Finanzplatz Bosnien-Herzegowina AUSSENWIRTSCHAF T AUSTRIA. In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.

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1 Finanzplatz Bosnien-Herzegowina AUSSENWIRTSCHAF T AUSTRIA In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA.

2 Länderprofil Bosnien-Herzegowina Stand: März 2015 Finanzplatz Bosnien-Herzegowina Währung: Bosnische Mark (BAM) Bruttoinlandsprodukt und Budget f 2016f Reales BIP, in % p.a. 2,5 0,5 2,5 3,0 Nominelles BIP, in Mrd. EUR 13,4 13,6 14,2 14,9 BIP pro Kopf, zu Kaufkraftparitäten in EUR Industrieproduktion, in % p.a. 6,7 0,1 6,5 6,0 Konsolidierter Budgetsaldo, in % des BIP -2,2-3,8-2,5-2,0 Inflation und Beschäftigung Arbeitslosenrate, Jahresdurchschnitt in % 27,5 27,5 26,5 24,0 Durchschnittliche monatliche Bruttolöhne, in EUR Verbraucherpreise, Jahresdurchschnitt in % p.a. -0,1-0,9 1,5 2,5 Handels und Leistungsbilanz Güterexporte, in Mrd. EUR 4,3 4,4 4,7 5,1 Güterimporte, in Mrd. EUR 7,8 8,3 8,7 9,3 Leistungsbilanz, in Mrd. EUR -0,8-1,3-1,2-1,1 Leistungsbilanz, in % des BIP -6,0-9,6-8,5-7,4 Auslandsverschuldung, in % des BIP 62,5 66,4 63,6 58,3 Wechselkurs und Zinsen Lokalwährung/USD (Durchschnitt) 1,47 1,47 1,88 1,90 Lokalwährung/EUR (Durchschnitt) 1,96 1,96 1,96 1,96 3m Geldmarktsatz (Durchschnitt) n.v. n.v. n.v. n.v. 1. Politische und wirtschaftliche Situation des Landes Gesellschaftsrecht Bilanzierung Steuern, Abgaben und Recht Eigentums- und Grunderwerb für Ausländer Schiedsgericht für Streitfälle Förderungen Risikoabsicherung und Finanzierungen Zahlungsverkehr & Kontoführung bei der Raiffeisen Bank d.d. Bosna i Hercegovina Raiffeisen Bank d.d. Bosna i Hercegovina Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft in der Raiffeisen Bank d.d. Bosna i Hercegovina und das weltweite Raiffeisen-Netzwerk Wichtiger Hinweis: Länderrating S&P Moody s Fitch k.r. kein Rating n.v. - nicht verfügbar B B3 k.r. Trotz sorgfältiger Recherche und der Verwendung verlässlicher Quellen kann keine Verantwortung bzw. Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen werden. Ziel dieser Broschüre ist es, eine überblicksmäßige Erstinformation für Geschäftsbeziehungen mit Bosnien-Herzegowina zu geben. Die Inhalte dieser Publikation stellen keinerlei Beratung oder Angebot bzw. Aufforderung zur Stellung eines Angebotes dar. Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen Form angeführt. In Zusammenarbeit mit der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA. Quelle: Raiffeisen Bank International AG WKO: Länderreport Bosnien-Herzegowina; Fachreports: Firmengründung und Steuern in Bosnien-Herzegowina, Eigentum und Forderungen in Bosnien-Herzegowina, der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Literatur: Skok B., Gotwald A., Jungreithmeir T. (2008), Förderinstrumente für Südosteuropa. Wien: Linde Verlag Wien Redaktionsschluss: Mai

