Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Außergerichtliche Konfliktbeilegung
|
|
- Marie Fried
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Außergerichtliche Konfliktbeilegung zum Vorschlag für ein New Yorker Übereinkommen zur Vollstreckung von internationalen Mediations- und Schlichtungsvergleichen im Bereich wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten Stellungnahme Nr.: 27/2015 Berlin, im Mai 2015 Mitglieder des Ausschusses - Rechtsanwältin Ulrike Gantenberg, Düsseldorf, Vorsitzende - Rechtsanwalt Dr. Christoph Hartmann, Stuttgart - Rechtsanwältin Dr. Ines Kilian, Dresden - Rechtsanwalt Dr. Martin Engel, München (Berichterstatter) Zuständig in der DAV-Geschäftsführung - Rechtsanwalt Max Gröning Deutscher Anwaltverein Littenstraße 11, Berlin Tel.: Fax: dav@anwaltverein.de Büro Brüssel Rue Joseph II Brüssel, Belgien Tel.: Fax: bruessel@eu.anwaltverein.de Transparenz-Registernummer:
2 - 2 - Verteiler Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages, Arbeitsgruppe Recht Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag Die Linke-Fraktion im Deutschen Bundestag Vorstand und Geschäftsführung des Deutschen Anwaltvereins Vorsitzende der Gesetzgebungsausschüsse des Deutschen Anwaltvereins Vorsitzende des FORUM Junge Anwaltschaft Deutscher Richterbund Deutscher Steuerberaterverband Bundesrechtsanwaltskammer Bundesnotarkammer Steuerberaterverband Deutscher Notarverein Deutscher Gerichtsvollzieher Bund e.v. Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.v. Deutsches Forum für Mediation DFfM e.v. Bundesverband MEDIATION e.v. Deutsche Gesellschaft für Mediation Deutsche Gesellschaft für Mediation in der Wirtschaft e.v. Redaktion NJW ver.di, Bundesverwaltung, Fachbereich Bund und Länder, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Deutsche Anwaltakademie
3 - 3 - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist der freiwillige Zusammenschluss der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Der DAV mit derzeit ca Mitgliedern vertritt die Interessen der deutschen Anwaltschaft auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Der DAV nimmt Stellung zum Vorschlag der Vereinigten Staaten von Amerika für ein New Yorker Übereinkommen zur Vollstreckung von internationalen Mediations- und Schlichtungsvergleichen im Bereich wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten. Der mit diesem Vorschlag verfolgte Ansatz einer Förderung außergerichtlicher Streitbeilegungsmechanismen wird ausdrücklich begrüßt. Gleichzeitig sieht der DAV einen geringen Bedarf für ein solches Übereinkommen, weil konsensual erzielte Verfahrensergebnisse typischerweise keiner Vollstreckung bedürfen. Für den Fall, dass die gegenwärtig befasste UNCITRAL-Arbeitsgruppe II den Vorschlag dennoch weiterverfolgt, regt der DAV an, den Anwendungsbereich des Übereinkommens eng zu fassen und die Einbeziehung juristischer Expertise zur Voraussetzung für die internationale Vollstreckbarkeit von Mediations- und Schlichtungsvergleichen zu machen. I. Vorbemerkung Der DAV begrüßt die Bemühungen der Vereinigten Staaten von Amerika und der UNCITRAL, die Bedeutung der Mediation wie auch die Rechtssicherheit bei internationalen Mediationsverfahren zu stärken. Die internationale Staatengemeinschaft hat mit der Verabschiedung des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ein Muster für eine praxisnahe Erleichterung der außergerichtlichen Streitbeilegung im internationalen Bereich geschaffen. Inzwischen sichert die Konvention nahezu weltweit die Durchsetzung von Schiedssprüchen durch staatliche Vollstreckungsorgane. Dieses Vorbild sollte nach Ansicht des DAV allerdings nicht unbedacht auf andere Verfahren der alternativen Streitbeilegung übertragen werden. Insbesondere die Mediation und die Schlichtung unterscheiden sich in vielfacher Hinsicht von einem
