Landeshauptstadt Hannover

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1 Landeshauptstadt Hannover Einladung zur 7. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen am Montag, 4. Juni 2007, Uhr, Rathaus, Gobelinsaal Tagesordnung: I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L 1. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE 2. Luftreinhalte-Aktionsplan für die Landeshauptstadt Hannover (Beschlussdrucks. Nr. 0925/2007 mit 1 Anlage) - bereits übersandt 3. Luftreinhalte-Aktionsplan: üpl. Verpflichtungsermächtigung für Ersatzbeschaffungen städtischer Kraftfahrzeuge (Beschlussdrucks. Nr. /2007) - wird nachgereicht - 4. Betrieb eines Naturbades Hainholz (Beschlussdrucks. Nr. 2060/2006 mit 1 Anlage) Zu Punkt 4 ist Frau Bezirkbürgermeisterin Geschke -- Stadtbezirksrat Nord -- eingeladen. 5. A N T R Ä G E 5.1. Antrag der Gruppe Hannoversche Linke zur Einrichtung einer Haushaltsstelle zur Aufstellung von Hundeklos (Beschlussdrucks. Nr. 0646/2007) Antrag der Gruppe Hannoversche Linke zur Einrichtung einer Haushaltsstelle zur Aufstellung von Hundeklos (Beschlussdrucks. Nr. 0646/2007 S1) 6. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N - 1 -

2 6.1. Bebauungsplan Nr Steckerstraße - Bebauungsplan der Innenentwicklung Aufstellungsbeschluss (Beschlussdrucks. Nr. 1332/2007 mit 2 Anlagen) 6.2. Bebauungsplan Nr. 1072, 1. Änderung, Harenberger Straße und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr.1072 Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss (Beschlussdrucks. Nr. 0431/2007 mit 4 Anlagen) Zu Punkt 6.2 ist Frau Bezirksbürgermeisterin Knoke -- Stadtbezirksrat Linden-Limmer -- eingeladen Bebauungsplan Nr. 1469, 2. Änderung - Göttinger Straße / Elise-Meyer-Allee- Bebauungsplan der Innenentwicklung Aufstellungsbeschluss (Beschlussdrucks. Nr. 1270/2007 mit 2 Anlagen) 6.4 Bebauungsplan Nr. 1552, 1. Änderung - Treppenkamp - Bebauungsplan der Innenentwicklung, Aufstellungsbeschluss (Beschlussdrucks. Nr. 1344/2007 mit 2 Anlagen) 7. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: List / Mengendamm Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Beschlussdrucks. Nr. 1165/2007) Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: List / Mengendamm Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Beschlussdrucks. Nr. 1167/2007 mit 3 Anlagen) Zu Punkt 7.2 ist Frau Bezirksbürgermeisterin Bastian -- Stadtbezirksrat Vahrenwald-List -- eingeladen. 8. B E R I C H T D E S D E Z E R N E N T E N 9. M I T T E I L U N G E N U N D A N F R A G E N - 2 -

3 II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L Weil Oberbürgermeister - 3 -

4 Landeshauptstadt Beschlussdrucksache b In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung An die Stadtbezirksräte (zur Kenntnis) Nr. Anzahl der Anlagen Zu TOP 0925/ BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt Luftreinhalte-Aktionsplan für die Landeshauptstadt Hannover Der Rat möge beschließen: Der als Anlage beigefügte Luftreinhalte-Aktionsplan für die Landeshauptstadt Hannover, insbesondere mit den in Kapitel 7 genannten Einzelmaßnahmen, wird hiermit in Kraft gesetzt. Begründung: 1. Zuständigkeit: Die niedersächsische Landesregierung hat die Zuständigkeit für die Luftreinhalteplanung mit Erlass vom auf die Kommunen übertragen. Nach der EU-Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie einschließlich der deutschen Umsetzungsvorschriften ist es erforderlich, für das Gebiet der Landeshauptstadt einen Luftreinhalte-Aktionsplan zu erstellen. Weitere Einzelheiten zu den Zuständigkeiten sind Kapitel 0 und 1 der Anlage zu entnehmen

5 2. Luftqualität in Hannover Der in der EU-Richtlinie seit dem festgelegte Tagesmittel-Grenzwert für Feinstaub (definiert als PM10; dies bezeichnet die Menge von Faserteilen, die kleiner als 10 Mikrometer = kleiner als zehnmillionstel Meter sind) wurde in der Messstation Göttinger Straße in den Jahren jeweils zwischen 54 und 138 Mal überschritten; zulässig ist eine jährliche Überschreitung von 35 Mal. Ebenfalls überschritten wurde in der Göttinger Straße in den Jahren der ab geltende Jahresmittel-Grenzwert für Stickoxide (gemessen µg; zulässig 40 µg). Nach Berechnungen des Niedersächsischen Umweltministeriums geht dieses davon aus, dass es bei weiteren viel befahrenen Straßen Hannovers mit ungünstiger Durchlüftung (Vahrenwalder Straße, Marienstraße, Sallstraße, u. ä.; Einzelheiten siehe Kap der Anlage) ähnliche Überschreitungen gibt, sodass die Erstellung eines flächendeckenden Luftreinhalte-Aktionsplans rechtlich zwingend ist. Die Luftqualität in Hannover ist insgesamt gesehen und im Verhältnis zu anderen bundesdeutschen Städten relativ gut: Die Belastung mit Schwefel, Blei usw. ist in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen und liegt (teilweise erheblich) unter den zulässigen Werten. Bei den bundesweiten Messstationen für Feinstaub lag Hannover 2006 mit 53 Überschreitungen auf Platz 27; "Spitzenreiter" war München mit 92 Überschreitungen und auch in Niedersachsen waren die Werte in Göttingen (67 Überschreitungen) und Osnabrück (58 Überschreitungen) ungünstiger. 3. Gesundheitliche Gefährdung Feinstäube gelangen durch Mund und Nasen in den Atemtrakt, wo sie je nach Größe bis in die Hauptbronchien oder Lungenbläschen transportiert werden - nach Einschätzung des Bundesumweltministerium sterben in Deutschland jährlich mindestens Menschen an den Folgen von Erkrankungen, die durch Feinstäube ausgelöst werden. Auch Stickoxide sind bei hoher Konzentration in erheblichem Maße gesundheitsgefährdend. 4. Schwerpunktsetzung des Luftreinhalte-Aktionsplans auf den Verkehrsbereich Obwohl insbesondere beim Feinstaub nur ca. 6-8 % der PM10-Feinstaubemissionen aus den Auspuffen der Kfz kommen, beschäftigt sich der hier vorgelegte Luftreinhalte-Aktionsplan aus folgenden Gründen schwerpunktmäßig mit dem Verkehrsbereich: - Bei den besonders gesundheitsgefährlichen lungengängigen besonders kleinen Feinstäuben (PM2,5 bzw. PM1) ist die Rolle des Kfz-Verkehrs als Verursacher wesentlich größer. - Bei den Stickoxiden (NOx) stellt der Verkehr mehr als 50 % der Ursache dar. - Bei den übrigen Emissionsquellen (Industrie, Gewerbe, Kaminöfen, Laserdrucker usw.) haben die Kommunen, die zur Aufstellung der Luftreinhalte-Aktionspläne verpflichtet sind, keine relevanten Entscheidungsbefugnisse. Einzelheiten zu den Schadstoffquellen sind Kapitel 4.2 bis 4.4 der Anlage zu entnehmen

6 5. bereits durchgeführte Maßnahmen Durch eine vorsorgende und weitgehende Umwelt- und Verkehrsplanung der Landeshauptstadt ist die Luftsituation in Hannover schon heute relativ gut. Besonders zu nennen ist: - Der seit 1965 vorangetriebene Bau des Stadtbahnnetzes mit einem erheblichen Ausbau und einer Optimierung des Fahrzeugparks in den letzten Jahren. Das Stadtbahnsystem Hannovers stellt im Vergleich zu ähnlichen Verdichtungsräumen einen nahezu optimalen Standard dar. - Der Ausbau des S-Bahn-Netzes im Zusammenhang mit der Expo Die Priorisierung von Bussen und Bahnen im Verkehrsablauf und verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsangebote führen zu einer hohen Attraktivität des ÖPNV, was dazu führt, dass relativ viele Menschen in Hannover den ÖPNV nutzen. - Verglichen mit anderen deutschen Großstädten verfügt Hannover über ein gutes Radwegenetz, das in den nächsten Jahren durch verschiedene Maßnahmen noch verbessert werden soll. - In der Innenstadt sorgt ein Parkleitsystem dafür, dass der Parkplatzsuchverkehr minimiert wird. - Seit 1986 werden Tempo-30-Zonen eingerichtet, die inzwischen alle Wohnviertel im Stadtgebiet abdecken. Durch eine bewusste Lenkung des Kfz-Verkehrs auf Hauptverkehrsstraßen wurde der Durchgangs- und Schleichverkehr in den Wohngebieten erheblich verringert. Weitere Einzelheiten der bisherigen Maßnahmen sind Kapitel 6 der Anlage zu entnehmen. 6. Maßnahmen des Luftreinhalte-Aktionsplans Im Rahmen dieses Luftreinhalte-Aktionsplans sind folgende Maßnahmen vorgesehen (Einzelheiten siehe Kap. 7 der Anlage): - Ein Fahrverbot für LKW-Durchgangsverkehr mit zulässigem Gesamtgewicht von über 12 t im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt, um zu verhindern, dass LKWs Schleichstrecken durch die Stadt nutzen, um auf diese Weise Mautgebühren zu sparen. - Abschluss der Arbeiten an einem LKW-Wegweisungs- und Beschilderungskonzept, mit dem das umwegfreie Erreichen von Gewerbegebieten verbessert und LKW-Verkehr von dicht besiedelten Wohngebieten fern gehalten werden soll. - Weitere Optimierung der Ampelschaltungen, um den Kfz-Verkehr noch flüssiger zu gestalten. Dabei wird jedoch die Vorrangschaltung für den ÖPNV beibehalten! - Nach der Auswertung der Auswirkungen der Tempo-40-Beschränkung in der Göttinger Straße durch das Niedersächsische Umweltministerium wird geprüft, auf welchen anderen stärker belasteten Straßen im Stadtgebiet die gleiche Geschwindigkeitsbeschränkung sinnvoll ist. In diesen Straßen wird die Straßenverkehrsbehörde dieses dann umsetzen. - Bei der Sanierung von Straßenfahrbahnen wird geprüft, ob abriebarme Beläge eingesetzt werden können. - Bei der Neuplanung bzw. der Grunderneuerung von Straßen wird der Einbau von optischen Fahrbahneinengungen zur Minderung der Fahrgeschwindigkeit geprüft und ggf. umgesetzt. Zur Verbesserung der Luftqualität werden an dafür geeigneten Stellen zusätzliche Straßenbäume gepflanzt

7 - Die Stadtverwaltung selbst wird bei ihrer Fahrzeugbeschaffung vorbildlich vorgehen: Seit Juni 2005 sind schadstoffarme Motoren verbindliches Kriterium für die Neubeschaffung von Fahrzeugen. In einem kurzfristigen Umrüstprogramm sollen ca. 40 Fahrzeuge mit Russfiltern nachgerüstet und ca. 120 städtische Fahrzeuge durch Neuwagen ersetzt werden, mindestens ca. 50 davon durch Fahrzeuge mit Gasantrieb. Dies erfordert Aufwendungen in Höhe von ca. 3, 5 Mio.. Zur Abwicklung dieses Programms wird die Verwaltung eine eigene Ratsdrucksache vorlegen. - Die Stadtverwaltung startet ein umfangreiches Programm zur Aufklärung der Bevölkerung über Möglichkeiten, zur Verringerung der Luftschadstoffbelastung in Hannover beizutragen. - Neben dem Verkehrsbereich kommt dem sonstigen Energiebereich (Stromerzeugung und Wärmebereitstellung) bei den kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur Verringerung der Luftschadstoffe eine zentrale Bedeutung zu, da die Reduzierung der CO2-Emissionen parallel mit der Reduzierung anderer Luftschadstoffe verbunden ist. Die Verwaltung wird in enger Abstimmung mit den Stadtwerken und den übrigen "Betroffenen" ein Klimaschutzprogramm erarbeiten und den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorlegen. Dies ist ein weiterer Baustein zur Reduzierung der Luftschadstoffe in Hannover. - Eine Umweltzone mit Fahrverboten für Kfz mit besonders emissionsstarken Motoren wird eingeführt. 7. Einrichtung einer Umweltzone in Hannover Die Verwaltung schlägt vor, in den in Kapitel 7.11 dargestellten Grenzen eine Umweltzone einzurichten, in die ab dem nur noch Diesel-Kfz mindestens mit EURO 2 und Benzin-Fahrzeuge mit Katalysator einfahren dürfen. Ab dem soll das Fahrverbot auf Diesel-Kfz ausgedehnt werden, die nicht mindestens EURO 3 haben und ab soll es eine weitere Verschärfung für Diesel-Kfz geben, die nicht mindestens EURO 4 haben. Der vom Landesumweltministerium im Juni 2006 versandte Entwurf sah schon für 2008 wesentlich weiter gehende Beschränkungen vor. Hiergegen gab es jedoch (berechtigte) Einwendungen, da die Auswirkungen auf die hannoversche Wirtschaft, insbesondere das Handwerk unangemessen hoch gewesen wären. Der jetzt von der Verwaltung vorgelegte Vorschlag ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen dem Gesundheitsinteresse der Bevölkerung und den wirtschaftlichen Belangen der Kfz-Besitzer. Vom an sind nur Fahrzeuge betroffen, die vor 1992 gebaut wurden, also älter als 16 Jahre sind. Hiervon sind rechnerisch nach dem Statistikstand im Stadtgebiet von Hannover PKW (5,3% des Bestandes) und Nutzfahrzeuge (30,4% des Bestandes) betroffen. Das Fahrverbot wird jedoch für wesentlich weniger Fahrzeuge gelten, da - in den zwei Jahren zwischen dem und dem davon auszugehen ist, dass noch eine Reihe der mindestens 16 Jahre alten Fahrzeuge durch neue ersetzt werden, - ein erheblicher Teil von den betroffenen Fahrzeugen mit einem (steuerlich geförderten!) Rußfilter nachgerüstet werden können, - für eine Reihe von Fahrzeugen Ausnahmeregelungen gelten

8 Ausnahmen vom Befahrungsverbot in der Umweltzone: Nach der bundeseinheitlichen Kennzeichnungsverordnung können insbesondere folgende Fahrzeuggruppen die Umweltzone befahren, auch wenn sie den Emissionskriterien nicht entsprechen: Feuerwehr, Polizei, Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung und der Reinigung von Straßen dienen, Müllabfuhr, Fahrzeuge von Schwerbehinderten, u. a. Benzinfahrzeuge mit einem Katalysator der ersten Generation (US-Norm); nach der derzeit geltenden Plakettenverordnung dürften die Fahrzeuge nicht in die Umweltzone einfahren. Da diese Fahrzeuggruppe nicht relevant zur Feinstaubproblematik beiträgt, gibt es im hannoverschen Luftreinhalte-Aktionsplan eine entsprechende Ausnahmeregelung. Die Bundesregierung hat außerdem zugesagt, die Verordnung bis zum entsprechend zu ändern. Ausgenommen werden im hannoverschen Plan außerdem: - historische Fahrzeuge (älter als 30 Jahre), - Sonderfahrzeuge von Schaustellern, da sie im Stadtgebiet nur sehr geringe Strecken fahren; - alle gewerblichen Sonderfahrzeuge, die mit Fahrtenbuch-Nachweis jährlich nicht mehr als km fahren (z. B. Werkstattwagen von Handwerksbetrieben); - vorübergehend Busse, die noch nicht EURO-Norm 2 erfüllen. Darüber hinaus wird die Landeshauptstadt auf Antrag nach Einzelfallprüfung weitere Ausnahmegenehmigungen in Fällen erteilen, in denen das Fahrverbot in keinem angemessenen Verhältnis zum wirtschaftlichen Schaden für den Kfz-Besitzer steht. Sie wird dies in der Startphase der Regelung großzügig tun. 8. Aktuelle Maßnahmen, wenn die Grenzwerte zukünftig überschritten werden: Trotz der in Kap. 7 der Anlage näher aufgeführten Maßnahmen ist nicht gewährleistet, dass zukünftig die Grenzwerte für NO2 und PM10 in Hannover eingehalten werden. Daher ist die Landeshauptstadt verpflichtet, für diesen Fall aktuell wirkende Maßnahmen durchzuführen. Da es im kommunalen Einflussbereich über das schon dargestellte hinaus keine direkt wirksamen Handlungsoptionen gibt, haben folgende geplante Maßnahmen ausschließlich Appellcharakter: Bei Wetterlagen, bei denen erhöhte Schadstoffkonzentrationen prognostiziert werden, wird die Bevölkerung aufgefordert, innerhalb des Stadtgebietes auf die Benutzung des eigenen Fahrzeuges zu verzichten und stattdessen den ÖPNV zu nutzen. Außerdem wird die Bevölkerung des Stadtgebietes aufgefordert, in diesen Fällen den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen mit festen Brennstoffen (Kamine, Kachelöfen) zu unterlassen. 9. Weitere erforderliche Maßnahmen außerhalb des kommunalen Einflussbereiches Durch die beabsichtigten kommunal beeinflussbaren Maßnahmen soll eine Verringerung der Luftbelastung erreicht werden. Die weit überwiegenden Ursachen für die Luftbelastungen entziehen sich jedoch dem lokalen Zugriff und die entsprechenden Maßnahmen sind auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zu ergreifen. Hierzu gehören insbesondere: - Die zügige europaweite Umsetzung des besten Standes der Luftreinhaltetechnik bei Großemittenten (Industrie, Gewerbe, Kraftwerke). - Die Entwicklung von anspruchsvollen Standards zur Minderung der überregionalen Emissionen insbesondere im Bereich der Landwirtschaft

9 - Die Weiterentwicklung anspruchsvoller Standards zur Emissionsbegrenzung bei neu zugelassenen Kraftfahrzeugen sowie mobilen Maschinen und Geräten (u. a. bei Laserdruckern usw.). - Die Ausweitung der Maut auf vom überregionalen Verkehr besonders genutzte Bundes- und Landesstraßen. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Von den gesundheitsschädlichen Folgen der Feinstaubbelastung sind vornehmlich Kinder und alte Menschen betroffen. Von den Maßnahmen zur Reduktion der Feinstaubbelastung profitieren Frauen und Männer gleichermaßen. Kostentabelle Im städtischen Haushalt fallen kurzfristig folgende Kosten an: Ca für das Aufstellen der erforderlichen Schilder zur Kennzeichnung der Umweltzone und ca. 3,5 Mio. für die Umrüstung der städtischen Fahrzeugflotte, wenn die Neubeschaffung nicht über Leasing abgewickelt wird. Die Verwaltung wird hierzu eine eigene Drucksache vorlegen. Für die Ausgabe der Plaketten und die Erteilung von Einzelfall-Ausnahmegenehmigungen werden kostendeckende Gebühren erhoben. Dez. V/OE Hannover /

10 Luftreinhalte- Aktionsplan Hannover Von der Verwaltung in die Ratsgremien eingebrachter Entwurf Stand

11 1

12 0 Zur Entwicklungsgeschichte des Luftreinhalteplans 4 1 Einführung 4 2 Angaben zum Plangebiet und zur Immissionssituation Plangebiet Klimaangaben Informationen über Schadstoff-Immissionskonzentrationen in Hannover Darstellung des betroffenen Gebietes 8 3 Betroffenheit der Bevölkerung Gesundheitliche Bewertung der Schadstoffe Betroffene Bevölkerung 12 4 Ermittlung der Datengrundlage für die Landeshauptstadt Hannover Angewandte Beurteilungstechnik PM10-Belastung NO2-Belastung Betrachtung der Verursacherquellgruppen Allgemeines Regionaler Hintergrund Lokaler Hintergrund Beitrag des Verkehrs an den lokalen Immissionsschwerpunkten 19 5 Detailangaben zu den Schadstoff verursachenden bzw. den betroffenen Fahrzeugen 19 6 Bisherige Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in der Landeshauptstadt Bau und Ausbau des Stadtbahnnetzes Ausbau eines S-Bahnnetzes Priorisierung von Bussen und Bahnen im Verkehrsablauf Verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsangebote Ausbau und Erweiterung des Radwegenetzes Bewirtschaftung des Parkraumes in der Innenstadt Parkleitsystem Bewohnerparken Einrichtung von Tempo-30-Zonen Umweltgerechte Straßenplanung Umgestaltung von Straßenräumen Straßenbäume 23 7 Luftreinhalte-Aktionsplan 23 2

13 7.1 Verkehrsverbote für Lkw-Durchgangsverkehre mit zulässigem Gesamtgewicht von über 12 t (mautverdrängte Verkehre) Lkw-Wegweisungskonzept Verflüssigung des Kfz-Verkehrs in Kombination mit der Verringerung der Fahrgeschwindigkeit Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit auf Tempo 40 km/h für ausgewählte Straßen Emissionsarme Beläge im Zusammenhang mit der Sanierung von Straßenfahrbahnen Straßenplanung Pflanzen von Straßenbäumen / Fassadenbegrünung Beschaffung schadstoffarmer Fahrzeuge, Maschinen und Geräte Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen Klimaschutzmaßnahmen (außerhalb des Verkehrsbereiches) Einrichtung einer Umweltzone 28 8 Aktuelle Maßnahmen bei zukünftiger Überschreitung von Grenzwerten 33 9 Weitere erforderliche Maßnahmen, außerhalb des kommunalen Einflussbereiches 34 Literatur 35 3

14 0 Zur Entwicklungsgeschichte des Luftreinhalteplans Die niedersächsische Landesregierung hat mit einem am veröffentlichten Erlass die Zuständigkeit für die Erstellung von Luftreinhalte-Aktionsplänen zum auf die Kommunen übertragen. Obwohl die Landeshauptstadt diese Zuständigkeitsverlagerung im Grundsatz falsch findet (damit kann es passieren, dass zukünftig in niedersächsischen Städten teilweise unterschiedliche Regelungen gelten), legt die Verwaltung der Landeshauptstadt hiermit umgehend einen Luftreinhalte-Aktionsplan für das Gebiet der Landeshauptstadt vor. In einem Schreiben vom begründet das Nds. Umweltministerium die Notwendigkeit der Aufstellung von Luftreinhalteplänen mit dem Schwerpunkt im Verkehrsbereich nicht mehr vorrangig mit den Grenzwertüberschreitungen bei Feinstäuben, sondern damit, dass die Stickstoffdioxidbelastungen in den Städten zu hoch ist und diese zu mehr als 60 % allein vom Verkehr verursacht wird. Nach Aussage des Nds. Umweltministeriums sind diese Belastungsspitzen überwiegend nur durch lokale Maßnahmen und zwar insbesondere im Verkehrsbereich zu mindern, und das Ministerium begründet damit schwerpunktmäßig die Zuständigkeitsverlagerung auf die Kommunen. Ausgangsbasis des hier vorgelegten Luftreinhalte-Aktionsplans ist ein Vorentwurf, der von den Fachleuten des Landesumweltministeriums und der Landeshauptstadt im Frühjahr 2006 erarbeitet wurde und der Mitte Juli 2006 an alle betroffenen Interessentengruppen zur Stellungnahme verschickt wurde. Die nachvollziehbaren Einwendungen aus dem Anhörungsverfahren insbesondere zur geplanten Umweltzone wurden im hier vorgelegten Text berücksichtigt. 1 Einführung Mit der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie (EG-RL 96/62) und deren Tochterrichtlinien werden Luftqualitätsziele zur Vermeidung bzw. Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt in allen Mitgliedstaaten der EU festgelegt. Durch Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 22. Verordnung zur Durchführung des BImSchG wurden diese Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Die Höhe der Belastung ist für das Gebiet des Landes Niedersachsen regelmäßig durch Messung und Modellrechnung zu ermitteln und zu beurteilen. Im Einzelfall bei Grenzwertüberschreitungen erforderliche Maßnahmen sind durch Luftreinhaltepläne bzw. Aktionspläne umzusetzen: Luftreinhaltepläne sind für die Luftschadstoffe zu erstellen, bei denen die gemessenen Tagesbzw. Jahresmittelwerte über den vorgegebenen Grenzwerten liegen. Luftreinhaltepläne beschreiben langfristige, verursacherbezogene Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität in Gebieten, in denen Grenzwerte überschritten werden. Durch die in den Plänen festgelegten Maßnahmen ist sicherzustellen, dass nach Ablauf der in den Tochterrichtlinien genannten Fristen die vorgegebenen Grenzwerte sicher eingehalten werden. Aktionspläne sind für die Luftschadstoffe zu erstellen, bei denen die gemessenen 1- Stundenmittelwerte oder Tagesmittelwerte trotz bereits umgesetzter Maßnahmen von Luftreinhalteplänen noch über den vorgegebenen Grenzwerten liegen bzw. liegen können, d.h. Aktionspläne sind erst dann erforderlich, wenn die Grenzwerte nach Fristablauf verbindlich sind. Aktionspläne beschreiben kurzfristig zu ergreifende, temporäre Maßnahmen, wie z. B. Produktionseinschränkungen, verkehrslenkende Maßnahmen, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder 4

15 Fahrverbote. Mit ihnen sollen Grenzwertüberschreitungen vermieden bzw. die Überschreitungsdauer reduziert werden. Aktionspläne können regional begrenzt - auf innerstädtische Hauptverkehrsstraßen z. B. bei Stickstoffoxiden - oder landesweit - z. B. bei Ozon - erstellt werden. Beide Instrumente wurden in diesem Text zu einem Luftreinhalte-Aktionsplan zusammengefasst. Die Ermittlung der allgemeinen Schadstoffbelastung erfolgt in Niedersachsen flächendeckend durch das Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN) mit 22 automatischen Messstationen. Zusätzlich messen 5 Verkehrsstationen die verkehrsbedingten Luftschadstoffe in hoch belasteten innerstädtischen Straßen. 2 Angaben zum Plangebiet und zur Immissionssituation 2.1 Plangebiet Als Plangebiet (Verursachergebiet und Überschreitungsgebiet) wurde das Gebiet der Stadt Hannover festgelegt. Hannover ist die Hauptstadt des Landes Niedersachsen und mit ca Einwohnern die größte Stadt des Landes. Die Stadt wird von zwei Hauptverkehrsstrecken, den Autobahnen A 2 und A 7 direkt tangiert und von den Eisenbahnstrecken Hamburg-München sowie Ruhrgebiet-Berlin durchquert. Der größte Flughafen Niedersachsens liegt in der nördlich angrenzenden Stadt Langenhagen. Der Straßenverkehr läuft über eine Vielzahl von Bundes- und Landesstraßen auf die Stadt zu. Über den äußeren Stadtring, der sich aus den Schnellwegen im Westen, Süden und Osten zusammensetzt und im Norden durch die A 2 ergänzt wird, sowie den inneren Stadtring wird die Abwicklung und Verteilung der Hauptverkehrsströme im Stadtgebiet sichergestellt. Der ÖPNV wird über fünf S-Bahnlinien und elf im Innenstadtbereich überwiegend unterirdisch fahrende Stadtbahnlinien abgewickelt. Ergänzt werden die Stadtbahnlinien durch das enge Linienbusnetz. 5

16 Abb. 1 Hauptverkehrswege im Bereich der Stadt Die Wirtschaft der Stadt ist geprägt durch Dienstleistungsgewerbe (Universitäten, Touristikunternehmen, Verwaltungen, Versicherungen), Fahrzeugherstellung sowie Gummi- und Kunststoffverarbeitung. 2.2 Klimaangaben Die großräumigen Windverhältnisse im Untersuchungsgebiet sind geprägt durch einen hohen prozentualen Anteil von Anströmungen aus einem westlichen bis nordwestlichen Sektor mit häufig hohen Windgeschwindigkeiten. Windrichtungen aus Ost werden hingegen dominiert von niedrigeren Windgeschwindigkeiten. Die mittlere Windgeschwindigkeit für den Zeitraum von Januar 2002 bis Dezember 2002 beträgt 3,8 m/s. Betrachtet man Windrichtung und Windgeschwindigkeit monatsweise ergeben sich starke Unterschiede in den Verteilungen. Die mittleren Windgeschwindigkeiten der einzelnen Monate des Jahres 2002 sind in nachfolgender Tabelle 3 aufgeführt. Monat Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. m/s 4,3 3,2 3,3 4,0 3,4 3,2 3,1 3,1 2,8 3,3 3,8 4,4 Tab. 1 Mittlere Windgeschwindigkeit an der Station HRSW 6

17 Der Anteil der Tage, an denen der Niederschlag mehr als 0,1 mm beträgt, liegt für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2002 bei 39 %. Ebenso wie beim Wind ergeben sich auch hier starke Unterschiede bei der Betrachtung der einzelnen Monate. In nachfolgender Tabelle 4 sind die Anteile der Tage mit Niederschlag > 0,1 mm für die einzelnen Monate des Jahres 2002 aufgeführt. Monat Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. % Tab. 2 Anteil der Tage mit Niederschlag > 0.1 mm an der Station HRSW 2.3 Informationen über Schadstoff-Immissionskonzentrationen in Hannover Zwei der Messstationen des Niedersächsischen Luftmessnetzes werden in Hannover betrieben: Station Hannover-Linden zur Ermittlung der Belastung des städtischen Hintergrundes (Messbeginn ) Station Göttinger Straße als Verkehrsmessstation (Messbeginn ) Im Jahr 2002 wurde auf Grund der Höhe der Messwerte für Stickstoffdioxid und Partikel PM 10 an der Verkehrsstation Göttinger Straße die Schwelle (Grenzwert + Toleranzmarge) überschritten, die zur Aufstellung eines Luftreinhalteplanes verpflichtet. Seit Inkrafttreten der PM 10 -Grenzwerte ( ) wurde der Jahresmittelgrenzwert (40 µg/m³) zwar eingehalten, doch der Tagesmittelgrenzwert von 50 µg/m³ mehr als erlaubte 35 Mal überschritten. Der ab 2010 geltende Jahresmittelgrenzwert für NO 2 wurde in den letzten Jahres sehr deutlich überschritten (siehe Tabelle 3). Jahr NO2-Jahresmittel (Grenzwert 40 µg/m³ ab ) PM10-Jahresmittel (Grenzwert 40 µg/m³ ab ) PM10-Überschreitungstage (bez. auf 50 µg/m³, die ab nur 35mal pro Jahr überschritten werden dürfen) µg/m³ 43 µg/m³ µg/m³ 49 µg/m³ µg/m³ 35 µg/m³ µg/m³ 37 µg/m³ µg/m³ 37 µg/m³ 54 Tab. 3 Messwerte der Verkehrsstation in den Jahren 2002 bis 2006 Im bundesdeutschen Ranking der Städte mit den häufigsten Überschreitungstagen des PM 10 - Tagesmittelgrenzwertes landete Hannover im Jahr 2006 auf dem 27. Rang (s. Tab 4). 7

18 Rang Bundesland Luftgütemessstation Anzahl Überschreitungen 1 Bayern München/Landshuter Allee 92 2 Brandenburg Cottbus, Bahnhofstr Sachsen Leipzig Lützner Str Nordrhein-Westf. Dortmund Brackeler Str Nordrhein-Westf. Krefeld (Hafen) 76 6 Sachsen Chemnitz-Leipziger Str Brandenburg Bernau, Lohmühlenstr Berlin B Friedrichshain-Frankfurter Allee 69 9 Berlin B Neukölln-Silbersteinstr Brandenburg Brandenburg, Neuendorfer Str Niedersachsen Göttingen-Verkehr Niedersachsen Osnabrück-Verkehr Niedersachsen Hannover Verkehr 53 Tab. 4 Überschreitungshäufigkeiten (PM10-Tagesmittelgrenzwert) 2006 Städtevergleich (Quelle: Umweltbundesamt) 2.4 Darstellung des betroffenen Gebietes Die Überschreitungen der durch die EU vorgegebenen Beurteilungswerte (Grenzwert plus Toleranzmarge) für Stickstoffdioxid, NO 2, und Feinstaub, PM 10, im Jahr 2002 löste entsprechend der Rechtslage eine Kette von weiteren Schritten aus. Die grundsätzliche Abfolge lautete: Ermittlung weiterer hot spot Bereiche von Grenzwertüberschreitungen durch Modellierung Analyse der Verursacherquellgruppen Diskussion und Auswahl von Maßnahmen mit den zuständigen Behörden Prognose der Wirksamkeit von Maßnahmen Festschreibung der Maßnahmen Gemäß dieser Abfolge wurden die Schadstoffe Stickoxide NO x bzw. NO 2 und Feinstaubpartikel (PM 10 ) behandelt. Für die Bearbeitung der Aufgabenstellung hat sich eine zweistufige Vorgehensweise bewährt. In der ersten Stufe, der Basisstufe für Szenariorechnung, wurde mit dem Modellsystem PROKAS unter Berücksichtigung der typisierten Bebauungsstruktur (PROKAS_B) das gesamte relevante Straßennetz (PROKAS_V) der Stadt Hannover abgebildet. PROKAS hat bei einem bundesweiten "Vergleich von berechneten Immissionswerten innerhalb eines beidseitig bebauten Straßenquerschnitts", der von BWPLUS, Forschungszentrum Karlsruhe veranstaltet wurde, gute Übereinstimmung der Ergebnisse mit Messungen gezeigt. Es wurden für das gesamte Stadtgebiet auf Basis der neuen Emissionsfaktoren (Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA 2.1 aus UBA 2004)) Bereiche mit hohen Immissionswerten ermittelt. Als Basis der Emissionsmodellierung dienten auch neuere Ansätze für die Modellierung der PM10- Emissionen. Die PM10-Emissionen aus Abrieben (Reifen, Bremsen und Straßenbelag) und infolge der Wiederaufwirbelung (Resuspension) von Straßenstaub (nach bisherigen Untersuchungen des 8

19 NLÖ in Hannover von besonderer Bedeutung) wurden entsprechend der von Gehrig et al. (2003) vorgeschlagenen und in Lohmeyer (2004a und 2004b) beschriebenen Vorgehensweise berechnet. Die Vorgehensweise zur Emissionsbestimmung entspricht somit dem neuesten Stand der Kenntnisse. Die großräumige Hintergrundbelastung in Hannover ist in die Berechnungen mit eingeflossen. In dem Bericht "Verteilung der Luftschadstoffbelastung in der Stadt Hannover auf der Basis der neuen Emissionsfaktoren für Straßenverkehr" Stadtgebiet dargestellt. / 6 / ist die verkehrsbedingte Belastung der Luft im Die nachfolgenden Abbildungen 2 und 3 zeigen die hauptsächlich belasteten Straßen im Stadtgebiet von Hannover im Jahr Dargestellt werden die Jahresmittelwerte für PM 10 (Grenzwert 40 µg/m³) und NO 2 (Grenzwert 40 µg/m³). Ein rechnerisch ermittelter PM 10 - Jahresmittelwert größer 28 µg/m³ korrespondiert mit 35 und mehr Überschreitungstagen des PM 10 - Tagesmittelwertes. 9

20 Abb. 2 PM 10-Belastung

21 Abb.3 NO 2-Belastung Betroffenheit der Bevölkerung 11

22 3.1 Gesundheitliche Bewertung der Schadstoffe Partikel PM 10 Die luftgetragenen Partikel haben einen Durchmesser bis zu 10 µm (PM 10 ). Sie gelangen durch Mund und Nase in den Atemtrakt, wo sie je nach Größe bis in die Hauptbronchien oder Lungenbläschen transportiert werden können, was nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erheblichen Gesundheitsschädigungen beim Menschen führt. Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass jährlich mindestens Menschen in Deutschland an den Folgen von Feinstaubemissionen sterben. Für ganz Europa werden um die Tote vermutet. Für PM 10 kann nach aktuellem Kenntnisstand kein Schwellenwert genannt werden, unterhalb dessen langfristige Wirkungen auf die menschliche Gesundheit ausgeschlossen werden können. Stickstoffdioxid NO 2 Als Reizgas mit stechend-stickigem Geruch wird NO 2 bereits in geringen Konzentrationen wahrgenommen. Die Inhalation ist der einzige relevante Aufnahmeweg. Die geringe Wasserlöslichkeit des NO 2 hat zur Folge, dass der Stoff bis in die tiefen Bereiche der Bronchiolen/Alveolen vordringt. NO 2 ist ein Reizgas, das Lungenödeme erzeugen kann. Weitere mögliche Wirkungen sind Entzündungen, Asthma und Erhöhung der Infektanfälligkeit. Zudem gehören Stickoxide zu den Vorläufersubstanzen zur Bildung von Ozon. 3.2 Betroffene Bevölkerung Hauptsächlich ist die Bevölkerung in dem Bereich des Stadtgebietes, der innerhalb der geplanten Umweltzone (s. Abb. 8) liegt, von erhöhter Luftschadstoffbelastung betroffen. Die Zahl der betroffenen Anwohner beträgt ca In der geplanten Umweltzone liegen auch einige größere Kliniken (Siloah, Frederikenstift, Nordstadtkrankenhaus, Henriettenstift), Kindergärten und Altenheime. 4 Ermittlung der Datengrundlage für die Landeshauptstadt Hannover 4.1 Angewandte Beurteilungstechnik Für die Ursachenanalyse der Feinstaubbelastung PM 10 wurden verschiedene Verfahren eingesetzt: - Innerhalb des Straßenraums der Göttinger Straße im Nahbereich des Hanomag-Gebäudes sowie auf dem Dach dieses Gebäudes und in der näheren Umgebung werden umfangreiche Messungen an mehreren Stationen durchgeführt. Diese Messungen wurden für die Analyse herangezogen. - Die Dauermessungen wurden ergänzt durch zeitlich begrenzte Intensivmessungen. - Neben den Messergebnissen erfolgte zur Identifikation und Quantifizierung der möglichen Quellen eine Rezeptoranalyse. - Untermauert wurden die Messergebnisse durch Ausbreitungsrechnungen, die den Straßenschluchtbereich und die nähere Umgebung mit einbezogen haben. - Ermittlung der hot spots durch eine Modellrechnung zur Verteilung der Luftschadstoffbelastung in Hannover auf Basis der neuen Emissionsfaktoren für 12

23 Straßenverkehr Die Untersuchungsmethoden sind im Einzelnen ausführlich in den bereits zitierten Berichten / 1, 2, 3, 6 / beschrieben. 4.2 PM 10 -Belastung Eine Studie / 1 / mit dem Ziel, die Entstehungsmechanismen der Feinstaubimmissionen im Straßenraum der Göttinger Straße in Hannover näher zu untersuchen und den Anteil des Verkehrs an den PM 10 -Gesamtimmissionen im Straßenraum zu quantifizieren, kommt zu folgendem Ergebnis (s. Abb. 5): - Die PM 10 -Immissionen in der Göttinger Straße werden mit einem Anteil von % durch den Verkehr in der Göttinger Straße verursacht. Dies wurde sowohl mit den Ausbreitungsrechnungen als auch mit der Rezeptormodellierung ermittelt. Die übrigen % des Feinstaubanteils stammen aus dem (über)regionalen und städtischen Hintergrund, verursacht u. a. durch Industrie, Hausbrand, Landwirtschaft und Verkehr. - Die PM 10 -Verkehrsemissionen resultieren zu ca. 20 % aus den Auspuffabgasen und zu ca. 80 % aus Kfz-bedingtem Abrieb, Verschleppung und dem aufgewirbelten Straßenstaub. - Der Straßenstaub wiederum resultiert zu max. 2/3 aus Straßenabrieb. Ein Minimalwert konnte hierfür nicht angegeben werden. Der Rest ist bedingt durch Reifen-, Kupplungs- und Bremsabrieb der durchfahrenden Fahrzeuge sowie durch sonstige Verschmutzungen (Schmutz durch Reifen, Abwehung von Ladungen etc.). Die hohen Anteile der LKW am Verkehr liefern einen wesentlichen Beitrag zu den hohen PM10-Immissionswerten. Sonstige Ursachen einschließlich Ferntransport 40 % Verkehr 20 % Auspuff 80 % aufgewirbeltes Material Reifen-, Kupplungs-, Bremsabrieb max. 2/3 Straßenabrieb Abb. 4 Anteile der PM10-Herkunft in der Göttinger Straße Fazit: Nur 6 8 % der PM10-Feinstaubemissionen in der besonders stark belasteten Göttinger Straße stammen aus den Auspuffemissionen der Kfz, was die Begrenztheit der entsprechenden Maßnahmen deutlich macht (weitere Informationen dazu in Kap Umweltzone ). 13

24 Bei den gesundheitlich besonders problematischen feineren Anteilen des Feinstaubes (z. B. PM 2,5, für den die EU demnächst voraussichtlich einen eigenen Grenzwert erlassen wird), ist die Rolle des Kfz-Verkehrs als Verursacher wesentlich größer: 100% 80% 60% 40% 20% 0% PM 10 PM 2.5 PM 1 PM 0.1 Abb. 5: Verursacher urbaner Feinstäube nach Partikelgröße (Quelle: Bayrisches Landesamt für Gesundheit) Neben den Feinstaubemissionen des Kfz-Verkehrs gibt es zahlreiche andere Feinstaubquellen. Feinstaub emittieren Kraftwerke, Gewerbebetriebe, Industrie- und Schiffsmotoren. Feinstaub entsteht an Umschlagplätzen von Schüttgütern, an Baustellen, beim Abbau von Rohstoffen und aus landwirtschaftlichen Prozessen (Ernte, Intensivtierhaltung). Eine weitere relevante Feinstaubquelle bilden die Feststofffeuerungsanlagen in Haushalten und im Kleingewerbe. Die Emissionen an Feinstaub aus diesen Anlagen sind nach Angabe des Umweltbundesamtes vom März 2006 insgesamt etwa so hoch wie die aus den Motoren der Pkw, Lkw und Motorräder. Somit gelangen nicht nur an viel befahrenen Straßen, sondern auch in Wohngebieten Feinstäube in niedriger Höhe in die Luft. Obwohl die Belastung in Wohngebieten niedriger ist als im Straßenraum, stellt sie doch für Menschen eine Gesundheitsbeeinträchtigung dar. Schließlich entsteht Feinstaub auch in Innenräumen, z. B. im Büro durch Drucker und Kopierer und im Haushalt als Abrieb von Teppichen, durch gasförmige Ausdünstungen von Schimmelpilzen, beim Rauchen oder beim Abbrennen von Kerzen. Aufenthaltsort Aufenthalt in Std. PM10-Konzentration in µg/m³ Quellen Schlafzimmer 7 > 50 Milben, Fasern, Hausstaub 14

