Stadt Wermelskirchen Zahlungsabwicklung ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG. Zahlungsabwicklung der Stadt Wermelskirchen im Jahr 2015.
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1 ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG Zahlungsabwicklung der Stadt Wermelskirchen im Jahr 2015 Seite 1 von 21
2 INHALTSVERZEICHNIS Zur überörtlichen Prüfung der Zahlungsabwicklung 3 Grundlagen 3 Inhalte, Ziele und Methodik 3 Prüfungsablauf 4 Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Zahlungsabwicklung der Stadt Wermelskirchen 5 Tagesabschluss 5 Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung 6 Ordnungsmäßigkeit 6 Organisation/ Prozesse/ Informationstechnik 7 Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling 8 Kennzahlenvergleich 9 Zahlungsabwicklung im engeren Sinne (i. e. S.) 9 Gesamtbetrachtung Zahlungsabwicklung i. e. S. 12 Vollstreckung 12 Gesamtbetrachtung Vollstreckung 16 Seite 2 von 21
3 Zur überörtlichen Prüfung der Zahlungsabwicklung Grundlagen Auftrag der GPA NRW ist es, die Kommunen des Landes NRW mit Blick auf Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns zu prüfen. Schwerpunkt der Prüfung sind Vergleiche von Kennzahlen. Die Prüfung stützt sich auf 105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). In der aktuellen überörtlichen Prüfung der Zahlungsabwicklung werden die mittleren kreisangehörigen Kommunen verglichen. Die Anzahl der Vergleichskommunen wird im Verlauf der Prüfung dieses Segments mit der Zahl der geprüften Städte wachsen. Aktuelle Datenbasis für die interkommunalen Kennzahlenvergleiche in diesem Bericht sind die Werte aus 24 Kommunen 1. Inhalte, Ziele und Methodik Die Prüfung der Zahlungsabwicklung umfasst eine Bestandsaufnahme mit dem Abgleich der Finanzmittelkonten und der Bankkonten, die Ermittlung eines Erfüllungsgrades in verschiedenen Teilbereichen der Zahlungsabwicklung und Vollstreckung und Kennzahlenvergleiche auf der Basis des Vergleichsjahres 2014 Ziel der Prüfung ist, auf Steuerungs- und Optimierungsmöglichkeiten hinzuweisen. Die Analyse der leistungsbezogenen Kennzahlen dient als Orientierung im Hinblick auf eine angemessene Stellenausstattung. Bei den Leistungskennzahlen werden neben dem Minimal-, Mittel- und Maximalwert auch drei Quartile dargestellt. Quartile werden auch Viertelwerte genannt. Sie teilen eine nach Größe geordnete statistische Reihe in vier Viertel. Das erste Quartil teilt die vorgefundenen Werte so, dass 25 Prozent darunter und 75 Prozent darüber liegen. Das zweite Quartil (entspricht dem Median) liegt in der Mitte der statistischen Reihe, d.h. 50 Prozent der Werte liegen unterhalb und 50 Prozent oberhalb dieses Wertes. Das dritte Quartil teilt die vorgefundenen Werte so, dass 75 Prozent darunter und 25 Prozent darüber liegen. Grundsätzlich verwendet die GPA NRW im Bericht geschlechtsneutrale Begriffe. Gerade in der Kennzahlendefinition ist dies jedoch nicht immer möglich. Werden Personenbezeichnungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen oder weiblichen Form verwendet, so schließt dies das jeweils andere Geschlecht mit ein. 1 Stichtag 21. Oktober 2015 Seite 3 von 21
4 Ergebnisse von Analysen werden im Bericht als Feststellung bezeichnet. Damit kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Feststellungen, die eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung durch die Kommune erforderlich machen, sind Beanstandungen im Sinne des 105 Abs. 6 GO NRW. Hierzu wird eine gesonderte Stellungnahme angefordert. Dies wird im Bericht mit einem Zusatz gekennzeichnet. In der Stadt Wermelskirchen hat die GPA NRW keine Feststellung getroffen, die eine Stellungnahme erforderlich macht. Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale werden im Bericht als Empfehlung ausgewiesen. Prüfungsablauf Die Prüfung in Wermelskirchen erfolgte vom 20. Oktober 2015 bis 04. November 2015 durch Miriam Reuter. Das Prüfungsergebnis ist mit dem Kämmerer, dem Leiter der Finanzbuchhaltung und der Verantwortlichen für die Zahlungsabwicklung am 04. November 2015 erörtert worden. Der Entwurf des Prüfberichts wurde übersandt. Auf das weitere Verfahren nach 105 Abs. 5 GO NRW weisen wir hin. Seite 4 von 21
