Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Beratungsbedarf und wiederkehrende Fragestellungen aus der Praxis ein Überblick

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1 Beratungsbedarf und wiederkehrende Fragestellungen aus der Praxis ein Überblick Guido Schröder, 1

2 Zusammenfassung: Schreiben des s vom 06. September 2013 Verfahrenserlass zur Bauleitplanung vom 19. März 2014 Beispiele für Bekanntmachungen Wiederholung der Bekanntmachung über die Auslegung der Planentwürfe vor Satzungsbeschluss: Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 2 BauGB nach Satzungsbeschluss: Ergänzendes Verfahren nach 214 Abs. 4 BauGB Anwendbarkeit von mutmaßlich betroffener Bauleitpläne Guido Schröder, 2

3 Rundschreiben des s vom Material sollte nach Themenblöcken geordnet werden... schlagwortartige inhaltliche Kurzcharakterisierung konkrete wesentliche Auswirkungen auf das jeweilige Schutzgut kurz darzustellen... Guido Schröder, 3

4 Verfahrenserlass Bauleitplanung vom 19. März 2014 Die Arten der umweltbezogenen Informationen können nach Themenblöcken zusammengefasst werden ( Es liegen Informationen vor zu Lärm- und Geruchsimmissionen sowie zum gegenwärtigen Zustand und zu den Eingriffen in Landschaft und Natur. ) Ein unspezifischer, nicht weiter erläuterter Hinweis auf die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu den in 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern ist offensichtlich nicht geeignet, das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu wecken und daher dem Fall eines völligen Fehlens der Angaben gleichzustellen (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v , Az.. OVG 2 A 13.08, rech. nach juris, Rdnr. 34 = NuR 2010, S. 48 ff.). Guido Schröder, 4

5 Verfahrenserlass Bauleitplanung 2014 Eine Zusammenfassung nach Themenblöcken empfiehlt sich insbesondere dann, wenn andernfalls eine größere Zahl von Stellungnahmen einzeln aufgeführt werden müsste. Zulässig ist auch eine Orientierung an den in 1 Abs. 6 Nr. 7 aufgeführten Schutzgütern. Eine Qualifizierung der verfügbaren Informationen ( Stellungnahmen zu, Berichte über., Pläne zu., Altlastenkataster ) in der Bekanntmachung ist nicht erforderlich. Um der Anstoßwirkung der Bekanntmachung gerecht zu werden, ist es aus Gründen der Rechtssicherheit sinnvoll, die Bekanntmachung des Hinweises auf die Arten umweltbezogener Informationen im Sinne einer schlagwortartigen Kurzcharakterisierung der in Themenblöcken zusammengefassten Informationen zu gestalten (BVerwG, Urt. v , Az.: 4 CN 3.12). Guido Schröder, 5

6 Verfahrenserlass Bauleitplanung 2014 Im rechtsaufsichtlichen Genehmigungsverfahren durch die höhere Verwaltungsbehörde wird insbesondere darauf abzustellen sein, dass alle abwägungserheblichen, vor der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung vorliegenden Umweltinformationen ausgelegen haben und somit auch in den Themenblöcken der Bekanntmachung erwähnt waren. Guido Schröder, 6

7 Verfahrenserlass Bauleitplanung 2014 Aus dem Anhang (Musterbekanntmachung): Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: ; die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes dazu, Urteil vom , Az. 4 CN 3.12, weise ich hin, siehe auch Ziffer Umweltbezogene Informationen. Guido Schröder, 7

8 Bekanntmachung der Auslegung von Planentwürfen Folgende umweltrelevante Informationen sind aus dem Umweltbericht, dem Landschaftsplan, dem Regionalplan, verschiedenen Gutachten, den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und privater Stellungnahmen zu ersehen und liegen mit aus: Mensch: Beeinträchtigungen zum Thema Wohnen / Wohnumfeld und Erholung Tiere / Pflanzen: Anlage und betriebsbedingte Auswirkungen auf Biotoptypen und Fledermäuse Scheuch- und Barrierewirkung bei Brutvögeln, Rastvögeln und Zugvögeln Kollisionsrisiko bei Brutvögeln, Rastvögeln und Vogelzug auch während Bau und Wartung Boden: Bodenversiegelung und Veränderung des Bodenaufbaus Wasser: Grundwasserneubildungsrate, Versiegelung und Eintrag von Schadstoffen Klima/Luft: Ausrichtung örtliches Kleinklima Landschaftsbild: Landschaftsbildwert und Beeinträchtigung der Blickbeziehung und Störungen des Landschaftsbildes Kultur- und Sachgüter: Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Umgebungsschutz der Kirche.. => Umfang 1/3 DinA4 Seite Guido Schröder, 8

9 Umweltrelevante Informationen als Anhang einer Bekanntmachung Guido Schröder, 9

10 Auflistung vorliegender umweltrelevanter Unterlagen Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar: Landschaftsplan der Gemeinde Bielenberg Schallschutzgutachten Bodenuntersuchung Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: Umweltbericht (Teil der Begründung) grünordnerischer Fachbeitrag Immissionsschutz-Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Eine bloße Auflistung der vorliegenden Stellungnahmen wird der Anstoßwirkung regelmäßig nicht gerecht. BVerwG 4 CN 3.12 Rn. 21 Guido Schröder, 10

11 Gratwanderung Anstoßwirkung./. Sachverstandsbeteiligung eine breite Öffentlichkeit für Entscheidungsverfahren im Umweltbereich zu interessieren und ihre Beteiligungsbereitschaft zu fördern (BVerwG 4 CN 3.12 Rn. 20) Guido Schröder, 11

12 Vor Satzungsbeschluss. Die Entwürfe der Bauleitpläne sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die nach 4 Abs. 2 Beteiligten sollen von der Auslegung benachrichtigt werden. ( 3 BauGB in der Fassung vom ) Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach 3 Abs. 2 oder 4 Abs. 2 geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen. Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach 3 Abs. 2 Satz 2 hinzuweisen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt werden. ( 4a BauGB in der Fassung vom ) Guido Schröder, 12

13 Ergänzendes Verfahren nach 214 Abs. 4 BauGB aus dem Rundschreiben des Innemnisteriums vom (4) Der Flächennutzungsplan oder die Satzung können durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden ( 214 BauGB in der Fassung vom ) Guido Schröder, 13

14 Ergänzendes Verfahren nach 214 Abs. 4 BauGB Reparaturprogramm zur Behebung von behebbaren Fehlern Verfahrens- und Formfehlern sowie materielle Mängel Gilt für Flächennutzungspläne und Bebauungspläne Wiederaufnahme des Verfahrens Wiederholung nachfolgender Verfahrensschritte Satzungsbeschluss und rückwirkendes Inkraftsetzen bzw. Beschluss FNP Guido Schröder, 14

15 Fragen: Müssen alle Bauleitpläne, die noch nicht mindestens ein Jahr rechtskräftig sind, nun nach 214 Abs. 4 BauGB geheilt werden? Bedeutet dies nicht, dass aus Gründen der Rechtssicherheit der jeweiligen planenden Gemeinde alle. Pläne, die sich im Verfahren befinden, den Schritt der Beteiligung wiederholen müssen? Und grundsätzlich auch bereits in Kraft befindliche aber noch durch Normenkontrollverfahren angreifbare Pläne? Guido Schröder, 15

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