25 Arbeitsweg, Einkaufen Dieselabgase, Straßenstaub, Industrie- und Hausbrandemissionen Freizeit im Freien Natürliche Quellen und Hintergrundbelastung durch Fernübertragung Arbeitsplatz sehr arbeitsplatzspezifisch, z. B. Laserdrucker, Stäube aus Bearbeitung von Baumaterial, Glas, Holz, Metall etc. Wohnzimmer Rauchen, Kerzen, offener Kamin, Aufwirbelung durch Staubsauger und Heizung Küche bis 1000 Kochen Tab 5: Feinstaubbelastung eines Stadtbewohners an einem durchschnittlichen Arbeitstag / 7 / Da sich die Überschreitungen in Niedersachsen nicht nur auf städtische, verkehrsgeprägte Messstellen beziehen, sondern auch im ländlichen Bereich registriert werden, wurde ferner eine Untersuchung / 2, 3 / mit dem Ziel initiiert, das Aerosolbudget in einem landwirtschaftlich geprägten Gebiet näher zu beschreiben und mit dem eines städtisch geprägten Gebietes zu vergleichen. Dabei wurden die qualitativen und quantitativen Unterschiede der Feinstaub PM 10 -Belastungen herausgearbeitet für - einen Standort, der durch landwirtschaftliche Aktivitäten, insbesondere Tierhaltung geprägt wird und - einen Standort in einem Ballungsgebiet, dessen Hintergrundbelastung mit PM 10 städtisch geprägt und somit durch den Kraftfahrzeugverkehr dominiert wird. Ausgewählt wurden als repräsentative Standorte die beiden LÜN-Messstationen in Bösel (BLWW) und Hannover (HRSW). Untersucht und verglichen wurden die Massenkonzentrationen PM 10, die Inhaltsstoffe und die Partikelgrößenverteilungen an beiden Stationen. Die Untersuchung kommt zu folgendem Ergebnis: Der detaillierte Vergleich der chemischen Zusammensetzung von PM 10 an den beiden Standorten zeigt erhöhte NO - 3, NH + 4 und Cl - Konzentrationen für den Standort Bösel sowie erhöhte Werte für elementaren Kohlenstoff (EC), Erdkrustenelemente und Metalle für den Standort Hannover. Die Differenzen zwischen den Stationen können auf die lokalen Emittenten zurückgeführt werden. Die Unterschiede zwischen den beiden betrachteten Stationen sowohl bei den PM 10 - Massenkonzentrationen als auch bei den Inhaltsstoffen sind geringer als erwartet. Ein Grund hierfür ist der große Anteil der großräumigen Hintergrundkonzentration, welcher die PM 10 - Belastungen prägt. Basierend auf Vergleichen der PM 10 -Massenkonzentrationen und der chemischen Zusammensetzungen ist der Anteil der überregionalen Belastung in Hannover und in Bösel im Jahresmittel größer als ca. 75 %. Die angeführten Berichte stehen im Internet unter zur Verfügung. 4.3 NO 2 -Belastung Als ein Indikator für die verkehrsbedingte Belastung eignet sich Stickstoffmonoxid, das primär von Kraftfahrzeugen emittiert wird. Die sieben im Bereich der Göttinger Straße eingesetzten 15

26 Messstationen (s. Abb. 6) lieferten folgendes Ergebnis: Die Stationen HRSW, HRV4 und HRV5 zeigen das Verhalten von verkehrsfernen Stationen mit NO-Konzentrationen im Jahresmittel unter 10 µg/m³, wie sie üblicherweise an den LÜN-Stationen zur Ermittlung der allgemeinen Luftqualität im städtischen Hintergrund festgestellt werden. Die Verkehrsstationen HRVS und HRV1-3 sind geprägt durch hohe NO-Konzentrationen im Jahresmittel über 50 µg/m³. Die am östlichen Straßenrand der Göttinger Straße platzierte Verkehrsstation HRV3 misst im Mittel deutlich weniger NO als die anderen Verkehrsstationen. Dies beruht auf der Lage der Station in Bezug auf die Hauptwindrichtung. Die in der Straßenschlucht bei westlichen Winden induzierte Wirbelbildung bewirkt einen Transport der Schadgase von den Fahrspuren hin zu den westlich im Lee der Hauptwindrichtung platzierten Stationen. Mittlerweile sind die Stationen HRV2 und HRV3 abgebaut worden, um sie an anderer Stelle in Niedersachsen zur Messung von Feinstaub einzusetzen. Das emittierte NO oxidiert sehr schnell zu dem ab mit einem Grenzwert belegten NO 2. Die Zusatzbelastung durch NO 2 in der Straßenschlucht im Vergleich zur allgemeinen Belastung in Hannover kann durch eine Differenzbildung der Monatsmittelwerte HRVS und HRSW recht gut abgeschätzt werden. Diese durch den Straßenverkehr in der Göttinger Straße verursachte Zusatzbelastung ist über einen Zeitraum von dreizehn Jahren bemerkenswert konstant und liegt bei ca. 30 µg/m³. Fazit: Bei den Stickstoffoxiden haben die Auspuffemissionen der Kfz einen wesentlich höheren Einfluss auf die Gesamt-Luftqualität nach Aussage des Niedersächsischen Umweltministeriums betragen sie mehr als 60 % so dass u. a. wegen der ab 2010 zu erwartenden Überschreitung des zulässigen NO 2 -Jahresmittelgrenzwertes dann wesentlich konsequentere Maßnahmen im Kfz-Bereich erforderlich sind. 16

27 Abb. 6: Lage der Messstationen Nachfolgende Abbildung 7 verdeutlicht den Einfluss des Kfz-Verkehrs in der Göttinger Straße. Abb. 7: Konzentrationsverläufe NO 17

28 4.4 Betrachtung der Verursacherquellgruppen Allgemeines Die Belastung der Umgebungsluft an Hauptbelastungspunkten wird geprägt durch den regionalen Hintergrund, den lokalen Hintergrund und die vor Ort verursachten Emissionen. Im Folgenden werden die Anteile der einzelnen Verursacher dargestellt Regionaler Hintergrund Der regionale Hintergrund Hannovers ist bei PM 10 gekennzeichnet durch eine flächendeckend gleichmäßige Belastung, die gemittelt über die letzten 5 Jahre bei µg/m³ liegt. Allertal Braunschweig Salzgitter Weserbergland 25 µg/m³ 25 µg/m³ 26 µg/m³ 26 µg/m³ Tab. 6 PM 10-5-Jahresmittel der Stationen im Umfeld von Hannover Wie die Untersuchungen / 3 / gezeigt haben, sind mindestens 75 % dieser Belastung überregional bedingt. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass dieser Anteil in den nächsten Jahren aufgrund der europaweit verschärften Anforderungen zur Luftreinhaltung sinken wird. Eine Größenordnung ist allerdings nicht abschätzbar. Bei NO 2 liegt die Belastung im regionalen Hintergrund gemittelt über die letzten 5 Jahre bei etwa 17 µg/m³. Allertal Braunschweig Salzgitter Weserbergland 16 µg/m³ 17 µg/m³ (23 µg/m³) 17 µg/m³ Tab. 7 NO 2-5-Jahresmittel der Stationen im Umfeld von Hannover Anmerkung: Die Messwerte von Salzgitter sind geprägt durch die Nähe einer Autobahn und daher als Hintergrundwerte für NO 2 nicht repräsentativ. Die im Rahmen des nationalen Programms zur Einhaltung der NEC-Richtlinie (Nationale Emissionshöchstmengen) vorgesehenen Maßnahmen zur Minderung der Stickoxidemissionen sowie strengere EU-Abgasvorschriften für neue Kraftfahrzeuge lassen auch hier eine Reduzierung erwarten Lokaler Hintergrund Die im städtischen Hintergrund von Hannover gemessenen PM 10 -Konzentrationen liegen im Durchschnitt der letzten 5 Jahre um 2-3 µg/m³ über dem regionalen Hintergrund bei 28 µg/m³. Durch lokale Emittenten (Verkehr, Industrie, Gewerbe, Hausbrand) erhöht sich die NO 2 - Konzentration des städtischen Hintergrunds gegenüber dem regionalen Hintergrund um ca. 10 µg/m³ auf 26 µg/m³. Eine Reduktion beider Schadstoffe ist durch die bereits erwähnten europaweiten Maßnahmen 18

29 längerfristig zu erwarten Beitrag des Verkehrs an den lokalen Immissionsschwerpunkten Im Mittel der Jahre 2001 bis 2005 beträgt der dem Verkehr zuzuordnende Anteil an den Immissionen beim PM µg/m³ (entspricht 33 %) und beim NO 2 35 µg/m³ (entspricht 57 %). Die Stadt Hannover geht bei ihren Verkehrsprognosen davon aus, dass die Verkehrsmengen in den betroffenen Straßenabschnitten sich in den kommenden Jahren nicht wesentlich verändern werden. 5 Detailangaben zu den Schadstoff verursachenden bzw. den betroffenen Fahrzeugen Nachfolgende Tabelle 8 gibt die Zusammensetzung der Fahrzeugflotte innerorts im Jahr 2005 und die für 2008 und 2010 erwartete Zusammensetzung angegeben in % der Gesamtanzahl wieder. Pkw *) Euro 0 und schlechter 3,17 0,72 0,34 Euro 1 16,32 6,75 2,87 Euro 2 14,1 9,05 5,52 Euro 3 32,0 22,94 17,73 Euro 4 34,41 60,54 73,54 Benzin- und Diesel-Kfz sind hier zusammen gefasst LNfz < 3,5 t *) Euro 0 und schlechter 8,55 3,85 2,12 Euro 1 15,67 9,6 5,93 Euro 2 22,09 14,04 11,6 Euro 3 35,96 27,16 20,01 Euro 4 17,73 45,35 60,34 Linienbusse Euro 0 und schlechter 11,95 5,09 2,44 Euro I 10,82 6,01 3,95 Euro II 29,47 20,81 15,71 Euro III 35,10 28,85 23,17 Euro IV 12,66 27,84 24,73 Euro V 0 11,40 29,99 Reisebusse Euro 0 und schlechter 11,80 5,27 2,58 Euro I 11,06 6,25 4,17 Euro II 31,94 23,04 17,18 Euro III 33,70 28,45 22,99 Euro IV 11,51 26,41 24,54 Euro V 0 10,58 28,55 19

30 SNfz > 3,5 t Euro 0 und schlechter 12,12 5,7 3,15 Euro I 8,79 4,85 3,2 Euro II 36,16 22,18 16,1 Euro III 42,34 43,39 33,16 Euro IV 0,59 16,75 17,19 Euro V 0 7,13 27,2 Tab. 8 Zusammensetzung des Fahrzeugbestands innerorts in % in den Jahren 2005, 2008 und 2010 (Quelle: Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs - HBEFA 2.1) LNfz: leichte Nutzfahrzeuge SNfz: schwere Nutzfahrzeuge *) die erst im Entwurf vorhandene Euro 5-Norm ist nicht enthalten 6 Bisherige Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in der Landeshauptstadt Ein langfristiger Erfolg kann sich nur durch flächendeckende Maßnahmen einstellen. Es werden daher Konzepte und Maßnahmen beschrieben, die zu einer umweltverträglichen Abwicklung des Verkehrs in Hannover und damit zu einer Reduzierung verkehrsbedingter Luftschadstoffe und auch zu einer Reduzierung der Lärmsituation beitragen. Diese Planungen werden in Hannover schon seit Jahren verfolgt und auch in Zukunft weitergeführt werden. Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung setzen in vielen, sehr unterschiedlichen Aufgabenbereichen an. Sie erstrecken sich dabei nicht nur auf rein verkehrliche Maßnahmen. Wesentliche Ansatzpunkte sind bereits bei der Entwicklung der Siedlungsstrukturen in der Region und darüber hinaus zu sehen. Zur Verminderung des Individualverkehrs zugunsten umweltfreundlicher Verkehrsarten tragen konzeptionelle Ansätze bei wie - die Stadt der kurzen Wege. Durch räumliche engere Zuordnung von Nutzungen können Pkw- Fahrten vermieden werden. Das kann geschehen durch Verdichtung, Nutzungsmischung sowie die Standortplanung öffentlicher und privater Versorgungseinrichtungen (z. B. städtisches und regionales Einzelhandelskonzept). - die Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf die Achsen und Haltepunkte des ÖPNV. Ganz wesentlich ist aber auch, die Bewohnerinnen und Bewohner von Stadt und Umland dafür zu gewinnen, möglichst häufig auf die Benutzung des eigenen Pkw zugunsten umweltfreundlicher Verkehrsmittel zu verzichten. Aus der großen Bandbreite von Handlungsansätzen zur umweltverträglicheren Abwicklung des Verkehrs und damit zur Verringerung der Lärm- und Schadstoffbelastung sind folgende wesentlichen Bausteine zu nennen: 6.1 Bau und Ausbau des Stadtbahnnetzes Mit dem Beschluss des Rates aus dem Jahr 1965 in Hannover eine U-Bahn zu bauen (aus der in den Folgejahren das Stadtbahnsystem entwickelt wurde), wurden die Weichen für eine wesentliche Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs gestellt. Das Stadtbahnsystem Hannovers gehört im Vergleich mit ähnlichen Verdichtungsräumen in Europa inzwischen mit zu den besten. Im Juni 2006 wurde die Stadtbahnverlängerung nach Altwarmbüchen fertig gestellt. Mit der Verlängerung bestehender Strecken (Misburg, Hemmingen...) wird die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs weiter zunehmen. 20

31 Weitere im Bau befindliche und geplante Maßnahmen wie u. a. die nachträgliche Ausrüstung von Tunnelstationen mit Aufzügen und der Bau von Hochbahnsteigen im Straßenraum verbessern die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Kunden. 6.2 Ausbau eines S-Bahnnetzes Im Jahre 1990 wurde der erste Ausbau- und Finanzierungsvertrag für den Nahschnellverkehr in der Region Hannover abgeschlossen. Bis zum Jahre 2000 wurde ein S-Bahnnetz mit fünf Linien realisiert, die auch über die Grenzen der Region hinaus führen. Das Angebot konnte qualitativ und quantitativ gegenüber dem frühren Nahverkehr der Deutschen Bahn deutlich verbessert werden. An vielen S-Bahn-Stationen wurden Park-and-ride-Anlagen errichtet bzw. bereits vorhandene erweitert. Somit konnten Pendler aus dem Umland von Hannover auf den öffentlichen Personennahverkehr umsteigen und entfielen Pkw-Fahrten im Stadtgebiet von Hannover. Weitere Maßnahmen wie die geplante S-Bahn nach Hildesheim und der Ausbau von weiteren Haltepunkten zu verkehrsgünstig gelegenen S-Bahn-Stationen sollen die Attraktivität weiter steigern. Durch Ausweitung des Großraumtarifs auf Strecken außerhalb der Region wird auch der finanzielle Anreiz zum Umsteigen auf die Schiene erhöht. 6.3 Priorisierung von Bussen und Bahnen im Verkehrsablauf Maßnahmen zur Beschleunigung und Bevorrechtigung des öffentlichen Nahverkehrs werden seit Beginn des Stadtbahnbaus in Hannover durchgeführt. Dazu zählen vor allem bauliche und verkehrstechnische Maßnahmen wie die Schaffung gesonderter Fahrwege, Verbesserungen in Haltestellenbereichen sowie die Beeinflussung von Lichtsignalanlagen durch Bahnen und Busse, um so Verlustzeiten weitestgehend vermeiden zu können. In Zukunft wird dabei darauf geachtet, dass der Fluss des Individualverkehrs nicht oder nur gering gestört wird. 6.4 Verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsangebote In Hannover wurde zum 1. November 2004 HANNOVERmobil eingeführt eine Karte mit verkehrsträger-übergreifenden Mobilitäts-Angeboten. Damit ist Hannover Vorreiter bei innovativen Mobilitätslösungen. Im Kern von HANNOVERmobil steht die Integration des CarSharing als vierte Säule neben ÖPNV, Fahrrad und Fußgänger in den Umweltverbund. CarSharing wird nahtlos in die Angebotspalette des ÖPNV eingefügt. Das Angebot wird um weitere Mobilitätsdienstleistungen ergänzt, z. B. Kombination BahnCard mit ÖPNV, reduzierter Taxipreis, günstige Serviceleistungen bei Fahrradhändlern oder Sonderkonditionen beim Getränke- und Lebensmittel-Lieferservice. Mit HANNOVERmobil erhält der Kunde ein Angebot, das einfach und übersichtlich zu nutzen ist und das eine attraktive und nachhaltige Alternative zum privaten Pkw bietet. 6.5 Ausbau und Erweiterung des Radwegenetzes Verglichen mit anderen deutschen Großstädten verfügt Hannover über ein gutes Radverkehrsnetz, das sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass nahezu alle Hauptverkehrsstraßen über begleitende Radverkehrsanlagen verfügen und eine Vielzahl von wichtigen Routen durch attraktive Grünbereiche führt. Die Qualität des hannoverschen Radwegenetzes wurde gerade erst im Jahre 2004 in einer bundesweiten Untersuchung des ADAC bestätigt. Der Anteil der Fahrten, die mit dem Fahrrad durchgeführt werden, liegt mit 13 % am Gesamtverkehr (Stand 1997) deutlich über dem modal split vergleichbarer Großstädte. Da der Radverkehr noch ein erhebliches Steigerungspotential aufweist, soll er im Vergleich zu den anderen Verkehrsarten stärker als bisher gefördert werden. 21

32 Zur Förderung des Radverkehrs sollen beitragen - die Realisierung eines Hauptroutennetzes - die Verbesserung der Infrastruktur innerhalb der Wohnquartiere - die Umsetzung unkonventioneller Lösungen der Radverkehrsförderung durch private und öffentliche Einrichtungen. Um die Ziele der Radverkehrsplanung in zukünftige Planungen unterschiedlicher Bereiche der Stadtverwaltung einzubringen, wurde 2003 das Netzkonzept für den Radverkehr entwickelt. 6.6 Bewirtschaftung des Parkraumes in der Innenstadt In der Vergangenheit waren die Straßen der Innenstadt in starkem Maße auch durch Parkplatzsuchverkehr belastet, da viele Autofahrer nach einem kostenlosen Parkplatz am Straßenrand Ausschau hielten. Seit die öffentlich zugänglichen Parkplätze bewirtschaftet und hinsichtlich der Preisgestaltung abhängig von der Entfernung zum Zentrum gestaffelt sind, hat sich die Verkehrslage in der Innenstadt deutlich entspannt. 6.7 Parkleitsystem Weitere Verbesserungen im Parkplatzsuchverkehr konnten erreicht werden, seit die Parkhäuser an ein Parkleitsystem angeschlossen sind, das den aktuellen Belegungszustand der Anlagen berücksichtigt und dann den kürzesten Weg zum nächsten Parkhaus mit freien Plätzen anzeigt. 6.8 Bewohnerparken In mehreren innenstadtnahen Wohngebieten wurden Parkzonen für die Anwohner eingerichtet. Damit werden ortsfremde Parker aus den Wohngebieten herausgehalten und Parksuchverkehr minimiert, so dass auch hier zwischenzeitlich von reduzierten Luftschadstoffen auszugehen ist. Mit dem geplanten Bau von Quartiersgaragen in den dicht bebauten Gründerzeitvierteln kann die Parkplatzproblematik weiter entschärft werden. Im Rahmen der Bauleitplanung werden in den Quartiersgaragen feste Stellplätze für Carsharing festgesetzt, ein weiterer Schritt in Richtung Reduzierung des Pkw-Verkehrs. 6.9 Einrichtung von Tempo-30-Zonen Zur Verkehrsberuhigung und Erhöhung der Verkehrssicherheit in Wohngebieten sind seit 1986 in Hannover Tempo-30-Zonen eingerichtet worden, die inzwischen alle Wohnviertel im Stadtgebiet abdecken. Durch die flächendeckende Beschränkung der Geschwindigkeit in Wohngebieten konnte der diese Bereiche belastende Durchgangs- und Schleichverkehr deutlich verringert und so das Wohnumfeld in vielen Stadtteilen verbessert werden. Durch entsprechende Verknüpfungen im Straßennetz und unterstützende bauliche, gestalterische Maßnahmen sind in Maßen weitere Verbesserungen zu erwarten Umweltgerechte Straßenplanung Eine umweltgerechte Straßenplanung zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass der Kraftfahrzeugverkehr auf möglichst wenige leistungsfähige Straßen konzentriert wird. Nur durch eine Bündelung des Straßenverkehrs können seine Störwirkungen im Gesamtsystem minimiert werden. Dieses gilt insbesondere für den Verkehrslärm aber ebenso für die Schadstoffsituation in Wohngebieten. Das im Flächennutzungsplan der Stadt Hannover dargestellte Netz der Hauptverkehrsstraßen, das 22

33 dem o. a. umweltgerechten Bündelungsprinzip entspricht, ist im Wesentlichen auch bereits realisiert. Lokale Verbesserungen auch der Schadstoffsituation sind mit der Komplettierung des Hauptverkehrsstraßennetzes z. B. in den Stadtteilen Ahlem/Limmer (Bahndammtrasse), Bothfeld (Verlegung Burgwedeler Straße) und Misburg/Anderten zu erwarten Umgestaltung von Straßenräumen Bei der Straßenplanung wird stärker noch als in der Vergangenheit auf eine städtebauliche Integration von Hauptverkehrsstraßen geachtet. Bedeutsame Straßenzüge wie z. B. die Königsworther Straße, die Hildesheimer Straße, die Marienstraße oder der Allerweg sind hinsichtlich der Querschnitte anders gestaltet worden, als der Straßennetzplan es vorsah. Durch breitere Nebenanlagen (Fuß- und Radwege) sowie den durch reduzierte Fahrbahnflächen erreichten gleichmäßigeren Verkehrsfluss konnte u. a. auch die Schadstoffbelastung im Straßenraum verringert werden Straßenbäume Straßenbäume haben in der Stadt eine besondere Bedeutung hinsichtlich der klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse. Bäume erneuern die Luft, indem sie große Mengen an Kohlendioxid aufnehmen und Sauerstoff produzieren. Über Verdunstungsprozesse wird die Umgebungsluft feuchter und kühler. Außerdem können Bäume über ihr Blattwerk Staubpartikel ausfiltern. Seit 1994 hat sich die Zahl der Straßenbäume in der Stadt Hannover von auf (Stand 2005) erhöht. In diesem Zeitraum wurden über Bäume neu gepflanzt. 7 Luftreinhalte-Aktionsplan: Wie Untersuchungen der vergangenen Jahre in den einzelnen Bundesländern zur Auswahl von geeigneten Immissionsminderungsmaßnahmen belegen (s. a. Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub und Stickstoffdioxid Endbericht-Entwurf, IVU Umwelt GmbH, Freiburg im Auftrag des Umweltbundesamtes vom 6. April 2006), ergeben sich Minderungspotenziale für die Belastung der Umgebungsluft in den Städten vor allem im Verkehrsbereich beim Nutzfahrzeug-Verkehr durch gebietsbezogene Verkehrsbeschränkungen, Verkehrsleitsysteme und Logistikkonzepte, beim ÖPNV einerseits durch dessen Ausbau und andererseits durch Verbesserungen im Emissionsverhalten der Busse, durch technische Maßnahmen zur Emissionsminderung (Partikelfilter, NOx-Reduktion) an allen Fahrzeugen. durch die Einrichtung von Umweltzonen, Unter anderem in Umsetzung dieser Empfehlungen sollen in Hannover folgende Maßnahmen zur Luftreinhaltung umgesetzt werden. Bei diesen Vorschlägen sind die Ergebnisse des im Juli 2006 durchgeführten Beteiligungsverfahrens der betroffenen Fachkreise angemessen berücksichtigt. 23

34 (Zum Thema Umweltzone siehe Ausführungen zum Kap ) 7.1 Verkehrsverbote für Lkw-Durchgangsverkehre mit zulässigem Gesamtgewicht von über 12 t (mautverdrängte Verkehre) Mit der Einführung der Maut auf den Autobahnen für Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 12 t hat die Zahl der Lkw-Fahrten im Stadtgebiet zugenommen. Als Konsequenz hat die Bundesregierung Ende 2005 die STVO geändert. Neu eingeführt werden wurde das Zusatzzeichen Durchgangsverkehr zu dem Zeichen 253 STVO ( Lkw-Verbot ) mit dem Zusatzzeichen 12 t. Mit dieser Maßnahme wird unnötiger Lkw-Verkehr im Stadtgebiet verringert. Die notwendige Beschilderung ist im Wesentlichen von der Landesstraßenbauverwaltung bereits umgesetzt worden. 7.2 Lkw-Wegweisungskonzept Mit der einheitlichen großräumigen Ausschilderung der großflächigen Industrie- und Gewerbegebiete im Stadtgebiet im Zuge der städtischen Schnellwege soll insbesondere die umwegfreie Erreichbarkeit dieser Gebiete verbessert und damit der gerade im Schwerverkehr erhebliche Schadstoffausstoß reduziert werden. Ein weiteres Ziel ist, den Lkw-Verkehr von dicht besiedelten Wohngebieten fernzuhalten. Das neue Wegweisungs- und Beschilderungskonzept für Lkw befindet sich in Hannover in der Umsetzung. Es ist auf vier große Gewerbegebiete (Misburg/Anderten, Stöcken/Marienwerder, Linden/Bornum, Brink-Hafen/Vahrenheide) ausgerichtet. Für einen Teil des Gewerbegebietes Linden/Bornum (Friedrich-Ebert-Straße, Göttinger Straße, Bornumer Straße und Deisterplatz) ist die neue Zufahrtsbeschilderung bereits installiert worden. In zwei weiteren Gewerbegebieten - Misburg/Anderten und Stöcken/ Marienwerder - sind an den in der Baulast der Stadt Hannover befindlichen Straßen die Schilder aufgestellt bzw. vorhandene Schilder geändert worden; Schilder in der Baulast der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sind hier noch zu ergänzen. Das Gesamtkonzept soll noch 2007 abgeschlossen werden. 7.3 Verflüssigung des Kfz-Verkehrs in Kombination mit der Verringerung der Fahrgeschwindigkeit Derzeit prüft die Stadt Hannover anhand von Erkenntnissen der Universität Hannover in Zusammenarbeit mit Projekten anderer Städte und mit den Herstellern der Signalanlagen, welche Verbesserungen der Verkehrssteuerung im Netz unter Beibehaltung der Vorrangschaltung für den ÖPNV möglich sind. In der im Januar 2006 veröffentlichten Informationsdrucksache 0196/2006 der Stadt Hannover wird das weitere Vorgehen beschrieben. Geplant ist eine systematische Qualitätssicherung. Mit der Überprüfung ist im zweiten Halbjahr 2006 begonnen worden. 7.4 Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit auf 40 km/h für ausgewählte Straßen 24

35 Für die Straßenschlucht der Göttinger Straße besteht die Geschwindigkeitsbeschränkung bereits seit dem Durch die Stadt Hannover wird geprüft, auf welchen anderen stärker belasteten Straßen eine Geschwindigkeitsbeschränkung umgesetzt werden sollte. Vorrangig werden dabei Straßen betrachtet, auf denen derzeit trotz bestehender Tempo-50 km/h-regelung deutlich schneller gefahren wird. Weitere Kriterien sind das Vorhandensein von Schadstoff- Belastungsschwerpunkten und betroffener Wohnbevölkerung. Dieses betrifft u. a. Teile der Vahrenwalder Straße, der Friedrich-Ebert-Straße, der Hildesheimer Straße, der Fössestraße und des Innenstadtringes. 7.5 Emissionsarme Beläge im Zusammenhang mit der Sanierung von Straßenfahrbahnen Bei einer notwendigen Fahrbahnsanierung durch die Stadt Hannover wird der Einsatz eines emissionsarmen Belages (geringer Abrieb) anhand aktueller Forschungsergebnisse geprüft. Die Vorteile müssen gegen evtl. Nachteile wie höherer Lärmpegel abgewogen werden. Die Verkehrssicherheit muss gewährleistet bleiben. 7.6 Straßenplanung Bei der Neuplanung bzw. der Grunderneuerung von Straßen wird der Einbau optischer Fahrbahneinengungen zur Minderung der Fahrgeschwindigkeit geprüft und ggf. umgesetzt. 7.7 Pflanzen von Straßenbäumen / Fassadenbegrünung Bei dem 2007 beginnenden Umbau der Friedrich-Ebert-Straße werden zusätzliche Bäume (Ergänzung der vorhandenen Baumreihe auf der östlichen Straßenseite) gepflanzt. Die große Blattoberfläche der Bäume kann Staubpartikel anlagern und damit aus der belasteten Stadtluft herausfiltern. Die Möglichkeit, neue Baumreihen zu pflanzen, wird für weitere Straßen mit höherer Feinstaubbelastung geprüft. Auch Fassadenbegrünung trägt zur Bindung von Feinstäuben bei. Die Landeshauptstadt Hannover fördert die Fassadenbegrünung ab 2006 besonders im Rahmen des Innenhof- und Wohnumfeldprogramms. Die Förderung beinhaltet eine Beratung, Zuschüsse bis 500,- sowie Geldprämien für die schönste Umgestaltung beim Innenhof- und Wohnumfeldwettbewerb. Die Förderung ist für Mieter, Eigentümer und Gewerbetreibende (Einzelpersonen oder Gruppen) vorgesehen. Nähere Informationen sowie Tipps und Beispiele zur Fassadenbegrünung hat die Stadt Hannover auf ihrer Internetseite ( veröffentlicht. Hinsichtlich der Quantifizierung dieser Filterleistung durch Pflanzen bestehen noch erhebliche Kenntnisdefizite. In einem Forschungsvorhaben der Universitäten Köln und Essen und anderen Beteiligten soll das Staubfangvermögen von Vegetation untersucht werden. Erkenntnisse dieser Forschung können ggf. bei späteren Pflanzmaßnahmen umgesetzt werden. 7.8 Beschaffung schadstoffarmer Fahrzeuge, Maschinen und Geräte Die Stadtverwaltung Hannover hat in der Vergangenheit ausschließlich Fahrzeuge beschafft, die zum jeweiligen Anschaffungszeitpunkt die geltenden Abgasnormen mindestens erfüllt oder sogar unterschritten haben. Der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover hatte mit einem Beschluss (Ratsdrucksache 1280/2005) noch einmal bekräftigt, dass im Rahmen der 25

36 Beschaffung neuer Fahrzeuge für den eigenen Bedarf und den der Eigenbetriebe schadstoffarme Motore als verbindliches Kriterium für Pkw und Nutzfahrzeuge festzulegen ist. Als Beitrag zur Luftreinhaltung wird die Stadt bei der Fahrzeugbeschaffung kurzfristig zwei Maßnahmen durchführen: - Ca. 40 Dieselfahrzeuge werden kurzfristig mit Dieselpartikelfiltern nachgerüstet. - Neu beschafft werden ca. 120 KfZ als Ersatz für Altfahrzeuge, die die entsprechenden Abgasnormen nicht mehr erfüllen, davon Fahrzeuge mit Gasmotoren (der genaue Anteil wird noch geprüft). Es geht dabei um Personenkraftwagen sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Gasfahrzeuge kommen für die Landeshauptstadt Hannover auch aus wirtschaftlichen Gründen in Betracht. Ab bestimmten Mindestfahrleistungen pro Jahr, die von Modell zu Modell unterschiedlich sind, amortisiert sich der höhere Anschaffungspreis durch die günstigeren Betriebskosten bereits nach wenigen Jahren. Zum Beispiel nutzt die Landeshauptstadt Hannover 88 Pkws und leichte Nutzfahrzeuge mit einer Fahrleistung von mehr als km pro Jahr. 42 dieser Fahrzeuge erfüllen nicht mehr die Abgasnormen und sollen, soweit bzw. sobald entsprechende gasbetriebene Modelle verfügbar sind, durch monovalente Gasfahrzeuge ersetzt werden. Auch bei der Beschaffung von sonstigen Maschinen und Geräten achtet die Stadtverwaltung auf geringe Emissionen. Auch außerhalb der Stadtverwaltung Hannover werden das Stadtgebiet betreffend schadstoffarme Fahrzeuge beschafft: Abfallwirtschaftbetrieb AHA: Neubeschaffung von Fahrzeugen nur schadstoffarm, soweit möglich Euro V-Standard Üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG: Gesamtbestand: 138 Busse, davon 12 Dieselbusse mit Euro I, 53 Dieselbusse mit Euro II und 73 Erdgasbusse. Im Innenstadtverkehr setzt die Üstra vorrangig Erdgasbusse ein. Anfang 2006 wurde ein Dieselbus mit Euro III (incl. N0x-Reduzierung mittels SCR-Technik) beschafft. Im Herbst 2006 und Frühjahr 2007 werden insgesamt 21 Dieselbusse mit Euro V beschafft, mit der Option zur Nachrüstung eines Partikelfilters. Stadtwerke Hannover: Die Beschaffung neuer Kraftfahrzeuge erfolgt immer nach dem Stand der Technik. Seit 2006 gibt es einen Vorstandsbeschluss, nach Möglichkeit nur noch Erdgasfahrzeuge neu zu beschaffen. Dieses betrifft die Fahrzeugtypen Caddy und T Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen Durch Aufklärung soll das Problem der Luftschadstoffbelastung durch Kraftfahrzeuge der Öffentlichkeit bewusst gemacht werden. Ziele sind ein umweltbewusster Umgang mit dem Pkw und eine Verhaltensänderung, die dazu führt, dass mehr Wege im Nahverkehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus) dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt werden. Beispiele der Öffentlichkeitsarbeit sind: Plakatierung schadstoffarmer städtischer Fahrzeuge (Vorbildfunktion) Veröffentlichungen (Flyer, Broschüren), auch im Internet. Mit Inkrafttreten der Kennzeichnungsverordnung am 1. März 2007 wird auf der Internetseite der Stadt Hannover über die Umweltzone und die für die Kfz notwenigen Plaketten informiert. Seit Januar

37 wird im Internet über die Nebenwirkungen von Kaminen und Holzöfen aufgeklärt. Information der Bürger auf besonderen Veranstaltungen (z. B. Informationsveranstaltung zur Luftschadstoffbelastung in der Göttinger Straße im Stadtteilforum Linden/Limmer; Stadtspaziergang zum Thema Luft und Lärm im Rahmen der Führungen Grünes Hannover ; Informationsstand auf der Ausstellung Hannover gesunde Stadt für Kinder und auf dem Regionsentdeckertag.. Mobilitätserziehung für Kinder, Jugendliche und Schulen, zum Teil in Zusammenarbeit mit regionalenvereinen/verbänden (Aktivkiste Mobilität zum Verleih an Bildungseinrichtungen, Mobilitätsfibel des VCD im Startpaket für Schulanfänger; Unterstützung des VCD-Projektes Walking-Bus: Der Schulbus auf Füßen Start des Wettbewerbs voraussichtlich im September 2006) Förderung von Projekten zum Thema umweltfreundliche Mobilität (z. B. Broschüre Ohne Auto leben in Hannover des VCD) 7.10 Klimaschutzmaßnahmen (außerhalb des Verkehrsbereiches) Neben dem Verkehrsbereich kommt dem sonstigen Energiebereich (Stromerzeugung und Wärmebereitstellung) bei den kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur Verringerung der Luftschadstoffe eine zentrale Bedeutung zu. Die Landeshauptstadt war in diesen Bereichen im Rahmen ihrer kommunalen Möglichkeiten bisher relativ erfolgreich (Fernwärmeausbau, BHKWs, Heizenergiereduzierung bei den städtischen Gebäuden, Kronsbergbebauung (dort -60 % CO 2!), Klimafonds, Abfallwirtschaft usw.) und hat in den letzten 15 Jahren ohne den Verkehrsbereich eine CO 2 -Reduktion in Höhe von -8,8 % erreicht, was parallel u einer entsprechenden Reduzierung der anderen Luftschadstoffe geführt hat. Einzelheiten sind der im März 2007 vorgelegten Klimaschutzbilanz zu entnehmen (Ratsdrucksache 0653/2007). Die städtischen Anstrengungen zum Klimaschutz sollen in den nächsten Jahren verstärkt werden. Die Verwaltung wird in enger Abstimmung mit den Stadtwerken und den übrigen Betroffenen ein Klimaschutzprogramm erarbeiten und den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegen. Beispielhaft für die aktuellen städtischen Aktivitäten wird hier nur auf zwei Bausteine hingewiesen: Die Landeshauptstadt Hannover unternimmt zur Zeit große Anstrengungen, bei Neubaugebieten den sog. Passivhaus-Standard umzusetzen, bei dem die Emissionen max. ein Drittel der heute schon strengen Grenzwerte für Neubauten betragen: Nach der Beschlusslage des Rates werden bei Grundstückverkäufen Käufer bevorzugt, die Häuser im Passivhaus-Standard bauen, und sind vier neue Baugebiete in der Stadt mit insgesamt 400 Wohneinheiten in diesem Standard geplant. Eines davon, das Baugebiet In der Rehre soll als Null-Emissions-Siedlung ausgeführt werden. Hannover führt gemeinsam mit der Stadt Nantes/Frankreich das EU-Projekt Concerto durch. Hierbei werden in Hannover in zwei ausgesuchten Stadtteilen in Zusammenarbeit mit Wohnungsbauträgern 300 Wohneinheiten im Bestand und die Nutzung erneuerbarer Energien in diesen Bereichen energetisch optimiert. Ziele sind die Einsparung von % Endenergie und die Nutzung erneuerbarer Energien, wo immer dies möglich ist (Solarthermie, Photovoltaik, Biomassenutzung). 27

38 7.11 Einrichtung einer Umweltzone Sinn und Zweck der Umweltzone In der Umweltzone gelten Fahrverbote für Kraftfahrzeuge mit höheren Schadstoffemissionen, das betrifft vor allem ältere Dieselfahrzeuge. Durch den Ausschluss stärker emittierender Fahrzeuge werden die höher belasteten Straßenabschnitte innerhalb der Umweltzone entlastet. Das vorrangige Ziel einer Umweltzone ist aber die beschleunigte Umstellung der gesamten Fahrzeugflotte durch den Ersatz alter durch neue (schadstoffarme) Fahrzeuge und durch eine Nachrüstung (Partikelfilter) bestehender Fahrzeuge. Die Modernisierung der Fahrzeugflotte führt letztlich nicht nur zur Reduzierung der Schadstoffbelastung innerhalb der Umweltzone, sondern auch zur Reduzierung der Hintergrundbelastung, da die Kfz-Emissionen ebenfalls zur Hintergrundbelastung beitragen. Die Effizienz der Umweltzone hängt unmittelbar mit der räumlichen Ausdehnung und den Anforderungen an die Sauberkeit der Abgastechnik zusammen. Zudem muss die Umweltzone dauerhaft (ganzjährig) bestehen, da kurzfristige Fahrverbote (z. B. einer prognostizierten Gefahr der Grenzwertüberschreitung) hinsichtlich der Schadstoffminderung weniger wirksam sind und nur verzögert wirken. Gebiet der Umweltzone in Hannover Die Umweltzone umfasst den Großteil der von erhöhten Schadstoffbelastungen betroffenen Straßenabschnitte. Die Abgrenzung der Zone (s. Abb. 8) verläuft über folgende Straßenzüge / sonstige markante Linien: Messeschnellweg, Südschnellweg, Frankfurter Allee, Friedrich-Ebert-Straße*, Göttinger Straße* (Bückeburger Allee, Bornumer Straße), Westschnellweg, Herrenhäuser Straße, Schaumburger Straße, Haltenhoffstraße, Burgweg, Rehhagen, Sorststraße, Voltmerstraße* (Schulenburger Landstraße, Beneckeallee, Industrieweg), Erlenweg, Mittellandkanal, Vahrenwalder Straße, Sahlkamp, Eulenkamp, Klingerstraße. (Die mit * gekennzeichneten Straßen liegen innerhalb der Umweltzone, die mögliche Ausweichstrecke verläuft über die in Klammern gesetzten Straßen.) Damit kann ein Großteil des von erhöhten Schadstoffbelastungen betroffenen Stadtgebietes in die Umweltzone einbezogen werden. Gleichzeitig bestehen am Rand der Umweltzone Ausweichmöglichkeiten für von Fahrverboten betroffene Kraftfahrzeuge über Abschnitte des leistungsfähigen Hauptverkehrsstraßennetzes (Schnellwege). Eine kleinräumigere Abgrenzung der Umweltzone (z. B. über den Innenstadtring Hamburger Allee, Berliner Allee, Marienstraße, Friedrichswall, Leibnizufer, Brühlstraße, Schlosswender Straße und Arndtstraße) ließe die Mehrzahl der in Hannover hoch belasteten Straßenabschnitte unberücksichtigt und würde daher aufgrund der geringen Ausdehnung kaum wahrnehmbare Effekte gegenüber einem Zustand ohne Umweltzone erzielen. Andere Abgrenzungen sind aus verkehrstechnischen Gründen nicht empfehlenswert. 28

