Universitätsklinik für Frauenheilkunde HEBAMMENGEBURT

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1 HEBAMMENGEBURT KONZEPT HEBAMMENGEBURT, 4. AUFLAGE, MAI 2007 FF RR AA UU EE NN KK LL III NN III KK III NN SS EE LL SS PP III T AA LL BB EE RR NN

2 I NHALTSVERZEICHNIS Seite Motivation für das Modell "Hebammengeburt" 3 Zielgruppe 3 Rahmenbedingungen 3 o Voraussetzungen, Verantwortung 3 o Information der Frauen über das Angebot 3 o Vorgespräch durch die Hebamme, Zulassung zur Hebammengeburt 3 o Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Dienst während der Geburt 4 o Qualifikation der Hebammen 4 o Hebammen in Ausbildung 5 o Arbeitszeit der Hebamme 5 o Dokumentation 5 o Haftung 5 o Abrechnung 5 o Forschung 5 o Evaluation/Qualitätssicherung 5 Vorgehen 6 o Zulassungskriterien 6 o Beizug der Neonatologin/des Neonatologen 6 o Kompetenzen der Hebamme 6 o Ambulante Geburt 7 Literatur 8 Anhang 9 KONZEPT HEBAMMENGEBURT FRAUENKLINIK INSELSPITAL BERN,4. Auflage, Seite 2/13

3 Motivation für das Modell Hebammengeburt Ausschlaggebend für das Modell Hebammengeburt war die vermehrte Nachfrage von Frauen nach einer ausschliesslich von Hebammen geleiteten Geburt. Das Konzept schafft die Grundlage, diesem Bedürfnis gerecht zu werden. Das Modell Hebammengeburt konnte im Jahr 2000 in die Praxis als Pilotprojekt implementiert werden. Die darauffolgende Evaluation des Projektes zeigt, dass sich für die Hebammengeburt insbesondere Frauen angesprochen fühlen, welche sich ihre Geburt in einem kleinen Rahmen wünschen und gleichzeitig auf die Sicherheit des Spitals nicht verzichten möchten. Zusätzlich entschliessen sich Schwangere auch aus ökonomischen Gründen für die Geburt in der Frauenklinik, weil der Wochenbettaufenthalt in einem Geburtshaus von der Krankenkasse nicht immer gedeckt wird (Cignacco & Büchi, 2003, 2004; Cignacco, Büchi & Oggier, 2004). Die Frauen äussern sich generell sehr positiv über die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Betreuungsmodellen (Hebammengeburt/Beleghebammengeburt/Hebamme-Ärztin-/Arztgeburt). Diese Betreuungsvielfalt ist für eine Universitätsklinik einmalig und soll für andere ähnliche Einrichtungen Modellcharakter haben. Zielgruppe Alle Frauen, die das Angebot der Hebammengeburt nutzen wollen und eine physiologische Schwangerschaft mit risikoloser Anamnese ohne Ausschlusskriterien ( siehe Anhang) aufweisen. Rahmenbedingungen Voraussetzungen, Verantwortung Die Hebammengeburt setzt voraus, dass die Idee von allen ärztlichen Fachbereichen unterstützt und getragen wird, zumal beim Auftreten von unvorhergesehenen Komplikationen eine reibungslose Zusammenarbeit stattfinden muss. Das Konzept der Hebammengeburt soll dem Auftrag eines Universitätsspitals entsprechen. Insbesondere ist darauf zu achten, den Aus- und Weiterbildungsauftrag sowohl für den ärztlichen Bereich als auch für die Hebammen erfüllen zu können. Vorgesehen ist, die laufende Entwicklung der Hebammengeburten bis Ende 2006 zu beobachten, danach eine Standortbestimmung bezüglich einer eventuellen Begrenzung durchzuführen. Bei einer Hebammengeburt obliegt die Verantwortung unter der Geburt bei der betreuenden Hebamme. Sie muss Abweichungen von der Physiologie rechtzeitig erkennen und bei Bedarf den ärztlichen Dienst beiziehen sowie Sofortmassnahmen einleiten. Die Gesamtverantwortung für das Betreuungsmodell Hebammengeburt, als Teil der klinischen Aktivitäten der Geburtshilfe innerhalb der Frauenklinik, obliegt dem Chefarzt Geburtshilfe. Information der Frauen über das Angebot Die Frauen werden in der Schwangerenvorsorge (zwischen der 34. und 37. SSW), in den Geburtsvorbereitungskursen und bei den Informationsveranstaltungen Geburt in der Frauenklinik sowohl mündlich wie schriftlich (Faltprospekt Geburtsstation) auf das Angebot aufmerksam gemacht. Gynäkologinnen, Gynäkologen und freipraktizierende Hebammen der Stadt Bern sind über die Angebote der Frauenklinik informiert und können Frauen zur Hebammengeburt zuweisen. KONZEPT HEBAMMENGEBURT FRAUENKLINIK INSELSPITAL BERN,4. Auflage, Seite 3/13

