Ausbildungsbeschreibung von Zahnarzthelfer/Zahnarzthelferin vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Zahnarzthelfer/Zahnarzthelferin vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Zahnarzthelfer/in ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er gehört zur Gruppe der Gesundheitsdienstberufe und wird im Ausbildungsbereich Freie Berufe angeboten. Zahnarzthelfer/in ist ein Monoberuf. Die Ausbildung sieht also keine Spezialisierungen nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten vor. Ausbildungsinhalte An den Arbeitsplätzen des ausbildenden Unternehmens lernen Zahnarzthelfer/innen beispielsweise im 1. Ausbildungsjahr wie eine Zahnarztpraxis organisiert ist welche Hygienemaßnahmen erforderlich sind wie man Patienten/Patientinnen betreut und bei Zwischenfällen hilft wie Zähne und Zahnhalteapparate aufgebaut sind und wie sie funktionieren welche medizinischen Fachausdrücke es gibt und wie die Fachausdrücke verwendet werden Im 2. Ausbildungsjahr wie Geräte und Instrumente einer Zahnarztpraxis gepflegt und gewartet werden welche Handreichungen am Behandlungsstuhl auszuführen sind wie man Verwaltungsarbeiten durchführt wie man den Praxisablauf organisiert

2 Im 3. Ausbildungsjahr wie man Röntgenaufnahmetechniken unter Anleitung und Aufsicht des Zahnarztes anwendet wie man Arbeiten in der Dunkelkammer ausführt wie man Füllungs- und Abformmaterialien verarbeitet wie mit Arznei- und Heilmitteln umzugehen ist wie man Patienten über Mundhygiene informiert wie man entsprechende Maßnahmen überwacht wie erbrachte Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Kostenträgern abgerechnet werden In der Berufsschule werden Zahnarzthelfer/innen unterrichtet in: Anatomie und Physiologie (Aufbau und Funktion wichtiger Organe und Systeme des Körpers) Hygiene Geräte, Instrumente, Materialien Gesundheitswesen Pathologie (Krankheitsursachen) Diagnostik und Therapie Arzneimittel, Heilmittel Röntgen und Strahlenschutz Patientenbetreuung Rechnungswesen, Zahlungsverkehr Soziale Sicherung Abrechnungswesen Praxisorganisation Textverarbeitung Recht Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnarzthelfer/zur Zahnarzthelferin Zahnarzthelfer-Ausbildungs- Zahnarztausbildungsverordnung vom (BGBL S. 124), außer Kraft ab Fundstelle: 1989 (BGBl. S. 124) Volltext (pdf, 1822kB) Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnarzthelfer/zur Zahnarzthelferin (Zahnarzthelfer-Ausbildungs-VO - ZahnarztHAusbV) vom Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinischer Fachangestellte, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 38kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Zahnarzthelfer/Zahnarzthelferin, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Arbeitsumgebung in der Ausbildung Zahnarzthelfer/innen werden im Wechsel an den beiden Lernorten des dualen Ausbildungssystems - Betrieb (bzw. Zahnarztpraxis) und Berufsschule - ausgebildet. Der Ausbildungsbetrieb vermittelt fachpraktische Fertigkeiten und Kenntnisse sowie Berufserfahrung am Arbeitsplatz. In der Berufsschule werden in Fachklassen für Zahnarzthelfer/innen berufliche und allgemeine Lerninhalte unterrichtet; meist in der Berufsschule vor Ort, zum Teil führt aber auch eine zentrale Berufsschule den Unterricht gemeinsam für alle (Zahn-)Arzthilfe-Auszubildenden einer bestimmten (ländlichen) Region durch. Ausbildungsstätten Schulische Ausbildung und Umschulung: Zahnarzthelfer/in (Assistenz am Behandlungsstuhl) in KURSNET () Zahnarzthelfer/in - Laborarbeiten in KURSNET () Zahnarzthelfer/in - Oralchirurgie in KURSNET () Zahnarzthelfer/in (Öffentliches Gesundheitswesen) in KURSNET () Zahnarzthelfer/in Zahnarzthelfer/in in KURSNET () Zahnarzthelfer/in (Büro u. Verwaltung) in KURSNET () Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer der Berufsschule) Übungs- und Funktionsräume Ausbildungssituation/-bedingungen Die schulische Ausbildung zum Zahnarzthelfer/zur Zahnarzthelferin besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff und findet in Fachklassen für Zahnarzthelfer/innen an berufsbildenden Schulen statt. Beim praktischen Teil der Ausbildung in Praxis-, Labor- oder