3 1. Politische und wirtschaftliche 2. Gesellschaftsrecht Situation des Landes Monotones Treiben 4 Die Wirtschaft ist durch enge Verflechtungen mit den Nachbarländern charakterisiert und verzeichnet traditionell ein Außenhandelsdefizit, das in den kommenden Jahren auf über 4 Mrd. EUR pro Jahr steigen dürfte. Seit der Finanz- und Wirtschaftskrise wies die Wirtschaft ein durchwachsenes Wachstum mit einem durchschnittlichen BIP-Wachstum von 0,7 % p.a. (2010 bis 2014) auf. Im Mai 2014 wurde B&H von schweren Überschwemmungen getroffen. Die Realwirtschaft hat allerdings flexibler als erwartet auf die Naturkatastrophe reagiert die Schäden und Verluste in der Größenordnung von 14,8 % des BIP verursachte. Bereits im zweiten Halbjahr verzeichnete die Wirtschaft wieder eine solide Stabilisierung und eine Erholung der wichtigsten Wirtschaftsmotoren wie Industrieproduktion, Güterexporte und Einzelhandelsumsätze. Es wird erwartet, dass das Wachstum 2015 auf 2,5 % anzieht und sich 2016 weiter steigert. Auf Grund der strukturellen Probleme werden sich die guten Wachstumszahlen aber nicht unmittelbar auf den Arbeitsmarkt auswirken. Die Arbeitslosigkeit lag 2014 bei über 28 % und dürfte sich bis 2016 auf 24 % verringern. Insbesondere die hohe Jugendarbeitslosigkeit stellt ein Problem dar und dürfte sich in naher Zukunft nicht bessern. Des Weiteren ist das Investitionsklima in B&H eher schwierig. Bei den öffentlichen und privaten Investitionen sehen wir mittelfristig auch das größte Abwärtsrisiko für die Wirtschaftsentwicklung. Als Transferland profitiert B&H allerdings von umfangreichen Transferleistungen, sowie Hilfsgeldern in beträchtlicher Höhe, unter anderem auch im Zuge der Wiederaufbaumaßnahmen nach den Überschwemmungen Bei den Bruttoanlageinvestition erwarten wir moderate Zuwächse, angetrieben durch die Infrastrukturprojekte im Land und Wiederaufbauarbeiten betrugen die Schulden 45 % des BIP werden aber bis 2016 auf etwa 42 % leicht zurückgehen und die Neuverschuldung dürfte von 3,8 % 2014 auf 2 % des BIP 2016 rückgeführt werden und 2014 war die Wirtschaft von einem deflationären Klima gezeichnet, die Preisentwicklung dürfte sich aber 2015 wieder auf 1,5 % erholen und 2016 bei über 2 % liegen. B&H betreibt die Geldpolitik über ein Currency Board mit einer fixen Anbindung der Bosnischen Mark an den Euro. Bisher hatte die Verschuldungskrise keine Auswirkungen, allerdings werden die Wachstumsaussichten auch weiterhin von der Entwicklung in der Eurozone abhängig sein. Seit dem Inkrafttreten des Interimabkommens zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) 2008 ist der Markt in Bosnien und Herzegowina weitgehend liberalisiert. Den Ausfuhren der EU nach Bosnien und Herzegowina wurden Handelspräferenzen eingeräumt und der Zugang für Waren in die EU wurde verbessert. Das heißeste Thema in der zweiten Hälfte des Jahres 2014 im Land waren die laufenden Verhandlungen über die Bildung der Staatsregierung, die hauptsächlich von den politisch rechts orientierten Parteien, welche aus den letzten Wahlen siegreich hervorgingen dominiert wurden. Anfang 2015 ist es schließlich nach zähen Verhandlungen zu einer Regierungsbildung gekommen. Das Abgeordnetenhaus des bosnischen Parlaments hat Denis Zvizdic von der Partei der demokratischen Aktion (SDA) als neuen Regierungschef Bosnien und Herzegowinas bestätigt. Die neue bosnische Regierung setzt sich aus der SDA, der kroatischen HDZ BiH, der multi-ethnischen Demokratischen Front (DF) sowie drei kleineren, bosnisch-serbischen Parteien - der Serbischen Demokratischen Partei, der Partei des Demokratischen Fortschrittes und der Demokratischen Volksbewegung - zusammen. Seit Ende Dezember 2010 können die Bürger Bosnien und Herzegowinas ohne Visum in die Länder der Schengenzone einreisen, allerdings für maximal drei Monate. Mit dem Einreisen ist keine Arbeitserlaubnis und kein Anspruch auf Asyl verbunden. Bei Missbrauch der Reisefreiheit haben sich die Länder das Recht einbehalten, die Visum-Pflicht wieder einzuführen. Rechtsgrundlagen Grundsätzlich gilt im bosnisch-herzegowinischen Recht die Vertragsfreiheit. Was im Gesetz nicht zwingend geregelt ist, obliegt der freien Vereinbarung der Parteien, z.b. die Vertretungsbefugnis von Geschäftsführern einer Gesellschaft. Die Entitäten haben weitgehende, selbständige Kompetenzen in Bezug auf die Gesetzgebung des Gesellschaftsrechts. Bei einer Firmengründung müssen daher neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auf staatlicher Ebene auch die jeweiligen Entitätsvorschriften beachtet werden. Dieses ist in jeder Entität durch das Gesetz über die Wirtschaftsgesellschaften geregelt: Gesellschaftsrecht der FBiH aus dem Jahr 1999, zuletzt novelliert 2003 (FBiH Zakon o privrednim društvima Rechtsquelle: Amtsblatt der FBiH Nr. 23/99, 45/00, 2/02, 29/03, 68/05, 91/07, 88/08) Gesellschaftsrecht der RS aus dem Jahr 2008 (Gesetzesanwendung seit dem ) (RS Zakon o privrednim društvima Rechtsquelle: Amtsblatt der RS Nr. 127/08) Eine weitere wichtige Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über das Verfahren zur Eintragung von juristischen Personen in das Gerichtsregister (Zakon o registraciji poslovnih subjekata), das ebenfalls von jeder Entität verabschiedet wurde (Amtsblatt der FBiH 27/05 und 68/05, Amtsblatt der RS 42/05). Seit 2005 gelten für ganz Bosnien-Herzegowina einheitliche Grundsätze für die Eintragung von Gesellschaften, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Unternehmensgründung, Finanzierung und Beteiligungen Ausländischen natürlichen Personen und Firmen steht es frei Unternehmen zu gründen. Die Unternehmensformen sind den österreichischen sehr ähnlich. Grundsätzlich gilt im bosnisch-herzegowinischen Recht die Vertragsfreiheit. Was im Gesetz nicht zwingend geregelt ist, obliegt der freien Vereinbarung der Parteien, z.b. die Vertretungsbefugnis von Geschäftsführern einer Gesellschaft. Die Entitäten haben weitgehende, selbstständige Kompetenzen in Bezug auf die Gesetzgebung des Gesellschaftsrechts. Bei einer Firmengründung müssen daher neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auf staatlicher Ebene auch die jeweiligen Entitätsvorschriften beachtet werden. Eine wichtige Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über das Verfahren zur Eintragung von juristischen Personen in das Gerichtsregister, das ebenfalls von jeder Entität verabschiedet wurde. Seit 2005 gelten für ganz Bosnien einheitliche Grundsätze für die Eintragung von Gesellschaften, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Hervorzuheben ist, dass es keine speziellen rechtlichen Vorschriften für Joint Ventures gibt. 5

