ZW102/2. Reglement. Materialien in Kontakt mit Trinkwasser Hygienische Beurteilung von Metallen, Metalllegierungen und Metallüberzügen
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- Herbert Kirchner
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1 Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE SSIGA SGWA ZW102/2 d Ausgabe Januar 2017 REGELWERK Reglement Materialien in Kontakt mit Trinkwasser Hygienische Beurteilung von Metallen, Metalllegierungen und Metallüberzügen ZW102/2 SVGW, Grütlistrasse 44, Postfach 2110, 8027 Zürich Telefon , Fax ,
2 I n h a l t 1 Anwendungsbereich 2 Mitgeltende Dokumente 3 Definitionen, Formelzeichen, Abkürzungen 4 Gesetzliche Grundlagen 5 Anforderungen 6 SVGW-Zertifizierungsverfahren 7 Übergangsbestimmungen 8 Inkraftsetzung Erstellt von: S-AG 6 Datum: Geändert durch: S-AG 6 Datum: In Kraft gesetzt durch: Vorstand Datum: SVGW, Zertifizierungsstelle Wasser, Grütlistrasse 44, Postfach 2110, 8027 Zürich T: , F: , support@svgw.ch, 2/8 ZW102/2
3 1 Anwendungsbereich Dieses Reglement legt die Anforderungen und Prüfverfahren fest, um den Nachweis der hygienischen Unbedenklichkeit von Metallen, Metalllegierungen und Metallüberzügen in Kontakt mit Trinkwasser zu erbringen und dient als Grundlage für die Zertifizierung solcher Materialien/Produkte beim SVGW. Es gilt für alle Metalle, die in Produkten der Trinkwasserfassung, -Aufbereitung, -Speicherung und Versorgung sowie der Trinkwasserinstallation innerhalb von Gebäuden verwendet werden. Als hygienische Unbedenklichkeit im Sinne dieses Reglements ist die organoleptische, die toxikologische und die mikrobiologische Unbedenklichkeit eines Materials/Produkts zu verstehen. 2 Mitgeltende Dokumente 2.1 ZW 101 Allgemeine Geschäftsbedingungen 2.2 «4 MS Common Approach» Acceptance of metallic materials used for products in contact with drinking water 2.3 EN Einfluss metallischer Werkstoffe auf Wasser für den menschlichen Gebrauch Dynamischer Prüfstand Versuch für die Beurteilung der Abgabe von Metallen Teil 1: Auslegung und Betrieb 2.4 EN Einfluss metallischer Werkstoffe auf Wasser für den menschlichen Gebrauch Dynamischer Prüfstand Versuch für die Beurteilung der Abgabe von Metallen Teil 2: Prüfwässer 2.5 EN Einfluss metallischer Werkstoffe auf Wasser für den menschlichen Gebrauch Dynamischer Prüfstand versuch für die Beurteilung von Oberflächenbeschichtungen mit Nickelschichten Langzeit-Prüfverfahren 2.6 DIN Korrosion metallener Werkstoffe im Inneren von Rohrleitungen Behälter und Apparaten bei Korrosionsbelastung durch Wässer Teil 6: Bewertungsverfahren und Anforderungen hinsichtlich der hygienischen Eignung in Kontakt mit Trinkwasser 3 Definitionen, Formelzeichen, Abkürzungen Begriffe, Berechnungsgrundlagen, Abkürzungen und Formelzeichen sind den entsprechenden Gesetzen, Normen und Richtlinien zu entnehmen. Für Berechnungen und Angaben technischer Natur gelten die SI-Einheiten. 4 Gesetzliche Grundlagen Trinkwasser ist ein Lebensmittel und untersteht in der Schweiz dem Lebensmittelgesetz und den darauf abgestützten Verordnungen. Produkte in Kontakt mit Trinkwasser sind sogenannte Bedarfsgegenstände. Diese Bedarfsgegenstände dürfen an das Trinkwasser Stoffe nur in Mengen abgeben, die gesundheitlich unbedenklich, technisch 3/8 ZW102/2
4 unvermeidbar und keine Veränderung der Zusammensetzung des Trinkwassers (Geruch, Geschmack, Aussehen) herbeiführen. Metalle, Metalllegierungen und Metallüberzüge haben den in der Verordnung über Bedarfsgegenstände aufgeführten Anforderungen zu entsprechen. Für einige Metalle sind in der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV) Höchstwerte festgelegt. 5 Anforderungen und Prüfungen Die SVGW Zertifizierung von Produkten aus Metallen, Metalllegierungen und Metallüberzügen stützt sich massgebend auf das «4 MS common approach» Acceptance of metallic materials used for products in contact with drinking water, Part B 4 MS Common Composition List. 5.1 Produktegruppen Die trinkwasserhygienische Eignung von metallenen Werkstoffen wird für die vier Produktegruppen festgelegt: Produktgruppe Produktbeispiele oder Komponenten eines Produkts A B C Rohre in Gebäudeinstallationen, unbeschichtete Rohre in Wasserversorgungen Apparate, Armaturen und Formteile in Gebäudeinstallationen wie Pumpengehäuse, Armaturengehäuse, Wassermessergehäuse usw. C1 Komponenten von Produkten der Gruppe B wie Pumpenwelle, bewegliche Teile eines Wasserzählers usw. Die Summe der trinkwasserberührten Fläche aller Einzelkomponenten muss weniger als 10% der gesamten benetzten Fläche des Produkts sein. Angenommene Trinkwasser berührte Fläche in Bezug auf die gesamte Installation 100 % 10 % 1 % D C2 Apparate, Armaturen und Formteile in Wasserversorgungen und Trinkwasseraufbereitungen mit permanentem Durchfluss wie Pumpengehäuse, Armaturengehäuse usw. Komponenten von Produkten der Gruppe C2 4/8 ZW102/2