4 Vorgespräch durch die Hebamme, Zulassung zur Hebammengeburt Jede Frau, die eine Hebammengeburt wünscht, braucht ein Vorgespräch mit der Hebamme. Dabei werden die Motivation und die Eignung zur Hebammengeburt anhand der Kriterienliste (siehe Anhang) abgeklärt. Das Vorgespräch wird gemäss Leitfaden geführt (siehe Anhang) und dokumentiert. Kommt die Frau für die Hebammengeburt in Frage, unterschreibt sie das Informationsblatt (siehe Anhang). Bei interner Betreuung Mit den Frauen, die während der Schwangerschaft frauenklinikintern betreut werden, führt die Hebamme der Hebammensprechstunde zwischen der 34. und 37. SSW das Vorgespräch. Frauen der Oberarzt- und Privatsprechstunde werden für das Vorgespräch an die Hebammen der Geburtsstation überwiesen. Bei externer Betreuung Frauen, die extern durch eine Gynäkologin, einen Gynäkologen oder eine freipraktizierende Hebamme betreut werden, melden sich zwischen der 34. und 37. SSW für ein Gespräch mit einer Hebamme der Geburtsstation. Diese führt das Vorgespräch gemäss Leitfaden (siehe Anhang). Ultraschalluntersuchung Bei fehlender Ultraschalluntersuchung ab der 30. SSW oder bei klinischen Befunden, welche die Ausschlusskriterien beeinflussen könnten, soll eine Ultraschalluntersuchung veranlasst werden. Diese Regelung gilt für intern wie extern zugewiesene Frauen. Einbezug des ärztlichen Dienstes in das Vorgespräch Bei allgemeinversicherten Frauen führt die diensthabende Assistenzärztin/der diensthabende Assistenzarzt im Anschluss an das Gespräch mit der Hebamme den medizinischen Status, die Anamnese und bei Bedarf den Ultraschall durch. Diese Erhebung gilt als Eintrittstatus für die Geburt. Der Chefarzt der Geburtshilfe oder dessen Stellvertreter gibt anschliessend durch Einsicht in die Dokumentation die Zustimmung zur Hebammengeburt (Visum im Dossier). Bei zusatzversicherten Frauen erfolgt die Anamnese, der medizinische Status, bei Bedarf die Ultraschalluntersuchung und die Zustimmung zur Hebammengeburt durch den Chefarzt oder durch dessen Stellvertreter. Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Dienst während der Geburt Für eine reibungslose Zusammenarbeit wird der ärztliche Dienst über Eintritt und Geburtsverlauf orientiert. Beim Auftreten von Risiken oder Komplikationen muss sofort der ärztliche Dienst beigezogen werden. Im Sinne eines kollegialen Austausches beispielsweise für die Beurteilung eines CTG s oder einer Dammverletzung kann die Ärztin/der Arzt beigezogen werden. Das Wohl und die Sicherheit der Frau und des Kindes stehen immer im Mittelpunkt. Qualifikation der Hebammen Es gilt die eidgenössische Verordnung über die Krankenversicherung 1, wonach eine selbständige Berufsausübung erst nach einer zweijährigen Berufserfahrung erlaubt ist. Eine Hebammengeburt 1 Verordnung über die Krankenversicherung KVV vom , Art.45b: eine zweijährige praktische Tätigkeit bei einer nach dieser Verordnung zugelassenen Hebamme oder in der geburtshilflichen Abteilung eines Spitals oder in einer fachärztlichen Praxis unter der Leitung einer Hebamme; KONZEPT HEBAMMENGEBURT FRAUENKLINIK INSELSPITAL BERN,4. Auflage, Seite 4/13

