Tarif- und Gebührenvorschriften des Elektrizitätswerkes Fällanden EWF Anhang zum Reglement Ausgabe Januar Version 1.0

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1 Tarif- und Gebührenvorschriften des Elektrizitätswerkes Fällanden EWF Anhang zum Reglement Ausgabe Januar 2016 Version 1.0

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3 A ANSCHLUSSGEBÜHREN SEITEN Niederspannungsanschlüsse 5 Hochspannungsanschlüsse 5 Beitrag für elektrische Heizanlagen 5 Inkrafttreten 5 B NETZNUTZUNG, ENERIGEPREISE UND ABGABEN EW FÄLLANDEN 6 Strommarktöffnung 6 Begriffserklärung 6 Tarifzeiten 7 Allgemeine Bestimmungen 7 1. Haushalt 8 Abgaben 8 Netznutzungen < 100 MWh/Jahr 8 Energie 8 Bestimmungen 8/9 2. Kleingewerbe < 100 MWh/Jahr 10 Abgaben 10 Netznutzungen < 100 MWh/Jahr 10 Energie 10 Bestimmungen 10/11 3. Temporäre Anschlüsse 12 Abgaben 12 Netznutzungen < 100 MWh/Jahr 12 Energie 12 Bestimmungen 12/13 4. NS Kunden < 100 MWH/Jahr 14 Abgaben 14 Netznutzungen < 100 MWh/Jahr 14 Energie 14 Bestimmungen 14/15 3

4 5. NS Kunden > 100 MWH/Jahr 16 Abgaben 16 Netznutzung 16 Energie 16 Blindenergie 17 Bestimmungen MS Netznutzung / 16 KV 18 Abgaben 18 Netznutzung 18 Energie 18 Blindenergie 19 Bestimmungen 19 Energielieferungsvertrag Öffentliche Beleuchtung 20 Abgaben 20 Netznutzung < 100 MWh 20 Energie Erneuerbare Energie aus Photovoltaikanlagen (PV) bis 10kWp 21 Preise 21 Bestimmungen 21/22 9. Vergütungsansätze für nicht erneuerbare Energie RNS 23 Preise 23 Bestimmungen 23 C D E PAUSCHALABKOMMEN 24 ZWISCHENABLESUNG / STROMABSTELLUNGEN 24 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 25 4

5 A. ANSCHLUSSGEBÜHREN zuzüglich 8 % Mehrwertsteuer gültig ab 1. Oktober 2004 Beitrag für Netzausbau gemäss EW-Reglement Art gemäss Schmelzeinsatz Hausanschluss-Sicherung 25 A Fr. 1' A Fr. 6' A Fr. 1' A Fr. 7' A Fr. 2' A Fr. 8' A Fr. 2' A Fr. 9' A Fr. 3' A Fr. 10' A Fr. 3' A Fr. 12' A Fr. 4' A Fr. 14' A Fr. 5'280. Die Selektivität zwischen der Anschluss-Sicherung und den nachgeschalteten Gruppen bzw. Verbrauchersicherung muss gewährleistet sein. Niederspannungsanschlüsse Hochspannungsanschlüsse Beiträge für elektrische Heizanlagen gemäss Trafoleistungen Trafoleistungen Anschlussgebühr 630 kva Fr. 17' kva Fr. 20' kva Fr. 22' kva Fr. 25' kva Fr. 28' kva Fr. 30' kva Fr. 32' kva Fr. 33'000. Bei Neu- und Umbauten sind nebst den ordentlichen Anschlussgebühren gemäss Nieder- und Hochspannungsanschlüsse nachfolgende Gebühren zu entrichten: erste 3 kw Anschlusswert alle weiteren kw Anschlusswerte kein Beitrag Fr /kw Inkrafttreten Vom Gemeinderat am 31. August 2004 genehmigt. 5

