ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I

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1 ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Carsten Roth 2. TEST SS 2012 NAME: BEWERTUNGSHINWEISE: Matr.-Nr.: Punkte [50] Bei den AUFGABEN KREUZEN SIE AN : 1 Punkt pro vollständig richtigem Dreier-Block; 1/2 Punkt bei 2 richtigen Kreuzen pro Dreier-Block. Bei den AUFGABEN STREICHEN SIE FEHLERHAFTE PASSAGEN : je 1 Punkt Abzug für nicht gesehene Fehler und je 1 Punkt Abzug für Anstreichen einer richtigen Aussage als falsch 1. Kreuzen Sie an! (6 Punkte) Der Begriff Rechtsfähigkeit ist vom Begriff Privatrechtsfähigkeit zu unterscheiden. Rechtsfähigkeit meint allgemein die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, Privatrechtsfähigkeit meint nur die Fähigkeit privater Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Statt Rechtsfähigkeit sprechen wir manchmal auch von Handlungsfähigkeit. Menschen können privatrechtliche Verträge abschließen, weil sie rechtsfähig sind. Jeder Mensch ist von Natur aus rechtsfähig. Es gibt natürliche Personen und juristische Personen. Juristische Personen sind keine Menschen, können aber wie Menschen Träger privater Rechte und Pflichten sein. Juristische Personen bezeichnen wir auch als Rechtspersonen oder Körperschaften. Die Rechtsfähigkeit juristischer Personen besteht im Wesentlichen in der Vermögensfähigkeit. Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts und die juristischen Personen des Privatrechts sind nicht gleich rechtsfähig. Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind rechtsfähig, die juristischen Personen des Privatrechts sind (privat)rechtsfähig. Das Organisationsrecht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist immer hoheitliches Recht. Die HochschülerInnenschaft an der Universität Linz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, weil sie durch Gesetz als juristische Person eingerichtet ist. 10) Die Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinde) sind durch die Bundesverfassung in Art 17 B-VG und in Art 116 B-VG als juristische Personen eingerichtet. 1 Die Gebietskörperschaften sind juristische Personen des Privatrechts, weil sie Träger privater Rechte und Pflichten sind. 1 Handelt der Staat als Träger von Privatrechten (Vermögen) in den Formen des Privatrechts nennt man ihn auch Fiskus. 1 Der Staat handelt mit Hoheitsrecht. Verleiht die Verfassungsordnung dem Staat Rechtsfähigkeit, dann handelt er nicht mehr hoheitlich, sondern nur noch in den Formen des Privatrechts. 1 Der Staat ist gewaltenteilig organisiert. Nur die Gesetzgebung und die Gerichtsbarkeit können nach außen in den Formen des Privatrechts handeln. 1 Die bundesstaatliche Kompetenzverteilung nach dem B-VG haben die Gebietskörperschaften auch zu beachten, wenn sie als Träger von Privatrechten tätig sind. 1 Grundrechte berechtigen den Einzelnen gegen den Staat. Soweit Grundrechte den Einzelnen gegen den nicht-hoheitlich handelnden Staat berechtigen, sprechen wir von Fiskalgeltung oder Drittwirkung. 1 Der Gleichheitssatz gilt sowohl für die Hoheitsverwaltung als auch für die Privatwirtschaftsverwaltung. 1 Nach der Wesenstheorie darf der einfache Gesetzgeber ein Grundrecht nicht so weit einschränken, dass dies der Aufhebung des Grundrechts gleichkommt. (

