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1 10. april einkauf in die pensionskasse Die am häufigsten gestellten fragen Für viele Steuerpflichtige ist der Einkauf in die Pensionskasse die mit Abstand wirkungsvollste Massnahme, um die Steuerbelastung nachhaltig zu senken. Die Nutzung der Steuervorteile bedingt allerdings eine umsichtige und langfristige Planung unter Abwägung der Vor- und Nachteile, aber auch der Risiken. Wir stellen dar, welche Voraussetzungen beim Einkauf in die Pensionskasse zu erfüllen sind. Wir beleuchten die Risiken von Einkäufen und zeigen auf, was bei der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge zu beachten ist. Ebenfalls beschreiben wir die Möglichkeiten der Selbständigerwerbenden und stellen die Steueroptimierung dar. Die meisten Versicherten in der Schweiz sind in sogenannten Beitragsprimatkassen versichert. Das bedeutet, dass die Leistungen aufgrund der angesparten Guthaben berechnet werden und nicht wie im Leistungsprimat in Prozenten des versicherten Einkommens. Grossunternehmen und der Staat kennen vereinzelt noch das Leistungsprimat. Wir gehen nachfolgend vom Beitragsprimat aus. Beim Beitragsprimat gibt es keine Verpflichtung zum Einkauf. Dieser ist freiwillig und er muss aus privaten Mitteln geleistet werden. 1. Welche Ziele werden mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse verfolgt? Mit einem Einkauf in die vollen Leistungen können vor allem drei Ziele erreicht werden: Höheres Sparguthaben und damit höhere Altersleistungen, externe (professionelle) Vermögensverwaltung und nicht zuletzt Steuereinsparungen. Durch einen Einkauf erwerben Sie eine höhere Altersrente. Je nach Reglement der Pensionskasse werden auch die Leistungen bei Tod oder Invalidität verbessert. 2. Wer kann sich in die Pensionskasse einkaufen? Einkäufe in die Pensionskasse setzen immer eine Erwerbstätigkeit voraus. Bei einer definitiven Aufgabe der Berufstätigkeit entfällt deshalb die Möglichkeit, Beiträge an die 2. Säule in Abzug zu bringen. Ein freiwilliger Einkauf - auch Einkauf in die maximalen Altersleistungen oder Einkauf fehlender Beitragsjahre genannt - ist dann möglich, wenn das Reglement der Pensionskasse einen Einkauf vorsieht und wenn eine Beitragslücke (auch Vorsorgelücke genannt) besteht. Umfangreiche Pensionskasseneinkäufe sind praktisch nur dann möglich, wenn eine über das Obligatorium hinausgehende Versicherung vorliegt. Grundsätzlich muss sich der Versicherte einen Einkauf leisten können und die Mittel langfristig investieren wollen. 3. Wie entstehen Beitragslücken? Die bei einer Pensionskasse Versicherten zahlen im Grundsatz während 39. bzw. 40 Jahren, das heisst vom 25. bis 64. Altersjahr bei Frauen, bzw. bis zum 65. Altersjahr bei Männern, in die Sparkasse ein. Der Arbeitgeber muss mindestens denselben Betrag wie der Arbeitnehmende entrichten. Beitragslücken entstehen in der Regel durch Lohnerhöhungen. Für die Berechnung der Einkaufssumme geht die Vorsorgeeinrichtung davon aus, dass der Destinatär (der in der Pensionskasse Versicherte) seit dem 25. Altersjahr den aktuellen Lohn verdient hätte. Dann wird das entsprechende Altersguthaben berechnet und dem effektiv vorhandenen Sparkapital gegenübergestellt. Da der Lohn im Normalfall im Laufe der Karriere deutlich ansteigt, entstehen zwangsweise Beitragslücken.

2 2 Es gibt aber noch weitere Gründe für Beitragslücken: Zuzug in die Schweiz nach dem 25. Altersjahr Erwerbsunterbrüche, z.b. infolge Arbeitslosigkeit, Auslandaufenthalt, Studium, Auszeit, Mutterschaft Leistungsverbesserungen bei der Pensionskasse Erhöhung des Arbeitspensums Teilung des Alterssparkapitals infolge Scheidung 4. Wie erfahre ich, wie gross meine Beitragslücke ist? Die meisten Versicherungsausweise weisen die maximale Summe eines möglichen Einkaufs aus. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, erteilt der Arbeitgeber diese Auskünfte, bzw. lässt von der Pensionskasse die Beitragslücke berechnen. 5. Ich interessiere mich für einen Einkauf. Was muss ich tun? Zuerst sollten Sie abklären, ob Sie effektiv eine Beitragslücke haben. Die Pensionskassen verlangen vor einem Einkauf zusätzliche Auskünfte, welche sie in der Regel mittels Formular einverlangen. Die Vorsorgeeinrichtung will auf diese Weise in Erfahrung bringen, ob die berechnete Beitragslücke vollumfänglich für Einkäufe zur Verfügung steht, oder ob Einkaufsbeschränkungen zu beachten sind ( Frage 8). Sofern die Beitragslücke für Einkäufe genutzt werden kann, stellt die Pensionskasse in der Regel einen Einzahlungsschein zur Verfügung. Es ist darauf zu achten, dass die Einkäufe noch fristgerecht vor Jahresende gutgeschrieben werden ( Frage 7). Sie werden anschliessend eine Bestätigung von Ihrer Vorsorgeeinrichtung erhalten. Diese Bescheinigung benötigen Sie, um den Steuerabzug in der Steuererklärung geltend zu machen. 6. Was muss ich bei einem Einkauf sonst noch wissen? Schätzungsweise 15 % der Arbeitgeber haben lediglich die vom Gesetz vorgeschriebenen Minimalleistungen versichert. Die meisten Kassen sind jedoch sogenannte "umhüllende" Pensionskassen. Das heisst, dass sie weitergehende, überobligatorische Leistungen abdecken. Bei diesen Kassen wird ein Einkaufsbetrag in den allermeisten Fällen dem überobligatorischen Kapital zugewiesen. Was bedeutet dies in der Praxis? Nach den Bestimmungen des BVG ist nur die Verzinsung des obligatorischen Altersguthabens gesetzlich geregelt. Der Bundesrat legt den Zinssatz jährlich fest. In den Jahren Jahr 2012 und 2013 beträgt der minimale Zinssatz beispielsweise 1,5 %. Überobligatorische Guthaben müssen nicht verzinst werden. Aus diesem Grunde ist es wichtig, sich vor einem Einkauf über die finanzielle Lage der Pensionskasse zu erkundigen. Teil der Abklärung sollte die aktuelle Verzinsung der Alterssparguthaben sein. Eine "beliebte" Sanierungsmassnahme besteht darin, die überobligatorischen Guthaben während einer gewissen Zeit tiefer oder gar nicht mehr zu verzinsen. Dies trifft naturgemäss vor allem "ältere" Arbeitnehmende aufgrund ihrer hohen Sparguthaben. Vor diesem Hintergrund sind Einkäufe in die Pensionskasse oft nicht attraktiv. Auch der Umwandlungssatz, welcher später die Höhe der Rente massgeblich bestimmt, ist nur für den obligatorischen Bereich gesetzlich festgelegt. Die Bestimmung des Umwandlungssatzes beim überobligatorischen Sparkapital obliegt den Vorsorgeeinrichtungen. Bei fast allen Pensionskassen sind die Umwandlungssätze im Überobligatorium deutlich tiefer. Es gibt weitere Kriterien, welche zur Beurteilung der finanziellen Lage der Pensionskasse zu beachten sind, so beispielsweise die Höhe des Deckungsgrades, des technischen Zinssatzes und der Anteil des Vorsorgekapitals der Rentner im Verhältnis zum gesamten Vorsorgekapital ( Frage 21). 7. Kann eine Einzahlung nach Ablauf des Kalenderjahres noch rückwirkend erfolgen? Nein, eine Einzahlung muss immer im entsprechenden Kalenderjahr vorgenommen werden. Da die Verarbeitungsfristen der Banken und der Post am Jahresende länger sind als normalerweise, empfiehlt es sich, Einzahlungen jeweils spätestens bis Mitte Dezember vorzunehmen, damit die Verarbeitung sicher noch im alten Jahr klappt. Massgebend ist das Verbuchungsdatum bei der Pensionskasse.

