Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2802. Unterrichtung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2802. Unterrichtung"

Transkript

1 Unterrichtung Der Präsident Hannover, den des Niedersächsischen Landtages Landtagsverwaltung Flächendeckende Geburtshilfe in Niedersachsen nachhaltig sichern und Arbeit der Hebammen würdigen Beschluss des Landtages vom Drs. 17/1677 In den vergangenen Jahren sind immer mehr Hebammen aus dem Beruf und insbesondere aus der Geburtshilfe ausgestiegen, da u. a. die Haftpflichtprämien überproportional stark gestiegen sind. Diese Kostenexplosion ist auch durch erhöhte Honorare für die Hebammen nicht mehr bezahlbar. So kommt es, dass sich die Einkommenssituation der Hebammen stetig verschlechtert und der Beruf immer unattraktiver wird. Nach der Ankündigung der Nürnberger Versicherung vom 15. Februar 2014, sich zum 1. Juli 2015 aus dem Haftpflichtgeschäft mit Hebammen zurückzuziehen, gibt es darüber hinaus für freiberuflich tätige Hebammen in Deutschland zukünftig keine Haftpflichtversicherung mehr. Hebammen sind jedoch gesetzlich verpflichtet, ihre Berufstätigkeit durch eine Berufshaftpflichtversicherung abzusichern. Dies würde das Aus für die Versorgung der Bevölkerung mit freiberuflichen Hebammenleistungen, insbesondere mit der Geburtshilfe, bedeuten. Der Landtag begrüßt in diesem Zusammenhang die Einrichtung der interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums, die umfassende Lösungsansätze zur Hebammenversorgung erarbeitet, den von Niedersachsen unterstützten Beschluss des Bundesrats auf der Grundlage der Initiative des Landes Schleswig-Holstein. Der Landtag unterstützt darüber hinaus die Forderungen des Deutschen Hebammenverbandes e. V. und fordert die Landesregierung auf, 1. sich auf Bundesebene für die Überprüfung folgender Punkte einzusetzen: a) inwieweit die Berufshaftpflicht für die Geburtshilfe in die gesetzliche Unfallversicherung überführt werden kann, b) inwieweit ein aus Bundesmitteln steuerfinanzierter Haftungsfonds eingerichtet werden kann, durch den die über die Haftungshöchstgrenzen hinausgehenden Schäden bezahlt werden können, 2. eine Landesstatistik über Anzahl, Tätigkeitsfeld und Leistungsspektrum der in Niedersachsen tätigen Hebammen vorzulegen und am Aufbau einer entsprechenden bundeseinheitlichen Länderstatistik der in Deutschland tätigen Hebammen mitzuwirken, 3. daran mitzuwirken, dass der Beruf der Hebamme durch eine nachhaltig ausreichende Einkommenssicherung wieder attraktiv für Berufseinsteigerinnen gemacht wird, und insbesondere bei den Verhandlungspartnern auf Bundesebene auf eine Anhebung der Vergütung hinzuwirken, die die geplante zweistufige Erhöhung der Vergütungssätze für Hebammen berücksichtigt, welche vor der Änderung der Versorgung der Hebammenhilfe im Jahr 2007 (Änderung des 134 a SGB V) vom Bundesgesundheitsministerium zugesichert wurde, 4. umgehend den Landtag über die Lösungsansätze der interministeriellen Arbeitsgruppe zu informieren und eine zügige Umsetzung geeigneter Lösungen durch den Bund unter Beteiligung der Länder zu unterstützen, 1

