Bericht. über die Prüfung der Jahresrechnung des Landkreises Rostock
|
|
- Benjamin Geier
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landkreis Rostock Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2011 des Landkreises Rostock Anschrift: Landkreis Rostock, Hauptsitz Güstrow, Am Wall 3-5, Güstrow, Telefon: Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt, Außenstelle Bad Doberan, August-Bebel-Str Bad Doberan, Telefon
2 Inhaltsverzeichnis 0. Allgemeines Prüfungsauftrag und Prüfungsverfahren Haushaltssatzungen Haushaltssatzung Teilhaushalt Güstrow Haushaltssatzung Teilhaushalt Bad Doberan Jahresrechnung Allgemeines Haushaltsrechnung Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsreste (HR) und Abgänge auf HR Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt aus Vorjahren Teilhaushalt Güstrow Teilhaushalt Bad Doberan Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt aus Vorjahren Teilhaushalt Güstrow Teilhaushalt Bad Doberan Kassenmäßiger Abschluss Kassenreste Kasseneinnahmereste im Verwaltungshaushalt Kassenausgabereste Verwaltungshaushalt Kasseneinnahmereste Vermögenshaushalt Kassenausgabereste Vermögenshaushalt Abgänge auf Kassenreste Abgänge auf Kasseneinnahmereste im Verwaltungshaushalt Abgänge auf Kassenausgabereste im Verwaltungshaushalt Vollstreckung Vermögen, Schulden, Rücklagen Vermögensübersicht Schuldenübersicht Schulden aus der Kreditaufnahme Schulden aus Vorgängen, die einer Kreditaufnahme gleichkommen Rücklagen Allgemeine Rücklage Sonderrücklagen Abfallwirtschaft Brand- und Katastrophenschutz Altersteilzeit Verwahr- und Vorschusskonten Verwahrungen Teilhaushalt Güstrow Teilhaushalt Bad Doberan Vorschüsse Teilhaushalt Güstrow Teilhaushalt Bad Doberan Zusammengefasstes Prüfungsergebnis / Entlastungsvorschlag Anlagenverzeichnis
3 0. Allgemeines Gemäß dem Gesetz zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landkreisneuordnungsgesetz LNOG M-V) vom 12. Juli 2010 Teil 1; Artikel 1, Kapitel 1, 4 wurde zum aus den bisherigen Landkreisen Güstrow und Bad Doberan der Landkreis mit der vorläufigen Bezeichnung Mittleres Mecklenburg gebildet. Durch den Bürgerentscheid vom führt der Landkreis den Namen Rostock. Der neue Landkreis hat gemäß dem LNOG M-V Kapitel 3, Teil 3 24 Überleitung der Haushalte Abs. 3 nach seiner Bildung keine neue Haushaltssatzung erlassen. Die Ansätze ergaben sich aus der Addition der noch zur Verfügung stehenden Haushaltsansätze der bisherigen Landkreise. Der Beschluss einer Haushaltssatzung für das Restjahr war insoweit entbehrlich. Soweit die Haushaltsansätze zur Erfüllung unabweisbarer Ausgaben nicht ausreichten, waren überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben zulässig. Die in den Haushaltssatzungen 2011 der bisherigen Landkreise festgesetzten Kreisumlagesätze hatten weiterhin Bestand. Gleiches galt für die in den Haushaltssatzungen der bisherigen Landkreise enthaltenen Festsetzungen für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und Verpflichtungsermächtigungen sowie für die festgesetzten und genehmigten Höchstbeträge der Kassenkredite. Die im nachfolgenden Bericht dargestellten Ergebnisse der Jahresrechnung 2011 stellen zuerst immer das Gesamtergebnis des Landkreises Rostock dar und dann die Ergebnisse der beiden Altkreise. Begründet sind die Einzelabschlüsse u.a. damit, dass unterschiedliche EDV Programme für das Haushalts- und Rechnungswesen in den Altkreisen eingesetzt waren (Güstrow H&H, Bad Doberan CIP), so dass zwei Jahresrechnungen erstellt und dann summarisch zu einer Gesamtjahresrechnung aufgerechnet wurden. 1. Prüfungsauftrag und Prüfungsverfahren Die Prüfung der Jahresrechnung 2011 erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage des 3 Abs. 1 Nr. 1 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V (KPG M-V). Prüfungsgegenstand ist die Jahresrechnung, die den kassenmäßigen Abschluss und die Haushaltsrechnung umfasst. Zu prüfen sind auch die Anlagen der Jahresrechnung. Dazu gehören die Vermögensübersicht, die Übersichten über die Schulden und Rücklagen sowie der Rechnungsquerschnitt und die Gruppierungsübersicht gemäß 37 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung. Zur Jahresrechnung gehören neben dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt auch die Verwahrgelder und Vorschüsse. 2
4 2. Haushaltssatzungen 2.1 Haushaltssatzung Teilhaushalt Güstrow Die Haushaltsatzung wurde am durch den Kreistag des Landkreises Güstrow beschlossen. Mit der Haushaltssatzung 2011 wurden im Verwaltungshaushalt Einnahmen Ausgaben EUR EUR im Vermögenshaushalt Einnahmen Ausgaben EUR EUR festgesetzt. Der Haushaltsplan 2011 wies somit im Verwaltungshaushalt einen Fehlbedarf in Höhe von EUR auf. Der Vermögenshaushalt war ausgeglichen. Es wurden festgesetzt: der Gesamtbetrag der Kredite auf dav. für den Zweck der Umschuldung der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf EUR EUR EUR EUR Die Kreisumlage wurde auf 50,35 v.h. der Umlagegrundlagen festgeschrieben. Die Genehmigung des Haushaltes durch das Innenministerium erfolgte am Die Genehmigung erfolgte unter Auflagen. So sind Mehreinnahmen und Minderausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zur Verringerung des Fehlbetrages im Verwaltungshaushalt bzw. zur Kreditreduzierung im Vermögenshaushalt einzusetzen gewesen. Die Genehmigung des Stellenplanes wurde mit Auflagen bzgl. der Nachbesetzung von Stellen verbunden. Die beantragten Kredite (Neuverschuldung EUR) und die Verpflichtungsermächtigungen wurden vollständig genehmigt. Ein Haushaltsnachtrag wurde nicht erarbeitet. 3
5 2.2 Haushaltssatzung Teilhaushalt Bad Doberan Die Haushaltsatzung wurde am durch den Kreistag des Landkreises Bad Doberan beschlossen. Mit der Haushaltssatzung 2011 wurden im Verwaltungshaushalt Einnahmen Ausgaben EUR EUR im Vermögenshaushalt Einnahmen Ausgaben EUR EUR festgesetzt. Der Haushaltsplan 2011 war somit im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt ausgeglichen. Es wurden festgesetzt: der Gesamtbetrag der Kredite auf dav. für den Zweck der Umschuldung der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf EUR EUR 0 EUR EUR Die Kreisumlage wurde auf 37,57 v.h. der Umlagegrundlagen festgeschrieben. Mit Beschluss des Kreistages am wurde eine Nachtragshaushaltssatzung 2011 erlassen. Mit der Nachtragshaushaltssatzung 2011 wurden im Verwaltungshaushalt Einnahmen um EUR auf EUR Ausgaben um EUR auf EUR im Vermögenshaushalt Einnahmen um EUR auf EUR Ausgaben um EUR auf EUR festgesetzt. Zudem wurde die Kreisumlage von bisher 37,57 v.h. auf 35,50 v.h. der Umlagegrundlagen festgesetzt. 4