5 Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Zahlungsabwicklung der Stadt Wermelskirchen Tagesabschluss Die GPA NRW hat die Finanzmittelkonten mit den Bankkonten analog 30 Abs. 4 GemHVO NRW abgeglichen. Hierzu wurden die Salden der jeweils letzten Kontoauszüge der Kreditinstitute erfasst, bei denen die Stadt Wermelskirchen Geschäftskonten unterhält. Der ermittelte Istbestand wurde der Fortschreibung nach dem Tagesabschluss vom Vortag gegenübergestellt. Die einzelnen Positionen sind der Anlage 1 dieses Berichtes zu entnehmen. Feststellung Der Abgleich zwischen Ist- und Sollbestand ergab keinen Unterschiedsbetrag. Die Stadt Wermelskirchen bilanziert die Barbestände in Handkassen und die Bestände der Schulgirokonten nicht unter den liquiden Mitteln, sondern weist deren Bestand im Jahresabschluss unter den sonstigen Vermögensgegenständen aus. Die Stadt begründet dies damit, dass die Beträge im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses nicht wesentlich sind. Im Tagesabschluss der Stadtkasse werden diese Geldbestände folglich auch nicht ausgewiesen. Beides widerspricht den gesetzlichen Vorgaben. Die GPA NRW vertritt die Auffassung, dass sämtliche liquide Mittel unabhängig von ihrer Höhe auch der entsprechenden Bilanzposition zuzuordnen sind. Ebenso erfordert der tägliche Abgleich der Finanzmittelkonten die Einbeziehung der Bank- und Barbestände. Insofern handelt es sich bei der Auffüllung von Handvorschüssen um eine reine Bestandsverschiebung innerhalb der liquiden Mittel. Der Aufwand entsteht erst mit der Abrechnung der aus der Handkasse getätigten Zahlungen. Feststellung Die Stadt Wermelskirchen weist den Barbestand in Handkassen und den Bestand der Girokonten nicht unter den liquiden Mitteln aus und führt diesen auch nicht im täglichen Abschluss der Finanzmittelkonten. Inwiefern sich eine Kommune Erleichterungen in der unterjährigen Abstimmung bedient, liegt in ihrer eigenen Verantwortung. Beispielsweise sind regelmäßige Sammelbuchungen für die Fortschreibung des Bestandes auf Schulgirokonten denkbar. Oder Handkassen werden zum Geschäftsjahresende abgerechnet und der restliche Barbestand wird auf das Girokonto der Stadt eingezahlt. Die Stadt Wermelskirchen sollte hier die für sie praktikablen Bearbeitungsregeln festlegen und in die entsprechende Dienstanweisung aufnehmen. Empfehlung Die Stadt Wermelskirchen sollte für sie praktikable Bearbeitungsregeln aufstellen, die eine Fortschreibung der Bestände in Handkassen und auf Schulgirokonten im Tagesabschluss und unter der Bilanzposition liquide Mittel ermöglichen. Seite 5 von 21
6 Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung Die GPA NRW analysiert die Organisation und Steuerung anhand des Erfüllungsgrades Zahlungsabwicklung. Diese Kennzahl zeigt, in welchem Umfang und welcher Ausprägung die aktuelle Situation der Stadt Wermelskirchen einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung und effizienten Steuerung entspricht. Der Erfüllungsgrad beruht auf einer Nutzwertanalyse. Hierzu stellt die GPA NRW einheitliche Fragen zu den Themenfeldern Ordnungsmäßigkeit, Organisation/ Prozesse/ Informationstechnik und finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling. Die GPA NRW ordnet die Antworten auf einer Skala von 0 bis 3 2 ein. Danach gewichtet sie diese Bewertung entsprechend ihrer Bedeutung für die einzelnen Themenfelder. Hieraus ergeben sich Punkte, deren Summe ins Verhältnis gesetzt wird zur maximal erreichbaren Punktzahl. Die in Prozenten ausgedrückte Verhältniszahl ist der Erfüllungsgrad. Der Erfüllungsgrad ist am Ende des Berichtes abgebildet. Die Stadt Wermelskirchen erreicht insgesamt einen Erfüllungsgrad von 87 Prozent. Das ist vor allem auf die Teilbereiche Ordnungsmäßigkeit und Organisation/ Prozesse/ Informationstechnik zurückzuführen. Folgende Punkte aus dem Erfüllungsgrad bieten Handlungs- bzw. Optimierungsmöglichkeiten: Ordnungsmäßigkeit Der Erfüllungsgrad von 91 Prozent bei der Ordnungsmäßigkeit gibt Aufschluss darüber, dass kaum Regelungslücken bestehen. Die im Folgenden aufgezeigten Ergänzungen sollten entweder in die Dienstanweisung gemäß 31 GemHVO NRW aufgenommen werden, die aktuell überarbeitet wird. Oder es erfolgt eine gesonderte Regelung, dann reicht ein Hinweis in der Dienstanweisung aus. Beispielsweise sollten die Hinweise zu den Themen Mahnung und Vollstreckung in den entsprechenden Entwurf der Dienstanweisung zur Mahnung und Vollstreckung einfließen. Das Hauptamt führt Aufstellungen zu den einzelnen Handkassen und Schulgirokonten, deren Verwalter sowie über die Höhe der Vorschüsse. Die Dienstanweisung zur Verwaltung der Handvorschüsse wurde allerdings zuletzt im Jahr 2002 aktualisiert und bezieht sich noch auf die nicht mehr gültige Gemeindekassenverordnung. 2 nicht = 0; ansatzweise = 1; überwiegend = 2; = 3 Seite 6 von 21