39 Abb. 8: Umweltzone Hannover Abgestufte Einführung der Fahrverbote als Ergebnis des durchgeführten Anhörungsverfahrens Beim durchgeführten Anhörungsverfahren hat sich gezeigt, dass es erhebliche Probleme geben würde, wenn in der geplanten Umweltzone schon zum die strengen Fahrverbote ausgesprochen würden, wie sie im Entwurf des Landesumweltministeriums vorgesehen waren. Um bei der Einführung der Umweltzone keine unangemessenen Härten entstehen zu lassen, soll die Einführung der Fahrverbote in drei Zeitstufen erfolgen (s. u.). Dieses Vorgehen erleichtert den Betroffenen die Umstellung auf ein schadstoffärmeres Fahrzeug durch Nachrüstung oder Neukauf und entschärft die ganz erheblichen Probleme, die bei der Einführung einer radikalen Umweltzone entstehen würden. Die Fahrverbote für die Umweltzone werden in drei Stufen durchgeführt: Ab : Fahrverbot für Diesel-Kfz schlechter Euro 2/II und Benziner ohne G-Kat. Ab : Fahrverbot für Diesel-Kfz schlechter Euro 3/III Ab : Fahrverbot für Diesel-Kfz schlechter Euro 4/IV An den Grenzen der Umweltzone erfolgt eine entsprechende Ausschilderung. 29

40 Zeitliche Abstufung der Fahrverbote Frei für Ab Ab Ab (rot) Schadstoffgruppe 2: Diesel-Kfz Euro 2 (gelb) Schadstoffgruppe 3: Diesel-Kfz Euro 3 (grün) Schadstoffgruppe 4: Diesel-Kfz Euro 4 und besser, Otto-Kfz ab Euro 1, Erdgasfahrzeuge, Elektrofahrzeuge Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 sowie Nutzfahrzeuge größer 3,5 t der Schadstoffklasse Euro IV, Erdgasfahrzeuge und Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten fallen unter die Schadstoffgruppe 4 und werden vom Fahrverbot ausgenommen. Bei Dieselfahrzeugen ist einer Höherstufung durch Nachrüstung mit einem Partikelfilter oder bei entsprechender Abgasbehandlungstechnik gesetzlich vorgesehen. Zahl der betroffenen Fahrzeuge bezogen auf den Kfz-Bestand am Fahrverbote Betroffene Personenkraftwagen Betroffenen Nutzfahrzeuge absolut prozentual absolut prozentual Ab ,3 % ,4 % Ab ,0 % ,0 % Ab ,6 % ,1 % Tab. 9: Anzahl und Anteil der in der Stadt Hannover von den jeweiligen Fahrverbotsstufen betroffenen Fahrzeuge Die Zahlen der Tabelle basieren auf Angaben des Kraftfahrtbundesamtes für die Region Hannover, nach denen die zugelassenen Fahrzeuge den vier Schadstoffgruppen (getrennt für Pkw und Nutzfahrzeuge) zugeordnet wurden. Da keine entsprechenden Zahlen für die in der Stadt Hannover zugelassenen Fahrzeuge vorliegen, wurden die Prozentzahlen anteilmäßig für die Stadt Hannover berechnet. Die Zahlen beziehen sich auf den Fahrzeugbestand vom Sie berücksichtigen nicht den (unabhängig von den Auswirkungen der Umweltzone) ablaufenden Prozess der Flottenmodernisierung. Bis zum Beginn der Maßnahme Umweltzone am wird der Anteil emissionsarmer Kfz höher sein als in der Tabelle 9 dargestellt. Das gilt verstärkt für die Zahlen der Jahre 2010 und 2012, die insofern keine realistischen Größen darstellen. Des Weiteren bleiben in der Tabelle 9 die Kraftfahrzeuge unberücksichtigt, die durch eine Nachrüstung mit einem Russfilter eine Schadstoffklasse höher eingestuft werden können und dadurch nicht von einem Fahrverbot betroffen sind. Auswirkungen der Umweltzone in Hannover auf die Luftqualität und Überlegungen zum 30

41 Aufwand-Nutzen-Verhältnis Die Auswirkungen der Fahrverbote für den Bereich der Feinstäube, für die ein Grenzwert festgelegt ist (PM 10 ), sind gering (geschätzt 2008: 1 bis 2 %, 2010: 3 bis 5%, 2012: 6 bis 8%). Höher sind sie jedoch bei den NOx-Emissionen (geschätzt 2008: um 5 %, 2010: 5 bis 10 %, 1012: 10 bis 15 % innerhalb stark befahrener Straßenabschnitte). Die Stadtverwaltung hat daher bei der Bewertung der eingegangenen Einwendungen erwogen, ganz auf die Einrichtung einer Umweltzone zum zu verzichten. Dies wurde jedoch insbesondere aus folgenden Gründen verworfen: - Mit der Einrichtung einer Umweltzone wird bei der Bevölkerung ein wichtiges psychologisches Signal gesetzt, schadstoffärmere Fahrzeuge zu kaufen oder auf den ÖPNV umzusteigen. - Ab dem werden in Hannover die Grenzwerte für Stickoxide überschritten, was ganz wesentlich (ca. 60 %) mit dem Verkehrsbereich zusammenhängt. Mit der Einführung der Umweltzone schon zum jetzigen Zeitpunkt haben die Betroffenen nun mehr als zweieinhalb Jahre Zeit, sich auf Fahrverbote für einen etwas größeren Personenkreis einzurichten. - Beim Feinstaub gibt es heute nur Grenzwerte für die größeren Feinstäube (PM 10 ) und nicht für die gesundheitlich noch gefährlicheren kleineren (PM 2,5 und PM 0,1 ). Diese stammen jedoch überproportional aus dem Verkehrsbereich und die Fahrverbote in der Umweltzone senken dadurch diese Feinstäube überproportional. - In der von Gesundheitsgefahren in der Umweltzone betroffenen Bevölkerung bestünde kein Verständnis, dass die Landeshauptstadt im Gegensatz zu anderen Großstädten (Berlin, Stuttgart, München sw.) auf die Einrichtung einer Umweltzone verzichtet. Ausnahmeregelungen Neben der Ausnahme über die Plaketten ( 2 Abs. 1) enthält die KennzeichnungsVO Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge( 2 Abs. 3). Die wesentlichsten sind: Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, Krankenwagen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge von Schwerbehinderten, Feuerwehr, Polizei sowie Straßenreinigungs- und Müllfahrzeuge, die durch eine weiß-rot-weiße Warneinrichtung gekennzeichnet sind. Nach 1Abs.2 der Kennzeichnungsverordnung kann die Polizei darüber hinaus in unaufschiebbaren Fällen kurzfristig eine Ausnahme vom Fahrverbot erteilen. Neben diesen Ausnahmemöglichkeiten wird für die Umweltzone Hannover folgendes festgelegt: Benzinfahrzeuge sind nur betroffen, wenn sie keinen geregelten Katalysator besitzen. Damit dürfen auch G-Kat-Fahrzeuge der ersten Generation (US-Norm) in die Umweltzone fahren, obwohl sie nach der KennzeichnungsVO keine grüne Plakette erhalten. Der Nachweis erfolgt über die Fahrzeugpapiere. Das Bundesumweltministerium hat den Städten zugesagt, die KennzeichnungsVO bezüglich dieser Fahrzeuge bis zum 31

42 entsprechend zu ändern. Historische Kfz mit dem Zusatzkennzeichen H, das sind Originalfahrzeuge, die älter als 30 Jahre alt sind, sind vom Fahrverbot auszunehmen, da sie a) nicht umrüstbar sind, b) in der Regel keine hohe Fahrleistung pro Jahr haben c) einen kulturhistorischen besonderen Wert haben und d) in der Landeshauptstadt nur schätzungsweise rund 682 Fahrzeuge betroffen sind. Nach Ansicht des Niedersächsischen Umweltministeriums müssen Besitzer von historischen Kfz keinen Ausnahmeantrag stellen, wenn diese Fahrzeuge im Luftreinhalteplan von Fahrverboten explizit ausgenommen werden. Der Nachweis über das H-Kennzeichen ist ausreichend. Schaustellerfahrzeuge werden ebenfalls vom Fahrverbot ausgenommen, da sie nur geringe Strecken in Hannover zurücklegen, und die Durchführung von Veranstaltungen wie u. a. das Schützenfest im erheblichen öffentlichen Interesse ist. Des Weiteren wird die Stadt Hannover auf Antrag weitere Ausnahmen vom Fahrverbot in besonders begründeten Fällen nach 1 (2) der Kennzeichnungsverordnung zulassen. Zur Verringerung der Startprobleme bei der Einrichtung der Umweltzone am sollen die Ausnahmegenehmigungen in der Startphase der Regelung großzügig erteilt werden. Für den Zeitraum bis werden die Ausnahmen mit einer Befristung bis max erteilt. Ausnahmen für einen kürzeren Zeitraum werden erteilt, wenn dies insbesondere zur Überbrückung von Liefer- und Wartezeiten für die Nachrüstung von Rußfiltern bzw. zur geplanten Ersatzbeschaffung nötig ist. Für diese Ausnahmefälle gilt folgender Kriterienkatalog. Ausnahme für Bewohner der Umweltzone* Fahrzeuge von Gewerbebetrieben, die in der Umweltzone stationiert sind Anlieferverkehr* Kriterien Haupt- oder Nebenwohnung innerhalb der Umweltzone und Vorliegen einer sozialen Härte, die eine Fahrzeugneubeschaffung unmöglich macht und Vorliegen besonderer Umstände, die die Nutzung des bisherigen Fahrzeuges zwingend macht. Der Firmensitz bzw. ein Filialbetrieb, eine Betriebsstätte oder ein Lager innerhalb der Umweltzone und die Nachrüstung technisch nicht möglich ist und der Ersatz des Fahrzeuges wirtschaftlich nicht leistbar ist oder der Ersatz des Fahrzeugs technisch nicht möglich ist Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern (Belieferung des Lebensmitteleinzelhandels, Apotheken, Altenheime, Krankenhäuser etc. und Wochen- und Sondermärkte) Fahrten zur Versorgung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen (insbesondere zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen und zur Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden und für soziale und pflegerische Hilfsdienste) 32

43 Spezialfahrzeuge mit geringer Laufleistung Busse Sonstige Fälle, in denen die Umweltzone angesteuert werden soll* Spezialfahrzeuge mit einer jährlichen Fahrleistung von max km (sog. Herumsteher ; z. B. Werkstattwagen von Handwerksbetrieben). Die Ausnahme wird auf jeweils ein Jahr befristet. Der Nachweis der jährlichen Kilometerleistung erfolgt über ein Fahrtenbuch. Die Busflotte des öffentlichen Nahverkehrs im Raum Hannover ist in den letzten Jahren modernisiert worden. In Ausnahmefällen (von Subunternehmern gestellte Ersatzbusse) kann es dazu kommen, dass in der nächsten Zeit noch ältere Busse (Euro 1 und schlechter) innerhalb der Umweltzone eingesetzt werden müssen. Diese solle eine befristete Erlaubnis zum Befahren der Umweltzone erhalten, da ein besonderes öffentliches Interesse an der Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs besteht und der Umstieg vom Pkw auf den ÖPNV ausdrücklich gewünscht wird. Ungeklärt ist noch, ob und wie für ausländische Busse eine Ausnahmegenehmigung organisiert werden kann, die nicht mindestens EURO 1 haben und die den ZOB Hannover ansteuern oder Touristen nach Hannover bringen. In weiteren Sonderfällen sind Ausnahmegenehmigungen möglich, wenn der Einsatz des Fahrzeuges zwingend ist, z. B. für notwendige regelmäßige Arztbesuche, für Schichtdienstleistende, die nicht auf den ÖPNV ausweichen können, für Einzelfahrten aus speziellen Anlässen wie Schwertransporte, die Überführung von Fahrzeugen mit Kurzzeitkennzeichen. * Voraussetzung immer: Die Nachrüstung des Fahrzeugs ist technisch nicht möglich und dem Halter des Fahrzeugs stehen für den beantragten Fahrzweck keine alternativen Fahrzeuge zur Verfügung. 8 Aktuelle Maßnahmen, wenn die Grenzwerte zukünftig überschritten werden: Trotz der in Kap. 8 aufgeführten Maßnahmen ist nicht gewährleistet, dass die Grenzwerte für NO 2 und PM 10 in Zukunft sicher eingehalten werden (s. "Verteilung der Luftschadstoffbelastung in der Stadt Hannover auf der Basis der neuen Emissionsfaktoren für Straßenverkehr" / 6 /). Folgende Maßnahmen sind geplant, wenn mit Grenzwertüberschreitungen zu rechnen ist: Bei Wetterlagen, bei denen erhöhte Feinstaubkonzentrationen prognostiziert werden (z. B. Inversionswetterlagen) wird die Bevölkerung aufgefordert, innerhalb des Stadtgebietes auf die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeuges zu verzichten und stattdessen den ÖPNV oder das Fahrrad zu nutzen. Außerdem wird die Bevölkerung des Stadtgebietes aufgefordert, den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen mit festen Brennstoffen, die nicht der ständigen Wärmeerzeugung dienen (Zusatzheizungen, wie z. B. Kamine oder Kaminöfen), zu unterlassen. Die Information der Bevölkerung erfolgt durch die Stadt Hannover, sobald das Niedersächsische Umweltministerum der Stadt aufgrund einer prognostizierten Inversionswetterlage die drohende Überschreitung des PM10-Tagesmittelwertes mitgeteilt hat: Information über den Inhalt des Aktionsplanes, Information über die Verkehrslage (z.b. Umleitungsstrecken im Internet), 33

44 Information besonderer Zielgruppen (z.b. Landesverband der Spediteure), Aufrufe zur Verringerung der individuellen Fahrleistung und Nutzung des ÖPNV, 9 Weitere erforderliche Maßnahmen außerhalb des kommunalen Einflussbereiches Wie dargelegt, resultiert die Belastung des Stadtgebiets von Hannover aus der Summe von Hintergrundbelastung und lokal verursachter Belastung. Durch die beabsichtigten Maßnahmen soll die Verringerung des kommunal beeinflussbaren Teils der Belastung erreicht werden. Die weit überwiegenden Belastungen entziehen sich jedoch dem lokalen Zugriff und die entsprechenden Maßnahmen sind auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zu ergreifen. Hierzu gehören insbesondere - die zügige europaweite Umsetzung des besten Standes der Luftreinhaltetechnik bei Großemittenten (Industrie, Gewerbe, Kraftwerke), - Entwicklung von anspruchsvollen Standards zur Minderung der überregionalen Emissionen, insbesondere im Bereich der Landwirtschaft. - die Weiterentwicklung anspruchsvoller Standards zur Emissionsbegrenzung hinsichtlich Partikel und Stickstoffoxiden bei neu zugelassenen Kraftfahrzeugen sowie mobilen Maschinen und Geräten (u. a. auch bei Laserdruckern u. ä.). - die Ausweitung der Maut auf vom überregionalen Verkehr besonders genutzte Bundes- und Landesstraßen. Literatur: / 1 / 1. Materialienband Feinstaub und Schadgasbelastung in der Göttinger Straße, Hannover 34

45 Niedersächsisches Landesamt für Ökologie 2003; ISSN: / 2 / 2. Materialienband MODMESS; modellgestützte Analyse der PM10- und Ozonbelastungen an den Stationen Bösel und Hannover Niedersächsisches Landesamt für Ökologie 2004; ISSN: / 3 / 3. Materialienband Aerosolbudget in einem landwirtschaftlich geprägten Gebiet in Niedersachsen Niedersächsisches Landesamt für Ökologie 2004; ISSN: / 4 / 7. Materialienband Berechnung hoch aufgelöster Emissionsdaten für einen Ballungsraum und Straßenschluchten Niedersächsisches Landesamt für Ökologie 2004; ISSN: / 5 / 9. Materialienband Beispielmaßnahme Schwerverkehr Göttinger Straße, Hannover; Immissionsprognose Niedersächsisches Landesamt für Ökologie 2004; ISSN: / 6 / 11. Materialband Verteilung der Luftschadstoffbelastung in der Stadt Hannover auf der Basis der neuen Emissionsfaktoren für Straßenverkehr" mit Ergänzung durch Materialband 11a (Betrachtung der Maßnahme Einrichtung einer Umweltzone ) Niedersächsisches Landesamt für Ökologie 2004; ISSN: /Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, Hindenburgplatz 20, Hildesheim / 7/ Die Feinstaubfreie Stadt Hannover als Zentrum für Forschung, Entwicklung und Präsentation von Technologien zur Verringerung der Feinstaubbelastung. Hamburger Umweltinstitut e. V

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47 Landeshauptstadt Beschlussdrucksache b In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung An die Stadtbezirksräte (zur Kenntnis) Nr. Anzahl der Anlagen Zu TOP 1. Ergänzung 0925/2007 E1 Luftreinhalte-Aktionsplan für die Landeshauptstadt Hannover Antrag Der Rat möge beschließen: Die Drucksache 0925/2007 wird durch folgende Klarstellungen des Luftreinhalte-Aktionsplans ergänzt: 1.) Seite 29 unten: Die Fahrverbote für die Umweltzone werden in drei Stufen durchgeführt: Ab : Fahrverbot für Kfz der Schadstoffgruppe 1 (Diesel-Kfz schlechter Euro 2/II und Benziner ohne G-Kat) Ab : Fahrverbot für Kfz der Schadstoffgruppe 2 (Diesel-Kfz schlechter Euro 3/III) Ab : Fahrverbot für Kfz der Schadstoffgruppe 3 (Diesel-Kfz schlechter Euro 4/IV) - 1 -

48 2.) Seite 30: Zeitliche Abstufung der Frei für Fahrverbote Ab Schadstoffgruppe [2], [3], [4] Ab Schadstoffgruppe [3], [4] Ab Schadstoffgruppe [4] (rot) Schadstoffgruppe 2: z. B. Diesel-Kfz Euro 2 (gelb) Schadstoffgruppe 3: z. B. Diesel-Kfz Euro 3 (grün) Schadstoffgruppe 4: z. B. Diesel-Kfz Euro 4 und besser, Otto-Kfz ab Euro 1, Erdgasfahrzeuge, Elektrofahrzeuge Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 sowie Nutzfahrzeuge größer 3,5 t der Schadstoffklasse Euro IV, Erdgasfahrzeuge und Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten fallen unter die Schadstoffgruppe 4 und werden vom Fahrverbot ausgenommen. Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 werden vom Fahrverbot ausgenommen. Bei Dieselfahrzeugen ist einer Höherstufung durch Nachrüstung mit einem Partikelfilter oder bei entsprechender Abgasbehandlungstechnik gesetzlich vorgesehen. 3.) Seite 32f Die Busflotte des öffentlichen Nahverkehrs im Raum Hannover ist in den letzten Jahren modernisiert worden. In Ausnahmefällen (von Subunternehmern gestellte Ersatzbusse) kann es dazu kommen, dass in der nächsten Zeit noch ältere Busse (Euro 1 und schlechter) innerhalb der Umweltzone eingesetzt werden müssen. Diese solle eine generelle Erlaubnis zum Befahren der Umweltzone erhalten, da ein besonderes öffentliches Interesse an der Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs besteht und der Umstieg vom Pkw auf den ÖPNV ausdrücklich gewünscht wird. Ausländische Reisebusse, die beispielsweise den ZOB Hannover ansteuern oder Touristen nach Hannover bringen, werden vom Fahrverbot ausgenommen

49 4.) Seite 32 Des Weiteren wird die Stadt Hannover auf Antrag weitere Ausnahmen vom Fahrverbot in besonders begründeten Fällen nach 1 (2) der Kennzeichnungsverordnung zulassen. Zur Verringerung der Startprobleme bei der Einrichtung der Umweltzone am sollen die Ausnahmegenehmigungen in der Startphase der Regelung großzügig erteilt werden. Die Ausnahmegenehmigungen werden in der Regel jeweils auf ein Jahr befristet erteilt. Sie werden für einen kürzeren Zeitraum erteilt, wenn dies insbesondere zur Überbrückung von Liefer- und Wartezeiten für die Nachrüstung von Rußfiltern bzw. zur geplanten Ersatzbeschaffung nötig ist. Für diese Ausnahmefälle gilt folgender Kriterienkatalog. 5.) Seite 33 Ausnahme für Kriterien Spezialfahrzeuge mit geringer Laufleistung Spezialfahrzeuge mit einer jährlichen Fahrleistung von, die in der Umweltzone max km fahren (sog. Herumsteher ; z. B. Werkstattwagen von Handwerksbetrieben). Die Ausnahme wird auf jeweils ein Jahr befristet. Der Nachweis der jährlichen Kilometerleistung erfolgt über ein Fahrtenbuch. Busse Die Busflotte des öffentlichen Nahverkehrs im Raum Hannover ist in den letzten Jahren modernisiert worden. In Ausnahmefällen (von Subunternehmern gestellte Ersatzbusse) kann es dazu kommen, dass in der nächsten Zeit noch ältere Busse (Euro 1 und schlechter) innerhalb der Umweltzone eingesetzt werden müssen. Diese solle eine befristete Erlaubnis zum Befahren der Umweltzone erhalten, da ein besonderes öffentliches Interesse an der Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs besteht und der Umstieg vom Pkw auf den ÖPNV ausdrücklich gewünscht wird. Ungeklärt ist noch, ob und wie für ausländische Busse eine Ausnahmegenehmigung organisiert werden kann, die nicht mindestens EURO 1 haben und die den ZOB Hannover ansteuern oder Touristen nach Hannover bringen. Begründung zu 1.) Die Kennzeichnungsverordnung, die die gesetzliche Grundlage zur Erteilung von Fahrverboten in der Umweltzone bildet, ordnet die Kfz Schadstoffgruppen zu. Daher wurde der Begriff ergänzt. Ein Kfz der Schadstoffgruppe 3 mit der Emissionsklasse Euro 3 bekommt durch Nachrüstung mit einem Russpartikelfilter eine Einstufung in die nächst höhere Schadstoffgruppe 4, erreicht mit seinen Abgaswerten aber nicht die Emissionsklasse Euro 4, da die Emissionsklasse auch Grenzwerte für Stickstoffoxide und Kohlenmonoxid vorgeben. Insofern ist die Ergänzung notwendig, um Missverständnisse hinsichtlich der Nachrüstung von Kfz zu vermeiden

50 zu 2) siehe entsprechend die Erläuterungen zu 1 zu 3) Für Busse des öffentlichen Nahverkehrs war zunächst eine befristete Erlaubnis (auf Antrag) zum Befahren der Umweltzone vorgesehen, für ausländische Reisebusse war bisher keine Regelung getroffen worden. Aus Gründen der Handhabbarkeit wird für beide Gruppen jetzt eine generelle Ausnahmegenehmigung vorgesehen. zu 4) Die ursprüngliche Formulierung führte zu Missverständnissen. Es wurde angenommen, dass nach dem keine Einzelausnahmen mehr möglich seien. Da dies nicht der Fall ist, wurde der Satz dahin gehend präzisiert, dass eine Ausnahme in der Regel für die Dauer eines Jahres befristet ist. zu 5) Die in der Tabelle genannte Fahrleistung der Spezialfahrzeuge, sog. "Herumsteher", war missverständlich formuliert. Die angegebenen max km beziehen sich lediglich auf die innerhalb der Umweltzone zurückgelegten Kilometer. Die Busflotte wurde aus der Tabelle gestrichen, da die Ausnahmeregelung nicht mehr per Antrag sondern generell erfolgen soll. Siehe auch die entsprechenden Erläuterungen zu 3. Kostentabelle Die finanziellen Auswirkungen sind in der Ausgangsdrucksache beschrieben Dez. V/OE Hannover /

51 Luftreinhalte- Aktionsplan Hannover Von der Verwaltung in die Ratsgremien eingebrachter Entwurf Stand

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53 0 Zur Entwicklungsgeschichte des Luftreinhalteplans 4 1 Einführung 4 2 Angaben zum Plangebiet und zur Immissionssituation Plangebiet Klimaangaben Informationen über Schadstoff-Immissionskonzentrationen in Hannover Darstellung des betroffenen Gebietes 8 3 Betroffenheit der Bevölkerung Gesundheitliche Bewertung der Schadstoffe Betroffene Bevölkerung 12 4 Ermittlung der Datengrundlage für die Landeshauptstadt Hannover Angewandte Beurteilungstechnik PM10-Belastung NO2-Belastung Betrachtung der Verursacherquellgruppen Allgemeines Regionaler Hintergrund Lokaler Hintergrund Beitrag des Verkehrs an den lokalen Immissionsschwerpunkten 19 5 Detailangaben zu den Schadstoff verursachenden bzw. den betroffenen Fahrzeugen 19 6 Bisherige Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in der Landeshauptstadt Bau und Ausbau des Stadtbahnnetzes Ausbau eines S-Bahnnetzes Priorisierung von Bussen und Bahnen im Verkehrsablauf Verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsangebote Ausbau und Erweiterung des Radwegenetzes Bewirtschaftung des Parkraumes in der Innenstadt Parkleitsystem Bewohnerparken Einrichtung von Tempo-30-Zonen Umweltgerechte Straßenplanung Umgestaltung von Straßenräumen Straßenbäume 23 7 Luftreinhalte-Aktionsplan 23 2

54 7.1 Verkehrsverbote für Lkw-Durchgangsverkehre mit zulässigem Gesamtgewicht von über 12 t (mautverdrängte Verkehre) Lkw-Wegweisungskonzept Verflüssigung des Kfz-Verkehrs in Kombination mit der Verringerung der Fahrgeschwindigkeit Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit auf Tempo 40 km/h für ausgewählte Straßen Emissionsarme Beläge im Zusammenhang mit der Sanierung von Straßenfahrbahnen Straßenplanung Pflanzen von Straßenbäumen / Fassadenbegrünung Beschaffung schadstoffarmer Fahrzeuge, Maschinen und Geräte Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen Klimaschutzmaßnahmen (außerhalb des Verkehrsbereiches) Einrichtung einer Umweltzone 28 8 Aktuelle Maßnahmen bei zukünftiger Überschreitung von Grenzwerten 33 9 Weitere erforderliche Maßnahmen, außerhalb des kommunalen Einflussbereiches 34 Literatur 35 3

55 0 Zur Entwicklungsgeschichte des Luftreinhalteplans Die niedersächsische Landesregierung hat mit einem am veröffentlichten Erlass die Zuständigkeit für die Erstellung von Luftreinhalte-Aktionsplänen zum auf die Kommunen übertragen. Obwohl die Landeshauptstadt diese Zuständigkeitsverlagerung im Grundsatz falsch findet (damit kann es passieren, dass zukünftig in niedersächsischen Städten teilweise unterschiedliche Regelungen gelten), legt die Verwaltung der Landeshauptstadt hiermit umgehend einen Luftreinhalte-Aktionsplan für das Gebiet der Landeshauptstadt vor. In einem Schreiben vom begründet das Nds. Umweltministerium die Notwendigkeit der Aufstellung von Luftreinhalteplänen mit dem Schwerpunkt im Verkehrsbereich nicht mehr vorrangig mit den Grenzwertüberschreitungen bei Feinstäuben, sondern damit, dass die Stickstoffdioxidbelastungen in den Städten zu hoch ist und diese zu mehr als 60 % allein vom Verkehr verursacht wird. Nach Aussage des Nds. Umweltministeriums sind diese Belastungsspitzen überwiegend nur durch lokale Maßnahmen und zwar insbesondere im Verkehrsbereich zu mindern, und das Ministerium begründet damit schwerpunktmäßig die Zuständigkeitsverlagerung auf die Kommunen. Ausgangsbasis des hier vorgelegten Luftreinhalte-Aktionsplans ist ein Vorentwurf, der von den Fachleuten des Landesumweltministeriums und der Landeshauptstadt im Frühjahr 2006 erarbeitet wurde und der Mitte Juli 2006 an alle betroffenen Interessentengruppen zur Stellungnahme verschickt wurde. Die nachvollziehbaren Einwendungen aus dem Anhörungsverfahren insbesondere zur geplanten Umweltzone wurden im hier vorgelegten Text berücksichtigt. 1 Einführung Mit der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie (EG-RL 96/62) und deren Tochterrichtlinien werden Luftqualitätsziele zur Vermeidung bzw. Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt in allen Mitgliedstaaten der EU festgelegt. Durch Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 22. Verordnung zur Durchführung des BImSchG wurden diese Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Die Höhe der Belastung ist für das Gebiet des Landes Niedersachsen regelmäßig durch Messung und Modellrechnung zu ermitteln und zu beurteilen. Im Einzelfall bei Grenzwertüberschreitungen erforderliche Maßnahmen sind durch Luftreinhaltepläne bzw. Aktionspläne umzusetzen: Luftreinhaltepläne sind für die Luftschadstoffe zu erstellen, bei denen die gemessenen Tagesbzw. Jahresmittelwerte über den vorgegebenen Grenzwerten liegen. Luftreinhaltepläne beschreiben langfristige, verursacherbezogene Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität in Gebieten, in denen Grenzwerte überschritten werden. Durch die in den Plänen festgelegten Maßnahmen ist sicherzustellen, dass nach Ablauf der in den Tochterrichtlinien genannten Fristen die vorgegebenen Grenzwerte sicher eingehalten werden. Aktionspläne sind für die Luftschadstoffe zu erstellen, bei denen die gemessenen 1- Stundenmittelwerte oder Tagesmittelwerte trotz bereits umgesetzter Maßnahmen von Luftreinhalteplänen noch über den vorgegebenen Grenzwerten liegen bzw. liegen können, d.h. Aktionspläne sind erst dann erforderlich, wenn die Grenzwerte nach Fristablauf verbindlich sind. Aktionspläne beschreiben kurzfristig zu ergreifende, temporäre Maßnahmen, wie z. B. Produktionseinschränkungen, verkehrslenkende Maßnahmen, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder 4

56 Fahrverbote. Mit ihnen sollen Grenzwertüberschreitungen vermieden bzw. die Überschreitungsdauer reduziert werden. Aktionspläne können regional begrenzt - auf innerstädtische Hauptverkehrsstraßen z. B. bei Stickstoffoxiden - oder landesweit - z. B. bei Ozon - erstellt werden. Beide Instrumente wurden in diesem Text zu einem Luftreinhalte-Aktionsplan zusammengefasst. Die Ermittlung der allgemeinen Schadstoffbelastung erfolgt in Niedersachsen flächendeckend durch das Lufthygienische Überwachungssystem Niedersachsen (LÜN) mit 22 automatischen Messstationen. Zusätzlich messen 5 Verkehrsstationen die verkehrsbedingten Luftschadstoffe in hoch belasteten innerstädtischen Straßen. 2 Angaben zum Plangebiet und zur Immissionssituation 2.1 Plangebiet Als Plangebiet (Verursachergebiet und Überschreitungsgebiet) wurde das Gebiet der Stadt Hannover festgelegt. Hannover ist die Hauptstadt des Landes Niedersachsen und mit ca Einwohnern die größte Stadt des Landes. Die Stadt wird von zwei Hauptverkehrsstrecken, den Autobahnen A 2 und A 7 direkt tangiert und von den Eisenbahnstrecken Hamburg-München sowie Ruhrgebiet-Berlin durchquert. Der größte Flughafen Niedersachsens liegt in der nördlich angrenzenden Stadt Langenhagen. Der Straßenverkehr läuft über eine Vielzahl von Bundes- und Landesstraßen auf die Stadt zu. Über den äußeren Stadtring, der sich aus den Schnellwegen im Westen, Süden und Osten zusammensetzt und im Norden durch die A 2 ergänzt wird, sowie den inneren Stadtring wird die Abwicklung und Verteilung der Hauptverkehrsströme im Stadtgebiet sichergestellt. Der ÖPNV wird über fünf S-Bahnlinien und elf im Innenstadtbereich überwiegend unterirdisch fahrende Stadtbahnlinien abgewickelt. Ergänzt werden die Stadtbahnlinien durch das enge Linienbusnetz. 5

57 Abb. 1 Hauptverkehrswege im Bereich der Stadt Die Wirtschaft der Stadt ist geprägt durch Dienstleistungsgewerbe (Universitäten, Touristikunternehmen, Verwaltungen, Versicherungen), Fahrzeugherstellung sowie Gummi- und Kunststoffverarbeitung. 2.2 Klimaangaben Die großräumigen Windverhältnisse im Untersuchungsgebiet sind geprägt durch einen hohen prozentualen Anteil von Anströmungen aus einem westlichen bis nordwestlichen Sektor mit häufig hohen Windgeschwindigkeiten. Windrichtungen aus Ost werden hingegen dominiert von niedrigeren Windgeschwindigkeiten. Die mittlere Windgeschwindigkeit für den Zeitraum von Januar 2002 bis Dezember 2002 beträgt 3,8 m/s. Betrachtet man Windrichtung und Windgeschwindigkeit monatsweise ergeben sich starke Unterschiede in den Verteilungen. Die mittleren Windgeschwindigkeiten der einzelnen Monate des Jahres 2002 sind in nachfolgender Tabelle 3 aufgeführt. Monat Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. m/s 4,3 3,2 3,3 4,0 3,4 3,2 3,1 3,1 2,8 3,3 3,8 4,4 Tab. 1 Mittlere Windgeschwindigkeit an der Station HRSW 6

58 Der Anteil der Tage, an denen der Niederschlag mehr als 0,1 mm beträgt, liegt für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2002 bei 39 %. Ebenso wie beim Wind ergeben sich auch hier starke Unterschiede bei der Betrachtung der einzelnen Monate. In nachfolgender Tabelle 4 sind die Anteile der Tage mit Niederschlag > 0,1 mm für die einzelnen Monate des Jahres 2002 aufgeführt. Monat Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. % Tab. 2 Anteil der Tage mit Niederschlag > 0.1 mm an der Station HRSW 2.3 Informationen über Schadstoff-Immissionskonzentrationen in Hannover Zwei der Messstationen des Niedersächsischen Luftmessnetzes werden in Hannover betrieben: Station Hannover-Linden zur Ermittlung der Belastung des städtischen Hintergrundes (Messbeginn ) Station Göttinger Straße als Verkehrsmessstation (Messbeginn ) Im Jahr 2002 wurde auf Grund der Höhe der Messwerte für Stickstoffdioxid und Partikel PM 10 an der Verkehrsstation Göttinger Straße die Schwelle (Grenzwert + Toleranzmarge) überschritten, die zur Aufstellung eines Luftreinhalteplanes verpflichtet. Seit Inkrafttreten der PM 10 -Grenzwerte ( ) wurde der Jahresmittelgrenzwert (40 µg/m³) zwar eingehalten, doch der Tagesmittelgrenzwert von 50 µg/m³ mehr als erlaubte 35 Mal überschritten. Der ab 2010 geltende Jahresmittelgrenzwert für NO 2 wurde in den letzten Jahres sehr deutlich überschritten (siehe Tabelle 3). Jahr NO2-Jahresmittel (Grenzwert 40 µg/m³ ab ) PM10-Jahresmittel (Grenzwert 40 µg/m³ ab ) PM10-Überschreitungstage (bez. auf 50 µg/m³, die ab nur 35mal pro Jahr überschritten werden dürfen) µg/m³ 43 µg/m³ µg/m³ 49 µg/m³ µg/m³ 35 µg/m³ µg/m³ 37 µg/m³ µg/m³ 37 µg/m³ 54 Tab. 3 Messwerte der Verkehrsstation in den Jahren 2002 bis 2006 Im bundesdeutschen Ranking der Städte mit den häufigsten Überschreitungstagen des PM 10 - Tagesmittelgrenzwertes landete Hannover im Jahr 2006 auf dem 27. Rang (s. Tab 4). 7

59 Rang Bundesland Luftgütemessstation Anzahl Überschreitungen 1 Bayern München/Landshuter Allee 92 2 Brandenburg Cottbus, Bahnhofstr Sachsen Leipzig Lützner Str Nordrhein-Westf. Dortmund Brackeler Str Nordrhein-Westf. Krefeld (Hafen) 76 6 Sachsen Chemnitz-Leipziger Str Brandenburg Bernau, Lohmühlenstr Berlin B Friedrichshain-Frankfurter Allee 69 9 Berlin B Neukölln-Silbersteinstr Brandenburg Brandenburg, Neuendorfer Str Niedersachsen Göttingen-Verkehr Niedersachsen Osnabrück-Verkehr Niedersachsen Hannover Verkehr 53 Tab. 4 Überschreitungshäufigkeiten (PM10-Tagesmittelgrenzwert) 2006 Städtevergleich (Quelle: Umweltbundesamt) 2.4 Darstellung des betroffenen Gebietes Die Überschreitungen der durch die EU vorgegebenen Beurteilungswerte (Grenzwert plus Toleranzmarge) für Stickstoffdioxid, NO 2, und Feinstaub, PM 10, im Jahr 2002 löste entsprechend der Rechtslage eine Kette von weiteren Schritten aus. Die grundsätzliche Abfolge lautete: Ermittlung weiterer hot spot Bereiche von Grenzwertüberschreitungen durch Modellierung Analyse der Verursacherquellgruppen Diskussion und Auswahl von Maßnahmen mit den zuständigen Behörden Prognose der Wirksamkeit von Maßnahmen Festschreibung der Maßnahmen Gemäß dieser Abfolge wurden die Schadstoffe Stickoxide NO x bzw. NO 2 und Feinstaubpartikel (PM 10 ) behandelt. Für die Bearbeitung der Aufgabenstellung hat sich eine zweistufige Vorgehensweise bewährt. In der ersten Stufe, der Basisstufe für Szenariorechnung, wurde mit dem Modellsystem PROKAS unter Berücksichtigung der typisierten Bebauungsstruktur (PROKAS_B) das gesamte relevante Straßennetz (PROKAS_V) der Stadt Hannover abgebildet. PROKAS hat bei einem bundesweiten "Vergleich von berechneten Immissionswerten innerhalb eines beidseitig bebauten Straßenquerschnitts", der von BWPLUS, Forschungszentrum Karlsruhe veranstaltet wurde, gute Übereinstimmung der Ergebnisse mit Messungen gezeigt. Es wurden für das gesamte Stadtgebiet auf Basis der neuen Emissionsfaktoren (Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA 2.1 aus UBA 2004)) Bereiche mit hohen Immissionswerten ermittelt. Als Basis der Emissionsmodellierung dienten auch neuere Ansätze für die Modellierung der PM10- Emissionen. Die PM10-Emissionen aus Abrieben (Reifen, Bremsen und Straßenbelag) und infolge der Wiederaufwirbelung (Resuspension) von Straßenstaub (nach bisherigen Untersuchungen des 8

60 NLÖ in Hannover von besonderer Bedeutung) wurden entsprechend der von Gehrig et al. (2003) vorgeschlagenen und in Lohmeyer (2004a und 2004b) beschriebenen Vorgehensweise berechnet. Die Vorgehensweise zur Emissionsbestimmung entspricht somit dem neuesten Stand der Kenntnisse. Die großräumige Hintergrundbelastung in Hannover ist in die Berechnungen mit eingeflossen. In dem Bericht "Verteilung der Luftschadstoffbelastung in der Stadt Hannover auf der Basis der neuen Emissionsfaktoren für Straßenverkehr" Stadtgebiet dargestellt. / 6 / ist die verkehrsbedingte Belastung der Luft im Die nachfolgenden Abbildungen 2 und 3 zeigen die hauptsächlich belasteten Straßen im Stadtgebiet von Hannover im Jahr Dargestellt werden die Jahresmittelwerte für PM 10 (Grenzwert 40 µg/m³) und NO 2 (Grenzwert 40 µg/m³). Ein rechnerisch ermittelter PM 10 - Jahresmittelwert größer 28 µg/m³ korrespondiert mit 35 und mehr Überschreitungstagen des PM 10 - Tagesmittelwertes. 9

61 Abb. 2 PM 10-Belastung

62 Abb.3 NO 2-Belastung Betroffenheit der Bevölkerung 11

63 3.1 Gesundheitliche Bewertung der Schadstoffe Partikel PM 10 Die luftgetragenen Partikel haben einen Durchmesser bis zu 10 µm (PM 10 ). Sie gelangen durch Mund und Nase in den Atemtrakt, wo sie je nach Größe bis in die Hauptbronchien oder Lungenbläschen transportiert werden können, was nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erheblichen Gesundheitsschädigungen beim Menschen führt. Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass jährlich mindestens Menschen in Deutschland an den Folgen von Feinstaubemissionen sterben. Für ganz Europa werden um die Tote vermutet. Für PM 10 kann nach aktuellem Kenntnisstand kein Schwellenwert genannt werden, unterhalb dessen langfristige Wirkungen auf die menschliche Gesundheit ausgeschlossen werden können. Stickstoffdioxid NO 2 Als Reizgas mit stechend-stickigem Geruch wird NO 2 bereits in geringen Konzentrationen wahrgenommen. Die Inhalation ist der einzige relevante Aufnahmeweg. Die geringe Wasserlöslichkeit des NO 2 hat zur Folge, dass der Stoff bis in die tiefen Bereiche der Bronchiolen/Alveolen vordringt. NO 2 ist ein Reizgas, das Lungenödeme erzeugen kann. Weitere mögliche Wirkungen sind Entzündungen, Asthma und Erhöhung der Infektanfälligkeit. Zudem gehören Stickoxide zu den Vorläufersubstanzen zur Bildung von Ozon. 3.2 Betroffene Bevölkerung Hauptsächlich ist die Bevölkerung in dem Bereich des Stadtgebietes, der innerhalb der geplanten Umweltzone (s. Abb. 8) liegt, von erhöhter Luftschadstoffbelastung betroffen. Die Zahl der betroffenen Anwohner beträgt ca In der geplanten Umweltzone liegen auch einige größere Kliniken (Siloah, Frederikenstift, Nordstadtkrankenhaus, Henriettenstift), Kindergärten und Altenheime. 4 Ermittlung der Datengrundlage für die Landeshauptstadt Hannover 4.1 Angewandte Beurteilungstechnik Für die Ursachenanalyse der Feinstaubbelastung PM 10 wurden verschiedene Verfahren eingesetzt: - Innerhalb des Straßenraums der Göttinger Straße im Nahbereich des Hanomag-Gebäudes sowie auf dem Dach dieses Gebäudes und in der näheren Umgebung werden umfangreiche Messungen an mehreren Stationen durchgeführt. Diese Messungen wurden für die Analyse herangezogen. - Die Dauermessungen wurden ergänzt durch zeitlich begrenzte Intensivmessungen. - Neben den Messergebnissen erfolgte zur Identifikation und Quantifizierung der möglichen Quellen eine Rezeptoranalyse. - Untermauert wurden die Messergebnisse durch Ausbreitungsrechnungen, die den Straßenschluchtbereich und die nähere Umgebung mit einbezogen haben. - Ermittlung der hot spots durch eine Modellrechnung zur Verteilung der Luftschadstoffbelastung in Hannover auf Basis der neuen Emissionsfaktoren für 12