6 B. NETZNUTZUNG, ENERGIEPREISE UND ABGABEN EW FÄLLANDEN Strommarktöffnung Begriffserklärung Der Strommarkt in der Schweiz öffnete sich per 1. Januar Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100'000 Kilowattstunden (kwh) konnten ihren Energielieferanten erstmals per 1. Januar 2009 frei wählen. Privatkunden und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von weniger als 100'000 Kilowattstunden (kwh) können gemäss dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) frühestens ab 1. Januar 2018 ihren Stromlieferanten frei wählen. Ein Unternehmen mit einem Jahresverbrauch vom mehr als kwh kann mit einer Frist von 3 Monaten jeweils per 31. Dezember die Energielieferung beim EW Fällanden kündigen. - SDL (Systemdienstleistungen) für Reservehaltung und Betrieb der Nationalen Netzgesellschaft swissgrid. - KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung) Nationale Förderung von erneuerbaren Energien, inkl. Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und Fische. - Konzessionsabgaben an die Politische Gemeinde. Die Abgaben SDL und KEV passen sich automatisch der Preisfestsetzung von swissgrid und dem Bundesamt für Energie an. Beim ewf-basicstrom handelt es sich um Strom, welcher zu 100% aus erneuerbaren Energien (100% Wasserkraft aus der Schweiz) besteht. Der ewf-ökostrom besteht aus Solarstrom ab dem Dach der Zwickyfabrik sowie weiteren Solarstromanlagen in der Gemeinde und aus dem Trinkwasserkraftwerk Grundhilti der Wasserversorgung Fällanden. Als Standardprodukt erhalten die Kundinnen und Kunden den ewf-basicstrom. Tarifzeiten Hochtarif (HT) Montag bis Freitag 7.00 bis Uhr Samstag 7.00 bis Uhr Niedertarif (NT) übrige Zeit 6

7 Allgemeine Bestimmungen Preise Messdienstleistungen Ist aufgrund der Bezugsverhältnisse eine Änderung der Messung notwendig, so gehen die Kosten der Umbauarbeiten, exklusive Zähler, zulasten des Kunden. Muss Aufgrund der Marktöffnung ein Lastgangzähler installiert werden, so geht die Differenz vom Lastgangzähler zum Standardzähler zulasten des Kunden. Wünscht der Kunde direkten Zugriff auf die Zählerdaten via EDM wird diese Dienstleistung dem Kunden verrechnet. Der Preis wird durch das Elektrizitätswerk Fällanden festgelegt. Im Übrigen bleiben die Allgemeinen Bedingungen des Elektrizitätswerkes Fällanden gültig. Messkosten Fr / Monat Übermittlungskosten Fr / Monat Lastprofilauslesung Einrichten pauschal Fr Einmaliges Auslesen, Aufbereitung und Versand eines Lastprofils für 1 Jahr, pauschal Fr

8 1. Haushalt gültig ab 1. Januar 2016 Der gesamte Strompreis setzt sich aus den Abgaben, Netznutzung und dem Energiepreis zusammen. Die Preise gelten exklusive Mehrwertsteuer. Abgaben Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) Grundpreis Rp./kWh Rp./kWh Fr./Mt SDL KEV Politische Gemeinde Netznutzung < 100 MWh Energie Standard Sie erhalten als Standardprodukt ewf-basicstrom, welches zu 100% aus erneuerbaren Energien besteht. Fällander Ökostrom Auswahl der Stromprodukte - so geht's: Bestimmungen Sie können ewf-basicstrom mit einer beliebigen Menge ewf-ökostrom kombinieren. Haben Sie Fragen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren: Telefon , werke@faellanden.ch 1. Nach dem Tarif kann im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen elektrische Energie in Niederspannung bezogen werden: a) Haushaltungen b) allgemeine Räume in Wohnbauten 2. Boiler, elektrische Heizungen, Wärmepumpenheizungen und Waschmaschinen unterliegen den speziellen Freigabezeiten des EWF 3. Gibt das EWF einem Kunden Energie an mehr als einer Stelle ab, wird jede Messstelle einzeln tarifgemäss abgerechnet. 4. Der Kunde haftet für die Bezahlung der verbrauchten Energie und allfälliger Gebühren bis zur Ablesung am Ende des Bezugsverhältnisses. 8

