Brandschutzordnung. für das. Jade - Gymnasium Jaderberg

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1 Brandschutzordnung für das Jade - Gymnasium Jaderberg

2 Allgemeines Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen Die Feuerverhütung ist die wichtigste Aufgabe des Feuerschutzes. Die nachstehenden Vorsorgeregelungen sind daher unbedingt zu befolgen: a) Der Umgang mit offenem Feuer ist in der Schule verboten. Der Betrieb von Feuerstätten Wärmeanlagen, Bunsenbrennern, die Verwendung brennbarer Gase und Flüssigkeiten oder sonstiger feuerempfindlicher Materialien darf nur unter Aufsicht des Lehrpersonals bzw. durch besonders beauftragte erwachsene Personen bei größter Vorsicht erfolgen. b) Die Ansammlung größerer Mengen leicht brennbaren Gutes in der Schule, einschließlich der Bodenräume, ist zu vermeiden! c) Die Fluchtwege, das Treppenhaus und die ins Freie führenden Flure, Gänge und Türen müssen während des Schulbetriebes ohne Einengung frei und unverschlossen gehalten werden. d) Für die Schüler sind Sammelstellen vorzusehen, die einen ausreichenden Abstand vom Schulgebäude haben und die Zugangswege zu den Gebäuden nicht beeinträchtigen. e) Pläne über Fluchtwege, Sammelplätze und Standorte der vorhandenen Feuerlöschgeräte sowie Verhaltensregeln sind an übersichtlichen Stellen im Gebäude ausgehängt worden. f) Feuerlöscheinrichtungen sind laufend auf ihre Betriebsfähigkeit zu überprüfen! g) Brandgefährliche Handlungen anderer sind zu verhindern! h) Streichhölzer oder Tabakreste dürfen nur in nichtbrennbare Behälter abgelegt werden, die nicht in Papierkörbe entleert werden sollen! i) Mängel an Brandschutzeinrichtungen und Schäden an elektrischen Installationen sowie Anzeichen hierfür (flackerndes Licht, Schmorgerüche, usw.) sind sofort der Schulleitung bzw. dem Hausmeister oder dem Sicherheitsbeauftragen zu melden. j) Durchgebrannte Sicherungen, schadhafte Steckdosen und Leitungen sind nur durch kundige Personen zu reparieren. k) Für Dekorationen, z.b. bei Festveranstaltungen und Raumgestaltungen, sind nur schwer entflammbare Materialien zulässig. l) Lehrkräfte und Schulpersonal müssen mit der Handhabung der vorhandenen Feuerlöschgeräte vertraut sein. m) Elektrische Geräte sind nach Benutzung abzuschalten. n) Feuerwehrzufahrten sind frei zu halten!

3 Verhalten im Brandfall 1. Alarmierung Bei Feststellung eines Brandes unbedingt Ruhe und Besonnenheit bewahren. Unverzüglich die Schulleitung oder das Sekretariat über Ausmaß und Lage des Brandes informieren. Die Schulleitung oder das Sekretariat benachrichtigt den Hausmeister und löst über die Brandmeldeanlage Feueralarm aus, soweit dieses nicht bereits automatisch geschehen ist. Anschließend wird über die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Brake (Tel. 112) die Feuerwehr alarmiert. Alarmzeichen Bei Feueralarm ertönen auf- und abschwellende Signale der Brandmeldeanlage. Beim Ertönen der Alarmzeichen wird 2. Räumung der Gebäude das Schulgebäude klassenweise unter Aufsicht der Lehrer verlassen. Auf größte Ruhe und Ordnung ist zu achten, damit keine Panik entsteht. Bei drohender Gefahr sofort den Gefahrenbereich verlassen und eigenverantwortlich den Sammelplatz aufsuchen - nicht auf Alarmzeichen warten -. Kleidungsstücke und besonders wichtige oder wertvolle Sachwerte können mitgenommen werden, wenn die Räumung der Schule dadurch nicht verzögert wird. Die Lehrer überzeugen sich beim Verlassen des Schulraumes, dass niemand - auch nicht in Nebenräumen - zurückgeblieben ist. Beim Verlassen der Räume sind Fenster und Türen zu verschließen (nicht abschließen!). Behinderte und Verletzte sind ggf. zu führen oder zu tragen. Stark verqualmte Räume sind gebückt oder kriechend zu verlassen. Falls erforderlich, ist beim Ertönen des Alarmzeichens das Licht auf den Fluchtwegen einzuschalten. Die Schüler begeben sich zur Sammelstelle. Dort stellt jeder Lehrer fest, ob seine Klasse vollzählig ist und gibt eine Meldung darüber an die Schulleitung weiter. Vermisste Schüler sind umgehend zu melden! Die Schüler sollen nicht sofort in den Straßenverkehr entlassen werden. Am Sammelplatz müssen die Schüler unter Aufsicht bleiben.

