Anhörung zur Situation der Hebammen in MV Stellungnahme des Landesfrauenrates MV e.v.

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1 Landesfrauenrat MV e.v. Heiligengeisthof Rostock Ausschuss für Soziales und Gesundheit des Landes MV Der Vorsitzende Rostock, Anhörung zur Situation der Hebammen in MV Stellungnahme des Landesfrauenrates MV e.v. Der Landesfrauenrat bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme. Eva-Maria Mertens Vorsitzende Dr. Renate Hill Geschäftsführerin Heiligengeisthof Rostock Fon/Fax: info@landesfrauenrat-mv.de Amtsgericht Neubrandenburg: VR 436 Der Hebammenberuf unterliegt der Bundesgesetzgebung und gilt als typischer Frauenberuf. Gleichwohl arbeiten in MV Hebammen unter Bedingungen, die sich von anderen Bundesländern unterscheiden und auf die auch im Land Einfluss genommen werden kann. Der LFR begrüßt, dass sich der Landtag mit der Situation der Hebammen erneut beschäftigt und seine Fragestellungen über die Folgen der exorbitanten Erhöhung der Haftpflichtversicherungen für die Geburtsbetreuung freiberuflicher Hebammen hinaus formuliert hat. Der LFR beschränkt sich in seiner Stellungnahme auf ausgewählte Fragen des vorliegenden Fragenkatalogs. Im Focus steht die besondere Situation der Hebammen in MV v.a. in Bezug auf den Bedarf und Bedürfnisse der zu betreuenden schwangeren Frauen, bzw. jungen Müttern und ihren Partnern. Zur Situation: Zwar eröffnet das Bild auf die Stationierung von Geburtseinrichtungen und die regionale Verteilung der Familienhebammen auf den ersten Blick eine ausgewogene regionale Verteilung. Dies allein kann die Situation der Hebammen jedoch nur unzureichend beschreiben. Auch die vom SM in der Anhörung im August 2010 veröffentlichten Zahlen zur Anzahl der Hebammen und ihre zahlenmäßige Entwicklung im Zeitraum von 2005 bis 2009 sind hierfür nicht aussagekräftig genug. Sie sagen nichts darüber aus, welche Konsequenzen die Erhöhung der Haftpflichtversicherung für eine ggf. Veränderung der Zahl der freiberuflichen Hebammen hat. Es ist nicht ersichtlich, zu welchen Anteilen und zu welcher Stundenzahl sie in ambulanten bzw. stationären Bereich beschäftigt sind. Zur Beurteilung der Situation ist es darüber hinaus wichtig zu wissen, wieviel Geburten eine Hebamme betreut. Ein Vergleich der Anzahl der Hebammen in Bezug auf Geburten im Ländervergleich und wie sich dieses Verhältnis entwickelt hat

2 bzw zukünftig aussehen wird, wäre eine wichtige Grundlage zur Entwicklung von Handlungsoptionen in unserem Land. Auch die Altersstruktur der Hebammen könnte Hinweise darauf geben, wie die Landepolitik wirksam werden kann, um auch in Zukunft eine bedarfsgerechte Betreuung durch Hebammen unter fairen Bedingungen für diese Berufsgruppe zu gewährleisten. Ein Vergleich der Länder), der sich auf das Betreuungsverhältnis der organisierten Hebammen pro Geburt /1/ bezieht, weist aus, dass in Sachsen Anhalt und MV pro Hebamme die meisten Geburten betreut werden. D.h. eine Hebamme in MV betreut im Durchschnitt fast doppelt so viele Geburten wie z.b. eine Hebamme im Saarland. Gründe hierfür sowie die Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Hebamme und auf die Betreuungsqualität der jungen Frauen und Familien müssen entsprechend untersucht werden. Eine Ursache dafür könnte sein, dass die niedrige Bezahlung der Hebammen diese dazu zwingt, möglichst viele Geburten zu betreuen, um auf ein existenzsicherndes Einkommen zu kommen. In MV können die niedrigen Löhne dieser Berufsgruppe seltener durch das Einkommen des Partners wie vielfach in den alten Bundesländern - kompensiert werden. Der LFR schätzt ein, dass die Bezahlung der Hebammen in keinster Weise ihrer Verantwortung für Leben und Gesundheit von Müttern und Kindern und der Belastung in ihrer Tätigkeit gerecht wird. In 20 Jahren wurde die Vergütung der Hebammen nur dreimal erhöht. Dazu kommt nun die exorbitante Erhöhung der Haftpflichtversicherung für niedergelassene Hebammen, die Geburten betreuen. Nach Aussagen von niedergelassenen Hebammen ist die Haftpflichtversicherung so hoch, dass diese mindestens 13 Geburten jährlich betreuen muss, um allein die Versicherungsbeiträge zu erwirtschaften. Dabei entsprechen die Entrichtungsmodalitäten nicht der (Nicht)planbarkeit von Geburten. Sie müssen jährlich im vorab entrichtet werden und werden nur dann anteilig zurück erstattet, wenn die Hebamme sich ggf. mindestens 3 Monate abmeldet. So kann die Versicherung auch in Monaten fällig werden, wenn gar keine Geburtshilfe erfolgt. Es wäre angemessener, wenn eine monatliche Entrichtung und Abmeldung erfolgen könnte. Die Bezahlung der Hebammen und die oft schwierigen Rahmenbedingungen bieten immer weniger Anreiz, diesen Beruf zu ergreifen. Wäre der Beruf für die meisten Hebammen nicht Berufung, gäbe es längst einen drastischen Abfall der Anzahl der hier Tätigen. Der LFR erwartet eine stärkere Rückendeckung der Hebammen durch das Bundesministerium insbesondere bei der Aushandlung der Tarife mit den kassenärztlichen Vereinigungen. Es kann nicht sein, dass die Gehaltsunterschiede zwischen ärztlichem Personal und Hebammen ständig mehr auseinanderdriften. Stundenlöhne, die lt. Berechnungen des deutschen Seite 2

