Offenlegungsbericht 2015
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1 Offenlegungsbericht 2015
2 Deutsche Apotheker- und Ärztebank Offenlegungsbericht 2015, Stichtag 31. Dezember 2015 Gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646 / 2012.
3 Inhalt Grundlagen der Offenlegung Einführung Inhalte der Offenlegung Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen Aufbau des Offenlegungsberichts 8 Struktur der apobank-gruppe 10 Eigenmittel Eigenmittelstruktur Konditionen der wichtigsten Merkmale sämtlicher Eigenmittelinstrumente Geschäftsguthaben und Rücklagen Sonderposten für allgemeine Bankrisiken Genussrechte Nachrangige Verbindlichkeiten Wertberichtigungsüberschuss Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gemäß 340f HGB Haftsummenzuschlag Abzugsposten Vorsichtige Bewertung des Handelsbuchs Immaterielles Anlagevermögen Wertberichtigungsfehlbetrag Gekündigtes eingezahltes Kapital (Geschäftsguthaben der Mitglieder) Regulatorische Anpassungen der Übergangsbestimmungen 31
4 Kapitaladäquanz Aufsichtsrechtliche Eigenmittelunterlegung Allgemeine Angaben Gliederung der Eigenmittelanforderungen Überblick über die Kennziffern Anforderungen des Single Supervisory Mechanism 36 Verschuldungsquote (Leverage Ratio) Offenlegung zur Verschuldungsquote Abstimmung der Gesamtrisikomessgröße mit den Bilanzwerten Qualitative Angaben zur Verschuldungsquote 42 Belastete Vermögenswerte (Asset Encumbrance) Grundlagen Belastete Vermögenswerte Überbesicherung (Over Collateralization) Verpfändungsvereinbarungen Erhaltene Vermögenswerte Unbelastete Vermögenswerte 48
5 Risikopositionen Adressenrisiko Allgemeine Angaben Besondere Angaben zu derivativen Adressenrisiken Grundlagen Bewertung von derivativen Adressenrisiken Interne Steuerung der derivativen Adressenrisiken Definition von überfällig und notleidend Verfahren zur Bildung von Kreditrisikoanpassungen Eingesetzte Ratingverfahren im Geschäftsjahr Prozess zur Zuordnung von Positionen oder Schuldnern zu einem Ratingsystem Parameter der internen Ratingverfahren Gegenüberstellung der eingetretenen und der erwarteten Verluste Kontrollmechanismen und Überprüfung der internen Ratingsysteme Stresstesting Weitere Verwendung der internen Ratingergebnisse in der apobank Aufsichtsrechtliche Anwendung der Kreditrisikominderungstechniken Beteiligungen im Anlagebuch Operationelles Risiko Marktrisiko 78
6 Grundlagen der Offenlegung Einführung Inhalte der Offenlegung Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen Aufbau des Offenlegungsberichts 8
7 7 Grundlagen der Offenlegung 1.1 Einführung Der vorliegende Offenlegungsbericht der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eg, Düsseldorf (apobank) zum Stichtag 31. Dezember 2015 setzt auf den zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen der CRR (Capital Requirements Regulation / Verordnung [EU] Nr. 575 / 2013), insbesondere Artikel 431 bis 455 CRR und CRD IV (Capital Requirements Directive IV / EU-Richtlinie 2013 / 36 / EU) auf. Dieser Bericht basiert auf der zum 31. Dezember 2015 geltenden Gesetzeslage unter Berücksichtigung ergänzender delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte gemäß CRR und CRD IV. Zur Wahrung der Stetigkeit wird die Struktur gegenüber dem Vorjahr beibehalten und soweit vergleichbar werden Vergleichswerte zum Vorjahr angegeben. 1.2 Inhalte der Offenlegung Der vorliegende Bericht umfasst die von der apobank anwendbaren Angaben nach Art. 431 bis 455 CRR, sofern diese nicht an anderer Stelle veröffentlicht werden. Die Angaben zu Risikomanagementzielen und -politik nach Artikel 435 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe d) und e) CRR finden sich im Lagebericht des Jahresfinanzberichts, die Angaben nach Artikel 435 Absatz 2 Buchstabe a) bis c) CRR und Artikel 450 CRR im Vergütungsbericht, die jeweils auf der Homepage der apobank ( veröffentlicht werden. Die Vorschriften zur Offenlegung finden Anwendung auf die apobank als in der Gruppenhierarchie zuoberst stehendes Unternehmen der apobank-gruppe. Der Offenlegungsbericht basiert somit prinzipiell auf der aufsichtsrechtlichen Gruppensicht. Da die apobank aber derzeit keine aufsichtsrechtliche Meldung auf Gruppenbasis erstellt, ist eine grundsätzliche Vergleichbarkeit mit dem Jahresfinanzbericht gegeben, der auf dem HGB-Einzelabschluss (Institutsebene der apobank) beruht. Auf Offenlegungsvorschriften, die für die apobank im Geschäftsjahr keine Anwendung finden, wird im Offenlegungsbericht grundsätzlich nicht eingegangen. Quantitative Angaben betreffen regelmäßig den Stichtag 31. Dezember 2015 Hinweis zu den nachfolgenden Tabellen: Aus rechnerischen Gründen können Rundungsdifferenzen + / - 0,1 Einheiten auftreten. Der Strich - bedeutet, dass die apobank keinen Wert in dieser Position anzugeben hat. Der Nullausweis 0,0 bedeutet, dass die apobank einen Wert in dieser Position auszuweisen hat, der aber aufgrund der gewählten Einheit auf Null abgerundet wird.