64 Straßenverkehr Die Untersuchungsmethoden sind im Einzelnen ausführlich in den bereits zitierten Berichten / 1, 2, 3, 6 / beschrieben. 4.2 PM 10 -Belastung Eine Studie / 1 / mit dem Ziel, die Entstehungsmechanismen der Feinstaubimmissionen im Straßenraum der Göttinger Straße in Hannover näher zu untersuchen und den Anteil des Verkehrs an den PM 10 -Gesamtimmissionen im Straßenraum zu quantifizieren, kommt zu folgendem Ergebnis (s. Abb. 5): - Die PM 10 -Immissionen in der Göttinger Straße werden mit einem Anteil von % durch den Verkehr in der Göttinger Straße verursacht. Dies wurde sowohl mit den Ausbreitungsrechnungen als auch mit der Rezeptormodellierung ermittelt. Die übrigen % des Feinstaubanteils stammen aus dem (über)regionalen und städtischen Hintergrund, verursacht u. a. durch Industrie, Hausbrand, Landwirtschaft und Verkehr. - Die PM 10 -Verkehrsemissionen resultieren zu ca. 20 % aus den Auspuffabgasen und zu ca. 80 % aus Kfz-bedingtem Abrieb, Verschleppung und dem aufgewirbelten Straßenstaub. - Der Straßenstaub wiederum resultiert zu max. 2/3 aus Straßenabrieb. Ein Minimalwert konnte hierfür nicht angegeben werden. Der Rest ist bedingt durch Reifen-, Kupplungs- und Bremsabrieb der durchfahrenden Fahrzeuge sowie durch sonstige Verschmutzungen (Schmutz durch Reifen, Abwehung von Ladungen etc.). Die hohen Anteile der LKW am Verkehr liefern einen wesentlichen Beitrag zu den hohen PM10-Immissionswerten. Sonstige Ursachen einschließlich Ferntransport 40 % Verkehr 20 % Auspuff 80 % aufgewirbeltes Material Reifen-, Kupplungs-, Bremsabrieb max. 2/3 Straßenabrieb Abb. 4 Anteile der PM10-Herkunft in der Göttinger Straße Fazit: Nur 6 8 % der PM10-Feinstaubemissionen in der besonders stark belasteten Göttinger Straße stammen aus den Auspuffemissionen der Kfz, was die Begrenztheit der entsprechenden Maßnahmen deutlich macht (weitere Informationen dazu in Kap Umweltzone ). 13

65 Bei den gesundheitlich besonders problematischen feineren Anteilen des Feinstaubes (z. B. PM 2,5, für den die EU demnächst voraussichtlich einen eigenen Grenzwert erlassen wird), ist die Rolle des Kfz-Verkehrs als Verursacher wesentlich größer: 100% 80% 60% 40% 20% 0% PM 10 PM 2.5 PM 1 PM 0.1 Abb. 5: Verursacher urbaner Feinstäube nach Partikelgröße (Quelle: Bayrisches Landesamt für Gesundheit) Neben den Feinstaubemissionen des Kfz-Verkehrs gibt es zahlreiche andere Feinstaubquellen. Feinstaub emittieren Kraftwerke, Gewerbebetriebe, Industrie- und Schiffsmotoren. Feinstaub entsteht an Umschlagplätzen von Schüttgütern, an Baustellen, beim Abbau von Rohstoffen und aus landwirtschaftlichen Prozessen (Ernte, Intensivtierhaltung). Eine weitere relevante Feinstaubquelle bilden die Feststofffeuerungsanlagen in Haushalten und im Kleingewerbe. Die Emissionen an Feinstaub aus diesen Anlagen sind nach Angabe des Umweltbundesamtes vom März 2006 insgesamt etwa so hoch wie die aus den Motoren der Pkw, Lkw und Motorräder. Somit gelangen nicht nur an viel befahrenen Straßen, sondern auch in Wohngebieten Feinstäube in niedriger Höhe in die Luft. Obwohl die Belastung in Wohngebieten niedriger ist als im Straßenraum, stellt sie doch für Menschen eine Gesundheitsbeeinträchtigung dar. Schließlich entsteht Feinstaub auch in Innenräumen, z. B. im Büro durch Drucker und Kopierer und im Haushalt als Abrieb von Teppichen, durch gasförmige Ausdünstungen von Schimmelpilzen, beim Rauchen oder beim Abbrennen von Kerzen. Aufenthaltsort Aufenthalt in Std. PM10-Konzentration in µg/m³ Quellen Schlafzimmer 7 > 50 Milben, Fasern, Hausstaub 14

66 Arbeitsweg, Einkaufen Dieselabgase, Straßenstaub, Industrie- und Hausbrandemissionen Freizeit im Freien Natürliche Quellen und Hintergrundbelastung durch Fernübertragung Arbeitsplatz sehr arbeitsplatzspezifisch, z. B. Laserdrucker, Stäube aus Bearbeitung von Baumaterial, Glas, Holz, Metall etc. Wohnzimmer Rauchen, Kerzen, offener Kamin, Aufwirbelung durch Staubsauger und Heizung Küche bis 1000 Kochen Tab 5: Feinstaubbelastung eines Stadtbewohners an einem durchschnittlichen Arbeitstag / 7 / Da sich die Überschreitungen in Niedersachsen nicht nur auf städtische, verkehrsgeprägte Messstellen beziehen, sondern auch im ländlichen Bereich registriert werden, wurde ferner eine Untersuchung / 2, 3 / mit dem Ziel initiiert, das Aerosolbudget in einem landwirtschaftlich geprägten Gebiet näher zu beschreiben und mit dem eines städtisch geprägten Gebietes zu vergleichen. Dabei wurden die qualitativen und quantitativen Unterschiede der Feinstaub PM 10 -Belastungen herausgearbeitet für - einen Standort, der durch landwirtschaftliche Aktivitäten, insbesondere Tierhaltung geprägt wird und - einen Standort in einem Ballungsgebiet, dessen Hintergrundbelastung mit PM 10 städtisch geprägt und somit durch den Kraftfahrzeugverkehr dominiert wird. Ausgewählt wurden als repräsentative Standorte die beiden LÜN-Messstationen in Bösel (BLWW) und Hannover (HRSW). Untersucht und verglichen wurden die Massenkonzentrationen PM 10, die Inhaltsstoffe und die Partikelgrößenverteilungen an beiden Stationen. Die Untersuchung kommt zu folgendem Ergebnis: Der detaillierte Vergleich der chemischen Zusammensetzung von PM 10 an den beiden Standorten zeigt erhöhte NO - 3, NH + 4 und Cl - Konzentrationen für den Standort Bösel sowie erhöhte Werte für elementaren Kohlenstoff (EC), Erdkrustenelemente und Metalle für den Standort Hannover. Die Differenzen zwischen den Stationen können auf die lokalen Emittenten zurückgeführt werden. Die Unterschiede zwischen den beiden betrachteten Stationen sowohl bei den PM 10 - Massenkonzentrationen als auch bei den Inhaltsstoffen sind geringer als erwartet. Ein Grund hierfür ist der große Anteil der großräumigen Hintergrundkonzentration, welcher die PM 10 - Belastungen prägt. Basierend auf Vergleichen der PM 10 -Massenkonzentrationen und der chemischen Zusammensetzungen ist der Anteil der überregionalen Belastung in Hannover und in Bösel im Jahresmittel größer als ca. 75 %. Die angeführten Berichte stehen im Internet unter zur Verfügung. 4.3 NO 2 -Belastung Als ein Indikator für die verkehrsbedingte Belastung eignet sich Stickstoffmonoxid, das primär von Kraftfahrzeugen emittiert wird. Die sieben im Bereich der Göttinger Straße eingesetzten 15

67 Messstationen (s. Abb. 6) lieferten folgendes Ergebnis: Die Stationen HRSW, HRV4 und HRV5 zeigen das Verhalten von verkehrsfernen Stationen mit NO-Konzentrationen im Jahresmittel unter 10 µg/m³, wie sie üblicherweise an den LÜN-Stationen zur Ermittlung der allgemeinen Luftqualität im städtischen Hintergrund festgestellt werden. Die Verkehrsstationen HRVS und HRV1-3 sind geprägt durch hohe NO-Konzentrationen im Jahresmittel über 50 µg/m³. Die am östlichen Straßenrand der Göttinger Straße platzierte Verkehrsstation HRV3 misst im Mittel deutlich weniger NO als die anderen Verkehrsstationen. Dies beruht auf der Lage der Station in Bezug auf die Hauptwindrichtung. Die in der Straßenschlucht bei westlichen Winden induzierte Wirbelbildung bewirkt einen Transport der Schadgase von den Fahrspuren hin zu den westlich im Lee der Hauptwindrichtung platzierten Stationen. Mittlerweile sind die Stationen HRV2 und HRV3 abgebaut worden, um sie an anderer Stelle in Niedersachsen zur Messung von Feinstaub einzusetzen. Das emittierte NO oxidiert sehr schnell zu dem ab mit einem Grenzwert belegten NO 2. Die Zusatzbelastung durch NO 2 in der Straßenschlucht im Vergleich zur allgemeinen Belastung in Hannover kann durch eine Differenzbildung der Monatsmittelwerte HRVS und HRSW recht gut abgeschätzt werden. Diese durch den Straßenverkehr in der Göttinger Straße verursachte Zusatzbelastung ist über einen Zeitraum von dreizehn Jahren bemerkenswert konstant und liegt bei ca. 30 µg/m³. Fazit: Bei den Stickstoffoxiden haben die Auspuffemissionen der Kfz einen wesentlich höheren Einfluss auf die Gesamt-Luftqualität nach Aussage des Niedersächsischen Umweltministeriums betragen sie mehr als 60 % so dass u. a. wegen der ab 2010 zu erwartenden Überschreitung des zulässigen NO 2 -Jahresmittelgrenzwertes dann wesentlich konsequentere Maßnahmen im Kfz-Bereich erforderlich sind. 16

68 Abb. 6: Lage der Messstationen Nachfolgende Abbildung 7 verdeutlicht den Einfluss des Kfz-Verkehrs in der Göttinger Straße. Abb. 7: Konzentrationsverläufe NO 17

69 4.4 Betrachtung der Verursacherquellgruppen Allgemeines Die Belastung der Umgebungsluft an Hauptbelastungspunkten wird geprägt durch den regionalen Hintergrund, den lokalen Hintergrund und die vor Ort verursachten Emissionen. Im Folgenden werden die Anteile der einzelnen Verursacher dargestellt Regionaler Hintergrund Der regionale Hintergrund Hannovers ist bei PM 10 gekennzeichnet durch eine flächendeckend gleichmäßige Belastung, die gemittelt über die letzten 5 Jahre bei µg/m³ liegt. Allertal Braunschweig Salzgitter Weserbergland 25 µg/m³ 25 µg/m³ 26 µg/m³ 26 µg/m³ Tab. 6 PM 10-5-Jahresmittel der Stationen im Umfeld von Hannover Wie die Untersuchungen / 3 / gezeigt haben, sind mindestens 75 % dieser Belastung überregional bedingt. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass dieser Anteil in den nächsten Jahren aufgrund der europaweit verschärften Anforderungen zur Luftreinhaltung sinken wird. Eine Größenordnung ist allerdings nicht abschätzbar. Bei NO 2 liegt die Belastung im regionalen Hintergrund gemittelt über die letzten 5 Jahre bei etwa 17 µg/m³. Allertal Braunschweig Salzgitter Weserbergland 16 µg/m³ 17 µg/m³ (23 µg/m³) 17 µg/m³ Tab. 7 NO 2-5-Jahresmittel der Stationen im Umfeld von Hannover Anmerkung: Die Messwerte von Salzgitter sind geprägt durch die Nähe einer Autobahn und daher als Hintergrundwerte für NO 2 nicht repräsentativ. Die im Rahmen des nationalen Programms zur Einhaltung der NEC-Richtlinie (Nationale Emissionshöchstmengen) vorgesehenen Maßnahmen zur Minderung der Stickoxidemissionen sowie strengere EU-Abgasvorschriften für neue Kraftfahrzeuge lassen auch hier eine Reduzierung erwarten Lokaler Hintergrund Die im städtischen Hintergrund von Hannover gemessenen PM 10 -Konzentrationen liegen im Durchschnitt der letzten 5 Jahre um 2-3 µg/m³ über dem regionalen Hintergrund bei 28 µg/m³. Durch lokale Emittenten (Verkehr, Industrie, Gewerbe, Hausbrand) erhöht sich die NO 2 - Konzentration des städtischen Hintergrunds gegenüber dem regionalen Hintergrund um ca. 10 µg/m³ auf 26 µg/m³. Eine Reduktion beider Schadstoffe ist durch die bereits erwähnten europaweiten Maßnahmen 18

70 längerfristig zu erwarten Beitrag des Verkehrs an den lokalen Immissionsschwerpunkten Im Mittel der Jahre 2001 bis 2005 beträgt der dem Verkehr zuzuordnende Anteil an den Immissionen beim PM µg/m³ (entspricht 33 %) und beim NO 2 35 µg/m³ (entspricht 57 %). Die Stadt Hannover geht bei ihren Verkehrsprognosen davon aus, dass die Verkehrsmengen in den betroffenen Straßenabschnitten sich in den kommenden Jahren nicht wesentlich verändern werden. 5 Detailangaben zu den Schadstoff verursachenden bzw. den betroffenen Fahrzeugen Nachfolgende Tabelle 8 gibt die Zusammensetzung der Fahrzeugflotte innerorts im Jahr 2005 und die für 2008 und 2010 erwartete Zusammensetzung angegeben in % der Gesamtanzahl wieder. Pkw *) Euro 0 und schlechter 3,17 0,72 0,34 Euro 1 16,32 6,75 2,87 Euro 2 14,1 9,05 5,52 Euro 3 32,0 22,94 17,73 Euro 4 34,41 60,54 73,54 Benzin- und Diesel-Kfz sind hier zusammen gefasst LNfz < 3,5 t *) Euro 0 und schlechter 8,55 3,85 2,12 Euro 1 15,67 9,6 5,93 Euro 2 22,09 14,04 11,6 Euro 3 35,96 27,16 20,01 Euro 4 17,73 45,35 60,34 Linienbusse Euro 0 und schlechter 11,95 5,09 2,44 Euro I 10,82 6,01 3,95 Euro II 29,47 20,81 15,71 Euro III 35,10 28,85 23,17 Euro IV 12,66 27,84 24,73 Euro V 0 11,40 29,99 Reisebusse Euro 0 und schlechter 11,80 5,27 2,58 Euro I 11,06 6,25 4,17 Euro II 31,94 23,04 17,18 Euro III 33,70 28,45 22,99 Euro IV 11,51 26,41 24,54 Euro V 0 10,58 28,55 19

71 SNfz > 3,5 t Euro 0 und schlechter 12,12 5,7 3,15 Euro I 8,79 4,85 3,2 Euro II 36,16 22,18 16,1 Euro III 42,34 43,39 33,16 Euro IV 0,59 16,75 17,19 Euro V 0 7,13 27,2 Tab. 8 Zusammensetzung des Fahrzeugbestands innerorts in % in den Jahren 2005, 2008 und 2010 (Quelle: Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs - HBEFA 2.1) LNfz: leichte Nutzfahrzeuge SNfz: schwere Nutzfahrzeuge *) die erst im Entwurf vorhandene Euro 5-Norm ist nicht enthalten 6 Bisherige Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in der Landeshauptstadt Ein langfristiger Erfolg kann sich nur durch flächendeckende Maßnahmen einstellen. Es werden daher Konzepte und Maßnahmen beschrieben, die zu einer umweltverträglichen Abwicklung des Verkehrs in Hannover und damit zu einer Reduzierung verkehrsbedingter Luftschadstoffe und auch zu einer Reduzierung der Lärmsituation beitragen. Diese Planungen werden in Hannover schon seit Jahren verfolgt und auch in Zukunft weitergeführt werden. Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung setzen in vielen, sehr unterschiedlichen Aufgabenbereichen an. Sie erstrecken sich dabei nicht nur auf rein verkehrliche Maßnahmen. Wesentliche Ansatzpunkte sind bereits bei der Entwicklung der Siedlungsstrukturen in der Region und darüber hinaus zu sehen. Zur Verminderung des Individualverkehrs zugunsten umweltfreundlicher Verkehrsarten tragen konzeptionelle Ansätze bei wie - die Stadt der kurzen Wege. Durch räumliche engere Zuordnung von Nutzungen können Pkw- Fahrten vermieden werden. Das kann geschehen durch Verdichtung, Nutzungsmischung sowie die Standortplanung öffentlicher und privater Versorgungseinrichtungen (z. B. städtisches und regionales Einzelhandelskonzept). - die Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf die Achsen und Haltepunkte des ÖPNV. Ganz wesentlich ist aber auch, die Bewohnerinnen und Bewohner von Stadt und Umland dafür zu gewinnen, möglichst häufig auf die Benutzung des eigenen Pkw zugunsten umweltfreundlicher Verkehrsmittel zu verzichten. Aus der großen Bandbreite von Handlungsansätzen zur umweltverträglicheren Abwicklung des Verkehrs und damit zur Verringerung der Lärm- und Schadstoffbelastung sind folgende wesentlichen Bausteine zu nennen: 6.1 Bau und Ausbau des Stadtbahnnetzes Mit dem Beschluss des Rates aus dem Jahr 1965 in Hannover eine U-Bahn zu bauen (aus der in den Folgejahren das Stadtbahnsystem entwickelt wurde), wurden die Weichen für eine wesentliche Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs gestellt. Das Stadtbahnsystem Hannovers gehört im Vergleich mit ähnlichen Verdichtungsräumen in Europa inzwischen mit zu den besten. Im Juni 2006 wurde die Stadtbahnverlängerung nach Altwarmbüchen fertig gestellt. Mit der Verlängerung bestehender Strecken (Misburg, Hemmingen...) wird die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs weiter zunehmen. 20

72 Weitere im Bau befindliche und geplante Maßnahmen wie u. a. die nachträgliche Ausrüstung von Tunnelstationen mit Aufzügen und der Bau von Hochbahnsteigen im Straßenraum verbessern die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Kunden. 6.2 Ausbau eines S-Bahnnetzes Im Jahre 1990 wurde der erste Ausbau- und Finanzierungsvertrag für den Nahschnellverkehr in der Region Hannover abgeschlossen. Bis zum Jahre 2000 wurde ein S-Bahnnetz mit fünf Linien realisiert, die auch über die Grenzen der Region hinaus führen. Das Angebot konnte qualitativ und quantitativ gegenüber dem frühren Nahverkehr der Deutschen Bahn deutlich verbessert werden. An vielen S-Bahn-Stationen wurden Park-and-ride-Anlagen errichtet bzw. bereits vorhandene erweitert. Somit konnten Pendler aus dem Umland von Hannover auf den öffentlichen Personennahverkehr umsteigen und entfielen Pkw-Fahrten im Stadtgebiet von Hannover. Weitere Maßnahmen wie die geplante S-Bahn nach Hildesheim und der Ausbau von weiteren Haltepunkten zu verkehrsgünstig gelegenen S-Bahn-Stationen sollen die Attraktivität weiter steigern. Durch Ausweitung des Großraumtarifs auf Strecken außerhalb der Region wird auch der finanzielle Anreiz zum Umsteigen auf die Schiene erhöht. 6.3 Priorisierung von Bussen und Bahnen im Verkehrsablauf Maßnahmen zur Beschleunigung und Bevorrechtigung des öffentlichen Nahverkehrs werden seit Beginn des Stadtbahnbaus in Hannover durchgeführt. Dazu zählen vor allem bauliche und verkehrstechnische Maßnahmen wie die Schaffung gesonderter Fahrwege, Verbesserungen in Haltestellenbereichen sowie die Beeinflussung von Lichtsignalanlagen durch Bahnen und Busse, um so Verlustzeiten weitestgehend vermeiden zu können. In Zukunft wird dabei darauf geachtet, dass der Fluss des Individualverkehrs nicht oder nur gering gestört wird. 6.4 Verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsangebote In Hannover wurde zum 1. November 2004 HANNOVERmobil eingeführt eine Karte mit verkehrsträger-übergreifenden Mobilitäts-Angeboten. Damit ist Hannover Vorreiter bei innovativen Mobilitätslösungen. Im Kern von HANNOVERmobil steht die Integration des CarSharing als vierte Säule neben ÖPNV, Fahrrad und Fußgänger in den Umweltverbund. CarSharing wird nahtlos in die Angebotspalette des ÖPNV eingefügt. Das Angebot wird um weitere Mobilitätsdienstleistungen ergänzt, z. B. Kombination BahnCard mit ÖPNV, reduzierter Taxipreis, günstige Serviceleistungen bei Fahrradhändlern oder Sonderkonditionen beim Getränke- und Lebensmittel-Lieferservice. Mit HANNOVERmobil erhält der Kunde ein Angebot, das einfach und übersichtlich zu nutzen ist und das eine attraktive und nachhaltige Alternative zum privaten Pkw bietet. 6.5 Ausbau und Erweiterung des Radwegenetzes Verglichen mit anderen deutschen Großstädten verfügt Hannover über ein gutes Radverkehrsnetz, das sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass nahezu alle Hauptverkehrsstraßen über begleitende Radverkehrsanlagen verfügen und eine Vielzahl von wichtigen Routen durch attraktive Grünbereiche führt. Die Qualität des hannoverschen Radwegenetzes wurde gerade erst im Jahre 2004 in einer bundesweiten Untersuchung des ADAC bestätigt. Der Anteil der Fahrten, die mit dem Fahrrad durchgeführt werden, liegt mit 13 % am Gesamtverkehr (Stand 1997) deutlich über dem modal split vergleichbarer Großstädte. Da der Radverkehr noch ein erhebliches Steigerungspotential aufweist, soll er im Vergleich zu den anderen Verkehrsarten stärker als bisher gefördert werden. 21

73 Zur Förderung des Radverkehrs sollen beitragen - die Realisierung eines Hauptroutennetzes - die Verbesserung der Infrastruktur innerhalb der Wohnquartiere - die Umsetzung unkonventioneller Lösungen der Radverkehrsförderung durch private und öffentliche Einrichtungen. Um die Ziele der Radverkehrsplanung in zukünftige Planungen unterschiedlicher Bereiche der Stadtverwaltung einzubringen, wurde 2003 das Netzkonzept für den Radverkehr entwickelt. 6.6 Bewirtschaftung des Parkraumes in der Innenstadt In der Vergangenheit waren die Straßen der Innenstadt in starkem Maße auch durch Parkplatzsuchverkehr belastet, da viele Autofahrer nach einem kostenlosen Parkplatz am Straßenrand Ausschau hielten. Seit die öffentlich zugänglichen Parkplätze bewirtschaftet und hinsichtlich der Preisgestaltung abhängig von der Entfernung zum Zentrum gestaffelt sind, hat sich die Verkehrslage in der Innenstadt deutlich entspannt. 6.7 Parkleitsystem Weitere Verbesserungen im Parkplatzsuchverkehr konnten erreicht werden, seit die Parkhäuser an ein Parkleitsystem angeschlossen sind, das den aktuellen Belegungszustand der Anlagen berücksichtigt und dann den kürzesten Weg zum nächsten Parkhaus mit freien Plätzen anzeigt. 6.8 Bewohnerparken In mehreren innenstadtnahen Wohngebieten wurden Parkzonen für die Anwohner eingerichtet. Damit werden ortsfremde Parker aus den Wohngebieten herausgehalten und Parksuchverkehr minimiert, so dass auch hier zwischenzeitlich von reduzierten Luftschadstoffen auszugehen ist. Mit dem geplanten Bau von Quartiersgaragen in den dicht bebauten Gründerzeitvierteln kann die Parkplatzproblematik weiter entschärft werden. Im Rahmen der Bauleitplanung werden in den Quartiersgaragen feste Stellplätze für Carsharing festgesetzt, ein weiterer Schritt in Richtung Reduzierung des Pkw-Verkehrs. 6.9 Einrichtung von Tempo-30-Zonen Zur Verkehrsberuhigung und Erhöhung der Verkehrssicherheit in Wohngebieten sind seit 1986 in Hannover Tempo-30-Zonen eingerichtet worden, die inzwischen alle Wohnviertel im Stadtgebiet abdecken. Durch die flächendeckende Beschränkung der Geschwindigkeit in Wohngebieten konnte der diese Bereiche belastende Durchgangs- und Schleichverkehr deutlich verringert und so das Wohnumfeld in vielen Stadtteilen verbessert werden. Durch entsprechende Verknüpfungen im Straßennetz und unterstützende bauliche, gestalterische Maßnahmen sind in Maßen weitere Verbesserungen zu erwarten Umweltgerechte Straßenplanung Eine umweltgerechte Straßenplanung zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass der Kraftfahrzeugverkehr auf möglichst wenige leistungsfähige Straßen konzentriert wird. Nur durch eine Bündelung des Straßenverkehrs können seine Störwirkungen im Gesamtsystem minimiert werden. Dieses gilt insbesondere für den Verkehrslärm aber ebenso für die Schadstoffsituation in Wohngebieten. Das im Flächennutzungsplan der Stadt Hannover dargestellte Netz der Hauptverkehrsstraßen, das 22

74 dem o. a. umweltgerechten Bündelungsprinzip entspricht, ist im Wesentlichen auch bereits realisiert. Lokale Verbesserungen auch der Schadstoffsituation sind mit der Komplettierung des Hauptverkehrsstraßennetzes z. B. in den Stadtteilen Ahlem/Limmer (Bahndammtrasse), Bothfeld (Verlegung Burgwedeler Straße) und Misburg/Anderten zu erwarten Umgestaltung von Straßenräumen Bei der Straßenplanung wird stärker noch als in der Vergangenheit auf eine städtebauliche Integration von Hauptverkehrsstraßen geachtet. Bedeutsame Straßenzüge wie z. B. die Königsworther Straße, die Hildesheimer Straße, die Marienstraße oder der Allerweg sind hinsichtlich der Querschnitte anders gestaltet worden, als der Straßennetzplan es vorsah. Durch breitere Nebenanlagen (Fuß- und Radwege) sowie den durch reduzierte Fahrbahnflächen erreichten gleichmäßigeren Verkehrsfluss konnte u. a. auch die Schadstoffbelastung im Straßenraum verringert werden Straßenbäume Straßenbäume haben in der Stadt eine besondere Bedeutung hinsichtlich der klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse. Bäume erneuern die Luft, indem sie große Mengen an Kohlendioxid aufnehmen und Sauerstoff produzieren. Über Verdunstungsprozesse wird die Umgebungsluft feuchter und kühler. Außerdem können Bäume über ihr Blattwerk Staubpartikel ausfiltern. Seit 1994 hat sich die Zahl der Straßenbäume in der Stadt Hannover von auf (Stand 2005) erhöht. In diesem Zeitraum wurden über Bäume neu gepflanzt. 7 Luftreinhalte-Aktionsplan: Wie Untersuchungen der vergangenen Jahre in den einzelnen Bundesländern zur Auswahl von geeigneten Immissionsminderungsmaßnahmen belegen (s. a. Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub und Stickstoffdioxid Endbericht-Entwurf, IVU Umwelt GmbH, Freiburg im Auftrag des Umweltbundesamtes vom 6. April 2006), ergeben sich Minderungspotenziale für die Belastung der Umgebungsluft in den Städten vor allem im Verkehrsbereich beim Nutzfahrzeug-Verkehr durch gebietsbezogene Verkehrsbeschränkungen, Verkehrsleitsysteme und Logistikkonzepte, beim ÖPNV einerseits durch dessen Ausbau und andererseits durch Verbesserungen im Emissionsverhalten der Busse, durch technische Maßnahmen zur Emissionsminderung (Partikelfilter, NOx-Reduktion) an allen Fahrzeugen. durch die Einrichtung von Umweltzonen, Unter anderem in Umsetzung dieser Empfehlungen sollen in Hannover folgende Maßnahmen zur Luftreinhaltung umgesetzt werden. Bei diesen Vorschlägen sind die Ergebnisse des im Juli 2006 durchgeführten Beteiligungsverfahrens der betroffenen Fachkreise angemessen berücksichtigt. 23

75 (Zum Thema Umweltzone siehe Ausführungen zum Kap ) 7.1 Verkehrsverbote für Lkw-Durchgangsverkehre mit zulässigem Gesamtgewicht von über 12 t (mautverdrängte Verkehre) Mit der Einführung der Maut auf den Autobahnen für Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 12 t hat die Zahl der Lkw-Fahrten im Stadtgebiet zugenommen. Als Konsequenz hat die Bundesregierung Ende 2005 die STVO geändert. Neu eingeführt werden wurde das Zusatzzeichen Durchgangsverkehr zu dem Zeichen 253 STVO ( Lkw-Verbot ) mit dem Zusatzzeichen 12 t. Mit dieser Maßnahme wird unnötiger Lkw-Verkehr im Stadtgebiet verringert. Die notwendige Beschilderung ist im Wesentlichen von der Landesstraßenbauverwaltung bereits umgesetzt worden. 7.2 Lkw-Wegweisungskonzept Mit der einheitlichen großräumigen Ausschilderung der großflächigen Industrie- und Gewerbegebiete im Stadtgebiet im Zuge der städtischen Schnellwege soll insbesondere die umwegfreie Erreichbarkeit dieser Gebiete verbessert und damit der gerade im Schwerverkehr erhebliche Schadstoffausstoß reduziert werden. Ein weiteres Ziel ist, den Lkw-Verkehr von dicht besiedelten Wohngebieten fernzuhalten. Das neue Wegweisungs- und Beschilderungskonzept für Lkw befindet sich in Hannover in der Umsetzung. Es ist auf vier große Gewerbegebiete (Misburg/Anderten, Stöcken/Marienwerder, Linden/Bornum, Brink-Hafen/Vahrenheide) ausgerichtet. Für einen Teil des Gewerbegebietes Linden/Bornum (Friedrich-Ebert-Straße, Göttinger Straße, Bornumer Straße und Deisterplatz) ist die neue Zufahrtsbeschilderung bereits installiert worden. In zwei weiteren Gewerbegebieten - Misburg/Anderten und Stöcken/ Marienwerder - sind an den in der Baulast der Stadt Hannover befindlichen Straßen die Schilder aufgestellt bzw. vorhandene Schilder geändert worden; Schilder in der Baulast der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sind hier noch zu ergänzen. Das Gesamtkonzept soll noch 2007 abgeschlossen werden. 7.3 Verflüssigung des Kfz-Verkehrs in Kombination mit der Verringerung der Fahrgeschwindigkeit Derzeit prüft die Stadt Hannover anhand von Erkenntnissen der Universität Hannover in Zusammenarbeit mit Projekten anderer Städte und mit den Herstellern der Signalanlagen, welche Verbesserungen der Verkehrssteuerung im Netz unter Beibehaltung der Vorrangschaltung für den ÖPNV möglich sind. In der im Januar 2006 veröffentlichten Informationsdrucksache 0196/2006 der Stadt Hannover wird das weitere Vorgehen beschrieben. Geplant ist eine systematische Qualitätssicherung. Mit der Überprüfung ist im zweiten Halbjahr 2006 begonnen worden. 7.4 Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit auf 40 km/h für ausgewählte Straßen 24

76 Für die Straßenschlucht der Göttinger Straße besteht die Geschwindigkeitsbeschränkung bereits seit dem Durch die Stadt Hannover wird geprüft, auf welchen anderen stärker belasteten Straßen eine Geschwindigkeitsbeschränkung umgesetzt werden sollte. Vorrangig werden dabei Straßen betrachtet, auf denen derzeit trotz bestehender Tempo-50 km/h-regelung deutlich schneller gefahren wird. Weitere Kriterien sind das Vorhandensein von Schadstoff- Belastungsschwerpunkten und betroffener Wohnbevölkerung. Dieses betrifft u. a. Teile der Vahrenwalder Straße, der Friedrich-Ebert-Straße, der Hildesheimer Straße, der Fössestraße und des Innenstadtringes. 7.5 Emissionsarme Beläge im Zusammenhang mit der Sanierung von Straßenfahrbahnen Bei einer notwendigen Fahrbahnsanierung durch die Stadt Hannover wird der Einsatz eines emissionsarmen Belages (geringer Abrieb) anhand aktueller Forschungsergebnisse geprüft. Die Vorteile müssen gegen evtl. Nachteile wie höherer Lärmpegel abgewogen werden. Die Verkehrssicherheit muss gewährleistet bleiben. 7.6 Straßenplanung Bei der Neuplanung bzw. der Grunderneuerung von Straßen wird der Einbau optischer Fahrbahneinengungen zur Minderung der Fahrgeschwindigkeit geprüft und ggf. umgesetzt. 7.7 Pflanzen von Straßenbäumen / Fassadenbegrünung Bei dem 2007 beginnenden Umbau der Friedrich-Ebert-Straße werden zusätzliche Bäume (Ergänzung der vorhandenen Baumreihe auf der östlichen Straßenseite) gepflanzt. Die große Blattoberfläche der Bäume kann Staubpartikel anlagern und damit aus der belasteten Stadtluft herausfiltern. Die Möglichkeit, neue Baumreihen zu pflanzen, wird für weitere Straßen mit höherer Feinstaubbelastung geprüft. Auch Fassadenbegrünung trägt zur Bindung von Feinstäuben bei. Die Landeshauptstadt Hannover fördert die Fassadenbegrünung ab 2006 besonders im Rahmen des Innenhof- und Wohnumfeldprogramms. Die Förderung beinhaltet eine Beratung, Zuschüsse bis 500,- sowie Geldprämien für die schönste Umgestaltung beim Innenhof- und Wohnumfeldwettbewerb. Die Förderung ist für Mieter, Eigentümer und Gewerbetreibende (Einzelpersonen oder Gruppen) vorgesehen. Nähere Informationen sowie Tipps und Beispiele zur Fassadenbegrünung hat die Stadt Hannover auf ihrer Internetseite ( veröffentlicht. Hinsichtlich der Quantifizierung dieser Filterleistung durch Pflanzen bestehen noch erhebliche Kenntnisdefizite. In einem Forschungsvorhaben der Universitäten Köln und Essen und anderen Beteiligten soll das Staubfangvermögen von Vegetation untersucht werden. Erkenntnisse dieser Forschung können ggf. bei späteren Pflanzmaßnahmen umgesetzt werden. 7.8 Beschaffung schadstoffarmer Fahrzeuge, Maschinen und Geräte Die Stadtverwaltung Hannover hat in der Vergangenheit ausschließlich Fahrzeuge beschafft, die zum jeweiligen Anschaffungszeitpunkt die geltenden Abgasnormen mindestens erfüllt oder sogar unterschritten haben. Der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover hatte mit einem Beschluss (Ratsdrucksache 1280/2005) noch einmal bekräftigt, dass im Rahmen der 25

77 Beschaffung neuer Fahrzeuge für den eigenen Bedarf und den der Eigenbetriebe schadstoffarme Motore als verbindliches Kriterium für Pkw und Nutzfahrzeuge festzulegen ist. Als Beitrag zur Luftreinhaltung wird die Stadt bei der Fahrzeugbeschaffung kurzfristig zwei Maßnahmen durchführen: - Ca. 40 Dieselfahrzeuge werden kurzfristig mit Dieselpartikelfiltern nachgerüstet. - Neu beschafft werden ca. 120 KfZ als Ersatz für Altfahrzeuge, die die entsprechenden Abgasnormen nicht mehr erfüllen, davon Fahrzeuge mit Gasmotoren (der genaue Anteil wird noch geprüft). Es geht dabei um Personenkraftwagen sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge. Gasfahrzeuge kommen für die Landeshauptstadt Hannover auch aus wirtschaftlichen Gründen in Betracht. Ab bestimmten Mindestfahrleistungen pro Jahr, die von Modell zu Modell unterschiedlich sind, amortisiert sich der höhere Anschaffungspreis durch die günstigeren Betriebskosten bereits nach wenigen Jahren. Zum Beispiel nutzt die Landeshauptstadt Hannover 88 Pkws und leichte Nutzfahrzeuge mit einer Fahrleistung von mehr als km pro Jahr. 42 dieser Fahrzeuge erfüllen nicht mehr die Abgasnormen und sollen, soweit bzw. sobald entsprechende gasbetriebene Modelle verfügbar sind, durch monovalente Gasfahrzeuge ersetzt werden. Auch bei der Beschaffung von sonstigen Maschinen und Geräten achtet die Stadtverwaltung auf geringe Emissionen. Auch außerhalb der Stadtverwaltung Hannover werden das Stadtgebiet betreffend schadstoffarme Fahrzeuge beschafft: Abfallwirtschaftbetrieb AHA: Neubeschaffung von Fahrzeugen nur schadstoffarm, soweit möglich Euro V-Standard Üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG: Gesamtbestand: 138 Busse, davon 12 Dieselbusse mit Euro I, 53 Dieselbusse mit Euro II und 73 Erdgasbusse. Im Innenstadtverkehr setzt die Üstra vorrangig Erdgasbusse ein. Anfang 2006 wurde ein Dieselbus mit Euro III (incl. N0x-Reduzierung mittels SCR-Technik) beschafft. Im Herbst 2006 und Frühjahr 2007 werden insgesamt 21 Dieselbusse mit Euro V beschafft, mit der Option zur Nachrüstung eines Partikelfilters. Stadtwerke Hannover: Die Beschaffung neuer Kraftfahrzeuge erfolgt immer nach dem Stand der Technik. Seit 2006 gibt es einen Vorstandsbeschluss, nach Möglichkeit nur noch Erdgasfahrzeuge neu zu beschaffen. Dieses betrifft die Fahrzeugtypen Caddy und T Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen Durch Aufklärung soll das Problem der Luftschadstoffbelastung durch Kraftfahrzeuge der Öffentlichkeit bewusst gemacht werden. Ziele sind ein umweltbewusster Umgang mit dem Pkw und eine Verhaltensänderung, die dazu führt, dass mehr Wege im Nahverkehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus) dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt werden. Beispiele der Öffentlichkeitsarbeit sind: Plakatierung schadstoffarmer städtischer Fahrzeuge (Vorbildfunktion) Veröffentlichungen (Flyer, Broschüren), auch im Internet. Mit Inkrafttreten der Kennzeichnungsverordnung am 1. März 2007 wird auf der Internetseite der Stadt Hannover über die Umweltzone und die für die Kfz notwenigen Plaketten informiert. Seit Januar

78 wird im Internet über die Nebenwirkungen von Kaminen und Holzöfen aufgeklärt. Information der Bürger auf besonderen Veranstaltungen (z. B. Informationsveranstaltung zur Luftschadstoffbelastung in der Göttinger Straße im Stadtteilforum Linden/Limmer; Stadtspaziergang zum Thema Luft und Lärm im Rahmen der Führungen Grünes Hannover ; Informationsstand auf der Ausstellung Hannover gesunde Stadt für Kinder und auf dem Regionsentdeckertag.. Mobilitätserziehung für Kinder, Jugendliche und Schulen, zum Teil in Zusammenarbeit mit regionalenvereinen/verbänden (Aktivkiste Mobilität zum Verleih an Bildungseinrichtungen, Mobilitätsfibel des VCD im Startpaket für Schulanfänger; Unterstützung des VCD-Projektes Walking-Bus: Der Schulbus auf Füßen Start des Wettbewerbs voraussichtlich im September 2006) Förderung von Projekten zum Thema umweltfreundliche Mobilität (z. B. Broschüre Ohne Auto leben in Hannover des VCD) 7.10 Klimaschutzmaßnahmen (außerhalb des Verkehrsbereiches) Neben dem Verkehrsbereich kommt dem sonstigen Energiebereich (Stromerzeugung und Wärmebereitstellung) bei den kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur Verringerung der Luftschadstoffe eine zentrale Bedeutung zu. Die Landeshauptstadt war in diesen Bereichen im Rahmen ihrer kommunalen Möglichkeiten bisher relativ erfolgreich (Fernwärmeausbau, BHKWs, Heizenergiereduzierung bei den städtischen Gebäuden, Kronsbergbebauung (dort -60 % CO 2!), Klimafonds, Abfallwirtschaft usw.) und hat in den letzten 15 Jahren ohne den Verkehrsbereich eine CO 2 -Reduktion in Höhe von -8,8 % erreicht, was parallel u einer entsprechenden Reduzierung der anderen Luftschadstoffe geführt hat. Einzelheiten sind der im März 2007 vorgelegten Klimaschutzbilanz zu entnehmen (Ratsdrucksache 0653/2007). Die städtischen Anstrengungen zum Klimaschutz sollen in den nächsten Jahren verstärkt werden. Die Verwaltung wird in enger Abstimmung mit den Stadtwerken und den übrigen Betroffenen ein Klimaschutzprogramm erarbeiten und den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegen. Beispielhaft für die aktuellen städtischen Aktivitäten wird hier nur auf zwei Bausteine hingewiesen: Die Landeshauptstadt Hannover unternimmt zur Zeit große Anstrengungen, bei Neubaugebieten den sog. Passivhaus-Standard umzusetzen, bei dem die Emissionen max. ein Drittel der heute schon strengen Grenzwerte für Neubauten betragen: Nach der Beschlusslage des Rates werden bei Grundstückverkäufen Käufer bevorzugt, die Häuser im Passivhaus-Standard bauen, und sind vier neue Baugebiete in der Stadt mit insgesamt 400 Wohneinheiten in diesem Standard geplant. Eines davon, das Baugebiet In der Rehre soll als Null-Emissions-Siedlung ausgeführt werden. Hannover führt gemeinsam mit der Stadt Nantes/Frankreich das EU-Projekt Concerto durch. Hierbei werden in Hannover in zwei ausgesuchten Stadtteilen in Zusammenarbeit mit Wohnungsbauträgern 300 Wohneinheiten im Bestand und die Nutzung erneuerbarer Energien in diesen Bereichen energetisch optimiert. Ziele sind die Einsparung von % Endenergie und die Nutzung erneuerbarer Energien, wo immer dies möglich ist (Solarthermie, Photovoltaik, Biomassenutzung). 27