2 5. die geburtshilfliche Versorgung im ländlichen Bereich zum Thema für innovative Ansätze beim Aufbau weiterer Gesundheitsregionen zu machen, 6. sich für die Sicherung der Zukunft der rund 250 Familienhebammen in Niedersachsen einzusetzen und weiterhin an dem Ziel des flächendeckenden Einsatzes von Familienhebammen festzuhalten. Antwort der Landesregierung vom Im Jahr 2013 sind in Niedersachsen Kinder zur Welt gekommen. Nach Information der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen sind mehr als 98 % der Kinder in den 78 niedersächsischen Krankenhäusern mit geburtshilflicher Fachabteilung geboren. Etwa ein Fünftel der stationären Geburten erfolgte dabei durch freiberufliche Beleghebammen, der Großteil durch angestellte Hebammen in den Krankenhäusern. Darüber hinaus erfolgten knapp 2 % der Geburten außerklinisch, d. h. in Geburtshäusern oder als Hausgeburten. Zu den Problemen der Versorgung mit Hebammenhilfe ist eine interministerielle Arbeitsgruppe Versorgung mit Hebammenhilfe unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eingerichtet worden, die ihren Bericht vom vorgelegt 2 hat. Der Bericht bewertet die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Lösungsansätze für eine dauerhafte Versorgung mit Hebammenhilfe, insbesondere durch freiberufliche Hebammen. Auf der Grundlage dieses Berichts hat die Bundesregierung bereits kurzfristig folgende Regelungen im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV- Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG) umgesetzt: Die umgehende gesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen zur Zahlung eines Zuschlags für Geburtshilfeleistungen ab , die Einführung eines dauerhaften Sicherstellungszuschlags bei geringer Geburtenzahl ab , die Vereinbarung von Qualitätsanforderungen durch die Selbstverwaltung bis Ende Über diese Regelungen hinaus sind nachhaltige Lösungen erforderlich, die eine langfristige Stabilisierung der Haftpflichtprämien und ein ausreichendes Angebot an Haftpflichtversicherungen für Hebammen ermöglichen. Allein durch Maßnahmen auf der Vergütungsseite ist dies nicht zu erreichen. Das BMG hat deshalb im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) vom vorgeschlagen, die Regressforderungen von Kranken- und Pflegekassen bezüglich Behandlungsfehlern in der Geburtshilfe auszuschließen, es sei denn, der Fehler wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Damit könne die Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Hebammen verfügbar und bezahlbar bleiben. Die durch die Landtagsentschließung aufgegriffenen Punkte sind durch die Entwicklung auf Bundesebene teilweise umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht worden. Die Länder haben mit Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 265/14) vom ihre Positionen gegenüber der Bundesregierung deutlich gemacht. Dies bezieht sich auch auf die Prüfung verschiedener langfristig angelegter tragfähiger Lösungen. Dies vorausgeschickt, wird zu den Nummern 1 bis 6 der Landtagsentschließung Folgendes ausgeführt: Zu 1: Diese Punkte sind auf Bundesebene mittlerweile geprüft worden. 1 Landesamt für Statistik Niedersachsen 2 2