4 Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr möglich, bleiben die Schüler in ihren Klassenräumen bis Rettung kommt, oder sie werden in einen Raum geführt, der von der größten Gefahr möglichst weit entfernt ist. In diesen Räumen sind die Türen zu schließen und die Fenster zu öffnen. Die Schüler sollen sich durch Rufen bemerkbar machen. 3. Brandbekämpfung und Menschenrettung Bei unmittelbarer Gefährdung von Personen geht Menschenrettung vor Brandbekämpfung. Brennende Personen darf man nicht fortlaufen lassen. Sie sind in Mäntel, Jacken oder Tücher zu hüllen und auf dem Fußboden zu wälzen. Bei Bränden an elektrischen Anlagen ist der Strom sofort abzuschalten. Zimmertüren und Fenster schließen. Der Brand sollte nach Möglichkeit durch das Lehr- und Schulpersonal mit den vorhandenen Löschgeräten (Feuerlöscher) bekämpft werden. Dabei sind die Bedienungsanleitungen für die Feuerlöschgeräte genau zu beachten. Angriffs- und Zufahrtswege sind für die Feuerwehr frei zu halten. Die Feuerwehr ist von einer ortskundigen Person in die Lage einzuweisen. Den Anordnungen der Feuerwehr ist Folge zu leisten. Alarmübungen Die Klassenlehrer weisen ihre Schüler in den für die jeweilige Klasse gültigen Fluchtwegeplan ein. Diese Pläne befinden sich innen an den Türen der Klassen- und Fachräume, sowie am Anfang der Flure im A- und D-Trakt und in der Aula (für B und C). Im Rahmen klasseninterner Übungen sollen die Schüler den Fluchtweg aus dem Gebäude und den Weg zum Sammelplatz verinnerlichen. Der Sammelplatz befindet sich bei den Spielfeldern auf dem Schulhof. Zweimal im Jahr werden in der Schule Alarmübungen gemäß dieser Brandschutzordnung abgehalten. Die erste Alarmübung findet innerhalb von 8 Wochen nach Beginn eines Schuljahres statt, der Termin der zweiten Übung liegt im Ermessen der Schulleitung. Vertreter der örtlichen Feuerwehr sollen zu den Alarmübungen eingeladen werden. Über jede Alarmübung ist ein Bericht zu schreiben, der u.a. folgende Angaben enthalten soll: a) Gesamtzahl der Schüler b) Zeitpunkt des Alarmbeginns c) Zeitpunkt des Verlassens des Schulgebäudes durch den letzten Schüler d) Zeitdauer der Räumung des Schulgebäudes.

5 Nach Beendigung der Übung sollte diese durch die Schulleitung mit dem Kollegium, dem Hausmeister und ggf. mit dem Vertreter der Feuerwehr kritisch bewertet werden. Schlussbemerkung Diese Brandschutzordnung ist den Schülern, Lehrern und sonstigen Bediensteten der Schule bekanntzugeben. Der objektbezogene Alarmplan ist Bestandteil dieser Brandschutzordnung und kann bei der Schulleitung eingesehen werden. Jaderberg, August 2009

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