Berufsausbildung im Einzelhandel

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Berufsausbildung im Einzelhandel"

Transkript

1 Berufsausbildung im Einzelhandel Der Einzelhandel eröffnet die Möglichkeit zwischen verschiedenen Ausbildungsberufen in verschiedenen Fachrichtungen zu wählen. Immer ist es eine Entscheidung für die Vielseitigkeit: Mitarbeiter im Einzelhandel planen Einkäufe, ermitteln welche Waren fehlen und wissen, wo sie sie bestellen können wickeln Einkäufe ab, holen z. B. Angebote ein und arbeiten eng mit den Kollegen aus Einkauf, Verkauf und Lager zusammen nehmen Waren an, stellen z. B. fest ob Transportschäden oder Mängel vorliegen, erfassen die Wareneingänge organisieren die sachgerechte Lagerung der Waren, kontrollieren den Warenbestand auf Menge und Qualität, wirken bei Lagerstatistiken mit bereiten den Verkauf vor und zeichnen z. B. Waren aus oder überprüfen die Vollständigkeit des Warenangebots beraten ihre Kundinnen und Kunden, stellen sich auf deren Wünsche ein und nehmen z. B. Reklamationen (Beschwerden) entgegen und bearbeiten sie kennen die gesetzlichen Bestimmungen z. B. aus dem Kaufvertragsrecht, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Ladenschlussgesetz usw. kalkulieren Verkaufspreise, kassieren, stellen Quittungen und Rechnungen aus, erstellen Kassenberichte wirken bei Werbemaßnahmen mit und gestalten z. B. Verkaufsräume, platzieren die Waren, organisieren Sonderaktionen Mitarbeiter im Einzelhandel arbeiten für Fachgeschäfte des Einzelhandels ( z.b. Sportwarengeschäfte, Bekleidungsgeschäfte, Einrichtungshäuser, Gartencenter, Lebensmittelgeschäfte, usw. ) Supermärkte Kaufhäuser Discounter Dort werden sie in der Regel auch ausgebildet. 1. Ausbildungsbeschreibung und Ausbildungsdauer Die Ausbildung findet an den Lernorten Ausbildungsbetrieb und Berufsschule statt. Die Ausbildung dauert im Bildungsgang Verkäufer/Verkäuferin 2 Jahre, im Bildungsgang Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 3 Jahre. Eine Verkürzung der Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 2. Arbeitsgebiete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel sind beratend, dispositiv und verkaufsfördernd in den betrieblichen Bereichen Einkauf, Lager und Verkauf tätig. Sie beherrschen Informations- und Kommunikationssysteme.

2 3. Gegenstände der Berufsausbildung ( Fähigkeiten und Kenntnisse nach Ausbildungsrahmenplan ) Verkäufer/Verkäuferin 1. Der Ausbildungsbetrieb 2. Information und Kommunikation 3. Warensortimente 4. Grundlagen von Beratung und Verkauf 5. Servicebereich Kasse 6. Marketinggrundlagen 7. Warenwirtschaft 8. Grundlagen des Rechnungswesens 9. Eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit Warenannahme Beratung und Verkauf Kasse Marketing Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 1) Der Ausbildungsbetrieb 2) Information und Kommunikation 3) Warensortimente 4) Grundlagen von Beratung und Verkauf 5) Servicebereich Kasse 6) Marketinggrundlagen 7) Warenwirtschaft 8) Grundlagen des Rechnungswesens 9) Einzelhandelsprozesse 10) Eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit Warenannahme Beratung und Verkauf Kasse Marketing 11) Drei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten Beratung, Ware, Verkauf Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft Warenwirtschaftliche Analyse Kaufmännische Steuerung und Kontrolle Marketing IT-Anwendungen Personal

3 3. Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin, Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel Nr. Lernfelder Gesamt 1 Das Einzelhandelsunternehmen erkunden und präsentieren Verkaufsgespräche kundenorientiert führen Kunden im Servicebereich Kasse betreuen Waren präsentieren Werbung und den Verkauf fördern Waren beschaffen Waren annehmen, lagern und pflegen Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen Besondere Verkaufssituationen bewältigen Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern Mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen Ein Unternehmen gründen und entwickeln Summe Berufsschulunterricht Der Unterricht wird als Teilzeitunterricht an bis zu zwei Wochentagen nach folgender Verteilung angeboten: 1. Ausbildungsjahr: 1. Berufsschultag mit 6 2. Berufsschultag mit 8 2. Ausbildungsjahr: 1 Berufsschultag mit 8 3. Ausbildungsjahr: 1 Berufsschultag mit 8