6 Der Gesamtbetrag der Kredite (Umschuldung), der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite blieben unverändert gegenüber der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung sowie die Nachtragshaushaltssatzung 2011 hatten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile, so dass sie grundsätzlich genehmigungsfrei waren und gegenüber der Rechtsaufsichtbehörde nur angezeigt werden mussten. Der Nachtragshaushalt 2011 wurde für den Verwaltungshaushalt hauptsächlich erforderlich, damit das auf Bundesebene beschlossene Bildungs- und Teilhabepaket (verkündet am rückwirkend zum ) finanziell umgesetzt werden konnte. Insgesamt ist das Bildungs- und Teilhabepaket kostendeckend in den Nachtrag eingestellt worden. Mit dem Beschluss des Ursprungshaushaltes 2011 war das endgültige Ergebnis der Jahresrechnung 2010 und damit die Höhe des Bestandes der Allgemeinen Rücklage noch nicht ermittelt. Ein vorab als sicher errechneter Betrag in Höhe von EUR wurde bereits zum planmäßigen Ausgleich des Haushaltes 2011 veranschlagt. Nach dem Jahresabschluss 2010 belief sich der Betrag der Allgemeinen Rücklage auf EUR. Der nunmehr noch zur Verfügung stehende Betrag in Höhe von EUR wurde zum Ausgleich des Nachtragshaushaltsplanes 2011 eingesetzt. Nach Deckung aller bereits beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und weiterer Mehrbedarfe für das Jahr 2011 konnte ein Betrag in Höhe von EUR zur Senkung der Kreisumlage veranschlagt werden. 5
7 3. Jahresrechnung 3.1 Allgemeines Nach 61 Abs. 2 KV M-V ist die Jahresrechnung innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Innerhalb dieses Zeitraumes soll - die Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung sowie des kassenmäßigen Abschlusses - die Erstellung des Rechnungsquerschnittes und der Gruppierungsübersicht - der Stand des Vermögens und der Verbindlichkeiten erfolgen. Die Jahresrechnung mit ihren Bestandteilen (außer Erläuterungsbericht) wurde dem Rechnungsprüfungsamt am übergeben. 6
8 3.2 Haushaltsrechnung Die Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung (Sollabschluss) 2011 schließt lt. Buchwerk wie folgt ab: Einnahmen Verwaltungshaushalt in -EUR- Vermögenshaushalt in -EUR- Gesamthaushalt in -EUR- Solleinnahmen: Landkreis Rostock , , ,03 Teilhaushalt Güstrow , , ,75 Teilhaushalt Bad Doberan , , ,28 + neugebildete Haushaltseinnahmereste: Landkreis Rostock Abgang Haushaltseinnahmereste vom Vorjahr: Landkreis Rostock , ,48 Teilhaushalt Güstrow , ,50 Teilhaushalt Bad Doberan , ,98 - Abgang Kasseneinnahmereste vom Vorjahr: Landkreis Rostock , ,21 Teilhaushalt Güstrow , ,06 Teilhaushalt Bad Doberan , ,15 Summe bereinigter Solleinnahmen: Landkreis Rostock , , ,34 Teilhaushalt Güstrow , , ,19 Teilhaushalt Bad Doberan , , ,15 Ausgaben Sollausgaben (=Anordnungssoll): Landkreis Rostock , , ,22 Teilhaushalt Güstrow , , ,40 Teilhaushalt Bad Doberan , , ,82 + neu gebildete Haushaltsausgabereste: Landkreis Rostock Abgang Haushaltsausgabereste vom Vorjahr: Landkreis Rostock , ,20 Teilhaushalt Güstrow , ,91 Teilhaushalt Bad Doberan , ,29 - Abgang Kassenausgabereste vom Vorjahr: Landkreis Rostock , ,40 Teilhaushalt Güstrow , ,40 Teilhaushalt Bad Doberan Summe bereinigter Sollausgaben: Landkreis Rostock , , ,42 Teilhaushalt Güstrow , , ,89 Teilhaushalt Bad Doberan , , ,53 Unterschied Etwaiger Unterschied bereinigter Solleinnahmen./. Bereinigter Sollausgaben Überschuss/Fehlbetrag: Landkreis Rostock , , ,08 Teilhaushalt Güstrow , , ,70 Teilhaushalt Bad Doberan , ,62 Anlage 1 Auszug aus der Haushaltsrechnung 2011 Teilhaushalt Güstrow Anlage 2 Auszug aus der Haushaltsrechnung 2011 Teilhaushalt Bad Doberan 7
9 Nach kameralen Haushaltsgrundsätzen ist mit dem Überschuss des Teilhaushaltes Bad Doberan im Verwaltungshaushalt in Höhe von ,62 EUR zuerst der Fehlbetrag im Teilhaushalt Güstrow im Vermögenshaushalt in Höhe von ,89 EUR auszugleichen. Da die Haushaltswirtschaft 2011 auf zwei unterschiedlichen EDV Programmen geführt und abgeschlossen wurde und zudem das kamerale Haushaltsrecht keine Buchungsmöglichkeiten hierfür vorsah, kann nur eine rechnerische Fortschreibung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2011, wie nachstehend aufgeführt, erfolgen. Landkreis Rostock Teilhaushalt Güstrow Teilhaushalt Bad Doberan Verwaltungshaushalt in EUR Vermögenshaushalt in EUR Gesamthaushalt in EUR lt. Buchwerk , , ,08 rechn. Anpassung , ,89 0,00 Rechn. Endergebnis ,08 0, ,08 lt. Buchwerk , , ,70 rechn. Anpassung 0, , ,89 Rechn. Endergebnis ,81 0, ,81 lt. Buchwerk ,62 0, ,62 rechn. Anpassung ,89 0, ,89 Rechn. Endergebnis ,73 0, ,73 Durch den Ausgleich des Vermögenshaushaltes in Höhe von ,89 EUR verschlechterte sich der Sollabschluss im Verwaltungshaushalt in gleicher Höhe. Das Ergebnis des Gesamthaushaltes in Höhe von ,08 EUR bleibt unverändert. Das Ergebnis der Haushaltrechnung (Sollrechnung) 2011 ist für das ab 2012 anzuwendende doppische Haushalts- und Rechnungswesen nicht relevant Verwaltungshaushalt Im Ergebnis der Realisierung aller zu erwirtschaftenden Einnahmen und der Leistung aller erforderlichen Ausgaben unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie einer Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (Teilhaushalt Bad Doberan) in Höhe von ,37 EUR konnte der Gesamthaushalt 2011 nicht ausgeglichen werden. Im Verwaltungshaushalt wird ein Fehlbetrag in Höhe von ,08 EUR (Teilhaushalt Güstrow ,81 EUR, Teilhaushalt Bad Doberan ,73 EUR) ausgewiesen. Im Teilhaushalt Güstrow konnte der Haushaltsausgleich im Verwaltungshaushalt, wie in den Vorjahren, nicht erreicht werden. Bei Deckung der Sollfehlbeträge aus Vorjahren bis einschließlich 2010 in Höhe von ,62 EUR erhöhte sich der Sollfehlbetrag um ,19 EUR auf insgesamt ,81 EUR. 8
10 Gegenüber dem Haushaltsplan 2011, der mit einem geplanten Fehlbedarf in Höhe von EUR beschlossen wurde, beträgt die überplanmäßige Erhöhung ,81 EUR. Die Genehmigung des Innenministeriums der Haushaltssatzung 2011 wurde unter Auflagen erteilt. So sollten nicht veranschlagte Mehreinnahmen sowie Minderausgaben im Verwaltungshaushalt entsprechend der Verpflichtung zum Haushaltsausgleich gemäß 43 Abs. 2 KV M-V konsequent zur Reduzierung des Fehlbetrages eingesetzt werden. Im Gesamtergebnis der Haushaltsrechnung (Sollabschluss) 2011 des Teilhaushaltes Güstrow mit einem Fehlbetrag lt. Buchwerk in Höhe von ,81 EUR ist festzustellen, dass diese Auflagen nicht erfüllt wurden. Auch die Buchung der 1. Rate der Zuweisung des Landes nach 44 Abs. 3 LNOG M-V - Strukturbeihilfe in Höhe von ,05 EUR zum Schuldenabbau der neuen Landkreise im Teilhaushalt Güstrow änderte das Gesamtergebnis nicht mittelbar positiv. Begründet liegt dieses Ergebnis vorwiegend in der Umsetzung der Regelungen zur Überleitung vom kameralen zum doppischen Haushalts- und Rechnungswesen. So mussten z.b. kamerale Haushaltsgrundsätze wie das Kassenwirksamkeitsprinzip und das Fälligkeitsprinzip teilweise außer Kraft gesetzt werden. Die Bildung von Haushaltseinnahme- bzw. Haushaltsausgaberesten war nicht zulässig. Nicht realisierte Haushaltseinnahmereste, die folgerichtig in Abgang gebracht wurden, verschlechterten den Gesamtabschluss. Nicht getätigte Ausgaben auf Haushaltsausgabereste, die nicht zur Deckung überplanmäßiger Ausgaben herangezogen wurden und somit in Abgang gebracht wurden, verbesserten hingegen den Gesamtabschluss. Nähere Ausführungen zu den Übergangsbestimmungen und deren Auswirkungen auf die Ergebnisse im letzten kameralen Abschluss werden in den nachfolgenden Berichtspunkten gegeben. Im Teilhaushalt Bad Doberan konnte durch die vollständige Entnahme des Bestandes der Allgemeinen Rücklage in Höhe von ,37 EUR der Vermögenshaushalt mit ,61 EUR ausgeglichen werden. Dem Verwaltungshaushalt wurden lt. Buchwerk die verbliebenen ,76 EUR zugeführt. Zum Ausgleich waren jedoch nur Mittel in Höhe von ,14 EUR erforderlich, so dass die Haushaltsrechnung des Teilhaushaltes Bad Doberan insgesamt einen Überschuss in Höhe von ,62 EUR ausweist. Mit diesem Überschuss wurde rechnerisch der Fehlbetrag im Vermögenshaushalt des Teilhaushaltes Güstrow in Höhe von ,89 EUR ausgeglichen sowie der Fehlbetrag im Gesamtverwaltungshaushalt um ,73 EUR gesenkt. Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick zu den Abschlussverbesserungen (Mehreinnahmen und Minderausgaben) sowie den Abschlussverschlechterungen (Mindereinnahmen und Mehrausgaben) nach Einzelplänen des Verwaltungshaushaltes zusammengefasst (Landkreis Rostock gesamt), aus denen das vorliegende Endergebnis resultiert. 9
