Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht Wöss. 3. Fall

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1 Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht Wöss 3. Fall

2 Allgemeines 2 Sachverhaltsabschnitte (Verhältnis A vs B; Verhältnis B vs D) WER will WAS von WEM aus welchem RECHTSGRUND? 2

3 Verhältnis B zu D Anspruch? Anspruch des D gegen B auf Leistung des Kühlergrill Zugum-Zug gegen Zahlung des Kaufpreises gem 1061 ABGB Voraussetzung nach 1061 ABGB? Vertragsschluss durch übereinstimmende Willenserklärung ( 861 ABGB) Bei KV = Angebot und Annahme 3

4 Verhältnis B zu D Rechtlich relevante Handlungen? Das Foto des Kühlergrills auf der Homepage mit dem Zusatz zu verkaufen Die von D, in dem er angibt, er wolle den Kühlergrill um EUR 600,00 kaufen Das Schreiben von B, in dem er Daniel einen Gegenvorschlag unterbreitet Die von D, in dem er den Gegenvorschlag annimmt 4

5 Verhältnis B zu D Das Foto des Kühlergrills auf der Homepage mit dem Zusatz zu verkaufen Foto auf der Homepage bloß eine invitatio ad offerendum Entspricht nicht die Erfordernisse eines Angebotes, da ein solches ausreichend bestimmt oder zumindest bestimmbar sein muss Konkreter Bindungswille fehlt => Kein (rechtlich bindendes) Angebot 5

6 Verhältnis B zu D die von D, in dem er angibt, er wolle den Kühlergrill um EUR 600,00 kaufen Bestimmtheit (Ware + Preis) und Bindungswille (D räumt B eine Gestaltungsrecht ein) ist gegeben B zugegangen => Bindendes Angebot von D 6

7 Verhältnis B zu D Das Schreiben von B, in dem er Daniel einen Gegenvorschlag unterbreitet Annahme des B stimmt mit Angebot von D nicht überein => Dissens Schreiben stellt seinerseits ein neues Angebot dar Schreiben ist auch zugegangen => Bindendes Angebot von B 7

8 Verhältnis B zu D Die von D, in dem er den Gegenvorschlag annimmt Grundsätzlich würden also zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. B will den Kühlergrill jedoch nunmehr nicht mehr verkaufen. Einwand: Angebot abgelaufen bzw von D nicht rechtzeitig angenommen. Richtig? 8

9 Verhältnis B zu D Bindungsfrist primär nach der Parteienvereinbarung Es gelten die (dispositiven) gesetzlichen Fristen ( 862, 862a ABGB) Hier VP nicht persönlich anwesend: zweimal Postweg + angemessene Überlegungsfrist drei Monate jedoch jedenfalls zu lange Angebot abgelaufen B ist nicht mehr an das Angebot gebunden => Anspruch des D besteht nicht zu Recht 9

10 Verhältnis A zu B A will den Kühlergrill zurück Liegt ein Vertrag zwischen A und B vor, wenn ja, kann dieser beseitigt werden? Grdls korrespondieren Angebot und Annahme? Problem, dass C faktisch gehandelt hat 10

11 Verhältnis A zu B Hat C A wirksam vertreten? 4 Voraussetzungen der Stellvertretung o vertretungsfähiges Rechtsgeschäft; o ausreichende Vertretungsmacht; o Offenlegung; o zumindest beschränkte Geschäftsfähigkeit beim Vertreter => C nicht wirksam vertreten, fehlende Vertretungsmacht (C ist nur zum Kassieren der tankenden Kunden berechtigt) 11

12 Verhältnis A zu B Anscheinsvollmacht? 3 Voraussetzungen der Anscheinsvollmacht o Objektive Anschein einer das Geschäft umfassenden Vollmacht vorliegt; o dieser Anschein dem vermeintlich Vertretenen subjektiv zurechenbar ist; o Dritte auf der Dritten das Geschäft im (guten) Glauben auf das Bestehen der Vollmacht => Liegt nicht vor 12

13 Verhältnis A zu B C handelt prima facie als falsus procurator Ein Vertrag zwischen A und B ist auch aus diesem Grund nicht wirksam zustande gekommen; jedoch 1016 ABGB: das Geschäft nachträglich genehmigt oder sich den Vorteil zuwendet hier nachträgliche Genehmigung => bis dahin schwebend unwirksamer Vertrag kommt mir der Genehmigung wirksam zustande 13

14 Verhältnis A zu B Wirksamer Vertrag zwischen A und B B hat Eigentum erworben (Titel, Modus und Berechtigung der Vorperson gegeben) A möchte der Vertrag anfechten und den Kühlergrill herausfordern Infrage kommt eine Anfechtung wegen Drohung ( 870 ABGB) Wucher ( 879 Abs 1 Z 4 ABGB) Laesio enormis ( 934 ff ABGB) => sog. Wurzelmängel, Gestaltungsrecht, KEINE Anspruchsgrundlage 14