8 8 Grundlagen der Offenlegung Struktur der apobank-gruppe Kapitalstruktur Kapitaladäquanz Verschuldungsquote Belastete Vermögenswerte Risikopositionen 1.3 Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen Die apobank hat zum 1. Januar 2007 die Zulassung zum sogenannten IRB-Ansatz (IRBA) nach Basel II erhalten. Seither hat die apobank sukzessive die Abdeckung des Geschäfts durch die Einführung von Ratingverfahren ausgebaut. Zum 1. Januar 2007 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Zulassung für aporate erteilt, dem eigenentwickelten Ratingsystem der apobank für das Geschäft mit Privatkunden und Kleinunternehmen (Mengengeschäft). Darüber hinaus erteilte die BaFin zum 1. Januar 2008 die Zulassung für die internen Ratingsysteme Rating Banken und Rating ör für die Portfolios Banken und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Für die Ratingverfahren der Risikopositionsklasse Unternehmen (Ratingverfahren CredaRate Corporates der CredaRate GmbH) erfolgte im August 2011 die Zulassung. Im Dezember 2013 erhielt die apobank auch die Zulassung für das Ratingverfahren für gewerbliche Immobilienfinanzierungen (Ratingverfahren CredaRate Commercial Real Estate der CredaRate GmbH). Insgesamt erreicht die apobank eine nahezu vollständige Abdeckung ihres Gesamtportfolios mit aufsichtsrechtlich zugelassenen IRBA-konformen Ratingverfahren. Für die verbleibenden Teilportfolios nutzt die apobank die in Artikel 150 CRR vorgesehene Erlaubnis der dauerhaften Teilanwendung. Im November 2014 wurde nach Abschluss des sogenannten Comprehensive Assessment in den Euroländern der einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) implementiert. Da die apobank als bedeutendes Institut nach Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr / 2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (EZB) eingestuft wurde, untersteht sie seitdem der direkten Aufsicht der EZB. Die laufende Aufsicht wird von einem gemeinsamen Aufsichtsteam (Joint Supervisory Team, JST) durchgeführt, das sich aus Mitarbeitern der EZB und der nationalen Bankenaufsicht (Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin]) zusammensetzt. 1.4 Aufbau des Offenlegungsberichts Im vorliegenden Offenlegungsbericht wird zunächst ein Überblick über die Struktur der apobank-gruppe mit ihren aufsichtsrechtlich nachgeordneten Instituten und Finanzunternehmen gegeben (Kapitel 2). Hieran schließt sich eine Erläuterung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel (Kapitel 3) sowie der extern vorgegebenen Kapitaladäquanz der apobank an (Kapitel 4). In Kapitel 5 wird ein Überblick über die Verschuldung (Leverage Ratio) gegeben. Kapitel 6 beschäftigt sich mit den unbelasteten Vermögenswerten (Asset Encumbrance). Schließlich enthält Kapitel 7 weitergehende qualitative und quantitative Angaben zu den Risikoarten Adressenrisiko, Marktrisiko und operationelles Risiko. Die umfassendsten Offenlegungsanforderungen bestehen speziell im Hinblick auf das Kreditrisiko und die Kreditrisikominderungstechniken für Risikopositionsklassen, für die der IRBA verwendet wird. Dies betrifft für das Berichtsjahr 2015 im Wesentlichen die Risikopositionsklassen Mengengeschäft, Institute inklusive Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) und Unternehmen sowie die hierfür verwendeten internen Ratingsysteme aporate, Rating Banken, Rating ör, Rating CredaRate Corporates und CredaRate Commercial Real Estate. Die im Folgenden zur Erfüllung der nach Artikel 442 CRR gemachten Angaben (siehe Abschnitt 7.1.5) sind daher allein für diese Risikopositionsklassen relevant.