3 Behandlungsräumen von Zahnarztpraxen bzw. in Zahn-, Mund-, Kieferkliniken lernen die angehenden Zahnarzthelfer/innen bereits Arbeitsbedingungen kennen, wie sie nach Abschluss der Ausbildung üblich sind. Dabei ist zu bedenken, dass später zumeist nicht alle genannten Arbeitsbedingungen eine gleich wichtige Rolle spielen, da Zahnarzthelfer/innen entweder überwiegend in der Patientenbetreuung (Empfang, Terminabsprache), in der Organisation von Praxisabläufen, in der Behandlungsassistenz oder im Bereich Büro-, Verwaltungs- und Abrechnungsarbeiten tätig sind. Während der praktischen Ausbildung im Ausbildungsbetrieb wird natürlich die besondere Ausbildungssituation berücksichtigt, wobei jedoch oft eine rasche Einarbeitung (insbesondere bei der Behandlungsassistenz) erwartet wird. Das heißt, es gelten noch keine bestimmten Zeitvorgaben, jedoch sind alle Arbeiten schnell und genau auszuführen. Auch beim Umgang mit leidenden, häufig ängstlichen Patienten und Patientinnen gilt, dass der/die Auszubildende vieles erst lernen muss. Während der Ausbildung ist die Wohnungsnähe der Auszubildenden von Vorteil, da Anpassung an die Arbeitszeiten einer Zahnarztpraxis (Vor- und Nachmittagsblöcke unter Zwischenschaltung einer längeren Mittagspause) notwendig ist (teilweise auch Einstellungsvoraussetzung). Auch Auszubildende unter 18 Jahren sind zu Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft am Wochenende im Rahmen des zahnärztlichen Notdienstes verpflichtet. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Arbeitszeit entspricht den in den Zahnarztpraxen üblichen Arbeitszeiten: Die Sprechzeiten sind meist auf einen Vormittags- und einen Nachmittagsblock aufgeteilt, die durch mehrere Stunden Mittagspause getrennt sind. Der zweite Block dauert oft bis in die Abendstunden. Auch Auszubildende unter 18 Jahren sind zu Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft am Wochenende im Rahmen des ärztlichen Notfalldienstes tarifvertraglich verpflichtet (nach Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) vom (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 230 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1976 (BGBl. I S. 965), 1990 (BGBl. I S. 2106), 1994 (BGBl. I S. 1168), 1997 (BGBl. I S. 311, 1607), 1998 (BGBl. I S. 164), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2003 (BGBl. I S. 2304, 2848, 2954), 2003 (BGBl. I S. 3007), 2005 (BGBl. I S. 239, 1666) Internet 16 und 17 Jugendarbeitsschutzgesetz). Die Berufsschule wird entweder an einem bis zwei Tagen der Woche während der üblichen Unterrichtszeiten besucht (Teilzeitform), oder mehrere Wochen lang ganztags, beispielsweise 30 Stunden je Woche (Blockform). Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht (Berufsschule) und in der praktischen Ausbildung (Ausbildungsbetrieb) eingesetzten Geräte, Apparate, Instrumente und Materialien entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während des Berufsschulunterrichts bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie Angehörigen der Berufsschule (z.b. Lehrkräften). Dies entspricht der üblichen, bisher von den Auszubildenden selbst erlebten Schulzeit. Während der praktischen Ausbildung im Ausbildungsbetrieb (Zahnarztpraxen, Zahn-, Mund-, Kieferkliniken) haben die