4 - 4 - Schiedsverfahren, unter anderem weil sie sich häufig an anderen Ergebnismaßstäben orientieren und weil sie regelmäßig zu einem konsensualen Verfahrensresultat führen. Diese Verfahrensunterschiede bedürfen einer eingehenden Würdigung, die den Vorschlag für ein zweites New Yorker Übereinkommen aus Sicht des DAV insgesamt wenig überzeugend erscheinen lassen. II. Zum Entwurf im Einzelnen 1. Bedarf für Vollstreckung von Mediations- und Schlichtungsvergleichen Ein New Yorker Übereinkommen zur Vollstreckung von internationalen Mediations- und Schlichtungsvergleichen im Bereich wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten sollte nach Auffassung des DAV nur verabschiedet werden, wenn es dafür in der internationalen Streitbeilegungspraxis einen signifikanten Bedarf gibt. Dieser Bedarf erscheint gegenwärtig nicht von vornherein ausgeschlossen, aber auch nicht in ausreichendem Maße feststellbar. Zweifel an einem Bedarf für das Übereinkommen ergeben sich insbesondere daraus, dass Mediations- und Schlichtungsvergleiche im Unterschied zu Schiedssprüchen von beiden Parteien konsentiert sind. Erfahrungsgemäß befolgen die Beteiligten konsensuale Verfahrensergebnisse typischerweise freiwillig, wie sie sich zuvor auch freiwillig auf deren Inhalt eingelassen haben. Befürworter eines zweiten New Yorker Übereinkommens verweisen nun darauf, dass bei den Streitparteien während des Verfahrens faktisch dennoch regelmäßig ein erhebliches Misstrauen hinsichtlich der freiwilligen Umsetzung der Verfahrensergebnisse herrsche. Wer aber insoweit der Gegenseite misstraue, werde heute von einer Mediation oder Schlichtung absehen und in ein Schiedsverfahren ausweichen; unter Geltung eines zweiten New Yorker Übereinkommens könnte er sich indes auf eine Mediation oder Schlichtung einlassen. Es gebe mithin nicht unbedingt einen Bedarf für die Vollstreckung von Mediations- und Schlichtungsvergleichen, wohl aber für die Vollstreckbarkeit dieser Vergleiche.
5 - 5 - Diese Begründung erscheint grundsätzlich nicht unplausibel; der DAV gibt aber zu bedenken, dass die empirische Grundlage für dieses Argument derzeit schwach ist. Der Verabschiedung eines zweiten New Yorker Übereinkommens sollte daher jedenfalls eine gründliche empirische Bedarfsfeststellung vorausgehen. 2. Einbindung juristischer Expertise Die Aufwertung von Mediations- und Schlichtungsvergleichen zu international vollstreckbaren Titeln setzt voraus, dass diese ihrem Inhalt nach überhaupt vollstreckbar sind. Will man diese Frage nicht dem Zufall überlassen, muss nach Auffassung des DAV sichergestellt sein, dass entweder beide Streitparteien anwaltlich vertreten sind bzw. durch ihre Rechtsabteilungen unterstützt werden oder aber der Mediator selbst ausreichend juristische Expertise mitbringt. Heute finden Mediationen und Schlichtungen in internationalen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten regelmäßig, allerdings nicht zwingend unter Einbindung juristischer Expertise statt. Insofern müsste ein zweites New Yorker Übereinkommen nach Ansicht des DAV vorsehen, dass Mediations- und Schlichtungsvergleiche nur dann international vollstreckbar sind, wenn sie unter Mitwirkung von qualifizierten Juristen abgefasst wurden. Das wiederum wirft Folgeprobleme auf: So müssten zum einen die Anforderungen an die Qualifikation der beteiligten Juristen international bestimmbar definiert werden. Zum anderen müsste die Erfüllung dieser Anforderungen im Mediations- oder Schlichtungsvergleich auch nachprüfbar dokumentiert werden. Beide Aspekte sollten nicht unterschätzt werden. 3. Beschränkung des Anwendungsbereichs Der vorgelegte Vorschlag für ein zweites New Yorker Übereinkommen beschränkt seinen Anwendungsbereich mit guten Gründen auf Mediations- und Schlichtungsvergleiche in internationalen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Schon diese Begrenzung birgt nach Auffassung des DAV aber schwierige Abgrenzungsfragen: Was alles in den Bereich des Wirtschaftsrechts ( commercial disputes ) gehört, ist zweifelhaft. Ratsam erschiene hier eine explizite Begrenzung des Anwendungsbereichs auf rein unternehmerische Rechtsstreitigkeiten. Selbst nach dieser Präzisierung wäre
6 - 6 - aber noch zu berücksichtigen, dass die Begriffe Mediation und Schlichtung ( mediation, conciliation ) international sehr unterschiedlich besetzt ist. Bisweilen sind die Grenzen zur Moderation und sogar zum Bereich der einfachen bilateralen Verhandlungen fließend. Diese Unklarheit erschwert es ganz erheblich, an diese Begriffen rechtssicher anzuknüpfen. Insgesamt sieht der DAV die Pläne für ein New Yorker Übereinkommen zur Vollstreckung von internationalen Mediations- und Schlichtungsvergleichen im Bereich wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten daher skeptisch. Jedenfalls aber sollte ein solches Übereinkommen nicht verabschiedet werden, bevor nicht der Praxisbedarf für eine solche Konvention eindeutig nachgewiesen, die Einbindung juristischer Expertise bei der Abfassung des Vergleichsvertrags sichergestellt und der Anwendungsbereich der Konvention klar umrissen sind.