79 7.11 Einrichtung einer Umweltzone Sinn und Zweck der Umweltzone In der Umweltzone gelten Fahrverbote für Kraftfahrzeuge mit höheren Schadstoffemissionen, das betrifft vor allem ältere Dieselfahrzeuge. Durch den Ausschluss stärker emittierender Fahrzeuge werden die höher belasteten Straßenabschnitte innerhalb der Umweltzone entlastet. Das vorrangige Ziel einer Umweltzone ist aber die beschleunigte Umstellung der gesamten Fahrzeugflotte durch den Ersatz alter durch neue (schadstoffarme) Fahrzeuge und durch eine Nachrüstung (Partikelfilter) bestehender Fahrzeuge. Die Modernisierung der Fahrzeugflotte führt letztlich nicht nur zur Reduzierung der Schadstoffbelastung innerhalb der Umweltzone, sondern auch zur Reduzierung der Hintergrundbelastung, da die Kfz-Emissionen ebenfalls zur Hintergrundbelastung beitragen. Die Effizienz der Umweltzone hängt unmittelbar mit der räumlichen Ausdehnung und den Anforderungen an die Sauberkeit der Abgastechnik zusammen. Zudem muss die Umweltzone dauerhaft (ganzjährig) bestehen, da kurzfristige Fahrverbote (z. B. einer prognostizierten Gefahr der Grenzwertüberschreitung) hinsichtlich der Schadstoffminderung weniger wirksam sind und nur verzögert wirken. Gebiet der Umweltzone in Hannover Die Umweltzone umfasst den Großteil der von erhöhten Schadstoffbelastungen betroffenen Straßenabschnitte. Die Abgrenzung der Zone (s. Abb. 8) verläuft über folgende Straßenzüge / sonstige markante Linien: Messeschnellweg, Südschnellweg, Frankfurter Allee, Friedrich-Ebert-Straße*, Göttinger Straße* (Bückeburger Allee, Bornumer Straße), Westschnellweg, Herrenhäuser Straße, Schaumburger Straße, Haltenhoffstraße, Burgweg, Rehhagen, Sorststraße, Voltmerstraße* (Schulenburger Landstraße, Beneckeallee, Industrieweg), Erlenweg, Mittellandkanal, Vahrenwalder Straße, Sahlkamp, Eulenkamp, Klingerstraße. (Die mit * gekennzeichneten Straßen liegen innerhalb der Umweltzone, die mögliche Ausweichstrecke verläuft über die in Klammern gesetzten Straßen.) Damit kann ein Großteil des von erhöhten Schadstoffbelastungen betroffenen Stadtgebietes in die Umweltzone einbezogen werden. Gleichzeitig bestehen am Rand der Umweltzone Ausweichmöglichkeiten für von Fahrverboten betroffene Kraftfahrzeuge über Abschnitte des leistungsfähigen Hauptverkehrsstraßennetzes (Schnellwege). Eine kleinräumigere Abgrenzung der Umweltzone (z. B. über den Innenstadtring Hamburger Allee, Berliner Allee, Marienstraße, Friedrichswall, Leibnizufer, Brühlstraße, Schlosswender Straße und Arndtstraße) ließe die Mehrzahl der in Hannover hoch belasteten Straßenabschnitte unberücksichtigt und würde daher aufgrund der geringen Ausdehnung kaum wahrnehmbare Effekte gegenüber einem Zustand ohne Umweltzone erzielen. Andere Abgrenzungen sind aus verkehrstechnischen Gründen nicht empfehlenswert. 28

80 Abb. 8: Umweltzone Hannover Abgestufte Einführung der Fahrverbote als Ergebnis des durchgeführten Anhörungsverfahrens Beim durchgeführten Anhörungsverfahren hat sich gezeigt, dass es erhebliche Probleme geben würde, wenn in der geplanten Umweltzone schon zum die strengen Fahrverbote ausgesprochen würden, wie sie im Entwurf des Landesumweltministeriums vorgesehen waren. Um bei der Einführung der Umweltzone keine unangemessenen Härten entstehen zu lassen, soll die Einführung der Fahrverbote in drei Zeitstufen erfolgen (s. u.). Dieses Vorgehen erleichtert den Betroffenen die Umstellung auf ein schadstoffärmeres Fahrzeug durch Nachrüstung oder Neukauf und entschärft die ganz erheblichen Probleme, die bei der Einführung einer radikalen Umweltzone entstehen würden. Die Fahrverbote für die Umweltzone werden in drei Stufen durchgeführt: Ab : Fahrverbot für Diesel-Kfz schlechter Euro 2/II und Benziner ohne G-Kat. Ab : Fahrverbot für Diesel-Kfz schlechter Euro 3/III Ab : Fahrverbot für Diesel-Kfz schlechter Euro 4/IV An den Grenzen der Umweltzone erfolgt eine entsprechende Ausschilderung. 29

81 Zeitliche Abstufung der Fahrverbote Frei für Ab Ab Ab (rot) Schadstoffgruppe 2: Diesel-Kfz Euro 2 (gelb) Schadstoffgruppe 3: Diesel-Kfz Euro 3 (grün) Schadstoffgruppe 4: Diesel-Kfz Euro 4 und besser, Otto-Kfz ab Euro 1, Erdgasfahrzeuge, Elektrofahrzeuge Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 sowie Nutzfahrzeuge größer 3,5 t der Schadstoffklasse Euro IV, Erdgasfahrzeuge und Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten fallen unter die Schadstoffgruppe 4 und werden vom Fahrverbot ausgenommen. Bei Dieselfahrzeugen ist einer Höherstufung durch Nachrüstung mit einem Partikelfilter oder bei entsprechender Abgasbehandlungstechnik gesetzlich vorgesehen. Zahl der betroffenen Fahrzeuge bezogen auf den Kfz-Bestand am Fahrverbote Betroffene Personenkraftwagen Betroffenen Nutzfahrzeuge absolut prozentual absolut prozentual Ab ,3 % ,4 % Ab ,0 % ,0 % Ab ,6 % ,1 % Tab. 9: Anzahl und Anteil der in der Stadt Hannover von den jeweiligen Fahrverbotsstufen betroffenen Fahrzeuge Die Zahlen der Tabelle basieren auf Angaben des Kraftfahrtbundesamtes für die Region Hannover, nach denen die zugelassenen Fahrzeuge den vier Schadstoffgruppen (getrennt für Pkw und Nutzfahrzeuge) zugeordnet wurden. Da keine entsprechenden Zahlen für die in der Stadt Hannover zugelassenen Fahrzeuge vorliegen, wurden die Prozentzahlen anteilmäßig für die Stadt Hannover berechnet. Die Zahlen beziehen sich auf den Fahrzeugbestand vom Sie berücksichtigen nicht den (unabhängig von den Auswirkungen der Umweltzone) ablaufenden Prozess der Flottenmodernisierung. Bis zum Beginn der Maßnahme Umweltzone am wird der Anteil emissionsarmer Kfz höher sein als in der Tabelle 9 dargestellt. Das gilt verstärkt für die Zahlen der Jahre 2010 und 2012, die insofern keine realistischen Größen darstellen. Des Weiteren bleiben in der Tabelle 9 die Kraftfahrzeuge unberücksichtigt, die durch eine Nachrüstung mit einem Russfilter eine Schadstoffklasse höher eingestuft werden können und dadurch nicht von einem Fahrverbot betroffen sind. Auswirkungen der Umweltzone in Hannover auf die Luftqualität und Überlegungen zum 30

82 Aufwand-Nutzen-Verhältnis Die Auswirkungen der Fahrverbote für den Bereich der Feinstäube, für die ein Grenzwert festgelegt ist (PM 10 ), sind gering (geschätzt 2008: 1 bis 2 %, 2010: 3 bis 5%, 2012: 6 bis 8%). Höher sind sie jedoch bei den NOx-Emissionen (geschätzt 2008: um 5 %, 2010: 5 bis 10 %, 1012: 10 bis 15 % innerhalb stark befahrener Straßenabschnitte). Die Stadtverwaltung hat daher bei der Bewertung der eingegangenen Einwendungen erwogen, ganz auf die Einrichtung einer Umweltzone zum zu verzichten. Dies wurde jedoch insbesondere aus folgenden Gründen verworfen: - Mit der Einrichtung einer Umweltzone wird bei der Bevölkerung ein wichtiges psychologisches Signal gesetzt, schadstoffärmere Fahrzeuge zu kaufen oder auf den ÖPNV umzusteigen. - Ab dem werden in Hannover die Grenzwerte für Stickoxide überschritten, was ganz wesentlich (ca. 60 %) mit dem Verkehrsbereich zusammenhängt. Mit der Einführung der Umweltzone schon zum jetzigen Zeitpunkt haben die Betroffenen nun mehr als zweieinhalb Jahre Zeit, sich auf Fahrverbote für einen etwas größeren Personenkreis einzurichten. - Beim Feinstaub gibt es heute nur Grenzwerte für die größeren Feinstäube (PM 10 ) und nicht für die gesundheitlich noch gefährlicheren kleineren (PM 2,5 und PM 0,1 ). Diese stammen jedoch überproportional aus dem Verkehrsbereich und die Fahrverbote in der Umweltzone senken dadurch diese Feinstäube überproportional. - In der von Gesundheitsgefahren in der Umweltzone betroffenen Bevölkerung bestünde kein Verständnis, dass die Landeshauptstadt im Gegensatz zu anderen Großstädten (Berlin, Stuttgart, München sw.) auf die Einrichtung einer Umweltzone verzichtet. Ausnahmeregelungen Neben der Ausnahme über die Plaketten ( 2 Abs. 1) enthält die KennzeichnungsVO Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge( 2 Abs. 3). Die wesentlichsten sind: Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, Krankenwagen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge von Schwerbehinderten, Feuerwehr, Polizei sowie Straßenreinigungs- und Müllfahrzeuge, die durch eine weiß-rot-weiße Warneinrichtung gekennzeichnet sind. Nach 1Abs.2 der Kennzeichnungsverordnung kann die Polizei darüber hinaus in unaufschiebbaren Fällen kurzfristig eine Ausnahme vom Fahrverbot erteilen. Neben diesen Ausnahmemöglichkeiten wird für die Umweltzone Hannover folgendes festgelegt: Benzinfahrzeuge sind nur betroffen, wenn sie keinen geregelten Katalysator besitzen. Damit dürfen auch G-Kat-Fahrzeuge der ersten Generation (US-Norm) in die Umweltzone fahren, obwohl sie nach der KennzeichnungsVO keine grüne Plakette erhalten. Der Nachweis erfolgt über die Fahrzeugpapiere. Das Bundesumweltministerium hat den Städten zugesagt, die KennzeichnungsVO bezüglich dieser Fahrzeuge bis zum 31

83 entsprechend zu ändern. Historische Kfz mit dem Zusatzkennzeichen H, das sind Originalfahrzeuge, die älter als 30 Jahre alt sind, sind vom Fahrverbot auszunehmen, da sie a) nicht umrüstbar sind, b) in der Regel keine hohe Fahrleistung pro Jahr haben c) einen kulturhistorischen besonderen Wert haben und d) in der Landeshauptstadt nur schätzungsweise rund 682 Fahrzeuge betroffen sind. Nach Ansicht des Niedersächsischen Umweltministeriums müssen Besitzer von historischen Kfz keinen Ausnahmeantrag stellen, wenn diese Fahrzeuge im Luftreinhalteplan von Fahrverboten explizit ausgenommen werden. Der Nachweis über das H-Kennzeichen ist ausreichend. Schaustellerfahrzeuge werden ebenfalls vom Fahrverbot ausgenommen, da sie nur geringe Strecken in Hannover zurücklegen, und die Durchführung von Veranstaltungen wie u. a. das Schützenfest im erheblichen öffentlichen Interesse ist. Des Weiteren wird die Stadt Hannover auf Antrag weitere Ausnahmen vom Fahrverbot in besonders begründeten Fällen nach 1 (2) der Kennzeichnungsverordnung zulassen. Zur Verringerung der Startprobleme bei der Einrichtung der Umweltzone am sollen die Ausnahmegenehmigungen in der Startphase der Regelung großzügig erteilt werden. Für den Zeitraum bis werden die Ausnahmen mit einer Befristung bis max erteilt. Ausnahmen für einen kürzeren Zeitraum werden erteilt, wenn dies insbesondere zur Überbrückung von Liefer- und Wartezeiten für die Nachrüstung von Rußfiltern bzw. zur geplanten Ersatzbeschaffung nötig ist. Für diese Ausnahmefälle gilt folgender Kriterienkatalog. Ausnahme für Bewohner der Umweltzone* Fahrzeuge von Gewerbebetrieben, die in der Umweltzone stationiert sind Anlieferverkehr* Kriterien Haupt- oder Nebenwohnung innerhalb der Umweltzone und Vorliegen einer sozialen Härte, die eine Fahrzeugneubeschaffung unmöglich macht und Vorliegen besonderer Umstände, die die Nutzung des bisherigen Fahrzeuges zwingend macht. Der Firmensitz bzw. ein Filialbetrieb, eine Betriebsstätte oder ein Lager innerhalb der Umweltzone und die Nachrüstung technisch nicht möglich ist und der Ersatz des Fahrzeuges wirtschaftlich nicht leistbar ist oder der Ersatz des Fahrzeugs technisch nicht möglich ist Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern (Belieferung des Lebensmitteleinzelhandels, Apotheken, Altenheime, Krankenhäuser etc. und Wochen- und Sondermärkte) Fahrten zur Versorgung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen (insbesondere zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen und zur Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden und für soziale und pflegerische Hilfsdienste) 32

84 Spezialfahrzeuge mit geringer Laufleistung Busse Sonstige Fälle, in denen die Umweltzone angesteuert werden soll* Spezialfahrzeuge mit einer jährlichen Fahrleistung von max km (sog. Herumsteher ; z. B. Werkstattwagen von Handwerksbetrieben). Die Ausnahme wird auf jeweils ein Jahr befristet. Der Nachweis der jährlichen Kilometerleistung erfolgt über ein Fahrtenbuch. Die Busflotte des öffentlichen Nahverkehrs im Raum Hannover ist in den letzten Jahren modernisiert worden. In Ausnahmefällen (von Subunternehmern gestellte Ersatzbusse) kann es dazu kommen, dass in der nächsten Zeit noch ältere Busse (Euro 1 und schlechter) innerhalb der Umweltzone eingesetzt werden müssen. Diese solle eine befristete Erlaubnis zum Befahren der Umweltzone erhalten, da ein besonderes öffentliches Interesse an der Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs besteht und der Umstieg vom Pkw auf den ÖPNV ausdrücklich gewünscht wird. Ungeklärt ist noch, ob und wie für ausländische Busse eine Ausnahmegenehmigung organisiert werden kann, die nicht mindestens EURO 1 haben und die den ZOB Hannover ansteuern oder Touristen nach Hannover bringen. In weiteren Sonderfällen sind Ausnahmegenehmigungen möglich, wenn der Einsatz des Fahrzeuges zwingend ist, z. B. für notwendige regelmäßige Arztbesuche, für Schichtdienstleistende, die nicht auf den ÖPNV ausweichen können, für Einzelfahrten aus speziellen Anlässen wie Schwertransporte, die Überführung von Fahrzeugen mit Kurzzeitkennzeichen. * Voraussetzung immer: Die Nachrüstung des Fahrzeugs ist technisch nicht möglich und dem Halter des Fahrzeugs stehen für den beantragten Fahrzweck keine alternativen Fahrzeuge zur Verfügung. 8 Aktuelle Maßnahmen, wenn die Grenzwerte zukünftig überschritten werden: Trotz der in Kap. 8 aufgeführten Maßnahmen ist nicht gewährleistet, dass die Grenzwerte für NO 2 und PM 10 in Zukunft sicher eingehalten werden (s. "Verteilung der Luftschadstoffbelastung in der Stadt Hannover auf der Basis der neuen Emissionsfaktoren für Straßenverkehr" / 6 /). Folgende Maßnahmen sind geplant, wenn mit Grenzwertüberschreitungen zu rechnen ist: Bei Wetterlagen, bei denen erhöhte Feinstaubkonzentrationen prognostiziert werden (z. B. Inversionswetterlagen) wird die Bevölkerung aufgefordert, innerhalb des Stadtgebietes auf die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeuges zu verzichten und stattdessen den ÖPNV oder das Fahrrad zu nutzen. Außerdem wird die Bevölkerung des Stadtgebietes aufgefordert, den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen mit festen Brennstoffen, die nicht der ständigen Wärmeerzeugung dienen (Zusatzheizungen, wie z. B. Kamine oder Kaminöfen), zu unterlassen. Die Information der Bevölkerung erfolgt durch die Stadt Hannover, sobald das Niedersächsische Umweltministerum der Stadt aufgrund einer prognostizierten Inversionswetterlage die drohende Überschreitung des PM10-Tagesmittelwertes mitgeteilt hat: Information über den Inhalt des Aktionsplanes, Information über die Verkehrslage (z.b. Umleitungsstrecken im Internet), 33

85 Information besonderer Zielgruppen (z.b. Landesverband der Spediteure), Aufrufe zur Verringerung der individuellen Fahrleistung und Nutzung des ÖPNV, 9 Weitere erforderliche Maßnahmen außerhalb des kommunalen Einflussbereiches Wie dargelegt, resultiert die Belastung des Stadtgebiets von Hannover aus der Summe von Hintergrundbelastung und lokal verursachter Belastung. Durch die beabsichtigten Maßnahmen soll die Verringerung des kommunal beeinflussbaren Teils der Belastung erreicht werden. Die weit überwiegenden Belastungen entziehen sich jedoch dem lokalen Zugriff und die entsprechenden Maßnahmen sind auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zu ergreifen. Hierzu gehören insbesondere - die zügige europaweite Umsetzung des besten Standes der Luftreinhaltetechnik bei Großemittenten (Industrie, Gewerbe, Kraftwerke), - Entwicklung von anspruchsvollen Standards zur Minderung der überregionalen Emissionen, insbesondere im Bereich der Landwirtschaft. - die Weiterentwicklung anspruchsvoller Standards zur Emissionsbegrenzung hinsichtlich Partikel und Stickstoffoxiden bei neu zugelassenen Kraftfahrzeugen sowie mobilen Maschinen und Geräten (u. a. auch bei Laserdruckern u. ä.). - die Ausweitung der Maut auf vom überregionalen Verkehr besonders genutzte Bundes- und Landesstraßen. Literatur: / 1 / 1. Materialienband Feinstaub und Schadgasbelastung in der Göttinger Straße, Hannover 34

86 Niedersächsisches Landesamt für Ökologie 2003; ISSN: / 2 / 2. Materialienband MODMESS; modellgestützte Analyse der PM10- und Ozonbelastungen an den Stationen Bösel und Hannover Niedersächsisches Landesamt für Ökologie 2004; ISSN: / 3 / 3. Materialienband Aerosolbudget in einem landwirtschaftlich geprägten Gebiet in Niedersachsen Niedersächsisches Landesamt für Ökologie 2004; ISSN: / 4 / 7. Materialienband Berechnung hoch aufgelöster Emissionsdaten für einen Ballungsraum und Straßenschluchten Niedersächsisches Landesamt für Ökologie 2004; ISSN: / 5 / 9. Materialienband Beispielmaßnahme Schwerverkehr Göttinger Straße, Hannover; Immissionsprognose Niedersächsisches Landesamt für Ökologie 2004; ISSN: / 6 / 11. Materialband Verteilung der Luftschadstoffbelastung in der Stadt Hannover auf der Basis der neuen Emissionsfaktoren für Straßenverkehr" mit Ergänzung durch Materialband 11a (Betrachtung der Maßnahme Einrichtung einer Umweltzone ) Niedersächsisches Landesamt für Ökologie 2004; ISSN: /Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, Hindenburgplatz 20, Hildesheim / 7/ Die Feinstaubfreie Stadt Hannover als Zentrum für Forschung, Entwicklung und Präsentation von Technologien zur Verringerung der Feinstaubbelastung. Hamburger Umweltinstitut e. V

87 36

88 Eingereicht am um 12:05 Uhr. CDU-Fraktion ( Antrag Nr. 1461/2007 ) Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen, Stadtenwicklungs- und Bauausschuss, Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, Verwaltungsausschuss, Ratsversammlung, Stadtbezirksräte zur Kenntnis Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0925/2007, Luftreinhalte-Aktionsplan für die Landeshauptstadt Hannover Antrag zu beschließen: Die Einrichtung einer Umweltzone wird solange zurückgestellt, bis die Verwaltung nachfolgende, wirksamere Maßnahmen zur Reduzierung von Luftschadstoffwerten geprüft hat: - attraktivere Gestaltung des ÖPNV - Ausdehnung von Park & Ride - Angeboten im Stadtgebiet - Einrichtung einer "grünen Welle" (intelligente Ampelschaltungen) - Verbindlicher Lenkungsverkehr für LKWs mit mehr als 3,5 t mit Durchfahrverbot wo möglich bei gleichzeitig optimiertem Verkehrsführungskonzept im umgebenden Straßensystem - Intelligentes, verkehrsmengenbezogenes Verkehrsführungskonzept - Einführung von City-Logistik-Systemen Sämtliche Prüfergebnisse teilt die Verwaltung den an der Entscheidung zu der Drucksache beteiligten Ausschüssen schriftlich mit. Begründung: Da bislang in keiner weise untersucht worden ist, welchen Einfluss die o.g. Maßnahmen auf die Umwelt haben bzw. welche Entlastung sie gegebenenfalls bei den Feinstaub- und NOx-Emmissionen bewirken können, soll eine Prüfung erfolgen. Eine Umweltzone belastet besonders Haushalte mit geringem Einkommen und mittelständische Handwerksbetriebe. Rainer Lensing Vorsitzender - 1 -

89 - 2 - Hannover /

90 SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ( Antrag Nr. 1473/2007 ) Eingereicht am um 12:40 Uhr. Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen, Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, Verwaltungsausschuss, Ratsversammlung Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0925/2007 Luftreinhalte-Aktionsplan Antrag,, zu beschließen: 1. Der o.g. Drucksache wird grundsätzlich zugestimmt. 2. Die in der Drucksache genannte Zeitachse 2008/2010/2012 wird verkürzt:, d.h. 1. Stufe Stufe Stufe Übergangsweise wird eine großzügige Handhabung der Ausnahmeregelungen - wie in der Drucksache beschrieben vorgenommen. 4. An den Schnittstellen zwischen Straße und Schiene (S-Bahn, Stadtbahn) werden P+R-Plätze geschaffen und ausgeschildert (möglichst schon in der Region). Begründung Der Gesundheitsschutz der Menschen hat Vorrang vor den Interessen des Autoverkehrs. Der Gesundheitsschutz der Menschen hat Vorrang vor technischen und wirtschaftlichen Problemen der Autohalter. Erst mit einem Fahrverbot der Euro 3 Gruppe gibt es einen nennenswerten Einspareffekt. Um Kundinnen und Kunden der hannoverschen Innenstadt mit älteren Pkw weiterhin ihren Einkauf in der Stadt zu ermöglichen, werden an den Schnittpunkten Schiene/Straße möglichst kostenfreie Parkplätze geschaffen, die, sollten sie innerhalb der Umweltzone liegen, auch angefahren werden dürfen

91 Christine Kastning Fraktionsvorsitzende Lothar Schlieckau Fraktionsvorsitzende Hannover /

92 Eingereicht am um 14:22 Uhr. CDU-Fraktion ( Antrag Nr. 1484/2007 ) Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen, Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, Verwaltungsausschuss, Ratsversammlung Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0925/2007 Luftreinhalte-Aktionsplan für die Landeshauptstadt Hannover Antrag, Die Verwaltung wird beauftragt, im Stadtgebiet Hannover auf allen Hauptstraßen eine Verkehrszählung durchzuführen. Dabei soll der Anteil leichter und schwerer Nutzfahrzeuge getrennt ermittelt werden. Auf der Basis dieser Daten wird eine neue, aktuelle Berechnung der tatsächlich durch den Kraftfahrzeugverkehr verursachten Luftbelastung durchgeführt. Begründung Zur Beurteilung der Luftqualität in Hannover und als Grundlage für die Einführung einer Umweltzone, wird die Luftbelastung durch den Kraftfahrzeugverkehr nur an der Göttinger Straße gemessen, für den Rest des Stadtgebietes aber mit Hilfe von Rechenmodellen ermittelt. Bei den Untersuchungen des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie in der Göttinger Straße wurde festgestellt, dass die von der Stadt Hannover gestellten Verkehrsdaten erheblich von den tatsächlich gezählten Verkehrsdaten abweichen. Besonders der für die Feinstaub- und NOx-Belastung maßgebliche Lkw-Anteil war real um mehr als 50% niedriger und wurde daraufhin für das gesamte Stadtgebiet für die weiteren Berechnungen lediglich geschätzt. Die Einführung einer Umweltzone wird mit zu hohen Schadstoffwerten in Hannover begründet. Das kann jedoch nur dann seriös behauptet werden, wenn dieser Aussage zuverlässige Berechnungen zugrunde liegen. Dies ist derzeit nicht der Fall. Rainer Lensing Vorsitzender Hannover /

93 Eingereicht am um 15:00 Uhr. FDP-Fraktion ( Antrag Nr. 1493/2007 ) Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen Antrag der FDP-Fraktion zu einer Anhörung zu dem Themenkomplex Luftreinhalte-Aktionsplan Antrag, Die FDP-Ratsfraktion beantragt eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Umwelt und Grünflächen unter Beiladung der Mitglieder des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschaftsund Liegenschaftsangelegenheiten zu dem Themenkomplex Luftreinhalte-Aktionsplan. Die Anhörung soll unter anderem der Beantwortung der Frage dienen, ob die Einrichtung einer Umweltzone in Gestalt der DS 0925/2007 und des Änderungsantrags 1473/2007 eine geeignete und verhältnismäßige Maßnahme zur Verringerung der Gefahr der Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für PM10 darstellt. Schließlich soll aber auch erörtert werden, ob der Grad des Verursacherbeitrages durch den lokalen Verkehr des betroffenen Gebietes - vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit der Mittel anstatt der Anordnung eines Verkehrsverbotes nicht besser durch Alternativmaßnahmen vermindert werden kann. Die FDP-Ratsfraktion schlägt daher - nicht abschließend - folgende Institutionen bzw. Einzelpersonen zur Anhörung vor: Handwerkskammer Hannover HAUS & GRUND Hannover, Verband der privaten Wohnungswirtschaft e.v. Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.v. Niedersächsisches Umweltministerium Dr.-Ing. Wolfgang Bächlin, Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH Co. KG, Büro Karlsruhe Prof. Dr. Norbert Krug, Abteilung Klinische Allergie-, Asthma und Inhalationsforschung, Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin Begründung erfolgt mündlich - 1 -

94 Wilfried H. Engelke Fraktionsvorsitzender Hannover /

95 Eingereicht am um 15:00 Uhr. Fraktion Das Linksbündnis ( Antrag Nr. 1492/2007 ) Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen, Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschafts- und Liegenschaftanagelegeheiten, Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung, Verwaltungsausschuss, Ratsversammlung Änderungsantrag der Fraktion Das Linksbündnis zu Drucks. Nr. 0925/2007, Luftreinhalte-Aktionsplan Antrag, Die Drucksache 0925/2007 wird durch folgende Regelungen ergänzt: In Abschnitt 7.11 des Luftreinhalte-Aktionsplans Einrichtung einer Umweltzone" wird der Kriterienkatalog für Ausnahmen (S. 32) um folgende Kriterien erweitert: Ausnahmen für 1. Bewohner der Umweltzone Vorliegen einer sozialen Härte, die eine Fahrzeugneubeschaffung unmöglich macht oder das Fahrzeug ist wirtschaftlich nicht nachrüstbar, d.h. die Nachrüstkosten sind höher als der Zeitwert und..." 2. Fahrzeuge von Gewerbebetrieben, die in der Umweltzone stationiert sind...die Nachrüstung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist und Verkehr mit dem ungenügenden, eigenen Fahrzeug aus unaufschiebbaren und überwiegenden Gründen des Allgemeinwohls oder aus überwiegenden und unaufschiebbaren Interessen des Einzelnen erforderlich ist, insbesondere wenn die gewerbliche Tätigkeit, z.b. Fertigungs- und Produktionsprozesse, auf andere Weise nicht aufrechterhalten werden kann und..." Begründung Obwohl der vorgelegte Entwurf zum Luftreinhaite-Aktionsplan aufgrund der zu erwartenden Verbesserungen der Luftqualität in der Landeshauptstadt zu begrüßen ist, verlangt er sowohl von Bewohnerlnnen als auch von Unternehmen kurzfristig zu leistende Investitionen und stellt zum Teil eine hohe finanzielle Belastung dar. Umrüstungskosten z.b. für LKW können bei bis zu Euro liegen und überschreiten damit oft den Zeitwert eines Fahrzeugs. Sie sollten daher im Ausnahmenkatatog berücksichtigt werden

96 Die vorgeschlagenen Ergänzungen zu den Ausnahmeregeiungen sollen verhindern, dar gerade kleine Unternehmen und Selbstständige in ihrer Existenz gefährdet werden und geben diesen mehr Zeit, Rücklagen zu bilden und auf ein umweltfreundliches Fahrzeug umzusteigen. Diese Frist sollte auch Einwohnerinnen der Umweltzone mit zu ersetzenden Fahrzeugen eingeräumt werden. Jeremy Krstic stellv.fraktionsvorsitzender Hannover /

97 Landeshauptstadt Beschlussdrucksache b In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung Nr. Anzahl der Anlagen Zu TOP 1354/ Luftreinhalte-Aktionsplan: Üpl. Verpflichtungsermächtigung für Ersatzbeschaffungen städtischer Kraftfahrzeuge Antrag, bei der Haushaltsmanagementkontierung Fahrzeuge, Fahrzeugbeschaffung - gemäß 91 Abs. 5 NGO einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2008 in Höhe von 1,25 Mio. Euro zuzustimmen. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Reduzierungen bei Lenther Chaussee, bisher besteht eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2008 in Höhe von Diese Verpflichtungsermächtigung wird um reduziert Grunderwerb, bisher besteht eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2008 in Höhe von Diese Verpflichtungsermächtigung wird um reduziert. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen. Kostentabelle Die Verwaltung geht bezogen auf den hier vorliegenden Antrag von Kosten in Höhe der oben genannten Verpflichtungsermächtigung (1,25 Mio. ) aus. Der finanzielle Aufwand für sämtliche Ersatzbeschaffungen beträgt voraussichtlich 3,5 Mio.. Begründung des Antrages - 1 -

98 Der städtische Fuhrpark der Fachbereiche besteht aus ca. 740 Kraftfahrzeugen und Arbeitsmaschinen. Davon sind etwa 120 nicht nachrüstbare Kraftfahrzeuge, die für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, durch den Luftreinhalte-Aktionsplan bzw. durch das Fahrverbot in der Umweltzone ab dem betroffen und zu ersetzen. Der finanzielle Aufwand für diese Ersatzbeschaffungen beträgt voraussichtlich 3,5 Mio.. Der käufliche Erwerb dieser Kraftfahrzeuge auf der Grundlage einer Finanzierung durch Kommunalkredite ist langfristig grundsätzlich wirtschaftlicher und sparsamer als eine Leasingfinanzierung, weil die Refinanzierung der Leasinggeber üblicherweise zu marktüblichen und damit höheren Zinskonditionen erfolgt. Es ist vorgesehen, das Beschaffungsverfahren für etwa 70 der betroffenen Fahrzeuge bereits jetzt einzuleiten. Dafür ist die beantragte überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,25 Mio. erforderlich. Zusätzlich stehen als VE zu Lasten 2008 noch 0,30 Mio. planmäßig zur Verfügung. Die darüber hinaus noch erforderlichen Mittel für die Beschaffung der weiteren 50 Kraftfahrzeuge werden im Rahmen der Haushaltsplanung für 2008 bzw. der Mifrifi vorgesehen. Die mit der Ersatzbeschaffung durch den LRP verbundenen Ausgaben sind unabweisbar, weil eine gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung dieser Maßnahmen besteht. Mit der EU-Luftqualitätsrichtlinie (EG-RL 96/62) und deren Tochterrichtlinien werden Luftqualitätsziele zur Vermeidung bzw. Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt in allen Mitgliedsstaaten der EU festgelegt. Durch eine Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 22. Verordnung zur Durchführung des BImSchG wurden diese Richtlinien in nationales Recht umgesetzt, so dass nun für Hannover der Luftreinhalte-Aktionsplan aufzustellen ist / Hannover /

99 Landeshauptstadt Beschlussdrucksache b In die Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz In den Stadtbezirksrat Nord In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen In den Sportausschuss In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung Nr. Anzahl der Anlagen Zu TOP 2060/ Betrieb eines Naturbades Hainholz Antrag, der Vergabe des Betriebs des Hainhölzer Bades nach dem Umbau in ein Naturbad an den Verein Zündholz e.v., Schulenburger Landstr. 58, Hannover, zu den in der Begründung genannten Bedingungen zuzustimmen. Der auszuhandelnde Pacht- oder Erbbaurechtsvertrag wird nach Abschluss der noch zu führenden Detailverhandlungen den zuständigen Ratsgremien zur Kenntnis vorgelegt. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Der Umbau des Hainhölzer Bades in ein Naturbad und in einen Stadtteilpark erhält bzw. fördert das Sport- und Freizeitangebot im Stadtteil Hainholz und berücksichtigt die Bedürfnisse von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen gleichermaßen. Die bisherigen und neu hinzu gekommenen Nutzungsmöglichkeiten wie z.b. Schwimmen, Spielen, Spazierengehen und Picknicken sind in mehreren Bürgerbeteiligungsverfahren abgestimmt worden und als geschlechtsspezifisch neutral anzusehen. Eine besondere Betroffenheit von Frauen ist bei der Vergabe der Betriebsführung nicht erkennbar. Frauen können die Anlage in gleichem Umfang wie Männer nutzen. Dabei liegen der Verwaltung keine geschlechtsspezifischen Zahlen der Besucher speziell für das Hainhölzer Bad vor. Die Auswertung der Besucherstatistik in den Hallenbädern macht aber deutlich, dass Frauen und Männer die Bäder fast zu gleichen Anteilen nutzen

100 Kostentabelle Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen: Investitionen in bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position Einnahmen Verwaltungshaushalt; auch Investitionsfolgekosten Einnahmen Finanzierungsanteile von Dritten Einnahmen insgesamt Ausgaben Erwerbsaufwand Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung Personalausgaben Einrichtungsaufwand Investitionszuschuss an Dritte Ausgaben insgesamt Finanzierungssaldo Betriebseinnahmen sonstige Einnahmen Finanzeinnahmen von Dritten 0,00 Einnahmen insgesamt Ausgaben in p.a. 0,00 bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position Sachausgaben , Zuwendungen Kalkulatorische Kosten 0,00 Ausgaben insgesamt 0,00 Überschuss/ Zuschuss , ,00 Die Landeshauptstadt Hannover hat in den beiden letzten Jahren dem Verein Freie Schwimmer für den Betrieb des Hainhölzer Bades einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von p.a. gezahlt. Für den Betrieb eines Naturbades ist vorgesehen, in den ersten drei Betriebsjahren je nach Betriebsergebnis des Betreibers einen Verlustausgleich in Höhe von max zu zahlen, so dass gegenüber heute eine Einsparung von mindestens erfolgt. Außerdem fällt eventuell einmalig eine Ablösesumme an den Verein Freie Schwimmer in Höhe von an. Begründung des Antrages Mit der DS 2144/2005 hat der Rat den Umbau des Hainhölzer Bades in ein Naturbad beschlossen. Mit der DS 2515/2005 hatte die Verwaltung darüber informiert, dass mit Hilfe eines Interessenbekundungsverfahrens ein Betreiber gesucht wird. Grundlage für das Verfahren sind die Bedingungen der Stadt Hannover für den zukünftigen Betrieb des Bades, die in der Anlage zu dieser Drucksache genannt worden sind. Auf das in den Monaten Februar bis März 2006 durchgeführte Verfahren haben sich vier Interessenten gemeldet. Von den Bewerbern sind fehlende Unterlagen und ergänzende Angaben angefordert worden, die in der vereinbarten Frist lediglich von den Vereinen Zündholz und Freie Schwimmer Hannover vorgelegt worden sind. Mit beiden wurden weitere Gespräche über nicht aus den schriftlichen Unterlagen sich ergebende Details geführt. Als - 2 -

101 Anlage 1 sind die Einzelheiten der beiden in die Endauswahl gekommenen Interessenten detailliert vergleichend dargestellt

102 Nach der Bewertung der eingereichten Unterlagen sind zwei Bewerber aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden, da die Angaben in weiten Teilen den Bedingungen der Stadt nicht entsprochen haben. Der eine, der bisherige Pächter der Gaststätte im Hainhölzer Bad, hat insbesondere kein schlüssiges Konzept für den Badbetrieb vorgelegt. Der andere, ein privater Betreiber eines Naturbades, verlangte eine vollständige Kostenrisikoübernahme für den Badbetrieb und hatte außerdem kein Interesse am Gastronomiebereich. Die Verwaltung hatte in der ersten Gesprächsrunde alle Bewerber aufgefordert, mögliche Kooperationen zu prüfen, um im Interesse eines bestmöglichen Betriebs des Bades als öffentliche Einrichtung die zweifellos vorhandenen Stärken zu bündeln. Von den beiden in die Endauswahl gekommenen Bewerbern ist der Verein Zündholz zu einer Kooperation bereit, der Vorstand der Freien Schwimmer hat sie ausdrücklich abgelehnt. Nach der Auswertung der eingereichten Unterlagen schlägt die Verwaltung vor, den Betrieb des Naturbades an den Verein Zündholz zu übertragen. Der Verein basiert auf dem im Stadtteil gegründeten Stadtteilforum und stellt eine entsprechende Vertretung der Bürger dar. Mit dem Verein ist besprochen, dass dieser den Badbetrieb bei entsprechendem Ratsbeschluss zum übernehmen würde. Parallel zum Beratungsverfahren dieser Drucksache wird das erforderliche Vertragswerk erarbeitet. Im weiteren Verfahren wird es dem Verein freigestellt, dass der Vertrag entweder mit einer zurzeit angestrebten Genossenschaft oder einer GmbH geschlossen wird., welche sich aus dem gleichen Personenkreis rekrutieren. Die Verwaltung hat folgende Kriterien für die Bewertung herangezogen: 1. Betrieb des Bades: Hier hat der Verein Freie Schwimmer aufgrund des Betriebs des alten Hainhölzer Bades bessere Vorerfahrungen. Die speziellen Kenntnisse für den Betrieb des Naturbades müssen sich aber beide Vereine aneignen. Der Verein Zündholz wird vor der Übernahme zwei Personen in der speziellen Naturbadbetreuung schulen lassen. Er hat dem Verein Freie Schwimmer eine Kooperation beim Badbetrieb angeboten und wird dies trotz der bisherigen Ablehnung erneuern, wenn man den Gesamtzuschlag erhält. Die Verwaltung wird, wie in der Ausschreibung festgelegt, in dem noch abzuschließenden Vertrag einen Nachweis fordern, dass Mitarbeiter entsprechend geschult sind und auch Fachpersonal für die Wasseraufsicht vorhanden ist. 2. Bewirtschaftungskonzept: Das Konzept des Vereins Zündholz sieht vor, dass die Gaststätte als Restaurant und Kommunikationsort ganzjährig geöffnet ist, die auch die Badgäste versorgt. Ein Biergarten in der Sommersaison und ein Eiscafe sind vorgesehen, ebenso Sport-, Fitness- und Wellness-Angebote. Kursangebote im Bereich Sport für Kinder und Jugendliche sowie Präventionssport für Senioren sollen für zusätzliche Besucher sorgen. Der Standort soll zu einem herausragenden Veranstaltungsort im Stadtteil entwickelt werden. Angestrebt wird die Durchführung regelmäßiger Veranstaltungen auf dem Gelände in Kooperation mit anderen Institutionen. Der Verein Freie Schwimmer hat dazu kein Konzept vorgelegt. Der Verein würde wie bisher die gesamte Gastronomie an einen geeigneten und aufgeschlossenen Gastwirt übertragen. Er sieht einen Vorteil darin, wenn im Technikhaus ein zusätzlicher Raum für Veranstaltungen eingerichtet werden könnte. Der Schützenverein SG Hainholz hat schriftlich Interesse bekundet, seine Schießanlage dorthin zu verlegen