2 2. Streichen Sie fehlerhafte Passagen durch! (4 Punkte) ( Es gibt an die 200 Staaten, jeder Staat hat eine eigene nationale Rechtsordnung. Die internationalen Beziehungen sind nicht Gegenstand der nationalen Rechtsordnung, sondern Gegenstand des internationalen Rechts (= Völkerrecht). Wegen der staatlichen Souveränität kann das Völkerrecht nur die internationalen Beziehungen der Völkerrechtssubjekte, nicht aber innere Angelegenheiten der Staaten regeln. Völkerrechtsquellen sind die Allgemeinen Rechtsgrundsätze des Völkerrechts, das Völkergewohnheitsrecht und die zivilrechtlichen Verträge. Ein internationales Gewaltmonopol des Völkerrechts fehlt. ( Die nationale österreichische Verfassung anerkennt die Existenz des Völkerrechts, was insbesondere die Art 9 Abs 1 und 49 Abs 2 B-VG zeigen. Das B-VG sieht die spezielle Transformation des Völkerrechts vor. Damit gilt jedes Völkerrecht ohne zusätzlichen nationalen Rechtssetzungsakt auch als nationales Recht. ( Das transformierte Völkerrecht richtet sich immer nur an die Gesetzgebung. Sollen die Vollziehungsorgane völkerrechtliche Regelungen im nationalen Bereich anwenden, so bedarf es dazu eines besonderen Gesetzes. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein wichtiger multilateraler Staatsvertrag, der unmittelbar anwendbar ist und subjektive Rechte gewährt. ( 3. Streichen Sie fehlerhafte Passagen durch! (5 Punkte) ( Österreich ist Mitglied der Europäischen Union (EU). Die EU strebt unter anderem nach einer Währungsunion, die aber noch unvollendet ist, weil ihr nur 17 der 57 Mitgliedstaaten angehören. Die wichtigsten Organe der EU sind das Europäische Parlament, der Europäische Rat, der Rat, die Europäische Kommission, der Gerichtshof der Europäischen Union und der Untersuchungsausschuss. ( Die Unionsrechtsordnung besteht aus dem primären Unionsrecht, das sind der EU-Vertrag, der AEU- Vertrag und die EU-Grundrechtecharta, und aus dem sekundärem Unionsrecht, das sind vor allem die Verordnungen und die Richtlinien. Die Verordnungen und Richtlinien gelten in Österreich aber nur, wenn die einzelnen Vorschriften gemäß der Bundesverfassung transformiert wurden. ( Die Organe der EU sind das Europäische Parlament mit Sitz in Prag, der Europäische Rat, der Rat, die Europäische Kommission, der Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank und der Europäische Rechnungshof. Das Europäische Parlament, dessen Mitglieder von den nationalen Parlamenten beschickt werden, ist neben anderen Organen für die Gesetzgebung in der EU zuständig. ( 4. Kreuzen Sie an! (4 Punkte) In der Demokratie bestimmt das Volk die Staatswillensbildung. Nach dem B-VG wählt das Volk sowohl das Parlament als auch die Regierung direkt. Das Bundesparlament nimmt die Bundesgesetzgebung, das Landesparlament nimmt die Landesgesetzgebung wahr. In Österreich existieren ein Bundesparlament, Landesparlamente und Gemeindeparlamente. Der Bundesrat ist die Länderkammer des Parlaments. Der Nationalrat erlässt die Bundesgesetze, der Bundesrat die Landesgesetze. Im Bundesrat sind Vertreter der Länder versammelt. Sie werden im Zusammenhang mit den Landtagswahlen vom Volk unmittelbar gewählt. Der Nationalrat und der Bundesrat üben die Bundesgesetzgebung gemeinsam aus. Man kann daher auch sagen, die Bundesversammlung erlässt die Bundesgesetze.