9 5. Für den Energieverbrauch und die Gebühren von leerstehenden Mieträumen und unbenützten Anlagen ist der Vermieter dem EWF gegenüber haftbar. 6. Vorbehalten bleiben in allen Fällen: a) die Bestimmungen des Reglementes über die Abgabe von elektrischer Energie des EWF; b) die Werkvorschriften und die Weisungen des EWF sowie die technischen Normen des SEV Electrosuisse, denen die Anschlussobjekte entsprechen müssen; c) für Neuanschlüsse die Festsetzung des zulässigen Höchstwertes der Belastung nach Massgabe der Leistungsfähigkeit des Netzes. 9

10 2. Kleingewerbe < 100 MWh/Jahr gültig ab 1. Januar 2016 Der gesamte Strompreis setzt sich aus den Abgaben, Netznutzung und dem Energiepreis zusammen. Die Preise gelten exklusive Mehrwertsteuer. Abgaben Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) Grundpreis Rp./kWh Rp./kWh Fr./Mt SDL KEV Politische Gemeinde Netznutzung < 100 MWh Energie Standard Sie erhalten als Standardprodukt ewf-basicstrom, welches zu 100% aus erneuerbaren Energien besteht. Fällander Ökostrom Ökologischer Mehrwert durch Kombinationsmöglichkeiten - so geht's: Bestimmungen Sie können ewf-basicstrom mit einer beliebigen Menge ewf-ökostrom kombinieren. Haben Sie Fragen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren: Telefon , werke@faellanden.ch 1. Nach Kleingewerbetarif kann im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen elektrische Energie in Niederspannung für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe aller Branchen über den definierten Energiebezug bezogen werden. 2. Boiler, elektrische Heizungen, Wärmepumpenheizungen und Waschmaschinen unterliegen den speziellen Freigabezeiten des EWF. 3. Gibt das EWF dem Kunden Energie an mehr als einer Stelle ab, wird jede Messstelle einzeln tarifgemäss abgerechnet. 4. Der Kunde haftet für die Bezahlung der verbrauchten Energie und allfälliger Gebühren bis zur Ablesung am Ende des Bezugsverhältnisses. 10

11 5. Für den Energieverbrauch und die Gebühren von leerstehenden Mieträumen und unbenützten Anlagen ist der Vermieter dem EWF gegenüber haftbar. 6. Vorbehalten bleiben in allen Fällen: a) die Bestimmungen des Reglementes über die Abgabe von elektrischer Energie des EWF; b) die Werkvorschriften und die Weisungen des EWF sowie die technischen Normen des SEV Electrosuisse, denen die Anschlussobjekte entsprechen müssen; c) für Neuanschlüsse die Festsetzung des zulässigen Höchstwertes der Belastung nach Massgabe der Leistungsfähigkeit des Netzes. 11

12 3. Temporäre Anschlüsse für vorübergehende Anschlüsse gültig ab 1. Januar 2016 Der gesamte Strompreis setzt sich aus den Abgaben, Netznutzung und dem Energiepreis zusammen. Die Preise gelten exklusive Mehrwertsteuer. Abgaben Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) Grundpreis Rp./kWh Rp./kWh Fr./Mt SDL KEV Politische Gemeinde Netznutzung < 100 MWh Energie Standard Sie erhalten als Standardprodukt ewf-basicstrom, welches zu 100% aus erneuerbaren Energien besteht. Fällander Ökostrom Ökologischer Mehrwert durch Kombinationsmöglichkeiten - so geht's: Bestimmungen Sie können ewf-basicstrom mit einer beliebigen Menge ewf-ökostrom kombinieren. Haben Sie Fragen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren: Telefon , werke@faellanden.ch 1. Nach dem Tarif Temporäre Anschlüsse können Energiebezüge für Baumaschinen, Baubaracken, Karussells, Schaubuden, Festhütten und dergleichen abgerechnet werden. 2. Die Schausteller bzw. die Veranstalter des Anlasses haben ihren Energiebedarf rechtzeitig beim EWF anzumelden. Die Abrechnung erfolgt sofort nach Schluss des Energiebezuges. 3. Die Ergebnisse eventuell vorhandener Zähler, die den Schaustellern gehören, werden vom EWF anerkannt. Das EWF behält sich hingegen die Kontrolle dieser Fremdzähler jederzeit vor. 4. Muss das EWF einem Kunden den Strom an mehr als einer Stelle abgeben, 12