4 6. tafel des Berufsschulunterrichts Die Auszubildenden der beiden Bildungsgänge des Einzelhandels werden in gemeinsamen Klassen unterrichtet. Der Berufsschulunterricht ergibt sich aus der folgenden tafel in den maximal drei Ausbildungsjahren: Berufsbezogene Lernbereiche Lernbereich: Verkauf und Marketing Nr. Bezeichnung des Lernfeldes Ausbildungsjahr 2 Verkaufsgespräche kundenorientiert führen 80 4 Waren präsentieren 40 5 Werben und Verkauf fördern Besondere Verkaufssituationen bewältigen Mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden 40 Summe der Lernbereich: Kaufmännische Handelstätigkeit Nr. Bezeichnung des Lernfeldes Ausbildungsjahr 1 Das Einzelhandelsunternehmen präsentieren 80 3 Kunden im Servicebereich Kasse betreuen 80 6 Waren beschaffen 80 7 Waren annehmen, lagern und pflegen 80 8 Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren 60 9 Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und 40 durchführen Summe der Lernbereich: Einzelhandelsprozesse Nr. Bezeichnung des Lernfeldes Ausbildungsjahr 11 Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen Ein Einzelhandelsunternehmen leiten und führen 80 Summe der 200 Der Unterricht im Wahlpflichtbereich findet integrativ im Lernfeldunterricht statt. Es werden dort Inhalte der Lernfelder vertiefend unterricht.

5 Berufsübergreifende Lernbereiche Bezeichnung des Lernbereichs Ausbildungsjahr Englisch Politik Summe Abschlussprüfung Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche und mündliche Prüfung und erstreckt sich auf die o.g. Fertigkeiten und Kenntnisse des Rahmenlehrplans sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist (Rahmenlehrplan s.o.). Verkäufer/Verkäuferin Schriftliche Prüfung: Prüfungsfach Inhalte Zeit 1. Verkauf und Marketing (Anteil 50 %) 2. Warenwirtschaft und Rechnungswesen (Anteil 30 %) 3. Wirtschafts- und Sozialkunde (Anteil 20 %) - Verkauf, Beratung und Kasse - Warenpräsentation und Werbung - Warenannahme und -lagerung - Bestandsführung und -kontrolle - rechnerische Geschäftsvorgänge - Kalkulation - Wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt 90 Minuten 60 Minuten 60 Minuten Mündliche Prüfung Der Prüfling soll im Rahmen eines Fachgespräches an einer von zwei zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass er kunden- und serviceorientiert handeln kann. Eine der spätestens zur mündlichen Prüfung festgelegten Wahlqualifikationseinheiten ist Grundlage für die Aufgabenstellung. Der im Berichtsheft dokumentierte Warenbereich ist im Fachgespräch zu berücksichtigen. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen, das Fachgespräch soll die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten. Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in den übrigen Prüfungsbereichen mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Bereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. Bestehensregelung Die Prüfung ist bestanden, wenn das Gesamtergebnis mindestens ausreichend (50 Punkte) ist. das fallbezogene Fachgespräch mindestens ausreichend ist zwei der drei schriftlichen Prüfungsbereiche mindestens ausreichend bewertet wurde kein ungenügend in einem der Prüfungsbereiche erreicht wurde.

6 Kauffrau/ Kaufmann im Einzelhandel Am 1. Juli 2009 trat die Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel in Kraft. Durch diese Verordnung wird das bisherige Prüfungsmodell der punktuellen Prüfung mit Zwischen- und Abschlussprüfung durch eine zeitlich gestreckte Prüfung erprobungsweise abgelöst. Durch die Erprobungsverordnung für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel entfällt eine Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung wird zu unterschiedlichen Zeiten als Teil 1 und Teil 2 durchgeführt. Teil 1 der Abschlussprüfung wird am Ende des zweiten Ausbildungsjahres abgelegt. Dieser Teil 1 ist jetzt mit den schriftlichen Prüfungsbereichen der Abschlussprüfung der Verkäufer/-innen identisch. Teil 2 der Prüfung wird am Ende der Ausbildung abgenommen. Prüflinge im Ausbildungsberuf Verkäufer/ Verkäuferin müssen gemäß der Ausbildungsordnung von 2004 nach wie vor eine Zwischenprüfung und im Rahmen der Abschlussprüfung auch das "Fallbezogene Fachgespräch" absolvieren. Sie können sich jetzt aber die Ergebnisse ihrer schriftlichen Abschlussprüfung als Teil 1 der Prüfung zum Beruf Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel anrechnen lassen, wenn sie diesen weiterführenden Abschluss erlangen möchten. Für den Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel entspricht Teil 1 der gestreckten Prüfung der Prüfung für Verkäufer/Verkäuferinnen, allerdings ohne die mündliche Prüfung, die Bestandteil des 2. Teils ist. Teil 2 der Abschlussprüfung enthält zwei Prüfungsbereiche: den schriftlichen Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel und den mündlichen Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch Prüfungsbereich "Geschäftsprozesse im Einzelhandel" Im Prüfungsbereich "Geschäftsprozesse im Einzelhandel" wird die Prüfung in Form von praxisbezogenen Aufgaben oder Fällen schriftlich abgenommen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er fachliche, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge bezogen auf Kernprozesse des Einzelhandels von Einkauf und Sortimentsgestaltung über logistische Prozesse bis zum Verkauf und Unterstützungsprozesse wie Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Marketing und IT-Anwendungen versteht und Sachverhalte analysieren sowie Lösungsmöglichkeiten zu Aufgabenstellungen entwickeln kann.