7 Empfehlung Die Dienstanweisung zur Verwaltung der Handvorschüsse sollte, auch hinsichtlich des Ausweises unter der Bilanzposition liquide Mittel, aktualisiert werden und den Umgang mit weiteren dezentralen Zahlungsmitteln, z.b. auf Schulgirokonten, mit einbeziehen. Die Stadtkasse wickelt auch fremde Geschäfte ab und leitet durchlaufende Finanzmittel an Dritte weiter, z.b. für die Eigenbetriebe oder das Jugendamt. Dabei sind die Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung zwar bekannt und im Buchungsprogramm gesonderte Kontierungen hinterlegt. Es existieren aber keine schriftlichen Regelungen zur Verwaltung und Weiterleitung der Finanzmittel. Empfehlung Der Umgang mit und die Weiterleitung von durchlaufenden und fremden Finanzmitteln sowie die Zuständigkeit sollten schriftlich geregelt werden. In Bezug auf den Umgang mit sensiblen Sachmitteln wie die Verwahrung von Wertgegenständen und Siegelstempeln bestehen Regelungslücken. Zwar sind nach der Dienstanweisung zum Anordnungswesen aus dem Jahr 2005 gesonderte Ein- und Auslieferungsanordnungen zu benutzen. Die Dienstanweisung wird derzeit überarbeitet, denn sie ist veraltet und bezieht sich noch auf die nicht mehr gültige Gemeindekassenverordnung. Schriftliche Festlegungen zum allgemeinen Umgang mit den sensiblen Sachmitteln bestehen nicht. Insbesondere fehlt es an Bestimmungen zur Inventur der Wertgegenstände, beispielsweise, wer dafür verantwortlich ist und auf welche Art und Weise oder in welchen zeitlichen Rhythmen diese erfolgen soll. Empfehlung Es sollten schriftliche Regelungen zur Inventur der Wertgegenstände, Verantwortlichkeiten und der zeitliche Rhythmus getroffen werden. Eine Zusammenfassung der Thematik in der neuen Dienstanweisung gemäß 31 GemHVO NRW würde sich anbieten. Aufrechnungen werden bei der Stadt Wermelskirchen in der Praxis eingesetzt und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gegenüber dem Kunden erklärt. Dazu sind im Finanzverfahren Aufrechnungserklärungen abzurufen. Empfehlung Der Vollständigkeit halber sollte das Instrument der Aufrechnung mit in die Dienstanweisung zur Mahnung und Vollstreckung aufgenommen werden, insbesondere Voraussetzungen, interne Arbeitsschritte und Zuständigkeiten. Organisation/ Prozesse/ Informationstechnik Mit einem Erfüllungsgrad von 89 Prozent im Bereich Organisation/ Prozesse/ Informationstechnik ist die Stadt Wermelskirchen gut aufgestellt. Punktabzüge gibt es in folgenden Bereichen: Die wirtschaftliche Beitreibung von Forderungen in der Vollstreckung erfordert, dass auch die neuen Instrumente aus der Reform der Sachaufklärung im Jahr 2013 zum Einsatz kommen. Das ist bei der Stadt Wermelskirchen grundsätzlich der Fall. Die Vollstreckung der Stadt Wermelskirchen setzt den Schwerpunkt bereits stärker auf den Innendienst und lässt von Gerichts- Seite 7 von 21
8 vollziehern die Vermögensauskunft abnehmen. Die Stadt scheut bisher den Eintrag in das Schuldnerverzeichnis, weil sie überwiegend Stammschuldner hat, die noch laufend kleinere Beträge begleichen. Damit verzichtet die Stadt Wermelskirchen auf einen Teil ihrer rechtlichen Möglichkeiten, um ihre fälligen Forderungen durchsetzen zu können. Der Eintrag in das Schuldnerverzeichnis wirkt auch für andere Schuldner abschreckend. Die Stadt Wermelskirchen sollte den Eintrag selbst veranlassen und keinen Gerichtsvollzieher damit beauftragen. Dazu besteht keine rechtliche Grundlage. Zwar ist ein Gerichtsvollzieher nach 882 ZPO grundsätzlich berechtigt, einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis zu veranlassen. Die im Vergleich zur ZPO spezialgesetzlichen und damit vorrangigen Bestimmungen des 5a Abs. 1 VwVG schränken die Kommune bei der Beauftragung des Gerichtsvollziehers aber auf die Abnahme der Vermögensauskunft ein. Denn hier wird nur auf die 802 c-l ZPO verwiesen. In 284 Abs. 9 ZPO wird der Kommune selbst die Ausübung ihres Ermessens übertragen, den Eintrag in das Schuldnerverzeichnis vorzunehmen. Umgekehrt sollte die Stadt Wermelskirchen aus dem Innendienst heraus die Informationen des zentralen Schuldner- bzw. Insolvenzverzeichnisses nutzen, bevor sie weitere Vollstreckungsmaßnahmen einleitet. Empfehlung Die Stadt Wermelskirchen sollte die Möglichkeit der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nutzen. Außerdem ist die Einsicht in das Schuldner- bzw. Insolvenzverzeichnis standardisiert im Innendienst einzusetzen. Die Vermögensauskunft sollte zukünftig auch durch eigene Kräfte abgenommen werden. Die Stadt Wermelskirchen hat außerdem den Umgang mit Insolvenzen noch nicht schriftlich geregelt. Den Umgang mit Insolvenzfällen nimmt die Stadt mit in die Dienstanweisung zur Mahnung und Vollstreckung auf, die sich aktuell in der Entwurfsfassung befindet. Bei Insolvenzen sollte die Kommune eine Betragsgrenze von Euro festlegen. Ist die zu begleichende Forderung geringer, sollte die Zahlungsabwicklung ermächtigt sein, sich nicht am Verfahren zu beteiligen. Unterlagen in Insolvenzsachen müssen unverzüglich der dafür zuständigen Stelle zugeleitet werden. Empfehlung Die Stadt Wermelskirchen sollte Zuständigkeiten, Bearbeitungsstandards und eine Betragsgrenze für die Beteiligung an Insolvenzverfahren schriftlich definieren. Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sollten auch entsprechend 12 GemHVO NRW produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und Strukturkennzahlen) bestimmt werden. Darauf basierend ist ein Berichtswesen für das Forderungsmanagement aufzubauen, um u. a. den Erfolg und die Wirtschaftlichkeit der Vollstreckung überprüfen zu können sowie Handlungserfordernisse und Steuerungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Stadt Wermelskirchen arbeitet bisher zur Erstellung des Haushaltsplanes mit Kennzahlen. Innerhalb der Stadtkasse wurden zwar auch Zielwerte definiert. Diese werden auch seit diesem Seite 8 von 21