3 Hebammenverbandes bei ca 7, 50 Euro liegen sind ein Skandal. Diese schlechte Bezahlung reiht sich ein in eine generelle Unterbewertung von typischen Frauenberufen, die zu den Ursachen einer Frauen benachteiligenden Bezahlung führen und den Prozess der Gleichstellung der Geschlechter entgegenwirken. Die Erhöhung der Vergütung für geburtsbegleitende freiberufliche Hebammen wiegt die Erhöhung der Haftpflichtversicherung in keiner Weise auf. Wenn es hier keine Änderung gibt, werden es sich Hebammen nicht mehr leisten können, Hausgeburten durchzuführen. Das wäre dann das AUS für Wahlmöglichkeiten der Geburt durch schwangere Frauen. Ob am Ende die Kosten für Geburten insgesamt sinken, bleibt fraglich. Dem LFR sind keine Kostenvergleiche zwischen Hausentbindungen (Versicherungssumme trägt allein die Hebamme) und für stationäre Entbindungen (Kosten für Haftpflicht trägt Einrichtung, ggf. beteiligt Hebamme partiell) bekannt. Der Regelfall ist eine normale Geburt. Im Regelfall profitieren die Krankenkassen von einer häuslichen Entbindung, weil diese preisgünstiger ist als die Entbindung im Krankenhaus. Sie beteiligen sich jedoch nicht an den Kosten für die seltenen Fälle, wenn ein Haftungsschaden eintritt. Auch wenn für den Großteil der niedergelassenen Hebammen zutrifft, dass in ihrer Praxis noch kein Schadensanspruch geltend gemacht wurde, haften sie aber allein für die Einzelfälle ihrer Berufsgruppe. Zur Beschreibung der Situation der Hebammen gehört es auch, neben der Einkommenssituation deren besonderen Arbeitsbedingungen und spezifische Herausforderungen in MV in Blick zu nehmen. Dabei fällt besonders auf: - Im Flächenland MV sind gerade von niedergelassenen Hebammen im ländlichen Raum längere Wegezeiten zurückzulegen, um die Betreuung der jungen Mütter/Familien zu gewährleisten. Dies ist ein Zeitfaktor, der die Zahl der zu Betreuenden objektiv einschränkt. Perspektivisch wird es in den ländlichen Regionen zu einem weiteren Absinken der Bevölkerungszahlen kommen und den Einzugsbereich der Hebammen ggf. noch vergrößern - In MV ist der Anteil der Alleinerziehenden und jungen Mütter, die mit ihren Familien in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen leben vergleichsweise hoch. Verschärft hat sich die Situation durch die Regelung, dass das Elterngeld auf die Regelleistung von Hartz IV- Beziehenden angerechnet wird. Dadurch haben Betroffene neben der mentalen Umstellung auf die neue Familiensituation zusätzlich Belastungsmomente und Beratungsbedarf, um mit den äußerst Seite 3