4 3. Bilanzierung Firmengründung Das bosnisch-herzegowinische Gesellschaftsrecht kennt dieselben Rechtsformen, die auch in Österreich üblich sind. Die weitest verbreitete und gebräuchlichste Gesellschaftsform bei Neugründungen ist die GmbH, sprich d.o.o. Die Gesellschaftsformen gehen von Repräsentanzen über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften. Rechnungslegung und Jahresabschluss Es gelten die internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS, IFRS) sowie die internationalen Buchhaltungsstandards (ISA). Die Kommission für Buchhaltung und Revision überwacht die Einhaltung der Regeln. Die Frist für die Erstellung des Jahresabschlusses ist der 28. (29.) Februar des Folgejahres. Repräsentanzen Grundsätzlich kann jedes ausländische Unternehmen, das im Firmenbuch seines Landes eingetragen ist, in Bosnien-Herzegowina ein Repräsentanzbüro gründen. Die Gründung kann allein oder im Zusammenschluss mit anderen ausländischen Unternehmen geschehen. In den Aufgabenbereich des Vertretungsbüros der ausländischen Firma in Bosnien-Herzegowina fallen hauptsächlich Marktforschungsund Marketingaktivitäten. Es kann Aufträge entgegennehmen, aber keine Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätigen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Vertretungen ausländischer Fluggesellschaften. Diese dürfen sehr wohl, im Einklang mit den internationalen Verträgen und Konventionen, die Bosnien-Herzegowina abgeschlossen hat oder in denen es erwähnt ist, Verträge im Namen des ausländischen Unternehmens abschließen. Das Vertretungsbüro ist Teil der ausländischen Firma und hat keine Rechtspersönlichkeit, also nicht den Status einer juristischen Person. Die Repräsentanz handelt im Namen der ausländischen Firma mit dem Verweis, dass sie eine Vertretung dieser darstellt. 6 7

5 4. Steuern, Abgaben und Recht 4.1. Unternehmensbesteuerung Die Akzise-Produkte sind: Erdöl-Derivate, Tabakware, alkoholfreie Getränke, Alkohol und alkoholhaltige Getränke, Bier und Kaffee. Die Körperschaftssteuer beträgt 10 % und es gibt leicht unterschiedliche Entitäts-Regelungen. Die Quellensteuer beträgt 10% und es gibt leicht unterschiedliche Entitäts-Regelungen. Erträge nichtresidenter ausländischer Personen, die auf dem Gebiet von BiH erwirtschaftet werden, unterliegen in beiden Entitäten der Quellensteuerpflicht. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen wird die Quellensteuer in den meisten Fällen ab nicht mehr angewendet. Die Gewerbesteuer für alle Unternehmungen beträgt abhängig vom Tätigkeitsbereich zwischen KM 100,00 und KM 750,00 jährlich Doppelbesteuerungsabkommen Unterzeichnet am Der Ratifizierungsprozess wurde bereits durchgeführt. Die Anwendbarkeit beginnt mit dem Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer beträgt einheitlich 17 %. Ausgenommen sind einige Dienstleistungen im Bereich Gesundheit, Erziehung, humanitäre Hilfe und internationaler Verkehr. Exporte aus BiH sind von der Umsatzsteuer generell befreit (0 % Tarif) Reverse Charge System Nach Inkrafttreten des Doppelbesteuerungsabkommens liegt laut bosnischem Umsatzsteuerrecht der Leistungsort für sogenannte Katalogleistungen (etwa PR, Werbung, technische und wirtschaftliche Beratung) an ausländische Unternehmer am Empfängerort. Beim österreichischen Leistungsempfänger wäre diese Leistung als Reverse Charge-Umsatz zu versteuern, sofern der bosnische Leistungserbringer in Österreich nicht umsatzsteuerlich registriert ist bzw. sein müsste. Vorsicht: Aus bosnischer Sicht wird der ausländische Leistungsort nur dann anerkannt, wenn nachgewiesen wird, dass dieser Umsatz in Österreich besteuert wird Verbrauchssteuer Bestimmte Produktarten werden durch eine besondere Steuerart - Akzisen - auf dem Territorium Bosnien und Herzegowinas besteuert Vorsteuererstattung / Rechnungslegung Um die Vorsteuer zurück zu erhalten, müsste sich die österreichische Firma als Mehrwertsteuerpflichtiger in Bosnien-Herzegowina registrieren. Jede Firma, die einen Umsatz höher als KM (ca. EUR ) auf dem Gebiet Bosnien-Herzegowina erwirtschaftet, muss sich als MwSt.-Pflichtige registrieren lassen. In diesem Fall unterscheidet das Gesetz explizit nicht zwischen ausländischen und einheimischen Firmen. Da die Leistungen auf dem Gebiet von Bosnien-Herzegowina geleistet werden, muss die bosnische Firma 17 % MwSt. in Rechnung stellen. Ein Vorsteuerrückerstattungssystem, wie man sie aus der EU kennt, gibt es hierzulande nicht, die Prozedur ist etwas langwieriger und komplizierter Einkommensteuer GDie ausländischen Mitarbeiter, sofern länger als 183 Tage in Bosnien-Herzegowina im Laufe eines Kalenderjahres tätig, sind nach den bosnischen Vorschriften in Bosnien-Herzegowina einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuer wird auf Entitätsebene (FBiH und RS) reguliert. In der Föderation Bosnien-Herzegowina beträgt die Einkommensteuer 10 % und in Republika Srpska 8 %. Das steuerfreie monatliche Einkommen beträgt in der Föderation Bosnien-Herzegowina KM 300. In der Republika Srpska wurde der Freibetrag gestrichen. Die Einnahmen aus Akzisen werden auf das einheitliche Konto der Verwaltung für indirekte Besteuerung eingezahlt, und deren Verteilung erfolgt gemäß Gesetz über die Einzahlungen auf das einheitliche Konto und Einkommensverteilung. 8 9