11 Einzelplan Mehreinnahmen - in EUR - Minderausgaben - in EUR - Mindereinnahmen - in EUR - Mehrausgaben - in EUR , , , , , , , , , , , , , , , , , ,04 427, , , , , , , , , , , , , , , ,23 Gesamt , , , ,48 Zusammengefasst stellt sich folgendes Ergebnis dar: Verbesserungen Mehreinnahmen Minderausgaben Verschlechterungen Mindereinnahmen Mehrausgaben überplanmäßige Verbesserung planmäßiger Fehlbedarf Fehlbetrag lt. Jahresrechnung ,68 EUR ,77 EUR ,05 EUR ,48 EUR ,92 EUR ,00 EUR ,08 EUR Insgesamt ist festzustellen, dass die Abschlussverbesserungen die Abschlussverschlechterungen, ohne den geplanten Fehlbedarf des Teilhaushaltes Güstrow in Höhe von EUR, mit ,92 EUR überschreiten. Die Anlage 3 gibt einen detaillierten Überblick zu den Abschlussverbesserungen und Abschlussverschlechterungen im Verwaltungshaushalt nach den Teilhaushalten Güstrow und Bad Doberan zum Gesamtergebnis. Nachfolgend wird die Struktur der Einnahmen und Ausgaben nach Hauptgruppen zusammengefasst zum Gesamtergebnis tabellarisch und im Diagramm dargestellt. lfd. Nr Struktur der Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2011 Bezeichnung Betrag in -EUR- in Prozent Sonst. Allgem. Zuweisungen und Umlagen (u.a. Kreisumlage) Landkreis Rostock ,84 27,84 Teilhaushalt Güstrow ,03 14,40 Teilhaushalt Bad Doberan ,81 13,44 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Landkreis Rostock ,45 23,56 Teilhaushalt Güstrow ,39 12,20 Teilhaushalt Bad Doberan ,06 11,36 Schlüsselzuweisungen Landkreis Rostock ,32 12,59 Teilhaushalt Güstrow ,16 7,02 Teilhaushalt Bad Doberan ,16 5,57 10
12 lfd. Nr Bezeichnung Betrag in -EUR- in Prozent Erstattung für Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Landkreis Rostock ,88 7,62 Teilhaushalt Güstrow ,33 3,87 Teilhaushalt Bad Doberan ,55 3,75 Gebühren und ähnliche Entgelte Landkreis Rostock ,91 6,78 Teilhaushalt Güstrow ,08 1,92 Teilhaushalt Bad Doberan ,83 4,86 Ausgleichsleistungen Landkreis Rostock ,28 5,99 Teilhaushalt Güstrow ,67 3,58 Teilhaushalt Bad Doberan ,61 2,41 Erstattungen vom Bund für die Kommune Landkreis Rostock ,48 4,67 Teilhaushalt Güstrow ,43 2,73 Teilhaushalt Bad Doberan ,05 1,94 Zuführungen vom Vermögenshaushalt Landkreis Rostock ,33 3,54 Teilhaushalt Güstrow ,57 0,19 Teilhaushalt Bad Doberan ,76 3,34 Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb u. in Einrichtungen Landkreis Rostock ,26 2,94 Teilhaushalt Güstrow ,66 1,92 Teilhaushalt Bad Doberan ,60 1,02 Verkaufs-, Miet-, Pachteinnahmen, sonstige Landkreis Rostock ,64 2,40 Teilhaushalt Güstrow ,23 1,80 Teilhaushalt Bad Doberan ,41 0,60 weitere Finanzeinnahmen Landkreis Rostock ,45 1,35 Teilhaushalt Güstrow ,35 0,56 Teilhaushalt Bad Doberan ,10 0,79 Zinseinnahmen Landkreis Rostock ,13 0,35 Teilhaushalt Güstrow ,40 0,23 Teilhaushalt Bad Doberan ,73 0,12 kalkulatorische Einnahmen Landkreis Rostock ,66 0,29 Teilhaushalt Güstrow 0,00 0,00 Teilhaushalt Bad Doberan ,66 0,29 Einnahmen aus Beteiligungen Landkreis Rostock ,00 0,09 Teilhaushalt Güstrow 0,00 0,00 Teilhaushalt Bad Doberan ,00 0,09 Gesamteinnahmen Verwaltungshaushalt: Landkreis Rostock ,63 100,00 Teilhaushalt Güstrow ,30 50,43 Teilhaushalt Bad Doberan ,33 49,57 Wie der Übersicht zu entnehmen ist, sind die Haupteinnahmequellen zur Deckung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt Einnahmen aus Zuweisungen, Zuschüssen und Umlagen. 11
13 Struktur der Einnahmen im Verwaltungshaushalt 2011 (LK Rostock) - in Prozent - Sonst. Allgemeine Zuweisungen und Umlagen Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Schlüsselzuweisungen Erstattung für Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Gebühren und ähnliche Entgelte Ausgleichsleistungen Erstattungen vom Bund für die Kommune Zuführungen vom Vermögenshaushalt Teilhaushalt Güstrow Teilhaushalt Bad Doberan Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb u. in Einricht. Verkaufs-, Miet-, Pachteinnahmen, sonstige weitere Finanzeinnahmen Zinseinnahmen kalkulatorische Einnahmen Einnahmen aus Beteiligungen
14 Struktur der Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2011 lfd. Nr. Bezeichnung Betrag in -EUR- in Prozent Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Landkreis Rostock ,22 38,10 Teilhaushalt Güstrow ,27 20,32 Teilhaushalt Bad Doberan ,95 17,78 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Landkreis Rostock ,37 34,73 Teilhaushalt Güstrow ,03 17,01 Teilhaushalt Bad Doberan ,34 17,72 Personalausgaben Landkreis Rostock ,35 17,13 Teilhaushalt Güstrow ,27 8,97 Teilhaushalt Bad Doberan ,08 8,17 Deckung von Soll-Fehlbeträgen Landkreis Rostock ,62 5,13 Teilhaushalt Güstrow ,62 5,13 Teilhaushalt Bad Doberan 0,00 0,00 Zuführungen zum Vermögenshaushalt Landkreis Rostock ,09 2,89 Teilhaushalt Güstrow ,35 1,34 Teilhaushalt Bad Doberan ,74 1,55 Zinsausgaben Landkreis Rostock ,43 1,51 Teilhaushalt Güstrow ,94 1,15 Teilhaushalt Bad Doberan ,49 0,37 Weitere Finanzausgaben Landkreis Rostock ,63 0,51 Teilhaushalt Güstrow ,63 0,22 Teilhaushalt Bad Doberan ,00 0,29 Gesamtausgaben Verwaltungshaushalt: Landkreis Rostock ,71 100,00 Teilhaushalt Güstrow ,11 54,14 Teilhaushalt Bad Doberan ,60 45,86 In der lfd. Nr. 2 sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand sind u.a. die Ausgaben für die Schülerbeförderung mit ,08 EUR und die Kosten für Unterkunft (KdU) mit ,95 EUR enthalten. 13
15 Struktur der Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2011 (LK Rostock) - in Prozent - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Personalausgaben Deckung von Soll-Fehlbeträgen Teilhaushalt Güstrow Teilhaushalt Bad Doberan Zuführungen zum Vermögenshaushalt Zinsausgaben Weitere Finanzausgaben
16 3.2.2 Vermögenshaushalt Der Vermögenshaushalt 2011 insgesamt konnte durch die rechnerische Zuführung aus dem Überschuss des Teilhaushaltes Bad Doberan ausgeglichen werden (auf die Fortschreibung der Haushaltsrechnung unter Punkt 3.2 wird verwiesen). Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick zu den Abschlussverbesserungen (Mehreinnahmen und Minderausgaben) sowie den Abschlussverschlechterungen (Mindereinnahmen und Mehrausgaben), aus denen das vorliegende Endergebnis resultiert. Einzelplan Mehreinnahmen - in EUR - Minderausgaben - in EUR - Mindereinnahmen - in EUR - Mehrausgaben - in EUR , ,64 15, , , , , ,24 2 0, , , , , ,22 0,00 0,00 4 0, , ,22 0,00 5 0, ,16 0,00 0, , , , ,74 7 0,00 0,00 0,00 0, , ,23 0, , ,75 0, , ,95 Gesamt , , , ,78 Zusammenfassen stellt sich daraus folgendes Ergebnis dar: Verbesserungen Mehreinnahmen Minderausgaben Verschlechterungen Mindereinnahmen Mehrausgaben Gesamt ,52 EUR ,18 EUR ,92 EUR ,78 EUR 0,00 EUR Durch die Aufrechnung der Abschlussverbesserungen und Abschlussverschlechterungen ist festzustellen, dass der Vermögenshaushalt ausgeglichen ist. Die Anlage 4 gibt einen detaillierten Überblick zu den Abschlussverbesserungen und Abschlussverschlechterungen nach den Teilhaushaltes Güstrow und Bad Doberan zum Gesamtergebnis. 15