3 Die Teilnahme an den Wahlen zu den Parlamenten ist ein politisches Grundrecht. Allgemeines Wahlrecht bedeutet, dass jeder Staatsbürger (eventuell Unionsbürger) ohne Unterschied des Geschlechts, der Religion, der Klasse, der Steuerleistung, etc an einer Wahl teilnehmen darf. Im Sinne des allgemeinen Wahlrechts erreichen alle österreichischen Staatsbürger, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, das aktive und das passive Wahlrecht zum Nationalrat. 10) Gleiches Wahlrecht bedeutet, dass jeder Staatsbürger etwa bei der Wahl zum Nationalrat eine Stimme abgeben darf. Niemand darf von der Wahl ausgeschlossen werden. 1 Das gleiche Wahlrecht ist Ausdruck der plebiszitären Demokratie. 1 Geheimes Wahlrecht bedeutet, dass jeder Wähler seine Stimme so abgeben darf und muss, dass sie für die Wahlbehörde und für die Öffentlichkeit nicht erkennbar ist. ( 5. Kreuzen Sie an! (3 Punkte) Österreich ist eine demokratische Republik. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident. Der Bundespräsident ist neben den Staatsteilgewalten der Gesetzgebung, der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit die vierte Gewalt im Staat. Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt. Er kann daher dem Bundeskanzler, der Bundesregierung und allen anderen Verwaltungsorganen des Bundes und der Länder Weisungen erteilen. Als Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident Chef der Verwaltung. Ihm obliegt die Leitung der Verwaltung des Bundes und der Länder. Die vom Bundespräsidenten erlassenen Bescheide nennt man Entschließungen, Gesetze des Bundespräsidenten nennt man Allgemeine Entschließungen. Wegen Verletzung der Bundesverfassung kann der Bundespräsident beim Verfassungsgerichtshof angeklagt werden (Staatsgerichtsbarkeit). Die Anklageerhebung setzt die Durchführung einer Volksabstimmung voraus. Seit der B-VG-Novelle 1929 wählt nicht der Nationalrat die Bundesregierung, sondern der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler und über dessen Vorschlag die Bundesminister (und Staatssekretäre). Die wichtigste Aufgabe des Bundespräsidenten ist die Bildung der Bundesregierung. Der Bundespräsident ernennt frei den Bundeskanzler und über Vorschlag des Bundeskanzlers die Mitglieder der Bundesregierung. In gleicher Weise bildet der Bundespräsident die Landesregierungen. Der Bundespräsident kann jede Person zum Bundeskanzler ernennen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat und vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen ist, sofern diese in den Nationalrat gewählt wurde. (

4 6. Kreuzen Sie an! (7 Punkte) Die Staatsgewalt ist im gewaltenteiligen Rechtsstaat in eine Gesetzgebung und in eine Vollziehung, die Vollziehung in eine Verwaltung und in eine Gerichtsbarkeit geteilt. Weil Österreich ein Bundesstaat ist, gibt es eine Bundesverwaltung und Landesverwaltungen. Die Verwaltungsorganisationen des Bundes und des Landes sind Teil der Gebietskörperschaften Bund und Land. Eine Verwaltungsorganisation besteht aus vielen Verwaltungsorganen. Die Verwaltungsorganisation wird durch die ihr von der Rechtsordnung zugewiesenen Zuständigkeiten bestimmt. Die der Verwaltungsorganisation zugewiesenen Zuständigkeiten nennen wir Organisationszuständigkeit (= Verbandszuständigkeit) oder Organzuständigkeit. Die