LANDGERICHT HANNOVER: Medieninformation Monatsvorschau September 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "LANDGERICHT HANNOVER: Medieninformation Monatsvorschau September 2016"

Transkript

1 Presse Landgericht Hannover LANDGERICHT HANNOVER: Medieninformation Monatsvorschau September 2016 Diese Medieninformation enthält die Termine der im September 2016 beginnenden Hauptverhandlungen der großen Strafkammern des Landgerichts Hannover sowie einen Terminhinweis zu einem öffentlichkeitsrelevanten Zivilverfahren. I. 2. Große Strafkammer 1. Strafsache gegen Ridvan E., geb. 1987, (Verteidiger: Rechtsanwalt König, Hannover) Civan E., geb. 1994, (Verteidiger: Rechtsanwälte Steppuhn und Funk, Hannover und Stolzenau) Amer F.-A., geb. 1987, (Verteidiger: Rechtsanwalt Rautenstengel, Hannover) wegen schweren Raubes u.a. Mittwoch, , 09:00 Uhr, Fortsetzungstermine: , , jeweils 09:00 Uhr. Die heute 22 und 28 Jahre alten Angeklagten sollen am Abend des 09. Oktober 2015 ihr späteres Opfer in Wunstorf abgepasst haben, um unmittelbar gemeinschaftlich auf ihn einzuschlagen und unter Vorzeigen einer Schusswaffe zum Einsteigen in ein bereitgestelltes Nr. 88/16 / Dr. Stephan Loheit Pressestelle Volgersweg 65, Hannover Tel.: (0511) Fax: (0511) christian.schirmer@justiz.niedersachsen.de

2 Fahrzeug zu bewegen. Sie sollen dann mit ihrem Opfer zu einem Schulhof gefahren sein, wo sie weiter auf ihn eingeschlagen und getreten haben sollen. Unter Vorhalt der Schusswaffe und nach weiteren Schlägen soll der Geschädigte schließlich seine Geldbörse vorgezeigt haben, aus der ihm 600 Euro Bargeld entwendet worden sein sollen. Kurze Zeit später soll der heute 28-jährige Amer F.-A. das Opfer an einer Tankstelle wiedergetroffen und ihn unter Drohungen aufgefordert haben, zukünftig 200 Euro monatlich bis zu einer Gesamthöhe von Euro zu zahlen. (Stichwort: "Raub auf Schulhof ) 2. Strafsache gegen Peter P., geb. 1987, (Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Papsch, Hannover) Paul K., geb. 1990, (Verteidiger: Rechtsanwalt Schoenian, Hannover) wegen Computerbetrugs u.a. Dienstag, , 09:00 Uhr, Fortsetzungstermine: , , , , , , , jeweils 09:00 Uhr. Der heute 25 Jahre alte Angeklagte Paul K. soll zwischen September und November 2012 in 493 Fällen gemeinsam mit dem heute 29-jährigen Mitangeklagten Peter P. über verschiedene Internetplattformen Fahrkarten für unterschiedliche Strecken der DBAG zu einem deutlich unter dem eigentlichen Fahrpreis liegenden Preis angeboten haben, die sie bei entsprechender Nachfrage unter Verwendung illegal über einschlägige Internetforen erworbener Kreditkartendaten erwarben und gegen Barzahlung bzw. Bezahlung mittels Paysafe- oder Ukash-Codes an die interessierten Käufer weitergaben. Der DBAG soll ein Gesamtschaden in Höhe von rund Euro - allein bis November 2012 in Höhe von rund Euro - entstanden sein. Daneben soll der Angeklagte Paul K. in sechs weiteren Fällen mittels unrechtmäßig erlangter Kreditkartendaten in verschiedenen Onlineshops Waren im Gesamtwert von rund Euro erworben haben

3 (Az.: 40 KLs 9/14) (Stichwort: "Fahrscheinverkäufe ) 3. Strafsache gegen Andres C., geb. 1979, (Verteidiger: Rechtsanwälte Nordmann und Dr. Meyer, Hannover und Verden) Haxhi M., geb. 1976, (Verteidiger: Rechtsanwälte Rieke und Zott, Braunschweig) Domenico M., geb. 1984, (Verteidiger: Rechtsanwälte Kotios und Jähnig, Hannover und Osnabrück) Sadik T., geb. 1980, (Verteidiger: Rechtsanwalt Quilitz, Hannover) Xhavit M., geb , (Verteidiger: Rechtsanwälte Domanski und Meyer, Bremerhaven) wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Dienstag, , 09:00 Uhr, Fortsetzungstermine: , , , , , , , , , jeweils 09:00 Uhr. Den Angeklagten werden diverse Betäubungsmittelgeschäfte zwischen September 2014 und Februar 2016 vorgeworfen. U.a. soll der heute 37 Jahre alte Andres C. im November 2014 telefonisch eine Zuladung von rund 100kg Kokain in einen Seecontainer im Hafen von Balboa (Panama) organisiert haben, um es zum gewinnbringenden Weiterverkauf nach Deutschland einzuführen. Nach Ankunft des Containers in Bremerhaven sollen die Mitangeklagten Haxhi M. (40 Jahre) und Xhavit M. (38 Jahre) versucht haben, das Kokain durch Einbindung eines Zöllners zu sichern, was jedoch misslungen sein soll. Da der Container sodann weiter nach Klaipeda (Litauen) verschifft wurde, sollen Andres C., Haxhi - 3 -