103 Er würde die Anlagen dem Kulturtreff und dem Stadtteilbüro kostenlos zur Verfügung stellen und auch eigene soziale Veranstaltungen anbieten. Der Verein sieht aber in erheblichem Umfang offene Fragen und Probleme zur Finanzierung und Durchführung in Konkurrenz zum Badbetrieb und durch die Nähe zur Wohnbebauung. 3. Investitionen Beide Bewerber sehen einen Investitionsbedarf in Höhe von rd für u.a. Sanierung des Umkleidegebäudes, energetische Sanierung, Umbau des Technikgebäudes. Städtische Mittel stehen dafür im Haushalt nicht zur Verfügung. Der Verein Freie Schwimmer hat dargelegt, dass er die für erforderlich angesehenen Investitionen mit Eigenmitteln bzw. durch Eigenleistungen, Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln und Kreditaufnahmen finanzieren will. Die Errichtung des Biergartens ist durch den Wirt vorgesehen. Der Verein Zündholz rechnet damit, dass die beabsichtigten Investitionen zu 60 % aus Städtebauförderungsmitteln finanziert werden und darüber hinaus Sondermittel eingesetzt werden können. Grundsätzlich ist der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für Maßnahmen zur Modernisierung nach Rücksprache mit dem Land möglich, vorausgesetzt, dass in Zukunft in ausreichendem Umfang Mittel vom Land gewährt werden. Der maximale Umfang der einzusetzenden Mittel ergibt sich aus der Höhe der unrentierlichen Kosten. Diese wären detailliert nachzuweisen. Bei beiden Finanzierungskonzepten kann noch nicht abschließend beurteilt werden, ob das von den Betreibern gewünschte Investitionsvolumen im Gesamtumfang realisiert werden kann. Insbesondere sind verbindliche Aussagen zu den Städtebauförderungsmitteln erst nach entsprechender Detailplanung und Antragstellung möglich, wofür jedoch erst ein Grundsatzbeschluss über die zukünftige Betreiberschaft erforderlich ist. Das Investitionsund Finanzierungskonzept von Zündholz e.v. ist jedoch wesentlich konkreter durchgeplant und insgesamt schlüssiger. 4. Kosten des Betriebs des Naturbades Beide Bewerber haben eine Kalkulation für die Betriebskosten vorgelegt, die aber nur als Grundlage angesehen werden kann, da aufgrund fehlender Erfahrungen mit einem Naturbad z.t. mit Annahmen und allgemeinen Erfahrungswerten gearbeitet werden musste. Sie haben unterschiedliche Basiswerte bei Einnahmen und Ausgaben zugrunde gelegt. Die Angaben des Vereins Zündholz zu den für die Zukunft erwarteten Einnahmen und Ausgaben des Badbetriebs haben nach Einschätzung der Verwaltung eine höhere Aussagekraft als die des Vereins Freie Schwimmer. Der Verein Freie Schwimmer kann die Betriebsführung des Bades aus eigenen Mitteln nicht finanzieren und erwartet für die ersten drei Betriebsjahre einen vollständigen Verlustausgleich durch die Landeshauptstadt Hannover. Auf Basis der Erfahrungen der ersten drei Jahre soll dann die Höhe des anschließenden Zuschusses neu verhandelt werden. Der Verein Zündholz kann nach den vorgelegten Zahlen ein ausgeglichenes Betriebsergebnis erreichen, wünscht jedoch wegen der Unsicherheit der Startsituation eine Risikoabdeckung. Die Verwaltung schlägt vor, einen Ausgleich des im Detail nachzuweisenden Defizits für die ersten drei Betriebsjahre vorzusehen, der jedoch auf max pro Jahr begrenzt wird. danach wird kein Zuschuss mehr gezahlt

104 Damit ist der Zuschussbedarf von Zündholz e.v. kalkulierbarer und absehbar niedriger. 5. Zukünftige Nutzung des Bades durch den Verein Freie Schwimmer Der Verein Freie Schwimmer nutzt einen Teil des Gebäudekomplexes als Clubhaus und die Vereinsmitglieder können das Bad bislang kostenlos nutzen. Mit dem Verein Zündholz e.v. ist vereinbart, dass in den zu schließenden Vertrag folgende Punkte aufgenommen werden: - der Verein Freie Schwimmer kann ihren Geschäftsstellenraum im bisherigen Umfang gegen Erstattung der Betriebskosten weiter nutzen. - die Freien Schwimmer können den Clubraum für Eigenveranstaltungen des Vereins unter Terminabstimmung mit den übrigen Nutzungen gegen Betriebskostenerstattung bis zu fünf mal jährlich nutzen. - Mitglieder der Vereins Freie Schwimmer können das Freibad analog zu Nutzungen anderer Vereine in anderen Freibädern durch den Erwerb von Trainingskarten nutzen. - Im Zuge der Umbaumaßnahmen ist geplant, den Betrieb der Sauna einzustellen. Sollte der Verein Freie Schwimmer einen rechtlichen Anspruch auf Zahlung des noch vorhandenen Restwertes der von ihnen getätigten Investitionen in die Sauna haben, so wird dieser von der Landeshauptstadt übernommen. (Der Verein Freie Schwimmer haben einen derartigen Rechtsanspruch bisher noch nicht nachgewiesen; er könnte ggfs. bei max liegen.). Dez. V Hannover /

105 Anlage 1 zur Drucksache Nr. /2006 Hainhölzer Bad - Interessenbekundungsverfahren Gegenüberstellung der beiden zur Schlussentscheidung anstehenden Angebote Zündholz e.v. Schulenburger Landstr Hannover Vertreten durch: Dr. M. Müller 1. Vorsitzende S. Tasche stv. Vorsitzende Erstes Angebot Konzept Badbetrieb: 3 Personen werden fachkundig ausgebildet bzgl. Kenntnisse der speziellen biologischen und technischen Unterhaltung der Naturbadanlage und der Beaufsichtigung des Badebetriebs (Rettungsschwimmer) Kooperationsmöglichkeit mit den FSH ist möglich. Ein Fehlbetrag möglich zwischen und p.a. muss durch kommunale Zuwendung abgedeckt werden. Einfluss darauf haben höhere Unterhaltungs- und Reparaturkosten für den Sanitär- und Umkleidebereich, die erneuert werden müssen. Konzept Gastronomie/Gaststätte: Zentraler Dreh- und Angelpunkt, als Restaurant und Kommunikationsort im Stadtteil ist die Gastronomie, ganzjährig geöffnet mit ausreichend eigenem Publikum, das auch die Badgäste versorgt. Biergarten in der Sommersaison und Eiscafe. Für die notwendigen Investitionen ist ein Investor zu finden. Sport-, Fitness- und Wellness-Angebote sind am Standort vorgesehen. Bau einer Sauna könnte ergänzen. Kursangebote im Bereich Sport für Kinder und Jugendliche sowie Präventionssport für Senioren sollen für zusätzliche Besucher sorgen. Standort ist zu einem herausragenden Veranstaltungsort im Stadtteil zu entwickeln. Angestrebt wird die Durchführung regelmäßiger Veranstaltungen auf dem Gelände in Kooperation mit anderen Institutionen. Kooperationsmöglichkeit mit dem heutigen Pächter ist möglich. Konzept Instandhaltung und Pflege Gebäude, Investitionen Verein sieht Investitionsbedarf in Höhe von je nach Standard, für die Kapitalkosten zwischen und p.a. entstehen. Dafür sind Fördermittel und Zuwendungen in Höhe von 55 % angesetzt worden. Freie Schwimmer Hannover von 1919 e.v., Voltmerstr. 56, Hannover Vertreten durch: Fr. Rau 1. Vorsitzende M. Burgfeld 2. Vorsitzender Erstes Angebot Angebot kann ohne städt. Zuschüsse nicht abgegeben werden, da wesentliche Faktoren zur Errechnung der Betriebskosten des Naturbades nicht bekannt sind. Einige Auflagen der Ausschreibung sind nachteilig und kostenintensiv für den Betreiber, dass die Betriebsführung aus eigenen Mitteln nicht finanziert werden kann. Kein Konzept, lediglich Aussage darüber dass die Pacht in angemessenem Verhältnis zu den Einnahmemöglichkeiten stehen muss. Pachteinnahmen decken z.z. die laufenden Unterhaltskosten und bieten geringen Spielraum für erforderliche Modernisierungen. Sauna: Ausstattung entspricht z.z. nicht Standard, zunächst müssen mindestens investiert werden, Umkleideräume fehlen. Verkaufspavillon auf der Terrasse ist im Eigentum des Vereins. Vorteil, wenn im Technikhaus ein zusätzlicher Raum für Veranstaltungen eingerichtet werden könnte. Verein würde die gesamte Gastronomie an einen geeigneten und aufgeschlossenen Gastwirt übertragen. Verein würde die Anlagen dem Kulturtreff und dem Stadtteilbüro kostenlos zur Verfügung stellen und auch eigene soziale Veranstaltungen anbieten. Verein sieht offene Fragen und Probleme zur Finanzierung und Durchführung in Konkurrenz zum Badbetrieb und durch die Nähe zur Wohnbebauung. Verein sieht Investitionsbedarf in verschiedenen Bereichen in Höhe von , die ohne städt. Zuwendungen oder mit Hilfe von Städtebauförderungsmitteln nicht finanzierbar sind. Verein würde Investitionen, die über Fördermittel hinausgehen, nur finanzieren, wenn Stadt Finanzhilfen gewährt.

106 Konzept Pflege und Unterhaltung Liegewiese/Parkfläche, Wege Keine Aussage Konzept Vereinsnutzung FSH Nur Aussage, dass das Nutzungsrecht der FSH schwierige Bedingungen schafft, Klärung ist erforderlich Sonstiges Finanzielle Forderung an die Stadt: Abdeckung eines möglichen Fehlbetrags nach Abhängigkeit zu den Besucherzahlen zwischen bei Badegästen und bei Badegästen * * im Durchschnitt der letzten drei Jahre lag die Zahl der Badegäste bei p.a. 2 Keine Aussage Keine Aussage Verein würde Investitionen, die über Fördermittel hinausgehen, nur finanzieren, wenn Stadt Finanzhilfen gewährt Ergänzungen am Ergänzungen am Vertrag: Vertragspartner ist zunächst Zündholz e.v. bis zur Gründung und Stabilisierung der geplanten Genossenschaft, auf die die Verträge übertragen werden sollen, insbesondere ein Betriebsführungsvertrag über 25 Jahre. Der Verlustausgleich wird bei entsprechendem Nachweis auf max innerhalb der ersten drei Jahre beschränkt. Danach Bewirtschaftung auf eigenes Risiko. Ziel der vorgesehenen Investitionen i.h.v. rd Um- und Ausbau der vorhandenen Gebäude soll es sein, das Bad mit seinen Einrichtungen zu einem zentralen Standort für soziale und kulturelle Aktivitäten im Stadtteil zu entwickeln. Entsprechende Erfolg versprechende Kooperationsgespräche werden geführt. Die gegenwärtig vorhandenen Angebote in Räumen und auf Flächen muss erweitert werden. Investitionen sollen von einer Genossenschaft vorgenommen werden. Verein ist alleiniger Vertragspartner der Stadt und würde mit dem derzeitigen Pächter der Gaststätte einen Pachtvertrag abschließen. Für die ersten drei Betriebsjahre erwartet der Verein einen vollständigen Verlustausgleich, danach sollte eine langfristige Vereinbarung abgeschlossen werden. Investitionen sind vorgesehen für - Umbau und Sanierung Umkleidegebäude ( abzgl. Eigenleistung = ) - Ersatz Umkleideschränke und Vergrößerung des Abstellplatzes für Fahrräder incl. Videoüberwachung - Sanierung Dach und Kellergeschoss des Klubheims (rd ) sowie Sanierung des Dachs der Gaststätte und Bau einer Wohnung auf dem Dach (rd ) - energetische Sanierung - Biergarten (Finanzierung v durch Eigenmittel des Wirtes) - Umbau des Technikhauses für andere Nutzung kann erst nach Entkernung vorgenommen werden. Der Schützenverein SG Hainholz hat schriftlich Interesse bekundet, seine Schießanlage dorthin zu verlegen. - Umbau der WC-Außenanlage Verein hat Kontakt zur Gewerbeberatung und Gewerbesozialplanung StadtUmBau aufgenommen und wird sich bei der Finanzierungsplanung beraten lasen. Kooperationsgespräche sowohl mit dem Vorstand der Freien Schwimmer als auch mit dem derzeitigen Wirt sind gescheitert. Gleichwohl hält Zündholz die FSH als Partner für den Betrieb des Bades für geeignet. Eine Kooperation mit einem anderen Betreiber wird ausgeschlossen. Weitere Problempunkte aus Sicht des Vereins sind - Parkplatz - Umzäunung des Geländes.

107 Ergänzungen am Der Verein will den Betrieb des Bades in jedem Fall zum übernehmen, auch wenn bis dann keine Genossenschaft gegründet ist. Sollte es dauerhaft nicht zu einer Genossenschaftsgründung kommen, so ist der Dauerbetrieb durch den Verein oder eine zu gründende GmbH geplant. 3 Die in der Ausschreibung vorgegebene Berücksichtigung der Interessenlage der Freien Schwimmer (Geschäftsstelle, Raum- und Badnutzung) wird vollständig akzeptiert.

108 Eingereicht am um 08:30 Uhr. Ratsversammlung Gruppe Hannoversche Linke ( Antrag Nr. 0646/2007 ) Antrag der Gruppe Hannoversche Linke zur Einrichtung einer Haushaltsstelle zur Aufstellung von Hundeklos Antrag, Die Ausschüsse und der Rat der Landeshauptstadt Hannover mögen beschließen: Zur Aufstellung des Haushaltes 2008 ist durch die Verwaltung eine Haushaltsstelle einzurichten, die es ermöglicht, flächendeckend im Stadtgebiet Hundeklos aufzustellen, regelmäßig zu befüllen, zu entleeren und zu erneuern. Diese Haushaltsstelle ist dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün zuzuordnen. Begründung Aus den Stadtbezirksräten und von Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt kommen kontinuierlich Anfragen zum Aufstellen von Hundekottütenspendern, sowie der Verund Entsorgung dieser Behälter. Da diese Spenderboxen ein Mittel zur Hundekotreduzierung auf Straßen und Plätzen sind, und damit zu einem angenehmeren Leben in unserer Stadt beitragen, sind diese Boxen flächendeckend im Stadtgebiet aufzustellen. Zurzeit ist das Aufstellen der Tütenspender eher zufällig und an Spender und Paten gebunden. Frank Nikoleit, stv. Gruppenvorsitzender Hannover /

109 Landeshauptstadt In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung Nr. Anzahl der Anlagen Zu TOP 1. Stellungnahme 0646/2007 S1 0 Antrag der Gruppe Hannoversche Linke zur Einrichtung einer Haushaltsstelle zur Aufstellung von Hundeklos Die Verwaltung schlägt aus folgenden Gründen vor, den Antrag abzulehnen: Gemäß dem 18 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Ordnung über die Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt hat derjenige, der ein Tier hält oder führt, nach abfallrechtlichen Vorschriften die durch dieses Tier verursachten Kotverunreinigungen als Abfall zu entsorgen. Dieses bedeutet, dass derjenige, der seinen Hund seine Notdurft irgendwo verrichten lässt, diesen Kot auch zu beseitigen hat. Eine Übertragung dieser Pflicht von den Tierhaltern auf die Stadt Hannover war und ist nicht gewollt. Auch der immer wiederkehrende Hinweis, dass mit der Zahlung der Hundesteuer die Verpflichtung der Reinigung und Entsorgung auf die Kommune übergegangen sei, ist falsch. Um das Problem von Hundekotverschmutzungen zu entgegnen, wird regelmäßig mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) das Thema "Verschmutzung der Straßen und Fußwege mit Hundekot" erörtert und Maßnahmen diskutiert. Erfahrungen aus anderen Städten haben gezeigt, dass eine Aufstellung von Hundekottütenspendern nur sehr begrenzt und temporär dem Problem Abhilfe schafft, da diese Spender nicht nur vermehrt dem Vandalismus zum Opfer fallen, sondern auch von der Bevölkerung nur begrenzt angenommen werden. In der Stadt Hannover werden immer wieder von Tierschutzverbänden in ehrenamtlicher Verantwortung punktuell die Spender aufgestellt, aufgefüllt und gewartet und deren Kosten übernommen. Eine wesentliche Verbesserung tritt leider nachhaltig nicht ein. Auch der Service von aha, auf den Fahrzeugen der Stadtreinigung "Plastikbeutel" mitzuführen, um im Notfall helfen zu können, wird äußerst selten angenommen

110 Zusätzlich zu den Flyern mit Tipps und Hinweisen, die alle Hundebesitzer bei der Neuanmeldung ihres Hundes automatisch erhalten, wird die Stadt Hannover gemeinsam mit aha Mitte diesen Jahres eine weitere Kampagne starten, die die Hundebesitzer auf ihre Pflichten hinweist. Eine solche Kampagne erscheint deshalb sinnvoll, da es sich nicht um ein Versorgungsproblem mit Plastikbeuteln und ein Entsorgungsproblem in Papierkörben und Mülltonnen handelt, sondern um das Verständnis der Hundebesitzer zu wecken, dass sie für die Entsorgung der Notdurft zuständig sind. Kostentabelle Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Dez. V Hannover /

111 Eingereicht am um 12:05 Uhr. CDU-Fraktion ( Antrag Nr. 1462/2007 ) Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen, Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschafts- und Liegenschaften, Verwaltungsausschuss und Ratsversammlung Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0646/2007, Einrichtung einer Haushaltstelle zur Aufstellung von Hundeklos Antrag zu beschließen: Bevor eine flächendeckende Aufstellung von Hundekottütenspendern erfolgt, soll zunächst anhand eines Pilotprojektes die Akzeptanz untersucht werden. Dazu sollen an noch festzulegenden max. 10 Standorten, z.b. in Fußgängerzonen oder an anderen häufig frequentierten Stellen im Stadtgebiet, Tütenspender und Abfallkörbe aufgestellt werden. Nach einem halben Jahr soll der Rat über den Ausgang dieses Versuches unterrichtet werden. Begründung: Ehe eine flächendeckende Aufstellung dieser Spender erfolgt, die mit erheblichen Kosten bzw. Folgekosten verbunden ist, sollte zunächst die Akzeptanz durch die Hundebesitzer/innen untersucht werden. Dadurch wird eventuell eine Verschwendung von Geldmitteln verhindert. Rainer Lensing Fraktionsvorsitzender Hannover /

112 Landeshauptstadt Beschlussdrucksache b In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen In den Verwaltungsausschuss An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis) Nr. Anzahl der Anlagen Zu TOP 1332/ Bebauungsplan Nr Steckerstraße Bebauungsplan der Innenentwicklung Aufstellungsbeschluss Antrag, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB zu beschließen. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Gender-Aspekte wurden ausführlich geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer durch die Planung sind nicht erkennbar. Im Übrigen sind folgende positiven Aspekte zu erwarten: Das Baurecht trägt bei zur Nachverdichtung der gewachsenen Baustruktur, so dass neu entstehende Wohnungen die vorhandene Infrastruktur in Anspruch nehmen können. Kostentabelle Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Begründung des Antrages Der Bebauungsplan Nr. 613 vom ist aufgrund eines Formfehlers nicht rechtsverbindlich geworden. Es liegt somit für den Bereich derzeit kein gültiger Bebauungsplan vor. Der Bereich liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, entsprechend liegt Baurecht gemäß 34 BauGB vor. Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für diesen Bereich soll den Formfehler heilen, die städtebauliche Entwicklung neu ordnen und die planerischen Ziele festsetzen. Für das Gebiet wurde bereits im September 2000 ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Ziele der Planung waren den heutigen sehr ähnlich, haben sich jedoch insbesondere im - 1 -

113 Hinblick auf die Reduzierung der geplanten Spielplatzfläche verändert. Folgende Änderungen gegenüber dem Bebauungsplan 613 sind vorgesehen: - Die großflächige Erweiterung des bestehenden Kinderspielplatzes nach Norden wird aufgegeben. Ein derartiger Bedarf ist in diesem Bereich nicht festzustellen (s. Abschnitt Spielflächenbedarf). - Das bestehende Gebäude an der Klusmannstraße 3, das zuvor von der Spielplatzerweiterung überplant war, soll erhalten bleiben. - Die im Bebauungsplan Nr. 613 angedachte Verbreiterung der Steckerstraße und der Klusmannstraße ist für das Verkehrsaufkommen in dem Bereich nicht erforderlich und wird deshalb verworfen. - Die im Südwesten geplante vierstöckige Bebauung entspricht ebenfalls nicht mehr den aktuellen Planungszielen. Über die Festsetzungen des Bestandes hinaus soll der Bau von Einfamilienhäusern ermöglicht werden. Durch die Novellierung des Baugesetzbuches ist es möglich, die Aufstellung eines Bebauungsplanes im so genannten beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB durchzuführen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Diese liegen für den aufzustellenden Bebauungsplan vor: 1. Der Bebauungsplan dient einer Maßnahme der Innenentwicklung, hier eine behutsame Nachverdichtung in einem Blockinnenbereich. 2. Die nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes mögliche Grundfläche beträgt weniger als m² (im vorliegenden Fall ca m²). 3. Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet. 4. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Von einer formalen Umweltprüfung wie von einem formalen Umweltbericht wird demzufolge abgesehen. Da das Plangebiet bereits als Wohngebiet genutzt wird und Baurechte bestehen, ist kein erheblicher Eingriff in den Naturhaushalt zu erwarten. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Bebauungsplan Nr im beschleunigten Verfahren ohne formale Umweltprüfung und ohne formalen Umweltbericht durchzuführen. Die berührten Belange der Umwelt, die sich durch den Bebauungsplan ergeben, werden soweit erforderlich im Rahmen der notwendigen Abwägung ins Verfahren eingestellt. Der beantragte Beschluss ist notwendig, um die Bebauungsplanänderung zeitnah durchführen zu können Hannover /

114 Anlage 1 zur Drucksache Nr. /2007 Bebauungsplan Nr Steckerstraße - Geltungsbereich und bisheriges Verfahren Planung: Stadtteil: Süd Ricklingen Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flächen zwischen der Höpfnerstraße, Klusmannstraße, Steckerstraße und Dannenbergstraße. Bisherige Drucksachen-Beschlüsse: 2097/2000 Aufstellungsbeschluss /2007 Veräußerung der Spielplatzfläche

115 Anlage 2 zur Drucksache Nr.... Bebauungsplan Nr Steckerstraße- Maßstab 1 : 1500 Für den Planvorschlag Aufstellungsbeschluss Ortsübliche Bekanntmachung Planung Süd Hannover, Schlesier Dr. Ing. Der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover hat die Aufstellung des Bebauungsplanes am... beschlossen. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte in den hannoverschen Tageszeitungen am... Fachbereich Planen und Stadtentwicklung Hannover, Stadtplanung 61.1B Hannover, Stadtplanung 61.1B Hannover, Breyer Leitender Baudirektor ( Siegel ) ( Siegel )

116 Landeshauptstadt Beschlussdrucksache b In die Kommission Sanierung Limmer In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung Nr. Anzahl der Anlagen Zu TOP 0431/ Bebauungsplan Nr. 1072, 1. Änderung, Harenberger Straße und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr.1072 Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss Antrag, die Anregungen aus den Stellungnahmen der Region Hannover und der Üstra zu berücksichtigen, den Bebauungsplan Nr. 1072, 1. Änderung sowie die Teilaufhebung des Bebaungsplanes Nr gemäß 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Die Zielsetzungen dieser Bebauungsplanänderung im Hinblick auf Genderaspekte sorgen für eine Erhöhung der Sicherheit in der Umgebung. Durch den Erhalt der historischen Bausubstanz mit Ladennutzungen im Erdgeschoss wird der Straßenraum durch Kundenverkehr belebt (soziale Kontrolle) und erhöht so die Sicherheit. Insgesamt ist davon auszugehen, dass durch die Planung keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen, wie z. B. behinderter Menschen, zu erwarten ist

117 Kostentabelle Für die Stadt entstehen keine Kosten, siehe auch Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan, Abschnitt 9 - Kosten für die Stadt). Begründung des Antrages Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1072, 1. Änderung und der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr lag vom 28. Dezember 2006 bis 29. Januar 2007 öffentlich aus. Es gingen Stellungnahmen von der Region Hannover und der Üstra ein. Region Hannover Die Region Hannover bittet aus Sicht der Nahverkehrsplanung darum, in der Begründung des Bebauungsplanes im Abschnitt 7 - Erschließung und Verkehr - den 5. Absatz ("Konsequenz: ") zu streichen, da er den vorangehenden Absätzen widerspräche. Üstra Die Üstra bittet darum, im gleichen Abschnitt der Begründung im 2. Absatz den letzten Satz ("Dadurch schränkt sich die Möglichkeit ") durch den Satz "Dadurch wird nach dem heutigen Kenntnisstand der Bau eines Hochbahnsteigs an der Haltestelle Harenberger Straße in den nächsten Jahrzehnten nicht mehr möglich sein." zu ersetzen. Stellungnahme der Verwaltung Die Verwaltung empfiehlt, die Anregungen aus den Stellungnahmen zu berücksichtigen. Die Stellungnahme des Bereiches Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist als Anlage 3 beigefügt Hannover /

118 Anlage 1 zur Drucksache Nr. /2007 Bebauungsplan Nr. 1072, 1. Änderung - Harenberger Straße / Kirchhöfnerstraße - und Teilaufhebung des Bebauungsplans 1072 Geltungsbereich und bisheriges Verfahren Sachgebiet: Planung Süd/Stadterneuerung Stadtteil: Limmer Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt durch die Harenberger Straße einschließlich der ausgewiesenen Verkehrsflächen entlang der Harenberger Straße 2, 8, 10 und 12, Wunstorfer Straße, Kesselstraße, Südgrenze der Grundstücke Kesselstraße 4-10 und Harenberger Straße 3, Westgrenze des Grundstückes Harenberger Straße 3, Südgrenze der Grundstücke Harenberger Straße 5, 7 und 11 sowie der Kirchhöfnerstraße. Bisherige Drucksachen-Beschlüsse: 3080/2001 Beschluss zur förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes Limmer 1194/2003 Änderung der Grenzen des Sanierungsgebietes Limmer /2006 Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 0508/2006 Aufstellungsbeschluss 1968/2006 Auslegungsbeschluss

119 Anlage 2 zur Drucksache Nr. /2007 B e g r ü n d u n g m i t U m w e l t b e r i c h t Bebauungsplan Nr. 1072, 1.Änderung - Harenberger Straße - und Teilaufhebung des Bebauungsplans 1072 Stadtteil: Limmer Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt durch die Harenberger Straße einschließlich der ausgewiesenen Verkehrsflächen entlang der Harenberger Straße 2, 8, 10 und 12, Wunstorfer Straße, Kesselstraße, Südgrenze der Grundstücke Kesselstraße 4-10 und Harenberger Straße 3, Westgrenze des Grundstückes Harenberger Straße 3, Südgrenze der Grundstücke Harenberger Straße 5, 7 und 11 sowie der Kirchhöfnerstraße. Inhaltsverzeichnis: Seite Teil I - Begründung 3 1. Zweck des Bebauungsplanes 3 2. Örtliche und planungsrechtliche Situation 3 3. Städtebauliche Ziele des Bebauungsplanes 3 4. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 4 5. Festsetzungen Art der Nutzung Maß der Nutzung Baugrenzen 6 6. Kinderspielplatz und Kindertagesstätte 6 7. Erschließung und Verkehr 7 8. Umweltverträglichkeit und Eingriffsregelung Lärm Grünstruktur und Naturschutz Eingriffsregelung 9 9. Denkmalschutz Kosten für die Stadt 9-2 -

120 - 2 - Teil II - Umweltbericht 10 1 Einleitung Inhalte und Ziele des Bebauungsplans Relevante fachgesetzliche und fachplanerische Ziele des Umweltschutzes Festgelegter Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung 11 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgut Mensch und seine Gesundheit Schutzgut Pflanzen und Tiere Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Luft und Klima Schutzgut Landschaftsbild Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 14 3 Prognosen über die Entwicklung des Umweltzustands Entwicklung bei Durchführung der Planung Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung 14 4 Beschreibung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen Empfehlungen zum Schutz vor nachteiligen Umweltauswirkungen 14 5 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten 14 6 Zusätzliche Angaben Technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung Geplante Maßnahmen zur Umweltüberwachung Allgemein verständliche Zusammenfassung

121 - 3 - Teil I - Begründung 1. Zweck des Bebauungsplanes Teile des Stadtteils Limmer sind seit dem Jahr 2001 Gegenstand der Stadterneuerung. Auch der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr liegt im Sanierungsgebiet Limmer Nord. Ziel der Sanierung ist die Beseitigung städtebaulicher Missstände. Dazu gehören die an vielen im Gebiet und auch im Geltungsbereich dieses Planes gelegenen Gebäude festzustellenden Modernisierungs- und Ausstattungsdefizite sowie durch das Baualter bedingte konstruktive Schäden. Die Beseitigung dieser Missstände kann durch Modernisieren der Gebäude erreicht werden. Daran besteht auch ein konkretes Interesse der Eigentümer. Der Bebauungsplan Nr aus dem Jahr 1982 sieht allerdings bisher die Verbreiterung der Harenberger Straße und den Abbruch mehrerer Gebäude zugunsten dieser Verbreiterung vor. Diese Gebäude gehören zu den ältesten Gebäuden Limmers außerhalb des alten Dorfes. Sie sind ortsbildprägend. Ihre Modernisierung durch die Eigentümer ist Sanierungsziel und soll gefördert werden. Eine Modernisierung ist hier ohne den Verzicht auf Entschädigungsansprüche jedoch nur möglich, wenn ein rechtskräftiger Bebauungsplan dem nicht entgegensteht. Um die Modernisierung zu ermöglichen soll der Bebauungsplan geändert werden. 2. Örtliche und planungsrechtliche Situation Im Bereich Kirchhöfner Straße / Harenberger Straße liegt die Keimzelle für das städtebaulich verdichtete Limmer im Unterschied zur offenen dörflichen Struktur um die Kirche herum. Die Kirchhöfner Straße wurde im Jahr 1811 nach dem Brand von 1808 als erstes angelegt zur Neuansiedlung eben dieser Kirchhöfner. Die Harenberger Straße zeigt im Änderungsbereich noch die städtebauliche Struktur aus dieser Anfangszeit. Dieser Teil der gebauten Stadtteilgeschichte Limmers soll erhalten bleiben. Die Verkehrsfläche ist nicht mehr in der ursprünglich festgesetzten Form erforderlich (siehe Abschnitt 7). Für den Planbereich besteht der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 1072, der hier entlang der Harenberger Straße einen m tiefen Streifen als WA-Gebiet und im Anschluss daran ein MI-Gebiet ausweist. Die Harenberger Straße ist mit einer Breite von 20 m ausgewiesen. Planungsziel war eine straßenbegleitende III- geschossige Blockrandbebauung als allgemeines Wohngebiet bei einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,9. Weiter sind die Bauweise als geschlossen (g) und die Hauptgebäuderichtung traufständig zur Harenberger Straße festgesetzt. Das südlich angrenzende Mischgebiet ist ebenso wie das allgemeine Wohngebiet, jedoch mit einer GRZ von 0,6 und einer GFZ von 1,4 ausgewiesen. Während die Gebäude westlich des Plangebietes und an der Wunstorfer Straße in geschlossener Bauweise errichtet sind, liegen zwischen den Gebäuden direkt nördlich des Plangebietes Einfahrten. Östlich des Plangebietes an der Kesselstraße sind auf dem Grundstück Wunstorfer Straße 41 zwei Gebäude mit geringem Abstand vorhanden, weiter südlich sind Garagen vorhanden. Für die angrenzenden Bereiche sind keine Bebauungspläne vorhanden. Sie sind baurechtlich als im Zusammenhang bebauter Ortsteil ( 34 BauGB, Innenbereich) zu beurteilen. 3. Städtebauliche Ziele des Bebauungsplanes Mit der Änderung bzw. teilweisen Aufhebung des Bebauungsplans 1072 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt der historisch gewachsenen städtebaulichen Struktur geschaffen werden

122 - 4 - An der Harenberger Straße stehen überwiegend zweigeschossige Einzelgebäude mit gewerblichen Nutzungsangeboten im Erdgeschoss (Stadtteilläden) und teilweise ehemals gewerblichen Gebäuden im rückwärtigen Bereich. Die Zufahrten zwischen den Häusern an der Straße erschließen die rückwärtige Bebauung bzw. die dazwischen liegenden Höfe, die der heute überwiegend etablierten Wohnnutzung entsprechend zu Gartenhöfen umgewandelt wurden. Das Grün des Blockinnenbereiches wirkt durch die Zufahrten in den Straßenraum hinein. Die städtebauliche Raumstruktur und soweit möglich auch die das Straßenbild prägenden Gebäude sollen erhalten bleiben. Abweichend von den Festsetzungen des zurzeit rechtsgültigen Bebauungsplans zur Bauweise und zu Art und Maß der Bebauung (geschlossene Bebauung als Straßenfront, Blockrandbebauung, zwingend dreigeschossig) soll nun an der historisch gewachsenen städtebaulichen Struktur festgehalten werden. Auf die im Bebauungsplan 1072 festgesetzte Erweiterungsoption für die Fläche der Harenberger Straße wird daher verzichtet. Das Gebäude auf dem Grundstück Harenberger Straße 11 zählt nicht zur historischen Bausubstanz. Es ist jedoch in einem guten Zustand und beherbergt neben dem Nahversorgermarkt im Erdgeschoss über weitere 2 Vollgeschosse Wohnungen. Der vorhandene Discounter hat eine Verkaufsfläche von 350 m², die Entwicklungsmöglichkeiten sind durch die Grundstücksgröße begrenzt. An anderer Stelle, in ebenfalls gut integrierter Lage im Stadtteil sind ausgedehnte Flächen für eine Einzelhandelsentwicklung denkbar. Es ist daher sinnvoll, auf dem Grundstück bauliche Erweiterungsmöglichkeiten einzuräumen, die eine sinnvolle Nutzung und Verwertung auch für den Fall zuzulassen, dass der Einzelhandel hier nicht fortbesteht. Die Sicherung der Gebäude ist für die Zeit der Sanierung sichergestellt. Sollte es sich während des Sanierungszeitraumes als notwendig erweisen, kann der Gebäudeerhalt durch eine Erhaltungssatzung sichergestellt werden. Die Planung aus dem Jahr 1982 sieht auch eine Ausdehnung der Harenberger Straße nach Norden vor und damit den Abbruch der Gebäude Harenberger Straße 2 und 8/10. Das Ziel des bereits oben genannten Erhalts der historisch gewachsenen städtebaulichen Struktur wird jedoch auch nördlich der Harenberger Straße verfolgt. Dies gilt auch für einen Teil des Grundstücks Harenberger Straße 12. Dieser Bereich des Plangebietes ist baurechtlich als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil ( 34 BauGB, Innenbereich) zu beurteilen. Dies soll auch für die Flächen, die bisher für die Erweiterung der Straße vorgesehen waren, gelten. Durch Aufhebung des Bebauungsplans für die o.g. kleinen Teilbereiche wird für die betroffenen Privatgrundstücke eine planungsrechtlich einheitliche Situation hergestellt, die vorhandenen Gebäude können dann im Bestand erhalten und saniert bzw. modernisiert werden. Die beiden Teilflächen für die der Bebauungsplan aufgehoben wird, sind in Zukunft nach 34 BauGB (Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen. Für den Bereich zwischen Harenberger Straße, Kirchhöfner Straße und Wunstorfer Straße wird zurzeit kein Bedarf für eine weitergehende planungsrechtliche Regelung gesehen. 4. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan sind das Plangebiet, sowie die Bereiche nördlich, östlich, südlich und westlich als Wohnbaufläche dargestellt. Nordöstlich der Wunstorfer Straße ist Gewerbegebiet ausgewiesen. Im Verlauf der Wunstorfer Straße ist eine U-Bahn-Trasse eingetragen. Die geplanten Festsetzungen sind aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt

123 Festsetzungen 5.1 Art der Nutzung Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst die Kirchhöfner Straße, Harenberger Straße sowie die davon eingeschlossenen Baugrundstücke, so dass die vorhandene historische Bebauung südlich der Harenberger Straße durch eine umschließende Baugrenze langfristig abgesichert wird. Die südliche Grenze des Änderungsbereichs orientiert sich an den südlichen Grenzen der betroffenen Grundstücke. In diesem Plangebiet sind überwiegend Wohnungen vorhanden, doch in den Erdgeschossen nahezu aller Gebäude an den Straße sind gewerbliche Nutzungen anzutreffen. Die Festsetzung als Mischgebiet, wie sie bisher nur für den südlichen Teilbereich des Plangebietes getroffen war, entspricht dem heute vorhandenen Bestand und wird nun auf den Bereich bis an die Harenberger Straße ausgedehnt, der bisher als allgemeines Wohngebiet festgesetzt war. Weiter ist es auch Ziel der Sanierung, Wohnen und Arbeiten in räumlicher Nähe zu ermöglichen und in verträglicher Nachbarschaft zusammen zu halten. Das entspricht dem städtebaulichen Leitbild der Stadt der kurzen Wege. Die Ausweisung des Änderungsgebietes insgesamt als MI-Gebiet verfolgt weiter das Ziel, einen Entwicklungsraum für kreative und innovative Geschäftsideen herzustellen, Veränderungen in der Struktur der Arbeits- und Geschäftswelt gerecht zu werden und insbesondere auch neu entstandenen Branchen eine Ansiedlungsmöglichkeit zu bieten. Dazu gehören beispielsweise Dienstleister / Einrichtungen, die in ihrem Operationsradius über eine Versorgung des Gebietes hinausgehen (z.b. Cateringanbieter, Pizzabringdienste) sowie spezialisierte Gewerbebetriebe, die nicht in die traditionellen Kategorien des Handwerks eingeordnet werden können (z.b. EDV- und Elektronikerwerkstätten, Modellbau). Durch Festsetzung eines Mischgebietes wird eine Nutzungsmischung und damit ein breiter Nutzungskatalog ermöglicht. Dies trägt zur erwünschten städtebaulichen Vielfalt und Belebung des Stadtteils bei. Durch das gleichrangige Nebeneinander von nicht wesentlich störendem Gewerbe und Wohnen -mit der gewünschten Wohnruhe- ist eine wechselseitige Rücksichtnahme erforderlich. Für die bisher als allgemeines Wohngebiet festgesetzte Bereiche bedeutet dies, dass die Möglichkeit eines etwas höheren Störungsgrades besteht. Diese Situation ist dennoch weiterhin mit dem stark wohngeprägten Bereich Limmers verträglich. Das Plangebiet bildet eine Übergangszone zwischen den Wohngebieten in Limmer und dem südlich angrenzenden Gewerbegebiet. Einzelhandelsbetriebe sind im Plangebiet vorhanden. In Mischgebieten, insbesondere in gewerblich geprägten Bereichen, sind auch Vergnügungsstätten zulässig. Zu diesen Nutzungen gehören insbesondere Spielhallen. Die Finanzkraft der Branche erlaubt es ihr, in alle gewünschten Bereiche vorzudringen. Derartige Betriebe suchen die Nähe von Stadtbahnstationen, liegen daher häufig am Schulweg und haben negative Auswirkungen auf die Struktur des Baugebietes und auf die Umgebung. Ebenso beeinträchtigt die finanzielle Stärke dieses Gewerbezweiges, der nicht an das Ladenschlussgesetz gebunden ist, das Mietpreisgefüge negativ. Vergnügungsstätten aller Art sollen in der Nähe der Stadtbahnstation nicht zulässig sein, um einer Gefährdung des Mietpreisgefüges vorzubeugen und um einer sozialen Beeinträchtigung des Gebietes um die Stadtbahnstation vorzubeugen. Der Bebauungsplan schließt daher Vergnügungsstätten in einer Bautiefe von 20 m von der Harenberger Straße aus. Die Kesselstraße ist lediglich mit ihrer westlichen Begrenzung aufgenommen, um den heutigen Ausbauzustand in das Planungsrecht zu übernehmen. Die Straße soll im Bereich des Bebauungsplanes im heutigen Zustand verbleiben; sie kann eventuell die Haupterschließung des Stadtteils Limmer von Süden (vom Eichenbrink aus) mit Zweirichtungsverkehr aufnehmen. Insofern ist im Einmündungsbereich die größte möglichen Breite, wie sie bereits heute ausgebaut ist, festgesetzt. Die bisher vorgesehene Inanspruchnahme der Vorgärten und Gebäudeteile wird aufgeben

