Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen
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- Nicolas Knopp
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1 Anhang 6: Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Beurteilungsgrundlagen Die Grundsätze zur Beurteilung der Geräusche auf Menschen, die von Baustellen ausgehen, sind in der AVV Baulärm und in der TA Lärm dargelegt. Sie sind in Tab. 1 zusammengestellt, wobei insbesondere auf die Besonderheiten der AVV Baulärm verwiesen wird. Danach sind erst Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Immissionsrichtwert um mindestens 5 db(a) überschritten wird. Der Beurteilungspegel ist der Wert zur Kennzeichnung der mittleren Geräuschbelastung während der Beurteilungszeit. Zur Ermittlung des Beurteilungspegels ist von dem gemessenen oder berechneten Wirkpegel unter Berücksichtigung der durchschnittlichen täglichen Betriebsdauer der Baumaschinen die Zeitkorrektur entsprechend Tab. 1 abzuziehen. Als durchschnittliche tägliche Betriebsdauer wird im weiteren Text die durchschnittliche effektive Arbeitszeit einer Maschine also die eigentliche Zeit der Lärmemission verstanden. Tab. 1: Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden nach TA Lärm und Beurteilung nach AVV Baulärm Gebietseinstufung Immissionsrichtwerte in db(a) (Abkürzung nach Baunutzungsverordnung BauNVO) Tag Nacht..Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten (SO) reine Wohngebiete (WR) allgemeine Wohngebiete Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete Dorfgebiete Mischgebiete (WA) (WS) (MK) (MD) (MI) Gewerbegebiete (GE) Industriegebiete (GI) Spitzenpegel Besonderheiten Baulärm Abzug aufgrund der Einwirkdauer Einwirkzeit Tag 2,5 h Nacht 2,0 h 2,5 8,0 h 2,0 6,0 h 8,0 h 6,0 h Maßnahmen zur Geräuschminderung bei Überschreitung des Immissionsrichtwertes von Die Beurteilungspegel werden auf folgende Zeiträume bezogen: Tagzeitraum: Nachtzeitraum: Uhr Uhr G-PE-LFG-EIA-107-UVSSBAPP-A 1
2 Angaben zu räumlichen Lärmwirkpegeln von Baggern unterschiedlicher Größenordnung für die Durchführung von submarinen Baggerarbeiten Angaben zu den räumlichen Wirkpegeln ausgewählter Baufahrzeuge, -geräte und tätigkeiten enthält Tab. 2. Für Baggerschiffe unterschiedlicher Größenordnung als Baugeräte, die neben Rammen die stärksten Lärmemissionen hervorrufen, werden in Tab. 3 die räumlichen Wirkzonen bei Überschreitung verschiedener Lärmpegel angegeben. Anhand der Wirkpegel der Tab. 3 kann abgeleitet werden, dass für eine sehr starke baubedingte Lärmemissionsquelle wie einem Bagger von großer (L wa, typ [db(a)] = 114) in einem Abstand bis 400 m die Lärmimmissionswerte für reine Wohngebiete am Tag und bis in einen Abstand von ca m der relevante Lärmimmissionswert in der Nacht überschritten werden könnten (freie Schallausbreitung Lärmminderung durch Hindernisse möglich). Für Baugeräte mit geringeren Emissionen wie Schiffe, Schuten und sonstige Bauarbeiten sind geringere Wirkpegel anzusetzen. G-PE-LFG-EIA-107-UVSSBAPP-A 2