Auszubildenden mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des jeweiligen Betriebes (Zahnärzten/-ärztinnen, Zahnmedizinischen Fachhelfern/-helferinnen, Krankenhauspersonal) zu tun. Im Rahmen dieser Ausbildung arbeiten sie mit anderen Zahnarzthelfern/-helferinnen sowie medizinischen Fachkräften zusammen. Die Durchführung der Arbeitsaufgaben in den Zahnarztpraxen unterschiedlicher Größe bzw. in Zahn-, Mund-, Kieferkliniken erfolgt in der Regel in Teamarbeit, zum Teil auch als Alleinkraft. Kontakte bestehen insbesondere zu Patienten und Patientinnen. An den unmittelbaren Patientenkontakt müssen sich die Auszubildenden erst einmal gewöhnen. Diese Kontakte sind von häufig wechselnder Natur. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Zahnarzthelfer/innen werden insbesondere in Zahnarztpraxen ausgebildet. Die Auszubildenden erhalten von den Unternehmen eine monatliche Ausbildungsvergütung. Für die Auszubildenden ist die Ausbildung im Betrieb kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht - je nach Kammerbezirk - anteilig Fahrtkosten und Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Über Förderungsmöglichkeiten für Auszubildende und Lehrgangsteilnehmer/innen informiert das Arbeitsamt. Ausbildungsvergütung Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, deren Höhe tarifvertraglich festgelegt wird. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat (gerundet) in DM und Euro betrug im Jahr 2000 für diesen Ausbildungsberuf in den einzelnen Ausbildungsjahren: Alte Bundesländer 1. Ausbildungsjahr: 869 DM (444 Euro) 2. Ausbildungsjahr: 979 DM (501 Euro) 3. Ausbildungsjahr: DM (584 Euro) Für die neuen Bundesländer enthält die Datenbank des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) keine Angaben.

4 Quelle: Datenbank Ausbildungsvergütungen (DAV) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) Die Daten der DAV resultieren aus regelmäßigen Auswertungen und Analysen der tariflichen Ausbildungsvergütungen durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB). Sie werden jedes Jahr veröffentlicht. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verlängerungen Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses auf Verlangen der Auszubildenden Verlängerungsdauer: Bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens 1 Jahr Rechtsgrundlage: 14 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Berufsbildungsgesetz (BBiG) In Einzelfällen, um das Ausbildungsziel zu erreichen, Verlängerung durch die zuständige Stelle auf Verlangen der Auszubildenden mit Einverständnis der Ausbildenden Verlängerungsdauer: Unterschiedlich, entsprechend den Absprachen der Beteiligten, höchstens 1 Jahr Rechtsgrundlage: 29 Abs. 3 und 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Berufsbildungsgesetz (BBiG) Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt ist (anerkannter Ausbildungsberuf). Gelernt wird hauptsächlich im Ausbildungsbetrieb (Praxis) und in der Berufsschule (Theorie). Ausbildungsaufbau Ausbildung im dualen System Betriebliche Ausbildung, begleitet von Berufsschulunterricht 3 Jahre 1. Ausbildungsjahr Berufliche Grundbildung 1-3 Monate Probezeit 2. Ausbildungsjahr Berufliche Fachbildung Zwischenprüfung vor dem Ende des 2.Ausbildungsjahres 3. Ausbildungsjahr Berufliche Fachbildung Abschlussprüfung (staatlich anerkannter Abschluss) vor der (Landes-)Zahnärztekammer