3 3 8. Welche Einkaufsbeschränkungen gibt es? Einkäufe dürfen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform bezogen werden ( Frage 9) Guthaben auf allfälligen Freizügigkeitskonti oder -policen sind vom maximalen Einkaufsbetrag gemäss Berechnung der Pensionskasse in Abzug zu bringen Ein Vorbezug für Wohneigentum muss vor allfälligen Einkäufen zurückbezahlt werden ( Frage 31ff) Guthaben im Rahmen der grossen Säule 3a, sind vom maximalen Einkaufsbetrag abzuziehen, soweit sie das grösstmögliche Sparguthaben aufgrund des "kleinen" Säule 3a-Abzuges übersteigen ( Frage 10) Aus dem Ausland zugezogene Personen, welche noch nie einer Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz angehört haben, dürfen sich in den ersten fünf Jahren mit maximal 20 % des versicherten Lohnes einkaufen Wiedereinkäufe infolge Splittings des BVG-Guthabens nach Ehescheidung sind grundsätzlich von den Einkaufsbeschränkungen ausgenommen ( Frage 15). Theoretisch mögliches Alterskapital Möglicher Einkauf Anrechenbares Guthaben aus "grosser" Säule 3a Freizügigkeitskapital aus der Police oder Bankguthaben Vorhandenes Alterskapital 9. Gibt es zeitliche Limiten für den Pensionskasseneinkauf? Bis zu welchem Zeitpunkt ein Einkauf möglich ist, können Sie dem Pensionskassenreglement entnehmen. Die Bandbreite kann von drei Jahren vor Pensionierung bis kurz vor der ordentlichen Pensionierung reichen. Ein Einkauf muss zeitlich in jedem Fall noch vorgenommen werden, solange Sie noch erwerbstätig sind. Sofern Leistungserhöhungen, die aus freiwilligen Einkaufsleistungen resultieren, innerhalb der nächsten drei Jahre in Kapitalform bezogen werden, wird der getätigte Einkauf rückwirkend steuerlich nicht zum Abzug zugelassen. Dies gilt beispielsweise bei Kapitalauszahlungen infolge Teilpensionierung, Vorbezug für Wohneigentum, Barauszahlung bei Austritt oder Kapitalbezug infolge Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Mit der dreijährigen Sperrfrist soll eine Steuerumgehung verhindert werden (sogenannte "verobjektivierte" Sperrfrist). Ganz allgemein lassen die Steuerbehörden keine Einkäufe zu, die nicht zur Leistungsverbesserung, sondern einzig zu steuerlichen Zwecken getätigt werden. Um unliebsame Überraschungen zu verhindern, empfiehlt sich vor dem Einkauf eine Nachfrage bei der Steuerbehörde. Eine Verletzung der Sperrfrist hat folgende Wirkungen: Wenn die Veranlagung des entsprechenden Jahres noch nicht erfolgt ist, wird der geltend gemachte Abzug für den Einkauf verweigert. Liegt bereits eine rechtskräftige Veranlagung vor, erfolgt eine Korrektur des damaligen Einkaufes im Nachsteuerverfahren. Die Einhaltung der Dreijahresfrist gilt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung auch bei Aufteilung des Vorsorgeguthabens auf mehrere Vorsorgeeinrichtungen oder Vorsorgepläne. Die Frist muss "tag genau" eingehalten werden. 10. Spielt die Höhe der Säule 3a eine Rolle bei einem Einkauf in die Pensionskasse? Eine kleine Säule 3a ist ohne Auswirkung auf einen geplanten Einkauf. Bei der kleinen Säule 3a sind die jährlichen Beiträge auf CHF 6'682 (Jahr 2012), bzw. CHF 6'739 (Jahr 2013) beschränkt. Die kleine Säule 3a steht Arbeitnehmenden zur Verfügung, welche einer Pensionskasse angeschlossen sind. Falls sich jedoch ein Selbständigerwerbender mit einer grossen Säule 3a in die Pensionskasse einkaufen möchte, sind die angesparten Guthaben von der Beitragslücke in der Pensionskasse abzuziehen, soweit sie den grösstmöglichen Sparbeitrag mit der kleinen Säule 3a überschreiten. Diese Limite ist abhängig vom Alter, bzw. Geburtsjahr und dem Jahr der Einzahlung.

4 4 Die Tabelle zeigt die grösstmöglichen Säule 3a-Guthaben nach Jahrgang am 31. Dezember 2012, welche nicht von einer Beitragslücke bei der Pensionskasse in Abzug gebracht werden müssen: Jahrgang Maximalbetrag in CHF Jahrgang Maximalbetrag in CHF ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' und früher Lesebeispiel: Falls ein Selbständigerwerbender mit Jahrgang 1963 sich in die Pensionskasse einkaufen möchte und ein Guthaben aus der Säule 3a von CHF 247'000 angespart hätte, würde die Differenz zum Betrag laut Tabelle, in diesem Fall CHF 45'027 (CHF 247'000./. CHF 201'973) vom möglichen maximalen Einkaufsbetrag laut Berechnung der Pensionskasse abgezogen. Diese "Freibeträge" gelten auch für den Fall, dass der Selbständigerwerbende erst nach dem 25. Altersjahr mit der Äufnung des Sparguthabens in der Säule 3a begonnen hat. 11. Gibt es Möglichkeiten, den Einkaufsbetrag zu erhöhen, wenn keine Beitragslücke mehr auf dem Vorsorgeausweis ausgewiesen wird? Die Ausgestaltung der Pensionskasse ist Sache des Arbeitgebers. Pflicht ist nur die Abdeckung der obligatorischen Leistungen (BVG- Obligatorium). Viele Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitenden jedoch eine deutlich bessere Vorsorgelösung zur Verfügung. Der Einkaufsbetrag kann in der Regel durch Leistungsverbesserungen erhöht werden. Oft ist zu diesem Zweck nur ein kleiner Eingriff in den Vorsorgeplan nötig. So kann z.b. der Koordinationsabzug reduziert oder weggelassen, beziehungsweise der versicherte Lohn erhöht werden. Diese Leistungsverbesserungen kommen grundsätzlich allen Mitarbeitenden zu Gute und sie führen zu höheren Kosten für die Unternehmung und zu höheren Lohnabzügen bei den Mitarbeitenden. 12. Was für Möglichkeiten bietet eine Kadervorsorge? Es ist auch möglich, Verbesserungen vorzusehen, welche nur den Kadermitarbeitenden zu Gute kommen. Durch die betragsmässige Begrenzung der AHV-Renten nimmt die Vorsorgelücke der Kadermitarbeitenden mit steigendem Einkommen zu. Die maximale AHV- Rente im Jahr 2013 für Einzelpersonen beträgt CHF 2'340 und für Ehepaaren CHF 3'510 pro Monat. Lediglich Einkommensbestandteile bis CHF 84'240 sind bei der AHV rentenbildend. Die auf dem überschiessenden Lohn geleisteten AHV-Beiträge sind Solidarbeiträge der Besserverdienenden. Es ist legitim, die durch diese Plafonierung entstehende Vorsorgelücke zu schliessen. Dies kann durch private Ersparnisse, z.b. in Form einer Säule 3a, oder durch eine Kaderpensionskasse erreicht werden. Die Einrichtung einer Kaderpensionskasse ist Sache des Arbeitgebers. Häufig ist der "Aktionärsdirektor" jedoch Inhaber und zugleich Angestellter und somit hat auch er ein direktes Interesse an einer leistungsfähigen Vorsorgelösung. Eine attraktive Kadervorsorgelösung ist zudem ein wichtiges Argument bei der Personalgewinnung. Neben der Basisvorsorge für alle Mitarbeitenden wird in der Regel eine Zusatzvorsorge eingerichtet, welche die speziellen Bedürfnisse der Kadermitarbeitenden abdeckt. Die Definition der Begünstigten sollte dabei objektiviert werden (Funktion, Zeichnungsberichtigung, Lohnhöhe, Hierarchiestufe etc.). Falls nur der Aktionärsdirektor zum Kader gehören sollte, ist die Zulässigkeit mit dem Amt für berufliche Vorsorge (Aufsichtsbehörde) und allenfalls mit der Steuerverwaltung vorgängig abzuklären. In jedem Falle muss die Kaderlösung für die Aufnahme weiterer Personen grundsätzlich offen sein.

