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1 Landtag von Baden-Württemberg 5. Wahlperiode Drucksache 5 / Antrag der Abg. Charlotte Schneidewind-Hartnagel u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Hebammenversorgung in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,. wie viele angestellte und freiberufliche Hebammen und Geburtshelfer in Baden- Württemberg tätig sind (aufgeschlüsselt nach Landkreisen, Alter und Tätigkeitsschwerpunkten) und wie sich diese Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt. ob ihr Informationen zum Tätigkeitsumfang, den Tätigkeitsschwerpunkten sowie der Einkommenssituation von angestellten Hebammen und Geburtshelfern in Baden-Württemberg vorliegen; 3. ob ihr Informationen zu Tätigkeitsschwerpunkten freiberuflicher Hebammen und Geburtshelfer in Baden-Württemberg vorliegen (mit Angabe in welchem Umfang sie Geburten begleiten); 4. ob sie Kenntnisse über den Arbeitsumfang, die Haftungssituation sowie die Einkommenssituation von freiberuflichen Hebammen und Geburtshelfern in Baden-Württemberg 5. wie sich die Nachfrage von Schwangeren nach Hebammenleistungen wie Schwangerenvorsorge, Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden, Geburtsvorbereitung, Geburtsbegleitung, Wochenbettbetreuung oder Stillberatung zahlenmäßig darstellt und wie sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt 6. wie sich die zahlenmäßige Betreuungssituation im Verhältnis Hebamme zu Gebärenden in baden-württembergischen Krankenhäusern in Abwesenheit von Personalanhaltszahlen darstellt; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel.

2 7. wie viele Ausbildungsplätze für Hebammen und Geburtshelfer in Baden- Württemberg existieren und an welchen Ausbildungseinrichtungen diese angesiedelt sind; 8. wie viele Absolventinnen und Absolventen es im Jahr 0 gab und wie sich die Zahl der Absolventinnen und Absolventen in den letzten zehn Jahren entwickelt 9. ob sie in Ergänzung der vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenen Studie zur Vergütungs- und Versorgungssituation in der außer - klinischen Hebammenhilfe eine Erhebung zur Hebammenversorgung in Baden-Württemberg unter Berücksichtigung des Bedarfs und der Einkommenssituation der Hebammen und Geburtshelfer plant; 0. wie aus ihrer Sicht die hohen Versicherungsprämien bei Hebammen reduziert werden können Schneidewind-Hartnagel, Frey, Lucha, Mielich, Poreski GRÜNE Begründung Hebammen sind in ihrer Funktion als psychosoziale und medizinische Beraterinnen unerlässlich für die Betreuung und Versorgung schwangerer Frauen. Sie schöpfen aus einem reichen Erfahrungsschatz und können deshalb bei vielen Alltagsproblemen praktische Hilfe leisten. Die wohnortnahe Versorgung von Frauen und Neugeborenen, die Wahlfreiheit des Geburtsorts und eine individuelle Betreuung während der Geburt geraten wegen der prekären Einkommenssituation und durch die hohen Haftungs- und Versicherungsleistungen zunehmend in Gefahr. Laut dem baden-württembergischen Hebammenverband ist bereits jetzt der Hebammenmangel nicht nur in ländlichen Regionen deutlich spürbar. Auch aus Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten ziehen sich Hebammen oft zurück. Das Bundesministerium für Gesundheit hat nach langem Zögern im Jahr 0 eine Studie zur Vergütungs- und Versorgungssituation in der außerklinischen Hebammenhilfe in Auftrag gegeben. Es bestehen jedoch Bedenken seitens der Hebammenschaft, dass die Wahl der Indikatoren bestimmten landesspezifischen Versorgungsengpässen nicht Rechnung trägt. Es ist deshalb wünschenswert, dass in einer ergänzenden Erhebung die spezifische Versorgungs- und Einkommens - situation der Hebammen in Baden-Württemberg beleuchtet wird.