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Februar 2012 Stellungnahme Nr. 12/2012 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Zivilverfahrensrechtsausschuss Anregung zur Änderung der 696 ff. ZPO zur Lösung
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im März 2006 Stellungnahme Nr. 11/2006 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Zivilverfahrensrechtsausschuss Betreff: Gesetz über die Verwendung
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Migrationsrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Migrationsrecht zu den Vorschlägen des Bundesrats, die Rechtsmittel im Asylverfahren betreffend (BR-Drs. 179/17, Ziff. 7 bis 9) Stellungnahme
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Außergerichtliche Konfliktbeilegung
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Außergerichtliche Konfliktbeilegung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein Gesetz über die
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Juni 2007 Stellungnahme Nr. 31/07 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Familienrechtsausschuss zum Entwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz
MehrStellungnahme. des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Berufsrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Berufsrecht zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Inneren vom 23.11.2016 für ein Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im März 2005 Stellungnahme Nr. 15/2005 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Außergerichtliche Konfliktbeilegung zum Vorschlag für eine
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, November 2008 Stellungnahme Nr.69/08 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss für Geistiges Eigentum ZU ART. 28 (2) DES DRAFT AGREEMENT ON
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderehen BMJV-Aktenzeichen: I A 5/I A 1-3402/5-14 610/2016 Stellungnahme
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht zur Kinderehe Stellungnahme Nr.: 7/2017 Berlin, im Februar 2017 Mitglieder des DAV Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg,
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum zum Vorschlag KOM(2013) 554 final der Kommission vom 26. Juli 2013 (Änderung der Brüssel I-VO) Stellungnahme Nr.: 51/2013
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum zum Referentenentwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Stellungnahme Nr.: 62/2014
MehrStellungnahme. des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Berufsrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Berufsrecht zu den Öffnungsklauseln der Datenschutz- Grundverordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 Stellungnahme Nr.: 39/2016 Berlin, im
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Steuerrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Steuerrecht als Ergänzung zur Stellungnahme 33/2015 des DAV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuergesetzes
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Verkehrsrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Verkehrsrecht zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Bundeszentralregistergesetzes (Stand: 25.07.2014)
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Zivilverfahrensrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Zivilverfahrensrecht zu erforderlichen Änderungen der 1025 ff. ZPO Stellungnahme Nr.: 10/2015 Berlin, im März 2015 Mitglieder des Ausschusses
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Juni 2011 Stellungnahme Nr. 34/11 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Familienrechtsausschuss zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Außergerichtliche Konfliktbeilegung
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Außergerichtliche Konfliktbeilegung zum Verordnungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz über die Aus- und Fortbildung
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Oktober 2011 Stellungnahme Nr. 61 /11 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Sozialrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Januar 2005 Stellungnahme Nr. 11/2005 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Familienrechtsausschuss zu dem Abschlussbericht der Kommission Strukturreform
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im November 2010 Stellungnahme Nr. 68/2010 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht zum Änderungsantrag der CDU/CSU und FDP zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im September 2010 Stellungnahme Nr. 50/10 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Familienrechtsausschuss zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im April 2009 Stellungnahme Nr. 30/2009 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrDiskussionsvorschlag des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum
Diskussionsvorschlag des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum zur Ergänzung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken Stellungnahme Nr.: 61/2014 Berlin, im November 2014
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) Stellungnahme
