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1 Anforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle aus Sicht der Entsorgungswirtschaft Dipl.-Ing. Lys Birgit Zorn Buhck Umweltberatung GmbH Folie 1

2 Die Buhck Gruppe: Unternehmen Umweltwirtschaft 100 % Familienbesitz seit über 100 Jahren, Familiengeführt in der 4. Generation Abfallentsorgung Container-Dienst e Deponien Rohr- und Kanalservice Natur- und Recycling-Baustoffe 75 % Umsatzanteil 15 % Umsatzanteil 10 % Umsatzanteil Folie 2

3 Daten & Fakten zur Buhck Gruppe Ca. 500 Mitarbeiter (davon 24 Auszubildende, 4 Trainees) 23 Unternehmen 10 Standorte in Norddeutschland, 1 Standort in Polen Weitere Infos über die Buhck Gruppe: Umsatz 2007: ca. 72 Mio. EUR (konsolidiert) 5-6 Mio. EUR Investitionen pro Jahr Folie 3

4 Daten & Fakten zur Buhck Gruppe 5 Sortier- und 3 Kompostierungsanlagen Verarbeitung von ca t/jahr 2 Aufbereitungsanlagen für Ersatzbrennstoffe Produktion von ca t/jahr 3 Deponien für mineralische Abfälle Entsorgung von bis zu t/jahr Folie 4

5 Daten & Fakten zur Buhck Gruppe Baustoffhandel mit ca t/jahr Rohr- und Kanalservice - Reinigung g & Inspektion von über km Rohr- und Kanalnetz jährlich - Sanierung von Rohr- und Kanalsystemen von über m (Hausanschlüsse) jährlich - Dichtheitsprüfungen von mehr als 200 km jährlich Folie 5

6 Aufkommen mineralischer Abfälle Gesamtabfallmenge: 350 Mio. t/a Mineralische Abfälle: 240 Mio. t/a Boden und Steine (60%) Bauabfall (30%) Aschen und Schlacken (15%) Hochofenschlacke (3%) Stahlwerksschlacke (2%) Folie 6

7 Ausgangslage LAGA-Mitteilung 20 (LAGA M 20) vom Erstmalige Festlegung wichtiger Anforderungen zur Verwertung mineralischer Abfälle (Boden, Straßenaufbruch, Bauschutt, MV- Asche und Gießereiabfälle) geltend für den Einsatz zu bautechnischen Zwecken angewendet auch für Verfüllungsmaßnahmen Einführung in den meisten Bundesländern per Erlass oder zur Anwendung empfohlen einheitlicher Vollzug in Norddeutschland sichergestellt, aber bundesweit erhebliche Unterschiede Folie 7

8 Rechtliche Entwicklungen nach 1997 Neuere Vorgaben des vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutzes gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz Bodenschutzgesetz (BBodSchG) von 1998 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) von 1999 durch die LAWA entwickelte Maßstäbe des vorsorgenden Grundwasserschutzes bei Abfallverwertung und Produkteinsatz (GAP) von 2002 Ableitungen von Geringfügigkeitsschwellenwerten (GFS) in 2004 Folie 8

9 Änderungsbedarf LAGA M 20 Überarbeitung der LAGA M 20 in 2003 und 2004 Aktualisierung der Teile I bis III (sog. neue LAGA): Allgemeiner Teil Technische Regel Boden Probenahme und Analytik neue Regelungen z.t. erheblich verschärft:zuordnungswerte erweitert: Parameterumfang Folie 9

10 Konflikte im Rahmen der Überarbeitung BBodSchG und -V, Konzepte LAWA: Vorsorgeaspekte Boden und Grundwasser KrW-/AbfG: - Förderung der Kreislaufwirtschaft - Schonung natürlicher Ressourcen Kein Konsens erzielbar zwischen den Ländern und mit der Wirtschaft Forderung nach bundeseinheitlichem Vollzug Folie 10

11 Das sogenannte Tongrubenurteil BVerwG vom Stellungnahme zu der Frage, welche Anforderungen hinsichtlich der Schadlosigkeit der Verwertung an Materialien zur Verfüllung eines Bodenabbaus zu stellen sind. LAGA M 20 ist nur eine technische Regel LAGA M 20 (1997) nicht konform mit BBodSchG Vorgaben des Bodenschutzrechts rechtlich höherwertig als LAGA M 20 (1997) verwirft die alte LAGA M 20 als Maßstab zur schadlosen Verwertung! Folie 11

12 Situation nach dem Tongrubenurteil Bundesländer müssen eigene neue Regelungen zur Verwertung von Abfällen festlegen: Anwendung der fortgeschriebenen LAGA M 20 Anwendung modifizierter Regelung (Kombination Vorsorgewerte BBodSchV mit übrigen LAGA-Werten) Einführung eigener, von den LAGA-Papieren abweichende Regelungen Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Anforderungen Rechtsunsicherheit Forderung von Wirtschaft und Ländern nach einer Bundesverordnung d zur Verwertung mineralischer Abfälle Folie 12