5 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss: Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnarzthelfer/zur Zahnarzthelferin durchgeführt. Erforderliche Nachweise: Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind: Das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft Die Teilnahme an der Zwischenprüfung Erforderliche Prüfungen: Zwischenprüfung: Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Geprüft wird schriftlich anhand praxisbezogener Fälle oder Aufgaben. Die Prüfung soll vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Sie wird teils in konventioneller, teils in programmierter Form gestaltet. Abschlussprüfung: Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Schriftlich geprüft werden 3 Prüfungsfächer: Fachbereich Zahnmedizin, Abrechnungswesen und Verwaltung, Wirtschafts- und Sozialkunde. Das mündliche Prüfungsfach nennt sich Praktische Übungen. Die Anforderungen in den Prüfungsfächern sind: Prüfungsfach Fachbereich Zahnmedizin: In höchstens 150 Minuten sollen praxisbezogene Aufgaben bearbeitet werden. Prüfgebiete sind: Hygiene, Arbeits- und Umweltschutz Materialien Arznei- und Heilmittel Anatomie, Physiologie, Pathologie Prophylaxe Röntgen- und Strahlenschutz Prüfungsfach Abrechnungswesen und Verwaltung: In höchstens 150 Minuten sollen praxisbezogene Aufgaben und Fälle analysiert und bearbeitet werden. Prüfungsgebiete sind: Behandlungsausweis Heil- und Kostenplan Privatliquidation Rechnungswesen und Zahlungsverkehr Praxisorganisation Grundkenntnisse von fachbezogenen Rechtsvorschriften Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde: In höchstens 45 Minuten sind praxisorientierte Aufgaben und Fälle zu bearbeiten. Dabei soll gezeigt werden, dass allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt dargestellt werden können. Prüfungsfach Praktische Prüfungen: In höchstens 45 Minuten sollen praktische Vorgänge bearbeitet werden. Die Prüflinge sollen zeigen, dass sie technische, medizinische und verwaltungsmäßige Zusammenhänge einer Zahnarztpraxis verstanden haben und praktische Aufgaben lösen können. Prüfgebiete sind: Patientenbetreuung Behandlungsablauf und Instrumenteneinsatz Desinfektion, Sterilisation Anwendung und Pflege medizinischer Geräte Prophylaxemaßnahmen Abwickeln von Verwaltungsarbeiten einschließlich Textverarbeitung Kenntnisse im Strahlenschutz im Sinne der Röntgenverordnung Ist das Prüfungsergebnis der schriftlichen Prüfung nicht eindeutig, kann ergänzend mündlich geprüft werden (zusätzliche mündliche Prüfung). Um die Prüfung zu bestehen, müssen die Leistungen nicht nur im Gesamtergebnis mindestens ausreichend sein, sondern auch in den Prüfungsfächern Fachbereich Zahnmedizin und Abrechnungswesen und Verwaltung. Werden die Prüfungsleistungen in einem Fach mit ungenügend oder in mindestens drei Prüfungsfächern mit mangelhaft bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

6 Prüfungswiederholung: Nicht bestandene Abschlussprüfungen können laut Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle: Prüfungsausschuss der zuständigen (Landes-)Zahnärztekammer unter Beteiligung der Berufsschule Rechtsgrundlage: Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnarzthelfer/zur Zahnarzthelferin Zahnarzthelfer-Ausbildungs-Zahnarztausbildungsverordnung vom (BGBL S. 124), außer Kraft ab Fundstelle: 1989 (BGBl. S. 124) Volltext (pdf, 1822kB) Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Zahnarzthelfer/Zahnarzthelferin. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Fast alle Zahnarzthelfer/innen haben aber mindestens den Hauptschulabschluss, die meisten Mittleren Bildungsabschluss. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Fast 53 Prozent der Auszubildenden besitzen den Mittleren Bildungsabschluss. Die zweitstärkste Gruppe bilden Schüler und Schülerinnen mit Hauptschulabschluss (ungefähr 32 Prozent). Berufliche Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine berufliche Vorbildung vorgeschrieben. Berufliche Vorbildung - praktiziert Von den Ausbildungsanfängern und Ausbildungsanfängerinnen des Jahres 1998 im Ausbildungsberuf Zahnarzthelfer/in hatten circa 1,5 Prozent vor Ausbildungsbeginn eine Berufsfachschule besucht. Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Der Männeranteil an auszubildenden Zahnarzthelfer/innen ist jedoch mit 0,1 Prozent (das sind 41 auszubildende Zahnarzthelfer im Jahr 1998) nach wie vor verschwindend gering. Perspektiven nach der Ausbildung Während der Berufsausbildung wird angehenden Zahnarzthelferinnen und -helfern ein differenziertes Grundwissen vermittelt, das für breitgefächerte Aufgabenfelder qualifiziert. Beschäftigte in der Zahnarzthilfe können nach ihrer Berufsausbildung zum Beispiel in Zahnarztpraxen, in Krankenhäusern oder im Entwicklungsdienst arbeiten und sich unter anderem auf Sachgebiete wie Stuhlassistenz, Büro und Verwaltung, Laborarbeiten spezialisieren oder auf die Arbeit in kieferorthopädischen oder oralchirurgischen Praxen. Wie alle anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen müssen Zahnarzthelferinnen und -helfer auch nach Abschluss ihrer Ausbildung ihren Wissensstand bezüglich neuer Erkenntnisse zum Beispiel hinsichtlich spezifischer EDV-Anwendungen, Dentalmedizin und Zahntechnik ständig auf dem Laufenden halten. Hier kommen für sie verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten in Frage, zum Beispiel - je nach eigenem fachlichem Schwerpunkt - Lehrgänge über Sachgebiete wie Zahnarzthelfer/innen - Fachkunde, Organisation in Zahnarztpraxen, Strahlenschutz oder Abrechnung einschließlich EDV - Zahnarztpraxis. Wer seine beruflichen Kompetenzen weiter entwickeln möchte, kann sich über weitere Qualifikationen Gedanken machen, zum Beispiel eine Zusatzqualifikation als Zahnarztfachhelfer/in oder Prophylaxeassistent/in oder - falls die entsprechenden Bildungsvoraussetzungen gegeben sind - ein Betriebswirtschafts- oder Dentalmedizinstudium.

7 Ausbildungsalternativen Für den Beruf Zahnarzthelfer/in gibt es Alternativen in verschiedenen Bereichen: Arztassistenz Medizinisches Labor Medizin, Gesundheitswesen, Therapie Medizinisch-technische Assistenz Pharmazie Eine Gemeinsamkeit all dieser Bereiche besteht in der Beschäftigung mit medizinischen Sachverhalten oder im Umgang mit medizinischtechnischen Geräten/Einrichtungen. Ausbildungsalternativen (Liste) Die hier aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem/der Zahnarzthelfer/in auf. Bereich Arztassistenz Begründung: Zahnarzthelfer/innen gehen genau wie Beschäftigte in den hier genannten Berufen mit Patienten und Patientinnen sowie medizinisch-technischen Geräten um, übernehmen die Praxisorganisation und wickeln den Publikumsverkehr ab. Ihre Tätigkeiten führen sie nach Anweisung und unter Aufsicht des Arztes/der Ärztin durch. Anatomie, Physiologie, Hygiene, Praxisorganisation, Abrechnungswesen, Zahlungsverkehr sind Inhalte der Ausbildung. Wichtig sind dabei Eigenschaften wie zum Beispiel Konzentrationsfähigkeit, Befähigung zum Planen und Organisieren, Zuverlässigkeit, Kontaktfähigkeit oder Finger- und Handgeschicklichkeit für die Behandlungsassistenz sowie Interesse an medizinischen Zusammenhängen. Die Verwandtschaft zwischen beiden Bereichen ist sehr eng. Alternativberufe: Arzthelfer/in in KURSNET () Tierarzthelfer/in in BERUFENET Bereich Medizinisches Labor Begründung: Zahnarzthelfer/innen führen genau wie Beschäftigte in dem hier genannten Beruf allgemeine Arbeiten im Zahnlabor durch (z.b. Fräsen, Feilen von Zahnersatz). Zu ihren Aufgaben gehört das Umgehen mit Zahnersatz, Gebissabdrücken, Modellen. Die Durchführung der Arbeitsaufgaben findet unter ähnlichen Umgebungseinflüssen wie im zahnärztlichen Labor statt und erfordert Finger- und Handgeschicklichkeit, räumliches