5 5 Es ist auch möglich, verschiedene Vorsorgepläne anzubieten. Die Zusatzvorsorge lässt sich so besser auf die unterschiedlichen Bedürfnisse abstimmen. Eine Kaderpensionskasse bietet bessere Risikoleistungen und führt zu einem höheren Alterssparkapital. In der Regel kann auch zusätzliches Einkaufspotenzial geschaffen werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang die Einhaltung der Angemessenheit des Basis- und Kadervorsorgeplanes (Art. 1 BVV 2). Beide Pläne dürfen zuzüglich der AHV-Rente planmässige 85 % des Jahreslohns nicht übersteigen. Die Angemessenheit ist vom Experten für berufliche Vorsorge gegenüber der Aufsichtsbehörde zu bestätigen. 13. Ich habe keine Beitragslücke mehr. Kann ich mich unter Umständen dennoch weiter in die Pensionskasse einkaufen? Seit der 1. BVG-Revision im Jahr 2005 ist ein Auskauf bei Frühpensionierung möglich. Pensionskassen können Versicherten, welche sich bereits in die vollen reglementarischen Leistungen eingekauft haben, zusätzliche Einkäufe ermöglichen, um Leistungseinbussen bei einer Frühpensionierung auszugleichen. Falls Sie sich für diese Möglichkeit interessieren, müssen Sie abklären, ob Ihre Pensionskasse diese Möglichkeit anbietet. Die maximal mögliche Einkaufssumme richtet sich nach dem gewünschten Rücktrittsalter. Wer sich in der Folge maximal eingekauft hat, aber trotzdem weiterarbeitet, darf gemäss Gesetz höchstens 105 % der Altersleistungen erhalten, welche bei der ordentlichen Pensionierung ausbezahlt worden wären. Wenn mehr als diese 105 % angespart wurden, muss die Pensionskasse den Überschuss nicht zurückerstatten. 14. Kann auch der Arbeitgeber einen Einkauf finanzieren? Das ist möglich, wenngleich nicht üblich. Eine Direkteinzahlung durch den Arbeitgeber ist zulässig, wenn das Reglement einen Einkauf vorsieht und eine entsprechende Beitragslücke besteht. Die korrekte Abwicklung ist für den Arbeitgeber wesentlich komplizierter und mit gewissen Risiken verbunden, sofern der Einkauf nicht richtig "administriert" wird. Beispiel Pensionskasseneinkauf durch den Arbeitgeber Herr Meier ist an der Müller AG nicht beteiligt. Statt eines Bonus von CHF 30'000 (welcher versteuert werden müsste), wünscht Herr Meier im Dezember 2012 eine entsprechende Einzahlung in die Pensionskasse. Die Beitragslücke ist ausreichend. Wie kann der Fall gelöst werden? Der vom Arbeitgeber direkt an die Pensionskasse bezahlte Einkauf ist auf dem Lohnausweis unter Ziffer 7: "Andere Leistungen" zu deklarieren. Dieselbe Summe ist unter Ziffer 10.2: "Beiträge für den Einkauf" aufzuführen. Der Einkauf bildet beim Arbeitgeber geschäftsmässig begründeter Aufwand. Selbstverständlich muss der Einkaufsbetrag von CHF 30'000 mit der AHV und weiteren damit verbundenen Sozialversicherungen abgerechnet werden. Ob der Bonus der Pensionskassenpflicht untersteht, muss individuell abgeklärt werden. In der Regel sind Boni, Gratifikationen, Gewinnbeteiligungen und andere unregelmässige Lohnbestandteile nicht pensionskassenbeitragspflichtig. Es gibt jedoch Anschlussvereinbarungen, welche den "AHV-pflichtigen Lohn" als beitragspflichtig definieren. 15. Was passiert bei einer Scheidung? Bei einer Scheidung wird in der Regel das während der Ehe angesparte Alterskapital beider Ehegatten aufgeteilt. Dabei wird von der Differenz zwischen dem Guthaben im Scheidungszeitpunkt und demjenigen im Heiratszeitpunkt ausgegangen. Die so entstandene Lücke kann später mit Einkäufen wieder gedeckt werden. Bei einem Wiedereinkauf in die Pensionskasse nach Scheidung müssen allfällig bestehende WEF-Bezüge nicht vorgängig zurückbezahlt werden ( Frage 36) auch gilt die 3-jährige Sperrfrist für Kapitalbezüge bei einem Wiedereinkauf infolge Scheidung nicht (Art. 79b Abs. 4 BVG; BSV-Mitteilung Nr. 84; Fragen 8 und 9). 16. Ist es möglich, Säule 3a-Guthaben für Einkäufe in die Pensionskasse zu verwenden? Guthaben aus der gebundenen Vorsorge können für einen Einkauf in die Pensionskasse verwendet werden. Allerdings kann ein solcher Einkaufsbetrag nicht (nochmals) vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Die Mittel müssen direkt vom Säule 3a- Vorsorgeträger an die Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule überwiesen werden. Der Übertrag des gebundenen Vorsorgekapitals an eine Pensionskasse löst konsequenterweise keine Steuerpflicht aus.

6 6 Ein derartiger Mitteltransfer ist in der Regel nicht empfehlenswert, da sich dadurch das Einkaufspotential in der zweiten Säule vermindert. 17. Können Vorsorgeguthaben aus einer Pensionskasse oder Freizügigkeitsguthaben in die Säule 3a transferiert werden? Nein, das ist ausgeschlossen. Bei der Säule 3a gibt es keine rückwirkenden Einkäufe fehlender Beitragsjahre. 18. Was müssen Ehepaare besonders beachten? Erwerbstätige Ehepaare haben zwei Eisen im Feuer. Da die Unterschiede zwischen den beiden Pensionskassen erheblich sein können, lohnt es sich, die Leistungen zu vergleichen. Welche Kasse weist den besseren Deckungsgrad auf? Welche bezahlt die höhere Rente (Umwandlungssatz)? Wie werden Einkäufe verzinst? Aus welcher Kasse soll die Rente, aus welcher eher das Kapital bezogen werden? Je nach Ausgangslage und Bedürfnissen sind die Vor- und Nachteile der beiden Kassen unterschiedlich zu beurteilen. 19. Wie wichtig ist die Planung? Die Planung ist entscheidend! Sie sollte sich nicht nur auf einzelne Aspekte wie Einkäufe beschränken. Wünschbar ist eine umfassende Pensionierungsplanung. Nur so kann eine massgeschneiderte Lösung erarbeitet werden, welche die Bedürfnisse optimal abdeckt und die maximale Steuereinsparungen ermöglicht. Die Herausforderung ist gross, da eine Planung oft für mehr als ein Jahrzehnt Bestand haben sollte und sich die Zukunft naturgemäss nicht genau prognostizieren lässt. Niemand weiss, wie sich die Inflation, die Zinssätze, die Performance von verschiedenen Vermögensanlagen oder die Steuern (dereinst) entwickeln werden. Dennoch: Eine Planung ist nötig und möglich. Planen Sie Varianten und treffen Sie Annahmen über die Zukunft. Um sinnvolle Szenarien entwickeln zu können, müssen Sie grundsätzliche Entscheidungen treffen. Die Planung sollte beide Ehegatten und alle Vermögenswerte umfassen. Insbesondere die Säule 3a, Freizügigkeitsguthaben und die Pensionskasse. Auch die AHV darf natürlich nicht vergessen werden. Die erste Planung sollten Sie ca. im Alter 50 bis 55 erstellen. Die Eckpunkte sollten Sie schriftlich festhalten. Die Grundlagen sollten Sie zudem periodisch überprüfen und die rollende Planung bei Bedarf überarbeiten. Einige Jahr vor der Pensionierung ist dann der Detailplan zu entwickeln. Es gibt Entscheidungen, welche ab einem gewissen Zeitpunkt irreversibel sind. Dies ist z.b. die Frage "Kapital oder Rente". Planen Sie die Steueroptimierungen bis zur Pensionierung. Die persönliche Steuerplanung umfasst z.b. Einkäufe in die Pensionskasse, Einlagen in die Säule 3a und den Liegenschaftsunterhalt, sofern Sie Wohneigentum besitzen. Bei einem Ehepaar sind die Massnahmen aufeinander abzustimmen. An dieser Stelle ist unter anderem auch zu entscheiden, ob eine Frühpensionierung möglich und gewünscht wird oder ob ein Aufschub der Vorsorgeleistungen angestrebt werden soll. In einem zweiten Schritt folgt die Planung der Bezüge bei und nach der Pensionierung. Dabei müssen die Pensionskassenguthaben, die Freizügigkeitsguthaben und die Guthaben bei der Säule 3a koordiniert werden. Der Entscheid, ob das Kapital oder Rente von der Pensionskasse bezogen werden soll, ist schwierig zu fällen. Dabei spielen persönliche Präferenzen und Einstellungen eine wichtige Rolle. Immer sind jedoch auch die Steuern zu berechnen und in die Planung miteinzubeziehen ( Frage 45). Man kann den Nutzen einer umfassenden Pensionierungsplanung auf einen einfachen Nenner bringen: Wer plant, der spart! 20. Hat ein Einkauf in die Pensionskasse auch Nachteile? Die langfristige Kapitalbindung ist wohl der grösste Nachteil beim Einkauf in die Pensionskasse. Es ist grundsätzlich nicht möglich, einmal einbezahlte Mittel zurückzuziehen, auch wenn diese Gelder plötzlich dringend benötigt werden. Die Pensionskasse ist keine Bank, bei der man die Mittel bei Bedarf wieder abheben kann. Man muss sich bewusst sein, dass die entsprechenden Vermögenswerte im Grundsatz für viele Jahre oder Jahrzehnte gebunden sind. Daneben sind Einkäufe mit Bonitätsrisiken der Vorsorgeeinrichtungen ( Frage 21), Anlagerisiken ( Frage 23) und mit persönlichen Risiken verbunden ( Frage 25).