15 Verhältnis A zu B Anspruchsgrundlagen zur Herausgabe des Kühlergrills: 877, 366 ABGB => Anspruchskonkurrenz 877 ABGB: Anspruch des A auf Rückgabe des Kühlergrills Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises ihv EUR 500,00 gem 877 ivm 870 ABGB ( 934 f, 879 Abs 1 Z 4 ABGB) Voraussetzungen: Zumindest eine Leistung erbracht (hier beide) Nachträgliches (ex-tunc) Wegfallen des Rechtsgrundes 15

16 Verhältnis A zu B Recht des A auf Anfechtung des Kaufvertrages wegen Drohung gem 870 ABGB Vorliegen einer Drohung Willenserklärung (allenfalls auch Willensbetätigung) durch den Vertragspartner Kausalität der Drohung für die Willenserklärung ungerechte Furcht (rechtswidriger Zwang) Vorliegen gegründeten Furcht => gegeben, Recht zur Anfechtung des KV wegen Drohung; Folge: Wegfall des KV mit dinglicher ex-tunc Wirkung 16

17 Verhältnis A zu B Recht des A auf Anfechtung des Kaufvertrages wegen laesio enormis gem 934 ff ABGB zweiseitig verbindliches Geschäft, kein unentgeltliches Geschäft Wertmissverhältnis von mehr als die Hälfte vorliegt (objektiver Wert 100, bezahlt 49) Kein Wille zur Aufzahlung Keine Ausnahme isd 935, insb keine besondere Vorliebe zur Sache => NICHT gegeben, Recht zur Anfechtung des KV wegen laesio enormis besteht nicht 17

18 Verhältnis A zu B Recht des A auf Anfechtung des Kaufvertrages wegen Wucher gem 879 Abs 1 Z 4 ABGB auffallendes Wertmissverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung verdünnte Willensbildung auf Seiten des Vertragspartners (Zwangslage) Ausbeutung des verdünnten Willens durch den anderen Vertragspartner => gegeben, Recht zur Anfechtung des KV wegen Wucher besteht 18

19 Verhältnis A zu B Ergebnis: Anspruch des A gegen B auf Rückgabe des Kühlergrills Zugum-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises ihv EUR 500,00 besteht gem 877 ivm 870 bzw 879 Abs 1 Z 4 ABGB zu Recht 19

20 Verhältnis A zu B 366 ABGB (rei vindicatio): Voraussetzungen: Individuell bestimmbare Sache Passivlegitimation des Beklagten Aktivlegitimation des Klägers o Vertrag mit dinglicher Ex-tunc Wirkung weggefallen Kein Recht zur Innehabung beim Beklagten => Anspruch des A gegen B auf Herausgabe des Kühlergrill gem 366 ABGB besteht zu Recht => Anspruch B gegen A auf Rückzahlung des KP gem 1431 ABGB 20

21 Variante 1 Es liegt eine rechtzeitige Annahme durch D vor (Dispositivfrist des 862 ABGB gewahrt) übereinstimmende Willenserklärung, Vertrag kommt wirksam zustande Vertrag zwischen A und B jedoch mit dinglicher Ex-tunc Wirkung weggefallen, keinen Einfluss auf den Vertrag zwischen B und D Anfänglich schlichte Unmöglichkeit (B konnte [rechtlich gesehen] niemals die nötige Rechtsposition einräumen) 21

22 Variante 1 B schuldet den Kühlergrill und ist verpflichtet, D diesen zu verschaffen, was in Natura jedoch nicht möglich ist => Fall der (anfänglichen) schlichten Unmöglichkeit Wahlrecht des D ( 920 f ABGB): => Erbringung seiner Leistung (Ersatz des Erfüllungsinteresses, EUR 930,00, Austauschanspruch), Aufrechnung nach 1438 ff ABGB möglich => Rücktrittsmöglichkeit des D sowie Ersatz des Erfüllungsinteresses (EUR 130,00, Differenzanspruch) keine Nachfristsetzung notwendig 22

23 Variante 2 Es liegt eine rechtzeitige Annahme vor (Dispositivfrist des 862 gewahrt) übereinstimmende Willenserklärung, Vertrag kommt wirksam zustande, Leistungen ausgetauscht, Kühlergrill bei D Anspruch des A auf Herausgabe des Kühlergrill gegen D ( 366)? Mangel an Aktivlegitimation, Derivatives Eigentum von D? D hat gutgläubig Eigentum erworben ( 367 ABGB) Anspruch besteht nicht! 23

24 Variante 2 Möglichkeiten des A: kann sich lediglich bei B schadlos halten ( 877). Rückstellung in Natura in concreto nicht möglich sein Folge: Wertersatz ihv EUR 930,00 (EUR 500,00 hat er jedoch schon, Aufrechnung 1438 ff ABGB) Alternativ (od darüber hinausgehend) auch Schadenersatz gem 874 ivm 367 letzter Satz ivm 1295 ff (Schadenshöhe EUR 430,00, Rest unproblematisch, Anspruchskonkurrenz). 24

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