5 kann demnach nur von einer Hebamme durchgeführt werden, die über eine zweijährige Berufserfahrung verfügt und davon mindestens ein Jahr in einer Geburtsabteilung gearbeitet hat. Sollte die Situation eintreten, dass eine Frau zur Hebammengeburt eintritt, aber nur eine Hebamme mit weniger als zwei Jahren Berufserfahrung zur Verfügung steht, weil andere Hebammen mit anderen Frauen beschäftigt sind, so kann die Hebamme die Frau unter fachlicher Aufsicht der erfahreneren Hebamme übernehmen. Die Verantwortung für diese Hebammengeburt trägt die erfahrenere Hebamme. Nahttechnik Hebammen habe die Kompetenz, Dammrisse ersten und zweiten Grades, Episiotomien sowie Labien- und kleine Vaginalrisse zu versorgen. Die Hebammen müssen vor der selbständigen Versorgung von Dammverletzungen die Anforderungskriterien des hausinternen Nähprotokolls erfüllen (siehe Anhang), sie werden vom ärztlichen Dienst in die Nahttechnik angeleitet. Hebammen in Ausbildung Hebammen in Ausbildung werden in die Hebammengeburt aktiv miteinbezogen. Sie arbeiten unter der fachlichen Aufsicht der diplomierten Hebamme. Arbeitszeit der Hebamme Der Schichtbetrieb wird auch während der Hebammengeburt aufrecht erhalten, bei Schichtwechsel übernimmt eine neue Hebamme die Betreuung der Frau. Dokumentation Bei der Hebammengeburt ist die Hebamme für die Vollständigkeit der gesamten Dokumentation verantwortlich. Die zuständige Oberärztin/der zuständige Oberarzt und wie üblich der Chefarzt visieren den durch die Hebamme erstellten Austrittsbericht. Die Hebamme ist verpflichtet, die Unterlagen der ASF-Statistik auszufüllen. Haftung Die Hebammen sind durch die Haftpflichtversicherung des Hauses gedeckt. Abrechnung Die Hebammengeburt wird über DRG abgerechnet. Bei zusatzversicherten Frauen kommt zu der Fallpauschale gemäss DRG noch die Fallpauschale für Zusatzversicherung und der Komfortzuschlag. Die Hebammengeburt kann ambulant nicht abgerechnet werden, deshalb ist ein Aufenthalt von mindestens 24 Stunden Voraussetzung. Der Abrechnungsmodus für ambulante Hebammenleistungen soll verhandelt werden. Forschung Das Konzept der Hebammengeburt schliesst die Teilnahme an laufenden Forschungsprojekten nicht aus. Evaluation / Qualitätssicherung Die Hebammengeburten (inkl. den abgebrochenen Hebammengeburten) werden prospektiv regelmässig durch die Hebammenexpertin Geburtshilfe und den Chefarzt evaluiert hinsichtlich mütterlichem und neonatalem outcome und Anzahl. Das Konzept der Hebammengeburt wird ebenfalls regelmässig evaluiert. KONZEPT HEBAMMENGEBURT FRAUENKLINIK INSELSPITAL BERN,4. Auflage, Seite 5/13

6 Vorgehen Zulassungskriterien Das Vorgespräch mit der Hebamme zur Abklärung der Motivation und der Ausschlusskriterien hat stattgefunden. Die Ausschlusskriterien wurden überprüft. Die medizinische Voruntersuchung (Eintrittsstatus) wurde nach der 34. SSW durchgeführt (beim Eintritt zur Geburt wird keine Ärztin/kein Arzt mehr beigezogen). Eine Ultraschalluntersuchung nach der 30. SSW ist vorhanden. Das Informationsblatt ist von der Frau unterschrieben. Die Frau ist vom Leitenden Arzt der Geburtshilfe oder vom Chefarzt der Geburtshilfe zur Hebammengeburt zugelassen (Visum im Dossier). Beizug der Neonatologin/ des Neonatologen Für den Beizug der Neonatologie unter oder nach der Geburt gelten die internen Weisungen. Kompetenzen der Hebamme Ab Eintritt zur Geburt entscheidet die Hebamme in eigener Verantwortung und Kompetenz. Die Hebamme informiert den ärztlichen Dienst über den Eintritt der Frau und über den Geburtsverlauf. Bei auftretenden Risiken oder Komplikationen zieht die Hebamme umgehend den ärztlichen Dienst bei. unter der Geburt Die Hebamme entscheidet über Methoden zur Wehenregulation: 1. konventionelle Methoden zur Wehenregulation wie Positionswechsel, Bad, Einlauf usw. 2. Einsatz von komplementärmedizinischen Therapien (Akupunktur, Homöopathie, Aromatherapie, klassische Massage) 3. Syntocinon i.v. in EP und AP gemäss Weisung und/oder Amniotomie 4. Nach zweistündiger, regelmässiger Wehentätigkeit ohne Geburtsfortschritt trotz Verabreichung von Syntocinon Einbezug der diensthabenden Assistentin/des diensthabenden Assistenten und Abbruch der Hebammengeburt Die Hebamme entscheidet über die Schmerzbehandlung: 1. komplementäre und im Hause akzeptierte Behandlungsmethoden 2. Analgetika auf der Basis von Paracetamol und Spasmolytica als Suppositorien oder in Tablettenform (in eigener Kompetenz) 3. Opiatderivate (Tramal Suppositorien oder Tropfen) auf ärztliche Verordnung (Kantonale Gesundheitsverordnung, 2001) 4. Für weitere Analgesie, insbesondere Periduralanästhesie Einbezug der diensthabenden Assistentin/des diensthabenden Assistenten und Abbruch der Hebammengeburt Die fetale Herzfrequenzüberwachung gemäss internen Richtlinien Falls eine Episiotomie indiziert ist, führt diese die Hebamme durch KONZEPT HEBAMMENGEBURT FRAUENKLINIK INSELSPITAL BERN,4. Auflage, Seite 6/13

