Antrag auf Erteilung einer wasser-/abfallrechtlichen Erlaubnis für die Verwertung und den Einbau von RC-Material
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- Uwe Beutel
- vor 7 Jahren
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1 Name, Vorname (Grundstückseigentümer = Antragsteller) Straße Untere Abfallwirtschaftsbehörde Brückstraße Dortmund PLZ/Ort Tel. Antrag auf Erteilung einer wasser-/abfallrechtlichen Erlaubnis für die Verwertung und den Einbau von RC-Material Für die nachfolgend bezeichnete Einbaumaßnahme beantrage ich die Erlaubnis. Gesetzliche Grundlage hierfür sind die 8, 9, 11, 13, 18, 32 und 48 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom in der derzeit gültigen Fassung im Verbindung mit 24 und 25 des Landeswassergesetzes (LWG) vom in der derzeit gültigen Fassung sowie 6, 7 Abs. 3 und 62 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom in der derzeit gültigen Fassung. I. Allgemeine Angaben 1. Name, Anschrift und Telefon-Nr. des Grundstückseigentümers, auf dessen Grundstück das RC-Material eingebaut werden soll: 2. Name, Anschrift und Telefon-Nr. des RC-Materiallieferanten: 3. Name, Anschrift und Telefon-Nr. des für den Einbau Verantwortlichen: 4. Voraussichtlicher/s Beginn/Ende des Einbaus:
2 -2- II. Angaben zur Einbaustelle 1. Bezeichnung des Grundstücks, auf dem das RC-Material eingebaut werden soll: Gemarkung: Straße: PLZ: Flur: Flurstück(e): Nr.: Ort: 2. Beschreibung des Verwendungszwecks/vorgesehene Nutzung (z.b. Tragschicht Verkehrsfläche o.ä.): 3. Einbaumenge: m³ t Mittlere Einbaumächtigkeit: m Einbaufläche: m² Max. Einbautiefe (unter Geländeoberfläche): m 4. Schadstoffvorbelastung des Einbaugrundstückes ja (Untersuchungsergebnisse beigefügt) nicht bekannt nein 5. Höchster zu erwartender Grundwasserstand unter Geländeoberfläche (falls bekannt) m nicht bekannt
3 -3- III. Angaben zum Herkunftsort 1. Lieferbaustelle/Herstellungsort: Straße: PLZ: Nr.: Ort: IV. Angaben zum Material 1. Nähere Bezeichnung des Einbaumaterials (RC-Material): 2. Vorliegende Feststoffanalysen: ja (beigefügt) Anzahl: nein V. Antragsunterlagen 1. Folgende Unterlagen sind dem Antrag in 2-facher Ausfertigung beizufügen: 1. Übersichtsplan im Maßstab 1:5.000 bis 1:25.000; Lage des Einbaugrundstückes (durch roten Kreis zu kennzeichnen) 2. Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1.000; enthaltend Überblick über die örtliche Situation; Darstellung des geplanten Bauvorhabens, zeichnerische Darstellung der Einbaubereiche (Grundriss) 3. Zeichnerische Darstellung der Einbaubereiche und tiefen (Schnitte) 4. Protokoll/e der repräsentativen Materialbeprobung/en (LAGA PN 98 v. Dezember 2001) sowie die Ergebnisse der chemischen Analyse/n am Feststoff und ggf. im Eluat entsprechend den Vorgaben der Technischen Regeln für die Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen (LAGA vom ). Der Parameterumfang ist der diesem Formblatt beigefügten Tabelle (Dortmunder Einbauwerte) zu entnehmen. 5. falls vorhanden - vorliegende Gutachten (Baugrund- und/oder Altlastengutachten) zur Bodenund Untergrundsituation des Antragsgrundstückes
4 -4- VI. Anlagen Erläuterungen zum Erfordernis der wasser-/abfallrechtlichen Erlaubnis für die Verwertung und den Einbau von mineralischen Reststoffen/Abfällen/RC-Materialien Tabelle der Dortmunder Einbauwerte in Anlehnung an die LAGA-Richtlinie vom Datum Unterschrift des Antragsstellers Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bei der einzureichen. Stadt Dortmund Untere Abfallwirtschaftsbehörde Brückstraße Dortmund Bei Rückfragen stehen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung: Frau Meininghaus 0231/ Herr Wolfkühler 0231/