9 Jahr in Form von Statistiken errechnet, allerdings fehlt es noch an der Steuerung und Berichterstattung anhand dieser neuen Instrumente. Empfehlung Es sollte zeitnah ein kennzahlengestütztes Berichtswesen für das Forderungsmanagement aufgebaut werden, das die Effizienz der Maßnahmen in der Zahlungsabwicklung und Vollstreckung transparent macht. Für den Aufbau eines Controllings als Steuerungsgrundlage für das operative Leistungsgeschehen ist die Fortschreibung der in dieser Prüfung erhobenen Kennzahlen denkbar. Kennzahlenvergleich Der Kennzahlenvergleich stellt den Ressourceneinsatz und das daraus resultierende Leistungsniveau für das jeweilige Handlungsfeld dar. Die GPA NRW ermittelt den Ressourceneinsatz anhand der Personal- und Sachaufwendungen. Dabei verwendet sie die KGSt -Durchschnittswerte 3. Die Personalaufwendungen betragen in Wermelskirchen für die Zahlungsabwicklung ca Euro, die Sachaufwendungen liegen bei ca Euro. Demgegenüber stehen Erträge für wahrgenommene Aufgaben für Dritte (Eigenbetriebe) von rund Euro. Für die Vollstreckung wendet die Stadt ca Euro für das Personal und ca Euro für Sachaufwendungen auf. Beeinflusst werden die Personal- und Sachaufwendungen je Fall (Einzahlung, Vollstreckungsforderung) durch die Anzahl der Fälle, Zahl der Vollzeit-Stellen, Anteil Overhead, Besoldungs- und Vergütungsstruktur. Die Kennzahl wird rechnerisch von der Anzahl der Fälle beeinflusst. Zu berücksichtigen ist dabei jedoch, dass die Stadt Wermelskirchen die Anzahl der Fälle tatsächlich nicht beeinflussen kann. Beeinflussen kann sie nur die drei übrigen Punkte der oben genannten Aufzählung. Zahlungsabwicklung im engeren Sinne (i. e. S.) Zur Zahlungsabwicklung gehören die Annahme von Einzahlungen, die Leistung von Auszahlungen und die Verwaltung der Finanzmittel. Jeder Zahlungsvorgang ist zu erfassen und zu dokumentieren. Außerdem ist die Zahlungsabwicklung für die Verwaltung der Bargeld- und Bankbestände der Kommune sowie für das Mahnwesen zuständig. 3 Gutachten Kosten eines Arbeitsplatzes 2014/15 (KGSt -Materialien 19/2014) Seite 9 von 21
10 Stellenvergleich Zahlungsabwicklung i. e. S. je Einwohner In den Stellenvergleich für die Zahlungsabwicklung i. e. S. sind insgesamt 2,38 Vollzeit-Stellen eingeflossen. Darin enthalten ist ein Overheadanteil von 0,13 Vollzeit-Stellen. Im interkommunalen Vergleich ergibt sich für das Jahr 2014 ein Wert von 0,69 Vollzeit-Stellen je Einwohner. Damit liegt die Stadt Wermelskirchen nahe dem interkommunalen Minimum von 0,58 Vollzeit-Stellen. Einzahlungen je Vollzeit-Stelle Einen wesentlichen Teil der Arbeit der Beschäftigten in der Zahlungsabwicklung nehmen die Buchung der Einzahlungen sowie die Verarbeitung der Kontoauszüge ein. Aus der Anzahl der angenommenen und gebuchten Einzahlungen auf den Bankkonten ( in 2014) sowie der durchschnittlich für die Sachbearbeitung zur Verfügung stehenden Stellenanteile (2,25 in 2014) ergibt sich ein Wert von Einzahlungen je Vollzeit-Stelle. Im interkommunalen Vergleich positioniert sich die Zahlungsabwicklung der Stadt Wermelskirchen wie folgt: Zahl der Einzahlungen je Vollzeit-Stelle Zahlungsabwicklung i. e. S Wermelskirchen Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Die Stadt Wermelskirchen positioniert sich aufgrund der geringen Stellenausstattung im oberen Viertel. Auf die Einwohner bezogen liegt die Anzahl der Einzahlungen ( Einzahlungen je Einwohner) nur leicht unter dem Mittelwert von Einzahlungen. Die Zahlungsabwicklung erledigt unter anderem die Zahlungsabwicklung für die Volkshochschule, das Berufskolleg und den Abwasserbetrieb. Die Niederschlagsgebühren des Abwasserbetriebes werden zusammen mit der Grundsteuer eingezogen. Nach eigener Auskunft liegen der Stadt viele Abbuchungsermächtigungen der Zahlungspflichtigen vor. Die Gutschrift für die Summe eines Abbuchungsauftrages, die eine Vielzahl einzelner Forderungen begleicht, wird zur Ermittlung der Anzahl der Einzahlungen als eine Einzahlung gezählt. Insofern beeinflusst die Quote der erteilten Abbuchungsermächtigungen die Kennzahl Einzahlungen je Einwohner, indem sie sie senkt. Obwohl die Stadt Wermelskirchen also die Zahlungsabwicklung für Dritte übernimmt und mit einer durchschnittlichen Fallintensität belastet ist, erledigt sie ihre Aufgaben mit einem ver- Seite 10 von 21
