Gender Budgeting in Österreich
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- Hansl Langenberg
- vor 7 Jahren
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1 Gender Budgeting in Österreich Rechtliche und institutionelle Grundlagen Dr. in Vera Jauk München, Oktober 2016
2 Politische Grundlagen Regierungsbeschlüsse 2000 Interministerielle AG Gender Mainstreaming 2002 Arbeitsprogramm, Pilotprojekte 2004 Gleichstellungsziele für die Ressorts, u.a. Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in allen budgetpolitischen Maßnahmen 2008 Arbeitshilfen zu GM in der Legistik und Gender Budgeting 2011 Nachhaltige Implementierung von GM Offene Handlungsfelder Hinweis auf Erfolge im Bereich Gender Budgeting 2/13
3 Strukturelle Grundlagen IMAG Gender Mainstreaming/Budgeting Frauenministerin Ministerien Oberste Organe GöD Bundesländer Austausch von Informationen und guten Beispielen; Entwicklung von Kriterien für die Umsetzung von GM/GB; Begleitung und Evaluierung von Projekten, Maßnahmen und Gesetzen hinsichtlich der Anwendung von GM 3/13
4 Rechtliche Grundlagen Verfassung Art. 13 (3) B-VG Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben (Staatszielbestimmung) Art. 51 (8) B-VG Bei der Haushaltsführung des Bundes sind die Grundsätze der Wirkungsorientierung insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, der Transparenz, der Effizienz und der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes zu beachten 4/13
5 Rechtliche Grundlagen BHG 2013 Untergliederung Globalbudget Detailbudget 1-5 Wirkungsziele, 1 Gleichstellungsziel (inkl. Kennzahl) je UG 1 5 Maßnahmen 1 Gleichstellungsmaßnahme (inkl. Kennzahl/Meilenstein) in einem GB der UG min. 1 Gleichstellungsziel und 1 Gleichstellungsmaßnahme (inkl. Kennzahl/Meilenstein) in einem DB der UG Von den Ressorts anzugeben Personenbezogene Indikatoren sind nach Geschlecht differenziert anzugeben 5/13
6 Angaben zur Wirkungsorientierung müssen laut Verordnung (Angaben zur Wirkungsorientierung-VO idgf) enthalten: 6/13
7 Gleichstellungsziele externe/gesellschaftspolitische Ziele (richten sich an Bürgerinnen und Bürger) haben Vorrang! interne/ressortspezifische Ziele (richten sich an Bedienstete der Ressorts) Beispiele: Studienabschlüsse von Frauen in MINT-Fächern steigern, Mobilitätschancen von Frauen steigern, Zahl der Schüler an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik steigern usw. Beispiele: Rahmenbedingungen im Arbeitsumfeld für MitarbeiterInnen mit Familie verbessern, Frauenanteil in mittleren und hohen Führungspositionen steigern, Mentoring etablieren usw. 7/13
8 Beispiel: Gleichstellungsziel Wirtschaft Ziel: Förderung von Frauen in Unternehmen, insbesondere Erhöhung des Frauenanteils in staatsnahen Betrieben (Management-, Vorstands-, bzw. Aufsichtsratspositionen) und Stärkung von deren Führungskompetenz Maßnahmen: Quotenregelung in staatsnahen Betrieben an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist (Ministerratsbeschluss) Führungskräfteprogramm "Zukunft.Frauen" - Qualitätssicherung des Programms und Bewerbung öffentlich zugängliche Aufsichtsrätinnen-Datenbank als Instrument für Personalentscheidungen ( ) Indikatoren: Frauenanteil an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist und die im Bereich (Eigentümervertretung) des BMWFJ liegen; Ziel 2015: 35 % Aufsichtsrätinnen in 6 von 10 Unternehmen; Ist 2012: 25% Aufsichtsrätinnen in 7 von 8 Unternehmen Teilnehmerinnen am Führungskräfteprogramm "Zukunft.Frauen"; Ziel 2015: 170 Absolventinnen; Ist 2012: 87 Absolventinnen Registrierungen in der Aufsichtsrätinnendatebank: Ziel 2015: 410 Registrierungen; Ist 2012: 256 Registrierungen 8/13
9 Wirkungscontrollingstelle des Bundes Im Bundeskanzleramt angesiedelt Methodisch-prozesshafte Begleitung der Ressorts bei der Entwicklung von Zielen und Indikatoren Förderung der Qualität von Zielen und Indikatoren durch qualitätssichernde Maßnahmen Für die zentrale Koordinierung der Gleichstellung zuständig Erstellt jährliche Berichte zur Wirkungsorientierung und zur wirkungsorientierten Folgenabschätzung an den Nationalrat! 9/13
10 Budgetdienst im Parlament o unterstützt Nationalrat bei Beratung, Beschlussfassung und Kontrolle der Haushaltsführung des Bundes berät Budgetausschuss (schriftliche Expertisen, Analysen, Kurzstudien...) berät weitere Ausschüsse hinsichtlich wirkungsorientierter Folgenabschätz-ung von rechtssetzenden Maßnahmen erstellt Stellungnahmen auf Anfrage einzelner Mitglieder des Budgetaus-schusses o Aufgaben umfassen auch die Wirkungsorientierung unter der Berücksichtigung der Gleichstellung o veröffentlicht Ergebnisse auf 10/13
11 Frauenministerium o Informationsaustausch/Diskussion in der IMAG GMB permanente UAG Gender Budgeting (Grundlagenarbeit, Informationsaustausch) o Zurverfügungstellung von Gender-Daten Gender Index 2016 ab Oktober verfügbar! o Datenbank Gender Projekte 225 Gleichstellungsprojekte und Maßnahmen auf Bundes, Landes- und Gemeindeebene o o Gender Budgeting-Blog Fachbeiträge, ExpertInnenstatements, FAQs, Workshops, Seminare, Beratung On-Demand-Workshops Lehrgänge und Trainings an der VAB 11/13
12 Zum Nachlesen o Website der IMAG GM o GB-Blog o GM Newsletter zu bestellen unter o Datenbank Gender-Projekte Verfügbar unter Kontakt Dr. in Vera Jauk BM für Gesundheit und Frauen Tel: / vera.jauk@bmgf.gv.at Web: 12/13
13 Danke für die Aufmerksamkeit! 13/13
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