3 Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 9. März 0 Nr /5/68 nimmt das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,. wie viele angestellte und freiberufliche Hebammen und Geburtshelfer in Baden- Württemberg tätig sind (aufgeschlüsselt nach Landkreisen, Alter und Tätigkeitsschwerpunkten) und wie sich diese Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt In Baden-Württemberg gibt es keine zentrale Stelle, bei der sich Hebammen und Entbindungspfleger registrieren lassen müssen. Die freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspfleger sind nach 7 Absatz Nr. 4 der Hebammenberufsordnung verpflichtet, den Beginn und die Beendigung der Berufsausübung dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich dementsprechend auf die derzeit bei den 38 Gesundheitsämtern in Baden-Württemberg gemeldeten Hebammen. Die vom Sozialministerium durchgeführte Umfrage bei den Gesundheitsämtern hat nach Auskunft einiger Gesundheitsämter gezeigt, dass die Hebammen ihrer Meldepflicht in vielen Fällen nicht nachkommen (fehlende Anmeldung, keine Abmeldung bei Aufgabe oder Unterbrechung der freiberuflichen Berufsausübung, keine Meldung bei Namens- oder Wohnortwechsel). Insofern geben die Zahlen nicht unbedingt Auskunft über die aktuelle Situation. Die Entwicklung der Zahlen in den letzten zehn Jahren war nur lückenhaft zu rekonstruieren, da die Listen der gemeldeten Hebammen bei den meisten Gesundheitsämtern laufend geführt und abgemeldete Hebammen aus den Listen gelöscht werden. Unabhängig davon war die Zusammenstellung der Daten für die Gesundheitsämter mit einem großen Arbeitsaufwand verbunden. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die freiberufliche Hebammentätigkeit auch Kreisgrenzen übergreifend ausgeübt wird. Die Hebammen sind nur verpflichtet, sich bei einem Gesundheitsamt zu melden, aber sie decken die Versorgung eines angrenzenden Landkreises mit ab. Die Zahl der Hebammen, die außerklinische Geburten betreuen, ist in den Landkreisen sehr unterschiedlich. Soweit die Gesundheitsämter diesbezüglich Angaben gemacht haben, wurde die Anzahl der betreuten Hausgeburten und die Entwicklung der letzten Jahre in die nachfolgende Tabelle mit aufgenommen. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3

4 Gesundheitsamt Anzahl der freiberuflichen Hebammen (Entwicklung in den letzten Jahren) Alter in Jahren Anzahl der Hebammen, die außerklinische bzw. Hausgeburten betreuen (Entwicklung in den letzten Jahren und soweit ggf. Anzahl der Hausgeburten) Alb- Donau- Kreis 64 (004: 0) 4 54 (Altersdurchschnitt: 3,7) Biberach 33 k.a. k.a. Böblingen 45 (00: : 7) 0 40: 40 50: 3 > 50: 4 (00: 9) 33 k.a. (ca. 5 Hausgeburten pro Jahr) (3 weitere Hebammen haben seit 003 Begleitung von Hausgeburten beendet) 0 (000: 005: 7) Bodenseekreis Breisgau- Hochschwarzwald Calw 37 (00: 30) Emmendingen < 30: : : 8 > 50: 4 alle (00: 39 Geburten von niedergelassenen Hebammen geleitet, 005: 8, 000: 64) 9 67 k.a ( Hausgeburten im Jahr 003; kontinuierliche Steigerung auf 38 im Jahr 0) Enzkreis 9 k.a. 4 Esslingen 06 < 30: : : 3 > 50: 4 (005: 9) (007: ) ( Hausgeburt im Jahr 00; 00 waren es 7) Göppingen 48 (weitgehend konstant in den letzten 0 Jahren) Heilbronn 9 (weitgehend konstant in den letzten 0 Jahren) < 30: 30 40: 40 50: 3 > 50: 6 bis 30: : : 0 > 50: 3 4 < 30: : : 3 > 50: Freudenstadt Heidenheim Altersdurchschnitt: 43 5 (konstant in den letzten Jahren) Seit 999 keine mehr k.a. 4