6 5. Eigentums- und Grunderwerb 6. Schiedsgericht für Streitfälle für Ausländer Grundsätzlich dürfen Ausländer gemäß dem Gesetz über die eigentumsrechtlichen Verhältnisse der FBiH aus dem Jahr 1998 Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen erwerben. Ausländische natürliche oder juristische Personen, die in der Föderation BiH eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, können Eigentum an Grund, Geschäftsräumlichkeiten, Wohnungen oder Wohngebäuden (Immobilien) erwerben. Unter Umständen kann das Eigentumserwerbsrecht ausländischer Personen aufgrund der Reziprozität beschränkt werden, nämlich in jenen Fällen, in welchen die ausländische Rechtsordnung einen Eigentumserwerb durch Personen bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit nicht zulässt. In diesen Fällen kann das zuständige Ministerium einen Eigentumserwerb dennoch auf Antrag im Einzelfall für zulässig erklären. Wenn ein österreichisches Unternehmen eine Tochtergesellschaft in BiH gründet, so erwirbt diese Tochtergesellschaft die Immobilien als bosnisch-herzegowinisches (inländisches) Unternehmen. Österreicher (als Einzelpersonen) können ohne Probleme Immobilien erwerben, wenn sie eine Aufenthaltsberechtigung nachweisen. An bestimmten Sachen, an denen die Öffentlichkeit ein besonderes Interesse hat, insbesondere zu Zwecken des Natur-, Umwelt- und Denkmalschutzes, ist kein Eigentumserwerb zulässig. Eigentum wird grundsätzlich durch Titel und Modus erworben. Den Titel bildet z. B. ein gültiger Vertrag (basierend auf legaler Geschäftstätigkeit), die Entscheidung einer Behörde oder der Erbfall. Den Modus für den Erwerb von Eigentum an unbeweglichen Sachen stellt die Eintragung in ein nach österreichischem Muster geführtes Grundbuch dar. An beweglichen Sachen wird das Eigentum im Regelfall durch die Übergabe der Sache an den Erwerber erlangt. Das Verfahren beim Grunderwerb ist für ausländische juristische Personen im Grunde das gleiche, allerdings müssen gewisse Unterlagen (Firmenbuchauszug, Vollmachten usw.) übersetzt und beglaubigt beigebracht werden. Im Gegensatz zu den Urteilen staatlicher Gerichte sind Schiedssprüche praktisch weltweit vollstreckbar. Damit ein Streitfall durch ein Schiedsgericht entschieden werden kann, muss seine Zuständigkeit voher schriftlich vereinbart werden. Es empfiehlt sich daher, in den Vertrag mit Ihrem ausländischen Geschäftspartner eine Schiedsklausel aufzunehmen. Die Wirtschaftskammer Österreich bietet Ihnen die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit als Dienstleistung an: Das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich. Die Schiedsklausel des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich lautet (sie ist in den für österreichische Exporteure wichtigsten Fremdsprachen verfügbar): Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Zweckmäßige zusätzlich zu ergänzende Vereinbarungen: die Anzahl der Schiedsrichter beträgt... (einer oder drei); es ist...materielles Recht anzuwenden; die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist... Detaillierte Auskünfte: Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich, Dr. Manfred Heider, T , F , E mailto:arb@wko.at, W Das Faktum, dass Sie als österreichische Firma Mitglied der Wirtschaftskammer sind, kann einen starken ausländischen Partner unter Umständen stören. In diesem Fall empfehlen wir ein anderes Schiedsgericht, wie z.b. jenes der Internationalen Handelskammer zu vereinbaren. Diese hat ihren Sitz in Paris und ist in Österreich durch ICC Austria vertreten

7 7. Förderungen Daraus ergeben sich folgende Varianten: Sollte Ihre Firma in den Vertragsverhandlungen eine günstige Ausgangsposition haben bzw. Sie und Ihr Partner in etwa die Waage halten, empfehlen wir Ihnen zur Streitbeilegung die Schiedsklausel der Wirtschaftskammer Österreich. Sollte umgekehrt Ihre Firma eine schwächere Position haben, oder Ihr gleichstarker Partner ist mit der Schiedsklausel der Wirtschaftskammer Österreich nicht einverstanden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines anderen Schiedsgerichts, wie z.b. jenes der Internationalen Handelskammer (ICC). Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules. Auch in anderen Sprachen verfügbar. Detaillierte Auskünfte: ICC Austria, Internationale Handelskammer Dr. Maximilian Burger-Scheidlin, T , F , E mailto:icc@wko.at, W EU- Kohäsionspolitik / Regionalpolitik Ausgangssituation/ Status Quo Die verschiedenen Regionen Europas, vornehmlich Zentral- und Südosteuropa, weisen große Unterschiede in ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung auf. Um einen Ausgleich zwischen den Regionen zu schaffen hat sich die EU im Rahmen der Strategie Europa 2020 folgende Ziele gesetzt: Schaffung neuer Arbeitsplätze Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen Förderung des Wirtschaftswachstums und einer nachhaltigen Entwicklung Verbesserung der Lebensqualität der EU- Bürger Die Kohäsions-/ bzw. Regionalpolitik richtet sich an alle Regionen in der EU um ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu schaffen. Die Kohäsionspolitik wird für einen Siebenjahreszeitraum festgelegt ( ). Innerhalb dieser Zeitspanne ist für die Erreichung der o.a. Ziele ein Budget ihv. EUR 351,8 Mrd. also fast ein Drittel des gesamten EU Haushalts vorgesehen. Im Rahmen dieses Budgets werden Förderungen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüsse vergeben. Aufbau der Förderprogramme / Vom EU-Ziel zum nationalen Förderprogramm Aus den im Rahmen der Europa 2020 Strategie festgelegten EU Zielen definieren die einzelnen EU Mitgliedsstaaten ihre nationalen und regionalen Prioritäten, aus denen sich die einzelnen Operationalen Förderprogramme (OPs) ableiten. Die Operationalen Programme werden nach Regionen und nach Themen strukturiert. Innerhalb dieser Programme sind Förderschwerpunkte ( Priority Axis ) festgelegt, für die durch die Europäische Kommission genehmigte Richtlinien gelten. Als Schwerpunkte für die einzelnen Länder gelten folgende Themen: Innovation, Forschung & Entwicklung, Schaffung von Arbeitsplätzen, Umweltschutz, Ausbildung, KMU, Transport und Regionalförderung. Für die Vergabe der Förderungen sind eigene nationale Förderstellen (Ministerien und Investitionsagenturen) zuständig. Während in Österreich Förderungen in Rahmenprogrammen laufend beantragt werden können, werden die Förderungen in Osteuropa vorwiegend im Rahmen von Calls (Auschreibungen) vergeben. Für jeden der oben genannten Förderschwerpunkte gibt es ein- bis zweimal im Jahr Ausschreibungen, die für ein bis drei Monate geöffnet sind. Die wesentlichen Bewertungskriterien für Unternehmensförderungen sind Firmengröße, Standort, Inhalt und Auswirkungen des Förderprojektes. Wie kommt Ihr Unternehmen zu Förderungen? Während die Ausschreibungen geöffnet sind, können klar definierte Projekte eingereicht werden. Akzeptiert werden nur vollständige Anträge (Projektbeschreibung, Genehmigungen, Planungsrechnung, ) in der jeweiligen Landessprache. Die eingereichten Projekte werden dann von Evaluatoren anhand eines Punktesystems gemäß den im Programm vorgeschriebenen/festgelegten Richtlinien bewertet. Alle Projekte innerhalb eines Calls unterliegen einem Wettbewerb. Nur jene mit der höchsten Punktezahl kommen in die engere Auswahl für Förderzusagen