Verbandszuständigkeit einer Verwaltungsorganisation und die Organzuständigkeit eines Verwaltungsorgans ergeben sich aus dem Gesetz. Eine Verwaltungsorganisation besteht aus vielen Verwaltungsorganen. Ein Verwaltungsorgan wird durch die ihr durch die Rechtsordnung zugewiesenen Zuständigkeiten bestimmt. Die einem Verwaltungsorgan zugewiesenen Zuständigkeiten nennen wir Organzuständigkeit. Weil die Verwaltungsorgane abstrakte Konstrukte der Rechtsordnung sind, gehört zu jedem Verwaltungsorgan eine natürliche Person, welche die Zuständigkeiten des Organs wahrnimmt. Diese Organwalter nennt man monokratische Organe. In der Verwaltungsorganisation gibt es Einzelorgane und Kollegialorgane. Die Einzelorgane gehen von einer Person als Organwalter aus, die Kollegialorgane umfassen mehrere Personen als Organwalter. In der Verwaltungsorganisation fungieren insbesondere öffentlich Bedienstete als Organwalter. Alle öffentlich Bediensteten sind Beamte. 10) Einzelorgane oder Kollegialorgane einer Verwaltungsorganisation, die nach dem Gesetz zuständig sind, Verordnungen und Bescheide zu erlassen, nennen wir monokratische Organe. 1 Verwaltungsorgane, die Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, nach dem Gesetz aber nicht zuständig sind, Verordnungen und Bescheide zu erlassen, nennen wir Verwaltungsbehörden. 1 Nur (Verwaltungs)Behörden sind befugt, Bescheide und/oder Verordnungen zu erlassen. 1 Dem Bezirkshauptmann ist als Amt die Bezirkshauptmannschaft, der Landesregierung das Amt der Landesregierung und dem Landeshauptmann das Amt des Landeshauptmannes zugeordnet. 1 In der Gemeinde ist dem Bürgermeister, dem Gemeindevorstand und dem Gemeinderat als gemeinsames Amt das Gemeindeamt zugeordnet. 1 In Gemeinden über Einwohner heißt das Gemeindeamt Magistrat. 1 Die staatliche Verwaltung ist hierarchisch geordnet, es herrscht grundsätzlich strikte Weisungsbindung der hierarchisch nachgeordneten Behörden. 1 Die obersten Organe der Verwaltung leiten die Verwaltung (Art 20 Abs 1 B-VG). Förmlicher Ausdruck der Leitung (= hierarchische Ordnung) sind die Weisung und die Aufsicht. 1 Die Verfassung versteht unter Weisung die Kontrolle des Organhandelns ex post. 1 Die Weisungsbindung der staatlichen Verwaltungsorganisationen ist Verfassungsgrundsatz (Art 20 Abs 1 B-VG). Von diesem Grundsatz abweichend hat der Verfassungsgesetzgeber einzelne weisungsfreie Verwaltungsorgane eingerichtet und die Gesetzgebung ermächtigt, in genau bestimmten Einzelfällen durch einfaches Gesetz weitere weisungsfreie Verwaltungsorgane einzurichten. 20) Verwaltungsbehörden, welche die Verfassung weisungsfrei stellt, bezeichnen wir wegen dieser Weisungsfreiheit als Gerichte. 2 Richterliche Kollegialbehörden sind weisungsfreie kollegiale Verwaltungsbehörden, denen wenigstens ein Richter angehört und die Verwaltungssachen in oberster Instanz entscheiden. (

