Versicherungen rund um die Immobilie
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- Angelika Koenig
- vor 8 Jahren
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1 Versicherungen rund um die Immobilie Referent Peter Höfner VDIV-INCON GmbH Versicherungsmakler Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin Brandenburg e.v
2 Welche Versicherungen benötigt eine WEG? - Gesetzliche Grundlage: WEG 21 Abs. 5, Nr. 3 - Feuerversicherung für das Gemeinschaftseigentum zum Neuwert - Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in angemessener Höhe Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
3 Welche Versicherungen rund um die Immobilie sind üblich? - Wohngebäudeversicherung (nach gleitendem Neuwert) - Feuer - Leitungswasser - Sturm/Hagel - Elementar - Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - Öltankhaftpflichtversicherung (falls vorhanden) - Glasversicherung Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
4 Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
5 Wohngebäudeversicherung Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) Wichtige Klauseln: - Überspannungsschäden unbegrenzt - Aufwendungen für durch Blitz umgestürzte Bäume mind Fahrzeuganprall / Absturz unbemannter Flugkörper unbegrenzt - Verpuffungsschäden unbegrenzt - Blindgängerschäden unbegrenzt - Rauch/Ruß/Überschallknall unbegrenzt - Verzicht auf Leistungskürzung bei fehlenden oder nicht funktionierenden Rauchmeldern Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
6 Wohngebäudeversicherung Leitungswasser (Rohrbruch, Frost, bestimmungswidriger Austritt) Wichtige Klauseln: - Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstückes mind Regenfallrohre innerhalb des Gebäudes unbegrenzt - Bruchschäden an Gasleitungen unbegrenzt - Medienverlust (Wasser, Gas) mind Beseitigung von Rohrverstopfungen mind Fußbodenheizung/Klima-Solar und Wärmepumpen unbegrenzt Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
7 Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
8 Wohngebäudeversicherung Sturm/Hagel (Windstärke 8 = 62 km/h) Wichtige Klauseln: - Beseitigung umgestürzter Bäume mind Elementar Wichtige Klauseln: - Selbstbehaltsregelung unbedingt mit Maximierung nach oben!!! - Mitversicherung von Rückstau - Prüfung Notwendigkeit einer Rückstauklappe - Ist Überschwemmung durch Witterungsniederschläge mitversichert? Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
9 Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
10 Wohngebäudeversicherung Elementar - Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes Hierunter fallen Schäden durch Überflutung des Grund und Bodens durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge und hierdurch hervorgerufenen Rückstau in wasserführenden Systemen. Nicht versichert sind Schäden durch Sturmflut und Grundwasser. - Erdbeben - Lawinen - Schneedruck - Vulkanausbruch - Erdfall/Erdrutsch Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
11 Wohngebäudeversicherung Feuer, LW, St/H Wichtige Klauseln: - Unterversicherungsverzicht!!! - Mietausfall für Wohn- und Gewerberäume 24 Monate - Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit unbegrenzt - Innere Unruhen 24 Monate - Hotelkosten 100 Tage je Weiteres Zubehör/Grundstücksbestandteile Briefkastenanlagen - Müllboxen - Einfriedungen / Gerätehäuser Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
12 Böswillige Beschädigung und Graffiti Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
13 Wohngebäudeversicherung Prämienpflichtige Zusatzbausteine: - Unbenannte Gefahren - Haustechnik - Mietnomadendeckung - Hausgeldausfallversicherung Sonderrisiken: - Photovoltaikversicherung - Maschinenbruchversicherung für BHKW Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
14 Wohngebäudeversicherung/Sicherheitsvorschriften Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt: Der Versicherungsnehmer hat a) alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten b) die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen c) nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile genügend häufig zu kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten d) in der kalten Jahreszeit alle Gebäude und Gebäudeteile zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren oder dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
15 Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Umfang des Versicherungsschutzes Sonderrisiken Deckungssummen Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
16 Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Umfang des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz umfasst Die Prüfung der Haftpflichtfrage Die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche Die Freistellungdes Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzforderungen Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
