Abteilung Umwelt und Verkehr Dipl. Ing. Horst Braun / AUSWIRKUNGEN DER STROMPREISLIBERALISIERUNG IN TIROL

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1 Abteilung Umwelt und Verkehr Dipl. Ing. Horst Braun / Revidierte Fassung der Darstellung vom Einrechnung der nunmehr vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verordneten Förderbeiträge für Kleinwasserkraftanlagen (0,005 Cent/kWh), für Ökoanlagen (0,134 Cent/kWh) und einem KWK- Zuschlag von 0,15 Cent/kWh. Der Anteil des Lieferantenbeitrages (4,5 Cent/kWh) in der Höhe von 0,2028 Cent/kWh wurde in der Betrachtung zu den Zuschlägen gerechnet, er ist jedoch prinzipiell ein Teil des Preises der Energielieferung. AUSWIRKUNGEN DER STROMPREISLIBERALISIERUNG IN TIROL Im Sommer des heurigen Jahres führte das Energieinstitut an der Johannes Keppler Universität Linz eine Befragung zum Thema Energiemarktliberalisierung bei Unternehmungen und Haushalten durch. Dabei konnte festgestellt werden, dass die mittlere Strompreisreduktion bei allen befragten Unternehmen bei 21,2 % lag. Für die Haushalte war keine Strompreisveränderung wahrnehmbar. Hinsichtlich der Unternehmungen gibt es für Tirol keine vorliegenden Daten, die Strompreisentwicklung bei den Haushalten kann jedoch aufgrund der veröffentlichten Tarife abgeschätzt werden. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Strompreise der TIWAG und der Energie- West, also für fast alle Tiroler Stromversorger mit Ausnahme der Innsbrucker Kommunalbetriebe. Berechnet wurde der Jahresverbrauch eines Haushaltes im Umfang von kwh. Es wurden sechs Vergleichszeitpunkte herangezogen die jeweils so gewählt sind, dass entsprechende Veränderungen bei Steuern (Elektrizitätsabgabe) und Zuschlägen zu den Netzgebühren mit erfasst werden konnten (Mai 2000, April 2001, Oktober 2001, Dezember 2001, Oktober 2002, Jänner 2002). Betrachtet man den Gesamtaufwand des Haushaltes, so zeigt sich: o Verglichen mit Mai 2000 fand im April 2001 eine Erhöhung des Jahresaufwandes deshalb statt, da im Juni 2000 die Elektrizitätsabgabe verdoppelt wurde. o Mit Beginn der Marktöffnung im Oktober 2001 sanken die Strompreise deutlich, sodass sich auch der Gesamtaufwand des Haushaltes wieder verringerte. o Eine leichte Anhebung des Gesamtaufwandes mit war darin begründet, dass per Landesverordnung ein Zuschlag zu den Netzgebühren (Ökozuschlag) zur Förderung der erneuerbaren Energieträger eingeführt wurde. o Mit verringerte sich der Gesamtaufwand leicht, da durch die E-Control GmbH eine marginale Senkung der Netzgebühren für Tirol verordnet wurde. o Ab wird sich der Gesamtaufwand wieder stärker erhöhen und etwa den selben Stand wie zum erreichen. Dafür gibt es zwei Gründe. Einerseits eine Erhöhung der Energiepreise seitens der Versorgungsunternehmen, da auch die Energiepreise auf den Handelsmärkten im Steigen begriffen sind. Zum anderen und dies ist der bedeutendere Faktor, tritt mit das Ökostromgesetz in Kraft und damit österreichweit einheitliche Zuschläge zu den Netzgebühren zur Förderung der Erzeugung aus erneuerbaren Energieträgern. Diese Zuschläge sind mittlererweile verordnet worden. Zudem über- E:\ENERGIE\AUSWIRKUNG STROMPREISLIBERALISIERUNG-REV1.DOC Seite 1