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum zu den Regelungsvorschlägen der EU- Kommission zur Reform des europäischen Urheberrechts: - Vertrag von Marrakesch (Dokumente
MehrStellungnahme Nr. 1 Januar 2015
Stellungnahme Nr. 1 Januar 2015 zum Projekt eines New Yorker Übereinkommens II Instrument zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von durch Mediation oder Schlichtung erreichten internationalen
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im April 2004 Stellungnahme Nr. 18/2004 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Familienrechtsausschuss zu dem Entwurf eines Gesetzes zum internationalen Familienrecht (Durchführung
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im November 2006 Stellungnahme Nr. 62/06 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Familienrechtsausschuss zum Grünbuch der Kommission zu den Kollisionsnormen
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Corporate Social Responsibility und Compliance
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Corporate Social Responsibility und Compliance zur Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Insolvenzrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Insolvenzrecht zu dem BMJV-Eckpunktepapier für eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts Stellungnahme Nr.: 1/2015 Berlin, im Januar 2015
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr zur Einführung und Ausgestaltung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (bea) Stellungnahme Nr.: 6/2016
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Zivilrechtsausschuss zum Referenten-Entwurf zur Änderung des Vereinsrechts
Berlin, im Oktober 2004 45/04 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Zivilrechtsausschuss zum Referenten-Entwurf zur Änderung des Vereinsrechts (Schreiben des BMJ vom 31.08.2004 - Az. I B1-3411/I
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins. Antwort zum Fragebogen der Europäischen Kommission vom 09. Januar 2006 zum Patentschutzsystem in Europa
Berlin, im Februar 2006 Stellungnahme Nr. 7/2006 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss für Geistiges Eigentum Antwort zum Fragebogen der Europäischen
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, 15. Januar 2008 Stellungnahme Nr. 2/2008 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Sozialrecht zum Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins. durch den Ausschuss Arbeitsrecht
Berlin, im November 2006 Stellungnahme Nr. 60/06 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Arbeitsrecht zu der Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Berufsrechtsausschuss
Berlin, 15. März 2012 21/12 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Berufsrechtsausschuss zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren Mitglieder des Ausschusses Insolvenzrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Insolvenzrecht in Zusammenarbeit mit der Europagruppe der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV zum Entwurf eines Gesetzes
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Miet- und Wohnrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Miet- und Wohnrecht zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und
MehrErgänzende Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, März 2011 Stellungnahme Nr. 11/11 abrufbar unter www.anwaltverein.de Ergänzende Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Erbrechtsausschuss zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Elektronischer Rechtsverkehr zum Referentenentwurf einer Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Erbrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Erbrecht zum Referentenentwurf für ein Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein (Aktenzeichen BMJV:
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Oktober 2010 Stellungnahme-Nr. 65/2010 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Internationaler Rechtsverkehr zur Aufnahme von Rechtsanwälten aus Ägypten,
MehrStellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein (BT-Drs. 17/5713) erarbeitet durch den Ausschuss Gesellschaftsrecht Mitglieder: Rechtsanwalt
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im März 2007 Stellungnahme Nr. 12/07 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Zivilverfahrensrechtsausschuss zum Fragebogen zur Anwendung der Verordnung des Rates
MehrStellungnahme. des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Berufsrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Berufsrecht zur Konsultation der Europäischen Kommission zur Regulierung von Berufen: Verhältnismäßigkeit und nationale Aktionspläne der Mitgliedsstaaten
MehrStellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sorgerechtsübereinkommens-Ausführungsgesetzes und zur Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Januar 2005 Stellungnahmen Nr. 1/ und 2/2005 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Verfassungsrechtsausschuss in Verfassungsbeschwerden zu Problemen des 522 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, 26. Mai 2011 Stellungnahme Nr. 30/11 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Verwaltungsrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Stadtentwicklung in