4 M. und der heute 31 Jahre alte Domenico M. nach Litauen gefahren sein, um das Rauschgift nunmehr dort zu sichern. In Litauen stellten die litauischen Zollbehörden das Kokain sicher. (Az.: 40 KLs 13/16) (Stichwort: "Betäubungsmittelhandel ) II. 3. Große Strafkammer Strafsache gegen Davut M., geb. 1986, (Verteidiger: Rechtsanwalt Akbulut, Hannover) wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. Donnerstag, , 09:00 Uhr, Fortsetzungstermin: , 09:00 Uhr. Eine andere Kammer des Landgerichts Hannover hat den heute 30 Jahre alten Angeklagten am 29. September 2015 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Körperverletzung sowie wegen Körperverletzung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet (vgl. auch Medieninformation ). Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21. April 2016 (3 StR 55/16) das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben; die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen jedoch aufrechterhalten. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs hätte sich das Landgericht mit der Frage der Aufhebung der Schuldfähigkeit infolge des beim Angeklagten vorliegenden unfallbedingten kortikalen Substanzdefekts befassen müssen. Im Umfang der Aufhebung wird deshalb durch die 3. Große Strafkammer des Landgerichts neu verhandelt. (Az.: 33 KLs 12/16) (Stichwort: "Bandenmäßige Einbruchsdiebstähle ) - 4 -

5 III. 12. Große Strafkammer Strafsache gegen Andrzej S., geb. 1983, (Verteidiger: Rechtsanwältin Brettschneider, Hannover) wegen Bandendiebstahls Dienstag, , 09:00 Uhr, Der heute 32-jährige Angeklagte soll sich spätestens seit April 2015 gemeinsam mit weiteren gesondert verfolgten Personen verabredet haben, um in Hannover und der näheren Region Fahrzeuge vom Typ VW Golf u.ä. unter Umgehung der elektronischen Wegfahrsperre zu entwenden, diese mit in Polen entwendeten Kennzeichen zu versehen und sie sodann nach Polen zu verbringen, um sie dort gewinnbringend zur Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts weiterzuverkaufen (vgl. auch die Parallelsache 40 KLs 5/16, Medieninformation ). Der Angeklagte soll an mindestens drei Fahrzeugdiebstählen zwischen August 2015 und April 2016 beteiligt gewesen sein. (Az.: 46 KLs 12/16) (Stichwort: "Fahrzeugdiebstähle ) IV. 13. Große Strafkammer als Schwurgericht Strafsache gegen Mustafa S., geb. 1991, (Verteidiger: Rechtsanwalt Schmidt, Laatzen) wegen versuchten Mordes Dienstag, , 09:00 Uhr, Fortsetzungstermine: , , jeweils 09:00 Uhr

6 Der heute 25 Jahre alte Angeklagte soll am Nachmittag des 16. März 2016 seinem Arbeitskollegen, ohne dass ein Streit vorausgegangen sein soll, plötzlich und für diesen völlig unerwartet von hinten ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 17cm in den Nacken und im weiteren Verlauf in den rechten vorderen Rippenbereich gestochen haben. Der sich weiterer Messerstiche erwehrende Geschädigte soll schließlich aufgrund einer Notoperation gerettet worden seien. (Az.: 39 Ks 14/16) (Stichwort: "Überraschender Messerangriff ) HINWEIS FÜR MEDIENVERTRETER: In der vorgenannten Schwurgerichtssache gelten notwendige Foto- und Filmerlaubnisse nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Schwurgerichts unter folgender Maßgabe als erteilt: Es darf wie folgt fotografiert bzw. gefilmt werden: vor dem Gerichtsgebäude, im Foyer des Gerichtsgebäudes, mit Ausnahme des direkten Bereiches der Besucherkontrolle, im Sitzungssaal vor Beginn der Verhandlung. Mit Sitzungsbeginn ist das Fotografieren bzw. Filmen selbständig einzustellen. Die Kameras sind sofort aus dem Sitzungssaal zu entfernen. Auf die Verpflichtung, die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten zu wahren (regelmäßig durch geeignetes Unkenntlich machen [Verpixeln o.ä.]), wird ergänzend hingewiesen. In den sonstigen Bereichen des Gerichtsgebäudes (z.b. vor dem Sitzungssaal, auf den Gerichtsfluren, Treppenhaus etc.) sind keine Aufnahmen zulässig. V. 18. Große Strafkammer Strafsache gegen Roberto F., geb. 1981, (Verteidiger: Rechtsanwalt Beurskens, Hamburg) wegen schweren Raubes Donnerstag, , 9:00 Uhr, - 6 -

7 Fortsetzungstermine: , , , , , jeweils 09:00 Uhr. Der heute 35 Jahre alte Angeklagte soll am Abend des 25. Februar 2014 gemeinsam mit zwei weiteren Tätern eine Rentnerin in deren Einfamilienhaus in Laatzen überfallen, gefesselt und aus einem im Keller befindlichen Tresor Euro Bargeld und Schmuck im Wert von Euro entwendet haben. (Az.: 70 KLs 2/14) (Stichwort: "Tresor ) VI. 19. Große Strafkammer Strafsache gegen Mohamad A., geb. 1981, (Verteidiger: Rechtsanwalt Rudolph, Dresden) wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern Mittwoch, , 9:00 Uhr, Fortsetzungstermine: , , , , , , jeweils 09:00 Uhr. Der heute 34 Jahre alte Angeklagte soll zusammen mit weiteren Beteiligten vor November 2014 übereingekommen sein, gegen Entgelt Flüchtlinge - vorwiegend aus dem Nahen Osten - arbeitsteilig in großer Zahl mittels Schiffen von der Türkei unerlaubt in die EU zu verbringen. In Umsetzung dieser Vereinbarung soll er zwischen Herbst/Winter 2014 und Januar 2015 mit weiteren Bandenmitgliedern die illegale Einreise überwiegend syrischer Staatsangehöriger gegen Zahlung eines Geldbetrages zwischen jeweils Euro und Euro mit den - 7 -

