BITKOM-Statement. Hohe Anwendersicherheit tonerbasierter Druck- und Kopiersysteme. 7. August 2007 Seite 1

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1 7. August 2007 Seite 1 Hohe Anwendersicherheit tonerbasierter Druck- und Kopiersysteme Geringe Partikelfreisetzung weit unter maßgeblichen Arbeitsplatzgrenzwerten Gesamtemissionen geben keine Hinweise auf besondere Gesundheitsrisiken durch Laserdruck- und Kopiersysteme Der Industrieverband BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) vertritt mehr als Unternehmen, davon 850 Direktmitglieder mit 120 Milliarden Euro Umsatz und Beschäftigten. Hierzu zählen Geräte-Hersteller, Anbieter von Software, IT- und Telekommunikationsdiensten sowie Content. Sicherheit und Gesundheit von Verbrauchern haben für die im BITKOM zusammengeschlossenen Originalhersteller einen hohen Stellenwert. Bereits in der Entwicklungsphase werden elektrophotographische Druck- und Kopiersysteme auf Freisetzung eventueller Partikelemissionen in aufwändigen Untersuchungen überprüft und an international gültige Arbeitsplatzstandards und Innenraumrichtwerte angepasst. Auch Toner und potenzielle stoffliche Emissionen der Geräte sind konsequent auf international gültige Gesundheits- und Sicherheitsstandards abgestimmt. Eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien und Erfahrungen aus der Praxis gibt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Hinweise auf besondere Gesundheitsrisiken. Für Benutzer, die nach jüngsten Einzelberichterstattungen und Studienergebnissen zur Sicherheit von Laserdrucksystemen genauere Informationen wünschen, fasst BITKOM aktuell relevante Standards, allgemein anerkannter Richtlinien sowie wissenschaftliche Expertisen zusammen. Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.v. Albrechtstraße Berlin Fax bitkom@bitkom.org Ansprechpartner Philipp Karch Bereichsleiter Umwelt und Nachhaltigkeit Fax p.karch@bitkom.org Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. mult. August-Wilhelm Scheer Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder Geringe Partikelemissionen liegen weit unter Arbeitsplatzgrenzwerten In aufwändigen Prüfkammermessungen werden neu entwickelte Druck- und Kopiersysteme der im BITKOM organisierten Hersteller unter extremen Betriebsbedingungen auf potenzielle Freisetzung von Partikeln untersucht. Nach gängigen und allgemein anerkannten gravimetrischen Testverfahren in Prüfkammern (ECMA-328 (1), RAL-UZ 62/85/114 bzw. RAL-UZ 122) ist die Gesamtmasse der emittierten Partikel äußerst gering.