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht unter Mitwirkung des Verfassungsrechtsausschusses
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht unter Mitwirkung des Verfassungsrechtsausschusses zum Verhältnis von Datenschutz-Grundverordnung (KOM(2012) 11 endgültig)
MehrStellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Gesetz zur vorläufigen Neuregelung des Versorgungsausgleichs bei bestimmten Versorgungsanrechten (Versorgungsausgleichs- Neuregelungsgesetz VANG) erarbeitet
MehrStellungnahme Nr. 04/2016 Februar 2016
Stellungnahme Nr. 04/2016 Februar 2016 Weltweites Anerkenntnis- und Vollstreckungsübereinkommen im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ( Judgments Project ) Wiederaufnahme von Verhandlungen
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Anwaltsnotariat und Erbrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Anwaltsnotariat und Erbrecht zur Studie der Europäischen Kommission zum Europäischen Nachlasszeugnis ( Study on the electronic European Certificate
MehrStellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Referentenentwurf des BMJV eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Referentenentwurf des BMJV eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Berlin, den 13. Mai 2015 GG 15/2015 Ansprechpartner: Ass. jur. Robert
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Erbrecht unter Mitwirkung des Ausschusses Anwaltsnotariat
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Erbrecht unter Mitwirkung des Ausschusses Anwaltsnotariat zur Frage des Bedürfnisses, in einem Erbvertrag oder gemeinschaftlichen Testament
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Mai 2012 Stellungnahme Nr. 45/2012 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Familienrechtsausschuss zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform
MehrStellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes erarbeitet vom
MehrStellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Referentenentwurf des BMWi eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts
Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zum Referentenentwurf des BMWi eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts Berlin, den 26. Mai 2015 GG 22/2015 Ansprechpartner: RA Dr. Jan Precht / Ass.
MehrStellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren (Ratsdokument 5208/09 COPEN 7 vom 20.1.2009)
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Europäisches Vertragsrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Europäisches Vertragsrecht zum Berichtsentwurf des Rechtsausschusses über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
MehrMitglieder des Ausschusses Insolvenzrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Insolvenzrecht in Zusammenarbeit mit der Europagruppe der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV zur Initiative der Kommission
MehrBerlin, 02. September 2011 Nr. 50/11 abrufbar unter www.anwaltverein.de
Berlin, 02. September 2011 Nr. 50/11 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Insolvenzrechtsausschuss zu den Beschlüssen der so genannten Stephan-Kommission
MehrStellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zu den Vorschlägen des Bundesministeriums der Justiz zur Änderung des Markengesetzes erarbeitet von dem Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz der Bundesrechtsanwaltskammer
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Geistiges Eigentum a) zum BMJV-Referentenentwurf eines Vertragsgesetzes zu dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (Vertragsgesetz)
MehrParteien, die die Schiedsgerichtsbarkeit der ICC in Anspruch nehmen wollen, wird empfohlen, die folgende Musterklausel in ihre Verträge aufzunehmen:
SCHIEDSKLAUSELN SCHIEDSKlaUSEln DER Icc Parteien, die die Schiedsgerichtsbarkeit der ICC in Anspruch nehmen wollen, wird empfohlen, die folgende Musterklausel in ihre Verträge aufzunehmen: Musterschiedsklausel
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Sozialrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Sozialrecht zum Referentenentwurf der Bundesregierung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung
MehrStellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes erarbeitet durch den Ausschuss Gesellschaftsrecht Mitglieder:
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im Januar 2010 Stellungnahme Nr.: 3/2010 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Erbrechtsausschuss zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
MehrSchiedsgerichtsverfahren und andere Modelle der Streitschlichtung
Schiedsgerichtsverfahren und andere Modelle der Streitschlichtung Dr. Volker Triebel, Lovells LLP Kennedydamm 17, 40476 Düsseldorf 23. November 2007 Lovells LLP Streit unter Ärzten Bei Praxiskauf und -beitritt
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Zivilverfahrensrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Zivilverfahrensrecht zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr.