9 Struktur der apobank-gruppe 10
10 10 Grundlagen der Offenlegung Struktur der apobank-gruppe Kapitalstruktur Kapitaladäquanz Verschuldungsquote Belastete Vermögenswerte Risikopositionen Struktur der apobank-gruppe Die apobank stellt das in der Gruppenhierarchie zuoberst stehende Unternehmen der apobank-gruppe dar. Der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis wird gemäß Artikel 18 CRR in Verbindung mit Artikel 19 CRR bestimmt. Im Folgenden werden die Tochterunternehmen der apobank und ihre aufsichtsrechtliche Behandlung zum Stichtag 31. Dezember 2015 dargestellt: Die APO Beteiligungs-Holding GmbH, Düsseldorf, ist eine 100 %-Beteiligung der apobank. Sie ist eine Holdinggesellschaft zum Erwerb und zur Verwaltung von Beteiligungen und somit nach Artikel 4 Absatz 1 Nr. 26 CRR als Finanzinstitut einzustufen. Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 27 Buchstabe b CRR ist sie deshalb auch ein Unternehmen der Finanzbranche. Nach Artikel 18 Absatz 1 CRR wäre sie von der apobank voll zu konsolidieren, aufgrund der Ausnahmeregelung in Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a CRR bezieht die apobank sie aber nicht in die Konsolidierung ein. Es findet kein Kapitalabzug gemäß Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe i CRR statt, da der Schwellenwert nach Artikel 48 Absatz 1 CRR in Verbindung mit Artikel 48 Absatz 2 CRR nicht überschritten wird. Artikel 48 Absatz 4 CRR bestimmt dann, dass der gemäß Artikel 48 Absatz 1 CRR nicht in Abzug gebrachte Posten mit einem Risikogewicht von 250 % zu unterlegen ist. Die APO Data-Service GmbH, Düsseldorf, ist eine mittelbare 100 %-Beteiligung über die APO Beteiligungs-Holding zum Zwecke der Durchführung von Leistungen für Kreditinstitute und andere Auftraggeber auf dem Gebiet der Datenerfassung, Datenverarbeitung, Datenspeicherung und der Aufbereitung von Schriftstücken und anderen Unterlagen. Sie ist somit nach Artikel 4 Absatz 1 Nr. 18 CRR ein Anbieter von Nebendienstleistungen. Aufgrund des Freistellungsbescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 29. Oktober 2007 bezüglich des damals geltenden 31 Absatz 3 Satz 4 KWG, der in der Ausnahmeregelung des Artikel 19 Absatz 2 CRR aufgegangen ist, bezieht die apobank sie nicht in die Konsolidierung ein. Ebenso findet kein Kapitalabzug gemäß Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe i CRR statt, da sie aufgrund des Nichteinbezugs in die Konsolidierung nach Artikel 4 Absatz 1 Nr. 27 Buchstabe c CRR nicht zu den Unternehmen der Finanzbranche zählt.
11 11 Die APO Asset Management GmbH, Düsseldorf und die aik Immobilien-Kapitalanlagegesellschaft mbh, Düsseldorf, werden aufgrund der existierenden Entherrschungsverträge nicht zum Konsolidierungskreis gezählt. Somit musste die apobank 2015 keine aufsichtsrechtliche Gruppenmeldung erstellen. Handelsrechtlich hat die apobank im Jahr 2015 wie in den Vorjahren unter Ausübung des Wahlrechts gemäß 296 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 Handelsgesetzbuch (HGB) auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses verzichtet. Folglich besteht auch kein Unterschied zwischen handelsrechtlichem und aufsichtsrechtlichem Konsolidierungskreis. Zwischen der apobank und den ihr nachgeordneten Unternehmen bestehen keine vorhandenen oder abzusehenden wesentlichen, tatsächlichen oder rechtlichen Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Eigenmitteln oder die Rückzahlung von Verbindlichkeiten. Die apobank besitzt keine Tochtergesellschaft mit Kapitalunterdeckung. Von den Ausnahmen der Artikels 7 und 9 CRR (Waiver-Regelung) hat die apobank keinen Gebrauch gemacht.
12 Eigenmittel Eigenmittelstruktur Konditionen der wichtigsten Merkmale sämtlicher Eigenmittelinstrumente Geschäftsguthaben und Rücklagen Sonderposten für allgemeine Bankrisiken Genussrechte Nachrangige Verbindlichkeiten Wertberichtigungsüberschuss Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gemäß 340f HGB Haftsummenzuschlag Abzugsposten Vorsichtige Bewertung des Handelsbuchs Immaterielles Anlagevermögen Wertberichtigungsfehlbetrag Gekündigtes eingezahltes Kapital (Geschäftsguthaben der Mitglieder) Regulatorische Anpassungen der Übergangsbestimmungen 31
13 13 Eigenmittel 3.1 Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel der apobank-gruppe setzen sich aus dem harten Kernkapital, dem Ergänzungskapital und Bestandteilen, die dem temporären Bestandsschutz des Artikels 484 CRR unterliegen, zusammen. Darüber hinaus bestehen Abzugsposten und regulatorische Anpassungen. Das harte Kernkapital besteht aus: IIdem eingezahlten Kapital (Geschäftsguthaben der Mitglieder), IIden Rücklagen und IIdem Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß 340g HGB. Das Ergänzungskapital besteht aus: IIden längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten und IIdem Wertberichtigungsüberschuss. Darüber hinaus bestand bis zum 1. Juli 2015 eine Genussrechtsverbindlichkeit. Die Bestandteile der Übergangsbestimmungen sind (ratierliches Auslaufen alter Eigenmittelbestandteile): IIdie Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gemäß 340f HGB und IIder Haftsummenzuschlag. Die Abzugsposten des harten Kernkapitals beziehen sich auf: IIdie vorsichtige Bewertung des Handelsbuchs (Prudent Valuation), IIdas immaterielle Anlagevermögen, IIden Wertberichtigungsfehlbetrag und IIdas gekündigte eingezahlte Kapital (Geschäftsguthaben der Mitglieder). Die regulatorische Anpassung der Übergangsbestimmung (ratierliche Verschärfung von Abzugspositionen) erfolgt bei: IIdem Wertberichtigungsfehlbetrag und IIdem immateriellen Anlagevermögen.