13 Konzept zur Umsetzung Regelung der Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Materialien bei baulicher Nutzung in oder auf dem Boden (sog. technische Bauwerke) bei Landschaftsgestaltung, Verfüllung von Gruben (sog. bodenähnliche Anwendungen) Berücksichtigung überarbeitete TR Boden Tongrubenurteil Bodenschutz- und Abfallrecht Folie 13

14 Arbeitsentwurf Artikelverordnung Verordnung zur Regelung des Einbaus von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken und zur Änderung der Bundes- Bodenschutz- und Altlasten-Verordnung Artikel 1 Artikel 2 Verordnung über den Einbau von Verordnung zur Änderung der mineralischen Ersatzbaustoffen in Bundes-Bodenschutz- und technischen Bauwerken Altlasten-Verordnung (Ersatzbaustoffverordnung) Atik Artikel l3i Inkrafttreten, t Übergangsregelung Folie 14

15 Aufbau Artikel 1 - Ersatzbaustoffverordnung Verordnung 1-10 Anhang 1 Materialwerte t Anhang 2 Einsatzmöglichkeiten Anhang 3 Untersuchungspflichten Anhang 4 Probenahme / Analytik Folie 15

16 Aufbau Artikel 2 Änderung BBodSchV Abgrenzung zur Ersatzbaustoffverordnung ( 9) Änderung der Regelungen für die durchwurzelbare Bodenschicht ht ( 12) Materialanforderungen unterhalb der durchwurzelbare Bodenschicht (neuer 12 a) Folie 16

17 Zweck und Ziele der Ersatzbaustoffverordnung Verwertung von mineralischen Abfällen: - ordnungsgemäß und schadlos - Schutzziel: Boden und Grundwasser Anforderungen für Abfälle, industrielle Nebenprodukte und Recyclingprodukte vereinheitlichen Rechtslage - Beseitigung der Rechtsunsicherheit - Vermeidung ungleicher Wettbewerbs- b bedingungen Folie 17

18 Adressaten der Verordnung Erzeuger und Besitzer von mineralischen Ersatzbaustoffen Betreiber von Anlagen zur Aufbereitung von mineralischen Ersatzbaustoffen Träger von Baumaßnahmen mit mineralischen Ersatzbaustoffen t Folie 18

19 Geltungsbereich Regelt grundsätzlich die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen zu technischen Zwecken ( bau- technische Standardfälle ) ), z.b. Erdbau, Baustraßen, Straßen- und Wegebau, Verkehrs-, Industrie- und Gewerbeflächen, Lärm- und Sichtschutzwälle, Parkplätze Deiche Folie 19

20 Abgrenzung zu anderen Regelungen Die Ersatzbaustoffverordnung gilt nicht für: Durchwurzelbare Bodenschicht Bodensanierungsmaßnahmen Verwertung auf Deponien BBodSchV BBodSchV DepVerwV Einlagerung g in Deponien DepV Einbringen in Gewässer WHG Folie 20

21 Was sind Ersatzbaustoffe? Mineralische Abfälle aus Bautätigkeiten, industriellen Prozessen, Abfallbehandlungsanlagen Nebenprodukte aus industriellen Prozessen (z.b. Hochofenstückschlacken, Hüttensand) Recyclingprodukte (aufbereiteter Bauschutt) Bodenmaterial aus Baumaßnahmen, der Aufbereitung oder der Lagerung Nutzung anstelle Abgrenzung Abfall / von Nebenprodukt / Primärrohstoffen Recyclingprodukt ist unerheblich Ausschlaggebend, ob Materialien auf oder in dem Boden verbaut werden Folie 21

22 Einbau in technischen Bauwerken Materialqualitäten und -werte (Anhang 1) Einsatzmöglichkeiten der Ersatzbaustoffe (Anhang 2) Folie 22

23 Materialqualitäten und -werte Anhang 1: Festlegung von stoffspezifischen Materialqualitäten (z.b. RC1, RC2, BM0, BM1 ) Festlegung von Materialwerten (Eluate) dadurch d keine Überschreitung zulässiger Belastungsschwellen ll im Grundwasser (vorsorgender Grundwasserschutz) Wasserrechtliche Erlaubnisse sind bei Einhaltung der Anforderungen nicht mehr erforderlich! Keine Feststoffwerte gefordert Folie 23

24 Neues Eluatverfahren S Ä W/F-Verhältnis 2:1 U unerprobtes Verfahren L noch nicht abschließend validiert E Bewertung der Folgen der neuen Grenzwerte und Parameter N für den RC-Markt unmöglich E Anwendbarkeit für alle in der Ersatzbaustoffverordnung L genannten Materialien? U keine Anwendung im Deponierecht A (dort weiterhin Schütteleluat W/F 10:1) T Folie 24

25 Säuleneluatverfahren Technische Probleme Ø apparative Ausstattung Personal keine Eignung für Grobmaterial, z.b. unaufbereiteter Bauschutt keine Eignung für bindige Materialien, z.b. Ton, Bentonit keine Eignung für Routineuntersuchungen, z.b. WPK, Einbaukontrollen Reproduzierbarkeit mangelhaft (Verdichtung, Auswahl Säule) Folie 25