5 5.2 Rostbeständige Stähle Austenitische Stähle Abweichend zur 4 MS Common Composition List können folgende rostbeständige Stähle im Passivzustand für alle Produktegruppen A, B, C und D verwendet werden: Bezeichnung nach EN bzw. Werkstoff Nr. EN X5CrNiMo X6CrNiMoTi X2CrNiMo X3CrNiMo X2CrNiMo G-X5CrNiMoNb G-X5CrNiMo Tabelle 1: Trinkwasserhygienisch geeignete rostbeständige Stahllegierungen Rostbeständige Cr-Ni-Stähle ohne Legierungsanteile von Molybdän (V2A-Stähle) sind aufgrund ihrer erhöhten Wahrscheinlichkeit des Auftretens örtlicher Korrosion bei Kontakt mit Chlor-Desinfektionsmitteln nur für den Einsatzbereich in der Produktegruppe C1 und D zulässig Ferritische Stähle Der Werkstoff wird gegenüber den austenitischen Stählen als gleichwertig angesehen, wenn er die nachfolgenden ergänzenden Legierungsbestandteile aufweist: - Mo-Gehalt 2.0 % - Cr-Gehalt 17.5 % - Σ(C + N) - Gehalt % - Stabilisierung mit Niob und Titan gemäss EN Kupfer Kupfer kann für die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Produktegruppen verwendet werden: Bezeichnung Produktgruppe Legierungsbestandteile CW024-A Cu 99.9% A, B und C 1) Tabelle 2: Trinkwasserhygienisch geeignetes Kupfer 1) Das in der Tabelle aufgeführte Metall muss hinsichtlich den unvermeidbaren Begleitelementen den Anforderungen des «4 MS common approach» Acceptance of metallic materials used for products in contact with drinking water entsprechen 5.4 Innenverzinntes Kupfer Innenverzinntes Kupfer kann für die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Produktegruppen verwendet werden: 5/8 ZW102/2
6 Bezeichnung Produktgruppe Legierungsbestandteile CW024-A Sn>90%Cu<10% A, B und C 1) Tabelle 3: Trinkwasserhygienisch geeignetes Kupfer innenverzinnt 1) Das in der Tabelle aufgeführte Metall muss hinsichtlich der Legierungsbestandteile und den unvermeidbaren Begleitelementen den Anforderungen des «4 MS common approach» Acceptance of metallic materials used for products in contact with drinking water entsprechen 5.5 Kupferlegierungen Folgende Kupferlegierungen können für die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Produktegruppen verwendet werden: Bezeichnung Produktgruppe Legierungsbestandteile CW509L CuZn40 B und C 1) CW510L CuZn42 B und C 1) CW511L CuZn38As B und C 1) CuZn35Al-C B und C 1) CW617N CuZn40Pb2 B und C 1) CW612N CuZn39Pb2 B und C 1) CW614N CuZn39Pb3 C 1) CW603N CuZn36Pb3 C 1) Bezeichnung Produktgruppe Legierungsbestandteile CC770S CuZn36Pb-C B und C 1) CC752S CuZn35Pb2Al-C B und C 1) CW625N CuZn35Pb1.5AlAs B und C 1) CW626N CuZn33Pb1.5AlAs B und C 1) CC499K CuSn5Zn5Pb2-C B und C 1) CW724R CuZn21Si3P B und C 1) CW725R CuZn33Pb1AlSiAs B und C 1) CC768S CuZn21Si3P B und C 1) CuZn10Si4MnP B und C 1) Tabelle 4: Trinkwasserhygienisch geeignete Kupferlegierungen 1) Die in der Tabelle aufgeführten Metalle müssen hinsichtlich den unvermeidbaren Begleitelementen den Anforderungen des «4 MS common approach» Acceptance of metallic materials used for products in contact with drinking water entsprechen Noch nicht in der Tabelle 4 aufgeführte Metalllegierungen können verwendet werden, wenn sie in der aktuellen Liste des «4 MS common approach» aufgeführt sind. 5.6 Nickel Bedarfsgegenstände dürfen nicht aus Nickel bestehen oder vernickelt sein. Beim Aufbringen von Chromüberzügen auf Bauteilaussenoberflächen ist die technisch unvermeidbare Nickeleinstreuung nach einem der zwei unten beschriebenen Verfahren zu ermitteln. Die zu prüfenden Muster müssen für die Produkte repräsentativ sein, die für eine Markteinführung vorgesehen sind. Bei Auslaufarmaturen sind Waschtisch- oder Küchenarmaturen zu prüfen, die keine Auszugbrause vorweisen. Die Anforderung an die Nickelkonzentration folgt der Vorgabe des «4 MS common approach», die für den 6/8 ZW102/2
