Gemeinde Ötisheim Enzkreis. Gebührenordnung für die Vermietung und Nutzung von öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Ötisheim Neufassung 2012

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1 Az ; / Sc Gemeinde Ötisheim Enzkreis Gebührenordnung für die Vermietung und Nutzung von öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Ötisheim Neufassung 2012 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg und 2 des Kommunalabgabengesetz in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat am folgende Gebührenordnung beschlossen: 1 Gegenstand Für die Benutzung der nachfolgend genannten öffentlichen Einrichtungen werden Gebühren nach den in dieser Gebührenordnung festgesetzten Bestimmungen erhoben: Anlage 1 Erlentalhalle Anlage 2 Historische Kelter Anlage 3 Schulsporthalle Anlage 4 Aula und Klassenzimmer der Henri-Arnaud-Schule Anlage 5 Foyer des Kinderhauses Öläcker Anlage 6 Schulungsraum Feuerwehrgerätehaus

2 2 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Gebühren ist verpflichtet, wer die Benutzung beantragt. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. 3 Entstehung, Fälligkeit, Kaution (1) Die Gebühren entstehen bei der Antragstellung. Die Benutzungsgebühr ist spätestens 1 Woche nach Rechnungsstellung zu bezahlen. (2) Die Gemeinde behält es sich vor, je nach Veranstaltungsort, vom Veranstalter eine Kaution zu erheben. Der jeweilige Betrag muss spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeindekasse eingehen. (3) Wird die festgesetzte Kaution nicht rechtzeitig bezahlt, kann die Gemeinde die Benutzung der Halle untersagen. Eventuell entstehende Schäden sind vollständig vom Antragsteller zu tragen. (4) Im Rahmen des abzuschließenden Benutzungsvertrages können weitere Detailregelungen getroffen werden. 4 Gebührenhöhe Die jeweilige Gebührenhöhe ergibt sich aus den Anlagen Befreiungen, Zuschläge, Sonderregelungen (1) Bei gemeindlichen Veranstaltungen, Bürgerversammlungen sowie Veranstaltungen der Volkshochschule und Veranstaltungen der Schulen werden keine Gebühren erhoben.

3 Anlage 1 Nutzungsentgelte "Erlentalhalle" Nutzungsentgelt pro Veranstaltung und Tag zzgl. Mwst. Tagessätze Grundgebühr Nebenkosten- Summe Kaution Halle Teil 1 235,00 25,00 260,00 250,00 Teil 2 190,00 20,00 210,00 200,00 Bühne 75,00 10,00 85,00 80,00 incl. Foyer u. Toieletten ganzer Saal 500,00 55,00 555,00 530,00 Vereinszimmer 70,00 10,00 80,00 70,00 Küche 50,00 15,00 65,00 50,00 Nutzung alle Räume 620,00 80,00 700,00 650,00 Foyer/WC s Einzelnutzung 145,00 15,00 160,00 150,00 Pauschale pro Vorhaltetag (Auf-/Abbau, Proben etc.) bei kommerziellen Veranstaltungen 100,00 Anmietung des Parkplates für Märkte, Flohmärkte Ausstellungen etc. Pauschale 100,00 Stundensätze zzgl. gesetzl. Mwst. gelten nur für die interne Verrechnung und private Nutzung bis 4 Std. Stundensätze Grundgebühr Nebenkosten- Summe Halle Teil 1 40,00 4,00 44,00 Teil 2 30,00 3,00 33,00 Bühne 12,00 3,00 15,00 incl. Foyer u. Toieletten ganzer Saal 82,00 10,00 92,00 Vereinszimmer 10,00 3,00 13,00 Küche 8,00 3,00 11,00 Nutzung alle Räume 100,00 16,00 116,00 Foyer/WC s Einzelnutzung 24,00 2,50 26,50