7 Prüfungsbereich "Fallbezogenes Fachgespräch" Der Prüfungsausschuss legt dem Prüfling zwei Aufgaben vor, aus denen dieser eine zur Bearbeitung auszuwählen hat. Grundlage für die Aufgabenstellung ist eine der drei zu Beginn der Ausbildung festgelegten Wahlqualifikationseinheiten. Anhand der vom Prüfling gewählten Aufgabenstellung wird das Fachgespräch geführt. Bei den auf die Wahlqualifikationseinheiten bezogenen Aufgaben soll gezeigt werden, dass kunden- und serviceorientiert gehandelt sowie betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und rechtlichen Zusammenhängen gelöst werden können. Außerdem soll der Prüfling nachweisen, dass er über entsprechende Kommunikationsfähigkeiten und über warenspezifische Kenntnisse des jeweiligen Warenbereichs verfügt. Bei Aufgaben zur Wahlqualifikationseinheit "Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit" soll zusätzlich zu den oben aufgezählten Kompetenzen gezeigt werden, dass Risiken und Chancen einer Existenzgründung eingeschätzt, die Marktsituation beurteilt und unternehmerische Entscheidungen vorbereitet werden können. Bestehensregelung Die Prüfungsbereiche in Teil 2 der Abschlussfächer sind Sperrfächer und müssen beide mit einem ausreichenden Ergebnis bestanden werden. Das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 muss ausreichend sein. Das Endergebnis der Prüfung steht erst nach Abschluss von Teil 2 fest. Alle Ergebnisse gehen entsprechend ihrer Gewichtung in die Gesamtnote ein. Da die Teile 1 und 2 der Prüfung als einheitliche Prüfung zu begreifen sind, kann der Teil 1 der Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholt werden, da er Teil der gesamten Abschlussprüfung ist und das Endergebnis erst nach Teil 2 festgestellt wird. Die beiden Prüfungsbereiche in Teil 2 der Abschlussprüfung, der schriftliche Prüfungsbereich "Geschäftsprozesse im Einzelhandel" und der mündliche Prüfungsbereich "Fallbezogenes Fachgespräch" sind Sperrfächer. Der Prüfling muss also jeweils in beiden Prüfungsbereichen ein mindestens ausreichendes Ergebnis erreichen. Auch das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 insgesamt muss mindestens ausreichend sein, was aber erst am Ende der Ausbildung beurteilt werden kann. Schlechte Prüfungsleistungen aus Teil 1 der Abschlussprüfung können nicht ausgeglichen werden. Allerdings kann eine mündliche Ergänzungsprüfung im schriftlichen Prüfungsbereich "Geschäftsprozesse im Einzelhandel" im Teil 2 auf Antrag des Prüflings durchgeführt werden, wenn die dort erbrachte Leistung schlechter als "ausreichend" bewertet wurde und wenn die Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten. Die mündliche Ergänzungsprüfung hat eine Dauer von 15 Minuten. 8. Zuständigkeit für die Berufsausbildung Berufsbild, Ausbildungsrahmenplan, tafel Regionales Berufsbildungszentrum Heinrich-Rieper-Straße Plön Tel.: / Fax: / 1743 Berufsausbildungsverhältnis, Vertragsangelegenheiten IHK Kiel Bergstraße Kiel Tel.: 0431 /

Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin

Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin Vom 16. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969

Mehr

Verordnung. ab 01. Oktober 2007 bis 31. Juli 2012 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2270 vom 04. September 2007)

Verordnung. ab 01. Oktober 2007 bis 31. Juli 2012 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2270 vom 04. September 2007) über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel Kauffrau im Einzelhandel (EzHdlAusbErprV)

Mehr

Verordnung. 1 Struktur und Gegenstand der Erprobung

Verordnung. 1 Struktur und Gegenstand der Erprobung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel Kauffrau im Einzelhandel (EzHdlAusbErprV)

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel

Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel Vom 16. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.