8 2 Wo 2 3 Wo 6 8 Wo 45 Tage 45 Tage ( )( )( ) ( )( )( )( )( ) Beispiel: Antrag & Abwicklung für innovative Investition 30 Tage 30 Tage 6 Mo Weitere Informationen Ansprechpartner Raiffeisen Netzwerkbank: International Desk Problem + Analyse 1. Projektbeschreibung Klärung rechtl. Details+ Unterlagen Ausarbeitung Detailantrag + alle Beilagen Einreichen Antrag Deadline! Formale Prüfung Prüfung Inhalt + Evaluierung Start ca. 3 Mo ca. 6. Mo ca. 7. Mo ca. 8. Mo Förder-Vertrag 1. Rate Zahlung Zwischenbericht + Zwi. Abrechnung Staatliche Förderungen FIPA Foreign Investment Promotion Agency Telefon: +387 / 33 / Fax: +387 / 33 / fipa@fipa.gov.ba Internet: Vom Antrag bis zur möglichen Auszahlung der Fördermittel ist es ein komplexer und zeitintensiver Prozess. Erfahrung im Umgang mit öffentlichen Stellen und deren Zielvorgaben ist gefordert. Nationale Förderungen Zusätzlich zu den EU Strukturmitteln können Unternehmen auch Förderungen aus nationalen Mitteln beantragen. Für die Förderfähigkeit des Investitionsprojektes ist die wirtschaftliche Bedeutung für das Land oder die Region sehr wichtig. Bewertungskriterien sind dabei Mindestinvestitionsvolumen und die Anzahl von geschaffenen Arbeitsplätzen sowie deren Mindestbehaltefrist. Folgende Investitionsanreize sind möglich: Steuermäßigungen, -stundungen und -erlässe Zuschüsse Darlehen Bürgschaften Beteiligungen Begünstigter Grundstückserwerb Diese unterliegen allerdings den jeweiligen nationalen Vorschriften und müssen bei regionalen Förderstellen beantragt werden. Achtung! Der Förderantrag muss vor Beginn des Projektes (=erste rechtsverbindliche Verpflichtung) gestellt werden. Richtlinien können sich während der Ausschreibung im Detail ändern und müssen daher immer aktuell verfolgt werden. So früh wie möglich mit der Hausbank/ Förderstelle in Kontakt treten. Steuerbegünstigten Federal Ministry of Finance Ministarstvo finansija Federacije BiH Telefon: +387 / 33 / / 33 / info@fmf.gov.ba Internet: Zollbegünstigungen und Zollfreizonen Indirect Taxation Authority Headquarter Uprava za indirektno oporezivanje BiH Telefon: +387 / 51 / Fax: +387 / 51 / info@uino.gov.ba Internet: Ministry of Foreign Trade and Economic Relations of Bosnia and Herzegovina Ministarstvo vanjske trgovine i ekonomskih odnosa BiH (TRG BiH) Telefon: +387 / 33 / Fax: +387 / 33 / info@mvteo.gov.ba Internet:

9 7. Risikoabsicherung und Finanzierungen Risikoabsicherung der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbh (aws, Förderstelle des Bundes) Rechtliche Rahmenbedingungen: Mit erfolgte eine Neugestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Garantien, die seitens der aws angeboten werden. Im Detail basieren die Regelungen auf der Richtlinie des BMF für Garantieübernahmen der aws gem. Garantiegesetz Ergänzende Förderungsbedingungen sind in den folgenden Programmdokumenten zu finden: - Garantien für Kreditfinanzierungen - Garantie für Mezzaninfinanzierungen - Garantien für Internationalisierungsprojekte Garantieübernahmen für KMUs werden im KMU- Förderungsgesetz bzw. im Programmdokument aws Garantien für Gründungs -, Innovations - und Wachstumsfinanzierungen geregelt. Inland Ausland BANK Abbildung 1: Projektgarantie Die aws bietet kleinen bzw. mittelständischen Unternehmen (max Beschäftigte) mit Sitz und Betriebsstätte in Österreich Garantien für Kredit- und Lesaingfinanzier-ungen für inländische als auch ausländische Investitionen. Garantien für nationale Investitionen: Die aws garantiert österreichischen Unternehmen Finanzierungen von volkswirtschaftlich wünschenswerten Projekten d.h: Errichtungs-, Erweiterungsinvest-itionen, Modernisierung von Produktionsanlagen, Innovationen von Verfahren und Abläufen, Umweltmaßnahmen oder dem Kauf von bzw. der Beteiligung an Unternehmen. Die aws garantiert bis zu 80% (max. EUR 7,5 Mio., in begründeten Einzelfällen auch höher) des Finanzierungsbetrages in Form einer Finanzierungsgarantie und sichert dem Kreditinstitut das wirtschaftliche Risiko des Investors (Kreditausfall durch Insolvenz des inländischen Unternehmens) ab. Im Fall von Großprojekten garantiert die aws für maximal ein Drittel des Projekt-volumens. Garantien für internationale Investitionen: Die aws unterstützt österreichische Unternehmen (max Beschäftigte) bei Direktinvestitionen im Ausland, d.h: Errichtung von Tochtergesellschaften/ Joint- Ventures, Erwerb von Unternehmen(s)/-anteilen, Erweiterungsinvestitionen sowie Investitionen in Umwelttechnologien. Die Risikoabsicherung der aws erfolgt entweder in Form einer Projektgarantie oder einer Finanzierungsgarantie. Im Zuge der Projektgarantie sichert die aws die wirtschaftlichen Risiken (Insolvenz oder insolvenzähnlicher Tatbestand) des Beteiligungsprojekts eines Unternehmens ab und verpflichtet sich im Schadensfall einen bestimmten Kapitalbetrag bis zum Garantiehöchstbetrag zur Verfügung zu stellen. Die aws garantiert bis zu 50 % der eingesetzten Beteiligungsmittel (bei Großprojekten bis zu 1/3 des Projektvolumens) mit max. EUR 7,5 Mio. Das ratingabhängige Garantieentgelt beträgt mind. 0,75 % p.a. der garantierten, aushaftenden Beteiligungsmittel. Im Zuge der internationalen Finanzierungsgarantie garantiert die aws für Finanzierungen von österreichischen Unternehmen für volkswirtschaftlich wünschenswerte Projekten im Ausland, d.h: Errichtungs-, Erweiterungsinvestitionen, Modernisierung von Produktionsanlagen, der Innovationen von Verfahren und Abläufen, Umweltmaßnahmen oder dem Kauf von bzw. der Beteiligung an Unternehmen. Die aws garantiert bis zu 80% (max. EUR 7,5 Mio., in begründeten Einzelfällen auch höher) des Finanzierungsvolumens und sichert damit dem Kreditinstitut das wirtschaftliche Risiko des Investors ab. Konditionen der aws Garantie: Garantien National: Bearbeitungsentgelt: 0,5 % (einmalig) der Bemessungsgrundlage für die ersten EUR 2,5 Mio. Bearbeitungsentgelt: 0,3 % (einmalig) der Bemessungsgrundlage für den EUR 2,5 Mio. übersteigenden Betrag Garantieentgelt: ratingabhängig, mind. 0,6% Garantien International: Bearbeitungsentgelt: 0,5 % (einmalig) der Bemessungsgrundlage Garantieentgelt der internationalen Projektgarantie: ratingabhängig, beihilfenfrei, mind. 0,75% Garantieentgelt der internationalen Finanzierungsgarantie: ratingabhängig, für mittelständische Unternehmen, mind. 0,6% 16 17

10 OeKB (Österreichische Kontrollbank AG) Für einen nachhaltigen Erfolg im Exportgeschäft und für Investments im Ausland brauchen Unternehmen ein gutes Risikomanagement und attraktive Finanzierungen. Die OeKB bietet mit den Exporthaftungen des Bundes und mit OeKB-Refinanzierungen über die Hausbank jene Instrumente, die österreichische Unternehmen und ihre Partner im globalen Wettbewerb stärken. Durch die Abwicklung von Exporthaftungen fungiert die OeKB somit als Export Credit Agency (ECA) der Republik Österreich. Exportgarantien schützen den Unternehmer vor Zahlungsausfällen (wirtschaftliche oder politische Gründe) bei Exportgeschäften. Bei Auslandsinvestitionen sichern die Exportgarantien gegen politische Risken ab. Exporthaftungen des Bundes bieten zudem einen attraktiven Zugang zu Finanzierungsmitteln für Exportund Investitionsgeschäfte. Exporthaftungen können alle großen, mittleren und kleinen Unternehmen in Anspruch nehmen, deren abgesicherte Geschäfte positiv auf die österreichische Leistungsbilanz wirken oder im Interesse Österreichssind. Die idealen Haftungsarten erfahren Unternehmen beim OeKB-Exportservice ( oder bei der Hausbank. Das Exportfinanzierungsverfahren der OeKB bietet die Möglichkeit der Refinanzierung von Exporten und Beteiligungen im Ausland. Dieses Exportfinanzierungsverfahren steht in- und ausländischen Kommerzbanken als Refinanzierungsquelle offen und wird Unternehmen im Rahmen ihrer Exportgeschäfte und Auslandsinvestitionen über diese Banken angeboten. Die Voraussetzungen für diese Art der Finanzierung sind das Vorliegen einer Bundeshaftung nach dem Ausfuhrfördergesetz (AFFG) oder einer Haftung eines Kreditversicherers im Sinne des AFFG einer Garantie der aws oder einer Haftung einer internationalen Organisation im Sinne des AFFG sowie, dass die Finanzierung der zugrundeliegenden Lieferungen / Leistungen eine direkte oder indirekte Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz bewirken muss oder im Interesse Österreichs ist. OeKB (Österreichische Kontrollbank AG) Der ERP-Fonds ist ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit, der 2002 an die aws angebunden wurde. Im Rahmen von ERP- Krediten werden zinsbegünstigte Kredite mit mehrjährigen tilgungsfreien sowie tilgenden Zeiträumen angeboten, die durch eine Garantie der aws bzw. einer Bank abgesichert werden. ERP - Finanzierungsprogramm Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Österreich, die in einem der folgenden Wirtschaftszweige tätig sind: industrielle oder gewerbliche Produktion, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungen, Transport- und Verkehrswirtschaft, Verarbeitungsunternehmen landwirtschaftlicher Produkte sowie Handelsunternehmen. Überblicksmäßig werden die folgenden ERP-Finanzierungsprogramme angeboten: ERP - Kleinkredit ERP - Technologieprogramm ERP - KMU Programm ERP - Regionalprogramm ERP - Tourismusprogramm ERP - Verkehrsprogramm ERP - Forstwirtschaftprogramm ERP - Landwirtschaftsprogramm Konditionen von ERP-Krediten Der max. Finanzierungsbetrag beträgt EUR 7,5 Mio. Laufzeit: 6 Jahre Ausnützungszeit: 0,5 Jahre tilgungsfreie Zeit: 2 3 Jahre, Verzinsung 0,50 % p.a. fix Tilgungszeit: 3 4 Jahre, Verzinsung 0,75 % p.a. fix - Bei einigen Programmen werden darüber hinaus längere tilgungsfreie bzw. tilgende Zeiträume angeboten, d.h: - Zukunftsbranchen, Forschungsinfrastruktur im Zuge des Technologieprogramms - Infrastrukturmaßnahmen im Zuge des Regionalprogramms Zinsen und Tilgungsverrechnung erfolgen antizipativ Bearbeitungsentgelt: 0,9 % des ERP-Kredits zu diesen Kosten ist das Haftungsentgelt der garantierenden Bank hinzuzurechnen Haftung Treuhandgeld Österreichisches Unternehmen ERP-Kredit BANK Abbildung 2: Abwicklung ERP-Kredit Haftungskreditvertrag 18 19