8 Frachtschiffen Blue Sky M und Ezadeen von Mersin (Türkei) nach Italien organisiert haben. (Az.: 96 KLs 11/16) (Stichwort: "Einschleusung von Flüchtlingen ) VII. Zivilkammer 10 Die 10. Zivilkammer verhandelt am , ab 11:00 Uhr, Saal 5 H 1 (voraussichtlich), die auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Dressurpferd (1,25 Mio. Euro) sowie Schadens- und Aufwendungsersatz (19.056,53 Euro) gerichtete Klage einer Dressurreiterin. Die Klägerin behauptet im Wesentlichen, sie sei seit Jahren auf der Suche nach einem absolut braven und gesunden Dressurpferd mit der Eignung für die höchste Klasse S/Grand Prix bei kurzfristiger Eignung für den (internationalen) Turniereinsatz gewesen. Auf Vermittlung eines international tätigen Pferdevermittlers sei ihr das gegenständliche Pferd wider besseren Wissens als geeignet für 1,25 Mio. Euro verkauft worden. Die mitbeklagte Pferdeklinik habe es in der zuvor vorgenommenen Ankaufsuntersuchung zudem pflichtwidrig unterlassen, auf die - streitige - Lahmheit sowie den - streitigen - Ungehorsam des Pferdes hinzuweisen. (Az.: 10 O 96/13) (Stichwort: Dressurpferd ) HINWEIS FÜR MEDIENVERTRETER: In der vorgenannten Zivilstreitigkeit gelten notwendige Foto- und Filmerlaubnisse nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden der 10. Zivilkammer unter folgender Maßgabe als erteilt: Es darf wie folgt fotografiert bzw. gefilmt werden: vor dem Gerichtsgebäude, im Foyer des Gerichtsgebäudes, mit Ausnahme des direkten Bereiches der Besucherkontrolle, im Sitzungssaal vor Beginn der Verhandlung. Mit Sitzungsbeginn ist das Fotografieren bzw. Filmen selbständig einzustellen. Die Kameras sind sofort aus dem Sitzungssaal zu entfernen. Auf die Verpflichtung, die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten zu wahren (regelmäßig durch geeignetes Unkenntlich machen [Verpixeln o.ä.]), wird ergänzend hingewiesen

9 In den sonstigen Bereichen des Gerichtsgebäudes (z.b. vor dem Sitzungssaal, auf den Gerichtsfluren, Treppenhaus etc.) sind keine Aufnahmen zulässig. Dr. Stephan Loheit Richter am Landgericht Medienmanager - 9 -

10 Das Landgericht Hannover - allgemeine Informationen (Februar 2016): Bedienstete insgesamt: 216 davon Richterinnen und Richter: 89 Landgerichtsbezirk: o Amtsgerichte Burgwedel, Hameln, Neustadt a. Rbge., Springe, Wennigsen Strafrecht: o 11 große Strafkammern 1 Schwurgericht, zugleich auch allgemeine Strafkammer 8 allgemeine Strafkammern 3 Jugend- und Jugendschutzkammern o 7 Strafvollstreckungskammern o 7 kleine Strafkammern, davon 1 zugleich als kleine Jugendkammer o 3 Kammern für Bußgeldsachen, davon 2 als Jugendkammern Zivilrecht: o 23 Zivilkammern (erste und zweite Instanz) o 7 Kammern für Handelssachen Zahlen und durchschnittliche Verfahrensdauer am Landgericht: o Strafsachen: Neueingänge insgesamt : davon 1. Instanz: davon Schwurgericht: davon 2. Instanz: davon Beschwerden: Erledigungen (ohne Beschwerden): Instanz: davon Schwurgericht: Erledigungsdauer (Monate): 7,3 9,4 7,4 davon Schwurgericht: 3,5 4,2 3,4 2. Instanz: Erledigungsdauer (Monate): 5,7 5,9 5,7 o Zivilsachen: Neueingänge insgesamt : davon 1. Instanz: davon 2. Instanz: davon Beschwerden: Erledigungen (ohne Beschwerden): Instanz: Erledigungsdauer (Monate): 11,3 10,6 10,6 2. Instanz: Erledigungsdauer (Monate): 5,3 5,1 5,3 Die Medieninformationen des Landgerichts Hannover finden Sie auch im Internet auf der Internetseite des Landgerichts Hannover unter der Rubrik Aktuelles und Medieninformationen :

Presse. Presseinformation Monatsvorschau Juni 2015

Presse. Presseinformation Monatsvorschau Juni 2015 Presse Landgericht Hannover 28.05.2015 Presseinformation Monatsvorschau Juni 2015 Diese Presseinformation enthält die Termine der im Juni 2015 beginnenden Hauptverhandlungen der großen Strafkammern des

Mehr

Presseinformation Monatsvorschau November 2014

Presseinformation Monatsvorschau November 2014 Presse Landgericht Hannover 31.10.2014 Presseinformation Monatsvorschau November 2014 Diese Presseinformation enthält die Termine der im November 2014 beginnenden Hauptverhandlungen der großen Strafkammern

Mehr

Presseinformation Monatsvorschau September 2013

Presseinformation Monatsvorschau September 2013 Presse Landgericht Hannover 28.08.2013 Presseinformation Monatsvorschau September 2013 Diese Presseinformation enthält die Termine der im September 2013 beginnenden Hauptverhandlungen der großen Strafkammern