5 Gesundheitsamt Anzahl der freiberuflichen Hebammen (Entwicklung in den letzten Jahren) Alter in Jahren Anzahl der Hebammen, die außerklinische bzw. Hausgeburten betreuen (Entwicklung in den letzten Jahren und soweit ggf. Anzahl der Hausgeburten) Heilbronn (Landkreis) Hohenlohe kreis 44 (weitgehend konstant in den letzten 0 Jahren) < 30: 30 40: : 8 > 50: :7 4 55: 9 > 55: 3 Karlsruhe 38 > 30: 3 40: : 3 > 50: 4 (Altersdurchschnitt: 47,4) Konstanz 64 < 30: : 4 50: 9 > 50: 3 Lörrach 5 (00: 9) Ludwigsburg Main- Tauber- Kreis < 30: : : > 50: 5 (abnehmende Tendenz) (steigende Tendenz bei der Zahl der Hausgeburten von unter 0 im Jahr 007 auf über 50 im Jahr 0) 9 (006: 6; 009: 3; 00: 8) 7 (7 Hausgeburten im Jahr 0) 9 k.a : 30 40: 40 50: : 4 Mannheim (Altersdurchschnitt: 39,3) Neckar- Odenwald- Kreis 7 Alter nur zum Teil bekannt < 30: : : 5 > 50: 3 (Zahl der Hausgeburten in den letzten 0 Jahren zwischen 7 und 33 pro Jahr, leicht rückgängige Tendenz) Geburtshaus: Ortenaukreis Ostalbkreis 45 < 30: : : 4 > 50: 0 Rastatt 38 k.a. Hebammenpraxis mit Geburtshaus Ravensburg 63 Die Meisten zwischen 30 und 35 4 (3 Hebammen mit 0 30, Hebamme mit 3 Geburten pro Jahr) 5

6 Gesundheitsamt Anzahl der freiberuflichen Hebammen (Entwicklung in den letzten Jahren) Alter in Jahren Anzahl der Hebammen, die außerklinische bzw. Hausgeburten betreuen (Entwicklung in den letzten Jahren und soweit ggf. Anzahl der Hausgeburten) Rems- Murr-Kreis 45 < 30: : : > 50: 7 Reutlingen (Tendenz steigend) Rhein- 79 k.a. k.a. Neckar- Kreis Rottweil 39 < 30: 4 k.a : : : 6 > 60: 5 Schwä bisch Hall Schwarz- wald-baar- Kreis Sigmaringen 4 < 30: : : 8 > 50: : : 6 > 50: 8 Stuttgart 3 < 30: : : 6 > 50: 4 4 Hebammen begleiten Hausgeburten, 8 begleiten Geburten im Hebammenhaus Tübingen Tuttlingen : : : 3 Waldshut (Durchschnittsalter: ca. 40) Zollernalbkreis 4 (leichter Rückgang) 7 56 (Durchschnittsalter: 45) k.a. 0 ( insgesamt Hausgeburten) 0 in den letzten beiden Jahren (zuvor weniger als 0 pro Jahr) Die Zahl der angestellten Hebammen und Entbindungspfleger in baden-württembergischen Krankenhäusern war in den letzten Jahren nahezu konstant. Im Jahr 008 waren es.373 Beschäftigte, und Beschäftigte. In dieser Berufsgruppe gibt es in Baden-Württemberg ausschließlich weibliche Beschäftigte. Eine Regionalisierung der Daten für das Jahr 00 ist nur auf der Ebene der Regierungsbezirke möglich und der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Eine Differenzierung dieser Daten nach Alter, Geschlecht bzw. nach Tätigkeitsschwerpunkten ist nicht möglich. 0 6