14 14 Grundlagen der Offenlegung Struktur der apobank-gruppe Kapitalstruktur Kapitaladäquanz Verschuldungsquote Belastete Vermögenswerte Risikopositionen Tabelle 1: Eigenmittelstruktur Betrag am Tag der Offenlegung Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Beträge, die der Behandlung von der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Hartes Kernkapital: Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Geschäftsguthaben , , , , (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 Einbehaltene Gewinne 509,5 495,5 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 26 (1) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 428,8 353,7 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft 486 (2) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar (2) 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 5a 84, 479, 480 Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 26 (2) 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 2.061, ,1 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 0,1 0,2 34, Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 1,1 1,2 9 In der EU: leeres Feld 36 (1) (b), 37, 472 (4) 0,7 0,9
15 15 Betrag am Tag der Offenlegung Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Beträge, die der Behandlung von der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Hartes Kernkapital: Instrumente und Rücklagen Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) (1) (c), 38, 472 (5) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 33 (a) 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 1,9 13,9 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 1,1 11,1 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 32 (1) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 33 (b) 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapital (negativer Betrag) 31,3 47,0 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanz branche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanz branche, an denen das Institut eine wesent liche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 36 (1) (e), 41, 472 (7) 36 (1) (f), 42, 472 (8) 36 (1) (g), 42, 472 (9) 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11)
16 16 Grundlagen der Offenlegung Struktur der apobank-gruppe Kapitalstruktur Kapitaladäquanz Verschuldungsquote Belastete Vermögenswerte Risikopositionen Betrag am Tag der Offenlegung Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Beträge, die der Behandlung von der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Hartes Kernkapital: Instrumente und Rücklagen In der EU: leeres Feld 20a 20b 20c Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 36 (1) (k) davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 36 (1) (k) (i), 89 bis (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) (1) (k) (iii), 379 (3) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 48 (1) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kern kapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 36 (1) (a), 472 (3) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 36 (1) (l)
17 17 Betrag am Tag der Offenlegung Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Beträge, die der Behandlung von der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Hartes Kernkapital: Instrumente und Rücklagen Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 1,8 12,0 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon: Abzugs-und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: Abzugs-und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: Abzugs-und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: Abzugs-und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge 1,8 12,0 481 davon: 481 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 0,7 0,9 481 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 1,1 11, Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 1,2 6,5 36 (1) (j) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 33,8 56,7 29 Hartes Kernkapital (CET1) 2.028, ,4 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 51, davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
18 18 Grundlagen der Offenlegung Struktur der apobank-gruppe Kapitalstruktur Kapitaladäquanz Verschuldungsquote Belastete Vermögenswerte Risikopositionen Betrag am Tag der Offenlegung Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Beträge, die der Behandlung von der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Hartes Kernkapital: Instrumente und Rücklagen Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft 486 (3) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar (3) 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kern kapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 85, 86, davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 486 (3) 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapital (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanz branche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechen barer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechen barer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 56 (b), 58, 475 (3) 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 56 (d), 59, 79, 475 (4)
19 19 Betrag am Tag der Offenlegung Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Beträge, die der Behandlung von der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Hartes Kernkapital: Instrumente und Rücklagen Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 gelten (d. h. CRR-Rest beträge) 41a 41b 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575 / ,2 6,5 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) davon Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 0,7 0,9 davon Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 0,6 5,6 Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575 / , 477 (3), 477 (4) (a) davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge 1,2 6,5 467, 468, 481 davon: mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 467 davon: mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 468 davon: Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 56 (e)
20 20 Grundlagen der Offenlegung Struktur der apobank-gruppe Kapitalstruktur Kapitaladäquanz Verschuldungsquote Belastete Vermögenswerte Risikopositionen Betrag am Tag der Offenlegung Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Beträge, die der Behandlung von der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Hartes Kernkapital: Instrumente und Rücklagen Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 0,0 0,0 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0,0 0,0 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 2.028, ,4 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 89,8 126,7 62, Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft 249,9 285,6 486 (4) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar (4) 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 87, 88, davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 486 (4) 50 Kreditrisikoanpassungen 62 (c) und 44,1 42,8 (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 383,8 455,1 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungs kapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 66 (b), 68, 477 (3)