Mehr

Presseinformation Monatsvorschau Februar 2015

Presseinformation Monatsvorschau Februar 2015 Presse Landgericht Hannover 29.01.2015 Presseinformation Monatsvorschau Februar 2015 Diese Presseinformation enthält die Termine der im Februar 2015 beginnenden Hauptverhandlungen der großen Strafkammern

Mehr

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015

Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015 Landgericht Waldshut-Tiengen 9. Dezember 2014 Präsidium E 320 a Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2015 Das Präsidium beschließt folgende Geschäftsverteilung für das Jahr 2015: Anhängige Verfahren Grundsätzlich

Mehr

Neu beginnende Strafverfahren. 04.04.2011 bis zum 08.04.2011

Neu beginnende Strafverfahren. 04.04.2011 bis zum 08.04.2011 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 04.04.2011 bis zum 08.04.2011 Stand: 28.03.2011 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

Mehr

11.07.2011 bis zum 15.07.2011

11.07.2011 bis zum 15.07.2011 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 11.07.2011 bis zum 15.07.2011 Stand: 06.07.2011 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

Mehr

28.01.2013 bis zum 01.02.2013

28.01.2013 bis zum 01.02.2013 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 28.01.2013 bis zum 01.02.2013 Stand: 21.01.2013 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

Mehr

01.12.2014 bis zum 05.12.2014

01.12.2014 bis zum 05.12.2014 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 01.12.2014 bis zum 05.12.2014 Stand: 24.11.2014 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

Mehr

Pressemitteilung Sitzungen des Landgerichts Saarbrücken. Zeitraum: 01.07.2013-31.07.2013 - Änderungen bleiben vorbehalten - 1 Ks 26 Js 96/13 (5/13)

Pressemitteilung Sitzungen des Landgerichts Saarbrücken. Zeitraum: 01.07.2013-31.07.2013 - Änderungen bleiben vorbehalten - 1 Ks 26 Js 96/13 (5/13) Pressemitteilung Sitzungen des Landgerichts Saarbrücken Zeitraum: 01.07.2013-31.07.2013 - Änderungen bleiben vorbehalten - Aktenzeichen/Datum 1 Ks 26 Js 96/13 (5/13) 01.07.2013, 09:00 Uhr Schwurgericht

Mehr

03.03.2014 bis zum 07.03.2014

03.03.2014 bis zum 07.03.2014 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 03.03.2014 bis zum 07.03.2014 Stand: 26.02.2014 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 2 StR 31/03 URTEIL vom 11. Juli 2003 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Vergewaltigung u.a. - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: Ws 61/11 62 KLs 913 Js 30894/08 LG Bremen B E S C H L U S S

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: Ws 61/11 62 KLs 913 Js 30894/08 LG Bremen B E S C H L U S S Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: Ws 61/11 62 KLs 913 Js 30894/08 LG Bremen B E S C H L U S S In der Strafsache g e g e n [...] Verteidiger: Rechtsanwalt [ ] Auf die Beschwerde

Mehr

Sitzungen des Landgerichts Saarbrücken

Sitzungen des Landgerichts Saarbrücken 1 Pressemitteilung Sitzungen des Landgerichts Saarbrücken Zeitraum: 01.01.2016-31.01.2016 - Änderungen bleiben vorbehalten - Seite 1 Aktenzeichen / Verhandlungstag 12 Ns 8 Js 539/14 (181/14) 04.01.2016,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. vom. 29. Februar 2012. in der Strafsache. gegen

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. vom. 29. Februar 2012. in der Strafsache. gegen BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 2 StR 426/11 URTEIL vom 29. Februar 2012 in der Strafsache gegen wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. - 2 - Der 2. Strafsenat

Mehr

07.04.2015 bis zum 10.04.2015

07.04.2015 bis zum 10.04.2015 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 07.04.2015 bis zum 10.04.2015 Stand: 30.03.2015 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

Mehr

19.10.2015 bis zum 23.10.2015

19.10.2015 bis zum 23.10.2015 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 19.10.2015 bis zum 23.10.2015 Stand: 13.10.2015 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF 4 StR 480/11 BESCHLUSS vom 22. November 2011 in der Strafsache gegen wegen besonders schweren Raubes u.a. - 2 - Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 1 Ss 4/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5301 Ss 1/08 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 22 Ns 79/07, 22 Ns 32/07 Landgericht Potsdam 3.2 Ls 41/06 Amtsgericht Königs Wusterhausen 4152

Mehr

Landgericht Harn.burg.., _. E 1".. Urteil. Im Namen des Vol~ In der Strafsache aeaen. geboren am 1985 alias geboren spätestens am

Landgericht Harn.burg.., _. E 1.. Urteil. Im Namen des Vol~ In der Strafsache aeaen. geboren am 1985 alias geboren spätestens am Landgericht Harn.burg.., _. E 1".. Urteil Im Namen des Vol~ In der Strafsache aeaen geboren am 1985 alias geboren spätestens am 1983 wegen Verstoßes gegen das BtmG,., ~.,'. hat auf die von dem Angeklagten

Mehr

B e s c h l u s s. vom 25.10.2004. erlässt das Amtsgericht - Strafgericht - Plauen durch Direktor des Amtsgerichts Klein den Beschluss:

B e s c h l u s s. vom 25.10.2004. erlässt das Amtsgericht - Strafgericht - Plauen durch Direktor des Amtsgerichts Klein den Beschluss: B e s c h l u s s vom 25.10.2004 in der Strafsache gegen Dr. K. geboren am deutscher Staatsangehöriger; verheirateter Rechtsanwalt wegen Verteidiger: Rechtsanwalt Posner, Plauen unerlaubten Entfernens