13 wird für jede Messstelle einzeln tarifgemäss abgerechnet. 5. Der Kunde ist verpflichtet, die Grösse der Motoren so zu wählen, dass das EWF nicht unverhältnismässig viel Blindenergie liefern muss. Für eine allfällig vermehrte Inanspruchnahme der Transformatoren und Leitungen durch Blindstrom werden angemessene Zuschläge zum Verbrauchspreis erhoben. 6. Vorbehalten bleiben in allen Fällen: a) die Bestimmungen des Reglementes über die Abgabe von elektrischer Energie des EWF; b) die Werkvorschriften und die Weisungen des EWF sowie die Normen des SEV Electrosuisse, denen die Anschlussobjekte entsprechen müssen; c) für Neuanschlüsse die Festsetzung des zulässigen Höchstwertes der Belastung nach Massgabe der Leistungsfähigkeit des Netzes. 7. In besonderen Fällen, ohne Präjudiz, kann der Gewerbestrom temporär (Baustrom) auch über die Zeitspanne von drei Jahren hinaus bewilligt werden. 13

14 4. NS Kunden < 100 MWh/Jahr für Gewerbekunden mit einem Energiebezug bis kwh pro Jahr gültig ab 1. Januar 2016 Der gesamte Strompreis setzt sich aus den Abgaben, Netznutzung und dem Energiepreis zusammen. Die Preise gelten exklusive Mehrwertsteuer. Abgaben Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) Grundpreis Rp./kWh Rp./kWh Fr./Mt SDL KEV Politische Gemeinde Netznutzung < 100 MWh Energie Standard Sie erhalten als Standardprodukt ewf-basicstrom, welches zu 100% aus erneuerbaren Energien besteht. Fällander Ökostrom Ökologischer Mehrwert durch Kombinationsmöglichkeiten - so geht's: Bestimmungen Sie können ewf-basicstrom mit einer beliebigen Menge ewf-ökostrom kombinieren. Haben Sie Fragen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren: Telefon , werke@faellanden.ch 1. Für Niederspannungskunden < 100 MWh / Jahr kann im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen Energie in Niederspannung für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe aller Branchen bezogen werden. Der Kunde kann die Energie für beliebige Zwecke, nicht aber für den Wiederverkauf verwenden. 2. Gibt das EWF dem Kunden Energie an mehr als einer Stelle ab und besteht kein spezieller Vertrag, wird für jede Messstelle einzeln preisgemäss abgerechnet. 3. Der Kunde haftet für die Bezahlung der verbrauchten Energie und allfälliger Gebühren bis zur Ablesung am Ende des Bezugsverhältnisses. 14

15 4. Für den Energieverbrauch und die Gebühren von leerstehenden Mieträumen und unbenützten Anlagen ist der Vermieter dem EWF gegenüber haftbar. 5. Vorbehalten bleiben in allen Fällen: a) die Bestimmungen des Reglementes über die Abgabe von elektrischer Energie des EWF; b) die Werkvorschriften und die Weisungen des EWF sowie die technischen Normen des SEV Electrosuisse, denen die Anschlussobjekte entsprechen müssen; c) für Neuanschlüsse die Festsetzung des zulässigen Höchstwertes der Belastung nach Massgabe der Leistungsfähigkeit des Netzes. 15