MehrBerlin, den 30. Oktober 2012
www.wpk.de/stellungnahmen/ Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer zu dem Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und
MehrFörderung, Schutz und Risiken für Investitionen in Brasilien
Förderung, Schutz und Risiken für Investitionen in Brasilien Stand und aktuelle Entwicklungen Ulrich Klemm - Rechtsanwalt Nürnberg, 22. November 2013 Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther. Absicherung
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Berufsrechtsausschuss
Berlin, 13. April 2011 22/11 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Berufsrechtsausschuss zu den Änderungsanträgen der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz (Zweites Telemedienänderungsgesetz 2. TMGÄndG) vom 11.03.2015
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins. durch den Ausschuss Verkehrsrecht
Berlin, im August 2008 Stellungnahme Nr. 43/2008 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Verkehrsrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses
MehrStellungnahme Nr. 4/2013 Februar 2013
Stellungnahme Nr. 4/2013 Februar 2013 Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen Mitglieder des Ausschusses Insolvenzrecht RA Prof. Dr. Lucas F. Flöther
MehrStellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zur geplanten Deckelung der Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen in 97 a Abs. 2 UrhG-E (Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie)
MehrStellungnahme Nr. 21/2013 November 2013
Stellungnahme Nr. 21/2013 November 2013 Prozesskostenhilfe- und Beratungshilfeformularverordnung Mitglieder des Ausschusses Rechtsanwaltsvergütung RAin und Notarin Dagmar Beck-Bever,, Hildesheim, Vorsitzende
Mehr2. Bayerischer Mediationstag - Grußwort am 30.04.2015
2. Bayerischer Mediationstag - Grußwort am 30.04.2015 < Anrede > ich freue mich, Sie namens der Rechtsanwaltskammern Bamberg, Nürnberg und München zum 2. Bayerischen Mediationstag gemeinsam mit dem Bayerischen
MehrSCHIEDSGERICHTSBARKEIT UND MEDIATION
SCHIEDSGERICHTSBARKEIT UND MEDIATION Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation unterscheiden sich grundlegend, können sich aber bei der Streiterledigung komplementär zueinander verhalten. Schiedsgerichtsbarkeit
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11002 18. Wahlperiode 25.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins. durch den Ausschuss Arbeitsrecht. arbeitsrechtlichen Aspekten des. Koalitionsvertrags
Berlin, im Dezember 2009 Stellungnahme Nr. 54/2009 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Arbeitsrecht zu arbeitsrechtlichen Aspekten des Koalitionsvertrags
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Insolvenzrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Insolvenzrecht zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach
MehrVorblatt. Erfinderscheine als Prioritätsgrundlage den Patenten gleichstehen.
Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Sachgebiet 44 Vorblatt Entwurf eines Gesetzes über die am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten Übereinkünfte auf dem Gebiet des geistigen Eigentums (Schriftlicher
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Steuerrecht und Strafrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Steuerrecht und Strafrecht zum vorläufigen Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen AEAO zu 153 AO Abgrenzung einer Berichtigung
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im September 2010 Stellungnahme Nr.: 58/2010 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Außergerichtliche Konfliktbeilegung (unter Mitwirkung des Geschäftsführenden
MehrStellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz) BT-Drucks. 16/12429 v. 25.03.2009 vorgelegt vom Ausschuss Familienrecht und
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, Juni 2006 Stellungnahme Nr. 31/06 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Steuerrechtsausschuss zur zur geplanten Unternehmenssteuerreform Mitglieder
MehrStellungnahme Nr. 7/2013 Mai 2013
Stellungnahme Nr. 7/2013 Mai 2013 zum Entwurf des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht beim Bundesministerium der Justiz (Stand: 25. April 2013) erarbeitet vom Ausschuss Schuldrecht Rechtsanwalt
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins
Berlin, im März 2012 Stellungnahme Nr. 20/2012 www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Versicherungsrechtsausschuss zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher
MehrStellungnahme Nr. 6/2016 März 2016
Stellungnahme Nr. 6/2016 März 2016 zu dem Referentenentwurf des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht Bearbeitungsstand: 5. Februar 2016 Mitglieder des
MehrStellungnahme Nr. 19/2014 Mai 2014
Stellungnahme Nr. 19/2014 Mai 2014 Referentenentwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz
MehrStellungnahme Nr. 12/2015 April 2015
Stellungnahme Nr. 12/2015 April 2015 zum Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) Mitglieder des Ausschusses Menschenrechte: Rechtsanwalt
MehrStellungnahme Nr. 21/2014 Juni 2014
Stellungnahme Nr. 21/2014 Juni 2014 Registernummer: 25412265365-88 Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Informationsrecht zur Anwendung des TKG auf neue Kommunikationsplattformen (bspw. WhatsApp) Stellungnahme Nr.: 55/2013 Berlin, im Dezember
Mehr