7 aus den Produkten stammenden Nickel im Trinkwasser einen Anteil von 50% des Nickelhöchstwertes vorsieht Langzeitprüfung Prüfung: Die Prüfungen sind einmalig pro Herstellerort (Galvanikanlage) durchzuführen. Standortwechsel und/oder Änderungen des Produktionsverfahrens haben Nachprüfungen zur Folge. Die Prüfung von Armaturen und Formteilen erfolgt nach der EN Anforderung: Nach Ablauf der gesamten Prüfdauer dürfen für jede einzelne Prüfleitung die berechneten Prüfwerte mg/l nicht überschreiten Kurzzeitprüfung Prüfung: In Anlehnung an das in der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) beschriebene Verfahren über die gestaffelte Stagnationsbeprobung (Gesundheitsbl-Gesundheitsforsch- Gesundheitsschutz : ) ist bei jeder Neuzertifizierung einer Produkteserie/Designlinie jeweils ein repräsentatives Prüfmuster an eine geeignete Prüfeinrichtung anzuschliessen und so lange zu spülen, bis Wasser mit einer Temperaturkonstanz austritt. Die erste Probe von 1 l Volumen wird aus dem fliessenden Wasser entnommen (Probe S-0) und repräsentiert die vom Wasserversorger angelieferte Trinkwasserqualität. Nach einer Stagnationsdauer von vier Stunden wird ohne weiteren Ablauf eine zweite Probe von 1 l Volumen entnommen (Probe S-1). In beiden Proben ist die Nickelkonzentration mit einem geeigneten Messverfahren zu bestimmen. Anforderung: Die Differenz der Nickelkonzentration, gebildet aus den Proben S-1 und S-0, darf den Wert von mg/l nicht übersteigen. 5.7 Schmelztauchverzinkte Eisenwerkstoffe Schmelztauchverzinkte Eisenwerkstoffe können für die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Produktegruppen verwendet werden: Bezeichnung Produktgruppe Legierungsbestandteile Eisen verzinkt Zn A, B und C 1) Tabelle 5: Trinkwasserhygienisch geeignete verzinkte Eisenwerkstoffe 1) Das in der Tabelle aufgeführte Metall muss hinsichtlich den unvermeidbaren Begleitelementen den Anforderungen des «4 MS common approach» Acceptance of metallic materials used for products in contact with drinking water entsprechen 5.8 Zinn-Aussenbeschichtung Bauteile/Komponenten, die aus den Kupferlegierungen CW617N und CW612N hergestellt werden, können mit Kupfer- und anschliessend mit Zinn galvanisch beschichtet werden. 7/8 ZW102/2
8 Einschränkungen/Voraussetzungen Das Grundmaterial CW617N und CW612N muss der 4-MS-Liste, Kapitel entsprechen Schichtaufbau: 1.) Cu, 2.) Sn Prozessanwendung: galvanische Zinnbeschichtung Reinheit der verwendeten Anoden: % 5.9 Passivierte Metalle und Kupferlegierungen für die Produktegruppe D Zusätzlich zu den in diesem Reglement für die Gruppen A, B und C aufgeführten Materialien können für die Produktgruppe D weitere passivierte Metallwerkstoffe und Kupferlegierungen verwendet werden. Die Kupferlegierungen müssen folgenden Anforderungen entsprechen: Cu, Zn, Si, Sn, P: keine Einschränkungen Pb: max % (m/m) Ni: max % (m/m) As, Sb: max % (m/m) Alle weiteren: max % (m/m) 6 SVGW-Zertifizierungsverfahren Nach Vorlegen des Nachweises der Zusammensetzung der Metalllegierung und bei Übereinstimmung mit den in diesem Reglement gelisteten Materialien sowie für Oberflächenüberzüge nach Vorlegen positiv lautender Prüfberichte, die von einer für diese Prüfungen akkreditierten Prüfstelle verfasst worden sind, wird auf Antrag hin für ein Produkt aus Metallen und Metalllegierungen das SVGW-Zertifikat Hygienische Unbedenklichkeit erteilt. 7 Übergangsbestimmungen Bei Neuanträgen, die nach in Kraft Setzung dieses Reglements beim SVGW eingereicht werden, hat die SVGW-Zertifizierung nach dem in diesem Reglement genannten Verfahren zu erfolgen. Neuanträge, die vor in Kraft Setzung dieses Reglements beim SVGW eingereicht wurden, kann auf Wunsch des Antragstellers die SVGW-Zertifizierung nach dem in diesem Reglement genannten Verfahren durchgeführt werden. Bestehende SVGW-Zertifikate behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. 8 Inkraftsetzung Das vorliegende Reglement wurde von der Arbeitsgruppe S-AG 6 verabschiedet und vom SVGW Vorstand genehmigt und per in Kraft gesetzt. 8/8 ZW102/2
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