17 Nachfolgend wird die Struktur der Einnahmen und Ausgaben nach Hauptgruppen zusammengefasst zum Gesamtergebnis tabellarisch und im Diagramm dargestellt. lfd. Nr Bezeichnung Struktur der Einnahmen im Vermögenshaushalt 2011 Betrag in -EUR- in Prozent Entnahmen aus Rücklagen Landkreis Rostock ,96 35,42 Teilhaushalt Güstrow 0,00 0,00 Teilhaushalt Bad Doberan ,96 35,42 Einnahmen aus Krediten Landkreis Rostock ,90 20,98 Teilhaushalt Güstrow ,90 20,34 Teilhaushalt Bad Doberan ,00 0,64 Zuführungen vom Verwaltungshaushalt Landkreis Rostock ,09 26,02 Teilhaushalt Güstrow ,24 17,22 Teilhaushalt Bad Doberan ,85 8,79 Zuweisungen, Zuschüsse für Investitionen Landkreis Rostock ,12 15,15 Teilhaushalt Güstrow ,26 8,40 Teilhaushalt Bad Doberan ,86 6,75 Einnahmen aus der Veräußerung von Anlagevermögen Landkreis Rostock ,96 2,13 Teilhaushalt Güstrow ,96 2,13 Teilhaushalt Bad Doberan 0,00 0,00 Einnahmen aus Beiträgen u.ä. Entgelte Landkreis Rostock ,42 0,20 Teilhaushalt Güstrow ,42 0,20 Teilhaushalt Bad Doberan 0,00 0,00 Einnahmen aus der Veräußerung von Anlagevermögen Landkreis Rostock ,15 0,09 Teilhaushalt Güstrow 0,00 0,00 Teilhaushalt Bad Doberan ,15 0,09 Gesamteinnahmen Vermögenshaushalt: Landkreis Rostock ,60 100,00 Teilhaushalt Güstrow ,78 48,30 Teilhaushalt Bad Doberan ,82 51,70 Wie der Übersicht zu entnehmen ist, sind die Haupteinnahmequellen zur Deckung der Ausgaben im Vermögenshaushalt die Entnahmen aus den Rücklagen, die Aufnahme von Krediten (Umschuldung) sowie Zuweisungen und Zuschüsse. 16
18 Struktur der Einnahmen im Vermögenshaushalt 2011 (LK Rostock) - in Prozent - Entnahmen aus Rücklagen Einnahmen aus Krediten Zuführungen vom Verwaltungshaushalt Zuweisungen, Zuschüsse für Investitionen Teilhaushalt Güstrow Teilhaushalt Bad Doberan Einnahmen aus der Veräußerung von Anlagevermögen Einnahmen aus Beiträgen u.ä. Entgelte Einnahmen aus der Veräußerung von Anlagevermögen
19 Struktur der Ausgaben im Vermögenshaushalt 2011 lfd. Nr Bezeichnung Betrag in -EUR- in Prozent Tilgung von Krediten Landkreis Rostock ,24 39,43 Teilhaushalt Güstrow ,05 32,40 Teilhaushalt Bad Doberan ,19 7,03 Zuführungen zum Verwaltungshaushalt Landkreis Rostock ,33 30,12 Teilhaushalt Güstrow ,57 1,66 Teilhaushalt Bad Doberan ,76 28,46 Baumaßnahmen Landkreis Rostock ,53 12,55 Teilhaushalt Güstrow ,43 8,26 Teilhaushalt Bad Doberan ,10 4,28 Zuweisungen, Zuschüsse für Investitionen 0,00 Landkreis Rostock ,28 11,09 Teilhaushalt Güstrow ,02 4,37 Teilhaushalt Bad Doberan ,26 6,72 Vermögenserwerb Landkreis Rostock ,84 4,29 Teilhaushalt Güstrow ,99 1,45 Teilhaushalt Bad Doberan ,85 2,84 Zuführungen an Rücklagen Landkreis Rostock ,66 2,36 Teilhaushalt Güstrow 0,00 0,00 Teilhaushalt Bad Doberan ,66 2,36 Kreditbeschaffungskosten Landkreis Rostock ,72 0,17 Teilhaushalt Güstrow ,72 0,17 Teilhaushalt Bad Doberan 0,00 0,00 Gesamtausgaben Vermögenshaushalt: Landkreis Rostock ,60 100,00 Teilhaushalt Güstrow ,78 48,30 Teilhaushalt Bad Doberan ,82 51,70 18
20 Struktur der Ausgaben im Vermögenshaushalt 2011 (LK Rostock) - in Prozent - Tilgung von Krediten Zuführungen zum Verwaltungshaushalt Baumaßnahmen Zuweisungen, Zuschüsse für Investitionen Teilhaushalt Güstrow Teilhaushalt Bad Doberan Vermögenserwerb Zuführungen an Rücklagen Kreditbeschaffungskosten
21 3.3 Haushaltsreste (HR) und Abgänge auf HR Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums M-V vom 08. Dezember 2008, zuletzt geändert am 05.März 2013, wird im letzten Haushaltsjahr mit einer kameralen Rechnungslegung die Bildung von Haushaltsresten (HR) als nicht zulässig angesehen. Hauptgrund ist das Ziel des neuen Haushaltsrechts, die periodengerechte Erfassung des Ressourcenverbrauches. Deshalb waren ggf. vorhandene Haushaltsreste im letzten Haushaltsjahr mit einem kameralen Haushalts- und Rechnungswesen aufzulösen (in Abgang zu bringen bzw. zur über- oder außerplanmäßigen Deckung anderer Maßnahmen einzusetzen). In der Verwaltungsvorschrift sind Ausführungen aufgezeigt, inwieweit Sachverhalte des kameralen Haushalts- und Rechnungswesen im Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie in der Ergebnis- und Finanzrechnung nach neuem doppischen Haushalts- und Rechnungswesen und auf die Eröffnungsbilanz wirken und folglich behandelt werden müssen Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt aus Vorjahren Im Vermögenshaushalt wurden mit Erstellung der Jahresrechnungen 2010 insgesamt ,97 EUR Haushaltseinnahmereste (Teilhaushalt Güstrow ,87 EUR, Teilhaushalt Bad Doberan ,10 EUR) zur Vortragung in das Haushaltsjahr 2011 festgestellt. Diese wurden richtig im Haushaltsjahr 2011 ausgewiesen Teilhaushalt Güstrow Die von 2010 im Teilhaushalt Güstrow übernommenen Haushaltseinnahmereste (HER) in Höhe von ,87 EUR wurden per mit ,37 EUR (87,98 %) haushaltsmäßig vereinnahmt. In Abgang wurden HER in Höhe von ,50 EUR (12,02 %) gebracht. Die nachstehende Tabelle gibt eine detaillierte Übersicht zu den einzelnen Maßnahmen: Haushaltseinnahmereste Vermögenshaushalt Teilhaushalt Güstrow in -EUR- Nr. Bezeichnung Gesamt Anordnung Abgang APL/ÜPL Ergebnis 1 G 15 OD Klein Belitz , ,00 0,00 0,00 0,00 2 Gesetz z. Umsetzung v. Zukunftsinvestitionen , ,49 0,00 0,00 0,00 3 Zuweisung Land KITA , , ,52 0,00 0,00 Sonderbedarfszuweisung 4 vom Land für J , , ,50 0,00 0,00 Brinkman Gymn. 5 Zuweisung f. BOS- Digitalfunk , , ,79 0,00 0,00 6 Zuw. v. Land f. Erwerb CSA-Wäsche 9.000, ,83 12,17 0,00 0,00 7 Zuw.v.Land -SBZ BH Bockhorst , ,00 0,00 0,00 0,00 20
22 Nr. Bezeichnung Gesamt Anordnung Abgang APL/ÜPL Ergebnis Zuw. v. Land f. Knoten 8 B104/Gü ,00 0, ,00 0,00 0,00 Wattmannshagen 9 Gesetz z. Umsetzung v. Zukunftsinvestitionen , ,28 0,00 0,00 0,00 Zuw. v. Land Gü Roggow-Teterow 1.BA , ,00 0,00 0,00 0,00 11 G 15 OG Klein Belitz , ,00 0,00 0,00 0,00 12 Einnahmen aus Krediten , , ,52 0,00 0,00 Gesamt: , , ,50 0,00 0,00 zu 2 Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen In den Haushaltsjahren 2009 und 2010 wurden gemäß der Bescheide des Landes und Bundes für das Konjunkturpaket II Zuwendungen in den Haushalt eingestellt. Die Abforderung dieser Zuwendungen erfolgte nach den getätigten Ausgaben. Die Mittel dienten der Deckung der Ausgaben für die Baumaßnahmen Förderschule Güstrow mit Schulsporthalle und Sporthalle John-Brinkman-Gymnasium Güstrow. zu 3 Landeszuweisung für den KITA Bereich Die Verteilung der Bundesmittel für den Ausbau der Kinderbetreuung erfolgte im Zeitraum von Die Abforderung der Bundesmittel erfolgte nach der Ausgabenerfüllung. zu 5 Zuweisung f. BOS-Digitalfunk Für die Umstellung der Funkalarmierung auf BOS-Digitalfunk erhielt der Landkreis von Zuweisungen für die gerätetechnische Ausstattung. Nicht verbrauchte Mittel waren in einer Sonderrücklage anzusparen. Mit dem Jahresergebnis 2011 wurden insgesamt ,79 EUR einnahme- und ausgabeseitig in Abgang gebracht, wovon nicht verbrauchte Zuweisungen in Höhe von rd. 32 TEUR (dav. 6 TEUR Zinsen) der Sonderrücklage zugeführt wurden. zu 6 Zuweisungen. v. Land f. Erwerb CSA-Wäsche Das Land bewilligte 2010 die Beschaffung eines Dekontaminierungszeltes für die Reinigung von Chemikalienschutzanzügen. Dieses wurde 2011 angeschafft. 21