4 Anlage 2 Nutzungsentgelte "Historische Kelter" Nutzungsentgelt pro Veranstaltung und Tag Tagessätze Grundgebühr Nebenkosten- Summe Kaution Saal EG 370,00 20,00 390,00 400,00 Festsaal OG 210,00 11,00 221,00 200,00 Foyer Festsaal 100,00 6,00 106,00 100,00 EG + OG 680,00 37,00 717,00 700,00 Aufwärmküche UG / Geschirr 40,00 10,00 50,00 40,00 Vereinszimmer ZG 65,00 3,50 68,50 60,00 Teeküche EG 27,00 3,00 30,00 30,00 Pauschale für Nutzung Medienanlage und Bühne 100,00 20,00 120,00 250,00 Historische Kelter komplett 912,00 73,50 985, ,00 Pauschale pro Vorhaltetag (Auf-/Abbau, Proben etc.) bei kommerziellen Veranstaltungen 100,00 Stundensätze gelten nur für die interne Verrechnung und private Nutzung bis 4 Std. Stundensätze Grundgebühr Nebenkosten- Summe Saal EG 61,00 3,30 64,30 Festsaal OG 35,00 1,80 36,80 Foyer Festsaal 16,50 1,00 17,50 EG + OG 112,50 6,10 118,60 Aufwärmküche UG / Geschirr 6,60 2,00 8,60 Vereinszimmer ZG 10,80 0,60 11,40 Teeküche EG 4,50 2,00 6,50 Pauschale für Nutzung Medienanlage und Bühne 50,00 10,00 60,00 Historische Kelter komplett 184,40 20,70 205,10

5 Anlage 3 Nutzungsentgelte "Schulsporthalle" Nutzungsentgelt pro Veranstaltung und Tag Tagessätze Grundgebühr Nebenkosten- Summe Kaution Halle 1/3-Halle 140,00 10,00 150,00 170,00 2/3-Halle 280,00 20,00 300,00 330,00 ganze Halle 420,00 30,00 450,00 500,00 Foyer mit Küche 40,00 5,00 45,00 50,00 Nutzung aller Räume 460,00 35,00 495,00 550,00 Stundensätze gelten nur für die interne Verrechnung Stundensätze Grundgebühr Nebenkosten- Summe Halle 1/3-Halle 23,00 4,30 27,30 2/3-Halle 46,00 8,60 54,60 ganze Halle 69,00 12,90 81,90 Foyer mit Küche 6,50 1,20 7,70 Nutzung alle Räume 75,50 14,10 89,60 Hausmeisterentschädigung pro Stunde für Inanspruchnahme ausserhalb Dienstzeit 10,00

6 Anlage 4 Nutzungsentgelte "Aula und Klassenzimmer der Henri-Arnaud-Schule" Nutzungsentgelt pro Tag Tagessätze Grundgebühr Nebenkosten- Summe Kaution 1 Klassenzimmer 40,00 10,00 50,00 50,00 Bücherei 55,00 15,00 70,00 70,00 1/3-Musikzimmer (Aula) 30,00 8,00 38,00 40,00 2/3-Musikzimmer (Aula) 60,00 16,00 76,00 80,00 Aula insgesamt 90,00 24,00 114,00 120,00 Stundensätze gelten nur für die interne Verrechnung Stundensätze Grundgebühr Nebenkosten- Summe 1 Klassenzimmer 7,00 2,00 9,00 Bücherei 9,00 2,50 11,50 1/3-Musikzimmer (Aula) 5,00 1,50 6,50 2/3-Musikzimmer (Aula) 10,00 3,00 13,00 Aula insgesamt 15,00 4,50 19,50 Hausmeisterentschädigung pro Stunde für Inanspruchnahme ausserhalb Dienstzeit 10,00

7 Anlage 5 Nutzungsentgelte "Foyer des Kinderhauses Öläcker" Nutzungsentgelt pro Veranstaltung und Tag Grundgebühr Nebenkosten- Summe Kaution Foyer 70,00 7,00 77,00 100,00 Wirtschaftsküche 25,00 2,00 27,00 30,00 Foyer und Küche 95,00 9,00 104,00 130,00 Stundensätze gelten nur für die interner Verrechnung Grundgebühr Nebenkosten Summe Foyer 12,00 1,50 13,50 Wirtschaftsküche 5,00 1,00 6,00 Foyer und Küche 17,00 2,50 19,50