Vorstellungsvermögen sowie Interesse an zahnmedizinischen Zusammenhängen. Die Verwandschaft zwischen beiden Bereichen ist eng. Alternativberuf: Zahntechniker/in in KURSNET () Bereich Medizin, Gesundheitswesen, Therapie Begründung: Der Zusammenhang zwischen den hier aufgeführten Berufen und dem/der Zahnarzthelfer/in ergibt sich aufgrund der Ausbildung/Tätigkeit im Bereich Gesundheitswesen und des Umgangs mit Patienten und Patientinnen. Medizinische Grundlagen sind Inhalt der jeweiligen Ausbildung. Dabei ist Interesse an medizinischen Sachverhalten sowie die Neigung zu helfendem Umgang mit Menschen wichtig. Die Verwandtschaft zwischen beiden Bereichen ist relativ eng. Alternativberufe: Krankenpfleger/Krankenschwester in KURSNET () Kinderkrankenpfleger/schwester in KURSNET () Operationstechnische/r Assistent/in in KURSNET () Hebamme/Entbindungspfleger in KURSNET () Krankenpflegehelfer/in in KURSNET () Rettungsassistent/in in BERUFENET Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in in BERUFENET Rettungshelfer/in in BERUFENET Bereich Medizinisch-technische Assistenz Begründung: Zahnarzthelfer/innen gehen genau wie Beschäftigte in den hier genannten Berufen mit Chemikalien, labortechnischen Geräten und Apparaturen um. Zu den Aufgaben gehört auch das Anfertigen von Röntgenaufnahmen (unter Anleitung und Aufsicht und Beachtung der Strahlenschutzbestimmungen), fachgerechtes Entwickeln (nur relevant in Bezug auf die Ausbildungsalternative Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in). Wichtig ist dabei das Interesse an medizinischen Sachverhalten. Die Verwandtschaft zwischen beiden Bereichen ist relativ eng. Alternativberufe: Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in in BERUFENET Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in in BERUFENET Medizinisch-technische/r Assistent/in - Funktionsdiagnostik in BERUFENET Bereich Pharmazie Begründung: Der Zusammenhang zwischen den hier aufgeführten Berufen und dem/der Zahnarzthelfer/in ergibt sich aufgrund der Ausbildung/Tätigkeit im Bereich Gesundheitswesen sowie des Umgangs mit medizinischen und pharmazeutischen Erzeugnissen. Auch das Durchführen von Büro- und Laborarbeiten ist Gegenstand der Arbeitsaufgaben. Von Bedeutung in diesem Bereich ist auch der beratende Umgang mit Menschen. Beide Bereiche sind entfernt verwandt miteinander. Alternativberufe: Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in in BERUFENET Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r in BERUFENET Bereich Herstellung medizinischer Hilfsmittel Begründung: In beiden Bereichen bestehen ähnliche Anforderungen an praktische Anstelligkeit und Handgeschicklichkeit. Erforderlich ist das Interesse an medizinischen Sachverhalten und praktischen Feinarbeiten sowie am Umgang mit medizinisch ausgerichtetem Warensortiment. Die Neigung zum (beratenden) Umgang mit Menschen ist eine wichtige Voraussetzung. Beide Bereiche sind miteinander verwandt. Alternativberufe: Orthopädiemechaniker/in und Bandagist/in in BERUFENET Augenoptiker/in in BERUFENET Hörgeräteakustiker/in in BERUFENET Bereich Medizinische Dokumentation Begründung: Zusammenhänge ergeben sich durch teilweise vergleichbare Verwaltungs- und Dokumentationstätigkeiten wie Anlegen und Führen von Dateien zu Dokumentationszwecken im Gesundheitswesen, Dokumentieren von klinisch-chemischen Untersuchungsverfahren und -ergebnissen unter Anwendung von DV-Programmen. In diesem Bereich sind Kenntnisse der medizinischen Terminologie erforderlich. Im Umgang mit Ärzten/Ärztinnen und medizinischem Assistenzpersonal sind Kontaktfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein wichtige Eigenschaften. Beide Bereiche sind entfernt miteinander verwandt.

