Stadt Dornstetten. Auswertung und Beratung der im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanverfahren eingegangenen Anregungen
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- Alexandra Dresdner
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1 Kreis Freudenstadt Stadt Dornstetten B E B A U U N G S P L A N R I E D S T E I G E 2. Ä N D E R U N G Projekt-Nr Auswertung und Beratung der im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanverfahren eingegangenen Anregungen Der Gemeinderat der Stadt Dornstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Riedsteige 2.Änderung getroffen und den Planentwurf mit Begründung und Lageplan vom sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 und 4 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Bürger erfolgte in Form einer Planauflage in der Zeit vom.. bis... Die Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom.. eine Frist von einem Monat zur Abgabe von Stellungnahmen gegeben. Folgende Anregungen wurden vorgebracht: 1. LANDRATSAMT VOM Höhere Verwaltungsbehörde Untere Naturschutzbehörde Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz Gewerbeaufsichtsamt Straßenbauamt Untere Verkehrsbehörde Vermessungsamt REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE Abt. 4: Straßenwesen und Verkehr ENBW TELEKOM... 6 K:\72280\221\GEN\1001_Auswertung_TOEB_Aufstellung.doc Seite 1
2 Hinweis: Die Anregungen sind nicht immer wörtlich, sondern teilweise sinngemäß gekürzt wiedergegeben! 1. LANDRATSAMT VOM Allgemeine Hinweise usw. 1.1 Höhere Verwaltungsbehörde 1. Anregung: Wie in der Begründung richtig dargelegt, ist der Planbereich im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als Mischgebiet und Sondergebietsfläche dargestellt. Die Sondergebietsfläche ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Riedsteige als vorhandener Gartenbaubetrieb und entsprechender Nutzung festgelegt. Da Gartenbaubetriebe auch im Mischgebiet allgemein zulässig sind, kann die jetzt vorgesehene Mischgebietsausweisung für den bisherigen Sondergebietsbereich als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden. Kenntnisnahme. 2. Anregung: Auch die neu vorgesehene Gemeinbedarfsfläche entspricht dem Entwicklungsgebot und ist grundsätzlich unproblematisch. Allerdings ist diese Fläche nicht näher definiert. Wir regen daher an, die hier zulässigen baulichen Anlagen näher zu erläutern. Auf die Festsetzungen im Bebauungsplan Riedsteige wird hierzu hingewiesen. Vorab ist auf dieser Fläche lediglich ein Parkplatz für den Schulbetrieb geplant. In der weiteren Zukunft soll aber auch die Möglichkeit auf eine Erweiterung der Schule, durch Schul- oder Sportanlagen oder Gebäude bestehen. Es wird eine Formulierung unter Punkt in den Textteil mit aufgenommen. Für die Bebaubarkeit der Gemeinbedarfsfläche ist das Maß der baulichen Nutzung maßgebend! Unter Punkt im Textteil werden die zulässigen baulichen Anlagen der Gemeinbedarfsfläche näher erläutert! 3. Anregung: Entsprechend der Begründung sollen im neu vorgesehenen Mischgebietsbereich Wohnplätze ausgeführt werden. Es ist damit wohl davon auszugehen, dass hier eine reine Wohnnutzung zukünftig erfolgen soll. Wir weisen daher auf die erforderliche Durchmischung von Wohnen und Gewerbe ausdrücklich hin. Dabei kann selbstverständlich der gesamte Mischgebietsbereich des Bebauungsplans Riedsteige mit berücksichtigt werden. Gegebenenfalls sollte hierzu eine Stellungnahme der Baurechtsbehörde eingeholt werden. Der Anregung wird gefolgt! Nach Rücksprache mit dem Investor sowie der Stadt Dornstetten wird das Mischgebiet in ein Sondergebiet Wohnen sowie in ein allgemeines Wohngebiet umgeändert! Der zeichnerische und schriftliche Teil werden entsprechend angepasst! Das Mischgebiet wird zu einem allgemeinen Wohngebiet sowie in ein Sondergebiet Wohnen abgeändert! Der zeichnerische und schriftliche Teil werden dementsprechend geändert! K:\72280\221\GEN\1001_Auswertung_TOEB_Aufstellung.doc Seite 2
3 1.2 Untere Naturschutzbehörde 1. Anregung: Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine bereits durch den Bebauungsplan Riedsteige überplante, innerörtliche und zum großen Teil bebaute Fläche. Der bisherige Bebauungsplan weist im betreffenden Bereich ein Sondergebiet (bestehender Gartenbaubetrieb mit Wohnhaus, Gewächshäusern und sonstigen Nebenanlagen) sowie ein Mischgebiet aus. Gegen die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf im südwestlichen Bereich und die Mischgebietsausweisung auf der übrigen Fläche bestehen weder naturschutzrechtliche noch naturschutzfachliche Bedenken. Grünordnerische Festsetzungen werden von der Planänderung nicht betroffen. Bei dem Plangebiet handelt es sich im Übrigen um eine Erschließungszone im Sinne der Verordnung über den Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord. Anregungen und Hinweise: Unter Ziffer 5 der Begründung (Eingriff in Natur und Landschaft) wird angeführt, dass ein einfacher Umweltbericht der Begründung als Anlage beigefügt wird. In ihm werden die Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen beschrieben. Die Anlage hat der Begründung nicht beigelegen. Es wird daher empfohlen, diese noch zu ergänzen. Ein einfacher Umweltbericht wurde in der Zwischenzeit erstellt. Er wird der nächsten Auslegungsphase dem Bebauungsplan beigefügt! Der Umweltbericht wird dem Bebauungsplan als Anlage zur Begründung beigefügt! 