21 21 Betrag am Tag der Offenlegung Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Beträge, die der Behandlung von der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Hartes Kernkapital: Instrumente und Rücklagen Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a 54b (c), 69, 70, 79, 477 (4) davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 66 (d), 69, 79, 477 (4) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 0,6 5,6 56a 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575 / ,6 5,6 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) davon Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 0,6 5,6 Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575 / , 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a)
22 22 Grundlagen der Offenlegung Struktur der apobank-gruppe Kapitalstruktur Kapitaladäquanz Verschuldungsquote Belastete Vermögenswerte Risikopositionen Betrag am Tag der Offenlegung Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Beträge, die der Behandlung von der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Hartes Kernkapital: Instrumente und Rücklagen 56c davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanz branche usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge 467, 468, 481 davon: mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 467 davon: mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 468 davon: Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 0,6 5,6 58 Ergänzungskapital (T2) 383,3 449,6 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1+ T2) 2.411, ,0 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) davon: nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013, Restbeträge) davon: nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013, Restbeträge) davon: nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013, Restbeträge) 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 9.226, ,3
23 23 Betrag am Tag der Offenlegung Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Beträge, die der Behandlung von der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Hartes Kernkapital: Instrumente und Rücklagen Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 21,98 % 20,19 % 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 21,98 % 20,19 % 92 (2) (a), (2) (b), Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 26,13 % 24,99 % 92 (2) ( c) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapital puffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 8,75 % 1 4,50 % CRD 128, 129, davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) CRD Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 13,23 % 15,69 % CRD [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] Eigenkapitalquoten und -puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 185,2 170,6 36 (1) (h), 45, 46, 56 (c), 59, 60, 66 (c), 69, 70, 472 (10), 475 (4), 477 (4) 1) Gemäß Ergebnis des durchgeführten aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) durch die EZB. Siehe auch Kapitel 4.2. Die gesetzliche Quote nach Artikel 92 CRR beträgt 4,50 %.
24 24 Grundlagen der Offenlegung Struktur der apobank-gruppe Kapitalstruktur Kapitaladäquanz Verschuldungsquote Belastete Vermögenswerte Risikopositionen Betrag am Tag der Offenlegung Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Beträge, die der Behandlung von der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Hartes Kernkapital: Instrumente und Rücklagen Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 158,4 158,4 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11) 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 1, Obergrenze für die Anrechnung von Kredit risiko anpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 10,5 11, Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77,6 46, Obergrenze für die Anrechnung von Kredit risikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes 42,6 42,8 62
25 25 Betrag am Tag der Offenlegung Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Beträge, die der Behandlung von der Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575 / 2013 Hartes Kernkapital: Instrumente und Rücklagen Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 484 (3), 486 (2) und (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach 484 (3), 486 (2) und Tilgungen und Fälligkeiten) (5) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 484 (4), 486 (3) und (5) 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach 484 (4), 486 (3) und Tilgungen und Fälligkeiten) (5) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 484 (5), 486 (4) und 249,9 285,6 (5) 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach 484 (5), 486 (4) und Tilgungen und Fälligkeiten) 78,7 51,5 (5)
26 26 Grundlagen der Offenlegung Struktur der apobank-gruppe Kapitalstruktur Kapitaladäquanz Verschuldungsquote Belastete Vermögenswerte Risikopositionen Tabelle 2: Überleitungsrechnung vom bilanziellen zum aufsichtsrechtlichen Eigenkapital Kapital gemäß Bilanz per Eigenmittel gemäß CRR per Differenz per Bezeichnung in in in Eingezahlte Kapitalinstrumente 1.123, ,6 0,0 Gewinnrücklage 509,5 509,5 0,0 Fonds für allgemeine Bankrisiken 503,4 428,8 74,6¹ CET1 vor regulatorischen Anpassungen 2.136, ,9 74,6 Immaterielle Vermögensgegenstände 1,1 1,1 Bestehende Verpflichtung zum Rückkauf von eigenen Instrumenten (hartes EK) (ausscheidende Mitglieder) 31,3 31,3² 0,0 Korrekturposten 1,3 1,3 Abzuziehende, die gebildeten Wertberichtigungen überschreitende, erwartete Verluste nach IRBA 1,9 1,9 Sonstige Übergangsbestimmungen 1,8 1,8 CET1 nach regulatorischen Anpassungen 2.105, ,0 77,2 Eingezahlte Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen 155,7 89,8 65,9 3 Übergangsbestimmungen 249,9 249,9 4 T2 vor regulatorischen Anpassungen 155,7 339,7 184,0 Anrechenbare, die erwarteten Verluste überschreitende Wertberichtigungen nach IRBA 44,1 44,1 Sonstige Übergangsanpassungen am Ergänzungskapital 0,6 0,6 T2 nach regulatorischen Anpassungen 155,7 383,3 227,6 Summe CET1 und T2 nach regulatorischen Anpassungen 2.260, ,3 150,4 1) Die Neubildung zum Jahresende 2015 ist aufsichtsrechtlich erst mit Feststellung des Jahresabschlusses 2015 durch die Vertreterversammlung 2016 anrechenbar. 2) Genossenschaftsanteile können mit einer Frist von zwei Jahren gekündigt werden. Mit Aussprechen der Kündigung verliert der Genossenschaftsanteil seine aufsichtsrechtliche Anrechenbarkeit. 3) Die aufsichtsrechtliche Anrechenbarkeit in den letzten fünf Jahren vor Fälligkeit erfolgt in Abhängigkeit der taggenauen Restlaufzeit gemäß Artikel 64 CRR. Handelsrechtlich wird dieser Posten als Fremdkapital klassifiziert. 4) Nach den Übergangsbestimmungen besteht das Ergänzungskapital im Wesentlichen aus dem noch nicht eingezahlten Haftsummenzuschlag. Der Haftsummenzuschlag wird handelsbilanziell nicht ausgewiesen.