11 gleichsweise geringen Personalbestand. Dies zeigt sich auch im Vergleich der Aufwendungen je Einzahlung: Aufwendungen Zahlungsabwicklung je Einzahlung 2014 Wermelskirchen Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte 3,81 2,54 13,25 4,95 3,92 4,50 4,93 22 Die Aufwendungen je Einzahlung liegen im ersten Viertel, also unter dem Mittelwert. Die Stadt führt nur ein Girokonto zur Abwicklung ihrer Zahlgeschäfte und hat den Zahlungseingangs- und Zahlungszuordnungsprozess automatisiert. Dies mindert den Arbeitsaufwand in der Zahlungsabwicklung im Vergleich zu anderen Kommunen deutlich. Diese führen bis zu zehn Konten bei verschiedenen Banken und erfassen die Einzahlungen zum Teil noch manuell im Finanzverfahren. Feststellung Es ist positiv hervorzuheben, dass die Stadt Wermelskirchen nur ein Girokonto für die Abwicklung ihrer Geschäftsvorfälle unterhält. Ungeklärte Ein- und Auszahlungen Die Stadt Wermelskirchen hat zum Prüfungszeitpunkt 309 ungeklärte Einzahlungen und eine ungeklärte Auszahlung. Dies entspricht 75,8 ungeklärten Einzahlungen je Einzahlungen. Der Höhe nach handelt es sich um rund Euro. Ungeklärte Zahlungseingänge je Einzahlungen Wermelskirchen Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte 75,8 6,5 236,5 44,0 13,7 21,1 42,2 24,0 Im interkommunalen Vergleich ist die Anzahl der ungeklärten Zahlungen fast doppelt so hoch wie bei den meisten anderen Kommunen. Sie positioniert sich im oberen Viertel. Das Alter der Zahlungen lässt auf einen guten Bearbeitungsstand schließen. Dennoch sind fünf Fälle älter als zwei Jahre und für zwölf Fälle aus dem Vorjahr ist die Klärung noch offen. In den meisten Fällen sind zwar die Kassenzeichen im Verwendungszweck angegeben, allerdings fehlt die Buchung der Forderung. Die Stadtkasse ist deshalb bei der Klärung der Einzahlungen auf die Unterstützung der Fachbereiche angewiesen. Diese informiert sie täglich über die neuen Geschäftsvorfälle. Die Fachbereiche sind nach Punkt 1.4 der bisher gültigen Dienstanweisung für das Anordnungswesen gehalten, die Buchung der Forderung rechtzeitig bei deren Entstehen, mindestens aber vor deren Fälligkeit zu veranlassen. In Wermelskirchen werden zum Teil nur monatliche Sammelanordnungen gefertigt. Feststellung Die Anzahl der ungeklärten Zahlungen ist vergleichsweise hoch, der Bearbeitungsstand ist aber aktuell. Seite 11 von 21
12 Empfehlung Die Fachbereiche sollten verstärkt dazu angehalten werden, die Buchung der Forderungen im Finanzsystem rechtzeitig zu veranlassen. Mahnläufe Die Stadt Wermelskirchen mahnt ihre Schuldner, sofern diese ihre Forderung nicht innerhalb von acht Tagen nach der Fälligkeit beglichen haben. Sie startet dazu 14-tägig einen maschinellen Mahnlauf. Erfolgt innerhalb einer Woche kein Zahlungseingang, wird der Schuldner anhand einer Vollstreckungsankündigung über die bevorstehende Vollstreckung informiert. Bleibt die Forderung weiterhin offen, beginnt die Stadt Wermelskirchen zeitnah mit geeigneten Vollstreckungshandlungen. Die Stadt Wermelskirchen ist durch Mahnungen so stark belastet wie andere Kommunen (1.649 Mahnungen je Einwohner, Mittelwert Mahnungen). Allerdings ist die Erfolgsquote der Mahnungen mit 41 Prozent unterdurchschnittlich (Mittelwert 56 Prozent). Dies spricht für eine schlechte Zahlungsmoral der Schuldner. Die Vollstreckungsankündigung, die in Wermelskirchen wieder seit dem Jahr 2014 eingesetzt wird, erzielt nach Auskunft der Stadt bessere Erfolge. Um diese Entwicklung belegen zu können, ermittelt die Stadtkasse seit kurzem auch hierfür eine Erledigungsquote. Gesamtbetrachtung Zahlungsabwicklung i. e. S. Die Analyseergebnisse und wesentlichen Handlungsempfehlungen lauten zusammengefasst: Geringe, aber dem Arbeitsaufkommen angemessene Personalausstattung, Hohe Anzahl, aber guter Bearbeitungsstand der ungeklärten Einzahlungen, Konsequentes Mahnwesen. Vollstreckung Die Vollstreckung ist ein weitgehend standardisiertes Massenverfahren, bei dem eine hohe Anzahl an Vollstreckungsaufträgen effektiv zu bearbeiten ist. Viele Kommunen verwenden eine Vollstreckungssoftware. Die Stadt Wermelskirchen setzt ein Vollstreckungsverfahren ein. Stellenvergleich Vollstreckung je Einwohner Die Aufgaben der Vollstreckung in Wermelskirchen werden mit 4,16 Stellen durchgeführt. Darin enthalten ist ein Overheadanteil von 0,25 Stellen. Im interkommunalen Vergleich ergibt sich für das Jahr 2014 ein Wert von 1,21 Vollzeit-Stellen je Einwohner. Damit liegt die Stadt Wermelskirchen 17 Prozent über dem interkommunalen Mittelwert. Folgende Zahlen aus der Vollstreckung konnten von der Zahlungsabwicklung der Stadt Wermelskirchen ermittelt werden: Seite 12 von 21