17 Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
18 Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Umfang des Versicherungsschutzes - Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sachoder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. - Mitversicherung von reinen Vermögensschäden Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
19 Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Umfang des Versicherungsschutzes Die Besonderheiten für Haus- und Grundbesitzer die gesetzliche Haftpflicht des Haus und/oder Grundstücksbesitzers als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer für das im Versicherungsschein beschriebene Gebäude oder Grundstück. Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten z.b. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
20 Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Umfang des Versicherungsschutzes Mitversicherte Nebenrisiken : Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von xxx Als früherer Besitzer aus 836 Abs.2 BGB Gesetzliche Haftpflicht der durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen Gesetzliche Haftpflicht des Insolvenzverwalters Besitz und Verwendung von motorgetriebenen Haus- und Gartengeräten Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
21 Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Umfang des Versicherungsschutzes Besonderheiten bei Gemeinschaften von Wohnungseigentümern Mitversichert gilt: Gesetzliche Haftpflicht der WEG aus dem gemeinschaftlichen Eigentum Persönliche gesetzliche Haftpflicht des Verwalters und der Wohnungseigentümer bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft (Beirat) Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen den Verwalter Ansprüche eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Gegenseitige Ansprüche von Wohnungseigentümern bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
22 Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Sonderrisiken Mitversichert gelten auch Schäden durch gewässerschädliche Stoffe (Öle, Farben etc.), allerdings nur in sehr begrenztem Maße (je Gebinde / Gesamt z.b. 50 L / 500 L) Diese Grenzen werden regelmäßig überschritten, wenn - Hydraulischer Aufzug vorhanden - Duplexparker vorhanden Bei Überschreitung erlischt für diese Anlagen der Versicherungsschutz ganz!!! Lösung: Erhöhung beantragen oder separate Umwelthaftpflichtversicherung Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
23 Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Sonderrisiken Betreiberhaftpflicht bei Photovoltaikanlagen Betreiberhaftpflicht bei BHKW Hier ist unbedingt mit dem Versicherer zu klären ob und in welchem Umfang diese Risiken mitversichert gelten. Mögliche Begrenzungen: - Größe der Anlage in qm - Größe der Anlage in kw/p Bei Überschreitung erlischt für diese Anlagen der Versicherungsschutz ganz!!! Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
24 Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Sonderrisiken WEG-angestelltes Personal - Hausmeister - Reinigungskraft - Hausbewohner Diese gelten automatisch mitversichert, allerdings nur bei Schäden gegenüber Dritten. Ausgeschlossen bleiben Schäden die der WEG verursacht werden -> Eigenschaden Lösung: separate BHV für WEG-angestelltes Personal Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
25 Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Deckungssummen Marktgerecht sind 5 Mio pauschal für Personen-und Sachschäden, für Vermögensschäden (Kosten ca. 5,- je WE) Für geringen Mehrbeitrag möglich : 10 / 15 Mio pauschal für Personen- Sachschäden und Vermögensschäden (Kosten ca. 5,50-6,00 je WE) Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
26 Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
27 Öltankhaftpflichtversicherung - Unterscheidung nach oberirdisch (auch Kellertank) und unterirdisch (Erdtanks) - Deckungssummen: Marktgerecht sind 5 Mio pauschal für Personen-Sach-und Vermögensschäden, (Kosten ca. 5,- je 1000 L) Für geringen Mehrbeitrag möglich : 10 / 15 Mio pauschal für Personen- Sachschäden und Vermögensschäden (Kosten ca. 6,00-7,00 je 1000 L) Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
28 Glasversicherung - Scheiben im Allgemeingebrauch - Scheiben im Treppenhaus, Haustür - Briefkastenüberdachungen - Windfänge - Dachkuppeln - Kosten ca. 5,00 je WE - Komplettverglasung - Kosten ca. 7,50 je WE Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
29 Verwaltungsbeiratsseminar des VDIV Berlin-Brandenburg e.v.
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