11 9. Zahlungsverkehr & Kontoführung bei der Raiffeisen Bank d.d. Bosna i Hercegovina Die förderungsfähigen Projekte/ Kosten sind abhängig von den jeweiligen ERP Finanzierungsprogrammen, bedingt durch den Zweck und dem Auftrag des jeweiligen Programmes. ERP Kredite für Großunternehmen: Für Großunternehmen werden ERP- Kreditfinanzierungen durch das ERP- Regional-programm sowie das ERP-Technologieprogramm zur Verfügung gestellt. In diesen beiden Programmen können inbesondere Großunternehmen die folgenden Projekte/ Kosten förderungsfähig ansetzen: Förderungsfähige Projekte für Großunternehmen: Erstinvestition in NEUE wirtschaftliche Tätigkeiten (neuer NACE-4-Steller) Errichtung einer NEUEN eigenständigen Betriebstätte im Rahmen der deminimis Grenzen (Förderbarwert max. EUR ,- innerhalb der letzten 3 Jahre) sind darüber hinaus weitere Projekte förderfähig (Produkt- und Verfahrensinnovationen, Innovative Dienstleistungen durch Umsetzung eigener Forschungsergebnisse, Zukauf und Adaption neuer Technologien, Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen, Errichtung/Erwerb von Gründungs-, Technologie- und Innovationszentren) Forschungs-/Entwicklungsprojekte zur Einführung neuer/wesentlich verbesserter Produkte Projekte zur Prototypenerstellung Errichtung von Pilot-/ Demonstrationsanlagen-/ Versuchsanlagen Förderungsfähige Kosten für Großunternehmen: Neuinvestitionen und zu aktivierende Eigenleistungen Bauinvestitionen Grunderwerb bei Unternehmensneugründung, Betriebserweiterung und Betriebsansiedlung im betriebsnotwendigen Ausmaß Kosten für immaterielle Anlagegüter (Patente, Lizenzen, etc.) und Beratungskosten Betreffend F&E Projekte: Personalkosten, Laboreinrichtungen, Beratungs-u. Dienstleistungskosten, Sachkosten für Pilot- u. Demonstrationsanlagen 9.1. Cash Management Produkte Kontoführung Landeswährung (LW) LW Einlage Fremdwährung (FW) FW Einlage Deviseninländer Devisenausländer Guthabenverzinsung Deviseninländer Devisenausländer 3 3 Überziehungslinien 3 Cash Management lokale Produkte und Dienstleistungen Zahlungen/Eingänge Inlandszahlungen LW und FW* Auslandszahlungen (FCY) Schecks Scheckinkasso Travellerschecks An- und Verkauf von Valuten Kreditkarten Dauerauftrag Direct Debit LW* Barzahlung / Behebung in LW Barzahlung / Behebung in FW Electronic Banking Internet Banking Lösungen SWIFT MT940 SWIFT MT101 (empfangend) Liquiditätsmanagement Cash Pooling Zero Target Balancing * mit Einschränkungen aufgrund lokaler Bestimmungen Cash Management Konzern-Produkte und Dienstleistungen International Account Reporting International Disbursement Service* CMI@Web Cross-border Margin Pooling Cash Management International Intra Group Payments (IGP) SWIFT für Unternehmen (SCORE) * mit Einschränkungen aufgrund lokaler Bestimmungen 20 21