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF 2 StR 311/15 BESCHLUSS vom 12. November 2015 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 3 StR 56/10 URTEIL vom 19. Mai 2010 in der Strafsache gegen wegen schweren Menschenhandels u. a. - 2 - Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verhandlung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF 1 S t R 16/ 1 5 BESCHLUSS vom 21. Juli 2015 in der Strafsache gegen wegen Computerbetruges u.a. - 2 - Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Juli 2015 gemäß 349 Abs. 4 StPO

Mehr

24.08.2015 bis zum 28.08.2015

24.08.2015 bis zum 28.08.2015 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 24.08.2015 bis zum 28.08.2015 Stand: 18.08.2015 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 2 S t R 2 / 1 3 URTEIL vom 4. Dezember 2013 in der Strafsache gegen wegen Betrugs u.a. - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 4. Dezember

Mehr

Oberlandesgericht Nürnberg - Justizpressestelle -

Oberlandesgericht Nürnberg - Justizpressestelle - Hinweis: Verhandlungen über Sexualstraftaten und Jugendschutzsachen werden aus Gründen des Opferschutzes grundsätzlich nicht bekannt gemacht. Die Termine der kommenden Woche werden üblicherweise am Freitag

Mehr

Richterliche Geschäftsverteilung

Richterliche Geschäftsverteilung Richterliche Geschäftsverteilung des Landgerichts Landshut für das Geschäftsjahr 2014 2 A. Bei dem Landgericht Landshut sind eingerichtet: 8 Zivilkammern, 2 Kammern für Handelssachen, 1 Kammer für Baulandsachen,

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2804 Urteil Nr. 138/2004 vom 22. Juli 2004 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Fragen in bezug auf die Artikel 31 und 34 des Gesetzes vom 1. August 1985

Mehr

Termine der Strafkammern vom 1. März bis zum 31. März 2013 im Gebäude des Landgerichts 14469 Potsdam, Jägerallee 10-12

Termine der Strafkammern vom 1. März bis zum 31. März 2013 im Gebäude des Landgerichts 14469 Potsdam, Jägerallee 10-12 Speicher: C:\Dokumente und Einstellungen\klemundsi\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\13-03-01.doc Termine der Strafkammern vom 1. März bis zum 31. März 2013 im Gebäude des Landgerichts 144,

Mehr

Termine der Strafkammern vom 1. bis zum 31. Mai 2015 im Gebäude des Landgerichts 14469 Potsdam, Jägerallee 10-12

Termine der Strafkammern vom 1. bis zum 31. Mai 2015 im Gebäude des Landgerichts 14469 Potsdam, Jägerallee 10-12 Speicher: C:\Users\klemundsi.GERICHTE.014\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\IDYAO00X\15-05-01.doc Termine der Strafkammern vom 1. bis zum 31. Mai 2015 im Gebäude

Mehr

Az. 3 Ss 165/02 Leitsatz:

Az. 3 Ss 165/02 Leitsatz: Az. 3 Ss 165/02 Leitsatz: Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug bei deliktischem "Einkauf" im Selbstbedienungsladen 2 Oberlandesgericht Dresden 3. Strafsenat Aktenzeichen: 3 Ss 165/02 7 Ns 801 Js 44357/00

Mehr

Überblick über das Strafprozessrecht

Überblick über das Strafprozessrecht Überblick über das Strafprozessrecht Für die Ausbildung zum Justizwachtmeister Silvia Eger Stand: Mai 2012 Unterscheidung materielles und formelles Recht Materielles Strafrecht Formelles Strafrecht Wann

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF 1 S t R 3 8 9 / 1 4 BESCHLUSS vom 4. September 2014 in der Strafsache gegen wegen schweren räuberischen Diebstahls u.a. - 2 - Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. September

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. April 2008 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. April 2008 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 237/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 22. April 2008 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

KLAUSUR NR. 887 FÜR GPA (STRAFRECHT)

KLAUSUR NR. 887 FÜR GPA (STRAFRECHT) SV 887 GPA / Seite 1 KLAUSUR NR. 887 FÜR GPA (STRAFRECHT) (Bearbeitungszeit 5 Std.) Amtsgericht Hamburg Altona - Strafrichter - Az.: 1 Ds 13 Js 134/10 Im Namen des Volkes In der Strafsache gegen den Schlosser

Mehr

Termine der Strafkammern vom 1. Juni bis 30. Juni 2005 im Hauptgebäude des Landgerichts, 14469 Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32

Termine der Strafkammern vom 1. Juni bis 30. Juni 2005 im Hauptgebäude des Landgerichts, 14469 Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32 Termine der Strafkammern vom 1. Juni bis 30. Juni 2005 im Hauptgebäude des Landgerichts, 14469 Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32 Kammer Termine Std. Saal Aktenzeichen Tatort, Tatzeit, Delikt 1. 31.05.2005

Mehr

GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN

GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN des Landgerichts Lüneburg für das Geschäftsjahr 2015 (Beschluss des Präsidiums vom 19. Dezember 2014 - zuletzt geändert durch Beschluss vom 26.08.2015) I. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 11.03.2009, Az: 5 U 35/08, Urteil; LG Hamburg, 31.01.2008, Az: 315 O 767/07

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 11.03.2009, Az: 5 U 35/08, Urteil; LG Hamburg, 31.01.2008, Az: 315 O 767/07 Gericht BGH Aktenzeichen I ZR 47/09 Datum 21.01.2010 Vorinstanzen Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 11.03.2009, Az: 5 U 35/08, Urteil; LG Hamburg, 31.01.2008,

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 2 Ws 97/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5413 Ws 46/04 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 23 A Ns 33/03 Landgericht Cottbus 1940 Js 33126/01 Staatsanwaltschaft Cottbus Brandenburgisches