16 5. NS Kunden > 100 MWh/Jahr für Gewerbekunden mit einem Energiebezug ab kwh pro Jahr gültig ab 1. Januar 2016 Der gesamte Strompreis setzt sich aus den Abgaben, Netznutzung und dem Energiepreis zusammen. Die Preise gelten exklusive Mehrwertsteuer. Abgaben Hochtarif (HT) Rp./kWh Niedertarif (NT) Rp./kWh SDL KEV Politische Gemeinde Leistung kw Fr./kW/Monatsleistung Grundpreis Fr./Mt Netznutzung NS > 2500 BD* NS < 2500 BD* Blindenergie Rp./kVArh * HT + NT in kwh/leistung in kw = Benutzungsdauer in Std. Energie Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) Winter Sommer Winter Sommer Rp./kWh Rp./kWh Rp./kWh Rp./kWh Standard > 2000 MWh/a > 250 MWh/a > 100 MWh/a Sie erhalten als Standardprodukt ewf-basicstrom, welches zu 100% aus erneuerbaren Energien besteht. Fällander Ökostrom Ökologischer Mehrwert durch Kombinationsmöglichkeiten - so geht's: > 2000 MWh/a > 250 MWh/a > 100 MWh/a Sie können ewf-basicstrom mit einer beliebigen Menge ewf-ökostrom kombinieren. Haben Sie Fragen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren: Telefon , werke@faellanden.ch 16

17 Blindenergie Bestimmungen Bei Unterschreitung des Sollwertes (Leistungsfaktor cos phi) ist für jede mehrbezogene Blind-kilovarstunde (kvarh) 10 Rp. zu bezahlen. Sollwert: Leistungsfaktor cos phi = Die Blindenergie wird nur während der Hochtarifzeit berücksichtigt. 1. Für Niederspannungskunden > 100 MW / Jahr kann im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen Energie in Niederspannung für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe aller Branchen bezogen werden. Der Kunde kann die Energie für beliebige Zwecke, nicht aber für den Wiederverkauf verwenden. 2. Gibt das EWF dem Kunden Energie an mehr als einer Stelle ab und besteht kein spezieller Vertrag, wird für jede Messstelle einzeln tarifgemäss abgerechnet. 3. Der Kunde haftet für die Bezahlung der verbrauchten Energie und allfälliger Gebühren bis zur Ablesung am Ende des Bezugsverhältnisses. 4. Für den Energieverbrauch und die Gebühren von leerstehenden Mieträumen und unbenützten Anlagen ist der Vermieter dem EWF gegenüber haftbar. 5. Vorbehalten bleiben in allen Fällen: a) die Bestimmungen des Reglementes über die Abgabe von elektrischer Energie des EWF; b) die Werkvorschriften und die Weisungen des EWF sowie die technischen Normen des SEV Electrosuisse, denen die Anschlussobjekte entsprechen müssen; c) für Neuanschlüsse die Festsetzung des zulässigen Höchstwertes der Belastung nach Massgabe der Leistungsfähigkeit des Netzes. 17

18 6. MS Kunden / 16 kv für Kunden mit eigener Transformatorenstation gültig ab 1. Januar 2016 Der gesamte Strompreis setzt sich aus den Abgaben, Netznutzung, und dem Energiepreis zusammen. Die Preise gelten exklusive Mehrwertsteuer. Abgaben Hochtarif (HT) Rp./kWh Niedertarif (NT) Rp./kWh SDL KEV Politische Gemeinde Leistung kw Fr./kW/Monatsleistung Grundpreis Fr./Mt Netznutzung MS > 2500 BD* MS < 2500 BD* Blindenergie Rp./kVArh * HT + NT in kwh/leistung in kw = Benutzungsdauer in Std. Energie Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) Winter Sommer Winter Sommer Rp./kWh Rp./kWh Rp./kWh Rp./kWh Standard > 2000 MWh/a > 250 MWh/a > 100 MWh/a Sie erhalten als Standardprodukt ewf-basicstrom, welches zu 100% aus erneuerbaren Energien besteht. Fällander Ökostrom Ökologischer Mehrwert durch Kombinationsmöglichkeiten - so geht's: > 2000 MWh/a > 250 MWh/a > 100 MWh/a Sie können ewf-basicstrom mit einer beliebigen Menge ewf-ökostrom kombinieren. Haben Sie Fragen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren: Telefon , werke@faellanden.ch 18