23 Teilhaushalt Bad Doberan Die von 2010 im Teilhaushalt Bad Doberan übernommenen Haushaltseinnahmereste (HER) in Höhe von ,10 EUR wurden per mit ,12 EUR (68,98 %) haushaltsmäßig vereinnahmt. In Abgang wurden HER in Höhe von ,98 EUR (31,02 %) gebracht. Die nachstehende Tabelle gibt eine detaillierte Übersicht zu den einzelnen Maßnahmen: Haushaltseinnahmereste Vermögenshaushalt Teilhaushalt Bad Doberan in -EUR- Nr. Bezeichnung Gesamt Anordnung Abgang APL/ÜPL Ergebnis 1 2 Finanzierungsanteil des Bundes für Maßnahmen Konjunkturpaket II Finanzierungsanteil des Landes für Maßnahmen Konjunkturpaket II , , ,39 0,00 0, , , ,59 0,00 0,00 Gesamt , , ,98 0,00 0,00 In den Haushaltsjahren 2009 und 2010 wurden gemäß der Bescheide des Landes und Bundes für das Konjunkturpaket II Zuwendungen in den Haushalten eingestellt. Die Abforderung dieser Zuwendungen erfolgte nach den getätigten Ausgaben. Für noch nicht benötigte Zuwendungen wurden Haushaltseinnahmereste gebildet. Im Haushaltsjahr 2011 wurde das Förderprogramm abgeschlossen. Entsprechend der Ausgaben wurden gemäß der Fördersätze Zuwendungen abgefordert. Nicht benötigte Mittel in Höhe von insgesamt ,98 EUR wurden gemäß dem Haushaltsrecht und den Übergangsbestimmungen zur Doppik folgerichtig in Abgang gebracht Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt aus Vorjahren Im Vermögenshaushalt wurden mit Erstellung der Jahresrechnungen 2010 insgesamt ,76 EUR Haushaltsausgabereste (Teilhaushalt Güstrow ,69 EUR, Teilhaushalt Bad Doberan ,07 EUR) zur Vortragung in das Haushaltsjahr 2011 festgestellt. Diese wurden richtig im Haushaltsjahr 2011 ausgewiesen Teilhaushalt Güstrow Die von 2010 im Teilhaushalt Güstrow übernommenen Haushaltsausgabereste (HAR) in Höhe von ,69 EUR wurden per mit ,29 EUR (69,92 %) haushaltsmäßig in Anspruch genommen. In Abgang wurden HAR in Höhe von ,91 EUR (30,05 %) gebracht. Zur überplanmäßigen Deckung anderer Haushaltsmaßnahmen wurden in der Gesamtaufrechnung 843,49 EUR (0,03%) herangezogen. Die nachstehende Tabelle gibt eine detaillierte Übersicht zu den einzelnen Maßnahmen: 22
24 Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt Teilhaushalt Güstrow in -EUR- Nr. Bezeichnung Gesamt Anordnung Abgang APL/ÜPL Ergebnis 1 Grunderwerb Straßenbau 4.329, ,78 0,00 0,00 0,00 2 Anschlussbeitrag (Allg. FS Gü) 2.963, ,54 0,00 0,00 0,00 3 Straßenausbaubeitrag (Barlachgymnasium) , , ,19 0,00-0,00 4 Erweiterung der vorhandenen DV-Anlage (Allg. Verwaltung) , ,46 0,00 0,00 0,00 5 Erwerb von beweglichen Sachen (Brinckman , ,00 0,00 0,00 0,00 Gymnasium Gü) 6 Erwerb beweglicher Sachen (Gymn. Teterow) 4.999, ,19 0,00 0,00 0,00 7 Geräte und Ausstattungen (Gymn. Bützow) 599,00 599,00 0,00 0,00 0,00 8 Erwerb von beweglichen Sachen (Allg. FS Teterow) 1.009, ,19 0,00 0,00 0,00 9 Erwerb v. bew. Sachen des Anlage-vermögens (Allg. FS 1.000, ,00 0,00 0,00 0,00 Güstrow) Erwerb von beweglichen 10 Sachen (Volkshochschule 1.000, ,00 0,00 0,00 0,00 Güstrow) Erwerb v. bew. Sachen des 11 Anlagevermögens (Kataster 1.000,00 474,81 525,19 0,00 0,00 u. Vermess.) Erwerb bew. Sachen des 12 Anlagevermögens , , ,71 0,00 0,00 (Brinckman-Gymn.) Erwerb bew. Sachen des 13 Anlagevermögens (Allg. FS , ,91 546,09-0,00 0,00 Güstrow) 14 BOS- Digitalfunk , , ,79 0,00 0,00 Erwerb bew. Sachen d. 15 Anlagevermögens , ,00 0,00 0,00 0,00 (Dekontaminierungsdusche) Aufbau reg. Geodateninfrastr. 16 (Kataster u , ,24 0,00 0,00 0,00 Vermessungsamt) Ausstattungen I.BA (BS 17 Bockhorst) , , ,78 0,00 0,00 BNK Allg. Förderschule 18 Güstrow , , ,62 0,00 0,00 19 Baukosten-Moder./Instands. (Gehörlosenschule Güstrow) , ,14 6,55 0,00 0,00 20 BNK SSH (Allg. FS Güstrow) , , ,08 0,00 0,00 Baumaßnahmen Allg. FS 21 Güstrow , ,20 0,00 0,00 0,00 Baumaßn. I.BA BS 22 Bockhorst ,10 701, , ,00 0,00 Baumaßn. II. BA BS 23 Bockhorst , ,59 0, ,00 0,00 Umbau /Mod. Schulsporthalle 24 (Brinckman-Gymn. Güstrow) , , ,31 0,00 0,00 23
25 Nr. Bezeichnung Gesamt Anordnung Abgang APL/ÜPL Ergebnis Umbau/ Mod. 25 Schulsporthalle (Brinckman , , ,19 843,49 0,00 Gymn. Güstrow) Baunebenkosten f. Planungs 26 -u. Ingenieurleistungen , ,83 0,00 0,00 0,00 (Kreisstr.) Gü 30-OL Wattmannshagen 27 (Kreisstr.) 3.553,04 0, ,04 0,00 0,00 28 Gü 30 Roggow -Teterow 1.BA , ,21 0,00 0,00 0,00 29 Gü15 OD Klein Belitz , ,69 0,00 0,00 0,00 30 Bau Krankenhaus Teterow ,97 0, , ,00 0,00 Zuw.an Gemeinden aus der 31 Feuerschutzsteuer , ,68 0,00 0,00 0,00 32 Zuschuss f. Invest. KITA , , ,52 0,00 0,00 Gesamt , , ,91 843,49 0,00 zu 30 Bau Krankenhaus Teterow Der HAR Bau Krankenhaus Teterow aus dem Jahr 1996 wurde in Abgang bzw. zur Deckung der Baumaßnahme Berufsschule Bockhorst eingesetzt. Hierbei handelte es sich um zu erwartende Rückforderungen des Landes für erhaltene Fördermittel (ehemaliger LK Teterow). Gemäß den Regelungen zur Überleitung vom kameralen zum doppischen Haushalts- und Rechnungswesen war der Einsatz und die Umverteilung nicht benötigter Haushaltsausgabereste, durch die Erklärung zu überplanmäßigen Ausgaben, für andere Maßnahmen möglich Teilhaushalt Bad Doberan Die von 2010 im Teilhaushalt Bad Doberan übernommenen Haushaltsausgabereste (HAR) in Höhe von ,07 EUR wurden per mit ,76 EUR (53,47 %) haushaltsmäßig in Anspruch genommen. In Abgang wurden HAR in Höhe von ,29 EUR (35,22 %) gebracht. Zur überplanmäßigen Deckung anderer Haushaltsmaßnahmen wurden insgesamt ,02 EUR (11,31 %) herangezogen. Die nachstehende Tabelle gibt eine detaillierte Übersicht zu den einzelnen Maßnahmen: Haushaltsausgabereste Vermögenshaushalt Teilhaushalt Bad Doberan in -EUR- Nr. Bezeichnung Gesamt Anordnung Abgang APL/ÜPL Ergebnis Einbau einer Klimaanlage in den ovalen Saal Erwerb beweglicher Sachen (EDV) Erwerb beweglicher Sachen (IKOL) Erwerb von beweglichen Sachen (Gymnasium Bad Doberan) ,64 0, ,64 0,00 0, , ,56 0,00 0,00 0, ,00 0, , ,95 0, , ,20 0,00 0,00 0,00 24
26 Nr. Bezeichnung Gesamt Anordnung Abgang APL/ÜPL Ergebnis * 11* 12* 13 Erwerb beweglicher Sachen (Gymnasium Rövershagen) Errichtung eines Blockheizkraftwerkes (Gymn. Rövershagen) Komplexe Sanierung (Gymn. Rövershagen) Erwerb beweglicher Sachen (Berufl. Schule Bad Doberan) Komplexe Instandsetzung (Berufl. Schule Bad Doberan) Komplexe Instandsetzung (allg. Fördersch. Bad Doberan) Energetische Sanierung - Wärmedämmung Außenfassade (Internat Fördersch. Bad Doberan) Komplexe Instandsetzung (Internat Fördersch. Bad Doberan) Erwerb beweglicher Sachen (allg. Fördersch. Graal Müritz) 4.967, ,76 0,00 0,00 0, ,27 0, ,27 0,00 0, , ,25 0,00 0,00 0, , ,00 0,00 0,00 0, , ,96 0,00 0,00 0, , ,71 0,00 0,00 0, , , ,46 0,00 0, , , ,32 0,00 0, , ,08 0,00 0,00 0,00 Komplexe Instandsetzung 14* (Musikschule) , , , ,00 0,00 Energetische Sanierung der 15 Heizungsanlage , , ,96 0,00 0,00 (Musikschule) Energetische Sanierung - 16 Erneuerung Fenster , , , ,73 0,00 (Musikschule) 17 Ortslage Teschendorf , , ,31 0,00 0,00 Instandsetzung K 22, 18 Cammin/ , , , ,34 0,00 Tessin 19 Bahnübergang Werle, K , , ,31 0,00 0,00 Instandsetzung K 12, 20 Parkentin 6.581, ,52 0,00 0,00 0,00 Strassenentwässerung K 20, 21 Ortslage Thulendorf , ,48 0,00 0,00 0,00 Instandsetzung K 6, 22 Retschow , ,41 0,00 0,00 0,00 Glashagen Instandsetzung Brücke 23 Schwaan ,00 122, ,88 0,00 0,00 L 142/K14 24 Erwerb von Grundstücken , , ,01 0,00 0,00 Anschluss- und 25 Ausbaubeiträge , , ,21 0,00 0,00 Gesamt , , , ,02 0,00 25