3 Zu 1 a): Nach Prüfung und in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist das BMG zu dem Ergebnis gekommen, dass die Absicherung von Medizinschäden durch Angehörige der Heilberufe im System der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) systemwidrig ist. Es handelt sich nicht um ein eigenständiges Lebensrisiko, dass gesondert sozialversicherungsrechtlich abzusichern ist. Ein Bezug zu dem in der GUV versicherten arbeitsplatzbezogenen Risiko des Verlustes oder der Einschränkung der Arbeitsfähigkeit besteht nicht. Betroffen ist vielmehr das Lebensrisiko der Erkrankung, dass bereits im Rahmen der GKV sozialversicherungsrechtlich erfasst ist. Eine tragfähige Begründung für die Notwendigkeit einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung ergibt sich weder aus dem Charakter des sich verwirklichenden Lebensrisikos der Erkrankung noch aus einer besonderen Schutzbedürftigkeit des vom Behandlungsfehler betroffenen Arzt-Patienten-Verhältnisses. Inhaltlich kann sich die Überführung der Behandlungsfehlerhaftung in das System der GUV nur auf die aktuell von der Berufshaftpflichtversicherung erfassten Fälle verschuldeter Behandlungsfehler beziehen, da eine Gefährdungshaftung bei medizinischen Behandlungen nicht in Betracht kommt. Insoweit würde aber gegen das in der GUV geltende Prinzip der verschuldensunabhängigen Haftung verstoßen. Positive Auswirkungen für die Angehörigen der Gesundheitsberufe sind damit dennoch nicht verbunden. Im System der GUV bleibt es bei der alleinigen Finanzierung durch die Behandelnden und der Koppelung der Beitragshöhe an die mit der Berufsausübung verbundene Gefahrenstufe. Auch eine Besserstellung der geschädigten Patientinnen und Patienten ist mit der Überführung der Behandlungsfehlerhaftung in das GUV-System nicht verbunden. Weiterhin muss der Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Schaden nachgewiesen werden. Vielmehr wird aufgrund des wegfallenden Schmerzensgeldes ein wesentliches Rehabilitationsinteresse der Patientin oder des Patienten nicht mehr bedient. Keine Lösung kann es hier sein, die Möglichkeit, zivilgerichtlich ein Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers geltend machen zu können, parallel bestehen zu lassen. Zudem würde die Überführung der Behandlungsfehlerhaftung in das System der GUV die Errichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfordern und insofern einen erheblichen Bürokratieaufbau bedeuten. Zu 1 b): Die interministerielle Arbeitsgruppe zur Hebammenversorgung hat verschiedene Modelle für einen Haftungsfonds zugunsten der Hebammen diskutiert und geprüft. Aus Sicht des BMG und der anderen beteiligten Bundesressorts sprechen (verfassungs-)rechtliche Bedenken gegen diese Vorschläge. Zudem ist damit ein erheblicher bürokratischer Aufwand verbunden. Zu 2: Gemäß 7 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Ausübung des Hebammenberufs (NHebG) haben Hebammen den unteren Gesundheitsbehörden unaufgefordert schriftlich anzuzeigen den Beginn der Berufsausübung, die Beschäftigungsart und deren Änderung, den Ort und die Anschrift der beruflichen Niederlassung sowie deren Änderung, die Sicherstellung der Möglichkeit zum Empfang von Nachrichten, alle drei Jahre die Teilnahme an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen, die Anzahl der jährlich geleiteten außerklinischen Geburten einschließlich der außerklinisch begonnenen, aber in einer Klinik beendeten Geburten, 3

4 jährlich die Teilnahme an der Qualitätssicherung für außerklinische Geburtshilfe, Schwangerschaftsbetreuung und Wochenpflege und die Beendigung der Berufsausübung. Anzahl, Tätigkeitsfeld und Leistungsspektrum der in Niedersachsen tätigen Hebammen werden somit erfasst. Die Landesstatistik des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA) für das Jahr 2013 ist als Anlage beigefügt. Dem vorgenannten Abschlussbericht ist zu entnehmen, dass sich noch nicht über die Anforderungen an eine bundeseinheitliche Statistik geeinigt werden konnte. Nach Auskunft des BMG werden die Krankenkassen ab dem die außerklinischen Geburten aufgeschlüsselt nach dem Ort der Geburt zentral erfassen. Die weitere Ausgestaltung einer bundeseinheitlichen Länderstatistik, in der alle Hebammen und deren regionale Einsatzgebiete, die Leistungsspektren sowie die abgerechneten Leistungen auch für freiberufliche Hebammen erfasst sind, wird in der Arbeitsgruppe Berufe des Gesundheitswesens der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden diskutiert werden. Das MS wird sich dort für den Aufbau einer bundeseinheitlichen Länderstatistik der in Deutschland tätigen Hebammen einsetzen. Zu 3: Die Landesregierung ist an Vergütungsverhandlungen nicht beteiligt und kann auf diese auch keinen Einfluss nehmen. Zur Entwicklung der bundeseinheitlichen Vergütung der freiberuflichen Hebammen berichten die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen, dass diese in den vergangenen Jahren seit 2007 mehrfach durch Verhandlungen der Vertragspartner auf Bundesebene bzw. durch Schiedsstellenergebnisse erhöht wurde. So sind die Ausgaben der GKV für Hebammenleistungen von 2007 bis 2012 um ca. 40 % angestiegen. Seit dem erhalten freiberuflich tätige Hebammen für die Versorgung von gesetzlich Versicherten weitere 12 bis 15 % mehr Vergütung für ihre Leistungen. Weitere 5 % erhalten Hebammen ab Anfang 2015, wenn die gesetzlichen Regelungen aus dem GKV-Pflege-Neuausrichtungsgesetz aus dem Jahr 2012 hinsichtlich Leistungsbeschreibungen, Mindestanforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Hebammenleistungen sowie ein verwaltungsarmes Verfahren zum Nachweis der erfüllten Qualitätsanforderungen vertraglich vereinbart sind. Aktuell wird eine Hausgeburt nach Darstellung der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen mit 835,08 Euro vergütet. Darin ist der Ausgleich für die Steigerung der Haftpflichtprämie enthalten. Daneben sind weitere Leistungen wie z. B. Wegegeld, Materialpauschalen und Naht abrechenbar. Die Vergütungen für entsprechende Tätigkeiten in der Nacht sind deutlich höher. Neben den vertraglich mit der GKV vereinbarten Leistungen bieten viele Hebammen noch private Leistungen wie z. B. Säuglingspflegekurse, Babymassage, Rufbereitschaft an, die sie direkt mit den Schwangeren, Wöchnerinnen oder Eltern abrechnen. Um die freiberuflichen Hebammen von deutlich steigenden Haftpflichtprämien zu entlasten, legen die Krankenkassen seit 2010 zudem Mehrkosten durch Umlage auf die Positionsnummern für geburtshilfliche Leistungen um. Damit hängt die Möglichkeit zum Ausgleich der Prämienerhöhung von der Anzahl der Geburten ab, die eine Hebamme begleitet. So trägt die Versichertengemeinschaft der GKV derzeit für jede einzelne Geburtshaus- oder Hausgeburt einer freiberuflich tätigen Hebamme zwischen 202 Euro und 318 Euro allein für den Ausgleich der Haftpflichtprämie. Im Rahmen der Beratungen des GKV-FQWG wurden mittels Änderungsanträgen weitere Regelungen zur Hebammenvergütung angepasst. Damit wurden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um kurzfristig eine finanzielle Überforderung von Hebammen durch die Versicherungsprämien zu vermeiden (vgl. Vorbemerkungen). Das BMG berichtet, dass sich auf der Grundlage der durch das GKV-FQWG geänderten Rechtslage der GKV-Spitzenverband mit den Hebammenverbänden über eine Anpassung der Leistungs- 4