7 7 21. Wie sicher ist das Vermögen bei einer Pensionskasse angelegt? Seit der Bankenkrise sind die Risiken, welche mit Anlagen bei Pensionskassen zusammenhängen, bewusster geworden. Die Beurteilung der Bonität einer Pensionskasse ist bei einem geplanten Einkauf von entscheidender Bedeutung. Deshalb räumen wir diesem Punkt nachfolgend den entsprechenden Platz ein. Abklärung der Bonität Vor einem Einkauf ist die Bonität und damit der Gesundheitszustand der Pensionskasse abzuklären. Man sollte sich sinnvollerweise nur in eine gesunde Vorsorgeeinrichtung einkaufen. Ein wichtiger Gradmesser für die Beurteilung einer Kasse ist der Deckungsgrad. Als gesund gilt eine Kasse, wenn ihr Deckungsgrad mindestens 100 % - bei gleichzeitigem maximalen technischem Zinssatz von 3 % - beträgt. Diese Kennzahlen zeigen, dass die Kasse in der Lage ist, ihren Verpflichtungen gegenüber den Versicherten vollumfänglich und nachhaltig nachzukommen. Die Kasse muss seine Versicherten mindestens einmal jährlich über den Deckungsgrad informieren. Weitere wichtige Informationen zur Beurteilung des Deckungsgrades stellen wir weiter unten dar. Insolvenz Falls eine Pensionskasse zahlungsunfähig wird, muss der "Sicherheitsfonds BVG" nach Art. 56 BVG einspringen. Der Sicherheitsfonds stellt unter anderem die Leistungen von zahlungsunfähigen Vorsorgeeinrichtungen sicher. Zahlungsunfähig ist eine Vorsorgeeinrichtung, wenn sie fällige gesetzliche oder reglementarische Leistungen nicht erbringen kann und eine Sanierung nicht mehr möglich ist. Dem gegenüber muss eine Unterdeckung durch die Vorsorgeeinrichtung selbst behoben werden. Als Sanierungsmassnahmen kommen zum Beispiel Leistungskürzungen, Senkung der Verzinsung der Sparguthaben, Einschränkungen beim Vorbezug von Guthaben für Wohneigentum oder Sanierungsbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie von Rentnern in Frage. Genau solche allenfalls anstehenden Sanierungen sind ein Risiko für Einkaufswillige (siehe auch Frage 22). Vollversicherung Pensionskassen mit einem sogenannten "Vollversicherungsvertrag" erhalten durch die kongruente Rückdeckung der Risiken Alter, Tod und Invalidität eine garantierte 100 % Deckung. Vollversicherungsmodelle werden ausschliesslich von Lebensversicherungsgesellschaften angeboten. Eine Vollversicherung bedeutet, dass bei diesen Pensionskassen keine Unterdeckung entstehen kann. Es gibt keine bösen Überraschungen bei Börsenschwankungen oder längeren Zinsflauten. Somit müssen weder die angeschlossenen Unternehmen noch die versicherten Personen je Sanierungsbeiträge leisten. Der Preis für diese Sicherheit wird in der Regel über eine niedrigere zu erwartende Rendite und höheren Risiko- und Verwaltungskosten bezahlt. Verzinsung Die Pensionskasse ist verpflichtet, das Altersguthaben gemäss BVG-Obligatorium im Jahr 2012 und 2013 mit mindestens 1,5 % zu verzinsen. Für die Verzinsung der überobligatorischen Guthaben gibt es keine gesetzlichen Mindestzins-Bestimmungen. Deshalb ist die aktuelle und historische Verzinsung der überobligatorischen Guthaben in Erfahrung zu bringen. Pensionskasseneinkäufe werden von der Vorsorgeeinrichtung als überobligatorische Guthaben verbucht. Aus diesem Grunde ist zu fordern respektive darauf zu achten, dass das Einkaufskapital mindestens gleich hoch verzinst wird wie die obligatorischen Sparguthaben. Exkurs: Beurteilung des Deckungsgrads Die Höhe des Deckungsgrades ist nur die halbe Wahrheit zum Zustand der Pensionskasse. Wichtig ist die Information über den sogenannten technischen Zinssatz, welcher die Pensionskasse im Rahmen der Bilanzierung ihrer Verpflichtungen zu Grunde legt. Der direkte Vergleich des Deckungsgrades von verschiedenen Pensionskassen ist nur dann möglich, wenn diese im Rahmen der Bilanzierung eben auch den gleichen technischen Zinssatz anwenden, ansonsten werden in der Tat Äpfel mit Birnen verglichen. Nachfolgend erläutern wir das Zusammenspiel zwischen Deckungsgrad und technischem Zinssatz. Der Deckungsgrad einer Pensionskasse berechnet sich gemäss Art. 44 BVV2. Dieser ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen den verfügbaren Vermögenswerten (Aktivseite der Bilanz, abzüglich Fremdkapital) und den versicherungstechnischen Verpflichtungen für die aktiven Versicherten und Rentner der Pensionskasse (sog. Deckungskapital). Dieses Deckungskapital wird jeweils zum Jahresabschluss hin vom Experten für berufliche Vorsorge neu berechnet. Für die Berechnung des Deckungskapitals der Rentner spielt schliesslich der technische Zinssatz eine gewichtige Rolle. Dieser technische Zinssatz stellt die durchschnittlich angenommene Rendite auf dem Vermögen für die nächsten Jahrzehnte dar. Der technische Zinssatz ist somit eine Rechnungsannahme. Die zukünftigen Verpflichtungen einer Pensionskasse werden mit dem technischen Zinssatz abdiskontiert. Beträgt nun das verfügbare Vermögen zum Beispiel CHF 7,6 Mio., das versicherungstechnisch notwendige Vorsorgekapital (sog. Deckungskapital) jedoch CHF 8,2 Mio., so liegt ein Deckungsgrad von rund 92,7% und damit eine Unterdeckung von 7,3% vor.

8 8 Je höher der technische Zinssatz ist, je tiefer fällt das rechnerische Deckungskapital per Bilanzstichtag aus. Ein hoher technischer Zinssatz bedeutet die Annahme von optimistischen zukünftigen Anlageerträgen. Lassen sich diese nicht realisieren, wird der Deckungsgrad in der Folge sinken. Möchte dies die Pensionskasse verhindern und senkt den technischen Zinssatz, steigt der Gegenwartswert der zukünftigen Verpflichtungen (notwendiges Deckungskapital) an. Damit verschlechtert sich der Deckungsgrad. Wer nun also bloss den Deckungsgrad verschiedener Pensionskassen - ohne den zu Grunde liegenden technischen Zinssatz zu berücksichtigen - miteinander vergleicht, riskiert eine Fehleinschätzung. Wichtig ist auch den Rentneranteil am Vorsorgekapital zu ermitteln, da der technische Zinssatz in erster Linie das Vorsorgekapital der Rentner beeinflusst. Bei Leistungsprimatkassen gilt dies auch für das Vorsorgekapital der aktiven Versicherten. Etliche Pensionskassen rechnen aktuell immer noch mit einem technischen Zinssatz von 3,5 bis 4 %. Die meisten Pensionskassenexperten bezeichnen heute jedoch 3 % als realistische Grösse wenn es darum geht, die Höhe der zu erwartenden Entwicklungen an den Finanzmärkten abzuschätzen. Der Grund für die Senkung des technischen Zinssatzes liegt hauptsächlich in der Tiefzinsphase der letzten zehn Jahre. Auch in absehbarer Zukunft ist weiter mit tiefen Marktzinsen zu rechnen. Eine Senkung des technischen Zinssatzes um 0,5 % führt je nach Kasse zu einem unterschiedlichen Ergebnis. Als Faustregel kann man von einer Abnahme des Deckungsgrades von 5 % ausgehen, falls die Verpflichtungen zu 100 % aus Rentnerverpflichtungen besteht. Bei einem Rentneranteil von 50 % an den Verpflichtungen sinkt der Deckungsgrad um rund 2,5 %, falls der technische Zinssatz um 0,5 % reduziert wird. Jeder Einkaufswillige muss vor einem Einkauf beurteilten, ob seine Pensionskasse seiner Meinung nach «einkaufswürdig» ist. 22. Ist die Bonität einer Pensionskasse auch beim Stellenwechsel zu prüfen? Bei einem Stellenwechsel muss das Alterssparkapital an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen werden. Aus diesem Grunde ist die Vorsorgelösung einer der Punkte, welchen Sie bei einem Stellenwechsel unbedingt prüfen sollten. Wenn die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers eine Unterdeckung aufweist, drohen Sanierungsmassnahmen, an denen Sie unter Umständen partizipieren müssen, obwohl Sie in keiner Art und Weise involviert waren. Es könnte aber noch schlimmer kommen: Bei einem Stellenverlust einer Gruppe von Mitarbeitenden droht eine "Teilliquidation" der Pensionskasse. In diesem Fall würden Sie unter Umständen einen Teil Ihres Vorsorgeguthabens verlieren, welches Sie beim Stellenwechsel eingebracht haben. Bei einer Teilliquidation (bei Unterdeckung), ist die Pensionskasse allenfalls gezwungen, die Sparguthaben der austretenden Versicherten um den Betrag der Unterdeckung zu kürzen. 23. Wie sehen die Anlagerisiken aus? Vorsorgeeinrichtungen sind verpflichtet, jederzeit Sicherheit zu bieten, dass die übernommen Verpflichtungen eingehalten werden können. Die Grundsätze der Vermögensanlagen sind: Sicherheit, Risikoverteilung, genügender Ertrag und Liquidität. Die zulässigen Vermögensanlagen sind in der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) definiert. Die bei der Pensionskasse investierten Mittel unterliegen im Grundsatz denselben Anlagerisiken wie die im Privatvermögen getätigten Vermögensanlagen auch. Aktien unterliegen z.b. erheblichen Kursschwankungen und fest verzinsliche Papiere können bei Inflation an Wert verlieren. Zudem besteht das Risiko, dass der Schuldner zahlungsunfähig werden könnte. Bei Fremdwährungsanlagen bestehen Währungsrisiken. Die Vermögensanlagen der Pensionskasse sind in der Regel jedoch breit diversifiziert, sodass die Risiken gut verteilt sind. Ein Nachteil eines Einkaufs besteht darin, dass der Versicherte in den allermeisten Fällen keinen Einfluss auf die Art und Weise der Vermögensanlage hat. Die entsprechenden Vermögenswerte verbleiben Jahre oder Jahrzehnte bei der Vorsorgeeinrichtung investiert. Allerdings werden diese Mittel durch Fachleute angelegt und die möglichen Anlagen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Pensionskasse kann somit nicht beliebige Risiken zu Lasten der Versicherten eingehen. Positiv ist, dass Gläubiger des Versicherten keinen Zugriff auf die Alterssparguthaben ihres Schuldners haben. Die Mittel sind somit vor Pfändung und Verwertung durch Gläubiger sicher. 24. Einkäufe in die Pensionskasse oder andere Kapitalanlagen? Letztlich ist der Einkauf in die Pensionskasse eine Möglichkeit, um Mittel anzulegen. Die Alternativen sind z.b. Aktien, Obligationen, Kauf von Liegenschaften, Bankguthaben, Einzahlungen in die Säule 3a oder die Rückzahlung von Schulden. Jede Anlage hat ihre Vor- und Nachteile und beinhaltet gewisse Risiken. Die Entscheidung für oder gegen eine Vermögensanlage hängt von der Abwägung dieser Argumente und den persönlichen Zielen und Vorlieben ab.