7 Regierungsbezirk Anzahl der angestellten Hebammen (darunter in Teilzeit) Stuttgart 50 (369) Karlsruhe 376 (65) Freiburg 73 (0) Tübingen 30 (7) Baden-Württemberg.389 (.06) Bei der Auswertung der Zahlen ist zu berücksichtigen, dass in vielen Fällen in Teilzeit angestellte Hebammen im Rahmen einer Nebentätigkeit freiberuflich tätig sind, sodass sich eine Addition der Zahlen verbietet. Der Hebammenverband Baden-Württemberg e. V. hat rund.00 aktive Mitglieder. Bei einem von dem Verband selbst geschätzten Organisationsgrad von 90 Prozent ergäbe sich eine Gesamtzahl von rund.40 Hebammen in Baden- Württemberg. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Hebammen wird in den Antworten zu den Fragen und 3 Stellung genommen.. ob ihr Informationen zum Tätigkeitsumfang, den Tätigkeitsschwerpunkten sowie der Einkommenssituation von angestellten Hebammen und Geburtshelfern in Baden-Württemberg vorliegen; Der Hebammenverband Baden-Württemberg e. V. geht davon aus, dass die Betreuung von Frauen unter der Geburt rund 60 Prozent der Arbeitszeit der Hebammen im Kreißsaal ausmacht. 5 Prozent der Arbeitszeit entfallen danach auf pa - tientenbezogene Tätigkeiten wie z. B. Anmeldegespräche, Geburtseinleitungen und Intensivüberwachung im Kreißsaal (auch nach einem Kaiserschnitt), 0 Prozent auf organisatorische und 5 Prozent auf personalbezogene Tätigkeiten. Hebammen werden in die Entgeltgruppen 5 bis 8 TVöD bzw. TV-L eingestuft. Das bedeutet, dass eine Hebamme als Berufsanfängerin rund.800 Euro brutto erhält. Als Kreißsaalleitung wird eine Hebamme in Entgeltgruppe 9 eingestuft. 3. ob ihr Informationen zu Tätigkeitsschwerpunkten freiberuflicher Hebammen und Geburtshelfer in Baden-Württemberg vorliegen (mit Angabe in welchem Umfang sie Geburten begleiten); Freiberufliche Hebammen sind hauptsächlich in der Schwangerenberatung, Schwangerenvorsorge, Geburtsvorbereitung, Wochenbettbetreuung, Nachsorge, Rückbildungsgymnastik und Stillberatung tätig. Darüber hinaus sind einige Hebammen als Familienhebammen tätig. Außerklinische Geburten werden in den meisten Landkreisen nur von einem kleinen Teil der freiberuflichen Hebammen angeboten. Die Zahl der Hebammen, die außerklinische Geburten betreuen, kann der Tabelle mit den von den Gesundheitsämtern gemeldeten Daten in der Antwort zu Frage entnommen werden. 4. ob sie Kenntnisse über den Arbeitsumfang, die Haftungssituation sowie die Einkommenssituation von freiberuflichen Hebammen und Geburtshelfern in Baden-Württemberg Der Landesregierung liegen keine Informationen über den Arbeitsumfang und die Einkommenssituation von freiberuflichen Hebammen und Entbindungspflegern in Baden-Württemberg vor. Die Landesregierung erwartet, dass die vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene Studie zur Vergütungs- und Versorgungssituation in der außerklinischen Hebammenhilfe Aufschlüsse über die Situation der freiberuflichen Hebammen in Baden-Württemberg liefern wird. Informationen über den zeitlichen Arbeitsumfang, insbesondere freiberuflich tätiger Hebammen, liegen der Landesregierung nicht vor. 7