7 Nach der Geburt Geburtsverletzungen 1. Dammrisse Grad I und II, Episiotomien, Labien- und kleine Vaginalrisse versorgt die Hebamme selbständig 2. Bei grösseren Dammverletzungen, unübersichtlichen Wundverhältnissen oder vermehrter Blutung zieht sie den ärztlichen Dienst bei Erstversorgung des Neugeborenen Apgar-Test, Erstkontrolle und Erstversorgung des gesunden Neugeborenen erfolgt durch die Hebamme Postpartum Die üblichen Kontrollen in den ersten zwei Stunden postpartal führt die Hebamme in eigener Kompetenz durch. Das erste Ansetzen erfolgt in der ersten Stunde nach der Geburt. Ambulante Geburt Die Hebammengeburt kann nicht ambulant erfolgen. Falls eine Frau jedoch mindestens 24 Stunden in der Frauenklinik ist, kann sie frühestens 6 Stunden nach der Geburt nach Hause entlassen werden, nach Information des ärztlichen Dienstes (in diesem Fall bleibt die Frau solange in der Geburtsstation). Die Nachbetreuung durch eine freipraktizierende Hebamme ist dabei gewährleistet. Vor Austritt erfolgt ein Status des Neugeborenen durch die Neonatologin/den Neonatologen. KONZEPT HEBAMMENGEBURT FRAUENKLINIK INSELSPITAL BERN,4. Auflage, Seite 7/13

8 Literatur Cignacco, E; Büchi, S. (2003): Hebammengeburt. Ein Evaluationsbericht. Schweizer Hebamme 5/2003: 4-9. Cignacco, E.; Büchi, S. (2004): Hebammengeburt. Ein neues Betreuungsmodell für die Schweiz. Die Hebamme. Hippokrates Verlag, Juni 2004 (in Druck). Cignacco, E.; Büchi, S., Oggier, W. (2004): Hebammengeleitete Geburtshilfe in einem Schweizer Spital. Pflege. Die wissenschaftliche Zeitschrift, August 2004 (in Druck). Gesundheitsverordnung, GesV. Verordnung über die beruflichen Tätigkeiten im Gesundheitswesen, Kanton Bern, Auflage Konzept Hebammengeburt, Dez. 2005: Bucher C., Büchi S., Cignacco E., Raio L., Surbek D. Freigabe Mai 2007 durch: Bucher C., Surbek D. 3. Auflage Konzept Hebammengeburt, April 2004: Cignacco E., Kropf G., Senn M. 2. Auflage Konzept Hebammengeburt, Juni 2001: Cignacco E., Cotting J., Salm G. 1. Auflage Konzept Hebammengeburt 1999: Cignacco E., Cotting J., Salm G. KONZEPT HEBAMMENGEBURT FRAUENKLINIK INSELSPITAL BERN,4. Auflage, Seite 8/13

9 Anhang Ausschlusskriterien für die Hebammengeburt Leitfaden für das Vorgespräch zur Hebammengeburt Informationsblatt zur Hebammengeburt Kontrollliste für Näherinnen KONZEPT HEBAMMENGEBURT FRAUENKLINIK INSELSPITAL BERN,4. Auflage, Seite 9/13