9 9 Eine andere Möglichkeit für einen Entscheid ist der Vergleich der Renditen. Massgebend dabei ist die Netto-Rendite nach Steuern. Vergleich der Netto-Rendite von zwei Vermögensanlage Herr Müller aus Liestal BL ist 60 Jahre alt. Er möchte sich in 5 Jahren pensionieren und beabsichtigt, einen Betrag von CHF 30'000 anzulegen. Er fasst folgende Vermögensanlagen ins Auge: 1. Kauf einer Kassenobligation mit einer Laufzeit von 5 Jahren, Zinssatz bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) 0,375 %. 2. Einkauf in die Pensionskasse Herr Müller hat eine Beitragslücke von CHF 30'000 und einen Grenzsteuersatz von 31,2 % (Steuerprogression). Wir gehen für diese Berechnung davon aus, dass die Pensionskassenguthaben auch in den Folgejahren mit 1,5 % verzinst werden. Der einbezahlte Betrag plus Zinsen soll in fünf Jahren als Kapitalauszahlung bezogen werden. Kassenobligation Betrag in CHF Zins für 5 Jahre 563 Steuern (31,3 %) Nettoertrag nach Steuern 387 Kapital 30'387 Einkauf in die Pensionskasse Betrag in CHF Zins für 5 Jahre (steuerfrei) 2'278 Kapital nach 5 Jahren 32'278 Steuer auf der Kapitalauszahlung - 1'080 Nettoauszahlung nach Steuer 31'198 Nettoertrag nach Steuern 1'198 Steuerersparnis beim Einkauf (31,3 %) 9'360 Total (Nettoertrag plus Steuerersparnis) 10'558 Die höchste Rendite ergibt sich beim Einkauf in den letzten Jahren vor der Pensionierung, bzw. wenn die Dauer zwischen Einkauf und Bezug sehr kurz ist 25. Welche persönlichen Risiken sind mit einem Pensionskasseneinkauf verbunden? Neben den Anlagerisiken bestehen noch weitere Risiken: Das Leben selbst ist bekanntlich ein Risiko und somit besteht die Gefahr, das Pensionsalter nicht zu erleben. Dies hat unterschiedliche Auswirkungen, je nachdem ob die versicherte Person ledig oder verheiratet war und je nach Ausgestaltung des Vorsorgereglements. Das Gesetz gibt den Kassen einen grossen Spielraum. Verheiratete Versicherungsnehmer Der überlebende Ehegatte hat gemäss Art. 19 BVG Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente (allenfalls auch von Waisenrenten für Kinder), wenn er beim Tod des Ehegatten für den Unterhalt eines Kindes aufkommen muss oder wenn er älter als 45 Jahre ist und die Ehe mindestens fünf Jahre gedauert hat. Der überlebende Ehegatte, der keine dieser Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf eine einmalige Abfindung in Höhe von drei Jahresrenten. Überlebende eingetragene Partnerinnen oder Partner haben die gleiche Rechtsstellung wie Witwer. Beim Tod des Versicherten beträgt die Witwenrente 60 %, die Waisenrente 20 % der vollen Invalidenrente auf welche der Versicherte Anspruch gehabt hätte (Art. 21 BVG).

10 10 Ledige Versicherungsnehmer Bei Ledigen fällt bei einem vorzeitigen Ableben möglicherweise das ganze Vermögen «in den grossen Topf» der Versicherung. Diese Vermögenswerte werden für die Rentenzahlung der lang lebenden Rentner verwendet. Eine Pensionskasse ist nicht nur ein Vermögensverwalter, sondern auch eine Versicherung, welche einen Ausgleich zwischen den Destinatären herbeiführt. Rückgewähr von Einkaufsbeträgen Es gibt Kassen, welche Einkaufsbeträge im Todesfall vor der Pensionierung an die Begünstigten auszahlen. 26. Was kann bei ledigen Personen oder beim Konkubinat vorgekehrt werden? Vorsorgeeinrichtungen müssen keine Vorkehrungen zu Gunsten von ledigen Personen oder Konkubinatspaaren vornehmen. Massgebend für die Versicherten ist das jeweils gültige Pensionskassenreglement. Im Pensionskassenreglement kann vorgesehen werden, dass Konkubinatspartner den Ehepartnern gleichgestellt werden. In der Regel muss jedoch noch zu Lebzeiten die Vorsorgeeinrichtung über die Begünstigung informiert werden. Häufige Bedingungen für eine Rente an einen Konkubinatspartner Der überlebende Partner muss für ein gemeinsames Kind sorgen; der Konkubinatspartner wurde vom Verstorbenen massgeblich unterstützt; die Lebenspartnerschaft mit gemeinsamem Wohnsitz dauerte zum Zeitpunkt des Todes mehr als fünf Jahre Es reicht in der Regel aus, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist, damit der Konkubinatspartner dem Ehepartner gleichgestellt ist. In der Regel verlangen die Pensionskassen jedoch eine schriftliche Begünstigtenerklärung. Diese müssen Sie unbedingt zu Lebzeiten abgeben. Es ist in der Regel nicht möglich, eine Begünstigtenerklärung nach einem Todesfall nachzureichen. Vorversterben von Ledigen Das Pensionskassenreglement kann vorsehen, dass bei Vorversterben einer ledigen Person die gesetzlichen Erben berücksichtig werden (Art. 20a BVG). 27. Wie ist die Begünstigtenordnung bei der beruflichen Vorsorge geregelt? Die Vorsorgeeinrichtung kann in ihrem Reglement neben den Anspruchsberechtigungen des überlebenden Ehegatten und der Waisen folgende begünstigte Personen für die Hinterlassenleistungen vorsehen (Art. 20a BVG): a. Natürliche Personen, die vom Versicherten in erheblichem Masse unterstützt worden sind, oder die Person, die mit diesem in den letzten fünf Jahren bis zu seinem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss; b. Beim Fehlen von begünstigten Personen nach Buchstabe a: Die Kinder des Verstorbenen, welche nicht bereits als Waisen begünstigt sind, die Eltern oder die Geschwister. Die Begünstigung ist unabhängig vom Erbrecht. Dies kann zum Beispiel für nichtverheiratete Lebenspartner bedeutsam sein. Nicht zuletzt hat eine Begünstigung eines Konkubinatspartners auch steuerliche Wirkung, da der Begünstigte den Kapitalbezug getrennt vom übrigen Einkommen mit einem privilegierten Steuersatz abrechnen kann ( Frage 45). 28. Was passiert mit den Vorsorgegeldern, wenn der Destinatär nach der Kapitalauszahlung stirbt? Die Mittel sind zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gebunden und werden somit Teil der Erbmasse. Es gilt die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge. Bei testamentarischen Verfügungen sind die güterrechtliche Auseinandersetzung, die der erbrechtlichen vorgeht, sowie das Pflichtteilsrecht zu beachten. Je nach Verwandtschaftsgrad und Wohnkanton ist eine Erbschaftssteuer geschuldet.

11 Wann werden die ordentlichen Altersleistungen der Pensionskasse fällig? Die Leistungen werden in der Regel mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV fällig (Alter 64 bei Frauen, Alter 65 bei Männern). Das Reglement der Pensionskasse kann einen Altersrücktritt frühestens ab dem 58. Altersjahr vorsehen. Vermehrt sind auch Vorsorgepläne anzutreffen, bei welchen das ordentliche Rücktrittsalter von Mann und Frau einheitlich auf 65 Jahre festgelegt ist. 30. Ist es auch möglich, die Altersleistungen aufzuschieben? Die Altersleistungen sind mit dem Ablauf des Arbeitsverhältnisses bzw. dem Austritt beim Arbeitgeber fällig. Falls die Erwerbstätigkeit beim Arbeitgeber aufgegeben wurde, ist es aus steuerlicher Sicht nicht zulässig, die fällig gewordenen Alterskapitalien (als private verzinsliche Vermögensanlage) bei der Vorsorgeeinrichtung des ehemaligen Arbeitgebers stehen zu lassen. Gemäss Art. 33b BVG ist die Weiterführung der Vorsorge bis zum Ende der Erwerbstätigkeit, höchstens bis zum vollendeten 70. Altersjahr möglich. Bei Weiterarbeit nach dem ordentlichen Rentenalter sind die laufenden Beiträge im bisherigen Umfang abzugsfähig. Einkäufe sind nach Alter 64 bzw. 65 grundsätzlich höchstens bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen möglich. Allerdings nur dann, wenn das Reglement Einkäufe zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch vorsieht. Zu beachten ist, dass bei Weiterführung der Vorsorge über das ordentliche Rentenalter hinaus, die bestehende Beitragslücke durch die weiter geleisteten ordentlichen Beiträge verkleinert wird. Bei Überschreitung der maximal zulässigen Einkaufssumme ist die Vorsorgeeinrichtung zur Rückabwicklung verpflichtet und der zu viel einbezahlte Einkaufsbetrag wird dem Einleger zurückerstattet. 31. Kann das Alterssparkapital auch teilweise bezogen werden? Bei Pensionierung muss die Pensionskasse 25 % des Alterssparkapital als Kapital auszahlen. Bei vielen Pensionskassen hat der Versicherte die volle Wahlfreiheit, welchen Betrag er in Kapitalform und welchen Anteil er in Form einer Rente beziehen möchte, sofern die Anmeldefrist für die Kapitaloption eingehalten wurde. Ein Teilbezug vor der Pensionierung ist in folgenden Fällen möglich: Sofern das Vorsorgereglement eine Teilpensionierung vorsieht, kann der Destinatär, sofern die Anmeldefrist für die Kapitaloption eingehalten wurde und er die Voraussetzungen erfüllt, einen der Reduktion des Arbeitspensums entsprechenden Teilbetrag in Kapitalform beziehen. Sofern die Voraussetzungen für einen Vorbezug für Wohneigentum erfüllt sind, kann ein entsprechender Bezug des Pensionskassenkapitals erfolgen ( Frage 33). Folgen eines Vorbezugs: Tiefere Altersrente evtl. tiefere Versicherungsleistungen Steuern beim Bezug 32. Unter welchen Voraussetzungen können die Mittel der gebundenen Vorsorge vorzeitig bezogen werden? Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht wenn der Vorsorgenehmer neu eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt oder seine bisherige selbständige Erwerbstätigkeit aufgibt und eine andersartige ebenfalls selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt. Der Vorbezug muss innert eines Jahres nach Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit geltend gemacht werden; wenn der Destinatär die Schweiz endgültig verlässt, sofern die Ausreise in ein Drittland erfolgt. Bei Ausreise in ein EU/EFTA-Land kann die Freizügigkeitsleistung nicht oder nur teilweise bezogen werden (Art. 25f FZG); wenn die Austrittsleistung weniger als ein Jahresbeitrag beträgt. Verheiratete oder Personen, welche in eingetragener Partnerschaft leben, können die Kapitalleistung nur dann vorzeitig beziehen, wenn der Ehegatte, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner schriftlich zustimmt.