27 Die unter den Punkten 3, 14, 16 und 18 ausgewiesenen nicht benötigten Haushaltsausgabereste in Höhe von ,02 EUR sind, gemäß den Übergangsregelungen zum Haushaltsrecht, zur überplanmäßigen Deckung von Mehrausgaben in anderen Bereichen eingesetzt worden. zu 3 Erwerb beweglicher Sachen (IKOL) Die Hard- und Software digitale Archivierung im Straßenverkehrsamt wurde aus dem HAR EDV Anschaffung allgemein beschafft. Deshalb konnte dieser nicht mehr benötigte HAR zur Deckung anderer Ausgaben eingesetzt werden. Die mit einem Sternchen versehenen 4 Maßnahmen gehören zu den aus dem Konjunkturpaket II geförderten Maßnahmen und wurden 2011 abgeschlossen. 26
28 4. Kassenmäßiger Abschluss Aus der folgenden Übersicht ergibt sich der kassenmäßige Abschluss laut Buchwerk. Bezeichnung Gesamtrechnungssoll in -EUR- Ist-Beträge in -EUR- Kassenreste in -EUR- Verwaltungshaushalt Einnahmen Landkreis Rostock , , ,98 Teilhaushalt Güstrow , , ,80 Teilhaushalt Bad Doberan , , ,18 Ausgaben Landkreis Rostock , , ,61 Teilhaushalt Güstrow , , ,30 Teilhaushalt Bad Doberan , , ,31 Ist-Überschuss Landkreis Rostock ,56 Teilhaushalt Güstrow ,31 Teilhaushalt Bad Doberan ,75 Vermögenshaushalt Einnahmen Landkreis Rostock , , ,70 Teilhaushalt Güstrow , , ,70 Teilhaushalt Bad Doberan , ,89 60,00 Ausgaben Landkreis Rostock , , ,60 Teilhaushalt Güstrow , , ,08 Teilhaushalt Bad Doberan , , ,52 Ist-Überschuss Landkreis Rostock ,97 Teilhaushalt Güstrow ,51 Teilhaushalt Bad Doberan ,54 Gesamt Einnahmen Landkreis Rostock , , ,68 Teilhaushalt Güstrow , , ,50 Teilhaushalt Bad Doberan , , ,18 Ausgaben Landkreis Rostock , , ,21 Teilhaushalt Güstrow , , ,38 Teilhaushalt Bad Doberan , , ,83 Ist-Überschuss Landkreis Rostock ,53 Teilhaushalt Güstrow ,82 Teilhaushalt Bad Doberan ,29 27
29 Bezeichnung Gesamtrechnungssoll in -EUR- Ist-Beträge in -EUR- Verwahrgelder Einnahmen Landkreis Rostock ,68 Teilhaushalt Güstrow ,67 Teilhaushalt Bad Doberan ,01 Ausgaben Landkreis Rostock ,84 Teilhaushalt Güstrow ,06 Teilhaushalt Bad Doberan ,78 Ist-Überschuss Landkreis Rostock ,84 Teilhaushalt Güstrow ,61 Teilhaushalt Bad Doberan ,23 Vorschüsse Einnahmen Landkreis Rostock ,63 Teilhaushalt Güstrow ,63 Teilhaushalt Bad Doberan 600,00 Ausgaben Landkreis Rostock ,03 Teilhaushalt Güstrow ,73 Teilhaushalt Bad Doberan ,30 Ist-Fehlbetrag Landkreis Rostock ,40 Teilhaushalt Güstrow ,90 Teilhaushalt Bad Doberan ,30 Gesamt Ist-Überschuss/Fehlbetrag Landkreis Rostock ,09 Teilhaushalt Güstrow ,31 Teilhaushalt Bad Doberan ,22 Kassenreste in -EUR- 28
30 Vergleich Kassensollbestand Kassenistbestand per Einnahmen Landkreis Rostock gesamt: ,11 Einnahmen TH Güstrow Vwh ,13 Einnahmen TH Bad Doberan Vwh ,55 Einnahmen TH Güstrow Vmh ,54 Einnahmen TH Bad Doberan Vmh ,89./. Ausgaben Landkreis Rostock gesamt: ,64 Ausgaben TH Güstrow Vwh ,44 Ausgaben TH Bad Doberan Vwh ,80 Ausgaben TH Güstrow Vmh ,05 Ausgaben TH Bad Doberan Vmh ,35 + Bestand Verwahrgelder Landkreis Rostock gesamt: ,84 Bestand TH Güstrow ,61 Bestand TH Bad Doberan ,23 + Bestand Vorschüsse ,40 Bestand TH Güstrow ,90 Bestand TH Bad Doberan ,30 Buchmäßiger Kassenbestand/ Kassensollbestand ,09 Die Konten des Landkreises Rostock wiesen am einen Fehlbetrag von insgesamt ,26 EUR aus. Dieser Fehlbetrag konnte anhand von Kontoauszügen nachgewiesen werden. Der Fehlbetrag gliedert sich für die Teilhaushalte (TH) wie folgt auf: Teilhaushalt Güstrow Teilhaushalt Bad Doberan ,32 EUR ,06 EUR ,26 EUR Teilhaushalt Güstrow Der Tagesabschluss vom weist einen Kassensoll- und einen Kassenistbestand in Höhe von ,32 EUR aus. In der Jahresrechnung 2011 wird ein Kassenfehlbetrag von ,31 EUR ausgewiesen. Die Differenz in Höhe von 7.428,01 EUR konnte wie folgt begründet werden. Tagesabschluss vom (Soll+ Ist) ,32 EUR + Habenzinsen ,22 EUR - gezahlte Zinsen für Kassenkredit ,21 EUR + Bestand Wechselgeld Kfz/Tiefgarage ,00 EUR tatsächlicher Istbestand per : ,31 EUR 29
31 Die Kontoauszüge mit den Habenzinsen und den Zinsen für den Kassenkredit sind der Kasse erst nach dem zugestellt worden. Somit sind diese Beträge noch nicht im Tagesabschluss per enthalten. In der Zulassungsstelle und in der Tiefgarage sind Wechselgelder in Höhe von ,00 EUR (15.900,00 EUR+ 190,00 EUR) vorhanden. Hierbei handelt es sich um liquide Mittel, die beim kassenmäßigen Abschluss berücksichtigt werden müssen. Teilhaushalt Bad Doberan Der Tagesabschluss, der alle Buchungen und Kontostände bis zum beinhaltet, wurde am erstellt. Dieser Abschluss weist einen Kassensoll- und einen Kassenistbestand von ,06 EUR aus. Die Jahresrechnung 2011 weist einen Kassenüberschuss von ,22 EUR. Die Differenz in Höhe von ,16 EUR wird wie folgt begründet: Tagesabschluss vom (Soll+Ist) ,06 EUR + Zinsen für diverse Festgelder bei der DKB ,16 EUR Tatsächlicher Istbestand per : ,22 EUR Der Kasse wurden die Kontoauszüge, die die Zinsen für 2011 enthalten, erst nach dem zugesandt. Aus diesem Grund sind die Zinsen nicht im Tagesabschluss vom enthalten. Landkreis Rostock gesamt Kassensollbestand ,09 EUR - Kassenistbestand ,26 EUR Differenz zwischen Buchwerk und Ist ,17 EUR Aus dem Vergleich der Kassenbestände ergibt sich eine Abweichung in Höhe von ,17 EUR. 106,22 EUR Habenzinsen TH Güstrow ,21 EUR Zinsen für Kassenkredit TH Güstrow ,00 EUR Bestand Kassenautomat TH Güstrow ,16 EUR Zinsen aus Festgeld DKB TH Bad Doberan ,17 EUR Per befand sich diese Summe mehr auf den Konten des Landkreises Rostock als der auf der Grundlage der Jahresrechnung ermittelte Kassensollbestand (Buchwerk) ausweist. Die Richtigkeit des Kassensoll- und des Kassenistbestandes ist somit gegeben. 30
32 4.1 Kassenreste Gemäß den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums M-V vom 08.Dezember 2008, zuletzt geändert am 05.März 2013, wurden Regelungen zur Überleitung vom kameralen zum doppischen Haushalts- und Rechnungswesen in Mecklenburg Vorpommern erlassen. Im kameralen Rechnungswesen wird der Unterschied zwischen den Sollstellungen und den Ist-Buchungen als Kasseneinnahme- oder Kassenausgaberest bezeichnet. Kasseneinnahme- oder Kassenausgabereste entstehen u.a. dadurch, dass zum Soll gestellte Einnahmen oder Ausgaben noch nicht vereinnahmt oder ausgezahlt sind. Durch die Bildung der Kasseneinnahme- oder Kassenausgabereste 2011 wird der Ergebnishaushalt 2012 nicht berührt, da die Erträge oder der Aufwand dem Haushaltsjahr 2011 zuzuordnen waren. Die Einzahlung oder Auszahlung erfolgt im Finanzhaushalt Kasseneinnahmereste im Verwaltungshaushalt Der Gesamtwertumfang der Kasseneinnahmereste (KER), die mit dem Übergang zum doppischen Haushalt 2012 als Forderungen auszuweisen sind, beträgt im Verwaltungshaushalt am Ende des Haushaltsjahres 2011 insgesamt ,98 EUR. Dieser Wert setzt sich mit ,80 EUR aus den Teilhaushalten Güstrow und mit ,18 EUR Bad Doberan zusammen. Gegenüber 2010 ist