5 7. Streichen Sie fehlerhafte Passagen durch! (6 Punkte) ( Bund und Länder sind Staaten und haben daher nicht nur eine vollziehende, sondern auch eine gesetzgebende Gewalt. Die Gemeinden sind (Selbst)Verwaltungskörper, sie haben nur eine vollziehende, keine gesetzgebende Gewalt. Jedenfalls haben der Bund, die Länder und die Gemeinden eine eigene Verwaltungsorganisation. Eine Organisation ist ein abstraktes Konstrukt der Rechtsordnung, die der Organisation Aufgaben und Zuständigkeiten zuweist. Wir sprechen von Verbandzuständigkeit oder Organzuständigkeit. ( Verwaltungsorgane sind zuständig, für die Verwaltungsorganisation zu handeln. Darf ein Verwaltungsorgan dabei nach dem Gesetz Bescheide oder Verordnungen erlassen, nennen wir es eine Verwaltungsbehörde. Weil auch die Gerichte hoheitliche Anordnungen treffen, können auch sie als Verwaltungsbehörden bezeichnet werden. Verwaltungsorgane sind als Einzelorgane oder Kollegialorgane eingerichtet. Wir nennen sie monokratische oder kollegiale Verwaltungsbehörden, wenn sie nach dem Gesetz nicht nur hoheitlich, sondern auch nicht-hoheitlich handeln dürfen. ( Die Weisungsgebundenheit der Verwaltungsorgane gilt nach dem B-VG als Grundsatz der Verwaltungsorganisation. Weisungsfreie Verwaltungsorgane gibt es zwar, sie müssen aber durch eine bundesverfassungsgesetzliche Bestimmung eingerichtet sein. Der einfache Gesetzgeber darf weisungsfreie Verwaltungsorgane nicht einrichten. Weisungsfreie Verwaltungsorgane sind etwa die Richter und die richterlichen Kollegialbehörden. Weisungsfreie Verwaltungsorgane, für die das Gesetz eine besondere politische Legitimation vorsieht, nennt man Selbstverwaltungsorgane. 8. Streichen Sie fehlerhafte Passagen durch! (4 Punkte) ( ( Die Bundesverwaltung hat eine monokratische Verwaltungsspitze (Bundesminister), die Landesverwaltung hat eine kollegiale Verwaltungsspitze (Landesregierung). Die Landesregierung wird auch als Landesrat bezeichnet. Die Landesregierung kann ihre Aufgaben in der Geschäftsordnung der Landesregierung an die einzelnen Mitglieder der Landesregierung zur Erledigung für die Landesregierung verteilen. Den Vorsitz in der Landesregierung führt der Landeshauptmann. Er kann alle Angelegenheiten der Landesregierung an sich ziehen und für die Landesregierung allein entscheiden. ( Die Landesregierung ist die politische Spitze der Landesverwaltung. Der Landeshauptmann wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Die Einzelheiten der Organisation der Landesverwaltung sind im Landesrecht (Landesverfassungsgesetze und einfache Landesgesetze) geregelt, die Bundesverfassung enthält keine Festlegungen und Vorgaben für die Landesverwaltung. Die Landesverfassungen sehen für die Landesregierungen meist eine Konzentrations- bzw Proporzregierung vor. Die einzelnen Mitglieder der Landesregierung werden dann von den im Landtag vertretenen politischen Fraktionen im Verhältnis der Zahl der Landtagsabgeordneten bestimmt. Im Hinblick auf die Verhältniszahlen ist es möglich, dass kleine Fraktionen trotz Konzentrations- bzw Proporzregierung kein Mitglied in der Landesregierung stellen. ( 9. Kreuzen Sie an! (6 Punkte) Rechtsnormen können generell, individuell, abstrakt, konkret sein. Nach ihrem Adressatenkreis werden abstrakte und konkrete Rechtsnormen unterschieden. Eine generelle Rechtsnorm gilt grundsätzlich für alle. Eine individuelle Rechtsnorm hat immer eine Regelung zum Inhalt, die sich auf einen bestimmten Sachverhalt bezieht. Die gesetzliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen ist keine generelle Rechtsnorm, weil sie nur für Autolenker gilt. Das Finanzamt fordert von einem Unternehmer eine Steuernachzahlung in der Höhe von ,--. Diese Rechtsnorm ist individuell-konkret.