3 Tab. 2: Angaben zu räumlichen Lärmwirkpegeln für typische Bau- und Verlegearbeiten im Rahmen der Pipeline-Verlegung in Bezug zu den Immissions- Richtwerten gegenüber reinen Wohngebieten (Tag: 50 db(a), Nacht 35 db(a)) bei freier Schallausbreitung (nach Auskunft IB PATZOLD und IB PATZOLD 2008a) Ausbreitung über freie Wasserflächen 1 Quelle, Vorgang 35 db(a) 50 db(a) Hydraulikbagger BD "klein" Hydraulikbagger BD "mittel" Hydraulikbagger BD "groß" selbstfahrende Schuten Vibrationsramme Schlagramme Wasserhaltung (Pumpen) Wiederverfüllung des Grabens Kompressorenstation (Entwässern der Pipelines)* alle Abstandsangaben in Meter Ausbreitung über Land 2 Quelle, Vorgang 35 db(a) 50 db(a) onshore-arbeiten (Schweißen, Beschichten, Transporte) Hydraulikbagger BD "klein" Hydraulikbagger BD "mittel" Hydraulikbagger BD "groß" Vibrationsramme Schlagramme Wasserhaltung (Pumpen) Kompressorenstation (Entwässern der Pipelines)* alle Abstandsangaben in Meter * Dies betrifft die so genannte Pre-commissioning Phase. Die genannten Abstandsangaben gelten für den in der schalltechnischen Untersuchung genannten Fall einer dreiseitigen Umschließung der Station mit 5 m hohen Schallschutzwänden. Hinweis: eventuell zu beachtende Pegelzuschläge wegen einer möglichen Ton- und/oder Impulshaltigkeit der Geräuschemissionen sind in dieser Tabelle nicht berücksichtigt! In allen Fällen wurde von einer mittleren Quellhöhe von 4 m und einer Immissionshöhe von 5 m ausgegangen. 1 2 G = 0; keine Bodendämpfung G = 0,8; keine Zusatzdämpfung durch Bewuchs oder Topografie G-PE-LFG-EIA-107-UVSSBAPP-A 3
4 Tab. 3: Angaben zur räumlichen Lärmwirkpegeln von Baggern für die Herstellung des Rohrleitungs-Grabens bei freier Schallausbreitung Ausbreitung über freie Wasserflächen: (Quellhöhe = 4 m, keine Bodendämpfung) Die gelbe Markierung zeigt die jeweiligen Immissionsrichtwerte am Tag bzw. in der Nacht. Wirkzone s [m] Bagger mit großer Immissionspegel in db(a) Bagger mit mittlerer Bagger mit kleiner L wa, typ [db(a)] = 114 L wa, typ [db(a)] = 110 L wa, typ [db(a)] = Bewertung von Lärmemissionen durch Baumaschinen an Land auf der Grundlage von NORDUM (1996) Informationsgrundlage Die nachfolgenden Informationsgrundlagen sind entnommen: NORDUM (1996): Lärmimmissionsgutachten zum Ausbau der Zufahrt zum Seehafen Rostock auf 14,5 m Wassertiefe im Bereich Warnemünde/Hohe Düne der Hansestadt Rostock. NORDUM Institut für Umwelt und Analytik GmbH, Neubrandenburg. G-PE-LFG-EIA-107-UVSSBAPP-A 4
5 Wirkpegel Für folgende mögliche Baugeräte werden Wirkpegel angegeben: Tab. 4: Wirkpegel für ein Baugerät kw (Bagger, Radlader etc.) nach EG- Richtlinie mit max. 108 db(a) Schallleistungspegel (NORDUM S. 28) Berechnung nach VDI 2714 Abstand der Wirkpegel in db(a) Schallquelle in m Schalleistungspegel in db(a) Höhe der Schallquelle in m Aufpunkthöhe in m 4, keine Hindernisse Tab. 5: Wirkpegel für eine Erdbewegungsmaschine nach EG-RL kw mit 112 db(a) Schallleistungspegel (NORDUM S. 33) Berechnung nach VDI 2714 Abstand der Schallquelle in m Schalleistungspegel in db(a) Höhe der Schallquelle in m Aufpunkthöhe in m 4, keine Hindernisse Wirkpegel in db(a) Anhand der Wirkpegel der Tab. 5 kann abgeleitet werden, dass für eine sehr starke baubedingte Lärmemissionsquelle wie eine Erdbewegungsmaschine mit kw in einem Abstand bis 173 m die Lärmimmissionswerte für allgemeine Wohngebiete (Tag), in einem Abstand bis ca. 300 für reine Wohngebiete und einer Distanz bis ca. 500 m für Kurgebiete überschritten werden könnten. Für Baugeräte mit geringeren Emissionen wie Bagger, Radlader (siehe Tab. 4) sind geringere Wirkpegel anzusetzen. G-PE-LFG-EIA-107-UVSSBAPP-A 5
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