4 knappen Haushaltsmitteln jeweils einen Monat lang den Lebensunterhalt für die Familie bestreiten zu können. Vor dieser Situation stehen insbesondere die Hebammen, die ambulant tätig sind. Der LFR begrüßt sehr, dass das Land MV mit dem Projekt Familienhebammen, auf diesen Bedarf reagiert. In diesem Projekt erhalten Hebammen eine Zusatzqualifikation für eine Tätigkeit, die der Gesundheit der Mutter und Kind dient. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der psychosozialen und medizinischen Beratung und Betreuung von Risikogruppen in der Zeit acht Wochen nach der Geburt bis zum ersten Lebensjahr des Kindes. Dabei handelt es sich um jugendliche Mütter und Väter, Frauen mit psychischen und chronischen Erkrankungen, eingeschränkter Fähigkeit zur Alltagsbewältigung, Familien mit Suchtproblemen bzw. Familien in schwierigen sozialen und finanziellen Verhältnissen sowie Frauen, die sich an Früherkennungsuntersuchungen für das Kind nicht beteiligt haben. Sie betreuen Familien im individuellen und häuslichen Milieu, wofür sie 6 Std. wöchentlich in Rechnung stellen können. Die besondere Bedeutung des Projektes liegt darin, dass damit ein niedrigschwelliger, nicht stigmatisierender Zugang zu Familien ermöglicht wird. Die Familienhebammen haben Einblick in die Lebenssituation der Familien und können deren Ressourcen erkennen und entwickeln helfen. Familienhebammen kommen zu einem Zeitpunkt in die Familien, in denen diese für Verhaltensänderungen in ihrem Leben durch die Übernahme ihrer Mütter bzw. Väterrolle offen sind. Sie sind wertvoll als Schnittstellenmanagerinnen zwischen Familien und anderen Professionen und Institutionen. Der LFR hält das Projekt der Familienhebammen für eine außerordentlich wirkungsvolle Möglichkeit, Kinderschutz und Unterstützung überforderter Eltern zu verbinden und präventiv wirksam werden zu können. Folgenden aktuellen Bedarf für Familienhebammen sieht der Landesfrauenrat: Der Bedarf lässt sich derzeit nur schätzen. Maßstab müsste sein, wieviel Kinder/Familien einen erhöhten Beratungsbedarf haben und ob die Anzahl der Familienhebammen ausreichend ist, um allen Familien, die es benötigen, die notwendige Unterstützung zu geben. Eine Dunkelzifferstudie von Esser/Weinel /2/ kommt zu der Erkenntnis, dass zwischen 5-10% der Kinder im Alter von 0-6 Jahren vernachlässigt werden. Im Jahre 2009 wurden in Mecklenburg- Vorpommern Kinder geboren, d.h. dass in MV ca 650 Kinder einen Betreuungsbedarf aufweisen. Wenn uns auch keine Kenntnisse darüber vorliegen, wieviel Familien eine Familienhebamme tatsächlich betreuen kann, wird deutlich, dass die z.z. tätigen 47 Hebammen, den Bedarf nicht abdecken können. So kann keine Rede davon sein, dass der Haushaltsansatz des Landes zur Förderung der Familienhebammen zu üppig ist. Seite 4