6 Die Vollziehung ist an die Gesetze gebunden (= Gesetzmäßigkeitsgebot ). Das ergibt sich sowohl aus dem rechtsstaatlichen Prinzip als auch aus dem demokratischen Prinzip der Bundesverfassung. Verfassungsautonomie bedeutet, dass das Parlament als demokratisch legitimierter Gesetzgeber in Verfassungsgesetzen grundsätzlich alles frei regeln darf. Gesetzgebungsautonomie bedeutet, dass das Parlament nicht nur in Verfassungsgesetzen, sondern auch in einfachen Gesetzen alles frei regeln darf. 10) Gesetzesvorbehalt und Gesetzesvorrang sind Synonyme. 1 Bei Gesetzesvorbehalt darf die Vollziehung frei handeln, solange das Parlament kein Gesetz erlassen hat. 1 Das Gesetzmäßigkeitsgebot des Art 18 Abs 1 B-VG hat zwei Adressaten: Erstens die Gesetzgebung, sie muss die Gesetze so formulieren, dass die Verwaltung eine gesicherte Grundlage für ihr Vollziehungshandeln hat. Zweitens die Verwaltung, sie darf das und nur das tun, was in den Gesetzen vorherbestimmt ist. 1 Die Kompetenzverteilung ist die Aufteilung der Staatsteilgewalten zwischen dem Bund und den Ländern. Nach dem B-VG werden die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung und zur Verwaltung zwischen Bund und Land aufgeteilt, die Gerichtsbarkeit ist zur Gänze dem Bund vorbehalten. 1 Eine Annexmaterie (oder Adhäsionsmaterie ) ist eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die einen Bedarf nach einheitlichen Regelungen voraussetzt und den einfachen Bundesgesetzgeber ermächtigt, Zuständigkeiten aus der Kompetenzverteilung an sich zu ziehen und einheitliche Regelungen auch im Kompetenzbereich der Länder zu erlassen. 1 Der zur Regelung der Sachmaterie Gewerbe zuständige Bundesgesetzgeber (Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG) darf auch Enteignungsmaßnahmen im Interesse der Sachmaterie Gewerbe normieren, weil die Enteignung eine Adhäsionsmaterie ist. 1 Da die Festlegung von Verwaltungsstraftatbeständen eine Annexmaterie ist, darf der zur Regelung des Staatsbürgerschaftswesens zuständige Landesgesetzgeber etwa auch einen Straftatbestand für die Verweigerung der Abgabe eines unrichtig beurkundeten Staatsbürgerschaftsnachweises festlegen. 1 Das B-VG kennt auch Bedarfskompetenzen. Bund und Länder können in allen Materien nach Bedarf Kompetenzen des anderen Staats an sich ziehen. 1 In den kompetenzrechtlich verteilten Sachmaterien des B-VG sind auch Annexmaterien enthalten, wie etwa die Verwaltungspolizei. ( 10. Streichen Sie fehlerhafte Passagen durch! (5 Punkte) ( Grundrechte sind in den Grundrechtskatalogen StGG 1867, EMRK und BVG Kinderrechte, aber auch in anderen Verfassungsgesetzen und Verfassungsbestimmungen enthalten. Das B-VG selbst enthält keine Grundrechte. ( Ein Grundrecht, das absolut geschützt ist wie etwa die Eigentumsfreiheit nach Art 5 StGG 1867 darf der einfache Gesetzgeber nicht einschränken. Der Schutzbereich eines absolut geschützten Grundrechts kann aber durch verfassungsimmanente Schranken eingeschränkt sein. ( In der Reihe der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte sind die Freiheitsrechte etwa der Gleichheitssatz, das Recht auf persönliche Freiheit, die Eigentumsfreiheit, die Erwerbsfreiheit besonders wichtig. Sie schützen einen Freiraum gegen den Staat. Den einzelnen Privaten gegen einen anderen Privaten zu schützen, ist nicht ihr Anliegen. Daher kennt die Bundesverfassung von sonderverfassungsgesetzlichen Ausnahmen abgesehen keine unmittelbare Drittwirkung der Freiheitsrechte. ( Neben Freiheitsrechten gibt es in der österreichischen Bundesverfassung als Grundrechte auch politische Rechte, soziale Rechte und Rechte in besonderen Zusammenhängen, etwa das Recht auf den gesetzlichen Richter oder das Recht der Gemeinden auf Selbstverwaltung. ( Grundrechte sind beispielsweise das Recht auf Leben, das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf persönliche Freiheit, das Hausrecht, die Eigentumsfreiheit, die Erwerbsfreiheit, die Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereins- und Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Datenschutz, das Recht auf Zivildienst sowie das Recht der Studierenden auf Studienbeihilfe. (

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