5 vergütungen einigen konnte. Anfang August 2014 wurde unter Berücksichtigung des Vergütungszuschlags eine Lösung gefunden. Die GKV stellt damit über die bisherigen Leistungsvergütungen hinaus zum Ausgleich der zum erfolgten Prämienerhöhung für die Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen mit Geburtshilfe insgesamt 2,6 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Einigung konnte nach Mitteilung des BMG ein schneller und vollständiger Ausgleich der aktuellen Prämiensteigerungen durch die Krankenkassen erreicht werden. Zu 4: Die Landesregierung hat am im Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration berichtet. Der Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe ist auf der Homepage des BMG veröffentlicht und unter folgender Adresse abrufbar: heit/bericht/abschlussbericht_imag-gesamt.pdf. Das BMG hat im Rahmen des Entwurfs zum GKV-VSG vorgeschlagen, dass die Kranken- und Pflegekassen die nach 116 Abs. 1 SGB X übergegangenen Ansprüche gegenüber freiberuflich tätigen Hebammen nicht geltend machen können (vgl. Vorbemerkungen). Die Beratungen zum GKV-VSG bleiben abzuwarten. Zu 5: Mit dem Projekt Gesundheitsregionen Niedersachsen, an dem sich alle niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte beteiligen können, unterstützt die Landesregierung den Auf- und Ausbau von Gesundheitsregionen und -konferenzen. Die kommunale Ebene soll nachhaltig in die Lage versetzt werden, gemeinsam mit den originär zuständigen Gesundheitsakteuren auf regionaler Ebene strukturverändernde Versorgungskonzepte mit Modellcharakter zu entwickeln und umzusetzen. Ob die geburtshilfliche Versorgung im ländlichen Raum ein geeignetes Thema sein kann, ist von den betroffenen Regionen vor Ort in eigener Zuständigkeit zu bewerten. Zu 6: Zur Verbesserung der Lebenssituation von Säuglingen und ihren Familien leisten Familienhebammen ausgesprochen wertvolle Arbeit. Es besteht daher weiterhin ein Interesse der Landesregierung, diesen erfolgreichen Hilfeansatz in Niedersachsen weiter auszubauen. Dieses Ziel ist in den Fördergrundsätzen zur Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen in Niedersachsen benannt. Auf der Grundlage dieser Fördergrundsätze können die örtlichen Träger der öffentlichen Kinderund Jugendhilfe eine finanzielle Förderung des Einsatzes von Familienhebammen beim Land beantragen. Darüber hinaus wird auch die Qualifizierung von Hebammen zu Familienhebammen sichergestellt. Hier hat die Stiftung Eine Chance für Kinder seit Jahren ein besonderes Engagement gezeigt, das durch die Förderung des Landes unterstützt wird. Um dem weiterhin bestehenden Bedarf der Kommunen an Familienhebammen nachzukommen, wird diese Qualifizierung auch zukünftig gefördert werden. 5