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES II ZR 56/04 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 24. Oktober 2005 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

Richterliche Geschäftsverteilung für das Geschäftsjahr 2015

Richterliche Geschäftsverteilung für das Geschäftsjahr 2015 Landgericht Oldenburg Das Präsidium Oldenburg, 19. Dezember 2014 Richterliche Geschäftsverteilung für das Geschäftsjahr 2015 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines 2 II. Zivilsachen 3 1.) Allgemeine Zuständigkeitsregeln

Mehr

Bericht zur Belastung der bremischen Justiz. Fortschreibung 2013

Bericht zur Belastung der bremischen Justiz. Fortschreibung 2013 Bericht zur Belastung der bremischen Justiz I. Ordentliche Gerichtsbarkeit Fortschreibung 2013 a) Richterdienst Amtsgerichte Zivilsachen Eingänge je Richter 728,4 677,8 687,7 719,3 670,9 Eingänge je Richter

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF 1 StR 626/12 BESCHLUSS vom 5. Juni 2013 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung u.a. - 2 - Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Juni 2013 beschlossen:

Mehr

I StVK 309/04 LG Leipzig

I StVK 309/04 LG Leipzig Oberlandesgericht Dresden 2. Strafsenat Aktenzeichen: 2 Ws 317/05 I StVK 309/04 LG Leipzig 14 VRs 600 Js 1224/91 sta Leipzig 12 G Ws 290/05 GenStA Dresden Beschluss vom 09. Juni 2005.-, in der Maßregel-

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 1 StR 387/13 URTEIL vom 5. November 2013 in der Strafsache gegen wegen Betruges - 2 - Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 5. November 2013,

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 9zb176_03 letzte Aktualisierung: 22.03.2005 BGH, 17.02.2005 - IX ZB 176/03. InsO 20 Abs. 2, 287 Abs. 1, 305 Abs. 1, 306 Abs.

DNotI. Dokumentnummer: 9zb176_03 letzte Aktualisierung: 22.03.2005 BGH, 17.02.2005 - IX ZB 176/03. InsO 20 Abs. 2, 287 Abs. 1, 305 Abs. 1, 306 Abs. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 9zb176_03 letzte Aktualisierung: 22.03.2005 BGH, 17.02.2005 - IX ZB 176/03 InsO 20 Abs. 2, 287 Abs. 1, 305 Abs. 1, 306 Abs. 3 Richterliche Hinweispflicht und

Mehr

LAND BRANDENBURG Was Sie über Rechtsanwälte wissen sollten

LAND BRANDENBURG Was Sie über Rechtsanwälte wissen sollten Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten LAND BRANDENBURG Was Sie über Rechtsanwälte wissen sollten 2 Allgemeines Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ( 1 Bundesrechtsanwaltsordnung).

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom 08. Dezember 2010, Az. 2 Ws 347/10

Leitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom 08. Dezember 2010, Az. 2 Ws 347/10 Leitsatz: 313 Abs. 1 Satz 2 StPO findet auch dann Anwendung, wenn die Staatsanwaltschaft zwar Freispruch beantragt hatte, aufgrund eines vorausgegangenen Strafbefehlsverfahrens jedoch bereits ein konkreter

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April 2012. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 140/11 BESCHLUSS vom 17. April 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 543 Abs. 1 Nr. 1 Hat das Berufungsgericht eine im Tenor seines Urteils ohne Einschränkung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 7. November 2007 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 7. November 2007 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 341/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 7. November 2007 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 15. Juli 2010 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 15. Juli 2010 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES IX ZR 227/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 15. Juli 2010 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja

Mehr

Geschäftsverteilungsplan. für das. Landgericht Tübingen

Geschäftsverteilungsplan. für das. Landgericht Tübingen Geschäftsverteilungsplan für das Landgericht Tübingen 2 0 1 4 Geschäftsnummer: 320 LG Tübingen - 448 2 Landgericht Tübingen Beschluss vom 13.12.2013 Mitwirkende: PräsLG Frey VPräsLG Streicher VRinLG Schmid

Mehr

Klausur Nr. 796 - Strafrecht - (Bearbeitungszeit: 5 Stunden)

Klausur Nr. 796 - Strafrecht - (Bearbeitungszeit: 5 Stunden) Klausur Nr. 796 (Strafrecht) Sachverhalt S. 1 von 8 Klausur Nr. 796 - Strafrecht - (Bearbeitungszeit: 5 Stunden) Auszug aus den Akten des Landgerichts München I (Az.: 7 Ks 21 Js 233/15) gegen Bastian Brühl

Mehr

OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE. Im Namen des Volkes. Urteil

OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE. Im Namen des Volkes. Urteil 1 Ss 177/08 22.07.2009 OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE Im Namen des Volkes Urteil Strafsache wegen Diebstahls Das Oberlandesgericht Karlsruhe 1. Strafsenat hat in der Sitzung vom 22. Juli 2009, an der teilgenommen

Mehr

Entscheidung. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Fünfte Sektion

Entscheidung. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Fünfte Sektion Entscheidung Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Fünfte Sektion Anonymisierte nichtamtliche Übersetzung aus dem Englischen Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin 03/04/07 ENTSCHEIDUNG über

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 11. Oktober 2007 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 11. Oktober 2007 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES IX ZR 105/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. Oktober 2007 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Urteil. Im Namen des Volkes!