8 Anlage 6 Nutzungsentgelte "Schulungsraum Feuerwehrgerätehaus" Nutzungsentgelt pro Veranstaltung und Tag Tagessätze Grundgebühr Nebenkosten- Summe Kaution Schulungsraum incl. Küche und Vorratsraum 20,00 5,00 25,00 50,00 Stundensätze gelten nur für die interner Verrechnung Stundensätze Grundgebühr Nebenkosten- Summe Schulungsraum incl. Küche und Vorratsraum 3,00 1,00 4,00

9 (2) Bei Veranstaltungen örtlicher Vereine und Kirchengemeinden gilt folgende Regelung: 1. eine Veranstaltung pro Jahr, bei mehr als 250 aktiven Vereinsmitgliedern pro jeweils bis zu weiteren 250 aktiven Vereinsmitgliedern ist je eine weitere Veranstaltung in der Erlentalhalle von der Entrichtung der Grundgebühr befreit. 2. bei allen Einrichtungen bzw. weiteren Veranstaltungen ermäßigt sich die Grundgebühr um 25 %. 3. bei Nutzung der Schulsporthalle für Turniere und Wettkämpfe entfallen die Gebühren. Turniere, Wettkämpfe, Vorführungen und Feiern von Kindern und Jugendlichen in der Schulsporthalle sind gebührenfrei. 4. die Durchführung von Flohmärkten, Basaren, SecondHandMärkten und ähnlichem ist von der Grundgebühr befreit. 5. Auf- und Abbauzeiten im üblichen Rahmen maximal 24 Stunden - werden als Vereinsförderung angerechnet. 6. Ausgenommen von den Vergünstigungen unter Ziffern 1 bis 5 sind alle Vereine und Gruppen, die den Zweck verfolgen oder auch nur den Anschein erwecken, dass eine Veranstaltung für bzw. zur Förderung einer gewerblichen Tätigkeit oder ähnlichem durchgeführt werden soll. Die nicht erhobenen Gebührenanteile werden der Organisation als Sport oder Kultur- Förderung angerechnet. Die Dauer-Belegung von Räumen für Proben und Sporttraining durch örtliche Vereine oder die Kirchengemeinden wird mit den entsprechenden Stundensätzen ebenfalls als Vereinsförderung angerechnet. (3) Bei Veranstaltungen, die überwiegend im öffentlichen oder gemeindlichen Interesse stattfinden oder mildtätigen Zwecken dienen (dazu gehören z.b. Benefizkonzerte), können die Benutzungsgebühren durch die Gemeindeverwaltung im Einzelfall teilweise ermäßigt oder ganz erlassen werden. Im Falle von entgeltpflichtigen Veranstaltungen der Volkshochschule etc. trifft die Gemeindeverwaltung Einzelfallregelungen im Rahmen der festgelegten Gebührensätze.

10 (4) Die Freiwillige Feuerwehr Ötisheim ist grundsätzlich von sämtlichen Gebühren befreit. (5) Für auswärtige Veranstalter wird die jeweilige Grundgebühr um 50 % erhöht, bei Rock-, Pop- Disko-Veranstaltungen und ähnlichem aller Veranstalter erhöht sich die Grundgebühr um 100 %. (6) Zusätzlicher Reinigungsaufwand, Inventar- und Schadensersatz sowie die Hausmeisterentschädigung wird separat entsprechend den entstehenden Kosten berechnet. (7) Über Ausnahmen kann im Einzelfall die Gemeindeverwaltung entscheiden. 6 Inkrafttreten Die Gebührenordnung tritt zum in Kraft. Anderweitige Gebührenordnungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Ötisheim, den Gez. Werner Henle Bürgermeister Dienstsiegel Anlagen 1 6

11 Hinweis nach 4 Abs. 4 GemO Sofern die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg zustande gekommen wäre, gilt diese ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Innerhalb dieses Jahres kann jedermann eine etwaige Verletzung bei Vorliegen der Voraussetzungen geltend machen.

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