6 Anlage 6

7 (Ausgegeben am ) 7

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung:

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung: Die Berufsverbände der Hebammen: Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt Deutscher Hebammenverband e.v. (DHV), Karlsruhe - einerseits - sowie der GKV-Spitzenverband, Berlin -

Mehr

Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Der Bundesrat hat ferner die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst. Bundesrat Drucksache 265/14 (Beschluss) 11.07.14 Beschluss des Bundesrates Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstrukturund

Mehr

Aktuelle Herausforderungen im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen

Aktuelle Herausforderungen im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen Aktuelle Herausforderungen im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen Thomas Renner Bundesministerium für Gesundheit Referatsleiter: Grundsatzfragen der Gesundheitspolitik Berlin, September

Mehr

Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe

Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe zwischen Deutscher Hebammenverband e.v. Gartenstraße 26 76133 Karlsruhe Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. Kasseler Straße 1a

Mehr

zu Punkt der 924. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2014

zu Punkt der 924. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2014 Bundesrat Drucksache 265/1/14 30.06.14 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse G zu Punkt der 924. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2014 Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/899 22.07.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Skibbe (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Schuldnerberatung

Mehr

ERHEBEN NICHT ERGEBEN! Warum wir weder unseren Beruf noch die Mütter verkaufen.

ERHEBEN NICHT ERGEBEN! Warum wir weder unseren Beruf noch die Mütter verkaufen. ERHEBEN NICHT ERGEBEN! Warum wir weder unseren Beruf noch die Mütter verkaufen. Dafür stehen wir ein Jede Frau hat das Recht auf individuelle Beratung und Aufklärung. Damit sie selbst entscheiden kann,

Mehr

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 139a SGB V Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 gründet

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2166 17. Wahlperiode 25.01.2012. der Abgeordneten Dr. Marret Bohn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2166 17. Wahlperiode 25.01.2012. der Abgeordneten Dr. Marret Bohn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2166 17. Wahlperiode 25.01.2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marret Bohn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Arbeit,

Mehr

Berufshaftpflichtversicherung für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe

Berufshaftpflichtversicherung für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe Deutscher Bundestag Drucksache 17/4747 17. Wahlperiode 11. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schwartze, Mechthild Rawert, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze 1 Stand: 06.03.2012 Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Aktiver Kinderschutz durch

Mehr

M I T T E I L U N G. Die 87. Sitzung des Sozialausschusses findet am Mittwoch, dem 2. Februar 2011, 12.00 Uhr, in Schwerin, Schloss, Plenarsaal statt.

M I T T E I L U N G. Die 87. Sitzung des Sozialausschusses findet am Mittwoch, dem 2. Februar 2011, 12.00 Uhr, in Schwerin, Schloss, Plenarsaal statt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, 21. Januar 2011 5. Wahlperiode Sozialausschuss Telefon: 0385/525-1590, -1591 Telefax: 0385/525-1595 E-Mail: sozialausschuss@landtag-mv.de M I T T E I L U N G Die

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

ab 25. September 2015

ab 25. September 2015 Bundeseinheitliches Positionsnummernverzeichnis für Leistungen der Hebammenhilfe und Betriebskostenpauschalen bei Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen ab 25. September 2015 GKV-Spitzenverband

Mehr

Gesetzentwurf. Drucksache 13/3695. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.