2 wälzen die Elektrizitätsversorger die Kosten für ihren Beitrag zur Ökostromförderung zur Gänze auf den Stromkunden. Damit wird der Preis für die Stromlieferung mit 0,2028 Cent/kWh belastet. In dieser Betrachtung wurden diese Mehrkosten des Konsumenten zu den Zuschlägen und Steuern gezählt, da sie darin ihre Verursachung haben, obwohl der Beitrag prinzipiell ein Teil des Preises für die Stromlieferung ist. Nach dieser ersten Darstellung der Gesamtbelastung des Haushaltes und seiner Veränderungen zu den unterschiedlichen Zeitpunkten soll im Folgenden dargestellt werden, wie sich die Anteile der Jahreskosten veränderten, nämlich der Anteil für Lieferungen und Leistungen des versorgenden Elektrizitätsunternehmens und der Anteil der als Steuern an den Finanzminister und als Zuschlag zur Förderung der Ökostromerzeugung abzuführen ist. Vergleicht man den Tarif vom Mai 2000 mit April 2001, so zeigt sich, dass sich bei gleichbleibenden Strompreisen die Steuern um 30,4 % erhöhten, sodass die Jahresrechnung des Haushaltes um 6,7 % anstieg. Nimmt man die Preise zu Beginn der Strompreisliberalisierung mit , so zeigt sich, dass die Strompreise selbst, also der Preis für die Energie und das Netz, um 13 % gefallen sind, die Zuschläge und Steuern aber um ca. 22 % höher lagen als im Mai Dies bedeutet, dass unser Haushalt aufgrund der gesunkenen Strompreise durch die Liberalisierung 49 pro Jahr weniger an das versorgende Unternehmen zu zahlen hatte, gleichzeitig aber 23 pro Jahr mehr an Abgaben und Steuern zu entrichten hatte. Damit wurden 50 % des Liberalisierungsgewinnes (sinkende Strompreise durch vermehrten Wettbewerb) über eine Steuererhöhung (Elektrizitätsabgabe) abgeschöpft. Die Preisänderungen aufgrund des Ökozuschlages (Landesverordnung zur Finanzierung der Erzeugung aus erneuerbaren Energieträgern) ab und durch die Senkung der Netznutzungsentgelte mit sind nur geringfügig und werden in dieser Betrachtung übersprungen. Ab dem wird ein neuerlicher und nicht unbeträchtlicher Druck auf die Strompreise zu erwarten sein. Wie schon angeführt ist dies durch eine Verteuerung der Großhandelspreise bedingt, sodass für das Jahr 2003 eine Anhebung der Preise für die Energielieferung angenommen werden kann. Ein wesentlich größerer Druck auf den Strompreis insgesamt und damit auf die Jahreskosten des Haushaltes ergeben sich durch Zuschläge auf die gelieferte Energie und die Netznutzungskosten durch die Zuschlagsverordnung aufgrund des Ökostromgesetzes. Die Förderung der erneuerbaren Energieträger und die Finanzierung des Gesamtsystems zur Abrechnung und zum Handling der Geldflüsse aufgrund des Ökostromgesetzes werden dem Konsumenten einen nicht unbeträchtlichen Beitrag abverlangen. Gegenüber dem Jahre 2002 wird der Jahresaufwand unseres Haushalts für die Lieferung und Leistungen des Elektrizitätsversorgungsunternehmens (ohne Steuern und Zuschläge) um ca. 2 % höher sein. Verglichen mit dem Aufwand des Jahres 2000 ist dieser Jahresaufwand jedoch noch immer um 12 % niedriger. Die Zuschläge und Steuern werden vergleichsweise stärker steigen. Im Vergleich zum Jahre 2002 liegen die Zuschläge und Steuern für unseren Haushalt um fast 15 % höher. Gegenüber dem Jahre 2000 sogar um 41 % höher. Interessant ist hierbei auch die Betrachtung der absoluten Zahlen. Blendet man die Steuern und Zuschläge aus, dann wird im Jahre 2003 der Haushalt dem Elektrizitätsversorgungsunter- Auswirkung Strompreisliberalisierung revision 1 Seite 2