12 Unter welchen Voraussetzungen kann Sparkapital aus der Pensionskasse für den Erwerb von Wohneigentum (Eigenheimfinanzierung) vorbezogen werden? Ein Vorbezug für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum (sogenannte WEF-Finanzierung) ist für folgende Verwendungszwecke möglich: Erwerb und Erstellung von Wohneigentum; Aus- oder Umbau von Wohneigentum mit Investitionscharakter; Rückzahlung von Hypothekardarlehen; Erwerb von Anteilscheinen an Wohnbaugenossenschaften. Die Gelder dürfen jedoch nicht zur Finanzierung von Hypothekarzinsen oder für die Bezahlung von Unterhaltskosten verwendet werden. Folgend Limiten sind zu beachten: Für den Vorbezug gilt ein Mindestbetrag von CHF 20'000; Bis zum Alter 50 kann maximal die ganze Freizügigkeitsleistung bezogen werden; Ab Alter 50 kann entweder die Freizügigkeitsleistung im Alter 50 oder die Hälfte der Freizügigkeitsleistung im Zeitpunkt des Bezugs vorbezogen werden; Ein Vorbezug kann maximal alle fünf Jahre geltend gemacht werden; Ein Vorbezug kann bis drei Jahre vor Pensionierung vorgenommen werden; Leistungen, welche aus einem Einkauf stammen, dürfen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform bezogen werden ( Frage 9, Teil 1). Bei Ehepartnern oder eingetragenen Partnerinnen bzw. Partnern gilt die Regel für jeden Partner einzeln, da sie unabhängig voneinander Anrecht auf ihr Kapital haben. Je nach Pensionskasse reduzieren sich durch einen Vorbezug nicht nur die Altersleistungen, sondern auch die Risikoleistungen. Um eine Einbusse des Vorsorgeschutzes durch Leistungskürzungen zu vermeiden, bietet die Vorsorgeeinrichtung eine freiwillige Zusatzversicherung an. Die Kosten dieser Zusatzversicherung sind durch die versicherte Person zu tragen. Bei einem Vorbezug für Wohneigentum werden die mit einer Kapitalauszahlung verbundenen Steuern erhoben ( Frage 45). Eine Alternative zum Kapitalbezug ist die Verpfändung ( Frage 38). 34. Kann das ganze für den Erwerb von Wohneigentum benötigte Eigenkapital aus der Pensionskasse finanziert werden? Die Banken müssen spätestens zum Jahreswechsel 2012/2013 die "Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekenfinanzierungen" der Schweizerischen Bankiervereinigung umsetzen. Diese verlangt einen Mindestanteil von 10 % am Belehnungswert aus Ersparnissen. Somit kann nicht mehr das gesamte Eigenkapital aus der Vorsorge stammen. 35. Welche Auflagen und Vorschriften sind mit einem Vorbezug im Zusammenhang mit selbst bewohntem Wohneigentum verbunden? Zur Sicherstellung des Vorsorgezwecks wird im Grundbuch eine Veräusserungsbeschränkung eingetragen. Bei Verkauf der Liegenschaft bis drei Jahre vor der Pensionierung muss der Vorbezug wieder an die Pensionskasse zurückbezahlt werden. Ist die versicherte Person verheiratet oder lebt sie in eingetragener Partnerschaft, so ist der Bezug nur zulässig, wenn der Ehegatte, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner schriftlich zustimmt.

13 Kann die Rückzahlung eines WEF-Bezugs wiederum vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden? Nein. Eine Rückzahlung qualifiziert nicht als Einkauf in die Pensionskasse. Nach einem WEF-Bezug sind Einkäufe in die Pensionskasse erst dann wieder möglich, wenn der WEF-Bezug zurückerstattet wurde. Die einzige Ausnahme dieser Regel bildet der Wiedereinkauf in die Pensionskasse nach Scheidung ( Frage 15). Beim Bezug von Kapital für den Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum sind Steuern fällig ( Frage 45). Bei Rückzahlung des WEF-Bezugs an die Vorsorgeeinrichtung hat der Versicherte Anrecht auf die Rückerstattung der seinerzeit auf dem Kapitalbezug bezahlten Steuern. Allerdings wird der Steuerbetrag nicht verzinst. Die Rückerstattung muss vom Steuerpflichtigen innert dreier Jahre nach der Rückzahlung angefordert werden. Wird die Frist verpasst, verfällt das Guthaben. 37. Soll ein WEF-Bezug aus der Pensionskasse oder aus der Säule 3a erfolgen? Falls in der Säule 3a genügend Sparguthaben vorhanden sind, sollten vorzugsweise diese Mittel für einen WEF-Bezug verwendet werden. Dafür sprechen die folgenden Gründe (Annahme eines 3a-Bankkontos): Bei der Pensionskasse kann das bis Alter 50 angesparte Altersguthaben oder die Hälfte des gesamten Sparkapitals bezogen werden, je nachdem welche Summe höher ist. Anders als bei der Pensionskasse kann in der Säule 3a immer das gesamte Guthaben bezogen werden, egal wie alt der Bezüger ist. Je nach Pensionskasse reduzieren sich durch einen Vorbezug in der Regel nicht nur die Altersleistungen, sondern auch die Risikoleistungen. Beim Bezug aus einem Säule 3a-Bankkonto gibt es dagegen keine Einbussen des Vorsorgeschutzes und eine Zusatzversicherung ist nicht nötig. Vorsicht ist hingegen beim Bezug eines Säule 3a-Produktes geboten, welches bei einer Versicherung abgeschlossen wurde. In diesem Fall entfällt in der Regel der mitversicherte Versicherungsschutz. Falls später weitere Einkäufe in die Pensionskasse geplant sind, müssen die zuvor entnommenen Mittel wieder zurückbezahlt werden, ohne dass diese Wiedereinkäufe steuerlich abzugsfähig wären. Bei der Säule 3a kann dagegen nach einem Bezug wieder resp. weiter einbezahlt werden. Wird die Liquidität der Pensionskasse durch Vorbezüge in Frage gestellt, kann die Pensionskasse die Auszahlung verzögern und eine Prioritätenordnung erstellen. Ein Säule 3a-Bankkonto wird dagegen in der Regel innert Tagen ausbezahlt. Die Pensionskasse kann in ihrem Reglement vorsehen, dass während der Dauer einer Unterdeckung der Vorbezug und die Rückzahlung zeitlich und betragsmässig eingeschränkt oder ganz verweigert werden können. Bei einem Säule 3a-Bankkonto ist eine Unterdeckung dagegen nicht möglich und es gibt keine derartige Bestimmung. Bei Vorbezug des Altersguthabens aus der Pensionskasse wird eine Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch angemerkt. Wird eine mit WEF-Kapital finanzierte Liegenschaft vor dem ordentlichen Rentenalter verkauft, muss das Kapital der Pensionskasse zurückbezahlt werden, sofern keine Ersatzliegenschaft innert zweier Jahre gekauft wird. Bei der Säule 3a besteht dagegen keine Rückzahlungspflicht der bezogenen Mittel und es ist kein Grundbucheintrag erforderlich. Es gibt demnach viele Gründe, die Mittel der Säule 3a für den Erwerb von Wohneigentum zu bevorzugen, falls das entsprechende Guthaben gross genug ist. 38. Unter welchen Voraussetzungen können die Alterssparguthaben für den Erwerb von Wohneigentum verpfändet werden? Der Vorsorgenehmer kann einen Betrag bis zur Höhe der Freizügigkeitsleistung verpfänden, um so von besseren Konditionen für die Finanzierung profitieren zu können. Bis Alter 50 kann das ganze Sparguthaben verpfändet werden. Ab Alter 50 kann entweder das Sparguthaben im Alter 50 oder die Hälfte des aktuellen Sparguthabens, je nachdem welcher Betrag höher ist, verpfändet werden. Die Verpfändung unterliegt ähnlichen Bedingungen wie der Vorbezug. Insbesondere ist auch bei Verpfändung die schriftliche Zustimmung des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners erforderlich. Eine Verpfändung löst jedoch keine Steuern aus. Durch die Verpfändung ist die sogenannte "indirekte Amortisation" einer Hypothek möglich ( Frage 39). 39. Was ist der Vorteil der indirekten Amortisation einer Hypothek? Viele Eigenheimbesitzer amortisieren ihre Hypothek indirekt. Sie zahlen die jährlichen Amortisationsraten in Absprache mit ihrer Bank nicht an diese, sondern an die Säule 3a. Das Vorsorgeguthaben wurde dem Hypothekargläubiger vorgängig als Sicherheit verpfändet ( Frage 38.) Denkbar sind auch jährliche Einzahlungen an die Pensionskasse.