13 Übersicht über die Anzahl der Vollstreckungsforderungen (Vf) im Zeitverlauf Am 01.Januar bestehende eigene Vf Am 01. Januar bestehende Vf von Dritten Im Jahresverlauf entstandene eigene Vf Im Jahresverlauf erhaltene neue Vf von Dritten Im Jahresverlauf abgewickelte eigene Vf Im Jahresverlauf abgewickelte Vf für Dritte Im Rahmen der Amtshilfe abgegebene eigene Vf Vf = Vollstreckungsforderungen Deckungsgrad Vollstreckung Der Deckungsgrad Vollstreckung zeigt, wie weit die Personal- und Sachaufwendungen der Kommune für die Vollstreckung von den Einzahlungen aus den Nebenforderungen gedeckt werden. In Wermelskirchen stehen 2014 dem Ressourceneinsatz (Personal- und Sachaufwendungen sowie Vollstreckungsvergütung, reduziert um Kostenbeiträge von Dritten) von Euro Einzahlungen aus Nebenforderungen von Euro gegenüber. Der Deckungsgrad Vollstreckung beträgt 53,7 Prozent. Im interkommunalen Vergleich ergibt sich für Wermelskirchen folgende Positionierung: Deckungsgrad Vollstreckung 2014 Wermelskirchen Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte 53,7 26,5 122,0 55,9 47,8 56,5 62,7 24 Der Deckungsgrad in der Vollstreckung positioniert sich etwas unter dem interkommunalen Mittelwert. Bei der Stadt Wermelskirchen wird also fast die Hälfte der Aufwendungen, die aus der Vollstreckung entstehen, nicht durch Einzahlungen aus Nebenforderungen gedeckt. Die Höhe des Deckungsgrades hängt stark davon ab, ob und in welcher Konsequenz eine Kommune ihre Nebenforderungen beitreibt. Seite 13 von 21
14 Die Stadt Wermelskirchen realisiert ihre Mahngebühren konsequenter als alle Vergleichskommunen, denn sie stellt mit 16 Euro realisierten Mahngebühren je erfolgreiche Mahnung das neue Maximum. Allerdings positioniert sie sich mit dem Anteil der realisierten Nebenforderungen an den realisierten Hauptforderungen von 9,8 Prozent nahe dem Minimum von 7,3 Prozent. Der Mittelwert ist mit 18,8 Prozent fast doppelt so hoch wie in Wermelskirchen. Dies ist maßgeblich auf die hohe Erfolgsquote der Vollstreckungsankündigung zurückzuführen, denn hier erhebt die Stadt Wermelskirchen bisher nur die halben Vollstreckungsgebühren. Dafür gibt es jedoch keine rechtliche Grundlage. Sobald der Vollziehungsbeamte wie in Wermelskirchen mit dem Versand der Vollstreckungsankündigung tätig wird, entsteht gemäß 11 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Ausführungsverordnung VwVG - VO VwVG NRW) die Gebührenschuld in voller Höhe. Die Erhebung von halben Vollstreckungsgebühren nach 11 Abs. 4 der VO VwVG NRW setzt voraus, dass die Vollstreckung nach 6a Abs. 1 c oder d VwVG NRW einzustellen oder zu beschränken ist. Dies wird nur in Einzelfällen zutreffen. Feststellung Der Stadt Wermelskirchen steht mit dem Versand der Vollstreckungsankündigung durch den Vollziehungsbeamten die volle Vollstreckungsgebühr zu. Auffällig ist ferner der Anteil der realisierten Säumniszuschläge an den realisierten Nebenforderungen: dieser positioniert sich mit 32,5 Prozent über dem Mittelwert von 26,0 Prozent. Hohe Säumniszuschläge weisen auf einen älteren Forderungsbestand hin. Da es sich bei dem Klientel der Stadt Wermelskirchen eher um Stammschuldner handelt, verfolgen die Vollstreckungskräfte das Ziel, lieber stetig kleinere Beträge einzutreiben als die Forderung beispielsweise niederzuschlagen. Denn damit würde die Akzeptanz seitens der Schuldner sinken, neu entstehende Forderungen begleichen zu müssen. Eigene Forderungen/Amtshilfeersuchen Dass die Stadt Wermelskirchen es versteht, die Instrumente der Sachaufklärung einzusetzen, zeigt sich vor allem in der Quote der im Rahmen der Amtshilfe an andere Kommunen abgegebenen eigenen Forderungen: Diese bildet mit 8,2 Prozent das Minimum (Mittelwert 20,3 Prozent). Durch die Reform der Sachaufklärung bestehen nämlich bessere Möglichkeiten, die Vollstreckung aus dem Innendienst heraus gegenüber Schuldnern anzuwenden, die ihren Wohnsitz nicht in Wermelskirchen haben. Damit ist die Stadt nicht mehr so abhängig von der Bearbeitungsweise der jeweils ersuchten Kommune. Feststellung Es ist positiv, dass die Stadt Wermelskirchen die Instrumente der Sachaufklärung dazu einsetzt, auch Forderungen gegenüber auswärtigen Schuldnern selbst zu vollstrecken. Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle Der Deckungsgrad Vollstreckung ist wesentlich abhängig von der Anzahl der erledigten bzw. bestehenden Vollstreckungsforderungen und somit von der Leistungsebene. Folgende Kennzahlen ergeben sich dabei für die Stadt Wermelskirchen: Seite 14 von 21