5 -5- Anlage 1 Erläuterungen zum Erfordernis einer wasser-/abfallrechtlichen Erlaubnis für die Verwertung und den Einbau von mineralischen Reststoffen, Abfällen, Recycling-Materialien Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beschreibt in den 6 und 7 die Rangfolge der Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung. Gemäß 7, Abs. 3 KrWG muss die stoffliche Verwertung von Abfällen ordnungsgemäß und schadlos erfolgen. Sie erfolgt ordnungsgemäß, wenn sie im Einklang mit den geltenden Vorschriften steht. Sie erfolgt schadlos, wenn nach der Beschaffenheit der Abfälle, dem Ausmaß der Verunreinigungen und der Art der Verwertung keine Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit zu erwarten sind, insbesondere keine Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf erfolgt. Bei der Festlegung von zulässigen Schadstoffkonzentrationen für Materialien im Erd- und Grundbau besteht das Problem, dass keine allgemein gültigen Richtwerte vorliegen. Als geeignetes Hilfsmittel wird auf die beigefügten Werte der Liste Dortmunder Einbauwerte verwiesen, die unter Anpassung an die in Dortmund vorhandene Hintergrundbelastung entwickelt wurden. Recyclingmaterial soll nach dieser Regelung grundsätzlich den Zuordnungswert Z 1.1 einhalten. Dadurch wird gewährleistet, dass im Sinne nachhaltiger, vorsorgeorientierter Maßstäbe die Umweltschutzgüter Boden, Wasser, Luft nicht erheblich mit zusätzlichen Schadstoffanreicherungen beaufschlagt werden und dass Gefährdungen für Mensch, Flora und Fauna ausgeschlossen sind. Darüber hinaus ist die Verwertung von höher belasteten Recyclingmaterialien (bis zum Zuordnungswert Z 2) unter dauerhaft versiegelten oder anderweitig eingeschlossenen Flächen oder in vorbelasteten Bereichen (z. B. Altstandorte / Altablagerungen) nach Einzelfallprüfung möglich. Die Verwendung von Baureststoffen mit einem Gesamtvolumen >800m³ je Maßnahme ist grundsätzlich bei der unteren Abfallwirtschaftsbehörde im Umweltamt mindestens drei Wochen vor Beginn anzuzeigen. Mit dem Einbau darf erst nach Erteilung einer Erlaubnis durch das Umweltamt begonnen werden. Die Verwendung von industriellen Nebenprodukten (z. B. Eisenhüttenschlacken), industriellen Reststoffen (z. B. Gießereisande, Strahlsande, Formsande) und Rückständen aus Abfallbehandlungsanlagen (MVA-Schlacke) oder Kraftwerken und Heizwerken (z. B. Steinkohlenaschen, Schmelzkammergranulat) setzt ebenfalls die Erteilung einer formalen Erlaubnis durch das Umweltamt voraus.
6 -6- Anlage 2 Dortmunder Einbauwerte in Anlehnung an die LAGA-Richtlinie "Techn. Regeln für die Verwertung mineralischer Reststoffe/Abfälle - Stand: " Zuordnungswerte Feststoff für Recyclingbaustoffe/nicht aufbereiteten Bauschutt Parameter Dimension Zuordnungs wert Z 0 Z 1.1 Z 1.2 Z 2 Arsen (2) mg/kg 20,00 30,00 50,00 150,00 Blei (2) mg/kg 100,00 200,00 300, ,00 Cadmium (2) mg/kg 0,60 2 (3) 5 (3) 20 (3) Chrom (gesamt) (2) mg/kg 50,00 100,00 200,00 600,00 Kupfer (2) mg/kg 40,00 100,00 200,00 600,00 Nickel (2) mg/kg 40,00 100,00 200,00 600,00 Quecksilber mg/kg 0,30 1,00 3,00 10,00 Zink (2) mg/kg 120,00 300, , ,00 Kohlenwasserstoffe mg/kg 100, (1) 500 (1) 1000 (1) PAK nach EPA mg/kg 1 10 (3) 20 (3) 75,00 EOX mg/kg 1,00 3,00 5,00 10,00 PCB mg/kg 0,02 0,10 0,50 1,00 (1) Überschreitungen, die auf Asphaltanteile zurückzuführen sind, stellen kein Ausschlusskriterium dar. (2) Sollen Recyclingbaustoffe, z.b. Vorabsiebmaterial, und nicht aufbereiteter Bauschutt als Bodenmaterial für Rekultivierungszwecke und Geländeauffüllungen in der Einbauklasse 1 verwendet werden, ist die Untersuchung von Arsen und Schwermetallen erforderlich. Es gelten dann die Kriterien und Zuordnungswerte Z 1 (Z 1.1 und Z 1.2) der Technischen Regeln Boden. (3) Die Werte wurden aufgrund ortsüblicher Hintergrundbelastungen angehoben. Zuordnungswerte Eluat für Recyclingbaustoffe/nicht aufbereiteten Bauschutt Parameter Dimension Zuordnungs wert Z 0 Z 1.1 Z 1.2 Z 2 elektr. Leitfähigkeit μs/cm 500, , , ,00 Chlorid mg/l 10,00 20,00 40,00 150,00 Sulfat mg/l 50,00 150,00 300,00 600,00 Arsen μg/l 10,00 10,00 40,00 50,00 Blei μg/l 20,00 40,00 100,00 100,00 Cadmium μg/l 2,00 2,00 5,00 5,00 Chrom (gesamt) μg/l 15,00 30,00 75,00 100,00 Kupfer μg/l 50,00 50,00 150,00 200,00 Nickel μg/l 40,00 50,00 100,00 100,00 Quecksilber μg/l 0,20 0,20 1,00 2,00 Zink μg/l 100,00 100,00 300,00 400,00 Phenolindex μg/l <10 10,00 50,00 100,00
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ph-wert 10,00 9,50 9,00 8,50 8,00 7,50 7,00 6,50 U:\13h\U135009_DGW_Änderung_Planfeststellung\02_Daten\Chemie\Wasser\Analyseberichte_neu\Sickerwasse_v03.xls Seite 1/18 Leitfähigkeit µs/cm 20000 15000 10000
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