27 27 Überleitungsrechnung vom bilanziellen zum aufsichtsrechtlichen Eigenkapital 2014 Kapital gemäß Bilanz per Eigenmittel gemäß CRR per Differenz per Bezeichnung in in in Eingezahlte Kapitalinstrumente 1.295, ,0 197,7¹ Gewinnrücklage 495,5 495,5 0 Fonds für allgemeine Bankrisiken 428,8 353,7 75,1² CET1 vor regulatorischen Anpassungen 2.220, ,1 272,8 Immaterielle Vermögensgegenstände 1,2 1,2 Bestehende Verpflichtung zum Rückkauf von eigenen Instrumenten (hartes EK) (ausscheidende Mitglieder) 47,0 47,0³ 0,0 Korrekturposten 6,7 6,7 Abzuziehende, die gebildeten Wertberichtigungen überschreitende, erwartete Verluste nach IRBA 13,9 13,9 Sonstige Übergangsbestimmungen 12,0 12,0 CET1 nach regulatorischen Anpassungen 2173, ,4 281,3 Eingezahlte Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen 252,3 126,7 125,6⁴ Übergangsbestimmungen 285,6 285,6⁵ T2 vor regulatorischen Anpassungen 252,3 412,3 160,0 Anrechenbare, die erwarteten Verluste überschreitende Wertberichtigungen nach IRBA 42,8 42,8 Sonstige Übergangsanpassungen am Ergänzungskapital 5,6 5,6 T2 nach regulatorischen Anpassungen 252,3 449,6 197,2 Summe CET1 und T2 nach regulatorischen Anpassungen 2.425, ,0 85,4 1) Die stille Einlage ist mit Aussprechen der Kündigung im aufsichtsrechtlichen Eigenkapital nicht mehr anrechenbar. Die Rückzahlung der Einlage erfolgte erst nach der Vertreterversammlung ) Die Neubildung zum Jahresende 2014 wurde aufsichtsrechtlich erst mit Feststellung des Jahresabschlusses 2014 durch die Vertreterversammlung 2015 anerkannt. 3) Genossenschaftsanteile können mit einer Frist von zwei Jahren gekündigt werden. Mit Aussprechen der Kündigung verliert der Genossenschaftsanteil seine aufsichtsrechtliche Anrechenbarkeit. 4) Die aufsichtsrechtliche Anrechenbarkeit in den letzten fünf Jahren vor Fälligkeit erfolgt in Abhängigkeit der taggenauen Restlaufzeit gemäß Artikel 64 CRR. Handelsrechtlich wird dieser Posten als Fremdkapital klassifiziert. 5) Nach den Übergangsbestimmungen besteht das Ergänzungskapital im Wesentlichen aus dem noch nicht eingezahlten Haftsummenzuschlag. Der Haftsummenzuschlag wird handelsbilanziell nicht ausgewiesen.
28 28 Grundlagen der Offenlegung Struktur der apobank-gruppe Kapitalstruktur Kapitaladäquanz Verschuldungsquote Belastete Vermögenswerte Risikopositionen 3.2 Konditionen der wichtigsten Merkmale sämtlicher Eigenmittelinstrumente Eine ausführliche Darstellung der Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente gemäß Artikel 437 Absatz 1 Buchstaben b und c CRR befindet sich auf der Homepage der apobank ( Die Bedingungen und Konditionen der wichtigsten Merkmale der für die apobank relevanten Eigenmittelinstrumente werden im Folgenden skizziert Geschäftsguthaben und Rücklagen Für die aktuellen Bedingungen zu Geschäftsguthaben sowie für Informationen über Rücklagen verweisen wir auf die Satzung der apobank auf der Homepage ( Sonderposten für allgemeine Bankrisiken In den Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB werden Teile des Jahresgewinns eingestellt. Der ausgewiesene Bilanzwert ist vollständig anrechnungsfähig Genussrechte Das letzte Genussrecht wurde am 1. Juli 2015 endfällig und ordnungsmäßig zurückgezahlt Nachrangige Verbindlichkeiten Bei den nachrangigen Inhaberschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen ist eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ausgeschlossen. Im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der apobank sind die Verbindlichkeiten erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen. Die Ursprungslaufzeit dieser Verbindlichkeiten liegt überwiegend zwischen 5 und 11 Jahren, in einem Fall beträgt sie 25 Jahre. Die Restlaufzeiten liegen zwischen unter 1 und 12 Jahren.