14 14 Dieses Vorgehen ist steuerlich doppelt vorteilhaft: Da die Hypothekarzinsen durch die indirekte Amortisation gleich hoch bleiben, können diese ungekürzt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Der Ertrag des bei der Pensionskasse investierten Kapitals unterliegt jedoch nicht der Einkommenssteuer. 40. Können sich Selbständigerwerbende ebenfalls in der Pensionskasse versichern? Jeder Arbeitnehmende ist ab einem bestimmten Einkommen obligatorisch in der Pensionskasse zu versichern. Selbständigerwerbende unterliegen diesem Versicherungsobligatorium nicht. Sie müssen der Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Tod und Invalidität und der Altersvorsorge noch mehr Beachtung schenken als Arbeitnehmende. Selbständigerwerbende sind in der Ausgestaltung der Altersvorsorge, abgesehen vom Versicherungsobligatorium bei der AHV, völlig frei. Sie können sich nicht auf eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsdeckung verlassen. Die Abdeckung der Altersvorsorge mittels BVG, in Ergänzung zur 1. Säule, ist in vielen Fällen eine interessante und empfehlenswerte Möglichkeit. Selbständigerwerbende können sich freiwillig der Pensionskasse ihrer Mitarbeitenden anschliessen, sich über ihren Berufsverband oder aber bei der Auffangeinrichtung versichern. Selbständigerwerbende, welche sich im sogenannten «mittleren Alter» für den Beitritt in die Pensionskassen entscheiden, haben in der Regel sehr hohe Beitragslücken. Dementsprechend hohe Einkäufe sind in der Praxis möglich. Oft haben Selbständigerwerbende in früheren Jahren Lebensversicherungen abgeschlossen. Falls dies der Fall ist, sollte vor einem Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung sorgfältig geprüft werden, ob sich ein «Umbau» des Vorsorgeträgers auch wirklich lohnt. Falls die Lebensversicherung beibehalten werden soll, ist allenfalls eine moderate Deckung bei der Pensionskasse anzustreben, damit die laufenden Belastungen in einem solchen Fall tragbar bleiben. Zu beachten sind weiter die Auswirkungen auf die Säule 3a. Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse können maximal 20 % des Gewinns gemäss Geschäftsbuchhaltung in die Säule 3a einzahlen (sogenannte "grosse Säule 3a"). Der Betrag ist auf 40 Prozent des "oberen Grenzbetrages" limitiert. Im Jahr 2013 beträgt die maximal mögliche Summe CHF 33'696. Arbeitnehmenden und Selbständigerwerbende mit Pensionskasse können im Jahr 2013 maximal CHF 6'739 einzahlen (sogenannte "kleine Säule 3a"). Die grosse Säule 3a deckt bis zu einem gewissen Grad die fehlende Pensionskasse für Selbständigerwerbende ab. Nach einem freiwilligen Anschluss an eine Pensionskasse stehen dem Selbständigerwerbenden nur noch dieselben Möglichkeiten offen, wie Angestellten. 41. Gibt es bei Selbständigerwerbenden Besonderheiten im Zusammenhang mit der AHV zu beachten? Einkäufe in die Pensionskasse bei Unselbständigerwerbenden werden bei der AHV nicht berücksichtigt und die AHV-Belastung vermindert sich dadurch nicht. Selbständigerwerbende sind in diesem Punkt privilegiert: Freiwillige Einkaufsbeiträge von Selbständigerwerbenden in die berufliche Vorsorge sind nach einem Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2007 zur Hälfte vom AHV-pflichtigen Einkommen abziehbar. Die Einkäufe zur Schliessung von Beitragslücken dürfen jedoch nicht im Geschäftsaufwand verbucht werden. Es ist deshalb schwierig, sicherzustellen, dass diese "halben Einkaufsbeiträge" bei der Veranlagung der AHV korrekt berücksichtigt werden. Die Einschätzungen der AHV-Behörden bei Selbständigerwerbenden basieren auf den Meldungen der Steuerbehörden aufgrund der Veranlagungsverfügungen für die direkte Bundessteuer. Aus diesem Grunde erfolgen die AHV-Veranlagungen oft mit längerer zeitlicher Verzögerung. Umso wichtiger ist die Überwachung der AHV-Verfügungen durch die AHV-Pflichtigen und ihre Treuhänder und eine fristgerechte Einsprache für den Fall, dass der Einkauf in die Pensionskasse nicht korrekt berücksichtigt wurde. Am Besten ist es natürlich, wenn bei der Erstellung der Steuererklärung solche Sachverhalte präzise dargestellt und mittels Belegen dokumentiert werden. Es ist erstaunlich, dass Selbständigerwerbenden dieses Privileg zugestanden wird, denn eine Berücksichtigung des Einkaufs bei der Bemessung der AHV-Prämie erscheint völlig systemfremd. 42. Darf ein Selbständigerwerbender Mittel aus der Firma für den Einkauf in die Pensionskasse verwenden? Es ist zwischen dem Mittelfluss und dessen Verbuchung zu unterscheiden: Es ist jederzeit möglich und zulässig, Mittel aus der eigenen Firma für die Einzahlung zu verwenden. Allerdings stellen die Einkäufe von Selbständigerwerbenden in die maximalen Altersleistungen keinen steuerlich abzugsfähigen Aufwand in der Unternehmung dar. Die Einkäufe gelten als private Lebenshaltungskosten. Falls die Gesellschaft die Mittel direkt an den Vorsorgeträger bezahlt, ist die Zahlung auf dem Privatkonto zu verbuchen (Privatbezug). Die Einkäufe in die Pensionskasse können einzig im Rahmen der Steuererklärung mittels Bescheinigung des Vorsorgeträgers geltend gemacht werden.

15 Wie muss ein Selbständigerwerbender die laufenden Beiträge verbuchen? Mit dem Anschluss an die Pensionskasse sind die laufenden Beiträge zu leisten, welche auch bei Arbeitnehmenden anfallen. Der Arbeitgeberanteil, in der Regel sind dies 50 % der laufenden jährlichen Beiträge an die 2. Säule, können als geschäftsmässig begründeter Aufwand der Erfolgsrechnung belastet werden. Dadurch sinkt der ausgewiesene steuerbare Unternehmensgewinn. Dieser dem Arbeitgeberbeitrag entsprechende Teil wird auch von der AHV als Aufwand akzeptiert. Dadurch können bei hohen AHV-pflichtigen Einkommen die nicht rentenbildenden Solidarbeiträge in der Höhe von 9,7 % sowie Beiträge für die Kinderzulagen eingespart werden. Der zweite Teil der laufenden Beiträge (gedanklich entspricht dies dem Arbeitnehmeranteil) muss privat bezahlt, bzw. auf dem Privatkonto verbucht werden. Dieser Aufwand kann jedoch in der Steuererklärung geltend gemacht und vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. 44. Ist es zulässig, dass ein Selbständigerwerbender, der sich zusammen mit dem Personal einer Vorsorgeeinrichtung anschliesst, als einzige Person dem Kaderplan angehört? Diese Frage ist grundsätzlich zu verneinen. Erforderlich ist in der Regel, dass auch weiteres Personal dem Kaderplan angehört. Nicht zulässig ist die Versicherung des Selbständigerwerbenden ausschliesslich im Kaderplan und nicht auch im Basisplan, da die reglementarischen Bestimmungen bei einem freiwilligen Anschluss auch für die Selbständigerwerbenden gelten. 45. Ich mache mir Gedanken über einen späteren Kapitalbezug. Was muss ich dazu wissen? Bei vielen Arbeitnehmenden und Selbständigerwerbenden, stellt das Pensionskassenguthaben den bedeutendsten Vermögenswert oder zumindest einen der wichtigsten Aktivposten dar, welcher im Laufe des langen Erwerbslebens erworben wird. Es lohnt sich demnach, sich frühzeitig Gedanken über den zukünftigen Bezug dieser Mittel aus der Vorsorgeeinrichtung zu machen, dies vor allem vor einem wesentlichen Einkauf. Die Besteuerung der Kapitalleistungen erfolgt getrennt vom übrigen Einkommen zu einem Spezialsatz. Renten werden ordentlich besteuert. Für Leistungsempfänger mit Wohnsitz Ausland wird eine Quellensteuer erhoben, Steuerschuldner ist die Vorsorgeeinrichtung. Wir haben folgende BDO INFO zu diesem Thema veröffentlicht: Link: Kapital oder Rente - eine schwierige Entscheidung 1. Teil vom 29. März Teil am 26. Juni Wie hoch ist die Steuereinsparung, falls ich mich für eine Einzahlung in die Pensionskasse entscheide? Grundsätzlich ist ein Einkauf in die vollen BVG-Leistungen steuerlich abzugsfähig, sofern die gesetzlichen Vorschriften beachtet werden. Im Zweifelsfall und bei grösseren Einkäufen empfiehlt sich Rücksprache mit der zuständigen Steuerbehörde, um die Abzugsfähigkeit des Einkaufs zu klären. Die Höhe der Steuerersparnis ist von der Steuerprogression abhängig. Diese hängt zum einen von der Einkommenshöhe, andererseits vom Wohnort ab. Eine Einzahlung in die Pensionskasse hat folgende Wirkung: Beispiel Ehepaar Huber, Wohnort Liestal, steuerbares Familieneinkommen CHF 140'000. Herr und Frau Huber sind beide erwerbstätig. Sie entschliessen sich, im Jahr 2012 CHF 1'000 in die Pensionskasse einzubezahlen. Wie verändern sich dadurch die Steuern? Bezeichnung CHF Steuern auf einem Einkommen von CHF 140'000 26'831 Steuern auf einem Einkommen von CHF 139'000 26'475 (nach Einzahlung von CHF 1'000 in die Pensionskasse) Steuerersparnis in CHF 356 Steuerersparnis in Prozenten 35,6 %