Urteil. Im Namen des Volkes! Landgericht Hannover Geschäfts-Nr.: 18 O 190/08 Verkündet am: 18.11.2008 Grahle, Justizangestellte als Urkundsbeamtin/beamter der Geschäftsstelle Urteil Im Namen des Volkes! In dem Rechtsstreit der Firma

Mehr

BGH, Urteil vom 10. April 2014 5 StR 37/14 LG Braunschweig

BGH, Urteil vom 10. April 2014 5 StR 37/14 LG Braunschweig Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja StGB 64 Satz 2 Therapiedauer und konkrete Erfolgsaussicht. BGH, Urteil vom 10. April 2014 5 StR 37/14 LG Braunschweig BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

von Bedeutung sind, in Frage gestellt, noch ist die Wechselwirkung zwischen Höhe der zuerkannten Strafe und der Maßregel betroffen.

von Bedeutung sind, in Frage gestellt, noch ist die Wechselwirkung zwischen Höhe der zuerkannten Strafe und der Maßregel betroffen. Leitsatz: Die Berufung kann innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs allein auf die Frage der Maßregel nach 69 StGB beschränkt werden, wenn der Rechtsmittelführer die die Entscheidung nach 69 StGB tragenden

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Juni 2003. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Juni 2003. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 327/02 BESCHLUSS vom 24. Juni 2003 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 286 E a) Durch die Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs ist auch

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 9. November 2005 in der Strafsache gegen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 9. November 2005 in der Strafsache gegen BUNDESGERICHTSHOF 1 StR 447/05 BESCHLUSS vom 9. November 2005 in der Strafsache gegen Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StPO 136 Abs. 1 Satz 2, 163a Abs. 4 Satz 2; Art. 20 Abs. 3 i.v.m.

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

IM NAMEN DES VOLKES URTEIL LANDGERICHT MÜNCHEN II Gz.: 7 Ns 66 Js 20793/00 Urteil rechtskräftig seit 7.Juli 2004 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL der 7. Strafkammer des Landgerichts München II in der Strafsache gegen K l e h r Dr. Nikolaus

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Januar 2008. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 24. Januar 2008. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 258/05 BESCHLUSS vom 24. Januar 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 130 Nr. 6, 520 Abs. 5 Zur Frage der eigenverantwortlichen Prüfung einer Berufungsbegründungsschrift

Mehr

3202 Aufbauende Beckenbodengymnastik - Grundkurs für Einsteiger

3202 Aufbauende Beckenbodengymnastik - Grundkurs für Einsteiger 3202 Aufbauende Beckenbodengymnastik - Grundkurs für Einsteiger dienstags, 17.00-17.45 Uhr, Reimer-Bull-Schule, Marne, Wilhelmstraße 35, Eingang Beginn: 12. Januar 2016 10 Nachmittage Entgelt: 10 x 1 U.-Std.

Mehr

Löwenstein & Banhegyi Rechtsanwälte

Löwenstein & Banhegyi Rechtsanwälte 1 Löwenstein & Banhegyi Rechtsanwälte Altenritter Str.9-34225 Baunatal Telefon: 0561-574 26 20 Telefax: 0561 574 26 22 www.recht21.com Strafrecht: Nötigung eines Strafkammervorsitzenden mittels der Drohung,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES II ZR 323/03 Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 10. Oktober 2005 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Mehr

BGH. Beschluss. 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 19. Juni 2007

BGH. Beschluss. 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 19. Juni 2007 4 StR 623/07 12.02.2008 BGH Beschluss in der Strafsache wegen Betruges u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 12. Februar

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF 1 StR 421/12 BESCHLUSS vom 25. Oktober 2012 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung u.a. - 2 - Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Oktober 2012

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Februar 2003. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Februar 2003. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VIII ZB 92/02 BESCHLUSS vom 11. Februar 2003 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO 104 Abs. 2 Satz 3 BRAGO 28 a) Der Rechtsanwalt, der sich vor einem

Mehr

Ausfertigung. Beschluss. ln dem Rechtsstreit. gegen

Ausfertigung. Beschluss. ln dem Rechtsstreit. gegen .... Ausfertigung.. ~ - - 16 0 19/12 Beschluss des ln dem Rechtsstreit -Kläger- - Prozessbevollmächtigte; Rechtsanwälte Mietehen & Coll.. Osterbekstraße 90c, 22083 Harnburg gegen - Beklagte - beschließt

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in der Familiensache

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in der Familiensache BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES XII ZR 155/04 URTEIL in der Familiensache Verkündet am: 20. Juli 2005 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: BGHR:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF 1 S t R 11/ 1 5 BESCHLUSS vom 2. September 2015 in der Strafsache gegen wegen gewerbsmäßigen Schmuggels u.a. - 2 - Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. September 2015 gemäß

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VII ZR 103/02 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 9. Januar 2003 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

Mehr

Leitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom 06.11.2008, Az.: 2 Ws 103/08

Leitsatz: OLG Dresden, 2. Strafsenat, Beschluss vom 06.11.2008, Az.: 2 Ws 103/08 Leitsatz: Der als Beistand gemäß 68 b StPO bestellte Rechtsanwalt kann grundsätzlich die Grundgebühr gemäß Nr. 4100 VV RVG und - bei Teilnahme an der Hauptverhandlung - auch die Terminsgebühr nach Teil

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 20. Februar 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 20. Februar 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 139/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 20. Februar 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 18. Juni 2010 Lesniak, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 18. Juni 2010 Lesniak, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES V ZR 193/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 18. Juni 2010 Lesniak, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja

Mehr

Rechtsanwalt Christoph Schneble. Rechtsprechung

Rechtsanwalt Christoph Schneble. Rechtsprechung 1 Rechtsanwalt Christoph Schneble Schillerstraße 19 77656 Offenburg kanzlei@rechtsanwalt-schneble.de Tel.: 0781/ 9 48 37 87 Fax: 0781/ 9 48 37 88 www.rechtsanwalt-schneble.de Rechtsprechung Strafrecht