eine rechnerische Reduzierung um insgesamt ,05 EUR zu verzeichnen. Begründet liegt dieser Abbau an Kasseneinnahmeresten vorwiegend mit der entsprechend dem Haushaltsrecht vorgenommenen Ausgleichsbuchung des vorgetragenen sollmäßigen Fehlbetrages im Teilhaushalt Güstrow in Höhe von ,62 EUR. Ohne Beachtung dieses Fehlbetragsausgleiches sind die Kasseneinnahmereste im Verwaltungshaushalt gegenüber 2010 um insgesamt ,57 EUR gestiegen. Die Ursache dieses Anstiegs liegt eindeutig im Bereich der Sozialen Sicherung mit einem Zugang an KER in Höhe von ,78 EUR, begründet in der Umsetzung der Regelungen zur Überleitung vom kameralen zum doppischen Haushalts- und Rechnungswesens (siehe 4.1 Kassenreste). Die nachstehende Übersicht zeigt gegliedert nach Einzelplänen die Struktur der Kasseneinnahmereste im Vergleich zu EPL Bezeichnung Kasseneinnahmeresrest Kasseneinnahme- Veränderung zu 2010 in EUR in EUR in EUR 0 Allgemeine Verwaltung , , ,90 dav. DBR , , ,71 Güstrow , ,93-949,81 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung , , ,37 dav. DBR , , ,83 Güstrow , , ,54 2 Schulen , , ,82 dav. DBR , , ,56 Güstrow , , ,26 31
Kämmerertagung 2014 17.11.2014
Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Einnahmen: Einnahmen: 20.000.000 10.000.000 Ausgaben: Ausgaben: 20.000.000 10.000.000 Darin enthalten: Darin enthalten: Zuführung zum
MehrÜberleitung von der Kameralistik zur Doppik. Güstrow und Demmin 10. und 11. November 2009
Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Güstrow und Demmin 10. und 11. November 2009 14 KomDoppikEG M-V Rechtliche Regelungen Rechnungslegungsvorschriften für das letzte Haushaltsjahr mit einer kameralen
MehrÜberleitung von der Kameralistik zur Doppik
Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Arbeitskreise 2010: Oktober 2010 Sonderarbeitskreis Landkreise: Juni 2010 Arbeitskreise 2009: November 2009 Stand: 28.10.2010 Inhalt Rechtliche Regelungen 14
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung
Mehr2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5
Haushaltssatzung Stand: 23.04.2013 Seite 1 von 5 Haushaltssatzung der LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
MehrHaushaltssatzung der Stadt Marlow
Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des
MehrBEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren
Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes
MehrHaushaltssatzung des Landkreises Rostock für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Beschluss Nr. 159 18/2014 der Sitzung des Kreistages vom 23.04.2014 Haushaltssatzung des Landkreises Rostock für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
MehrKommunale Finanzplanung
Kommunale Finanzplanung 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten 2016 Gemeinde: Gemeinde Baindt Gruppierungs- Einnahmen des Verwaltungshaushalts Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen 000,001 Grundsteuern
MehrVorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011
Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt
MehrGruppierungsübersicht
4NA Benutzer Gemeinde Mönchweiler Haushalt 001 4NA3001 Datum / Zeit:02.02.2015 10 : 43 Uhr Mandant 4NA Gruppierungsübersicht Einnahmen 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen 00 Realsteuern 000 Grundsteuer
MehrHaushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014
Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009
Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrVerw.Hh. Verm.Hh. Gesamthaushalt 1. 6.921.102,23 1.421.308,58 8.342.410,81
Gemäß 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2010 die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Baindt mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt: a)
Mehr2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Haushaltssatzung des LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Kreistages vom 17.02.2014 und mit
MehrH a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5
H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert
MehrHaushaltssatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg für das Haushaltsjahr 2015
Haushaltssatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Kreistages vom 18.12.2014
MehrBEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz
BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz Haushaltssatzung der Gemeinde Lancken-Granitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der
MehrÄnderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral)
Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral) Runderlass des Innenministeriums vom 5. Dezember 2007 - IV 305-163.102-1.1 Bezug:
MehrAusführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)
Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die
MehrHAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT
HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?
MehrLandratsamt Enzkreis ANLAGE Nr. 1 zum HH-Plan 2006 F I N A N Z P L A N 2 0 0 5-2 0 0 9
Landratsamt Enzkreis ANLAGE Nr. 1 zum HH-Plan 2006 F I N A N Z P L A N 2 0 0 5-2 0 0 9 Gruppierungs- E i n n a h m e a r t 2005 2006 2007 2008 2009 EINNAHMEN DES VERWALTUNGSHAUSHALTS Steuern, Allgemeine
MehrBekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung
Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Lünebach für das Jahr 2012 vom 31.05.2012 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar
MehrHaushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015
Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015
Mehr(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013
(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
MehrMuster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung
MehrKommunale Finanzplanung
Seite 313 Kommunale Finanzplanung 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten 2014 2018 Gemeinde: Barsbüttel Seite 314 Gruppierungs- 0-2 Einnahmen des Verwaltungshaushalts 0 Steuern, steuerähnliche Einnahmen,
MehrHaushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren
BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
MehrÖffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015
Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung
MehrHaushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016
Haushaltssatzung der Universitäts und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Aufgrund der 45 if. Kommunalverfassung des Landes MecklenburgVorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft
MehrNichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014
Nichtamtliche Lesefassung Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar
MehrBis 31. Juli 2008 Ab 1. August 2008. Rechnungsabschluss 2008
Regionaler Planungsverband Regionaler Planungsverband Chemnitz-Erzgebirge Südsachsen Bis 31. Juli 2008 Ab 1. August 2008 Der Geschäftsführer 0.1. Rechtsgrundlagen Rechnungsabschluss 2008 Für die Wirtschaftsführung
MehrProjektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung
MehrBEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren
BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren 1. Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.03.2010 und mit Genehmigung
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S.