12 9.2. Rechtliche und devisenrechtliche 9.3. Clearing-Mechanismus Bestimmungen Kontoführung Abwicklung Beschreibung: Konzessionierte Kommerzbanken führen Konten bei der Nationalbank Bosnien-Herzegowinas. In- und ausländische Kommerzkunden dürfen Konten sowohl in Landeswährung als auch in Fremdwährung bei mehreren lokalen Banken halten. Fremdwährungszahlungen zwischen inländischen und ausländischen Kontoinhabern sind unter Einhaltung der devisenrechtlichen Bestimmungen erlaubt. Inlandszahlungen Alle Inlandszahlungen werden seit Januar 2001 durch konzessionierte Kommerzbanken durchgeführt. Auslandszahlungen Art, Valutierung, Zahlungen unter ,00 BAM werden dreimal täglich durch das elektronische Abwicklungsvorgang: Giro Clearing System durchgeführt. Zahlungen, die ,00 BAM übersteigen, werden durch das RTGS-System (Real Time Gross Settlement) abgewickelt, welches direkt mit SWIFT FIN COPY Service verbunden ist. Clearing-Mitgliedschaft der Bank verpflichtend Deviseninländer können Auslandszahlungen bzw. Zahlungen in Fremdwährung nur nach Vorlage bestimmter Dokumente durchführen. Jede grenzüberschreitende Lieferung von Waren oder Leistungen muss innerhalb von 90 Tagen nach Begleichung der Rechnung durchgeführt werden. Bei der zuständigen Behörde kann um eine Verlängerung der Frist angesucht werden. Eingehende Zahlungen aus dem Ausland sind ebenfalls zu dokumentieren. Diese können in jede beliebige Fremdwährung konvertiert bzw. für den Inlandszahlungsverkehr verwendet werden. Ausländische Kommerzkunden können Auslandszahlungen ohne Einschränkungen durchführen. Devisenausländer können ihre Zahlungseingänge in Fremdwährung behalten oder für den Inlandszahlungsverkehr in lokale Währung wechseln. Zahlungen in Fremdwährung von Devisenausländern an Deviseninländer haben den Status von grenzüberschreitenden Zahlungen. Barzahlungen/Behebungen Barbehebungen in lokaler Währung sind hinsichtlich Wert und Zahlungsgrund limitiert. Barbehebungen in Fremdwährung, welche bestimmte Werte übersteigen oder nicht gesetzlich festgelegten Zahlungszwecken entsprechen, benötigen eine Genehmigung der Behörde

13 10. Raiffeisen Bank d.d. Bosna i Hercegovina 11. Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft in der Raiffeisen Bank d.d. Bosna i Hercegovina und das weltweite Raiffeisen-Netzwerk Bilanzsumme in Mio. EUR Geschäftsstellen 98 Mitarbeiter Raiffeisen ist seit der Übernahme der Market Banka im Jahr 2000 in Bosnien und Herzegowina tätig. Die Raiffeisen BANK d.d. Bosna i Hercegovina entwickelte sich schnell zu einer der führenden Banken des Landes verfügte sie über 98 Filialen und betreute rund Kunden. Zum Jahresende 2013 betrug die Bilanzsumme Millionen, die Kundenkredite beliefen sich auf Millionen. In den letzten Jahren hat sich die Raiffeisen BANK vor allem auf die Entwicklung alternativer Verkaufskanäle konzentriert. Erweitert wurden dabei speziell das Internet- und Mobile-Banking, welche für die Kunden einen schnellen, einfachen und sicheren Weg darstellen, um ihre Bankgeschäfte zu erledigen. Die Bank arbeitet auch weiterhin daran, diese Dienste zu verbessern und strebt an, für ihre Kunden den bestmöglichen Service zu bieten. Raiffeisen festigte darüber hinaus seinen Status als erfolgreiche Universalbank mit ihren Tochterunternehmen Raiffeisen Leasing d.o.o., Raiffeisen Capital a.d. Banja Luka and Raiffeisen INVEST Fund Management Company d.o.o. Sarajevo wurde die Raiffeisen BANK von Global Finance als Best Bank in Bosnia and Herzegovina ausgezeichnet und gewann den Golden BAM Award des lokalen Business- und Finanzmagazins Banke u BiH für das größte Aktionärskapital. Weiters wurde die Bank als Most desirable employer 2013 ausgezeichnet. Raiffeisen BANK d.d. Bosna i Hercegovina Zmaja od Bosne bb, Sarajevo Phone: , Fax: Gesellschafterstruktur: Raiffeisen SEE Region Holding GmbH Andere 99,9949% 0,0051% Ihr Spezialist in der Raiffeisen Bank d.d. Bosna i Hercegovina Vildana Sijamhodzic Tel.: +387 / 33 / Rbbh.INTERNATIONAL@rbb-sarajevo.raiffeisen.at Ihre Spezialisten für das Auslandsgeschäft Raiffeisen Bank International AG Herwig Haidn herwig.haidn@rbinternational.com Tel. +43 / 1 / Raiffeisen Bank International AG Rudolf Lercher rudolf.lercher@rbinternational.com Tel. +43 / 1 / Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG Marika Miklis marika.miklis@raiffeisenbank.at Tel: +43 / 5 / Florian Hehenfelder florian.hehenfelder@raiffeisenbank.at Tel: +43 / 5 / Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG Franz Rogi franz.rogi@rlb-stmk.raiffeisen.at Tel.: +43 / 316 / Günther Geieregger guenther.geieregger@rlb-stmk.raiffeisen.at Tel.: +43 / 316 /

14 Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG Helmut Zeindlinger Tel.: +43 / 732 / Artem Snegirev snegirev@rlbooe.at Tel.: +43 / 732 / Raiffeisenverband Salzburg Friedrich Buchmüller friedrich.buchmueller@rvs.at Tel.: +43 / 662 / Raiffeisen-Landesbank Tirol AG Andrea Zankl andrea.zankl@rlb-tirol.at Tel.: +43 / 512 / Raiffeisenlandesbank Vorarlberg Alexandra Welte alexandra.welte@raiba.at Tel.: +43 / 5574 / Raiffeisenlandesbank Burgenland Wilhelm Schedl wilhelm.schedl@raiffeisen-burgenland.at Tel.: +43 / 2682 / Raiffeisenlandesbank Kärnten Michael Stegmüller michael.stegmueller@rbgk.raiffeisen.at Tel.: +43 / 463 / Herbert Schöffmann herbert.schoeffmann@rbgk.raiffeisen.at Tel.: +43 / 463 /

15 Überreicht durch:

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