5 Im Landeshaushalt sind die Ansätze für Familienhebammen immer wieder erhöht wurden. (vgl. Kleine Anfrage v von Ritter, Fraktion Die Linke, Ds: 5/3662). Jedoch wurden die bereitgestellten Summen im letzten Jahr nicht ausgeschöpft. Der Grund dafür ist jedoch nicht der fehlende Bedarf, sondern dass es in MV nicht genügend ausgebildete Familienhebammen (derzeit 63) gibt und dass auch nicht alle Hebammen mit Zusatzqualifikation als Familienhebammen tätig sind. Auch schöpfen bereits tätige Familienhebammen die mögliche Landesförderung von 6 Std nicht aus. Sie benötigen auch Zeit, die reguläre Schwangerschafts- und Nachbetreuung in den ersten acht Wochen nach der Geburt zu gewährleisten, sind also nicht als Vollzeitfamilienhebamme tätig. Je weniger Hebammen also im Land beschäftigt sind, desto geringer der Spielraum für die Arbeit der Familienhebammen. Handlungserfordernisse Auf der Grundlage der Beschreibung der Situation der Hebammen sieht der Landesfrauenrat folgende Handlungsansätze: 1 Die Datenlage zur tatsächlichen Situation der Hebammen im Land muss verbessert werden. Eine genauere Erhebung muss über die Befragung der Amtsärzte erfolgen, weil auch die Hebammenverbände nur über die Zahlen der bei ihnen organisierten Personen verfügen. Dabei geht es nicht nur darum, die finanzielle Situation, sondern auch die tatsächliche Belastung der Hebammen sowohl perspektivisch als auch im Ländervergleich im Kontext der zu erwartenden demografischen Entwicklungen ggf. zu erheben und auszuwerten. 2 Die Landesregierung sollte ihren Einfluss auf die geltenden Bundesregelungen für den Hebammenberuf nehmen und sich für eine Verbesserung deren Situation auf Bundesebene einsetzen. Sie sollte sich dafür stark machen, dass das zuständige Bundesministerium die berechtigten Forderungen der Hebammen nach einer ihrer Verantwortung für Gesundheit und Leben von Mutter Kind gerecht werdenden Vergütung unterstützt. Damit würde die längst überfällige gesellschaftliche Anerkennung dieses Berufes gestärkt und ist eine Voraussetzung auch zukünftig den Nachwuchs für diesen Beruf zu motivieren. Auf den Prüfstand gehört auch eine angemessene Finanzierung der Rufbereitschaft, die sich an der Herangehensweise der Berechnung auch anderer Berufsgruppen orientiert (z.b. Polizei). Ein wichtiger Schritt wäre es, die Einrichtung eines Haftungsfonds zu unterstützen, um Risiken auf breitere Schultern zu verteilen. Hierbei sind die Krankenkassen stärker in die Pflicht zu nehmen. Seite 5

6 3 Das Projekt Familienhebammen muss weiterhin ein wichtiges Anliegen der Landesregierung bleiben und darf nicht gekürzt werden. Um die qualitätsgerechte Weiterführung und Entwicklung des Projektes zu sichern, muss es in MV mehr Familienhebammen geben. Dazu ist zunächst zu ermitteln, wie die Anzahl der Hebammen erhöht werden kann, die zu einer Zusatzqualifizierung unter welchen Bedingungen bereit sind. Es muss Klarheit darüber sein, ob wir für den Bedarf tatsächlich genügend Hebammen im Land haben und ob diese ausreichend zeitliche Ressourcen haben, um die notwendige Fortbildung in Anspruch nehmen und darauf hin tätig werden zu können. Das Projekt Familienhebammen könnte noch erfolgreicher agieren, wenn Kooperationswille und die Kommunikation zwischen Geburtskliniken, Schwangerschaftsberatungsstellen, Jugendämtern, Schuldenberatungen, Drogenberatung, Gewaltinterventionsstellen, Kinderärzten, Frauenärzten noch intensiver und vertrauensvoller gestaltet werden könnte. Dazu könnten durch das Sozialministerium geeignete Formen angeregt und erprobt werden. 4 Im Sinne der Qualitätssicherung sollte die Ausbildung der Hebammen bzw. Familienhebammen mit der Übergabe des Berufszertifikats nicht abgeschlossen sein. Es muss eine ständige Weiterbildung (incl. Supervision) ermöglicht werden und eine bestimmte Anzahl an abgeleisteten Weiterbildungsstunden durch die Hebammen pflichtgemäß nachgewiesen werden. Die Motivation für eine Weiterbildung hängt jedoch auch davon ab, ob sich die Hebammen eine Weiterbildung schon rein zeitlich leisten können, ohne empfindliche Einbußen in ihrer Vergütung hinnehmen zu müssen. Zu beachten sind hierbei in MV auch die Wegezeiten zu zentralen Einrichtungen, in denen Fortbildung angeboten werden kann. Dr. Renate Hill Landesfrauenrat MV e.v. Geschäftsführerin Anlagen/Quellen: 1 Übersicht Geburten pro Hebammen, stat. Bundesamt, Wiesbaden Esser, G., Weinel, H. (1990): Vernachlässigende und ablehnende Mütter in Interaktion mit ihren Kindern. In: Martinius, J., Frank, R. (Hrsg.): Vernachlässigung, Mißbrauch und Mißhandlung von Kindern. Erkennen, Bewußtmachen, Helfen. Verlag Hans Huber: Bern. Seite 6

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