10 Ausschlusskriterien für die Hebammengeburt Vor der Geburt Während der Geburt Nach der Geburt Anamnestische Kriterien Status nach Sectio Status nach Myomektomie Status nach Problemen in der Plazentarperiode (Atonie, manuelle Lösung) Herpes genitalis IVF/ICSI Uterusfehlbildungen Status nach Dammriss III. oder IV. Grades: ist noch abzuklären Fetale Kriterien Frühgeburt < 37 0/7 SSW Intrauteriner Fruchttod Wachstumsretardierung (Abdomenumfang <5. Perzentile) Oligo- oder Polyhydramnion Mehrlinge Verdacht auf Makrosomie (klinische Schätzung > g mit Ultraschall überprüfen) Fetale Fehlbildungen Mütterliche Kriterien Vorbestehende Krankheiten (z. B. Diabetes, IGT, Epilepsie, Thrombophilie, Herz- Lungenerkrankungen) Aktive Hepatitis Condylomata accuminata (florid) Drogen- oder Medikamenteabusus Hypertensive Erkrankungen Myome > 5 cm Vaginale Blutungen Weitere Kriterien Lageanomalie (BEL, Querlage) Fischer Score < 8 im CTG bei Einritt Plazenta prävia Terminüberschreitung (ab 41 0/7) Geburtseinleitung Vorzeitiger Blasensprung am Termin (> 37 Wochen) über 24 Stunden Ambivalenz gegenüber der Hebammengeburt Vaginale Blutung Geburtsstillstand trotz Syntocinon und regelmässiger Wehentätigkeit in EP oder AP Mekoniumhaltiges Fruchtwasser Suspektes, pathologisches CTG V.a. Amnioninfektsyndrom Schulterdystokie Operative Geburtsbeendigung Wunsch nach oder Indikation zur PDA Erschöpfung/ Dekompensation der Frau Hypertonie Atonie verstärkte Rissblutung Plazentaretention >1h oder bei vermehrter Blutung (nach 30 den ärztlichen Dienst iinformieren) Unvollständige Plazenta Dammriss III., IV. Grades Hoher Vaginalriss, Paraklitoralriss, Parauretralriss Besonderheiten Frauen mit einer positiven Streptokokken B-Besiedelung können zu einer Hebammengeburt zugelassen werden. Peripartal muss eine Antibiose gemäss interner Richtlinie erfolgen (auf ärztliche Verordnung). Bei Blasensprung über 24 Stunden kann die Hebammengeburt nur weitergeführt werden, sofern ein Geburtsfortschritt (regelmässige Wehentätigkeit, muttermundswirksame Wehen) festgestellt werden kann. Es dürfen zudem keine klinischen Infektzeichen vorliegen. Eine Antibiose i.v. muss gemäss internen Richtlinien während der Geburt erfolgen (auf ärztliche Verordnung). KONZEPT HEBAMMENGEBURT FRAUENKLINIK INSELSPITAL BERN,4. Auflage, Seite 10/13

11 Leitfaden für das Vorgespräch zur Hebammengeburt 1. Gründe/Motivation der Frau / des Paares erfragen 2. Überprüfung der Ausschlusskriterien (siehe folgende Seite) 3. Erklärungen abgeben bezüglich Ablauf Eintrittsstatus beim Vorgespräch ab der 34. SSW Information, dass bei der Geburt eine 2. Hebamme anwesend ist Information bezüglich Einbezug von Hebammenschülerin Die Hebamme betreut evtl. mehrere Frauen gleichzeitig Schichtwechsel kann stattfinden, die Kontinuität der Hebamme kann nicht gewährleistet werden Bei Abweichungen vom normalen Geburtsverlauf wird jederzeit eine Ärztin/ein Arzt beigezogen (siehe Kriterienliste) Auf Wusch der Frau wird jederzeit eine Ärztin/ein Arzt beigezogen (siehe Kriterienliste) Versorgung von Dammverletzungen durch die Hebamme, Information bezüglich Beizug des ärztliche Dienstes Informieren, dass bei Auffälligkeiten des Kindes die Neonatologin/der Neonatologe beigezogen wird Informieren bezüglich Aufenthaltsdauer von mind. 24 Stunden ab Eintritt abklären, wie das Wochenbett gestaltet werden soll (ambulant/stationär?) 4. Informationsblatt zum Betreuungsmodell Hebammengeburt Besprechen der einzelnen Punkte Fragen der Frau / des Paares beantworten Informationsblatt unterschreiben lassen KONZEPT HEBAMMENGEBURT FRAUENKLINIK INSELSPITAL BERN,4. Auflage, Seite 11/13