2 Seite 2 Die Staubkonzentrationen liegen weit unter den deutschen Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) (2) und den Emissionsgrenzwerten der US-Arbeitsschutzbehörde OSHA (3). Technische Emissionsrichtlinien wie z. B. des Blauen Engels (4) werden ebenfalls in die Bewertung einbezogen. Entsprechend bestätigen auch Experten der Bundesregierung, die Partikelfreisetzung sei insgesamt als verhältnismäßig gering anzusehen. (5) Bei bestimmungsgemäßem Betrieb der Geräte ist demgemäß kein besonderes Gesundheitsrisiko durch Partikelemissionen zu erwarten. Präventive Forschungsarbeit zu Ultrafeinpartikeln Toner sind Feststoffpartikel und fallen mit einem mittleren Partikeldurchmesser von 5-10 µm in die Kategorie Feinstaub (PM 10, Partikel < 10 µm). Aktuell vorliegende Messergebnisse des Umweltbundesamts (UBA) bestätigen, dass Tonerpartikel sowie Papierstaub nur zu einem sehr geringen Maße freigesetzt werden. (6) Toner sind keine ultrafeinen Partikel (UFP, < 0,1 µm). UFPs oft auch Nanopartikel genannt treten häufig auch in flüssigem Zustand auf. Jetzt wurden vom UBA mit neueren Messmethoden in diesen typischerweise sehr geringen Gesamtpartikelmassen erstmals UFPs nachgewiesen. Laut UBA ist derzeit keine Aussage über die chemische Zusammensetzung oder eventuelle Gesundheitsrisiken möglich. (6) Die ermittelten UFP-Konzentrationen liegen nach Studienergebnissen im Größenbereich alltäglicher Haushaltstätigkeiten wie z. B. dem Abbrennen von Kerzen oder Kochen. (7) Untersuchungen des Fraunhofer Wilhelm- Klauditz-Instituts (WKI) weisen darauf hin, dass es sich weniger um feste Partikel, sondern vermutlich eher um Kondensationsprodukte bzw. kleine Tropfen handelt, die beim thermischen Druckprozess entstehen und mit der Partikelzählmethode als Partikel erfasst werden. (8) Aktuelle Raumluftmessungen in niederländischen Büros kommen zu dem Schluss, dass die dort gemessenen UFP-Emissionen unter Realbedingungen nicht mit Druck- und Kopiertätigkeiten in Zusammenhang stehen. (9) Das UBA hat UFP-Expositionen bislang noch nicht in den Kriterienkatalog für die Zertifizierung mit dem Blauen Engel aufgenommen, da bisher keine zuverlässigen Messstandards definiert werden konnten. Um eine solide Datenbasis für eine reproduzierbare Messung und genaue Bewertung des Beitrags von Laserdrucksystemen zu UFP-Konzentrationen in der Raumluft erstellen zu können, besteht weiterer Forschungsbedarf. Dies bestätigen auch Experten vom WKI in Reaktion auf Ergebnisse aktueller Messungen von Laserdruckgeräten in Büroräumen in Australien. Die Forderung der renommierten Experten: Um UFP-Emissionen aus Druckgeräten bestimmen zu können, sind zunächst standardisierte Prüfverfahren notwendig. Auch müssen Art, chemische Zusammensetzung und mögliche Quellen der UFPs geklärt werden, bevor Schlüsse zu eventuellen gesundheitlichen Effekten gezogen werden können. In diesem Zusammenhang sollten Studien zukünftig außerdem eine repräsentative Verteilung von Laserdrucksystem auf dem Markt widerspiegeln. (10) Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, wie ein vollkommen irreführender Vergleich mit Zigarettenrauch in die Medien gelangen konnte. BITKOM weist dieses Beispiel als unzulässig und höchst kontraproduktiv entschieden zurück.

3 Seite 3 Da sich Verbraucher auch bei dem relativ neuen Thema UFPs auf zuverlässige und wissenschaftlich fundierte Aussagen und Werte verlassen können müssen, treibt BITKOM gemeinsam mit dem WKI entsprechende Forschung voran. Geringe Freisetzung stofflicher Emissionen Für ein hohes Maß an Benutzersicherheit überprüfen die im BITKOM organisierten Hersteller auch die potenzielle Freisetzung stofflicher Emissionen. Messungen erfolgen bereits in der Entwicklungsphase unter extremen Nutzungsbedingungen in speziellen Prüfkammern. Als Basis dienen die internationale Norm ECMA-328 (1) und die Blauer-Engel-Messkriterien für Drucker, Multifunktionsgeräte oder Kopierer des deutschen Umweltbundesamtes (UBA) (RAL-UZ 62/85/114 bzw. RAL-UZ 122). Die Messungen zeigen, dass stoffliche Geräteemissionen, wie z. B. Ozon oder flüchtige organische Verbindungen (VOCs) bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unter den deutschen AGW (2), den verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerten der EU (11) sowie den OSHA-Grenzwerten (3) liegen. Darüber hinaus halten die Emissionswerte auch die TVOC-Richtwerte des UBA (12), international anerkannte Innenraumrichtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) (13) und die strengen Inhalationsrichtwerte der US-Behörde EPA (14) ein. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ist folglich kein besonderes Gesundheitsrisiko durch stoffliche Emissionen aus Laserdruckern und - kopierern zu erwarten. Sicherheit durch geprüfte Tonerqualität Toner der im BITKOM zusammengeschlossenen Originalhersteller werden gemäß den Kriterien für Zubereitungen der Europäischen Union (Richtlinie 1999/45/EG, wie ergänzt) geprüft und bewertet. Für eine konsistent hohe Produktqualität orientiert sich die Herstellung von Toner- und Druckerpatronen an internationalen Normen wie ISO 9001:2000 (Qualitätssicherung in der Produktion) und ISO 14001:2004 (Umweltmanagementsystem). Erheblicher Sicherheitsspielraum unter Realbedingungen Unter sorgfältiger Betrachtung von Tonern, stofflichen Emissionen sowie Partikelemissionen sieht BITKOM keine wissenschaftlich belastbaren Hinweise auf gesundheitliche Risiken bei bestimmungsgemäßem Gebrauch tonerbasierter Drucksysteme. In Ergänzung dieser labortechnischen und regulatorischen Abschätzung zeigen wissenschaftliche Studien gerade unter realen Arbeitsbedingungen z. B. in Büros erhebliche zusätzliche Sicherheitsspielräume. Diese Beobachtung wird durch Messergebnisse des UBA auch für UFP bestätigt: Bei UFP-Messungen in einem Büroraum zeigte sich, dass die Partikelzahlkonzentrationen beim Druckbetrieb durchweg niedriger waren als in Prüfkammerversuchen (Senkeneffekt, Luftaustausch etc.). (6)