8 Alternativberufe: Medizinische/r Dokumentationsassistent/in in BERUFENET Medizinische/r Dokumentar/in in BERUFENET Fachangestellte/r für Medien- u. Info.Dienste - Med. Doku. in BERUFENET Bereich Körperpflege Begründung: Das gemeinsame Merkmal zwischen Zahnarzthelfern/Zahnarzthelferinnen und Beschäftigten in diesen Berufen ist die Neigung zu (helfendem) Umgang mit Menschen sowie das Interesse an medizinischen Sachverhalten. Dabei spielen Anforderungen an Genauigkeit, Ordnungssinn, Hygiene eine wichtige Rolle. Beide Bereiche sind entfernt miteinander verwandt. Alternativberufe: Kosmetiker/in (staatl.gepr.) in BERUFENET Medizinische/r Fußpfleger/in in BERUFENET Interessen Förderlich: Nachteilig: Arbeitsverhalten Notwendig: Förderlich: Nachteilig: Fähigkeiten Notwendig: Förderlich: Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Kenntnisse in Deutsch, insbesondere Sicherheit in der Rechtschreibung, mündliche Ausdrucksfähigkeit (Schreiben von Rechnungen, Bestellungen, Terminabsprachen am Telefon) Mindestausprägungsgrad: annähernd durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss)

9 Kenntnisse in Rechnen/Mathematik (Kassenabrechnung) Mindestausprägungsgrad: durchschnittlich (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Förderlich: Maschinenschreiben und Buchführung (für Kassenabrechnungen) Leserliche Handschrift (Führen des Terminkalenders, der Patientenkartei) DV-(Grund-)Kenntnisse (verbreitete Anwendung in Zahnarztpraxen) Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnarzthelfer/zur Zahnarzthelferin Zahnarzthelfer-Ausbildungs- Zahnarztausbildungsverordnung vom (BGBL S. 124), außer Kraft ab Fundstelle: 1989 (BGBl. S. 124) Volltext (pdf, 1822kB) Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinischer Fachangestellte, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 38kB) Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) vom (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 230 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1976 (BGBl. I S. 965), 1990 (BGBl. I S. 2106), 1994 (BGBl. I S. 1168), 1997 (BGBl. I S. 311, 1607), 1998 (BGBl. I S. 164), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2003 (BGBl. I S. 2304, 2848, 2954), 2003 (BGBl. I S. 3007), 2005 (BGBl. I S. 239, 1666) Internet Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz-IfSG) vom (BGBl. I. S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 57 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2000 (BGBl. I. S. 1045), 2001 (BGBl. I S. 2969), 2002 (BGBl. I S. 3082), 2003 (BGBl. I S. 2304, 2848, 2954), 2005 (BGBl. I S. 2570, 2618), 2006 (BGBl. I S. 1305), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Im Jahre 1940 wurde nach Erstellung eines Berufsbildes der Beruf "Sprechstundenhelfer/in beim Zahnarzt" als Anlernberuf mit einer Dauer von zunächst einem Jahr festgelegt wurde der Beruf vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung anerkannt. Aus dem Anlernberuf wurde ein Ausbildungsberuf mit zunächst zweijähriger Ausbildungszeit, die in den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts in fast allen Bundesländern auf drei Ausbildungsjahre ausgedehnt worden ist trat eine Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz in Kraft. Seitdem ist Zahnarzthelfer/in ein bundesweit einheitlich geregelter, dreijähriger anerkannter Ausbildungsberuf. Ausblick - absehbare Änderungen Nachfolgend werden die vom Bundesinstitut für Berufsbildung veröffentlichten Angaben zu den Ausbildungsinhalten des neuen Ausbildungsberufs Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r wiedergegeben, der den bisherigen Ausbildungsberuf Zahnarzthelfer/in zum ersetzen soll. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Planungen handelt und gegebenenfalls noch Veränderungen in den Inhalten auftreten können. Ausbildungsdauer 3 Jahre