26 Neue Materialwerte und Parameter zwischen den Verwertungsklassen Mengenverschiebung (zb (z.b. Z11zuZ2bzw 1.1 Z bzw. RC1zuRC3)?? von Verwertung zur Beseitigung (Überschreitung Z 2 bzw. RC 3)? Hinweis: Selbst bei Einhaltung der Materialwerte einer Klasse sind die Einsatzmöglichkeiten gemäß Einbautabellen stoffspezifisch begrenzt! Folie 26

27 Untersuchungsprogramm RC-Baustoffe RC-Baustoffproben 0/32 mm Eluatherstellung nach a) Säuleneluat l W/F = 2:1 b) Schütteleluat W/F = 10:1 Analyse auf ausgewählte Parameter ph-wert, elektronische Leitfähigkeit, Chlorid, Sulfat Schwermetalle: Antimon, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Molybdän, Vanadium, Zink Folie 27

28 Ergebnisse der RC-Baustoffuntersuchungen Regelwerk Material Parameter Ergebnis LAGA M 20 Ersatzbaustoffverordnung Bauschutt Z RC 1 Sulfat, Chrom, Kupfer Sulfat, Chrom, Kupfer, Vanadium 87 % (26 von 30 Proben) 20 % (6 von 30 Proben, bis 2020) 17 % (5 von 30 Proben, ab 2020) Problemparameter: Vanadium und Sulfat (ab 2020) Folge: - Erhebliche Verschiebung in Richtung RC 2 und RC 3 - kaum Verwertungsmöglichkeiten Folie 28

29 Einsatzmöglichkeiten / Standortvoraussetzungen Grundsatz: günstige Standorte Einsatz möglich ungünstige Standorte Einsatz nicht möglich Günstige Standorteigenschaften: a) bisher: Mindestabstand zum Grundwasser 1 m b) neu: Mindestabstand zum Grundwasser > 2 m Folge: Im norddeutschen Flachland (Küsten- und Auenregionen) Einsatz von Ersatzbaustoffen nahezu unmöglich. Folie 29

30 Einsatzmöglichkeit Bsp. RC-1 Baustoffe Folie 30

31 Einsatzmöglichkeit Bsp. RC-3 Baustoffe Folie 31

32 Einsatzmöglichkeit Bsp. HMVA2 Folie 32

33 Bodenmaterial zur Grubenverfüllung Organischer Anteil TOC im Feststoff (Masse%) Regelwerk LAGA M 20 / Z 1 LAGA M 20 / Z 2 TOC 1,5 Masse% 5 Masse% neue BBodSchV 12 a 0,5 Masse% Fazit: Ein Großteil der Verfüllböden überschreitet diesen Wert. Folge: Deponierung Folie 33

34 Kontroll- und Dokumentationspflichten: Kritik Kontrolle Fremdüberwachung der Herstellerwerke Mengen- statt Zeitbezug! unaufbereitetes Material Regelungen für z.b. Boden, Bauschutt, Straßenaufbruch fehlen Eignungsnachweis und WPK für Aushubböden unsinnig Praktikable Regelungen zur Kontrolle am Einbauort Säuleneluat ungeeignet Dokumentation Pflicht zur vollständigen Dokumentation ti ist Markthemmnis Ausnahme für unbelasteten Bodenaushub Ausnahme für RC 1- und evtl. RC 2-Material (analog bisheriger Regelung LAGA) Folie 34

35 BMU-Workshop Mai 2008: ErsatzbaustoffV Kritikpunkt Bemerkung Ergebnis / Tendenz Säuleneluat kein Konsens Schüttelverfahren 2:1? GFS-Werte mehrfacher bei Sulfat und Metallen evtl. neue Wege? Vorsorgeansatz strittig Materialwerte Hemmnis für Recycling Überarbeitung einzelner Problemparameter Einbautabellen Praxistauglichkeit Beibehaltung, aber Straffung: Aufnahme strittig, bzw. zu streng neuer Bauweisen, Öffnung für neue Stoffe, materielle Prüfung der Möglichkeiten 1 m Grundwasser?? Güteüberwachung verbindlich vorgesehen Mengen- statt Zeitbezug, mehr Fremdüberwachung Dokumentations- ti Markthemmnis evtl. Beschränkung auf RC 3 pflichten Folie 35

36 BMU-Workshop Mai 2008: 12 a BBodSchV Kritikpunkt Verfüllmaterial Unbelastete Böden Eluatwerte Feststoffwerte Hintergrundbelastung Regelungen für Bergversatz?? TOC im Feststoff Ergebnis / Tendenz Tendenz nur Bodenmaterial, bei Eignung auch andere Materialien Privilegierung strittig, GFS-Werte? evtl. höhere Werte als Vorsorgewerte denkbar (etwa doppelte Vorsorgewerte?) soll berücksichtigt werden evtl. Erhöhung oder Staffelung für unvermischte Böden Folie 36

37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 37

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