8 Grundlage für die Abrechenbarkeit von Hebammenleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Vergütungssätze aus dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach 34 a SGB V. Dieser regelt insbesondere die Einzelheiten der Versorgung der Versicherten mit Hebammenhilfe durch freiberufliche Hebammen, deren Vergütung (Hebammen-Vergütungsvereinbarung), die Abrechnung von Hebammenleistungen, die Vereinbarung über den Einsatz und die Vergütung von Materialien und Arzneimitteln. Nachstehende Ziffern sind beispielhaft zu nennen: Individuelles Vorgespräch über Fragen der Schwangerschaft und Geburt, mindestens 30 Minuten, je angefangene 5 Minuten Vorsorgeuntersuchung der Schwangeren Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Wehen, für jede angefangene 30 Minuten Geburtsvorbereitung bei Unterweisung in einer Gruppe, für jede Schwangere je Unterrichtsstunde Geburtsvorbereitung bei Einzelunterweisung, für jede Unterrichtseinheit à 5 Minuten 7,50 Euro,44 Euro 5,00 Euro 5,7 Euro 7,50 Euro Mit der seit. Januar 007 geltenden Vertragslösung nach 34 a SGB V hat der Gesetzgeber die Hebammenvergütung in die Hände der Vertragspartner der Selbstverwaltung gelegt und dadurch der politischen Einflussnahme entzogen. Somit sind Anpassungen des Vertrages zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen zu verhandeln. Dabei sind neben der Beitragssatzstabilität nach 7 SGB V auch die berechtigten wirtschaftlichen Inte - ressen der Hebammen zu berücksichtigen. Mit dem seit. Januar 0 eingefügten 34 a Abs. Satz 3 SGB V wird nunmehr ergänzend den Vertragspartnern auferlegt, dass bei der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen insbesondere Kostensteigerungen zu beachten sind, die die Berufsausübung betreffen. Von den Vertragsparteien hat eine nachvollziehbare Abwägung zwischen den wirtschaft - lichen Interessen der freiberuflichen Hebammen und den Interessen der Ver - sichertengemeinschaft zu erfolgen. Trotz vorgeschriebener Berücksichtigung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität können dabei höhere Vergütungen vereinbart werden, wenn dies erforderlich ist, um den Hebammen eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Haftungssituation stellt sich für freiberufliche Hebammen nach Auskunft des Hebammenverbandes Baden-Württemberg e. V. wie folgt dar: Die Zahl der Schadensfälle ist trotz steigender Versichertenzahl rückläufig. Die Schadenssummen im Einzelfall steigen jedoch an. Aus diesem Grund steigt auch die Haftpflicht - prämie für freiberufliche Hebammen weiter. So bezahlte eine in der außerklinischen Geburtshilfe tätige Hebamme im Jahr 006 noch.473,60 Euro, während sie im Jahr 0 bereits.689,00 Euro als Haftpflichtprämie bezahlen musste. Eine weitere Erhöhung auf 4.4,00 Euro erfolgt im Juni dieses Jahres. Im Jahr 00 war es notwendig, die Deckungssumme für Personenschäden von 4,5 Millionen Euro auf 6 Millionen Euro zu erhöhen, um den Hebammen einen zuver - lässigen Versicherungsschutz zu bieten. Freiberufliche Hebammen, die keine außerklinische Geburtshilfe anbieten, zahlen deutlich geringere Beiträge zur Haftpflichtversicherung. 5. wie sich die Nachfrage von Schwangeren nach Hebammenleistungen wie Schwangerenvorsorge, Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden, Geburtsvorbereitung, Geburtsbegleitung, Wochenbettbetreuung oder Stillberatung zahlenmäßig darstellt und wie sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt Die Zahl der Geburten in Baden-Württemberg ist in den letzten Jahren rückläufig. So gab es in Baden-Württemberg im Jahr , im Jahr , im Jahr und im Jahr 009 nur noch Geburten. 8

9 Unabhängig davon können die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen Hinweise auf die Entwicklung der Nachfrage von Hebammenleistungen geben. Sta - tistisch erfasst werden jedoch nur die Hebammenleistungen insgesamt. Diese umfassen alle Vergütungen an Hebammen; auch Vergütungen bei Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und besonders berechnete Vergütungen für Leistungen in Anstalten, bei Fehlgeburten und bei Schwangerschaftsbeschwerden. Eine Statistik über die Inanspruchnahme (Fallzahlen) ist nicht vorgesehen. Die Statistiken über die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen werden nicht länderspezifisch erstellt, weshalb der Landesregierung nur die Ergebnisse der Krankenkassen in Baden-Württemberg vorliegen, die der Aufsicht des Landes unterstehen. Diese Krankenkassen versichern derzeit ca. 40 % der in der gesetz - lichen Krankenversicherung versicherten Personen im Land. Die Ausgaben je Versichertem haben sich danach seit 00 wie folgt entwickelt: Informationen zu den Ausgaben für 0 liegen noch nicht vor. Die Entwicklung zeigt einen Anstieg seit 00. Durchschnittlich sind die Ausgaben jährlich um 6,5 Prozent gestiegen. Nur 00 kam es zu einem erstmaligen Rückgang. Es ist zu berücksichtigen, dass die Zahl der landesunmittelbaren Krankenkassen seit 00 zurückgegangen ist und damit nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich auch die Struktur der für diesen Ausgabenbereich maßgebenden jüngeren weiblichen Versicherten verändert hat. 6. wie sich die zahlenmäßige Betreuungssituation im Verhältnis Hebamme zu Gebärenden in baden-württembergischen Krankenhäusern in Abwesenheit von Personalanhaltszahlen darstellt; Die Zahl der Hebammen in den baden-württembergischen Krankenhäusern ist in den letzten drei Jahren nahezu konstant (vgl. Antwort zu Frage ). Auffallend ist die sehr hohe Zahl der Teilzeitbeschäftigten in diesem Bereich. Der Anteil ist seit 008 gestiegen. Bezogen auf die Entbindungen in den genannten Jahren ergibt sich nach Auskunft der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e. V. ein über die Jahre sehr ähnliches Betreuungsverhältnis. So entfielen ,4 Entbindungen auf eine Hebamme, 009 waren es 6,8 und 00 63, wie viele Ausbildungsplätze für Hebammen und Geburtshelfer in Baden-Württemberg existieren und an welchen Ausbildungseinrichtungen diese angesiedelt sind; Die Ausbildung zur Hebamme bzw. zum Entbindungspfleger kann in Baden- Württemberg an acht Einrichtungen absolviert werden. 9