12 INFORMATIONSBLATT ZUR HEBAMMENGEBURT Liebe Frau Das Angebot des Geburtsbetreuungsmodells Hebammengeburt ist in der Schweiz noch neu. Daher ist es den Hebammen und Ärztinnen/Ärzten der Frauenklinik des Inselspitals ein Anliegen, die Frauen, welche sich für dieses Angebot entschliessen, ausführlich darüber zu informieren. Wir möchten Sie bitten, folgende Punkte zu lesen, und diese Punkte sowie weitere Fragen im Gespräch mit der Hebamme oder der Ärztin/dem Arzt zu diskutieren und dieses Informationsblatt zu unterschreiben. Sie werden während und nach der Geburt ausschliesslich durch Hebammen betreut, nicht durch die Ärztin/den Arzt. Vor, während und nach der Geburt ist es aber jederzeit möglich, auf Ihren Wunsch eine Ärztin/einen Arzt beizuziehen. Die Hebamme ist verpflichtet, falls bei Ihnen oder bei Ihrem Kind nicht alles im normalen Rahmen abläuft, sofort eine Ärztin/einen Arzt beizuziehen. Die Hebamme wird, falls notwendig, einen allfälligen Dammriss oder Dammschnitt selbst nähen. Die Hebamme hat dazu eine Zusatzausbildung gemacht. Bei Besonderheiten wie z. B. grösserer Dammverletzung oder stärkerer Blutung wird die Hebamme eine Ärztin/einen Arzt beiziehen. Sollten Sie zur Schmerzlinderung im Verlaufe der Geburt eine Rückenmarksanästhesie (Periduralanästhesie PDA) benötigen oder wünschen, ist eine Weiterführung der Hebammengeburt nicht möglich. Sie werden dann wie üblich durch eine Hebamme und eine Ärztin/einen Arzt gemeinsam betreut. Eine Hebammengeburt ist nur möglich, wenn keine vorbestehenden Risiken bestehen oder Risiken im Verlaufe von Schwangerschaft und Geburt auftreten. Dazu gehören beispielsweise: hoher Blutdruck, Steisslage des Kindes, Geburtseinleitung, vorausgegangener Kaiserschnitt oder mütterliche Erkrankungen. Diese Risiken werden im Vorgespräch zur Hebammengeburt geprüft. Eine Hebammengeburt ist nur stationär möglich. Das heisst, Sie müssen mindestens 24 Stunden (ab Eintritt zur Geburt) in der Frauenklinik bleiben. Falls Sie über eine Zusatzversicherung der Krankenkasse verfügen (halbprivat oder privat), wird das übliche Arzthonorar gemäss den Tarifbestimmungen in Rechnung gestellt, zumal die ärztliche Interventionsbereitschaft bei Besonderheiten oder Komplikationen voll gewährleistet werden muss. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich über die Hebammengeburt ausführlich informiert wurde, meine Fragen zu meiner vollen Zufriedenheit beantwortet werden konnten, und dass ich eine Hebammengeburt gemäss den obigen Bedingungen wünsche. Datum:... Name der Frau:... Unterschrift:... Gesprächsführende Hebamme oder Ärztin/Arzt: Name:... Unterschrift:... KONZEPT HEBAMMENGEBURT FRAUENKLINIK INSELSPITAL BERN,4. Auflage, Seite 12/13

13 KONTROLL-LISTE FÜR NÄHERINNEN KNOPFTECHNIK 1. Instruktion Name Ass. Datum: 2. Instruktion Name Ass. Datum: Datum: Datum: Datum: Datum: Datum: Datum: Datum: Datum: Datum: INSTRUKTION VERSORGUNG DR I + DR II Name Ass. Datum: Name Ass. Datum: VERSORGUNG VON DR I + DR II UNTER ANLEITUNG Name Ass.: Name Ass.: Name Ass.: Name Ass.: Name Ass.: Name Ass.: Name Ass.: Name Ass.: Name Ass.: Datum: Datum: Datum: Datum: Datum: Datum: Datum: Datum: Datum: SELBSTÄNDIGE VERSORGUNG VON DR I + DR II Datum: Datum: Datum: Datum: Datum: Datum: Datum: Datum: Datum: FORMULARE-LISTEN/K-NÄHERINNEN/ EC/MM

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