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014
I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
MehrKirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1
Haushaltsgesetz HhG 600 A Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1 Vom 22. Mai 1984 KABl.1984, S. 53, zuletzt geändert durch
MehrKommunale Finanzplanung
Einnahmen des Verwaltungshaushalts Steuern 1 000 Grundsteuern A 0 0 0 0 0 2 001 Grundsteuern B 0 0 0 0 0 3 003 Gewerbesteuer 0 0 0 0 0 4 01 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 0 0 0 0 0 5 02,03 Sonstige
MehrAmtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21
für die Stadt Zossen 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 21. Dezember 2011 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012
1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
MehrDurchlaufende Sitzungsvorlage
DS-Nr. 405/13 öffentlicher Teil nichtöffentlicher Teil Durchlaufende Sitzungsvorlage am Finanzausschuss 22.05.2013 Hauptausschuss 22.05.2013 Stadtvertretung 29.05.2013 Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan
MehrHinweise zur Überleitung der Ergebnisse aus der letzten kameralen Haushaltsrechnung in das doppische Haushalts- und Rechnungswesen
Hinweise zur Überleitung der Ergebnisse aus der letzten kameralen Haushaltsrechnung in das doppische Haushalts- und Rechnungswesen (Stand vom 26. April 2007) Ab dem Jahr 2008 können die Kommunen des Landes
MehrBeratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8 7 1 0 10
Der Amtsdirektor für die Gemeinde Mühlenberge Beschluss X öffentlich nichtöffentlich Beschluss-Nr. 0005/14 Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8
MehrKommunale Finanzplanung
Einnahmen des Verwaltungshaushalts Steuern 1 000 Grundsteuern A 0 0 0 0 0 2 001 Grundsteuern B 0 0 0 0 0 3 003 Gewerbesteuer 0 0 0 0 0 4 01 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer + Umsatzsteuer 0 0 0 0
MehrAmtsblatt für den Landkreis Havelland
Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jahrgang 16 Rathenow, 2009-01-27 Nr. 03 Inhaltsverzeichnis Beschluss des Kreistages des Landkreises Havelland vom 19. Januar 2009 BV 0024/08 Haushaltssatzung des Landkreises
MehrAmtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90
Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis samt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises
MehrMuster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:
MehrSonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015
Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 215 Inhaltsverzeichnis zum Haushaltsplan der Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg Haushaltssatzung S. 5-6 Vorbericht S. 7-8 Erfolgsplan
MehrÜbersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000
über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000 Stadt Arnstadt Haushaltsjahr 2014 Stand zu Stand zu Voraus- Stand nach Beginn Beginn des sichtlicher Ablauf des Art des Haushalts- Zugang Abgang Haushalts-
MehrDrucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung
Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2004 Version Datum 05.03.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss
MehrVorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan
Schulverband Schwarzenbek Nordost Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Inhalt des Vorberichtes a) Vorwort ( 8 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik) b) Berechnung der Schullasten c) Berechnung
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G
H A U S H A L T S S A T Z U N G der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch
Mehr2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014
2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
MehrAmtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015
Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund
Mehr2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014
Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen
MehrH a u s h a l t 2015
H a u s h a l t 2015 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit
MehrDurchlaufende Sitzungsvorlage C D. Finanzierung Zuständigkeiten
DS-Nr. 404/13 öffentlicher Teil nichtöffentlicher Teil Durchlaufende Sitzungsvorlage am Finanzausschuss 22.05.2013 Hauptausschuss 22.05.2013 Stadtvertretung 29.05.2013 Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan
MehrBeleg. (für die Vermögensrechnung des Bundes) über die Ermittlung des Rechnungswertes einer behördeneigenen Kantine. zum 31.12.
Muster: VR-KA Ansprechpartner/in: Rechnungslegende Stelle Telefonnummer: Faxnummer: Vermögensgruppe: 4 2 5 9 E-Mail-Adresse: Beleg (für die Vermögensrechnung des Bundes) über die Ermittlung des Rechnungswertes
MehrOberbürgermeister Michael Jann
Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Großen Kreisstadt M O S B A C H 10. September 2014 Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Nr. 1/2014 Sehr geehrte
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4615 6. Wahlperiode 09.11.2015. des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4615 6. Wahlperiode 09.11.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Haushaltsvorlagen, -beschluss und -genehmigung
MehrFirnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 -
Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 - 2 3 1. Grundlagen entsprechend den gemeinnützig- keitsrechtlichen Bestimmungen für die Haushaltsplanung 215 der Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg 4 42 Firnhaber-Trendel-Stiftung
MehrAMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:
AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, 153),
MehrLandkreis Schwandorf
Landkreis Schwandorf 2 Vorbemerkung Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Kreisausschuss vorzulegen (Art. 88 Abs. 2 LKrO). Vorlage
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2009
Anlage 1 zu DS 0385/2009 1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund des 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover
MehrZusammenfassung vom Jahresabschluss 2013
Zusammenfassung vom Jahresabschluss 2013 1 Verwaltungshaushalt: Mehreinnahmen Einnahmeart Planansatz Rechnungsergebnis Abweichung gegenüber Planansatz 2013 Gewerbesteuer 850.000,00 1.357.592,00 507.592,00
MehrHaushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich. für das Haushaltsjahr 2014. vom 31.01.2014
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich für das Haushaltsjahr 2014 vom 31.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.
Mehr1. Bundesprogramm und Programteil Komplementärfinanzierung
Anlage 4 zur Förderrichtlinie KIP Kommunen Die mit den geförderten Maßnahmen verbundenen finanzwirtschaftlichen Vorgänge sind auf dafür einzurichtende Konten zu buchen. Damit werden statistische Auswertungen
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015
H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)
Mehr1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt
MehrÖ f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013
Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts-
MehrHaushalts- und Deckungsvermerke
Haushalts- und Deckungsvermerke der Stadt Mühlheim am Main I. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 100 HGO Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig,
Mehr1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015
Veröffentlichung: 17.04.2015 Inkrafttreten: 18.04.2015 1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
MehrThüringer Landesamt für Statistik
Thüringer Landesamt für Statistik Pressemitteilung 064/2014 Erfurt, 26. März 2014 Ausgaben und der Thüringer Kommunen im Jahr Im Jahr sind bei den Thüringer Kommunen sowohl die Ausgaben als auch die gegenüber
MehrKarl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte
MehrMinisterium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Rechtsaufsichtliche Entscheidungen zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Sehr geehrter Herr Kärger, bezugnehmend auf den per E-Mail vom 16. Dezember 2014 erklärten
MehrDatum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003
AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde
MehrFachbereich/Sachbearbeiter Datum Aktenzeichen Drucksache Nr. I / Herr Grönnert 18.02.15 021/2015
Gemeinde Kalefeld - Der Bürgermeister - Beschlussvorlage X öffentlich nichtöffentlich Fachbereich/Sachbearbeiter Datum Aktenzeichen Drucksache Nr. I / Herr Grönnert 18.02.15 021/2015 Beratungsfolge Sitzungstermin
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5
für den Landkreis Teltow-Fläming 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Haushaltssatzung des Landkreises Teltow-Fläming für das Haushaltsjahr 2009...3 Bekanntmachungsanordnung...
MehrI. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite
AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014
H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)
MehrTeil A. Haushaltsrechnung
Teil A Haushaltsrechnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für das Haushaltsjahr - 1 -./. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 Gebühren, sonstige Entgelte 0,00 101,13 101,13 112 01 Geldstrafen,
MehrHaushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie
Haushaltssatzung der Brandenburgischen Kommunalakademie für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert
MehrHaushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"
Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 Wirtschaftsplan Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt" -3- Kapitel 5410 Wirtschaftsplan zum Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt
Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 45 Nachtrag Ausgegeben in Lüdenscheid am 05.11.2014 Jahrgang 2014 Inhaltsverzeichnis 04.11.2014 Märkischer Kreis Entwurf der Haushaltssatzung
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013
Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrHAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr
HAUSHALTSPLAN für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung des Spital und Gutleuthausfonds Oberkirch für das Haushaltsjahr Der Stiftungsrat hat am 4.. aufgrund des Stiftungsgesetzes für BadenWürttemberg i. V.
MehrAMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße
Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche
MehrIStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com
IStadt Wesseling Haushaltsbuch 2010 Fach 2 Satzung wesseling kommarhein.com Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrL II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014
Artikel- 3923 13001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2013 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik
MehrAmtsblatt. Inhalt. festgesetzt.
59 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 44. Jahrgang 15. Mai 2015 Nr. 9 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung der Stadt Bad Bevensen...59 Bekanntmachung Jahresabschluss
Mehr