10 Im Regierungsbezirk Stuttgart gibt es eine Hebammenschule am Städtischen Klinikum Stuttgart mit 8 genehmigten Ausbildungsplätzen pro Ausbildungsjahr. Im Regierungsbezirk Karlsruhe gibt es eine Hebammenschule an der Universität Heidelberg mit 45 Plätzen und eine Hebammenschule am Städtischen Klinikum Karlsruhe mit ebenfalls 45 Plätzen. Im Regierungsbezirk Tübingen stehen 3 Schul- und Ausbildungsplätze zur Verfügung. Davon sind 75 bei der Hebammenschule am Universitätsklinikum in Tübingen und 48 bei der Hebammenschule am Universitätsklinikum Ulm genehmigt. Im Regierungsbezirk Freiburg wird die Hebammenausbildung an drei Ausbildungsstätten angeboten und zwar am Universitätsklinikum Freiburg mit 45 Ausbildungsplätzen (Aufnahme zwei Jahre hintereinander, im dritten Jahr keine Aufnahme), am Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen mit 30 Ausbildungsplätzen (Aufnahme alle 8 Monate) und an der Deutschen Angestellten- Akademie Lahr mit 0 Ausbildungsplätzen (Aufnahme alle drei Jahre). 8. wie viele Absolventinnen und Absolventen es im Jahr 0 gab und wie sich die Zahl der Absolventinnen und Absolventen in den letzten zehn Jahren entwickelt Der nachfolgenden Tabelle kann die Zahl der Absolventinnen (ausschließlich weiblich) der Hebammenschulen in Baden-Württemberg in den Jahren 00 bis 0 entnommen werden. Jahr Zahl der Absolventinnen ob sie in Ergänzung der vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenen Studie zur Vergütungs- und Versorgungssituation in der außerklinischen Hebammenhilfe eine Erhebung zur Hebammenversorgung in Baden- Württemberg unter Berücksichtigung des Bedarfs und der Einkommenssitua - tion der Hebammen und Geburtshelfer plant; Nach Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit befindet sich die Studie derzeit noch in Arbeit. Mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse wird im ersten Halbjahr 0 zu rechnen sein. Angesichts der zu erwartenden umfangreichen Informationen aus der bundesweiten Befragung von rund Hebammen werden anschließend auch entsprechende Erkenntnisse über die Situation der Hebammen in Baden-Württemberg zur Verfügung stehen. Insofern erachtet es die Landesregierung für sinnvoll, die Veröffentlichung der Studie abzuwarten. 0

11 0. wie aus ihrer Sicht die hohen Versicherungsprämien bei Hebammen reduziert werden können. Auf die Tarifgestaltung und die Prämienkalkulation privater Versicherungsunternehmen hat die Landesregierung keinen Einfluss. Ursächlich für die hohen Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung sind weniger die hohe Zahl von Schäden, als vielmehr die hohen und überproportional steigenden Kosten pro Leistungsfall. Aufgrund gestiegener Lebenserwartung von Menschen mit Behinderung, damit verbundenen höheren Kosten für Pflege, Medikamente, Therapien usw. werden inzwischen von den Gerichten deutlich höhere Entschädigungssummen zugesprochen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bisher keinen Anlass gesehen, die Höhe der Haftpflichtprämien für Hebammen aufsichtsrechtlich zu beanstanden. Durch den zum. Januar 0 neu eingefügten 34 a Abs. Satz 3 SGB V wurde aber klargestellt, dass die gestiegenen Haftpflichtprämien in den Vergütungsverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden berücksichtigt werden können (vgl. Ziff. 4). Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren

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