3 nehmen um fast 7 mehr bezahlen als Verglichen mit dem Aufwand des Jahres 2000 zahlt der Haushalt im Jahre 2003 jedoch um 47,50 weniger an das Elektrizitätsunternehmen. Ganz anders jedoch bei den Zuschlägen und Steuern. Im Jahre 2003 wird der Haushalt um 19,50 mehr an Zuschlägen und Steuern zu leisten haben als im Jahre 2002 und sogar um 44,30 mehr als im Jahre Dieser Vergleich kann auch anders ausgedrückt werden. Nachdem der gesamte Jahresaufwand im Jahre 2003 wieder fast die selbe Höhe erreichen wird wie im Jahre 2000, so zahlt der Haushalt im Jahre 2003 dem Elektrizitätsunternehmen um 47,50 weniger, dafür bezahlt er aber um 44,30 mehr an Zuschlägen und Steuern. Die Strompreisliberalisierung hat damit für die Haushalte nichts gebracht. Für den Haushalt bleibt der Jahresaufwand 2003 derselbe wie vor der Liberalisierung. Er ist damit kein Liberalisierungsgewinner, man könnte auch sagen: Außer Spesen nichts gewesen. Nachdem die Elektrizitätsunternehmen nach der Liberalisierung für ihre Stromlieferung tatsächlich weniger bekommen, der Haushalt aber gleichviel bezahlt, fand eine Umverteilung zugunsten des Steuer- und Förderungstopfes statt. Vom sogenannten Bartenstein-Tausender, in Euro ausgedrückt der Bartenstein-Siebziger, ist weit und breit nichts zu bemerken. Was allerdings zu bemerken ist, dass die vorbildliche und schnelle Öffnung des österreichischen Strommarktes einen hohen Aufwand verursacht, der von den Verbrauchern und den Versorgungsunternehmen zu bezahlen ist. Ein Argument für die Liberalisierung war der zu erwartende sinkende Strompreis. Dieser hat sich aber in der Jahresrechnung der Haushalte nicht niedergeschlagen, weil Zuschläge und Steuern entscheidend angestiegen sind. Gründe dafür sind die Verdoppelung der Elektrizitätsabgabe im Juni 2000 und die Zuschläge zur Finanzierung der Förderung der erneuerbaren Energieträger in Österreich. Während in der Bundesrepublik Deutschland durch die Einführung einer Ökosteuer der Verbrauch aller Energieträger je nach Schadstoffgehalt belastet wird, erfolgt in Österreich eine einseitige Belastung der Strombezieher. Von den gesamten Jahreskosten von 484,52 im Jahre 2003 wird der Haushalt - mit einem Verbrauch von 3500 kwh pro Jahr - 31 % (151 ) an Steuern und Zuschlägen an die öffentliche Hand zu bezahlen haben. Auswirkung Strompreisliberalisierung revision 1 Seite 3

4 Preisvergleich TIWAG (Tirol) Jahresverbrauch 3500 kwh Einfachtarif vor Verdoppelung der Elektrizitätsabgabe mit Juni 2000 Basistarif ab Erste Senkung der Strompreise in Erwartung der Liberalisierung FairPlus ab Beginn der Liberalisierung FairPlus ab Ökozuschlag nach Landesverordnung FairPlus ab Senkung der Systemnutzungstarife FairPlus ab Erhöhung Grundpreis; Ökozuschlag gesamt mit 0,289 Cent plus 0,2028 Cent (0,4778 Cent) angenommen Einfachtarif Basistarif FairPlus Privat FairPlus Privat FairPlus Privat FairPlus Privat Arbeitspreis 381,02 381,02 322,73 320,63 317,53 318,51 Grundpreis 0,00 0,00 9,01 9,01 9,01 15,00 Zuschläge 0,00 0,00 0,56 2,66 2,66 17,77 Steuern 106,73 139,20 129,46 129,46 128,84 133,25 Summe 487,76 520,23 461,76 461,76 458,04 484,53 Energie 174,74 174,74 125,46 123,36 123,36 130,32 Netz 1) 206,28 206,28 206,28 206,28 203,19 203,19 Energie und Netz 381,02 381,02 331,74 329,64 326,54 333,51 Zuschläge und Steuen 106,73 139,20 130,02 132,12 131,50 151,02 Anteile Arbeitspreis 78,1% 73,2% 69,9% 69,4% 69,3% 65,7% Grundpreis 0,0% 0,0% 2,0% 2,0% 2,0% 3,1% Zuschläge 0,0% 0,0% 0,1% 0,6% 0,6% 3,7% Steuern 21,9% 26,8% 28,0% 28,0% 28,1% 27,5% Summe 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% Energie 35,8% 33,6% 27,2% 26,7% 26,9% 26,9% Netz 42,3% 39,7% 44,7% 44,7% 44,4% 41,9% Energie und Netz 78,1% 73,2% 71,8% 71,4% 71,3% 68,8% Zuschläge und Steuen 21,9% 26,8% 28,2% 28,6% 28,7% 31,2% Veränderung zur Vorperiode Energie und Netz 0,0% -12,9% -0,6% -0,9% 2,1% -12,47% Zuschläge und Steuen 30,4% -6,6% 1,6% -0,5% 14,9% 41,50% Summe 6,7% -11,2% 0,0% -0,8% 5,8% -0,66% 1) Netzkosten fiktiv, gleich wie ab Variante: Auswirkung der 4,5 c/kwh (0,2028 c/kwh) wurde zu den Zuschlägen gerechnet TIWAG-Jahreskosten-Variante.xls

5 Strompreisentwicklung TIWAG Variante: Auswirkung der 4,5 c/kwh wurde zu den Zuschlägen gerechnet 500 Verdoppelung der Elektrizitätsabgabe Beginn der Liberalisierung Ökostromgesetz 400 EUR pro Jahr Zuschläge und Steuen 106,73 139,20 130,02 132,12 131,50 151,02 Energie und Netz 381,02 381,02 331,74 329,64 326,54 333,51

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