Mehr

I n h a l t s ü b e r s i c h t

I n h a l t s ü b e r s i c h t über die Berufsausbildung zum Verkäufer / Verkäuferin und zum Kaufmann im Einzelhandel / zur Kauffrau Im Einzelhandel 1 vom 16. Juli 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 38 vom 26. Juli

Mehr

Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel

Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel Gestreckte Abschlussprüfung für Ausbildungsverhältnisse ab 01.07.2009 Am 24.03.2009 wurde die neue Erprobungsverordnung im Ausbildungsberuf Kaufmann/ Kauffrau

Mehr

Gestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel www.schwaben.ihk.de

Gestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel www.schwaben.ihk.de Gestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel Inhalte Kaufleute im Einzelhandel Kompetenzen Auswahl: 3 aus 8 Modulen (à 3 Monate) A U S B I L D U N G Kernkompetenzen profilgebende Beratung, Ware,

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel

Verordnung. über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel vom 14. Februar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 28. Februar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation / zur Kauffrau für Marketingkommunikation 1

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation / zur Kauffrau für Marketingkommunikation 1 über die Berufsausbildung zum Kaufmann für / zur Kauffrau für 1 vom 31. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 17 vom 13. April 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf / zur Fachpraktikerin im Verkauf

Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf / zur Fachpraktikerin im Verkauf Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf / zur Fachpraktikerin im Verkauf Die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Kaufmann/-frau im Einzelhandel Kaufmann/-frau im Einzelhandel Inhalte: 1. Prüfungsablauf schriftlich und mündlich 1.1 Einladung zur Prüfung 2. Prüfungsaufgaben 2.1 Gebundene Aufgaben 2.2 Ungebundene Aufgaben 2.3 Handlungsorientierte

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung / zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung / zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und / zur Kauffrau für Spedition und vom 26. Juni 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1902 vom 28. Juni 2004) Auf Grund des 25 Abs.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit.

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit. Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit TourKfmAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur

Mehr

Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung zur Verkaufshilfe

Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung zur Verkaufshilfe Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung zur Verkaufshilfe Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 22. Juni 2006 erlässt die Industrie- und Handelskammer Aachen als zuständige Stelle

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing / zur Kauffrau für Dialogmarketing 1

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing / zur Kauffrau für Dialogmarketing 1 über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing / zur Kauffrau für Dialogmarketing 1 vom 23. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 31. Mai 2006) Auf Grund des 4 Abs.

Mehr

Verkäufer/-in & Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Verkäufer/-in & Kaufmann/-frau im Einzelhandel Berufsschule Verkäufer/-in & Kaufmann/-frau im Einzelhandel REGIONALES KOMPETENZZENTRUM FÜR DIENSTLEISTUNGSBERUFE EUROPASCHULE Mit Kunden umgehen Berufsbild Die Auszubildenden beider Ausbildungsberufe

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel vom 14. Januar 1987 (BGBI. I S. 153 vom 22. Januar 1987) Aufgrund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.

Mehr

Neuordnung Verkäufer/Verkäuferin Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel. Auszüge aus dem Bildungsplan

Neuordnung Verkäufer/Verkäuferin Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel. Auszüge aus dem Bildungsplan Neuordnung Verkäufer/Verkäuferin Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel Auszüge aus dem Bildungsplan Stundentafel Pflichtbereich 1.Jahr 2. Jahr 3. Jahr Religion / Ethik 1 1 1 Deutsch 1 1 1 Gemeinschaftskunde

Mehr

Gestreckte Abschlussprüfung bei den Kaufleuten im Einzelhandel Informationsveranstaltung Neue und neu geordnete Berufe 2009 DIHK am 12.12.

Gestreckte Abschlussprüfung bei den Kaufleuten im Einzelhandel Informationsveranstaltung Neue und neu geordnete Berufe 2009 DIHK am 12.12. Gestreckte Abschlussprüfung bei den Kaufleuten im Einzelhandel Informationsveranstaltung Neue und neu geordnete Berufe 2009 DIHK am 12.12. 2008 Dr. Hella Lüth 1 Gestreckte Abschlussprüfung bei den Kaufleuten

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen. Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen VersFinKfAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen

Mehr

Vom 22. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 870 vom 29. März 2005)

Vom 22. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 870 vom 29. März 2005) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen /zur Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen Vom 22. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV) "Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn-

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Buchhändler und zur Buchhändlerin. vom 15. März 2011

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Buchhändler und zur Buchhändlerin. vom 15. März 2011 über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin vom 15. März 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 11 vom 21. März 2011) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung mit 5 des