1.3 Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz 1. Anregung: Das Plangebiet ist in dem am genehmigten allgemeinen Kanalplan für Dornstetten enthalten. Die Entwässerung ist nach dieser Planung im Mischsystem vorgesehen. Auf Grund von 55 Abs.2 des Wasserhaushaltgesetzes i.d.f. vom i.v. mit 45 b Abs.3 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg und der Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser vom ist jedoch zu prüfen, ob den gesetzlichen Vorgaben nach einer getrennten Ableitung bzw. Versickerung von nicht behandlungsbedürftigem Oberflächenwasser Rechnung getragen werden kann. Entgegen Nr. 8.3 der Begründung sowie der örtlichen Bauvorschriften ist diese Prüfung zumindest für die noch nicht bebauten, jedoch bebaubaren Flächen des Plangebiets durchzuführen. Gegen eine Verlagerung der erforderlichen Nachweise wie unter 2.9 der örtlichen Bauvorschriften beschrieben, auf die Ebene baurechtlicher Genehmigungen be- K:\72280\221\GEN\1001_Auswertung_TOEB_Aufstellung.doc Seite 3
4 stehen Bedenken. Erst nach Vorliegen entsprechender Untersuchungen kann aus wasserwirtschaftlicher Sicht beurteilt werden, inwieweit die Oberflächenentwässerung mit den gesetzlichen Zielvorgaben übereinstimmt. Gegen die Formulierung bezüglich der Ableitung von Schicht- oder Quellwasser über das vorhandene Mischwassersystem bestehen erhebliche Bedenken. Im Übrigen dürfte dies auch nicht durch die Abwassersatzung abgedeckt sein. Die Formulierung sollte sich auf den Verbleib der Schicht- und Grundwässer im Grundwasserleiter beschränken. Dies kann mit bautechnischen Maßnahmen sichergestellt werden. Eine getrennte Ableitung von unverschmutztem Dach und Oberflächenwasser ist nicht möglich! Im Bebauungsplangebiet sind hierzu keine Regenwasserkanäle vorhanden. Ein Neubau von Regenwasserkanälen ist aufgrund mangelnder Anschlussmöglichkeiten im näheren Umfeld des Gebietes aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll! Es wurde ein Versickerungsversuch im Bebauungsplangebiet durchgeführt, um zu prüfen ob eine Versickerung für die bebaubaren Grundstücke im Textteil des Bebauungsplans festgesetzt werden können! Der Versickerungsversuch kam jedoch zum Ergebnis, dass der bestehende Boden keine ausreichende Versickerung ermöglicht! Die Formulierung bezüglich des Verbleibs von Schicht- und Grundwässer im Grundwasserleiter wird geändert! Weiterhin wird in der Begründung die Formulierung hinsichtlich des Versickerungsversuches ergänzt! 1.4 Gewerbeaufsichtsamt 1. Anregung: Bei plan- und beschreibungsgemäßer Ausführung bestehen gegen die Planung keine Bedenken. 1.5 Straßenbauamt 1. Anregung: Gegen die Planung bestehen keine Einwendungen. Die verkehrliche Erschließung der ausgewiesenen der ausgewiesenen Gebietsfläche erfolgt von und zur Gemeindestraße Riedsteige. 1.6 Untere Verkehrsbehörde 1. Anregung: Durch die Änderung des Bebauungsplanes Riedsteige ergeben sich keine Änderungen für die bestehende Straßenführung. Die Änderung umfasst den Bereich der ehemaligen Gärtnerei Seeger (neben dem Gymnasium) und die beiden unmittelbar daran angrenzenden nördlichen Grundstücke Nr. 2332/1 und 2332/4 sowie das westlich gelegene Grundstück Nr. 2330/1. K:\72280\221\GEN\1001_Auswertung_TOEB_Aufstellung.doc Seite 4
5 Der westliche Bereich wird über die Eichendorffstraße erschlossen, der südliche Teil über die Zufahrt zum Gymnasium, die Grundstücke Nr. 2332/1 und 2332/4 liegen direkt an der Riedsteige. 1.7 Vermessungsamt 1. Anregung: Zur Planung bestehen keine Anregungen. 2. REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE 2.1 Abt. 4: Straßenwesen und Verkehr 1. Anregung: Keine Bedenken und Anregungen! 3. ENBW 1. Anregung: Keine Bedenken und Anregungen. Wir gehen davon aus dass unsere vorhandenen Anlagen unverändert bleiben können! Die Versorgung des Gebietes durch Kanalisation, Wasserversorgung, sowie Strom und Telekommunikation bleibt unverändert bestehen, wie in der Begründung zum Bebauungsplan dargestellt! K:\72280\221\GEN\1001_Auswertung_TOEB_Aufstellung.doc Seite 5
6 4. TELEKOM 1. Anregung: Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Für einen eventuellen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH so frühe wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Die im nordwestlichen Bereich des Sondergebietes bestehende Leitung der Telekom wird als Leitungsrecht in den Bebauungsplan mit aufgenommen. Die Versorgung des Gebietes durch Kanalisation, Wasserversorgung, sowie Strom und Telekommunikation bleibt unverändert bestehen, wie in der Begründung zum Bebauungsplan dargestellt! Eine weitere Koordination mit den Versorgungsträgern ist daher vorrausichtlich nicht notwendig! Es wird ein Leitungsrecht im nordwestlichen Bereich eingetragen! Aufgestellt: Dornstetten, / / Ingenieurbüro ALWIN EPPLER GmbH & Co. KG Gartenstraße 9, Dornstetten S. Rolfes K:\72280\221\GEN\1001_Auswertung_TOEB_Aufstellung.doc Seite 6
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