4 Seite 4 Unabhängige Experten bestätigen hohe Benutzersicherheit Um die Anwendersicherheit von Druck- und Kopiersystemen sicherzustellen, steht BITKOM in ständigem Dialog mit unabhängigen Wissenschaftlern und Institutionen wie dem UBA, den zuständigen Berufsgenossenschaften und Experten für Umwelthygiene. Diese bestätigen die Sicherheit ordnungsgemäß betriebener Geräte auch unter Realbedingungen. So ergab eine Studie über Emissionen an Arbeitsplätzen mit Kopierern und Druckern im Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit in Thüringen, dass von diesen Geräten keine bedeutenden Staubemissionen ausgehen und somit auch kein Gesundheitsrisiko zu erwarten ist. (15) Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, die regelmäßig Emissionen von Bürogeräten überprüft, fand ebenfalls keine Hinweise auf ein erhöhtes Gesundheitsrisiko durch Laserdruckeremissionen oder Tonerstaub. (16) (17) Und auch für den nicht beruflichen Bereich gibt es laut Experten der Bundesregierung unter Praxisbedingungen keinen Anhaltspunkt für besondere gesundheitliche Risiken. (5) In ersten Zwischenberichten zu einer Studie zur Sicherheit von Laserdrucksystemen stellt das Bundesinstitut für Risikobewertung zusammenfassend fest, dass sowohl klinische Untersuchungen als auch Realraummessungen nicht auf spezifische gesundheitliche Effekte durch Toner- (18) (19) Emissionen hinweisen. (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) Mit dem Standardmessverfahren ECMA-328 werden chemische Emissionen aus elektronischen Geräten für privaten und professionellen Gebrauch bestimmt, u. a. flüchtige organische Verbindungen, Ozon und Staub. Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) sind in der Gefahrstoffverordnung definiert und werden durch den Ausschuss für Gefahrstoffe in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe festgesetzt (vgl. TRGS 900, 2006, wie ergänzt). US Occupational Safety and Health Administration (OSHA), zugelassene Expositionswerte (PELs-TWA), 29 CFR Z-1/Z-2, Die überarbeiteten Kriterien des Blauen Engels für Drucker (RAL-UZ 85) und Multifunktionsgeräte (RAL-UZ 114) des Umweltbundesamtes waren seit 2004 in Kraft. Seit Januar 2007 werden diese durch die RAL-UZ 122 (Drucker, Kopierer, Multifunktionsgeräte) ersetzt. Deutscher Bundestag, Antwort der Bundesregierung, Drucksache 16/4016, Umweltbundesamt (UBA), Bake/Moriske, Februar Occup Environ Med 58, Dennekamp et al., Proceedings of Healthy Buildings 2006 Vol. 2, Wensing et al., Tijdschrift voor toegepaste Arbowetenschap 4, Zaat et al., (10) Fraunhofer Wilhelm-Klauditz-Instituts (FhG WKI), Stellungnahme, Wensing/Uhde, 1. August (11) Europäische Kommission, Arbeitsplatz-Richtwerte und verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte (IOELs/BOELVs). (12) Richtwerte für die Innenraumluft, Innenraumlufthygiene-Kommission, deutsches Umweltbundesamt, (13) World Health Organisation (WHO), (14) US Environmental Protection Agency (US EPA), Referenzkonzentration (RfC). (15) Landesministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Thüringen, Februar (16) Gefahrstoffe Reinhaltung der Luft, Nr. 7/8, Smola et al., 2002.

5 Seite 5 (17) Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz (BGIA)/Verwaltungs- Berufsgenossenschaft (VBG), Laserdrucker sicher betreiben, (18) Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bericht des BfR vom 21. Februar (19) Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bericht des BfR vom 25. Januar 2007.

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