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 29. Juni 2000. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 29. Juni 2000. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VII ZB 5/00 BESCHLUSS vom 29. Juni 2000 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 233 Fb, 85 Abs. 2 Einer Partei kann nicht angelastet werden, daß im Büro ihres Prozeßbevollmächtigten

Mehr

LandgerichtPo~dam. Beschluss. Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb gescwossenerortschaften,

LandgerichtPo~dam. Beschluss. Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb gescwossenerortschaften, (Geschäftszeichen ) (Speicher: 21 Qs 059-07.00I.Beschluss.doc) Land!!ericht Potsdam Amtsgericht Zossen LandgerichtPo~dam Beschluss In der Bußgeldsache gegen geboren am wohnhaft: In Verteidiger: Rechtsanwalt

Mehr

Rückschlagsperre und zunächst verfahrensrechtlich unzulässiger Eröffnungsantrag

Rückschlagsperre und zunächst verfahrensrechtlich unzulässiger Eröffnungsantrag DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 9zb284_09 letzte Aktualisierung: 29.7.2011 BGH, 19.5.2011 - IX ZB 284/09 InsO 88, 312 Abs. 1 S. 3 Rückschlagsperre und zunächst verfahrensrechtlich unzulässiger

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF 4 StR 507/11 BESCHLUSS vom 25. Januar 2012 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. 5. wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr u.a. - 2 - Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

Mehr

Landgericht Dortmund IM NAMEN DES VOLKES. Urteil

Landgericht Dortmund IM NAMEN DES VOLKES. Urteil 4 S 26/08 LG Dortmund 416 C 1778/07 AG Dortmund Landgericht Dortmund IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund auf die mündliche Verhandlung vom 12.06.2008

Mehr

Verbotsregelungen durch Zusatzschilder müssen klar, sinnvoll und objektiv eindeutig sein.

Verbotsregelungen durch Zusatzschilder müssen klar, sinnvoll und objektiv eindeutig sein. 2 Ss (OWi) 507/96 Leitsatz: Verbotsregelungen durch Zusatzschilder müssen klar, sinnvoll und objektiv eindeutig sein. Stichworte: Parkplatz; Parkverbot; Anwohner Vorschift: StVO 42 Abs. 4 Zeichen 314 2

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 14. September 2005 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 14. September 2005 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES IV ZR 145/04 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 14. September 2005 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Februar 2011. in der Abschiebungshaftsache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 3. Februar 2011. in der Abschiebungshaftsache BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 128/10 vom 3. Februar 2011 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja FamFG 70 Abs. 4 Die Rechtsbeschwerde findet nach 70 Abs. 4 FamFG auch gegen

Mehr

KLAUSUR NR. 994 (STRAFRECHT)

KLAUSUR NR. 994 (STRAFRECHT) SV 994/ Seite 1 KLAUSUR NR. 994 (STRAFRECHT) (Bearbeitungszeit 5 Std.) Auszug aus den Akten 7 Ks 16 Js 1568/16 des Landgerichts Bonn, Große Strafkammer (Schwurgericht) im Verfahren gegen, wohnhaft in,

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 7. Oktober 2004. in dem Rechtsstreit. Zuständigkeit nach Rücknahme des Mahnantrags

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 7. Oktober 2004. in dem Rechtsstreit. Zuständigkeit nach Rücknahme des Mahnantrags BUNDESGERICHTSHOF I ZB 20/04 BESCHLUSS vom 7. Oktober 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Zuständigkeit nach Rücknahme des Mahnantrags ZPO 269 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4, 696

Mehr

Meine Damen und Herrn, Es ist für mich eine große Ehre und Freude, heute hier in diesem Symposium einen Vortrag halten zu dürfen.

Meine Damen und Herrn, Es ist für mich eine große Ehre und Freude, heute hier in diesem Symposium einen Vortrag halten zu dürfen. (Bild 1.) Die Praxis der Patentgerichtsbarkeit in Japan Ryoichi MIMURA Richter am Obergericht für Geistiges Eigentum Japan Meine Damen und Herrn, Es ist für mich eine große Ehre und Freude, heute hier

Mehr

URTEIL Im Namen des Volkes

URTEIL Im Namen des Volkes Amtsgericht Hamburg-St. Georg Geschäfts-Nr.: 916 C 319/09 URTEIL Im Namen des Volkes In der Sache L.M., xxxx - Kläger - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Schmidt & Partner, Hofweg 94, 22085 Hamburg

Mehr

Verfügung: OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN

Verfügung: OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN Aktenzeichen: 6 St 3/12 Strafverfahren gegen Beate Z. u.a Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung u.a. Verfügung: Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 27. März 2007. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 27. März 2007. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VIII ZB 123/06 BESCHLUSS vom 27. März 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 513, 520, 529, 531 Auch unter der Geltung des reformierten Zivilprozessrechts

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 28. April 2004 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 28. April 2004 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES IV ZR 62/03 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 28. April 2004 Fritz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Mehr

Geschäftsverteilung des Landgerichts Mannheim für das Geschäftsjahr 2014

Geschäftsverteilung des Landgerichts Mannheim für das Geschäftsjahr 2014 Geschäftsverteilung des Landgerichts Mannheim für das Geschäftsjahr 2014 Die Geschäftsverteilung unter den Richtern des Landgerichts Mannheim für das Geschäftsjahr 2014 beruht auf dem Beschluss des Präsidiums

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES IV ZR 16/09 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 7. Juli 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: BGHR: nein

Mehr