Anmeldung zum Seminar (bitte leserlich und vollständig ausfüllen) Thema: von: bis: Seminarort: Name: Vorname: Anschrift Telefon priv: Telefon dienstl.: -Adresse: Unternehmen: Rechnungsadresse: Beruf/Tätigkeit: Virtuell Consult (Betriebsname, Straße, PLZ/Ort) (bitte unbedingt angeben, wenn diese nicht mit der letzten Zeile identisch ist) Branche: Vollzeitbeschäftigt Teilzeitbeschäftigt Auszubildende Gewerkschaftsmitglied* ja nein Alter* *Angaben sind freiwillig Bisher besuchte Seminare: Der Betriebsrat hat die Teilnahme am oben genannten Seminar gemäß 37 Abs. 6 BetrVG am beschlossen 1. (bitte unbedingt angeben) Die Kostenzusage des Arbeitgebers 2 Kostenübernahmeerklärung gemäß 37Abs.6 i. V. mit 40 BetrVG 3 Die Kostenübernahmeerklärung umfasst den Seminarbeitrag und die Hotelkosten unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen liegt vor liegt nicht vor Ort, Datum,Unterschrift des Arbeitgebers, ggfls. Stempel Übernachtung im Hotel ja nein Anreise am: Datum Uhrzeit Sonstige Wünsche: Anmeldungen bitte per Fax oder Post an: Vircon-Virtuell Consult Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt Seelingstädter Straße Hameln Fax: Mit der Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen 4 an Ort, Datum/Unterschrift 1 Ein ordnungsgemäß gefasster Betriebsratsbeschluss ist Voraussetzung für den Besuch des Seminars. 2 Die Kostenzusage des Arbeitgebers erleichtert die Seminarabrechnung und Rechtssicherheit aller Beteiligten. 3 Bei Ausfüllen und Unterschreiben dieser Erklärung erübrigt sich eine separate Erklärung für das Hotel 4 Teilnahmebedingungen können auch eingesehen werden unter
6 Dipl.-Kfm. Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt mobilfon: Teilnahmebedingungen für Seminare Anmeldungen sind verbindlich Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung/Einladung mit weiteren Hinweisen zum Seminar und die Rechnung. 5 Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Sollte das Seminar nicht zustande kommen oder abgesagt werden müssen, wird die bereits gezahlte Seminargebühr ohne Abzug oder Bearbeitungsgebühr zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Bei mehrtägigen Seminaren wird für alle Seminarteilnehmer/-innen die Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte übernommen. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen resp. Seminarpauschalen sowie den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Bei Vorliegen einer von Ihrem Arbeitgeber unterschriebenen Kostenübernahmeerklärung richtet das Hotel die Rechnung direkt an das Unternehmen. Ohne Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers muss die Hotelrechnung bei Abreise direkt vor Ort bezahlt werden. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen dem/der Seminarteilnehmer/-in und dem Hotel/der Bildungsstätte zustande. Die Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst im Hotel bzw. der Bildungsstätte vorzunehmen. Widerruf der Anmeldung / Absage der Teilnahme Sollten Sie an dem Seminar nicht teilnehmen können, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Ein Rücktritt vom Seminar, der spätestens bis zum 28.Tag vor dem Schulungsbeginn erfolgt, wird kostenfrei storniert und die gegebenenfalls bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe erstattet. Danach wird bis zum 7.Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 Euro zzgl. MwSt. erhoben. Nach Ablauf dieser Frist ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Das Hotel bzw. die Bildungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmer/-in benannt wird und an dem Seminar teilnimmt. 5 Bei Inhouse-Seminaren erhält das Unternehmen die Rechnung direkt, wenn eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt.
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