16 16 Die Steuerprogression beträgt in diesem Fall 35,6 %. Was bedeutet das? Wenn es dem Ehepaar Müller gelingen würde, das Einkommen um CHF 1'000 zu steigern, kassiert der Fiskus 35,6 % dieses Zusatzeinkommens als zusätzliche Steuer. Wenn es aber möglich ist, das steuerbare Einkommen um CHF 1'000 zu senken, nimmt die Steuerbelastung um genau die gleichen 35,6 % ab. Steuerplanungsmassnahmen fallen demnach sehr stark ins Gewicht. Wenn eine Summe von CHF 10'000 oder gar CHF 25'000 in die Pensionskasse einbezahlt würde, verändert sich die Steuerprogression, da die Progressionskurve mit zunehmender Einkommenshöhe ansteigt und bei tieferen Einkommen sinkt (in gewissen Grenzen). Die Reduktion eines Einkommens von beispielsweise CHF 100'000 auf CHF 90'000 hat einen viel grösseren Spareffekt als eine Reduktion von CHF 40'000 auf CHF 30'000. In jedem Fall sind deshalb individuelle Berechnungen vorzunehmen. Bei Berechnungen sind nicht nur die Steuereinsparungen beim Einkauf, sondern auch die Steuern auf der Auszahlung, insbesondere die Besteuerung des Kapitalbezugs, miteinzubeziehen ( Frage 45). 47. Mein Einkommen beträgt CHF 140'000. Ich habe eine Beitragslücke in derselben Höhe und könnte die Summe sofort einbezahlen. Ist das günstig? Das ist genau für ein einziges Jahr allenfalls günstig. Besser ist es, die Einkaufssumme auf mehrere Jahre zu verteilen. Auf diese Weise kann die Steuerprogression optimal gebrochen werden. Massgeblich sind natürlich immer die spezifischen Umstände und die Ziele, welche verfolgt werden. Am besten ist der Unterschied mittels eines Beispiels nachvollziehbar. Wir gehen wiederum vom Beispiel der Familie Huber aus Liestal aus ( Frage 46). Herr Huber ist 60 Jahre alt. Szenario 1: Er bezahlt während eines Jahres CHF 140'000 in die Pensionskasse ein Szenario 2: Er kauft sich während 5 Jahren mit je CHF 28'000 in die Vorsorgeeinrichtung ein. Bei beiden Szenarien werden CHF 140'000 in die Pensionskasse einbezahlt. Im Alter 65 will Herr Huber eine Rente beziehen. Die Zinsen werden nicht berücksichtigt. Welche Steuern fallen bei beiden Szenarien an? Bezeichnung Jahr steuerbares Einkommen Szenario 1 Steuern steuerbares Einkommen Szenario 2 Steuern '000 17' '000 26' '000 17' '000 26' '000 17' '000 26' '000 17' '000 26' '000 17'659 Total 560' ' '000 88'295 Zusätzliche Steuereinsparung durch Progressionsbrechung 19'029 Aus diesem Zahlenbeispiel wird deutlich, dass die Brechung der Steuerprogression bei der Optimierung der Steuerbelastung von grosser Bedeutung ist. Herr Huber kann CHF 19'029 oder 17,7 % seiner Steuer zusätzlich einsparen, ohne dass dies mit Risiken verbunden ist. Der grösste Teil der Rendite wird nicht durch Anlageerfolg, sondern durch Steuereinsparung erzielt. 48. Gibt es weitere Steuereffekte? Ja, es gibt sekundäre Effekte, welche sich je nach Betragshöhe, der Einkommenshöhe, Zeitraum und Wohnkanton unterschiedlich auswirken: Die Zinserträge des Alterssparkapitals sind steuerfrei und es werden keine Verrechnungssteuern abgezogen. Zudem muss auf dem Vorsorgevermögen keine Vermögenssteuer bezahlt werden. Diese sekundären Steuereffekte werden oft unterschätzt. Die Vorsorgeguthaben (Alterssparkonto, Freizügigkeitskonti, Säule 3a) und die damit zusammenhängenden Zinserträge müssen nicht in der Steuererklärung deklariert werden. Die Pensionskasse selbst ist natürlich auch von der Steuer befreit. Deklariert werden muss jedoch ein Kapitalbezug Frage 45).

17 17 Folgende Steuereffekte tragen zu einer guten Gesamtrendite bei: Steuereinsparung durch die Abzugsfähigkeit des Einkaufs in die Pensionskasse Optimale Brechung der Progression der Einkommenssteuer durch Staffelung der Einkäufe Steuerfreiheit der Zinsen und der Zinseszinsen des Alterssparguthabens Keine Vermögenssteuer auf dem Alterssparkapital Beim Kapitalbezug kommt eine reduzierte Steuer zur Anwendung. Der Kapitalbezug wird getrennt vom übrigen Einkommen besteuert Der Kapitalbezug kann unter Umständen gestaffelt werden, um die Progression der Steuer bei der Auszahlung zu brechen 49. Es gibt viele Möglichkeiten der Steueroptimierung. Ist auch die Möglichkeit von Steuerumgehungen in die Überlegungen miteinzubeziehen? Rund um die Vorsorge (Pensionskasse, Freizügigkeitsguthaben, Säule 3a) ist die Steuerumgehung unbedingt zu beachten. Nicht alles was möglich ist, funktioniert im Endeffekt auch und bringt die erwünschte Steuerersparnis. Ein Erwerbstätiger könnte beispielsweise einen grösseren WEF-Vorbezug aus der Säule 3a tätigen und damit die Hypothek amortisieren. Kurz darauf erhöht er die Hypothek um denselben Betrag und kauft sich mit dieser Summe in die Pensionskasse ein. Aus steuerlicher Sicht ist dieser Vorgang kritisch zu beurteilen und könnte als Steuerumgehung qualifiziert werden. Die Steuerverwaltung geht von einer Steuerumgehung aus, wenn eine vom Steuerpflichtigen gewählte Rechtsgestaltung als ungewöhnlich, sachwidrig oder absonderlich, den wirtschaftlichen Gegebenheiten völlig unangemessen erscheint; anzunehmen ist, dass er diese Wahl lediglich in der Absicht, Steuern einzusparen, die bei sachgemässer Ordnung der Verhältnisse geschuldet wären, getroffen hat; das gewählte Vorgehen tatsächlich zu einer erheblichen Steuerersparnis führen würde, sofern es von der Steuerbehörde hingenommen würde. 50. Fazit Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse machen für viele Personen Sinn. Mit einem Einkauf erhöhen sich die Altersleistungen und in der Regel verbessert sich auch die Risikodeckung. Für viele Versicherte steht aber die Steuerwirkung an erster Stelle. Am wirkungsvollsten ist die Einzahlung von mehreren Jahrestranchen. Auf diese Weise kann die Steuerprogression über die Jahre gebrochen und der Steuerspareffekt optimiert werden. Um dies zu erreichen ist eine langfristige Steuerplanung, welche alle massgebenden Aspekte umfasst, unverzichtbar. Eine Planung sollte mit Vorteil in den Grundzügen schriftlich fixiert werden. Vor einem Einkauf ist die Bonität der Vorsorgeeinrichtung zu prüfen. Einkäufe in Pensionskassen mit Unterdeckung sind nicht empfehlenswert, da Sanierungen drohen. Bei einer Teilliquidation kann zudem ein Teil des Alterssparkapitals zu Sanierungszwecken ausgebucht werden. Eine Sanierung kann auch bedeuten, dass die überobligatorischen Guthaben während einiger Jahre geringer oder gar nicht verzinst werden. Abklärungen vor einem Einkauf sind deshalb unbedingt zu empfehlen. Einkäufe in die Vorsorge BVG zählen für Angestellte und freiwillig versicherte Selbständigerwerbende seit Jahrzehnten zu den effizientesten und vom Gesetzgeber vorgesehenen Möglichkeiten, die Vorsorge zu optimieren und gleichzeitig Steuern zu sparen. Wir von BDO sind Ihnen bei der Planung Ihrer Steueroptimierung als unabhängiger Vertrauenspartner gerne behilflich. Autor Co-Autoren Hanspeter Baumann, dipl. Treuhandexperte, Partner, BDO AG, Liestal, Tel: , Bruno Purtschert, dipl. Wirtschaftsprüfer, Partner, BDO AG, Luzern, Tel: , Lukas Kretz, dipl. Steuerexperte, BDO AG, Aarau, Tel: ,

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