Gesetzentwurf. Drucksache 13/3695. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/3695 06. 02. 96 Sachgebiet 860 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Mehr

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom

Mehr

Positive Dualität: PKV und GKV aus Sicht der Bevölkerung

Positive Dualität: PKV und GKV aus Sicht der Bevölkerung Aktuelle Ergebnisse zum Thema Unisex-Tarife Continentale-Studie 2012: Positive Dualität: PKV und GKV aus Sicht der Bevölkerung Eine repräsentative TNS-Infratest-Bevölkerungsbefragung der Continentale Krankenversicherung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Deutscher Bundestag Drucksache 18/6172 18. Wahlperiode 29.09.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung

Mehr

Hörgeräteversorgung: Versorgungsanspruch und praxis in der GKV

Hörgeräteversorgung: Versorgungsanspruch und praxis in der GKV Fachtagung zur Hilfsmittelversorgung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen am 4./5.April 2011 in Berlin Hörgeräteversorgung: Versorgungsanspruch und praxis in der GKV

Mehr

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Mehr

Ihr starker Schutz von Anfang an mit der Dienstanfänger-Police.

Ihr starker Schutz von Anfang an mit der Dienstanfänger-Police. Für Beamte auf Widerruf und auf Probe Ihr starker Schutz von Anfang an mit der Dienstanfänger-Police. Speziell für Feuerwehr, Polizei, Bundespolizei, Justiz, Zoll und Strafvollzug. Denken Sie früh genug

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Gemeinsame Empfehlung zur Vereinheitlichung des Leistungsangebotes und zur Regelung der Vergütungen für ambulante pflegerische Leistungen nach SGB XI

Gemeinsame Empfehlung zur Vereinheitlichung des Leistungsangebotes und zur Regelung der Vergütungen für ambulante pflegerische Leistungen nach SGB XI Gemeinsame Empfehlung zur Vereinheitlichung des Leistungsangebotes und zur Regelung der Vergütungen für ambulante pflegerische Leistungen nach SGB XI zwischen Caritasverbände in Niedersachsen, vertreten

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, - 2 - Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach und nach wird immer klarer, was der Koalitionsausschuss von Union und FDP in der Nacht vom 04. auf den 05. November wirklich beschlossen hat. Mit den folgenden

Mehr

Ihre Prämien für 2015

Ihre Prämien für 2015 Ihre Prämien für 2015 Sympany verfolgt eine stabile, moderate Prämienstrategie. Diese besteht nicht aus kurzfristigen Billigangeboten. Vielmehr bieten wir Ihnen nachhaltige Prämien, die wir nur soweit

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

1. wie viele opiatabhängige Menschen in Baden-Württemberg zurzeit substituiert

1. wie viele opiatabhängige Menschen in Baden-Württemberg zurzeit substituiert 14. Wahlperiode 02. 10. 2008 Antrag der Abg. Brigitte Lösch u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales Zukunft der Substitution in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle

Mehr

Dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 zuzustimmen.

Dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 zuzustimmen. Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 5716 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5680 Haushaltsbegleitgesetz

Mehr

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden

Mehr

gemeinsam Nachbesserungen zum Schutz der Patienten

gemeinsam Nachbesserungen zum Schutz der Patienten EU-Verordnungsentwurf für Medizinprodukte Europaweit fordern Krankenversicherungen gemeinsam Nachbesserungen zum Schutz der Patienten Berlin (2. November 2012) Brustimplantate mit hauchdünnen Hüllen, die

Mehr

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß 13 1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß In diesem einleitenden Kapitel wird ein Überblick über die Ziele und Merkmale der berufsbegleitenden Nachqualifizierung gegeben. Unter der

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE

BETRIEBS- KRANKENKASSE BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist

Mehr

Stellungnahme des Netzwerks der Geburtshäuser/ Hebammengeleiteten Einrichtungen e.v.