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/ zur Kauffrau für Marketingkommunikation*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/ zur Kauffrau für Marketingkommunikation*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/ zur Kauffrau für Marketingkommunikation*) vom 31. März 2006 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn

Mehr

Kaufmann/-frau im Einzelhandel

Kaufmann/-frau im Einzelhandel Kaufmann/-frau im Einzelhandel Kaufmann/-frau im Einzelhandel Erprobungsverordnung ab 1. August 2009 4. Juni 2009 Joachim Rauber / Klaus Schmitt 1 Kaufmann/-frau im Einzelhandel Gestreckte Abschlussprüfung

Mehr

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1262 vom 28. Juni 2001)

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1262 vom 28. Juni 2001) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt

Mehr

Neuordnung und Erprobungen

Neuordnung und Erprobungen Neuordnung und Erprobungen 1. 16. Juli 2004 Neuordnung der Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel Pflicht-

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/ zur Kauffrau für Dialogmarketing*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/ zur Kauffrau für Dialogmarketing*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/ zur Kauffrau für Dialogmarketing*) vom 23. Mai 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing vom 30. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 10. Juli 2009) Auf Grund

Mehr

Ausbildungsberufsbezeichnung: Kaufmann im Einzelhandel / Kauffrau im Einzelhandel

Ausbildungsberufsbezeichnung: Kaufmann im Einzelhandel / Kauffrau im Einzelhandel Ausbildungsberufsbezeichnung: Kaufmann im Einzelhandel / Kauffrau im Einzelhandel Ausbildungsbereich: Industrie und Handel Struktur des Ausbildungsberufs Monoberuf mit Pflicht- und Wahlbausteinen; ferner

Mehr

Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Start: 1. August 2014

Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Start: 1. August 2014 Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Start: 1. August 2014 1 IHK in Zahlen (Stand 31.12.2012) 144.715 Mitgliedsunternehmen 22.053 eingetragene Ausbildungsverhältnisse 8.783 neu eingetragene Berufsausbildungsverträge

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin

Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin Vom 28. Februar 1997 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 396 vom 6. März 1997), geändert durch die Verordnung vom z. Juli 2002 (abgedruckt

Mehr

Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement - Neuordnung der Büroberufe

Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement - Neuordnung der Büroberufe Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement - Neuordnung der Büroberufe Was ist neu? Aus 3 mach 1: Ausbildungsberufsbezeichnung: Kaufmann/-frau für Büromanagement Ausbildungsdauer: 3 Jahre Inkrafttreten: 1. August

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 1. Lernfeld 1: Den Einzelhandelsbetrieb erkunden und präsentieren... 13 1.1 Lern- und Arbeitstechniken... 13 1.2 Wirtschaftliche Grundlagen... 15 1.3 Funktionen und

Mehr

Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel Fachrichtung Großhandel

Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel Fachrichtung Großhandel Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel Fachrichtung Großhandel Schwerpunkte in der Praxis Waren verkaufen, Service- und Kundendienstleistungen Verkaufspreise kalkulieren Qualitätsstandards sichern Markt

Mehr

Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Eingangsformel. Inhaltsübersicht. EzHdlAusbV. Ausfertigungsdatum: 16.07.2004.

Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Eingangsformel. Inhaltsübersicht. EzHdlAusbV. Ausfertigungsdatum: 16.07.2004. Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel EzHdlAusbV Ausfertigungsdatum: 16.07.2004 Vollzitat:

Mehr

Eingangsformel. Inhaltsübersicht. EzHdlAusbV. Ausfertigungsdatum: 16.07.2004. Vollzitat:

Eingangsformel. Inhaltsübersicht. EzHdlAusbV. Ausfertigungsdatum: 16.07.2004. Vollzitat: Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel EzHdlAusbV Ausfertigungsdatum: 16.07.2004 Vollzitat:

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin Fachkraft für Lagerlogistik

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin Fachkraft für Lagerlogistik Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1887

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten*) Vom 18.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten*) Vom 18. Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten*) Vom 18. Dezember 1996 Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969

Mehr

Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel

Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel Fachrichtung Großhandel Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel Fachrichtung Großhandel Schwerpunkte in der Praxis Waren verkaufen, Service-

Mehr

E N T W U R F. vom... 2004. Inhaltsübersicht

E N T W U R F. vom... 2004. Inhaltsübersicht E N T W U R F Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel (VO-EH) in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und * ) Stand: 02.04.2004 vom... 2004 Inhaltsübersicht ERSTER TEIL GEMEINSAME