19 Blindenergie Bestimmungen Bei Unterschreitung des Sollwertes (Leistungsfaktor cos phi) ist für jede mehrbezogene Blind-kilovarstunde (kvarh) 10 Rp. zu bezahlen. Sollwert: Leistungsfaktor cos phi = Die Blindenergie wird nur während der Hochtarifzeit berücksichtigt. 1. Für Mittelspannungskunden > 100 MWh/Jahr kann im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen Energie in Mittelspannung (16 kv) für Industrieund Dienstleistungsbetriebe aller Branchen bezogen werden. Der Kunde kann die Energie für beliebige Zwecke, nicht aber für den Wiederverkauf verwenden. 2. Gibt das EWF dem Kunden Energie an mehr als einer Stelle ab und besteht kein spezieller Vertrag, wird für jede Messstelle einzeln tarifgemäss abgerechnet. 3. Erfolgt die Messung auf der Niederspannungsseite, so werden die Transformationsverluste hinzugerechnet (je 2 % für Leistung und Arbeit). Für die Ermittlung der Blindenergie gilt der Sollwert: Leistungsfaktor cos phi = Vorbehalten bleiben in allen Fällen: a) die Bestimmungen des Reglementes über die Abgabe von elektrischer Energie des EWF; b) die Werkvorschriften und die Weisungen des EWF sowie die technischen Normen des SEV Electrosuisse, denen die Anschlussobjekte entsprechen müssen; c) für Neuanschlüsse die Festsetzung des zulässigen Höchstwertes der Belastung nach Massgabe der Leistungsfähigkeit des Netzes. Energielieferungsvertrag Über die Energieabgabe ist ein Vertrag abzuschliessen. 19

20 7. Öffentliche Beleuchtung gültig ab 1. Januar Erstellung, Betrieb und Unterhalt von öffentlichen Beleuchtungsanlagen und Plätzen gehen gemäss Art. 8 des Reglementes über die Abgabe von elektrischer Energie zulasten der Politischen Gemeinde. 2. Der Beleuchtungstarif gilt auch für private Wegbeleuchtungen und Zentralgaragen, sofern keine Motoren installiert sind. Der gesamte Strompreis setzt sich aus den Abgaben, Netznutzung, und dem Energiepreis zusammen. Die Preise gelten exklusive Mehrwertsteuer. Abgaben Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) Grundpreis Rp./kWh Rp./kWh Fr./Mt SDL KEV Politische Gemeinde Netznutzung < 100 MWh Energie Standard Fällander Ökostrom