10 Ausbildungsbereich Freie Berufe Struktur des Ausbildungsberufs Monoberuf ohne Spezialisierungen Was ist neu? In den zahnärztlichen Praxen ist die Prophylaxe, als vorbeugende Maßnahme der Zahnheilkunde, zu einem wesentlichen Handlungsgebiet hinsichtlich Beratung und Anwendung geworden. In dem Maße, in dem Vorsorge zum Behandlungskonzept wird, wird die Qualifizierung von Zahnmedizinischen Fachangestellten (Arbeitstitel) auf diesem Gebiet immer wichtiger, um mit entsprechend ausgebildetem Personal ein adäquates Leistungsspektrum in den Praxen anbieten zu können. Die dazu notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse, insbesondere zu Themen der Zahnreinigung, der Individual- und Gruppenprophylaxe sowie der Gesundheitsförderung, sind verstärkt in die neue Ausbildungsordnung aufgenommen worden. Neben der Prophylaxe berücksichtigt die Neuordnung auch die gewachsenen Anforderungen an eine personenorientierte, situationsgerechte Betreuung und Information von Patienten und Patientinnen. Dementsprechend werden den Auszubildenden Fertigkeiten und Kenntnisse zu Methoden und Techniken der Kommunikation, zur Patientenmotivation, zum Arbeiten im Team, zur Lösung von Konfliktsituationen und zum eigenverantwortlichen Handeln vermittelt. Darüber hinaus haben durch die erheblich veränderten Rahmenbedingungen und Arbeitsinhalte im Bereich der Praxisorganisation und -verwaltung Qualifikationen zur systematischen Planung von Arbeitsabläufen, zur Sicherung von Qualitätsstandards sowie zur Nutzung der Informations- und Kommunikationssysteme unter Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit stark an Bedeutung gewonnen. Arbeitsgebiet Zahnmedizinische Fachangestellte sind in Zahnarztpraxen, in kieferorthopädischen, in oral- und kieferchirurgischen Praxen sowie Zahnkliniken tätig. Sie werden auch im öffentlichen Gesundheitswesen, in der Dentalindustrie, bei Krankenkassen und in Rechenzentren eingesetzt. Ihre Tätigkeitsbereiche liegen insbesondere in der Assistenz bei der Behandlung, in der Prophylaxe und in der Praxisorganisation und -verwaltung. Berufliche Qualifikationen Zahnmedizinische Fachangestellte arbeiten team- und prozessorientiert, betreuen Patienten vor, während und nach der Behandlung, assistieren bei der Behandlung von Patienten, führen Hygienemaßnahmen durch, wirken bei der Erstellung von Röntgenaufnahmen mit, wenden Vorschriften und Richtlinien des Umweltschutzes an, erklären Patienten die Möglichkeiten der Karies- und Parodontalprophylaxe, leiten Patienten zur Mundhygiene an, wirken in der Gruppenprophylaxe mit, dokumentieren Behandlungsabläufe, erfassen erbrachte Leistungen für die Abrechnung, organisieren Praxisabläufe, wirken bei Maßnahmen zur Qualitätssicherung mit, erstellen und überwachen Terminplanungen, führen Schriftverkehr durch, kontrollieren Zahlungseingänge, wenden Informations- und Kommunikationssysteme an, beachten die Regeln des Datenschutzes. Inhalte der Berufsausbildung Der Ausbildungsbetrieb Stellung der Zahnarztpraxis im Gesundheitswesen Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung Berufsbildung, Arbeits-, Tarifrecht Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Umweltschutz Durchführen von Hygienemaßnahmen Infektionskrankheiten Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene Arbeitsorganisation, Qualitätsmanagement

11 Arbeitsorganisation, Arbeiten im Team Qualitäts- und Zeitmanagement Kommunikation, Information und Datenschutz Kommunikation Verhalten in Konfliktsituationen Informations- und Kommunikationssysteme Datenschutz und Datensicherheit Patientenbetreuung Grundlagen der Prophylaxe Durchführen begleitender Maßnahmen bei der Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Zahnarztes/der Zahnärztin Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung Röntgen und Strahlenschutz Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen Praxisorganisation und -verwaltung Organisieren der Praxisabläufe Durchführen von Verwaltungsarbeiten Rechnungswesen Materialbeschaffung und -verwaltung Abrechnung von Leistungen

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