15 Personalkennzahlen Vollstreckung (Innen- und Außendienst) im Zeitverlauf Kennzahl Zum 01. Januar bestehende Vf je Vollzeit-Stelle Entstandene neue Vf je Vollzeit-Stelle Abgewickelte Vf je Vollzeit-Stelle Vf = Vollstreckungsforderungen Abgewickelte Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle 2014 Wermelskirchen Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Die Vollstreckung der Stadt Wermelskirchen hat etwas mehr Forderungen je Stelle abgewickelt als die meisten anderen Kommunen. Diese Positionierung ist zum Teil auf die Vollstreckungsankündigung zurückzuführen, durch die sich viele Forderungen beitreiben lassen, ohne dass ein Vollstreckungsmitarbeiter tätig werden muss. Insgesamt werden somit die Aufwendungen je Forderung gesenkt: Die Stadt Wermelskirchen muss 51 Euro für die Erledigung einer Forderung aufwenden. Damit positioniert sie sich unter dem interkommunalen Mittelwert von 62 Euro. Eine bedarfsgerechte Stellenausstattung in der Vollstreckung hängt auch ab von den zum Jahresbeginn bestehenden und im Verlauf des Jahres entstandenen, d. h. neuen Vollstreckungsforderungen. Entstandene Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle 2014 Wermelskirchen Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Die Stadt Wermelskirchen ist unterdurchschnittlich stark durch neu hinzu kommende Fälle belastet. Bestand Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle 2014 Wermelskirchen Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Ebenso baut die Vollstreckung der Stadt Wermelskirchen keine neuen Arbeitsrückstände auf: Der Bestand der Forderungen zum 01. Januar sinkt von Jahr zu Jahr und positioniert sich unter dem Mittelwert. Zusammenfassend hat die Stadt Wermelskirchen den Fallzahlen nach zu urteilen einen guten Bearbeitungsstand. Auch die Reform der Sachaufklärung zeigt im Wermelskirchen bereits posi- Seite 15 von 21
16 tive Wirkung. Die Vollstreckung ist im interkommunalen Vergleich unterdurchschnittlich stark belastet. Dies bestätigt auch ein Bezug der Fallzahlen auf die Einwohner: Hier positioniert sie sich sowohl bei der Belastung durch neu hinzu kommende Fälle als auch bei den bestehenden Fällen zum Bilanzstichtag jeweils unter dem Mittelwert der Vergleichskommunen. Aus der überdurchschnittlichen Stellenausstattung ergeben sich von außen betrachtet demnach Kapazitäten. Die Stadt Wermelskirchen betreut ihre Stammschuldner, indem sie die Forderungen kontinuierlich beitreibt, solange diese zur Zahlung kleinerer Beträge bereit sind. Dies bindet personelle Kapazitäten. Die Effektivität sollte die Stadt dabei anhand von finanzwirtschaftlichen Kennzahlen im Blick behalten. Gesamtbetrachtung Vollstreckung Die Analyseergebnisse und wesentlichen Handlungsempfehlungen lauten zusammengefasst: Instrumente der Sachaufklärung kommen zum Einsatz, Anteil der Amtshilfeersuchen dadurch deutlich reduziert, Eintrag ins Schuldnerverzeichnis veranlassen, Vollstreckungsgebühren mit Vollstreckungsankündigung in voller Höhe erheben, Geringe Belastungsquote durch neu hinzu kommende Fälle, Keine hohen Arbeitsrückstände, Stellenausstattung über dem Mittelwert, Kapazitäten. Herne, den 25. November 2015 gez. Dagmar Klossow Abteilungsleitung gez. Johannes Schwarz Projektleitung Seite 16 von 21
17 Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung Frage Erfüllungsgrad erreichte Punkte Bewertung / Skalierung Gewichtung Optimalwert Dokumentation des Interviews Ordnungsmäßigkeit 1 Es besteht eine Dienstanweisung gem. 31 GemHVO NRW DA gemäß 31 GemHVO vom , Neufassung befindet sich im Entwurf 2 Die Finanzmittelkonten werden an jedem Buchungstag mit den Bankkonten abgeglichen ( 30 Abs. 4 GemHVO NRW) DA 3 Für die Verwaltung der Zahlungsmittel ist eine Liquiditätsplanung aufgebaut ( 31 Abs. 2 Ziff. 1.5 und Ziff GemHVO NRW) und 21 Abs. 5 DA 4 Sie haben aktuelle schriftliche Bestimmungen gem. 31 Abs. 2 Nr. 1.7 GemHVO NRW (Ausführung von 23 Abs. 5 - Absehen von Vollstreckung von Ansprüchen in geringer Höhe - "Kleinbetragsregelung") DA sowie gesonderte DA zum Anordnungswesen, aber aus 2005, Bezug zur nicht mehr gültigen GemKVO 5 Es gibt aktuelle schriftliche Regelungen zur Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen ( 31 Abs. 2 Nr. 1.8 GemHVO NRW) DA Stundung, Niederschlagung, Erlass, Aussetzung der Vollziehung und Vergleich von Ford. v Ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren mit Festlegung einer zentralen Stelle besteht ( 31 Abs. 2 Nr. 1.9 GemHVO NRW) DA 7 Für den Prozess der Neuanlage, Änderung, Löschung und Prüfung von Benutzerberechtigungen in der Finanzsoftware existiert ein Konzept ( 31 Abs. 2 Nr. 2.2 GemHVO NRW) in Tabellenform 8 Der Umgang mit Bar- und Zahlungsmitteln ist für die gesamte Verwaltung verbindlich schriftlich geregelt ( 31 Abs. 2 Nr. 3.3 und 3.4 GemHVO NRW) DA Seite 17 von 21