124 Maß der Nutzung Die bisherige Planung sieht für das Bauland eine zwingend III- geschossige Bauweise vor. Dieses Ziel wird jedoch nicht weiter verfolgt, da es vielfach einen mit Gebäudeverlusten verbundenen Neubau erfordern würde. Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine Modernisierung der historischen z.t. II- geschossigen Gebäude zu ermöglichen. Der Bebauungsplan setzt daher III- Vollgeschosse (wie im Plangebiet tlw. vorhanden) als Obergrenze fest. Im bisher gültigen Bebauungsplan war für den nördlichen Teil, der als allgemeines Wohngebiet festgesetzt war, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und für den südlichen als Mischgebiet ausgewiesenen Teil von 0,6 ausgewiesen. Die nun festgesetzte GRZ von 0,5 ermöglicht die gleiche Grundfläche wie sie bisher zulässig war. Die festgesetzte Geschossflächenzahl von 0,9 ist von dem bisher festgesetzten Mischgebiet übernommen. Die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) liegen im Rahmen der Werte, die der 17 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgibt. 5.3 Baugrenzen Die Baugrenze ist so festgelegt, dass die vorhandenen historischen Hauptgebäude südlich der Harenberger Straße langfristig abgesichert sind. Die Stellung der Gebäude entspricht heute weder der offenen noch der geschlossenen Bauweise. Für die Gebäude gelten die Grundsätze des Bestandschutzes, so dass sie modernisiert werden können, obwohl die Gebäudeabstände entsprechend der Nds. Bauordnung unterschritten sind. Sollte hier eine Neubebauung erforderlich werden, wären unter Einhaltung der Abstandsflächen auf den Grundstücken nur sehr schmale Gebäude möglich, die sich zudem nicht in die Umgebung einfügen würden. Die Bauweise soll daher unverändert als geschlossen (g) festgesetzt bleiben. Über ein Zurückbleiben von der Grenze für die Zufahrten zu den rückwärtigen Gebäuden kann im Baugenehmigungsverfahren entschieden werden. Die bisherige Planung orientierte sich im wesentlichen an der Harenberger Straße. Daher war hier bisher auch eine Hauptgebäuderichtung vorgesehen, so dass Gebäude hier nur traufständig zur Harenberger Straße zulässig waren. Da einige vorhandene Gebäude diese Forderung nicht erfüllen, und der Bebauungsplan das Ziel einer Gebäudemodernisierung verfolgt, wird auf eine erneute Festsetzung verzichtet. Einige Gebäudeteile (Eingangstreppen und Überdächer) liegen außerhalb der überbaubaren Fläche. Dafür gelten die Grundzüge des Bestandschutzes. Eine planerische Sicherung dieser Gebäudeteile stände mit der Festsetzung als Verkehrsfläche im Widerspruch. Im Rahmen einer Modernisierung wird geprüft werden, ob diese Gebäudeteile neu angeordnet werden können. 6. Kinderspielplatz und Kindertagesstätte Durch diese Planung wird kein Mehrbedarf an Infrastruktureinrichtungen wie Kindertagesstätten, Spielplätze und Schulen ausgelöst. Für das Plangebiet besteht aufgrund der Festsetzungen ein Spielflächenbedarf von ca. 90 m² (brutto). Dieser Bedarf wird weiterhin in den vorhandenen Anlagen an der Harenberger Straße und Tegtmeyerstraße mit abgedeckt. Dort kann dem Spiel- und Bewegungsbedürfnis der Kinder entsprochen werden. In Limmer besteht zurzeit statistisch ein Fehlbedarf an 28 Kindergartenplätzen. Dennoch konnte der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder aus Limmer bisher erfüllt werden. Durch die Ausweisung dieses Mischgebietes ändert sich die Situation und damit der tatsächliche Bedarf nicht. Die nächst gelegenen drei Kindertagesstätten liegen in ca. 300 m Entfernung an der Harenberger Straße und an der Franz- Nause- Straße

125 - 7 - Erst wenn in Limmer größere Wohnungsbauvorhaben (z.b. auf dem ehemaligen Conti-Limmer- Gelände) umgesetzt werden, ist wegen des dann steigenden Bedarfs der Neubau von Kindertagesstätten zu rechtfertigen. 7. Erschließung und Verkehr Die Grundstücke sind von der Harenberger Straße, der Kirchhöfner Straße und der Kesselstraße aus erschlossen. Die Erschließung rückwärtiger Bebauungen erfolgt über die Bebauungszwischenräume an der Harenberger Straße und ist im Einzelfall privatrechtlich oder über Baulasten abzusichern. Die bisher im Bebauungsplan vorgesehene Erweiterungsabsicht der Verkehrsfläche der Harenberger Straße auf eine Breite von 20 m soll nicht weiter verfolgt werden. Die Verkehrsfläche wird auf die Abmessungen des vorhandenen Ausbaus zurückgenommen. Dadurch wird nach dem heutigen Kenntnisstand der Bau eines Hochbahnsteigs an der Stadtbahnhaltestelle Harenberger Straße in den nächsten Jahrzehnten nicht mehr möglich sein. Die Aufgabe des Ziels, die Haltestelle Harenberger Straße mit einem Hochbahnsteig heutigen Standards auszustatten, kann nach Aussage von Region Hannover, Infra und üstra in Abhängigkeit vom Einsatz der Stadtbahnfahrzeuge die Folge haben, dass um das Jahr 2030 herum die Haltestelle Harenberger Straße ersatzlos entfallen muss, da sie nicht mehr barrierefrei ausgebaut werden kann. Der Bau eines Hochbahnsteiges in diesem Bereich würde den weder geplanten noch zu erwartenden Abriss der Gebäude Harenberger Straße 1 (denkmalgeschütztes Gebäude), 3, 5 und 7 erforderlich machen. Weiter ist ein Umbau der Haltestelle Harenberger Straße ohnehin erst für das Ende der Ausbauphase mit Hochbahnsteigen geplant. Der Abstand zu den benachbarten Haltestellen ist mit je ca. 400 m verhältnismäßig gering; von diesen Haltestellen ist eine bereits mit einem Hochbahnsteig ausgestattet (Schleusengrund) und die andere gut ausbaubar (Wunstorfer Straße). Die Abwasserbeseitigung der Gebäude erfolgt über die öffentlichen Kanäle in der Harenberger Straße und Kesselstraße. Die Abfallentsorgung erfolgt an der Harenberger Straße, Kirchhöfner Straße und Kesselstraße. Wenn die Bodenverhältnisse es zulassen, ist das anfallende Niederschlagswasser gemäß der Abwassersatzung der LHH auf dem Grundstück zur Versickerung zu bringen. Im näheren Umfeld des Plangebietes wurden unterschiedliche Bodenarten für die oberste Schicht nachgewiesen. Stellenweise werden bis zu einer Tiefe von 1,9 m Wechsellagerung aus Mutterboden, Lehm und Schluff nachgewiesen. Aufgrund der zu erwartenden Bodenbelastungen in Teilbereichen des Plangebietes bestehen gegen Versickerungsmaßnahmen jedoch grundsätzlich Bedenken. Sofern eine Niederschlagswasserversickerung geplant ist, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Versickerung in dem betroffenen Bereich schadlos möglich ist. 8. Umweltverträglichkeit und Eingriffsregelung 8.1 Lärm Das Plangebiet und seine nähere Umgebung sind durch die Verkehrsgeräusche von der Wunstorfer Straße, der Kesselstraße und der Kirchhöfnerstraße vorbelastet. Die zu erwartenden Belastungen wurden aus dem Schall-Immissionsplan 2000 entnommen. Die Immissionspegel durch Individualverkehr betragen an der Harenberger Straße und Kesselstraße bis ca. 70 db(a) tags und bis 60 db(a) nachts; im rückwärtigen Bereich weist der Schallimmissionsplan ca. 60 db(a) aus. Durch den Betrieb der Stadtbahn wird an den Gebäudefassaden am Tag ein Immissionspegel von ca. 45 db(a) bis zu 50 db(a) erreicht. Ausgehend von den Gewerbebetrieben an der Wunstorfer Straße wurde ein Immissionspegel bis zu 50 db(a) tags ermittelt; diese und die Immissionen des Gewerbegebiets Lindener Hafen sind im Vergleich zum dominierenden Verkehrslärm im Plangebiet kaum wahrnehmbar

126 - 8 - Auch die Güterumgehungsbahn spielt mit Lärmpegeln bis 45 db(a) nachts im Plangebiet eine untergeordnete Rolle. Die vorhandene Nutzung als Lebensmitteldiscounter im Plangebiet ist hinsichtlich ihrer Emissionen mit dem festgesetzten Mischgebiet verträglich. Die Orientierungswerte der DIN für Mischgebiet liegen bei 60/ 50 db(a) tags/nachts und werden im Plangebiet nur durch den Individualverkehr überschritten. Der Bebauungsplan setzt daher für die zu den Verkehrsflächen orientierten Fenster- und Türöffnungen von Aufenthaltsräumen Lärmschutzfenster fest. Da der größte Anteil der Lärmimmissionen von der Wunstorfer und Harenberger Straße herrührt, wird die geschlossene Bauweise erneut festgesetzt. Der Schallimmissionsplan 2000 berücksichtigt Verkehrszählungen aus den Jahren 2000 und vorher. Denkbare Verkehrszunahmen durch die geplanten Siedlungsentwicklungen in Seelze - Süd sowie auf dem Gelände der Wasserstadt- Limmer sind bei diesen Werten ebenso wenig berücksichtigt, wie Entlastungen der Wunstorfer Straße durch eine Abstufung aufgrund von Abhängung und / oder Neuverknüpfung mit dem Hauptverkehrsstraßennetz, da diese zurzeit nicht quantifizierbar sind. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die beschriebenen Verkehrszu- und abnahmen nicht zu signifikanten Änderungen der Immissionspegel führen werden. 8.2 Grünstruktur und Naturschutz Die Höfe und Zwischenräume zwischen den Baukörpern Harenberger Straße 1 bis 7 sind z. T. bereits in Gartenhöfe umgewandelt, z. T. ist eine solche Umwandlung geplant. Diese Entwicklung entspricht den Zielen der Sanierung. Dementsprechend setzt der Bebauungsplan nun fest, dass auf den Baugrundstücken standortheimische Laubbäume zu pflanzen sind. Auf Grundstücken ab 400² soll je weitere angefangene 500 m² Grundstücksfläche mindestens ein Baum gepflanzt und erhalten werden. Bereits vorhandene Bäume können darauf angerechnet werden. Mit dieser Festsetzung wird das Ziel begrünte Gartenhöfe zu erhalten festgeschrieben; zur Qualität des Stadtteils wird beigetragen. Weiter wird auf Kleinstgrundstücke Rücksicht genommen, da diese häufig die Anforderungen des Nachbarrechtsgesetzes an die Grenzabstände für Bäume nicht erfüllen können. Auf dem Grundstück Harenberger Straße 5 steht ein alter großkroniger Laubbaum, der im derzeit gültigen Bebauungsplan zur Erhaltung festgesetzt ist. Diese Festsetzung wird übernommen, der Baum wirkt bis in den Straßenraum hinein und unterstützt den erhaltenswerten Charakter des Gebietes. Die rückwärtigen Flächen zu Harenberger Straße 5 und 7 werden als Garten genutzt. Die Freifläche zu Harenberger Straße 11 dagegen ist fast vollständig versiegelt und wird als Stellplatz für die Anlieger des zugehörigen Gebäudes (1. und 2. OG) und als Kundenparkplatz für den Einkaufsmarkt im EG genutzt. Diese Bereiche sind durch eine hohe Mauer voneinander getrennt. Der Bebauungsplan sieht die Begrünung von Stellplatzanlagen über 100 m² vor. Neben der ökologischen Funktion fungieren diese Bäume als Gestaltungselement, indem sie die meist vollständig versiegelten Stellplatzanlagen gliedern und auflockern. Für die Nutzer erweist sich die schattenspendende Wirkung der Bäume in den Sommermonaten von Vorteil. Die vorhandenen Bäume auf dem Parkplatz können auf die vorgenannten Festsetzungen von Baumpflanzungen angerechnet werden

127 Eingriffsregelung Im Plangebiet sind Baurechte aufgrund des Bebauungsplanes Nr vorhanden. Dieser sieht im nördlichen Teil auf ca m² eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und im südlichen Teil auf ca m² von 0,6 vor. Die Planung setzt für die gesamte Fläche eine GRZ von 0,5 fest, so dass sich hinsichtlich der Versiegelung keine erheblichen Änderungen ergeben. Die vorhandene Bebauung an der Harenberger Straße weist in den rückwärtigen Bereichen Gartenflächen mit Strauch- und Baumbeständen auf. Da durch die geplante Änderung des Bebauungsplanes keine über die jetzt schon bestehenden Baurechte bzw. überbauten Flächen hinausgehenden Bauflächen ausgewiesen werden sollen, kann davon ausgegangen werden, dass die vorhandenen Vegetationsbestände erhalten bleiben können. Somit sind keine erheblichen Beeinträchtigungen von Tier- und Pflanzenwelt zu erwarten. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich. 9. Denkmalschutz Das Gebäude Harenberger Straße 1 ist im Verzeichnis der Baudenkmale aufgeführt. Es handelt sich dabei um ein Wohnhaus mit einer gewerblichen Nutzung im Erdgeschoss. Das etwa 1885 errichtete Eckhaus prägt mit seinen wohlgestalteten Fassaden die Straßengabelung und den Eingang der Harenberger Straße. Der Baukörper ist im Bebauungsplan nachrichtlich gekennzeichnet. Die Ziele des Bebauungsplanes sehen ebenso wie der Denkmalschutz den Erhalt des Gebäudes vor. 10. Kosten für die Stadt Durch den Bebauungsplan entstehen der Stadt keine Kosten

128 Teil II - Umweltbericht 1 Einleitung 1.1 Inhalte und Ziele des Bebauungsplans Angaben zum Standort Das Plangebiet liegt in der Landeshauptstadt Hannover inmitten des Stadtteils Limmer mit ca Einwohnern. Die Fläche zwischen Kirchhöfnerstraße, Harenberger Straße und Kesselstraße gehört überwiegend zum historisch gewachsenen Bereich. Art des Vorhabens und Festsetzungen Die Planung verfolgt den Erhalt der vorhandenen historischen Baustruktur mit dem Ziel, hier Modernisierungen zu ermöglichen. Dafür ist es erforderlich die bisherige Planung einer Straßenverbreiterung aufzugeben. Umfang des Vorhabens Das Plangebiet umfasst ca m² Grundstücksfläche und ist zu ca. 40% durch Gebäude überbaut. Bei der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,5 sind zusätzlich ca. 640 m² überbaubar. Dies war jedoch bereits nach bisherigem Planungsrecht gegeben. Mit der Planung ist in erster Linie ein Erhalt der vorhandenen Gebäude beabsichtigt, so dass keine zusätzlichen Flächen für Bauvorhaben in Anspruch genommen werden. 1.2 Relevante fachgesetzliche und fachplanerische Ziele des Umweltschutzes Fachgesetze Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Zusätzliche Flächeninanspruchnahme sollen durch Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung vermieden werden

129 Die Bodenversiegelung soll auf das notwendige Maß begrenzt werden. Dem Klimaschutz sollen die Nutzung erneuerbarer Energien und die sparsame Nutzung von Energie dienen. Mit dieser Planung wird der Anforderung des Baugesetzbuches (BauGB) in 1a Abs. 2 Satz 1 entsprochen: Das Bundesnaturschutzgesetz sieht den Schutz, die Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft auch im besiedelten Bereich vor. Eingriffe in Natur und Landschaft sind zu vermeiden bzw. zu kompensieren. Ziele des Bundesbodenschutzgesetzes sind ebenfalls das Unterlassen von Beeinträchtigungen des Bodens, die Sanierung von Bodenverunreinigungen und die Vorsorge vor nachteiligen Einwirkungen auf den Boden. Gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden. Als Orientierungswerte können die Grenzwerte der entsprechenden Verordnungen herangezogen werden. Für Beurteilung der Lärmbelastung ist in diesem Rechtssetzungsverfahren ergänzend die DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau zu berücksichtigen. Fachplanungen Nachfolgend werden wichtige Zielstellungen der Fachplanungen benannt. Die darin enthaltenen Grundlagendaten werden bei den entsprechenden Schutzgütern dargestellt. Der Landschaftsrahmenplan der Stadt Hannover (1990) trifft für das Plangebiet keine Aussagen. Der Landschaftsplan Linden- Limmer formuliert für den Bereich des Plangebietes das Entwicklungsziel Schaffung / Aufwertung des wohnungsnahen Freiraumes. Für die Wunstorfer Straße sieht er das Pflanzen von Bäumen und die Schaffung von Querungshilfen vor. Für den dicht besiedelten Bereich von Limmer sieht das Zielkonzept eine Wohnumfeldverbesserung vor. Die Ziele des Landschaftsplans sind in das städtebaulich-landschaftsplanerische Rahmenkonzept Linden- Limmer aus 2003 mit eingeflossen. Das städtebauliche Rahmenkonzept dient der Abstimmung landschaftsplanerischer und städtebaulicher Ziele. Es sieht im Plangebiet den Erhalt vorhandener Wegeverbindungen und Maßnahmen zur Verkehrsentlastung der Wunstorfer Straße vor. Weitere zu berücksichtigende Fachplanungen sind der Schallimmissionsplan der Stadt Hannover sowie das Konzept zur Ermittlung der verkehrsbedingten Luftbelastungssituation. 1.3 Festgelegter Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Betrachtungsraum der Umweltprüfung ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Der Geltungsbereich ist zu Beginn der Begründung bereits beschrieben. Da für das Plangebiet bereits Baurechte bestehen und die Fläche entsprechend der zulässigen Nutzung bebaut ist, wird es voraussichtlich keine Veränderungen der Umweltsituation in Bezug auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Wasser, Luft, Klima, Boden und das Wechselgefüge zwischen ihnen geben. 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Die neuen Festsetzungen werden nur für wenige Schutzgüter eine neue umweltrelevante Auswirkung vorbereiten. Die Änderung der bisher gültigen Festsetzungen führt grundsätzlich im Vergleich Alte/Neue Planung nicht zu nennenswerten zusätzlichen oder nachteiligeren Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Wasser, Luft, Klima, Boden und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen

130 Schutzgut Mensch und seine Gesundheit Die schalltechnische Situation ist bereits in der Begründung unter Punkt 8.1 erläutert; die lufthygienische Situation unter Punkt 2.5 des Umweltberichtes. Durch die Ausweisung als Mischgebiet ist in dem Bereich an der Harenberger Straße ein etwas höherer Störungsgrad zulässig. Dieser wird im Vergleich zum dominierenden Verkehrslärm im Plangebiet kaum wahrnehmbar sein. Bewertung Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Lärmschutzfenster sind aus schalltechnischer Sicht im Plangebiet gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gegeben. 2.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere Die vorhandene Bebauung weist in den rückwärtigen Bereichen Gartenflächen mit Strauch- und Baumbeständen auf. Da durch die geplante Änderung des Bebauungsplanes keine über die jetzt schon bestehenden Baurechte hinausgehenden Bauflächen ausgewiesen werden sollen, kann davon ausgegangen werden, dass die vorhandenen Vegetationsbestände erhalten bleiben können. Somit sind keine erheblichen Beeinträchtigungen von Tier- und Pflanzenwelt zu erwarten. Sollte dennoch ausnahmsweise Gehölzbestand entfernt werden müssen, so wäre die Baumschutzsatzung anzuwenden und es müsste Ersatz nach den üblichen Regelungen geleistet werden. 2.3 Schutzgut Boden Im Plangebiet waren zum Teil gewerbliche Nutzungen vorhanden. Durch diese historischen Nutzungen ergeben sich Verdachtsmomente auf Beeinträchtigung der Schutzgüter Boden und Wasser. Im Verdachtsflächenkataster sind für das Plangebiet eine Kfz-Werkstatt und ein Maschinenbaubetrieb, für die benachbarten Flächen zwei Kfz-Werkstätten und eine Schmiede aufgeführt. Dies sind bzw. waren Betriebe, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wurde bzw. wird. Daher können hier Bodenverunreinigungen möglich sein. Die Flächen der vorgenannten gewerblichen Nutzungen im Plangebiet sind überbaut bzw. versiegelt. Da die Planung der Sicherung des Bestandes dient und Modernisierungen ermöglichen soll, erscheinen eine historische Recherche und weitere Untersuchungen hier zurzeit nicht erforderlich. Das Plangebiet liegt in einem Bereich, in dem gehäuft (evtl. trümmerschutthaltige ) Auffüllungen anzutreffen sind. Derartige Auffüllungen zeichnen sich u.a. durch Beimengungen an Ziegel und Schlacke aus und sind häufig mit Schwermetallen und/oder PAK (polyzyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen) belastet. Um die Existenz der Auffüllung im Plangebiet zu überprüfen, wurde auf den Flächen, die nicht versiegelt sind, eine Untersuchung durchgeführt. Nur auf dem Grundstück Harenberger Straße 7 wurde im Bereich der Zufahrten in einer Bohrung eine 0,4 m mächtige Auffüllung festgestellt. Ansonsten wurde im Plangebiet keine Auffüllung angetroffen. Weitere Untersuchungen sind derzeit nicht erforderlich. Bei Erdbaumaßnahmen bzw. Umnutzung des Geländes ist eine fachgutachterliche Begleitung notwendig. 2.4 Schutzgut Wasser Wegen der nicht auszuschließenden Möglichkeit des Vorhandenseins von Auffüllungen (nördlich des Untersuchungsgebiets wurden Schlacke und Bauschutt nachgewiesen), sollte die Versickerung von Niederschlagswasser bei konkreten Planungen im Einzelfall durch Sondierbohrungen geprüft werden

131 Im Übrigen dient die Planung der Erhaltung und Modernisierung des baulichen Bestandes, so dass Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser aus dieser Planung nicht abzuleiten sind. 2.5 Schutzgut Luft und Klima Stadtklimatische Erscheinungen wie Luftverunreinigungen, stärkere Erwärmung und trockenere Luft sind im Plangebiet wirksam. Lufthygienisch sind die Kraftfahrzeugemissionen im Bereich der Wunstorfer Straße und des Westschnellweges von Bedeutung. Bei Nord- und Ostwetterlagen sind Beeinträchtigungen des Plangebietes durch die Verkehrsemissionen möglich. Das Konzept zur Ermittlung der verkehrsbedingten Luftbelastungssituation in Hannover (2004) kommt für den Bereich des Bebauungsplans und dessen näherer Umgebung zu dem Ergebnis: Innerhalb Hannovers weist der Betrachtungsraum eine unterdurchschnittliche NO 2 Belastung auf. Die maximale NO 2 Belastung bei austauscharmer Wetterlage (Nord- und Ostanströmung) liegt bei µg/m 3. Bei austauschreicheren Wetterlagen (West- oder Südwind) verringert sich die Belastung. Der beplante Bereich ist ein potenzieller immissionsökologischer Gunstraum hinsichtlich der Luftreinhaltung, denn er weist eine unterdurchschnittliche NO 2 Belastung auf. Bewertung Da die Bebauungsplanänderung keine Auswirkungen auf den Umfang der Bebauung haben wird, sind Auswirkungen auf das Kleinklima nicht zu erwarten. Die Immissionen im Innenbereich müssen nicht neu beurteilt werden, da die Situation der Lufthygiene nicht verändert wird. 2.6 Schutzgut Landschaftsbild Im Zuge der Sanierung Limmer wurden die städtebaulichen Ziele für den Bereich der Harenberger Straße zwischen Kirchhöfner- und Kesselstraße neu formuliert: Anstelle der bisher verfolgten Blockrandbebauung soll nun die vorhandene städtebauliche Raumstruktur aus Einzelgebäuden und zunehmend begrünten Zwischenräumen soweit möglich erhalten bleiben. An der Harenberger Straße stehen überwiegend zweigeschossige Einzelgebäude mit gewerblichen Nutzungsangeboten im Erdgeschoss (Stadtteilläden) und teilweise ehemals gewerblichen Gebäuden im rückwärtigen Bereich. Die Zufahrten zwischen den Häusern an der Straße erschließen die rückwärtige Bebauung bzw. die dazwischen liegenden Höfe, die der heute überwiegend etablierten Wohnnutzung entsprechend zu Gartenhöfen umgewandelt wurden. Das Grün des Blockinnenbereichs wirkt durch die Zufahrten in den Straßenraum hinein. Auf dem Grundstück Harenberger Straße 5 steht ein großkroniger Laubbaum, der zur Erhaltung festgesetzt ist. Bewertung Die Planung sichert den Erhalt der vorhandenen Bau- und Grünstruktur und des markanten Baumes. 2.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Die Planung dient der Erhaltung und Modernisierung der vorhandenen Baustruktur und damit der vorhandenen Kultur- und sonstigen Sachgüter. Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter sind nicht abzuleiten

132 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Wechselwirkungen in der Berücksichtigung einzelner Schutzgüter sind derzeit nicht erkennbar. 3 Prognosen über die Entwicklung des Umweltzustands 3.1 Entwicklung bei Durchführung der Planung Durch die Planung wird die historische Bausubstanz gesichert und die Grundlage für eine Modernisierung der Gebäude geschaffen. Die Anlagen werden dadurch erneuert und in Stand gehalten. 3.2 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung Käme es nicht zu einer Modernisierung der Gebäude wäre damit zu rechnen, dass die historische Bausubstanz auf lange Sicht beseitigt wird und an dieser Stelle eine Blockrandbebauung entsteht. Bis dahin würden die Gebäude mangels Unterhaltung verwahrlosen. Bei Nichtdurchführung der Planung würde eine große Chance für die Wohnumfeldverbesserung in Limmer vertan. 4 Beschreibung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen 4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verringerung Die Bebauung wird entsprechend dem Bestand festgesetzt, daher sind keine Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen denkbar. 4.2 Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen Durch eine Abstufung der Wunstorfer Straße sei es durch Abhängung und / oder Neuverknüpfung mit dem Hauptverkehrsstraßennetz soll eine Entlastung der Wunstorfer Straße erreicht werden. Dies würde zu Entlastungen im Hinblick auf Lärm, Luftschadstoffe und Gefährdung durch Verkehr führen. Dies ist jedoch nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes. 4.3 Empfehlungen zum Schutz vor nachteiligen Umweltauswirkungen Da im Plangebiet zurzeit keine unmittelbaren Veränderungen anstehen, kann hier nur darauf hingewiesen werden, dass sowohl die Stadtverwaltung als auch Pro Klima Bauwilligen Beratungen zum Thema erneuerbarer Energien anbietet. 5 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Alternativen liegen nicht vor. 6 Zusätzliche Angaben 6.1 Technische Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung Da die Planung die Modernisierung der historischen Bausubstanz als Ziel verfolgt und daher den Bestand sichert sind auch keine negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Auf die Erstellung von Gutachten wurde weitgehend verzichtet. Zur Erkundung der Verdachtsflächen wurde durch die Stadt Hannover lediglich in Teilbereichen der Untergrund sondiert

133 Geplante Maßnahmen zur Umweltüberwachung Da die Planung keine erheblichen baulichen Veränderungen vorbereitet, sondern den Bestand sichert, sind keine Maßnahmen zur Umweltüberwachung geplant. Im Rahmen des Planverfahrens wurde jedoch eine ehemalige Trümmerschuttauffüllung im Bereich des Hauses Harenberger Str. Nr. 5a untersucht. 6.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung Mit diesem Bebauungsplanverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung des historischen Gebäudebestandes und dessen Modernisierung geschaffen. Im Plangebiet dominieren die Verkehrsgeräusche von der Wunstorfer Straße, der Kesselstraße und der Kirchhöfnerstraße. Die Immissionen von den Gewerbebetrieben an der Wunstorfer Straße und des Gewerbegebiets Lindener Hafen sind daneben kaum wahrnehmbar. Auch die Immissionen der Güterumgehungsbahn spielen im Plangebiet nur eine untergeordnete Rolle. Die Aufenthaltsräume sind daher durch Lärmschutzfenster zu schützen. Dem Bereich an der Harenberger Straße wird durch Festsetzung eines Mischgebietes ein etwas höherer Störungsgrad übertragen. Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt sind aufgrund der Planung nicht zu erwarten, da die Planung die Begrünung der Gartenhöfe zum Ziel hat. Im Verdachtsflächenkataster sind für das Plangebiet Betriebe, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wurde bzw. wird, aufgeführt. Daher können hier Bodenverunreinigungen möglich sein. Da die Flächen im Plangebiet überwiegend überbaut bzw. versiegelt sind und die Planung der Sicherung des Bestandes dient und Modernisierungen ermöglichen soll, erscheinen eine historische Recherche und weitere Untersuchungen hier zurzeit nicht erforderlich. Bei Erdbaumaßnahmen bzw. Umnutzung des Geländes ist jedoch eine fachgutachterliche Begleitung notwendig. Da die Bebauungsplanänderung keine Auswirkungen auf den Umfang der Bebauung haben wird, sind Auswirkungen auf das Kleinklima nicht zu erwarten. Erhebliche Eingriffe in den Naturhaushalt sind aufgrund der Planung nicht zu erwarten. Es wird ein Beitrag zur Wohnumfeldverbesserung geleistet. Begründung und Umweltbericht wurden im Teil I Abschnitt 7 zum Satzungsbeschluss geändert. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat der Begründung und dem Umweltbericht der Satzung am zugestimmt. Fachbereich Planen und Stadtentwicklung Februar 2007 Heesch (Fachbereichsleiter) 61.12; /

134 Anlage 3 zur Drucksache Nr. /2007

135 Anlage 4 zur Drucksache - Nr. /2007 Zusammenfassende Erklärung gemäß 10 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 1072, 1. Änderung - Harenberger Straße - - und Teilaufhebung des Bebauungsplans 1072 Ziel des Bebauungsplanes Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr liegt im Sanierungsgebiet Limmer Nord. Ziel der Sanierung ist die Beseitigung städtebaulicher Missstände. Dazu gehören die an vielen im Gebiet und auch im Geltungsbereich dieses Planes gelegenen Gebäude festzustellenden Modernisierungs- und Ausstattungsdefizite sowie durch das Baualter bedingte konstruktive Schäden. Die Beseitigung dieser Missstände kann durch Modernisieren der Gebäude erreicht werden. Daran besteht auch ein konkretes Interesse der Eigentümer. Der Bebauungsplan Nr aus dem Jahr 1982 sieht allerdings bisher die Verbreiterung der Harenberger Straße und den Abbruch mehrerer Gebäude zugunsten dieser Verbreiterung vor. Diese Gebäude gehören zu den ältesten Gebäuden Limmers außerhalb des alten Dorfes. Dieser Teil der gebauten Stadtteilgeschichte Limmers soll erhalten bleiben. Sie sind ortsbildprägend. Ihre Modernisierung durch die Eigentümer ist Sanierungsziel und soll gefördert werden. Die Harenberger Straße war bisher mit einer Breite von 20 m ausgewiesen. Planungsziel war eine straßenbegleitende III- geschossige Blockrandbebauung. Die Verkehrsfläche ist nicht mehr in dieser festgesetzten Form erforderlich. Mit der Änderung bzw. teilweisen Aufhebung des Bebauungsplans 1072 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt der historisch gewachsenen städtebaulichen Struktur geschaffen werden. Verfahrensablauf Am fasste der Rat der Landeshauptstadt Hannover den Aufstellungsbeschluss mit dem Ziel, an der historisch gewachsenen Struktur festzuhalten und auf die festgesetzte Erweiterungsoption für die öffentliche Verkehrsfläche der Harenberger Straße zu verzichten. Die öffentliche Darlegung der Planungsziele einschließlich der voraussichtlichen Auswirkungen erfolgte mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom bis zum statt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom bis zum statt. Die Region Hannover und die Üstra weisen darauf hin, dass durch die Planänderung die Nachrüstung eines Mittelhochbahnsteiges an der Haltestelle im Plangebiet erschwert, eventuell sogar verhindert wird. Das Staatliches Gewerbeaufsichtsamt erhob gegen die Planung Bedenken, weil dadurch das vorgesehene allgemeine Wohngebiet näher als bisher an einen vorhandenen Betrieb heran rückt. Aus einem Mischgebiet würde ein allgemeines Wohngebiet. Die e-on Avacon AG wies auf zwei Kabeltrassen hin. In der Zeit vom bis zum wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Bei diesem Verfahrensschritt wurde von den Stadtwerken Hannover AG darauf hingewiesen, dass im Plangebiet eine Netztransformatorenstation sowie weitere Leitungstrassen vorhanden sind, die bei einer weiteren Bebauung zu berücksichtigen sind. Die Region Hannover und die Üstra wiederholten die Hinweise, dass durch die Planänderung die Nachrüstung eines Hochbahnsteiges an der Haltestelle im Plangebiet erschwert, eventuell sogar verhindert wird und bitten um Änderung der Begründung

136 - 2 - Darüber hinaus wies die Region Hannover aus wasserwirtschaftlicher Sicht darauf hin, dass aufgrund der zu erwartenden Bodenbelastungen in Teilbereichen des Plangebietes Bedenken gegen Versickerungsmaßnahmen bestehen. Am fasste der Rat den Auslegungsbeschluss. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis zum , bei der auch die Träger öffentlicher Belange benachrichtigt wurden, sind 5 Schreiben von Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Die Stadtwerke Hannover AG und die e-on Avacon AG wiesen auf Kabeltrassen im Plangebiet hin; darüber hinaus muss der im Plangebiet vorhandene Trafo der Stadtwerke zwingend erhalten bleiben. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Zentralen Polizeidirektion wies darauf hin, dass im Plangebiet keine Bombardierung aus den Luftbildern zu erkennen ist. Die Region Hannover und die Üstra bitten um Änderung der Begründung im Hinblick auf die Stadtbahnhaltestelle im Abschnitt 7. Der Bebauungsplan wurde vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am.. als Satzung beschlossen und ist nach ortsüblicher Bekanntmachung seit dem.. rechtsverbindlich. Beurteilung der Umweltbelange Mit diesem Bebauungsplanverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung des historischen Gebäudebestandes und dessen Modernisierung geschaffen. Im Plangebiet dominieren die Verkehrsgeräusche von der Wunstorfer Straße, der Kesselstraße und der Kirchhöfnerstraße. Die Immissionen von den Gewerbebetrieben an der Wunstorfer Straße und des Gewerbegebiets Lindener Hafen sind daneben kaum wahrnehmbar. Auch die Immissionen der Güterumgehungsbahn spielen im Plangebiet nur eine untergeordnete Rolle. Die Aufenthaltsräume sind daher durch Lärmschutzfenster zu schützen. Dem Bereich an der Harenberger Straße wird durch Festsetzung eines Mischgebietes ein etwas höherer Störungsgrad übertragen. Da durch die geplante Änderung des Bebauungsplanes keine über die jetzt schon bestehenden Baurechte hinausgehenden Bauflächen ausgewiesen werden sollen, kann davon ausgegangen werden, dass die vorhandenen Vegetationsbestände erhalten bleiben können. Somit sind keine erheblichen Beeinträchtigungen von Tier- und Pflanzenwelt zu erwarten. Die Planung hat die Begrünung der Gartenhöfe zum Ziel. Im Verdachtsflächenkataster sind für das Plangebiet Betriebe, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wurde bzw. wird, aufgeführt. Daher können hier Bodenverunreinigungen möglich sein. Da die Flächen im Plangebiet überwiegend überbaut bzw. versiegelt sind und die Planung der Sicherung des Bestandes dient und Modernisierungen ermöglichen soll, erscheinen eine historische Recherche und weitere Untersuchungen hier zurzeit nicht erforderlich. Bei Erdbaumaßnahmen bzw. Umnutzung des Geländes ist jedoch eine fachgutachterliche Begleitung notwendig. Da die Bebauungsplanänderung keine Auswirkungen auf den Umfang der Bebauung haben wird, sind Auswirkungen auf das Kleinklima nicht zu erwarten. Erhebliche Eingriffe in den Naturhaushalt sind aufgrund der Planung nicht zu erwarten. Es wird ein Beitrag zur Wohnumfeldverbesserung geleistet. Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die Aufstellung des Bebauungsplanes 1072, 1. Änderung nach bisherigem Kenntnisstand und unter Berücksichtigung der dargestellten Maßnahmen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit zu erwarten sind

137 Abwägungsvorgang Der Hinweis der Stadtwerke Hannover AG ist in der Planung berücksichtigt. Im Bebauungsplan ist ein Symbol für den Standort einer Trafostation eingetragen. Die Kabeltrassen im Plangebiet, auf die die Stadtwerke Hannover AG und die e-on Avacon AG verweisen sind mit der Planung vereinbar. Die Bedenken des Staatliches Gewerbeaufsichtsamtes konnten dadurch ausgeräumt werden, dass das Plangebiet als Mischgebiet ausgewiesen wurde. Die Begründung des Bebauungsplanes wurde entsprechend der Bitte der Region Hannover und der Üstra, dass nach dem heutigen Kenntnisstand der Bau eines Hochbahnsteigs an der Stadtbahnhaltestelle Harenberger Straße in den nächsten Jahrzehnten nicht möglich sein wird, im Abschnitt 7 geändert /

138 Landeshauptstadt Beschlussdrucksache b In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen In den Verwaltungsausschuss An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis) Nr. Anzahl der Anlagen Zu TOP 1270/ Bebauungsplan Nr. 1469, 2. Änderung - Göttinger Straße / Elise-Meyer-Allee- Bebauungsplan der Innenentwicklung Aufstellungsbeschluss Antrag, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1469, 2. Änderung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB zu beschließen. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Gender-Aspekte wurden ausführlich geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer durch die Planung sind nicht erkennbar. Im Übrigen ist der Aspekt zu erwarten, dass das Baurecht zur Reaktivierung der Gewerbebrache und zur Ansiedlung wohnortnaher Arbeitsplätze beiträgt. Kostentabelle Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Begründung des Antrages In den Jahren 1998 bis 2000 wurde ein Konzept zur Reaktivierung der von der Fa. Komatsu-Hanomag nicht mehr benötigten Flächen erarbeitet und in Teilen realisiert. In diesem Zuge wurden auch die baulichen Anlagen auf der Fläche südlich der U-Boothalle beseitigt und das Baufeld geräumt. Das durch einen städtebaulichen Vertrag vereinbarte Entwicklungskonzept wurde durch den Bebauungsplan Nr planungsrechtlich abgesichert. Es weist das jetzt zur Änderung anstehende Teilgebiet als Kerngebiet aus. Die Vermarktungsbemühungen in den letzten sieben Jahren für die seinerzeit geplanten Büros und ein Hotel an diesem Standort haben ergeben, dass sich das vereinbarte Kon

139 zept nicht umsetzen lässt. Für den gesamten Bereich des ehemaligen Hanomag-Geländes lassen sich aktuell zwei Tendenzen erkennen, denen mit der Planänderung Rechnung getragen werden soll: Zum einen lässt der wirtschaftliche Aufschwung der Firma Komatsu-Hanomag deren Umfeld erneut interessant erscheinen für eine gewerblich-industrielle Ausrichtung, wobei für das Plangebiet eine Ausweisung als Industriegebiet nicht in Frage kommt angesichts des jenseits der Göttinger Straße angrenzenden Mischgebietes. Zum anderen bestehen sowohl für die U-Boot-Halle als auch für die Gewerbebrache Bornumer Straße / Marianne-Baecker-Allee konkrete Bauabsichten. In der U-Boot-Halle ist der Verkauf von Autos und an der Marianne-Baecker-Allee ein Vorhaben mit Service, Prüfung und Wartung von Autos sowie die zugehörige Verwaltung geplant. Dieses Nutzungsspektrum soll mit Ausnahme des Verkaufs an Endverbraucher auch für das Plangebiet ermöglicht werden. Die bisherige Festsetzung als Kerngebiet soll zugunsten von Gewerbegebiet nicht weiterverfolgt werden. Konkret liegt ein Vorschlag für eine Anlage zur Auto-innen- und -außenreinigung mit Tankstelle vor. Durch die Novellierung des Baugesetzbuches ist es möglich, die Aufstellung eines Bebauungsplanes im so genannten beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB durchzuführen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Diese liegen für den aufzustellenden Bebauungsplan vor: 1. Der Bebauungsplan dient einer Maßnahme der Innenentwicklung, hier die Reaktivierung einer Industriebrache. 2. Die nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes mögliche Grundfläche beträgt weniger als m² (im vorliegenden Fall ca m²). 3. Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet. 4. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahren nach 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Von einer formalen Umweltprüfung wie von einem formalen Umweltbericht wird demzufolge abgesehen. Der Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung angepasst werden. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr wurden die Belange des Umweltschutzes umfassend ermittelt und bewertet. Es liegen keine Erkenntnisse vor, die zu einer grundsätzlich anderen Bewertung führen. Zusätzliche Baurechte werden nicht begründet und die seiner Zeit festgesetzten Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen bleiben bestehen. Die Verwaltung empfiehlt daher, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr im beschleunigten Verfahren ohne formale Umweltprüfung und ohne formalen Umweltbericht durchzuführen. Die berührten Belange der Umwelt, die sich durch die Änderung des Bebauungsplanes ergeben, werden soweit erforderlich im Rahmen der notwendigen Abwägung ins Verfahren eingestellt. Der beantragte Beschluss ist notwendig, um die Bebauungsplanänderung zeitnah durchführen zu können Hannover /

140 Anlage 1 zur Drucksache Nr. /2007 Bebauungsplan Nr. 1469, 2. Änderung - Göttinger Straße / Elise-Meyer-Allee - Geltungsbereich und bisheriges Verfahren Planung: Stadtteil: Süd Linden-Süd Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird umfasst die Flächen zwischen der Elfriede-Paul- Allee, Göttinger Straße und Elise-Meyer-Allee. Bisherige Drucksachen-Beschlüsse: keine

141

142 Landeshauptstadt Beschlussdrucksache b In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis) Nr. Anzahl der Anlagen Zu TOP 1344/ Bebauungsplan Nr. 1552, 1. Änderung, Treppenkamp Bebauungsplan der Innenentwicklung, Aufstellungsbeschluss Antrag, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1552, 1. Änderung im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB zu beschließen. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Die Prüfung der Gender-Aspekte hat ergeben, dass unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer durch die Planänderung nicht erkennbar sind. Kostentabelle Die Kosten werden im weiteren Bebauungsplanverfahren ermittelt. Begründung des Antrages Der Bebauungsplan Nr wurde im Jahre 1995 aufgestellt, um einen damals bestehenden dringenden Bedarf an Wohnungen decken zu können. Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen beziehen sich hauptsächlich auf Geschosswohnungsbau. Die letzten Jahre haben zu einer Entspannung auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere im Segment des Geschosswohnungsbaues, geführt. Für Einfamilienhäuser besteht jedoch weiterhin eine kontinuierliche Nachfrage. Deshalb sollen mit der Änderung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Einfamilienhäusern geschaffen werden. Zur Sicherstellung der Erschließung soll eine zusätzliche Erschließungsstraße im Blockinneren ausgewiesen werden. Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat am die Durchführung - 1 -