29 29 Die nachrangigen Verbindlichkeiten sind mit folgenden Zinssätzen ausgestattet: IINachrangige Inhaberschuldverschreibungen variabel mit 6-Monats-Euribor zuzüglich 1,00 %. IINachrangige Schuldscheindarlehen mit Festzinssätzen von 6,80 bis 7,47 %. Die Anerkennungsfähigkeit der nachrangigen Verbindlichkeiten als Ergänzungskapital basiert auf Grundlage der Kriterien der Artikel 62 und 63 CRR. Die Anrechenbarkeit in den letzten fünf Jahren vor Fälligkeit erfolgt in Abhängigkeit der taggenauen Restlaufzeit gemäß Artikel 64 CRR Wertberichtigungsüberschuss Der Wertberichtigungsabgleich wird separat für nicht ausgefallene und ausgefallene Forderungen durchgeführt. Er darf untereinander nicht verrechnet werden. Dem erwarteten Verlust der ausgefallenen Forderungen werden gebildete, spezifische Kreditrisikoanpassungen gegenübergestellt. Diese beinhalten Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen. Dem erwarteten Verlust der nicht ausgefallenen Forderungen werden Pauschalwertberichtigungen und nach 2010 gebildete, freie Vorsorgereserven nach 340f HGB gemäß Verordnung (EU) 183 / 2014 entgegengestellt. Da in beiden Fällen die Kreditrisikoanpassungen den erwarteten Verlust über schreiten, führt der Abgleich zu einem Überschuss. Der Überschuss ist bis maximal 0,6 % der risiko gewichteten IRBA-Aktiva im Ergänzungskapital anrechenbar. Desweiteren erlaubt die CRR die Anrechnung von allgemeinen Kreditrisikoanpassungen im Standardansatz. Die apobank weist hier gemäß Verordnung (EU) 183 / 2014 Kreditrisikoanpassungen in Form von nach 2010 gebildeten freien Vorsorgereserven nach 340 f HGB aus. Auch dieser Posten ist bis maximal 1,25 % der risikogewichteten KSA-Aktiva als Ergänzungskapital anzurechnen Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gemäß 340f HGB Die vor 2011 gebildeten Vorsorgereserven gemäß 340f HGB waren bis Ende 2013 im Ergänzungskapital anrechenbar. Mit Einführung der CRR ist die gesetzliche Grundlage zur Anrechenbarkeit weggefallen. Im Rahmen der Übergangsbestimmungen sind gemäß Artikel 484 CRR zum 31. Dezember 2015 mit 70 % des nach Solvabilitätsverordnung (SolvV) vom 31. Dezember 2011 anrechenbaren Betrags im Ergänzungskapital anrechenbar. Die Anrechenbarkeit sinkt jährlich um 10 Prozentpunkte und läuft im Jahr 2021 aus.
30 30 Grundlagen der Offenlegung Struktur der apobank-gruppe Kapitalstruktur Kapitaladäquanz Verschuldungsquote Belastete Vermögenswerte Risikopositionen Haftsummenzuschlag Die Nachschusspflicht der Mitglieder der apobank ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme ist pro Geschäftsanteil auf Euro festgelegt. Der Haftsummenzuschlag berechnete sich bis Ende 2013 gemäß Zuschlagsverordnung auf 25 % der Summe aus Geschäftsguthaben, Rücklagen und Bilanz- bzw. Zwischenbilanzgewinn. Der Haftsummenzuschlag war bis Ende 2013 im Ergänzungskapital anrechenbar. Mit Einführung der CRR ist die Anrechenbarkeit gemäß Artikel 63 Buchstabe a CRR weggefallen. Im Rahmen der Übergangsbestimmungen gemäß Artikel 484 CRR ist der Haftsummenzuschlag zum 31. Dezember 2015 mit 70 % des nach SolvV vom 31. Dezember 2011 anrechenbaren Betrags im Ergänzungskapital anrechenbar. Die Anrechenbarkeit sinkt jährlich um 10 Prozentpunkte und läuft im Jahr 2021 aus. 3.3 Abzugsposten Mit Einführung der CRR werden Kapitalabzüge grundsätzlich direkt vom harten Kernkapital (CET1) vorgenommen. Die relevanten Abzugsposten der apobank sind im Folgenden dargestellt Vorsichtige Bewertung des Handelsbuchs Bei diesem Abzugsposten handelt es sich um eine Anforderung für die vorsichtige Bewertung des Handelsbestands gemäß Artikel 105 CRR. Die apobank wendet für die Ermittlung den einfachen Ansatz an. Der Abzugsposten errechnet sich als Promillesatz auf die Absolutbeträge der Handelsaktiva und -passiva. Dieser Abzugsposten ist mit Einführung der CRR neu hinzugekommen Immaterielles Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände stellten bereits unter der SolvV einen Abzugsposten dar. Der Abzug ist nunmehr in Artikel 37 CRR geregelt.