18 Frage Erfüllungsgrad erreichte Punkte Bewertung / Skalierung Gewichtung Optimalwert Dokumentation des Interviews 9 Die Handkassen werden ordnungsgemäß geführt ( 31 Abs.2 Nr. 3.3 GemHVO NRW). überwiegend DA für die Verwaltung der Handvorschüsse aus 2002, bezieht sich noch auf die GemK- VO, Auffüllung der Handkassen erfolgt per Auszahlung, nicht im Bestand der liquiden Mittel enthalten 10 Sie haben aktuelle schriftliche Regelungen zur Verwaltung von durchlaufenden Geldern und fremden Finanzmitteln getroffen ( 31 Abs. 2 Nr. 3.7 GemHVO NRW). ansatzweise DA, keine weiteren schriftlichen Ausführungen, aber diverse durchlaufende Gelder 11 Es ist sichergestellt, dass die Beschäftigten der Buchführung und Zahlungsabwicklung nur ausnahmsweise die Befugnis zur Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit haben ( 30 Abs. 3 Satz 2 GemHVO NRW) Abs. 3 und 25 Abs Es bestehen aktuelle schriftliche Regelungen zur Prüfung der Zahlungsabwicklung ( 30 Abs. 5 GemHVO NRW) zweimal jährliche Prüfung durch das RPA (eine unvermutete und zum JA), Dokumentation wird der Kasse zur Verfügung gestellt 13 Sie gehen sorgfältig mit sensiblen Sachmitteln (Verwahrung von Wertgegenständen) und Siegel(stempel) um ( 58 GemHVO NRW). ansatzweise DA, Verweis auf gesonderte DA, dort allerdings nur Anordnungswesen geregelt 14 Es bestehen aktuelle schriftliche Bestimmungen in Ausführung von 58 GemHVO NRW (Archivierung, Aufbewahrungspflichten - Workflow) DA Informationsgutverwaltung 15 Sie haben aktuelle Verfahrensregelungen zur Aufrechnung von Forderungen (Aufrechnung i.s. von 387 ff. BGB). überwiegend Aufnahme in DA zu Mahnung und Vollstreckung (Entwurf) Punktzahl Ordnungsmäßigkeit Erfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit in Prozent 91 Organisation/ Prozesse/ Informationstechnik 16 Der Zahlungseingangsprozess ist automatisiert (d.h. der Grad an manuellen Buchungen der Einzahlungen ist gering) nur 1 Girokonto Seite 18 von 21
19 Frage Erfüllungsgrad erreichte Punkte Bewertung / Skalierung Gewichtung Optimalwert Dokumentation des Interviews 17 Sie sorgen aktiv dafür, dass die Zahl der ungeklärten Einzahlungen (bzw. Zahlung vor Rechnung, offenen Posten bei Einzahlungen, Klärungsliste) und ungeklärte Abbuchungen (z.b. Lastschriften) minimiert wird nach Anzahl und Alter guter Bearbeitungsstand 18 Sie verfügen über ein konsequentes Mahnwesen für fällige Forderungen alle 14 Tage, Mahnung 8 Tage nach Fälligkeit, nach 1 Woche Übergabe an die Vollstreckung mit Vollstreckungsankündigung, nach 1 weiteren Woche Beginn der Vollstreckungshandlungen 19 Sie verfügen über schriftliche Regelungen zum Umgang mit Mahnsperren Verfügung, für 4 Wochen und auf schriftlichen, begründeten Antrag des Fachbereichs setzt die Stadtkasse die Mahnsperren 20 Es bestehen für die wirtschaftliche Beitreibung von Vollstreckungsforderungen Regelungen zur Bearbeitung (Bearbeitungsreihenfolge, Informationsbeschaffung, Prioritäten usw.) Schwerpunkt auf den Innendienst verlegt, hohe Beträge werden priorisiert, ansonsten nach Eingang abgearbeitet 21 Sie nutzen die Möglichkeit der Teilzahlungsvereinbarung nach 5 Abs. 2 VwVG NRW Sie nutzen die Möglichkeit, die Abnahme der Vermögensauskunft nach 5a Abs. 2 VwVG NRW i. V. m. 284 AO selbst vorzunehmen Gerichtsvollzieher wird beauftragt 23 Sie ordnen die Eintragung des Vollstreckungsschuldners in das Schuldnerverzeichnis nach 5a VwVG NRW i. V. m. 284 Abs. 9 AO an. nicht bisher noch nicht 24 Sie haben die Niederschlagung, die Stundung und den Erlass von städtischen Ansprüchen bei den Beschäftigten, denen die Abwicklung der Zahlungen obliegt, zentralisiert ( 31 Abs. 3 GemHVO NRW) Niederschlagungen ausschließlich durch die Stadtkasse, Wiedervorlage Seite 19 von 21
20 Frage Erfüllungsgrad erreichte Punkte Bewertung / Skalierung Gewichtung Optimalwert Dokumentation des Interviews 25 Sie haben die Aussetzung der Vollziehung in einer Dienstanweisung geregelt DA Stundung, Niederschlagung, Erlass, Aussetzung der Vollziehung und Vergleich von Forderungen vom Sie haben schriftliche Regelungen zum Umgang mit Insolvenzverfahren getroffen. ansatzweise fließt in den Entwurf DA Mahnung und Vollstreckung, Wertgrenze soll festgelegt werden 27 Sie haben schriftliche Regelungen zur Forderungsbewertung getroffen Punktzahl Organisation/ Prozesse/ Informationstechnik Erfüllungsgrad Organisation/ Prozesse/ Informationstechnik 89 Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling 28 Es werden Zielwerte/Qualitätsstandards in Hinsicht auf die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung definiert und deren Einhaltung bedarfsorientiert überprüft. überwiegend definiert, aber nicht zur Steuerung genutzt 29 Kennzahlen (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und Strukturkennzahlen) dienen der Leitung als Steuerungsgrundlage für das operative Leistungsgeschehen. ansatzweise im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung Punktzahl Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling 6 12 Erfüllungsgrad Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling 50 Gesamtauswertung Punktzahl gesamt Erfüllungsgrad gesamt 87 Seite 20 von 21
21 Kontakt Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, Herne Postfach , Herne t / f / e i Seite 21 von 21
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