143 der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom bis zum statt. Während dieser Zeit sind Anregungen nicht eingegangen. Durch die Novellierung des Baugesetzbuches ist es möglich, die Aufstellung eines Bebauungsplanes im so genannten beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB durchzuführen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Diese liegen für den aufzustellenden Bebauungsplan vor: 1. der Bebauungsplan dient einer Maßnahme der Innenentwicklung, hier die Bereitstellung nachgefragter Baugrundstücke für den Bau von Einfamilienhäusern statt wie bisher vorgesehen größtenteils für den für den Bau von Geschosswohnungen, 2. die nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes mögliche Grundfläche beträgt weniger als m² (im vorliegenden Fall ca m²), 3. durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet, 4. es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und 5. der Bebauungsplan trägt der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum Rechnung. Für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahren nach 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Von einer formalen Umweltprüfung wie von einem formalen Umweltbericht wird demzufolge abgesehen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr wurden die Belange des Umweltschutzes umfassend ermittelt und bewertet. Es liegen keine Erkenntnisse vor, die zu einer grundsätzlich anderen Bewertung führen. Zusätzliche Baurechte werden nicht begründet und die seiner Zeit festgesetzten Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen, u. a. die Versickerung des Niederschlagswassers über ein Mulden-Rigolen-System bleiben bestehen. Die Verwaltung empfiehlt daher, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr im beschleunigten Verfahren ohne formale Umweltprüfung und ohne formalen Umweltbericht durchzuführen. Die berührten Belange der Umwelt, die sich durch die Änderung des Bebauungsplanes ergeben, werden soweit erforderlich im Rahmen der notwendigen Abwägung ins Verfahren eingestellt. Mit dem beantragten Beschluss soll entschieden werden, ob die 1. Änderung des Bebaungsplanes Nr im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB durchgeführt werden soll Hannover /

144 Anlage 1 zur Drucksache - Nr. /2007 Bebauungsplan Nr. 1552, 1. Änderung - Treppenkamp- Bebauungsplan der Innenentwicklung Bisheriges Verfahren und Geltungsbereich Planung Süd Stadtteil: Bemerode Geltungsbereich: Das Plangebiet liegt im Neubaugebiet Kronsberg und wird durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Hellenkamp, die südliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Haverkamp, die östliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Funkenkamp, die jeweilige Südgrenze der Grundstücke Ortskamp (gerade) und 44, die jeweilige Ostgrenze der Grundstücke Ortskamp (gerade) und die südliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Ortskamp begrenzt. Bisherige Drucksachen-Beschlüsse: /2007 Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Aufstellungsbeschluss

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146 Landeshauptstadt Beschlussdrucksache b In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen In den Verwaltungsausschuss Nr. Anzahl der Anlagen Zu TOP 1165/ Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: List / Mengendamm Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Antrag, auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) gemäß 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Die Qualität von Wohngebieten wird in besonderer Weise durch die Angebote zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestimmt. Durch die dem Planungsziel zugrunde liegende Ansiedlung eines Nahversorgers wird das wohnungsnahe Angebot verbessert, wovon auch mobilitätseingeschränkte Bevölkerungsgruppen profitieren. Kostentabelle Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Begründung des Antrages: Das 204. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr Mit diesem soll Baurecht für die Ansiedlung eines Nahversorgers als Nachnutzung der Fläche eines ehemaligen Autohauses geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert auch die Änderung des Flächennutzungsplanes. Dieses Verfahren soll parallel zum Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr durchgeführt werden

147 Für den Bebauungsplan Nr ist nach Beschluss des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List vom die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom bis durchgeführt worden. Grundsätzliche Bedenken gegen die Ansiedlung eines Nahversorgers sind nicht geäußert worden. Allerdings wird von den Anliegern im Westen erwartet, dass mögliche Belästigungen durch den Betrieb wirksam verhindert werden. Das Baugesetzbuch (BauGB) ermöglicht den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei einem Bauleitplanverfahren, wenn die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind. Diese Voraussetzung trifft bei der 204. Änderung des Flächennutzungsplanes zu, da die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung bereits im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr erfolgt ist. Diese allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden mit dem 204. Änderungsverfahren lediglich auf die Planebene des Flächennutzungsplanes übertragen. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 204. Änderung des Flächennutzungsplanes wird parallel zu dieser Drucksache beantragt Hannover /

148 Landeshauptstadt Beschlussdrucksache b In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung Nr. Anzahl der Anlagen Zu TOP 1167/ Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover, Bereich: List / Mengendamm Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Antrag, 1. dem Entwurf der 204. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 3 zu dieser Drucksache), 2. die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Die Qualität von Wohngebieten wird in besonderer Weise durch die Angebote zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestimmt. Durch die dem Planungsziel zugrunde liegende Ansiedlung eines Nahversorgers wird das wohnungsnahe Angebot verbessert, wovon auch mobilitätseingeschränkte Bevölkerungsgruppen profitieren. Kostentabelle Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Begründung des Antrages: Das 204. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr Mit diesem soll Baurecht für die Ansiedlung eines Nahversorgers als Nachnutzung der Fläche eines ehemaligen Autohauses geschaffen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert auch die Änderung des - 1 -

149 Flächennutzungsplanes. Dieses Verfahren soll parallel zum Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr durchgeführt werden. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß 4 Abs. 1 BauGB, die auch der Ermittlung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 4 BauGB dient, wurde gemäß 4a Abs. 1 BauGB mit Anschreiben vom bis zum durchgeführt. Fachliche Hinweise wurden in die Begründung eingearbeitet. Im Rahmen ihrer Stellungnahme hat die Region Hannover angeregt, den Zweck der geplanten Sonderbaufläche entsprechend der Zielsetzung des Bebauungsplanes mit "Nahversorger", statt wie vorgesehen mit "Einzelhandel" zu bestimmen. "Einzelhandel" erscheine zu undifferenziert und erlaube die Entwicklung jeglicher Einzelhandelsnutzung. Der Anregung der Region soll nach Auffassung der Verwaltung nicht gefolgt werden. Der Flächennutzungsplan setzt entsprechend seiner Funktion als vorbereitender Bauleitplan nur einen Rahmen für die aus ihm zu entwickelnden Bebauungspläne. Im vorliegenden Fall erfolgt die Konkretisierung mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Sollte das Ansiedlungsvorhaben nicht realisiert werden oder später eine andere Einzelhandelsnutzung verfolgt werden, müsste ohnehin das Planungsrecht geändert werden. In der jüngeren Zeit sind bereits mehrere Ansiedlungsvorhaben für Nahversorger mit Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan begleitet worden, mit denen "Sonderbaufläche" mit der näheren Zweckbestimmung "Einzelhandel" dargestellt wurde (Bult / Lindemannallee, Burg / Am Fuhrenkampe, Badenstedt / Badenstedter Straße, Carlo-Schmid-Allee). Die Darstellungsweise sollte daher nicht geändert werden. Gemäß 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Bisher vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind in Anlage 2 zu dieser Drucksache aufgeführt. Ferner ist nach der genannten Vorschrift in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung anzugeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Beim 204. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wurden folgende umweltbezogene Informationen verwendet: Landschaftsrahmenplan Hannover 1989 Landschaftsplan Vahrenwald / List / östliches Hainholz 1993 Konzept zur Ermittlung der verkehrsbedingten Luftbelastungssituation in Hannover, 2004 Naturschutzfachliche Feststellungen Informationen zu Altlasten / Altablagerungen Die nach 4 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird parallel zum Beschlussverfahren zu dieser Drucksache durchgeführt. Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und - 2 -

150 Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt. Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 204. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können Hannover /

151 Anlage 1 zu Drucksache Nr. / Änderung zum Flächennutzungsplan Hannover; Bereich: List/ Mengendamm - Frühzeitige Beteiligung gemäß 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün Planung Im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll in einem bisherigen Gewerbegebiet die Ansiedlung eines Nahversorgers mit angeschlossenem Getränkemarkt ermöglicht werden. Erforderlich ist in diesem Zusammenhang auch die Änderung des Flächennutzungsplans. Statt der bisherigen Gewerbefläche wird für den Bereich des o.g. Bebauungsplanes nunmehr ein Sondergebiet für den Einzelhandel dargestellt. Bestandsaufnahme und Bewertung aus Sicht des Naturschutzes Die Planfläche wurde bisher von einem Autohaus und einer Tankstelle eingenommen und ist der bisherigen Nutzung entsprechend stark versiegelt. Bäume befinden sich lediglich entlang des Lister Kirchweges sowie nordwestlich der Tankstelle. Auswirkungen der Planung auf den Naturhaushalt und auf das Landschaftsbild Auswirkungen auf den Naturhaushalt bzw. auf das Landschaftsbild sind bei Umsetzung der Planung nur in Bezug auf den Baumbestand zu erwarten. Eingriffsregelung Ausgleichsmaßnahmen werden nicht erforderlich. Die ggf. notwendige Entfernung von Bäumen ist nach Maßgabe der Baumschutzsatzung zu kompensieren

152 Anlage 2 zu Drucksache Nr. / Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover Bereich: List / Mengendamm Übersicht über die bisher vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen Die bisher vorliegenden Stellungnahmen mit Bezug auf Umweltbelange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB abgegeben. Staatliches Gewerbeaufsichtsamt (Stellungnahme vom ) "zum o.g. Bauleitplan sind aus der Sicht der von der Gewerbeaufsicht zu vertretenden Belange keine Hinweise zu geben. Nach Nr. 8.1a der ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover nicht für den Immissionsschutz im Bereich Handel zuständig." Region Hannover (Stellungnahme vom unter Verweis auf die Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr vom ) " zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr 'Mengendamm' der Stadt Hannover, Stadtteil List, wird aus bodenschutzbehördlicher Sicht darauf hingewiesen, dass sich der Einzelfall (Lister Kirchweg 75-79) im Plangebiet befindet. Bei dem Einzelfall handelt es sich um eine Tankstelle, bei der es zu begrenzten Verunreinigungen des Bodens, der Bodenluft und des Grundwassers gekommen ist. Bauseits und systemisch bedingt konnten nicht alle Verunreinigungen entfernt werden. Im September 2005 wurde deshalb aus Gründen der Verhältnismäßigkeit entschieden, auf eine weitere Sanierung zu verzichten. Grundsätzlich wird die Möglichkeit von nachteiligen Auswirkungen auf die zukünftige Bebauung auf den Nachbarflächen als gering eingeschätzt. Sie kann aber nicht völlig ausgeschlossen werden, weil sich der Supermarkt und der Getränkemarkt zumindest saisonal im Grundwasserabstrom vom ehemaligen Schadensschwerpunkt befinden. Damit die Fragestellung sicher abgeklärt werden kann, sollen im Bereich der Baufelder zumindest in Form von Stichproben Bodenluftuntersuchungen auf tankstellenspezifische Schadstoffe durchgeführt werden. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht wird aufgrund der bestehenden Bodenbelastungen und der nicht ausreichend erkundeten Schadstoffe darauf hingewiesen, dass bei einer evtl. vorgesehenen Niederschlagswasserversickerung der Nachweis zu erbringen ist, dass die Versickerung in dem betroffenen Bereich schadlos möglich ist. Ebenso kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass bei Entnahmen schadstoffbelastetes Grundwasser gefördert wird, welches ggf. vor einer Ableitung gereinigt werden muss. Ferner wird aus immissionsschutzbehördlicher Sicht aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung angeregt, ein immissionsschutzrechtliches Gutachten zu erstellen, das den Anlieferverkehr (insb. für den Getränkemarkt), den Kundenverkehr, die Lüftungseinrichtungen und evtl. auch Lichtimmissionen durch Werbetafeln bewertet."

153 Anlage 3 zur Drucksache Nr. / Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover Bereich: List / Mengendamm (Fassung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB) Inhaltsübersicht Seite 1. Anlass, Erfordernis und Ziele der Planung 3 2. Städtebauliche / naturräumliche Situation 3 3. Rechtliche und planerische Vorgaben Regionales Raumordnungsprogramm Bebauungspläne Landschaftsplanung / Naturschutzrecht Landschaftsrahmenplan Landschaftsplan / Städtebaulich - landschaftsplanerisches Rahmenkonzept Schutzgebiete nach Naturschutzrecht Gebiete von gemeinschaftl. Bedeutung / Europäische Vogelschutzgebiete 5 4. Planungsziele und Planinhalt 5-2 -

154 (vorläufiger) Umweltbericht gemäß 2 Abs. 4 und 2 a Satz 2 Nr. 2 BauGB Einleitung Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Schutzgüter Tiere und Pflanzen Schutzgüter Boden und Wasser natürliche Bodenfunktion / Auswirkungen auf das Wasserregime Belastung mit Altlasten / Altablagerungen und Kampfmitteln Schutzgüter Luft und Klima Schutzgut Mensch Lärm Straßenverkehrslärm Freizeitlärm Lufthygiene Erholungsfunktion der Landschaft Orts- und Landschaftsbild Natura Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Bewertung der Umweltauswirkungen Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Planungsalternativen bzgl. des Standortes Planungsalternativen im Änderungsbereich Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung / Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Ermittlung Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Umweltüberwachung Zusammenfassung 12 Zeichnerische Darstellung bisher / neu 13 Planzeichenerklärung

155 Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover Bereich: List / Mengendamm Begründung (Fassung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB) 1. Anlass, Erfordernis und Ziele der Planung Bei dem Änderungsbereich handelt es sich um Flächen einer Tankstelle und eines ehemaligen Autohauses, dessen Nutzung bereits vor längerer Zeit aufgegeben wurde. Auf dem brach liegenden Grundstück besteht das Ansiedlungsinteresse eines Nahversorgers des Lebensmitteleinzelhandels. Da das vorhandene Angebotsspektrum im Stadtteil List seit der Schließung zweier Vollsortimenter von Discountangeboten dominiert und dadurch qualitativ unausgewogen ist, wird das Ansiedlungsvorhaben aus städtebaulicher Sicht unterstützt. Es stellt in Angebot und Größe einen wichtigen Beitrag zur quantitativen und qualitativen Sicherung des Nahversorgungsangebots im Bereich Lebensmittel dar. Das Vorhaben soll m² Verkaufsfläche für Lebensmittel zuzüglich 400 m² Verkaufsfläche für einen Getränkemarkt umfassen. Für das Ansiedlungsvorhaben müssen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen geändert werden. Hierfür befindet sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr bereits im Verfahren. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert auch die Änderung des Flächennutzungsplanes, der für den Planbereich "Gewerbegebiet" festsetzt. 2. Städtebauliche / naturräumliche Situation Der Änderungsbereich ist zentral im Stadtteil List gelegen. Westlich und südlich grenzen Wohnquartiere an, im Osten und Norden gewerbliche Nutzung, im Nordwesten das Gelände der Grundschule Mengendamm. Er ist im Übergangsbereich zu einem größeren Gewerbegebiet gelegen, das sich zwischen Pastor-Jaeckel-Weg (ehem. Niedersachsenringtrasse) im Norden und Lister Kirchweg im Süden von der Wöhlerstraße bis zum Kleingartenbereich westlich der Straße Am Listholze erstreckt. Die Flächen im Änderungsbereich sind bzw. waren gewerblich mit einer Tankstelle und einem Autohaus genutzt. Die Autohaus-Nutzung ist aufgegeben worden. Die Fläche liegt seitdem brach. Entsprechend der gewerblichen Nutzungen sind die Flächen im Änderungsbereich fast vollständig versiegelt. Nur am Nordrand des Lister Kirchweges ist ein Bestand einer lückigen Baumreihe zu verzeichnen

156 - 4 - Luftbildaufnahme Rechtliche und planerische Vorgaben 3.1 Regionales Raumordnungsprogramm Das geltende Regionale Raumordnungsprogramm 2005 (RROP 2005) für die Region Hannover enthält für den Änderungsbereich keine spezifischen Festlegungen. Nach dem im RROP integrierten Regionalen Einzelhandelskonzept liegt er im oberzentralen Standortbereich. Hier sind Neuansiedlungen und Erweiterungen von Einzelhandelsbetrieben zulässig, durch die die Funktion des Versorgungskerns sowie die Funktion benachbarter zentraler Orte nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Derartige Auswirkungen sind durch das der 204. Änderung des Flächennutzungsplanes zugrunde liegende Ansiedlungsvorhaben nicht zu erwarten. Die beabsichtigten Darstellungen stehen somit mit den Zielsetzungen der Raumordnung in Einklang

157 Bebauungspläne Der Bereich der 204. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt teilweise im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes (Durchführungsplanes) Nr. 165 vom und ist dort als Reines Wohngebiet ("Wohngebiet a") und als Fläche für Garagen festgesetzt sowie teilweise im Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 165 vom mit der Festsetzung "Gewerbegebiet". 3.3 Landschaftsplanung / Naturschutzrecht Landschaftsrahmenplan Der Landschaftsrahmenplan 1989 enthält keine den Änderungsbereich betreffenden Zielsetzungen bzw. Empfehlungen. Für das westlich anschließende Wohnquartier wird wegen der Entfernung zu größeren Freiräumen von etwa 300 bis 750 m Handlungsbedarf zur Wohnumfeldverbesserung festgestellt. Nach den zur Aufstellung des Landschaftsrahmenplanes vorgenommenen Ermittlungen liegt der Änderungsbereich in einem Gebiet mit einer potentiellen wie realen Grundwasserneubildungsrate von 0-75 mm/a (Einstufung: gering). Das Schutzpotential der Grundwasserüberdeckung ist gering, so dass dem Grundwasserschutz besondere Bedeutung beikommt Landschaftsplan / Städtebaulich-landschaftsplanerisches Rahmenkonzept Für die Stadtteile Vahrenwald, List und den östlichen Teil von Hainholz wurde 1993 im Auftrage der Landeshauptstadt Hannover durch ein Landschaftsplanungsbüro ein landschaftsplanerisches Gutachten erarbeitet. Es enthält für den Änderungsbereich keine Handlungsempfehlungen. Der Abgleich zwischen landschaftsplanerischen und städtebaulichen Zielvorstellungen erfolgt mit den weitere Planverfahren vorbereitenden städtebaulich-landschaftsplanerischen Rahmenkonzepten. Für den Stadtbezirk Vahrenwald-List (mit Teilen von Hainholz) wurde 1996 das entsprechende Rahmenkonzept vorgelegt. Städtebauliche oder freiraumplanerische Zielsetzungen bestehen für den Änderungsbereich nicht Schutzgebiete nach Naturschutzrecht Naturschutzrechtliche Ausweisungen (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, geschützte Landschaftsbestandteile) sind für den Änderungsbereich nicht erfolgt. Besonders geschützte Biotope nach 28a oder 28b NNatG wurden bisher nicht festgestellt Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / Europäische Vogelschutzgebiete Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete sind von der 204. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht betroffen. 4. Planungsziele und Planinhalt Bereits das "Nahversorgungskonzept für die Landeshauptstadt Hannover" vom August 2002 (CIMA GmbH im Auftrag der Landeshauptstadt Hannover) stellt für den östlichen Teil des Stadtteils List ein deutliches Nahversorgungsdefizit fest, da ein offenes Umsatzpotenzial und eine unterdurchschnittliche Versorgungsdichte vorhanden sind. Der Gutachter empfiehlt daher, eine Verdichtung des Nahversorgernetzes anzustreben

158 - 6 - Zwischenzeitlich konnte durch gezielte Ansiedlung von Lebensmitteldiscountern (Wöhlerstraße, Am Listholze, Lister Kirchweg) den ermittelten Nahversorgungslücken teilweise entgegengetreten werden. Demgegenüber sind seit den Erhebungen zum o.g. Nahversorgungskonzept zwei Betriebe geschlossen worden. Die bauliche Situation im Stadtteil lässt keine weitere, eine Verbesserung erzielende Entwicklung durch in die bestehende Wohnbebauung eingepasste Standorte zu. Trotz der erwähnten Neuansiedlungen ist die Gesamtverkaufsfläche im Stadtbezirk Vahrenwald-List gegenüber dem Gutachten zum Nahversorgungskonzept 2002 als nahezu unverändert ermittelt worden bei gestiegenem offenen Umsatzpotential. Für den Bereich des Grundstücks des im Änderungsbereich früher ansässigen Autohauses besteht nunmehr ein Ansiedlungsinteresse für einen Nahversorger mit Vollsortiment (1.200 m² Verkaufsfläche) sowie angeschlossenem Getränkemarkt (400 m² Verkaufsfläche). Da sich das Nahversorgungsangebot im östlichen Teil des Stadtteils List derzeit von Discountangeboten dominiert und damit qualitativ unausgewogen zeigt, liegt die Ansiedlung eines Vollsortimenters in der angestrebten Größenordnung auch im städtebaulichen Interesse und stellt einen wichtigen Beitrag zur qualitativen und quantitativen Sicherung des Nahversorgungsangebotes im Bereich Lebensmittel dar. Ziel ist daher, mit der 204. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung des o- ben beschrieben Vorhabens zu schaffen. Der Standort liegt in integrierter Lage direkt benachbart zu Wohngebieten. Er zeichnet sich durch gute Erreichbarkeit sowohl fußläufig oder mit dem Fahrrad als auch mit dem Kraftfahrzeug aus. Lagevorteil ist die Erschließbarkeit über Lister Kirchweg / Mengendamm, so dass die westlich benachbarte Wohnbebauung nicht von Kundenund Anlieferverkehr belästigt wird. Die beabsichtigte Größenordnung von insgesamt etwa m² Verkaufsfläche erfordert die Darstellung als "Sonderbaufläche - Einzelhandel", um entsprechende Bebauungsplan- Festsetzungen zu ermöglichen. Aus Gründen des Maßstabes wird in diese Darstellung auch die Fläche der im Plangebiet verbleibenden Tankstelle einbezogen. Für den Änderungsbereich stellt der Flächennutzungsplan gegenwärtig überwiegend "Gewerbegebiet" dar. Das Ansiedlungsvorhaben umfasst ferner eine gewerblich genutzte Fläche im Norden des früheren Autohauses, die im geltenden Flächennutzungsplan in die "Fläche für den Gemeinbedarf - Schule" für die Grundschule Mengendamm einbezogen ist. Im Rahmen eines im Auftrag des Investors erstellten Verträglichkeitsgutachtens (CIMA GmbH, November 2006), das auch die Standortbedingungen als deutlich positiv bewertet, sind mögliche ökonomische Auswirkungen des Planvorhabens auf die wohnungsnahe Versorgung im Stadtteil List untersucht worden. Es gelangt zu der Feststellung, dass sich die Ansiedlung des Vorhabens für den Einzelhandel im Stadtbezirk Vahrenwald-List sowie speziell im Stadtteil List als verträglich darstellt. Die prognostizierte Umsatzumverteilung lässt keine negativen Auswirkungen auf den Bestand erwarten. Vielmehr könne es dazu beitragen, die Nahversorgung im Stadtteil zu verbessern und aufzuwerten, so dass für die Bewohnerinnen und Bewohner eine optimierte Versorgungslage entstünde. 5. (vorläufiger) Umweltbericht gemäß 2 Abs. 4 und 2 a Satz 2 Nr. 2 BauGB 5.1 Einleitung Die Einleitung enthält gemäß Anlage zu 2 Abs. 4 und 2 a Satz 2 Nr. 2 BauGB: Kurzdarstellung der Ziele und des Planinhalts einschließlich der Beschreibung der Art und des Umfanges sowie des Bedarfes an Grund und Boden - 7 -

159 - 7 - Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und der Art der Behandlung bei dem Bauleitplan Bezüglich der Planungsziele und der Planinhalte der 204. Änderung des Flächennutzungsplanes wird auf die Abschnitte 1 und 4 dieser Begründung verwiesen. Mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes ist keine Neuausweisung von Bauflächen mit Inanspruchnahme bisher unbebauter Flächen verbunden. Flächenbilanz: (Die Flächenbilanz bezieht sich auf die im Flächennutzungsplan dargestellten Arten der Nutzung, jedoch nicht auf die real ausgeübte Nutzung.) Gewerbegebiet - 0,76 ha Fläche für den Gemeinbedarf - Schule - 0,23 ha Sonderbaufläche - Einzelhandel + 0,99 ha Fachgesetze / übergeordnete Planungen Für das 204. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan sind beachtlich bezüglich der Eingriffe in Natur und Landschaft die Eingriffsregelung des 1 a Abs. 3 BauGB sowie die besonders geschützten Biotope nach 28 a und 28 b Niedersächsisches Naturschutzgesetz; der zu erwartende Umfang des Eingriffs wird erst auf der Bebauungsplanebene konkret ermittelt und danach der Kompensationsbedarf und die Art der Kompensation festgelegt; auf der Ebene des Flächennutzungsplanes wird im allgemeinen zunächst nur eine Grobabschätzung vorgenommen; floristische und faunistische Untersuchungen ergeben Erkenntnisse zum Bestand an Pflanzen und Tieren; weitere Grundlagendaten liefert das Konzept zur Ermittlung der verkehrsbedingten Luftbelastungssituation in Hannover, das Regionale Raumordnungsprogramm der Region Hannover (RROP 2005), auf Abschnitt 3.1 wird verwiesen. Fachplanungen Landschaftsrahmenplan, Verweis auf Abschnitt Landschaftsplan Vahrenwald / List / östliches Hainholz; s. Abschnitt Städtebauliches - landschaftsplanerisches Rahmenkonzept Vahrenwald-List; s. Abschnitt Es bestehen keine, in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für diese Änderung des Flächennutzungsplanes von Bedeutung wären. 5.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Gemäß der Anlage zu 2 Abs. 4 und 2a BauGB sind im Umweltbericht die in der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ermittelten Umweltauswirkungen zu beschreiben und zu bewerten. Bei der Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen sind die geltenden Darstellungen mit den geplanten zu vergleichen. Bezüglich der Planungsziele und der Planinhalte der 204. Änderung des Flächennutzungsplanes wird auf die Abschnitte 1 und 4 dieser Begründung verwiesen. Die mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigten Darstellungen haben keine über die bisherige Darstellung hinausgehende Neuausweisung von Bauflächen zur Folge

160 Schutzgüter Tiere und Pflanzen Die Flächen im Änderungsbereich sind fast vollständig versiegelt und haben daher nur sehr geringe Bedeutung für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen. Durch die 204. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Umfang der Bauflächen nicht verändert, sondern nur eine Modifizierung der im Flächennutzungsplan bereits dargestellten städtebaulichen Entwicklungsziele vorgenommen. Das Planungsziel der Ausweisung einer "Sonderbaufläche" statt bisher "Gewerbegebiet" und "Fläche für den Gemeinbedarf - Schule" führt daher auf der Planungsebene des Flächennutzungsplanes zu keiner Beeinträchtigung der Schutzgüter Tiere und Pflanzen. Demgegenüber besteht im Vergleich zur heutigen Situation die Möglichkeit, eine Verbesserung durch Anpflanzen von Einzelbäumen im künftigen Parkplatzbereich zu erreichen Schutzgüter Boden und Wasser Natürliche Bodenfunktion / Auswirkungen auf das Wasserregime Durch die 204. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Umfang der Bauflächen nicht verändert, sondern nur eine Modifizierung der im Flächennutzungsplan bereits dargestellten städtebaulichen Entwicklungsziele vorgenommen. Nutzungen, die sich gegenüber den bisher zulässigen nachteilig auf die Funktion des Bodens oder auf das Grundwasser auswirken könnten, werden nicht vorbereitet. Für die Grundwasserneubildung hat der Änderungsbereich eine geringere Bedeutung (s. Abschnitt 3.3.1). Im Rahmen des aufzustellenden Bebauungsplanes sollte aber geprüft werden, ob in Teilbereichen eine gezielte Regenwasserversickerung möglich ist. Im Rahmen der Bebauungsplan-Aufstellung ist zu prüfen, inwieweit der Anteil an Bodenversiegelung gegenüber der gegenwärtig zulässigen Situation gesenkt werden kann. Oberflächengewässer befinden sich im Planbereich oder in seiner näheren Umgebung nicht Belastungen des Bodens mit Altlasten / Altablagerungen und Kampfmitteln Die Flächen im Änderungsbereich werden / wurden gewerblich genutzt. Mit den ausgeübten Nutzungen können Belastungen des Bodens mit Schadstoffen verbunden sein. Bei einem bekannten Einzelfall handelt es sich um den vorhandenen Tankstellenstandort, bei dem es zu begrenzten Verunreinigungen des Bodens, der Bodenluft und des Grundwassers gekommen ist. Bauseits und systemisch bedingt konnten nicht alle Verunreinigungen entfernt werden. Im September 2005 wurde deshalb aus Gründen der Verhältnismäßigkeit entschieden, auf eine weitere Sanierung zu verzichten. Grundsätzlich wird die Möglichkeit von nachteiligen Auswirkungen auf die zukünftige Bebauung auf den Nachbarflächen als gering eingeschätzt. Sie kann aber nicht völlig ausgeschlossen werden, weil sich die künftige Einzelhandelsnutzung zumindest saisonal im Grundwasserabstrom vom ehemaligen Schadensschwerpunkt befinden. Ein Kennzeichnung als erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastete Fläche ist im Flächennutzungsplan nicht erforderlich. Die zuständige Bodenschutzbehörde (Region Hannover) empfiehlt im Bereich der Baufelder zumindest in Form von Stichproben Bodenluftuntersuchungen auf tankstellenspezifische Schadstoffe durchzuführen. Hannover ist im Zweiten Weltkrieg erheblichen Bombardierungen ausgesetzt gewesen. Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen bzw. bei Einzelmaßnahmen ist im Hinblick auf etwaig im Boden verbliebene Kampfmittelreste die Beteiligung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes erforderlich

161 Schutzgüter Luft und Klima Zur verkehrsbedingten Luftbelastungssituation in Hannover liegt seit Oktober 2004 das im Auftrag der Stadt von der Fa. GEONET (Umweltplanung und GIS-Consulting GbR) erstellte "Konzept zur Ermittlung der verkehrsbedingten Luftbelastungssituation in Hannover" vor. Untersucht wurde auf der Grundlage von Modellrechnungen im 100 m-raster im Sinne eines "worst case- Szenarios" die räumliche Ausprägung der vom Hauptverkehrsstraßennetz Hannovers ausgehenden Luftschadstoffe während einer austauscharmen Wetterlage. Dargestellt werden die Immissionsfelder exemplarisch für den Parameter Stickstoffdioxid (NO 2 ). Die Modellrechnungen für Benzol und Dieselruß zeigen ähnliche Ergebnisse. Danach weist der Änderungsbereich weder eine potentiell unterdurchschnittliche (sog. "immissionsökologischer Gunstraum") noch eine potentiell überdurchschnittliche NO 2 -Belastung auf. Auf diesem Konzept aufbauend bzw. es fortführend stellt die Arbeit "Erstellung einer GISbasierten Karte der klima- und immissionsökologischen Funktionen für die Stadt Hannover unter Verwendung des 3D Klima- und Ausbreitungsmodells FITNAH" (GEONET, Juni 2006) fest, dass der Änderungsbereich zu den lufthygienisch und bioklimatisch mäßig belasteten Siedlungsräumen gehört. Aufgrund der klimatischen und örtlichen Verhältnisse und angesichts der auch bisher schon vorhandenen gewerblichen Nutzung auf nahezu vollständig versiegelten Flächen ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Belastungssituation mit der angestrebten Ansiedlung eines Nahversorgers entscheidend nachteilig verändert Schutzgut Mensch Lärm Auf den Änderungsbereich und seine Umgebung wirken Lärmemissionen ein, die in erster Linie von dem Straßenverkehr auf dem Lister Kirchweg ausgehen. Der Schallimmissionsplan Hannover 2000 verzeichnet für diesen Bereich Mittelungspegel von >45 bis 55 db(a) tags und >40 bis max. 50 db(a) nachts. Diese Lärmeinflüsse sind für die geplante Nutzung nicht relevant. Die Gesundheit der Bevölkerung in den unmittelbar benachbarten Wohnbereichen im Westen und Süden könnte grundsätzlich durch zusätzliche Lärmimmissionen nachteilig beeinträchtigt werden, die mit der geplanten Einzelhandelsnutzung (Kundenverkehr, Anlieferverkehr, Betriebsgeräusche u.ä.) verbunden sind. Durch Anordnung der Baulichkeiten auf dem Grundstück und die Konzentration der Erschließungs- und Anlieferzone an der dem Wohnen abgewandten Seite am Mengendamm, kann sichergestellt werden, dass derartige Belastungen vermieden werden. Zur Vermeidung von Belästigungen der benachbarten Wohnbevölkerung sind entsprechende Untersuchungen (auch bzgl. anderer möglicher betriebs-/anlagenbedingter Immissionen) vorzunehmen Lufthygiene Mit einer Verschlechterung der Lufthygienesituation durch die Verwirklichung der Planungsziele ist nicht zu rechnen (vgl. Abschnitt 5.2.3) Erholungsfunktion der Landschaft Der Änderungsbereich hat keine Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung Orts- und Landschaftsbild Der Änderungsbereich hat bisher keine Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild. Durch architektonische Maßnahmen kann der städtebauliche Gesamteindruck am Lister Kirchweg qualitativ gesteigert werden. Ortsbildprägend ist die vorhandene Reihe von Straßenbäumen auf der Nordseite des Lister Kirchweges. Ihr Bestand wird durch die Planungsabsichten nicht berührt

162 Natura 2000 Im Änderungsbereich und im näheren Umkreis sind keine Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete, Gebiete nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie) ausgewiesen oder zur Ausweisung gemeldet. Auswirkungen in Bezug auf Natura 2000 sind daher nicht zu erwarten Kultur- und sonstige Sachgüter Unter Kultur- und Sachgüter sind Güter zu verstehen, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung im architektonischen oder archäologischen Sinn darstellen und deren Nutzbarkeit durch das Vorhaben eingeschränkt werden könnte. In diesem Sinne weist der Änderungsbereich keine Kultur- oder Sachgüter auf Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Die Planungsinhalte der 204. Änderung des Flächennutzungsplanes haben keine Auswirkungen auf Umweltbelange. Erhebliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Mensch einerseits und Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima andererseits sowie Kultur- und Sachgütern sind in dem bereits baulich genutzten Bereich nicht zu erwarten Bewertung der Umweltauswirkungen Gegenstand der 204. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Umwidmung einer bestehenden baulichen Nutzung in eine andere Bauflächenkategorie. Die 204. Änderung des Flächennutzungsplanes führt im Vergleich zur zulässigen und bisher ausgeübten Nutzung zu keinen zusätzlichen oder neuen Umweltauswirkungen. 5.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes Die Anlage zu 2 Abs. 4 und 2a BauGB erwartet eine "Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung". Die Verwirklichung des Planungsziels der 204. Änderung des Flächennutzungsplanes hat keine Auswirkungen auf die Entwicklung des Umweltzustandes. Sowohl der Verzicht auf die Planung als auch deren Durchführung haben nur einen geringen Einfluss auf die Verbesserung des Umweltzustandes. 5.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Die Bauleitplanung stellt zwar selbst keinen Eingriff in Umweltbelange dar. Nicht erforderliche Beeinträchtigungen sind aber durch vorausschauende Planungsüberlegungen zu unterlassen bzw. auf das unvermeidbare Maß zu beschränken und entsprechende Wertverluste angemessen auszugleichen. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich sind zu prüfen und zu beschreiben bzw. im Flächennutzungsplan entsprechend darzustellen. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes kann im allgemeinen angesichts seiner nur grundsätzlichen Zielaussagen nur eine Grobabschätzung vorgenommen werden. Die konkreten Maßnahmen zur Verringerung und zum Ausgleich können erst auf der Bebauungsplan-Ebene bestimmt werden, wenn der tatsächliche Umfang der zulässigen Eingriffe abgegriffen werden kann. Bei der Ermittlung und Bewertung des Eingriffes sind die geltenden Darstellungen mit den geplanten zu vergleichen. Durch die 204. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Umfang der Bauflächen nicht verändert, sondern nur eine Modifizierung der im Flächennutzungsplan bereits dargestellten städtebaulichen Entwicklungsziele vorgenommen. Das Planungsziel der Ausweisung einer

163 "Sonderbaufläche" statt bisher "Gewerbegebiet" und "Fläche für den Gemeinbedarf - Schule" führt auf der Planungsebene des Flächennutzungsplanes zu keiner zusätzlichen Beeinträchtigung von Umweltfaktoren, weil bereits bisher eine Bebauung grundsätzlich zulässig ist. Desgleichen bereitet der Flächennutzungsplan keine - neuen oder zusätzlichen - Eingriffe in Natur und Landschaft vor. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von Auswirkungen sind daher nicht zu benennen (vgl. 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB). 5.5 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Gemäß Anlage zu 2 Abs. 4 und 2a BauGB sollen in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten benannt werden, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind Planungsalternativen bzgl. des Standortes Die 204. Flächennutzungsplan-Änderung hat die Nachnutzung eines ehemaligen Gewerbestandortes (Autohaus) zum Inhalt. Standortbezogene Planungsalternativen kommen daher nicht in Betracht Planungsalternativen im Änderungsbereich Der Flächennutzungsplan hat die Aufgabe, die städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen darzustellen. Planungsalternativen im Änderungsbereich können sich demzufolge im Wesentlichen nur bzgl. der Darstellung von Bau- und Freiflächen sowie ggf. der Darstellung von Hauptverkehrsstraßen ergeben. Bauflächen-Alternativen zu der Entwicklung einer Sonderbaufläche für Einzelhandel (Gemischte Baufläche, Gewerbliche Baufläche) kommen angesichts der städtebaulichen Zielsetzung, die Nahversorgungssituation im Stadtteil List deutlich zu verbessern und vor dem Hintergrund dafür innerhalb der Wohnbereiche nicht zur Verfügung stehender Flächen nicht in Betracht. Grundsätzlich käme zwar alternativ eine Freiflächen-Entwicklung in Betracht. Damit ließen sich die in Abschnitt 1 aufgezeigten städtebaulichen Ziele jedoch nicht erreichen. 5.6 Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung / Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Ermittlung Gemäß Anlage zu 2 Abs. 4 und 2a BauGB sind die wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse, zu beschreiben. Grundlagendaten sind entnommen dem Landschaftsrahmenplan (s. Abschnitt 3.3.1), dem Konzept zur Ermittlung der verkehrsbedingten Luftbelastungssituation in Hannover (s. Abschnitt 5.2.3) sowie dem Schall-Immissionsplan Hannover Aufgrund der fehlenden Bedeutung des Änderungsbereiches für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sind faunistische und floristische Erhebungen nicht erforderlich. Erkenntnisse aus der Auswertung vorliegender Daten zu möglichen Belastungen des Bodens werden im weiteren Verfahren eingearbeitet, soweit sie für diese Planebene relevant sind. 5.7 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Umweltüberwachung Nach der Anlage zu 2 Abs. 4 und 2a BauGB sollen die geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt beschrieben werden. Ziel ist, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen

164 Unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen können sich grundsätzlich ergeben durch z.b. über die Prognose hinausgehende Verkehrs- und Lärmbelastung, bei der Realisierung festgestellte, bisher nicht bekannte Bodenbelastungen. Die Verwirklichung der Planungsziele der 204. Flächennutzungsplan-Änderung ist nur nach Aufstellung eines Bebauungsplanes zulässig, der Flächennutzungsplan begründet selbst kein Baurecht. Im Rahmen der Umweltüberwachung bzgl. der Festsetzungen des Bebauungsplanes können dann Rückschlüsse auf die im Flächennutzungsplan dargestellten grundsätzlichen Ziele gewonnen werden. Im Rahmen der aperiodisch durchgeführten Verkehrszählungen kann beobachtet werden, ob die Entwicklung des Baugebietes zu unvorhergesehenen, verkehrsbedingten Umweltauswirkungen führen kann. Falls erforderlich müssen Maßnahmen unterhalb der Flächennutzungsplan-Ebene entwickelt werden, mit denen etwaigen Belästigungen begegnet werden kann. 5.8 Zusammenfassung Planungsziel ist, mit der 204. Änderung des Flächennutzungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Nahversorgers mit etwa m² Verkaufsfläche sowie eines angeschlossenen Getränkemarkts mit etwa 400 m² Verkaufsfläche auf der brachgefallenen Fläche eines ehemaligen Autohauses. Damit wird eine qualitative und quantitative Verbesserung des Nahversorgungsangebotes für den in dieser Hinsicht unterversorgten Stadtteil List erreicht. Die Größenordnung des Vorhabens erfordert die Änderung des Flächennutzungsplanes, der bisher "Gewerbegebiet" darstellt, in "Sonderbaufläche - Einzelhandel". Mit der Realisierung des Planungsziels sind keine nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden / Wasser, Tiere und Pflanzen sowie das Landschaftsbild verbunden. Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind daher nicht erforderlich. Planungsalternativen sowohl bezüglich des Standortes als auch bezüglich der flächenmäßigen Ausweisungen ergeben sich auf der Planebene des Flächennutzungsplanes nicht. Begründung zum Entwurf aufgestellt: Fachbereich Planen und Stadtentwicklung Bereich Stadtplanung, Flächennutzungsplanung Hannover, den (Heesch) Fachbereichsleiter

165 Bisherige Darstellung Neue Darstellung Flächennutzungsplan Maßgebliche Fassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO): BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl I S. 132) zuletzt geändert durch Art. 3 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom (BGBl. I S. 466) 204. Änderung Norden Maßstab 1: / 2007

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