Mehr

Informationen zur Ausbildung zur / zum

Informationen zur Ausbildung zur / zum werner heisenberg schule Berufliche Schulen Königstädter Str. 72-82 65428 Rüsselsheim Tel.: 06142 / 9 10 30 Fax.: 06142 / 9 10 31 11 www.whs-ruesselsheim.de Informationen zur Ausbildung zur / zum Verkäuferin

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur. Servicekraft für Schutz und Sicherheit. vom 21. Mai 2008

Verordnung. über die Berufsausbildung zur. Servicekraft für Schutz und Sicherheit. vom 21. Mai 2008 über die Berufsausbildung zur vom 21. Mai 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 31. Mai 2008) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005

Mehr

Kaufmann/-frau für Büromanagement Update 2015

Kaufmann/-frau für Büromanagement Update 2015 Herzlich willkommen! Kaufmann/-frau für Büromanagement Update 2015 1 von 19 Kaufmann/-frau für Büromanagement Update 2015 Eckdaten des KBM Struktur des KBM Wahlqualifikationen Berufliche Schulen Prüfung

Mehr

Gestreckt, gedehnt, prozessbegleitend!?

Gestreckt, gedehnt, prozessbegleitend!? Gestreckt, gedehnt, prozessbegleitend!? Aktuelle Tendenzen in der Prüfungsgestaltung und -durchführung Chart No. 1 Prüfungen: Eine der wichtigsten Aufgaben der IHKs: 10.000.000 erfolgreiche IHK-Prüfungen

Mehr

1806 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 26. Juli 2004

1806 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 26. Juli 2004 806 Bundesgesetzblatt Jahrgang 004 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 004 Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. vom 21. Mai 2008

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. vom 21. Mai 2008 über die Berufsausbildung zur vom 21. Mai 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 31. Mai 2008) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005

Mehr

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de. Eingangsformel. Inhaltsübersicht.

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de. Eingangsformel. Inhaltsübersicht. Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel EzHdlAusbV Ausfertigungsdatum: 16.07.2004 Vollzitat:

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau Vom 23. Juli 2002(abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2764 vom 26. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Informationen zum neuen Ausbildungsberuf Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement

Informationen zum neuen Ausbildungsberuf Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement Informationen zum neuen Ausbildungsberuf Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement im Rahmen des Ausbilder/-innen-Treffens der Staatlichen Berufsschule Fürstenfeldbruck Fürstenfeldbruck, 20. November 2014 Aus

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten / zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten / zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten / zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing über die Berufsausbildung zur vom 23. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 31. Mai 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005

Mehr

Verordnungüber die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin

Verordnungüber die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin Verordnungüber die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin Vom 30. Juni 1999 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.2des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen / zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen )

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen / zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen ) über die Berufsausbildung zum Kaufmann / zur Kauffrau ) vom 17. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 24 vom 22. Mai 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*)

Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*) Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*) vom 23. Mai 2006 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006) Auf Grund des 4 Abs.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker / zur Holzmechanikerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker / zur Holzmechanikerin über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker / zur Holzmechanikerin vom 25. Januar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 5 vom 30. Januar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung. vom 11. Dezember 2013 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 72 vom 17. Dezember 2013)

Verordnung. vom 11. Dezember 2013 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 72 vom 17. Dezember 2013) über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement / zur Kauffrau für Büromanagement (Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung BüroMKfAusbV) vom 11. Dezember 2013 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt

Mehr

Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)

Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) Intention der Neuordnung 2 Caroline Prangenberg, Ausbildungsberaterin Berufsbezeichnung

Mehr

Verordnung Über die Berufsausbildung zum Forstwirt/ zur Forstwirtin Vom23. Januar 1998

Verordnung Über die Berufsausbildung zum Forstwirt/ zur Forstwirtin Vom23. Januar 1998 Verordnung Über die Berufsausbildung zum Forstwirt/ zur Forstwirtin Vom23. Januar 1998 Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.August196g(BGBI. 1 S. 1112),der zuletzt gemäß Artikel 35 der Sechsten

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1887

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau vom 07. Juli 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 10. Juli 2009) Auf Grund des 6 des

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Vom 22. Oktober 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2067 vom 29. Oktober 1999) Auf

Mehr

Kaufmann / Kauffrau für Tourismus und Freizeit Prüfungsstatistik Bestehensquote

Kaufmann / Kauffrau für Tourismus und Freizeit Prüfungsstatistik Bestehensquote Kaufmann / Kauffrau für Tourismus und Freizeit Prüfungsstatistik Bestehensquote Prüfungstermin Bundesweit Berlin Sommer 2009 93,5 % (von 476) 82,5 % (von 40) Winter 2009/2010 97,8 % (von 181) 93,9 % (von

Mehr

Herzlich willkommen. im Haus der Handelskammer Bremen

Herzlich willkommen. im Haus der Handelskammer Bremen 1 Herzlich willkommen im Haus der Handelskammer Bremen 2 Tagesordnung 1. Kurze Einführung in das Berufsbild 2. Wahlqualifikationen 3. Prüfungswesen 4. Beschulung 5. Verschiedenes / Austausch Ende der Veranstaltung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen

Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen Vom 17. Juni 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2335 vom 2. Juli 2002) (Auszug) Fachkraft für Abwassertechnik Auf Grund

Mehr

Neuordnung der Berufsausbildung. Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement

Neuordnung der Berufsausbildung. Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement Neuordnung der Berufsausbildung Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation (3 Jahre) Konzept Büroberufe bisher Bürokaufmann/Bürokauffrau (3 Jahre)

Mehr

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft Ausführung für den Ausbildungsberuf zur vom 08. Januar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 1 vom 11.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/ zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/ zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen / zur Kauffrau für Versicherungen vom 17. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 24 vom 22. Mai 2006) (inklusive der Ersten zur

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement BüroMKfAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement BüroMKfAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement BüroMKfAusbV Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung vom 11. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4125),

Mehr

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der zeitliche und sachlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin *) Vom 25. Januar 2006

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin *) Vom 25. Januar 2006 Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin *) Vom 25. Januar 2006 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit 26 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton / zur Mediengestalterin Bild und Ton 1

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton / zur Mediengestalterin Bild und Ton 1 über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton / zur Mediengestalterin Bild und Ton 1 vom 26. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 26 vom 09. Juni 2006) Auf Grund des 4

Mehr

Kaufmann und Kauffrau für Büromanagement - Der neue Büroberuf

Kaufmann und Kauffrau für Büromanagement - Der neue Büroberuf Kaufmann und Kauffrau für Büromanagement - Der neue Büroberuf Das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung Koordinierungsstelle der Wirtschaft Das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung

Mehr

Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen. Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel

Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen. Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel in der Fassung vom 5. Mai 009 Bestell- 607b Verordnung über die Erprobung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung Verordnung über die Berufsausbildung Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel Fassung vom 16. Juli 2004 Inhalt: - Verordnung über die Berufsausbildung - Ausbildungsrahmenplan - Sachliche und

Mehr

Neuordnung Kaufmann/-frau für Büromanagement

Neuordnung Kaufmann/-frau für Büromanagement Neuordnung Kaufmann/-frau für Büromanagement Seite 2 Seite 3 Seite 4 Ausbildungsrahmenplan Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse u. Fähigkeiten Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln: 1. Ausbildungsbetrieb,

Mehr

Eingangsformel. 1 Struktur und Gegenstand der Erprobung. 2 Struktur der Berufsausbildung. EzHdlAusbErprV 2009. Ausfertigungsdatum: 24.03.

Eingangsformel. 1 Struktur und Gegenstand der Erprobung. 2 Struktur der Berufsausbildung. EzHdlAusbErprV 2009. Ausfertigungsdatum: 24.03. Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel EzHdlAusbErprV

Mehr

IHK-PRÜFUNGS-NEWS. Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Stefan Kastner stefan.kastner@nuernberg.ihk.de 0911/1335-331 Datum

IHK-PRÜFUNGS-NEWS. Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Stefan Kastner stefan.kastner@nuernberg.ihk.de 0911/1335-331 Datum IHK-PRÜFUNGS-NEWS Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Stefan Kastner stefan.kastner@nuernberg.ihk.de 0911/1335-331 Datum 19.06.2007 Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel (AO 2006) (Zwischenprüfung) Nr.

Mehr

Einzelhandelskaufmann/-frau. Ausbildungsordnung. Ausbildungsordung für den Ausbildungsberuf

Einzelhandelskaufmann/-frau. Ausbildungsordnung. Ausbildungsordung für den Ausbildungsberuf Ausbildungsordnung Ausbildungsordung für den Ausbildungsberuf Einzelhandelskaufmann/-frau Du hast eine Frage? Willst du noch mehr Wissen, dann wende dich an das Team von Go Textile! per E-Mail an job@go-textile.de

Mehr

Vom 23.11.1987, BGBl. I S. 2392 BGBl. III 806-21-1-147. Änderungen seit dem 1.10.2000:

Vom 23.11.1987, BGBl. I S. 2392 BGBl. III 806-21-1-147. Änderungen seit dem 1.10.2000: 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten/zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten/zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten/zur

Mehr

Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003

Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003 Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003 Diese Rechtsvorschrift ist nur anzuwenden auf die Berufsausbildung Behinderter ( 48 Berufsbildungsgesetz) in geeigneten Ausbildungsstätten

Mehr

Der neue Büroberuf: Kaufmann/ Kauffrau für Büromanagement (KBM)

Der neue Büroberuf: Kaufmann/ Kauffrau für Büromanagement (KBM) Der neue Büroberuf: Kaufmann/ Kauffrau für Büromanagement (KBM) Renninger, 01/ 2014 - zukünftig Deutschlands größter Ausbildungsberuf! - 2011 = 86 253 eingetragene BAV IHK/HWK/öD (Quelle DIHK) IHK Neubrandenburg:

Mehr

NEUORDNUNG des Berufbildes Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistungen. Informationsveranstaltung der IHK Saarland am 10.