21 8. Erneuerbare Energie aus Photovoltaikanlagen (PV) bis 30 kwp gültig ab 1. Januar 2016 Für die Einspeisung von Überschussenergie aus PV Anlagen bis 30 kwp, die mit einer Einmalvergütung gefördert wurden und nicht im Pool der «Kostendeckenden Einspeisevergütung» (KEV) sind und deren Mehrwert nicht anderweitig vermarktet wird, bezahlt das EW Fällanden pro kwh im Hoch- und Niedertarif 18 Rappen inkl. Mehrwert. Unter der Überschussenergie wird nur die nicht vom Anlagenbesitzer selber verbrauchte Energie verstanden (Verbrauch und Produktion zum gleichen Zeitpunkt). Preise In den Wintermonaten Oktober bis März In den Sommermonaten April bis September Hochtarif (HT) 18.0 Rp/kWh 18.0 Rp/kWh Niedertarif (NT) 18.0 Rp/kWh 18.0 Rp/kWh Für die Einspeisung von Überschussenergie aus PV Anlagen bis 30 kwp, die mit einer Einmalvergütung gefördert wurden und nicht im Pool der «Kostendeckenden Einspeisevergütung» (KEV) sind und deren Mehrwert anderweitig vermarktet wird, bezahlt das EW Fällanden pro kwh im Hoch- und Niedertarif 5.3 Rappen. Unter der Überschussenergie wird nur die nicht vom Anlagenbesitzer selber verbrauchte Energie verstanden (Verbrauch und Produktion zum gleichen Zeitpunkt). Preise In den Wintermonaten Oktober bis März In den Sommermonaten April bis September Hochtarif (HT) 5.3 Rp/kWh 5.3 Rp/kWh Niedertarif (NT) 5.3 Rp/kWh 5.3 Rp/kWh -Einmalvergütungen -KEV Die Förderung von Photovoltaikanlagen erfolgt ausschliesslich über die swissgrid. Infos unter 21

22 9. Vergütungsansätze für nicht erneuerbare Energie RNS gültig ab 1. Oktober 2004 zuzüglich Mehrwertsteuer nur für bestehende Kunden vor Für die Einspeisung von elektrischer Energie in das Niederspannungsnetz des EWF, die von unabhängigen Produzenten durch die Nutzung von nicht erneuerbarer Energie gewonnen wurde (gemäss Art. 7 Abs. 1 und 2 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998). Preise Bestimmungen In den Wintermonaten Oktober bis März In den Sommermonaten April bis September Hochtarif (HT) 12.0 Rp/kWh 7.5 Rp/kWh Niedertarif (NT) 7.5 Rp/kWh 3.5 Rp/kWh Im Übrigen gelten die Bestimmungen des zwischen dem EWF und dem Eigenerzeuger abgeschlossenen Vertrages. 22

23 C PAUSCHALABKOMMEN gültig ab 1. Oktober 2004 zuzüglich 8,0 % Mehrwertsteuer Für ungemessene Bezüge wie Telefonkabinen, Lampen, Spiegelheizungen, Billettentwerter, Antennenanlagen etc. Die Festlegung erfolgt durch das EWF in Anlehnung an den jeweiligen Tarif des EWF gemäss besonderen Vereinbarungen. D ZWISCHENABLESUNG / STROMABSTELLUNGEN gültig ab 1. Januar 2016 Ausserterminliche Zwischenablesung Fr (zuzüglich 8,0 % MWST) Als ordentliche Ablesungen gelten folgende Termine: und Inkassogebühr bei Direkteinzug bei Kundinnen und Kunden Fr (inklusiv MWST) Stromabstellgebühr (Aus- und Einschalten zusammen) Fr (inklusiv MWST) 23

24 E SCHLUSSBESTIMMUNGEN Die Netznutzung, Energiepreise, Abgaben und Anschlussgebühren wurden vom Gemeinderat genehmigt. Anschlussgebühren mit GR Beschluss Nr. 256 vom 31. August 2004 Mit GR Beschluss Nr. 186 vom 9. Juli 2015: Haushalt Kleingewerbe < 100 MWh / Jahr Temporäre Anschlüsse NS Kunden < 100 MWh / Jahr NS Netznutzung > 100 MWh / Jahr MS Netznutzung / 16kV Öffentliche Beleuchtung Photovoltaikanlagen (PV) bis 10kWp Pauschalabkommen Zwischenablesungen Stromabstellungen 24

25 Gemeindeverwaltung Fällanden Schwerzenbachstrasse Fällanden Gemeindeweke Fällanden Schwerzenbachstrasse Fällanden Telefon Telefax Telefon Telefax

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