31 Wertberichtigungsfehlbetrag Für das dem IRB zugeordnete Beteiligungsportfolio wird eine aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Verlustquote gemäß Art. 158 Abs. 7 CRR angewendet. Diese beträgt für die relevanten Positionen 2,4 %. Da die apobank zum 31. Dezember 2015 für Beteiligungen keine Wertberichtigungen gebildet hat, entsteht in entsprechender Höhe ein Wertberichtigungsfehlbetrag. Der Abzug erfolgt gemäß Artikel 40 CRR Gekündigtes eingezahltes Kapital (Geschäftsguthaben der Mitglieder) Für die aktuellen Bedingungen zu Geschäftsguthaben verweisen wir auf die Satzung der apobank, die auf der Homepage ( eingesehen werden kann. 3.4 Regulatorische Anpassungen der Übergangsbestimmungen Der Abzugsposten Wertberichtigungsfehlbetrag (Kapitel 3.3.3) wurde nach SolvV hälftig vom Kern- und vom Ergänzungskapital abgezogen. Aus diesem Grund besteht für diesen Abzugs posten eine fünfjährige Übergangsfrist, bis der Abzug vollumfänglich vom harten Kernkapital erfolgt. Die Übergangsbestimmung ist in Artikel 469 CRR geregelt. Der Abzug im harten Kernkapital beträgt im Jahr % und steigt jährlich um 20 Prozentpunkte. Der verbleibende Anteil von aktuell 60 % reduziert zu je 30 % das zusätzliche Kernkapital (AT1) und somit auch das harte Kernkapital - sowie das Ergänzungskapital. Ab 2018 wird der Abzug vollständig vom harten Kernkapital erfolgen.
32 Kapitaladäquanz Aufsichtsrechtliche Eigenmittelunterlegung Allgemeine Angaben Gliederung der Eigenmittelanforderungen Überblick über die Kennziffern Anforderungen des Single Supervisory Mechanism 36
33 33 Kapitaladäquanz 4.1 Aufsichtsrechtliche Eigenmittelunterlegung Allgemeine Angaben Die apobank steuert die Angemessenheit ihrer Kapitalausstattung differenziert sowie integriert unter Berücksichtigung regulatorischer und ökonomischer Aspekte. Zu Einzelheiten der internen Steuerung verweisen wir auf den Lagebericht im Jahresfinanzbericht Die Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalquoten erfolgte wie im Vorjahr gemäß der zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen europäischen Kapitaladäquanzverordnung CRR bzw. Kapitaladäquanzrichtlinie CRD IV. Darüber hinaus hat die apobank einen Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) etabliert, mit dem sie aufsichtsrechtlichen Anforderungen des KWG bzw. der MaRisk an eine zukunftsgerichtete und ganzheitliche Messung, Analyse und Steuerung der wesentlichen Risiken erfüllt. Zentraler Bestandteil des ICAAP ist die auf einem periodenorientierten Going-Concern-Ansatz basierende Risikotragfähigkeitskonzeption. Im Rahmen der monatlichen Risikotragfähigkeitsrechnung wird die Deckung der eingegangenen Risiken durch das zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse sowie die Einhaltung der durch den Vorstand konkretisierten Risikoneigung der apobank laufend überprüft. In die ökonomische Kapitalsicht der Risikotragfähigkeitskonzeption ist die Einhaltung der regulatorischen Mindestkapitalanforderungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen ökonomischen Risiken integriert. Weitere Details zur Risikotragfähigkeitskonzeption finden sich im Risikoberichtsteil des Lageberichts im Jahresfinanzbericht Zur Sicherstellung der nachhaltigen Kapitaladäquanz führt die apobank eine Planung ihrer Kapitalentwicklung sowohl in der regulatorischen als auch in der ökonomischen Sicht durch. Dabei werden, neben der erwarteten Entwicklung der regulatorischen und ökonomischen Risikopositionen, die aktuellen und zukünftigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie die Vorgaben des Vorstands zu strategischen Zielkapitalquoten und zur Risikoneigung berücksichtigt. Die Planungen sind Grundlage für monatliche Soll-Ist-Abgleiche in beiden Kapitalsichten. Darüber hinaus werden die Planwerte für die Kalkulation der Eigenkapitalkosten der apobank herangezogen. Diese werden verursachungsgerecht entsprechend der ökonomischen Risiken auf die verschiedenen Geschäftsbereiche der Bank verteilt.
(A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG*
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