NEUORDNUNG des Berufbildes Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistungen. Informationsveranstaltung der IHK Saarland am 10. NEUORDNUNG des Berufbildes Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistungen Informationsveranstaltung der IHK Saarland am 10. Mai 2004 1 Ausbildungsberufsbezeichnung: Ausbildungsbereich: Kaufmann/-frau

Mehr

Wirtschaftsförderung LÜBECK

Wirtschaftsförderung LÜBECK Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Bürokommunikation Kaufleute für Bürokommunikation erledigen innerbetrieblich Sekretariats- sowie Assistenzaufgaben und übernehmen bereichsbezogene kaufmännisch-verwaltende

Mehr

Allgemein Warum musste die Ausbildung zum Buchhändler novelliert werden? Wer war an diesem Neuordnungsprozess beteiligt?

Allgemein Warum musste die Ausbildung zum Buchhändler novelliert werden? Wer war an diesem Neuordnungsprozess beteiligt? Allgemein Warum musste die Ausbildung zum Buchhändler novelliert werden? Die alte Verordnung stammt noch aus dem Jahr 1998. Die Anforderungen des Buchmarktes an seine Mitarbeiter und somit an die Ausbildung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien/zur Kauffrau für audiovisuelle Medien

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien/zur Kauffrau für audiovisuelle Medien Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien/zur Kauffrau für audiovisuelle Medien AVMedKfAusbV Ausfertigungsdatum: 15.05.1998 Vollzitat: "Verordnung über die Berufsausbildung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Physiklaboranten/ zur Physiklaborantin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Physiklaboranten/ zur Physiklaborantin über die Berufsausbildung zum Physiklaboranten/ zur Physiklaborantin vom 30. Januar 1996 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 14. Februar 1996) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Neuordnung der Büroberufe. Informationen zum Novellierungsverfahren und zum neuen Ausbildungsberuf

Neuordnung der Büroberufe. Informationen zum Novellierungsverfahren und zum neuen Ausbildungsberuf Neuordnung der Büroberufe Informationen zum Novellierungsverfahren und zum neuen Ausbildungsberuf Historie 1989/92: 3 Büroberufe entstanden: Bürokaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Bürokommunikation und

Mehr

Assistent in sozialen Einrichtungen Assistentin in sozialen Einrichtungen

Assistent in sozialen Einrichtungen Assistentin in sozialen Einrichtungen Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung von behinderten Menschen nach 9, 66 Berufsbildungsgesetz Assistent in sozialen Einrichtungen Assistentin in sozialen Einrichtungen vom 19. Mai 2009 Die Industrie-

Mehr

Vom 23.11.1987, BGBl. I S. 2392 BGBl. III 806-21-1-147. Änderungen seit dem 1.10.2000:

Vom 23.11.1987, BGBl. I S. 2392 BGBl. III 806-21-1-147. Änderungen seit dem 1.10.2000: 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten/zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten/zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten/zur

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Vom 9. Juli 2004 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1502 vom 13. Juli 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Verkäufer/Verkäuferin Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel

Verkäufer/Verkäuferin Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel AUSBILDUNG GESTALTEN Verkäufer/Verkäuferin Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 1. überarbeitete Auflage AUSBILDUNG U GESTALTEN Verkäufer/Verkäuferin Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel Herausgeber:

Mehr

VERZEICHNIS AUSGEWÄHLTER BESCHLÜSSE ZUR BERUFLICHEN BILDUNG

VERZEICHNIS AUSGEWÄHLTER BESCHLÜSSE ZUR BERUFLICHEN BILDUNG 146 VERZEICHNIS AUSGEWÄHLTER BESCHLÜSSE ZUR BERUFLICHEN BILDUNG Titel: Empfehlung für eine Ausbildungsregelung Fachpraktiker im Verkauf/Fachpraktikerin im Verkauf gemäß 66 BBiG/ 42m HwO Ausschuss: Hauptausschuss

Mehr

2270 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007

2270 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007 2270 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007 Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im

Mehr