Stellungnahme des Netzwerks der Geburtshäuser/ Hebammengeleiteten Einrichtungen e.v. Stellungnahme des Netzwerks der Geburtshäuser/ Hebammengeleiteten Einrichtungen e.v. zum Änderungsantrag 3 Versorgung mit Hebammenhilfe des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Gesetzentwurf der Landesregierung

Gesetzentwurf der Landesregierung Landtag Brandenburg Drucksache 5/5702 5. Wahlperiode Neudruck Gesetzentwurf der Landesregierung Datum des Eingangs: 23.07.2012 / Ausgegeben: 07.08.2012 Gesetzentwurf der Landesregierung A. Problem Es gilt

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Meine Arbeitskraft für ein finanziell

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten

Mehr

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Der Pflegefall tritt ein was tun? 6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige

Mehr

5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter

5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter 5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 2. und 3. September 2013. 1. Vorbemerkungen Die Tätigkeit des Steuerberaters

Mehr

Portabilität der Alterungsrückstellung -was bedeutet das?- Autor: Björn Kotzan, veröffentlich 20.08.2014 (kvoptimal.de/index.

Portabilität der Alterungsrückstellung -was bedeutet das?- Autor: Björn Kotzan, veröffentlich 20.08.2014 (kvoptimal.de/index. Portabilität der Alterungsrückstellung -was bedeutet das?- Autor: Björn Kotzan, veröffentlich 20.08.2014 (kvoptimal.de/index.php/blog) Politisch initiiert wurde das Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) am

Mehr

Vertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter

Vertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon 07 11 / 97 63 90 Telefax 07 11 / 97 63 98 info@rationelle-arztpraxis.de www.rationelle-arztpraxis.de Entwurf: Messner Dönnebrink Marcus Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Der Schutzschirm der Landesregierung Für unsere Kommune geeignet?

Der Schutzschirm der Landesregierung Für unsere Kommune geeignet? Der Schutzschirm der Landesregierung Für unsere Kommune geeignet? Ellen Enslin, MdL Kommunalpolitische Sprecherin 1 1. Wie funktioniert der Schutzschirm? Die folgenden Folien stammen zum Teil aus dem hessischen

Mehr

Absicherung der Arbeitskraft Absicherung der Lebensrisiken

Absicherung der Arbeitskraft Absicherung der Lebensrisiken Absicherung der Arbeitskraft Absicherung der Lebensrisiken Finanzielle Sicherheit bei Verlust Ihrer Arbeitskraft. Für die Absicherung Ihrer Arbeitskraft sind Sie selbst verantwortlich! Wenn es um die Absicherung

Mehr

Lohnfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall für Tagesmütter verbessern!

Lohnfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall für Tagesmütter verbessern! Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 13. Oktober 2009 Lohnfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall für Tagesmütter verbessern! Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat am

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

KINDERERZIEHUNGSZEITEN

KINDERERZIEHUNGSZEITEN KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einsatz der Bildungscard im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Risiko Pflegebedürftigkeit Unwissenheit verhindert Vorsorge

Risiko Pflegebedürftigkeit Unwissenheit verhindert Vorsorge Continentale Studie 2014 Risiko Pflegebedürftigkeit Unwissenheit verhindert Vorsorge Grafiksatz Eine repräsentative TNS-Infratest-Bevölkerungsbefragung der Continentale Krankenversicherung a.g. Die Ängste

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

zwischen und dem GKV-Spitzenverband*, Berlin

zwischen und dem GKV-Spitzenverband*, Berlin Ergänzungsvereinbarung zu 6 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung nach 39a Abs. 2 Satz 7 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit vom 03.09.2002,

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen

Mehr

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Gerd Steiner Fachbereich Familie und Jugend Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Wesentliche Neuerungen / Änderungen

Mehr

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung

Mehr

M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen

M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06 Stand: 01/2012 M e r k b l a t t Beihilfen für Tarifbeschäftigte Nordrhein - Westfalen Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.

Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Sie können auf die medizinische und pflegerische Qualität

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2811 6. Wahlperiode 09.04.2014

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2811 6. Wahlperiode 09.04.2014 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2811 6. Wahlperiode 09.04.2014 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Besuch der örtlich nicht zuständigen Schule/freie Schulwahl

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

GKV-Spitzenverband 1. Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene

GKV-Spitzenverband 1. Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen nach 114 Abs. 1 SGB XI sowie gleichwertiger Prüfergebnisse in der

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

allensbacher berichte

allensbacher berichte allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach 2006 / Nr. 8 ALTERSVORSORGE THEMA NUMMER 1 Allensbach am Bodensee, Mitte Mai 2006. - Das Thema Altersvorsorge beschäftigt die Bevölkerung immer

Mehr

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München. Erfahrungen mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zur Anhörung des Ausschusses für Soziales,

Mehr

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / 4699 26. 06. 2009. 14. Wahlperiode. der Abg. Andreas Hoffmann u. a. CDU.

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / 4699 26. 06. 2009. 14. Wahlperiode. der Abg. Andreas Hoffmann u. a. CDU. Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 4699 26. 06. 2009 Antrag der Abg. Andreas Hoffmann u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales Situation freiberuflich

Mehr

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker

Mehr

Versicherung als Berufsrisiko am Beispiel der Berufshaftpflicht für Hebammen

Versicherung als Berufsrisiko am Beispiel der Berufshaftpflicht für Hebammen Versicherung als Berufsrisiko am Beispiel der Berufshaftpflicht für Hebammen 31. Versicherungswissenschaftliches Fachgespräch Vortrag am 9.9.2015 Dr. Christine Bruhn, GF Geburtshaus Charlottenburg 9.9.2015

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/914

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/914 Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6914 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 291 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6640 FLEX- in Wortlaut der Kleinen Anfrage

Mehr

Herzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7. Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz. Lars Schubert AOK Baden-Württemberg

Herzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7. Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz. Lars Schubert AOK Baden-Württemberg Herzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7 Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz Lars Schubert Telefon Telefax E-Mail 0711 2069-1141 0711 2069-911141 lars.schubert@bw.aok.de ? Beitragsschulden?

Mehr

Verband der privaten Krankenversicherung

Verband der privaten Krankenversicherung PKV-Info Die Card für Privatversicherte Verband der privaten Krankenversicherung Postfach 51 10 40 50946 Köln Telefon 02 21 / 3 76 62-0 Fax 0221 / 3 76 62-10 http:/www.pkv.de email: postmaster@pkv.de 2

Mehr

s- Sparkasse Die Ausbildung ist schon mal gesichert! Die Sparkassen-KinderleichtVorsorge. Sparkassen-Finanzgruppe

s- Sparkasse Die Ausbildung ist schon mal gesichert! Die Sparkassen-KinderleichtVorsorge. Sparkassen-Finanzgruppe s- Sparkasse Die Ausbildung ist schon mal gesichert! Die Sparkassen-KinderleichtVorsorge. Sparkassen-Finanzgruppe Sorgenfreie und sichere Zukunft für Ihr Kind. Die Sparkassen- KinderleichtVorsorge. Mit

Mehr

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.

Mehr

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06. M e r k b l a t t

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06. M e r k b l a t t Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06 Stand: 06/2014 M e r k b l a t t Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Dieses Merkblatt soll Ihnen die

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte -

zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte - Anlage 8 zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte - 1 Leistungsbeschreibung und Vergütung 2 Inkrafttreten, Kündigung 3 Rechnungslegung 4 Verjährung

Mehr

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Studenten und Azubis können sich bei den Eltern kostenfrei mitversichern. Diese Policen sind empfehlenswert: Krankenversicherung, als

Mehr

Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum

Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum Nachrichten aus dem Rathaus: Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien... http://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_23909.html von 2 06.03.2012 10:47 Nr. 539 / 02.06.2009 Zehn Jahre 100 Häuser für

Mehr

Qualitätsmanagement-Handbuch 4.0.0.0 Das QM-System 4.1.0.0 Struktur des QM-Systems

Qualitätsmanagement-Handbuch 4.0.0.0 Das QM-System 4.1.0.0 Struktur des QM-Systems s Seite 1 von 5 In diesem Kapitel wird die Struktur des in der Fachstelle eingeführten Qualitätsmanagementsystems (QMS) nach DIN EN ISO 9001:2008 beschrieben, sowie die Vorgehensweise zu seiner Anwendung,

Mehr

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr