Repetition Recht II FS 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Repetition Recht II FS 2016"

Transkript

1 Repetition Recht II FS 2016 Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Fribourg Dr. Andreas Güngerich, Rechtsanwalt LL.M. Susanne Brütsch, MLaw

2 Repetition 2

3 Aufgabe 1 Richtig oder falsch 3

4 a) Richtig (Art. 828 ff. OR; insb. Art. 838 OR) b) Falsch X (Art. 622 Abs. 4 OR) c) Richtig (vgl. Art. 531 Abs. 2 OR) d) Falsch X (Art. 794 OR) e) Falsch X (Realakte; verwaltungsrechtliche Verträge) f) Richtig (Nicht bestimmungsgemäss, nicht gemeinverträglich; Achtung! Nur falls Rad während einer beschränkten Zeitdauer aufgestellt wird! Ansonsten Sondernutzung gegeben) g) Richtig (bestimmungsgemäss und gemeinverträglich) h) Richtig (Kein Verfügungscharakter, da keine Rechte und Pflichten berührt) i) Richtig j) Falsch X (Verwaltungsrechtliche Verträge) k) Falsch X l) Richtig m) Richtig (ausdrücklich in Art. 17 Abs. 2 BV) n) Falsch X (Persönlicher Schutzbereich erfasst nur natürliche Personen) 4

5 Aufgabe 2 Gesellschaftsrecht 5

6 a) Aktionäre: Haftung des Gesellschaftsvermögen Art. 620 Abs. 1 OR Kollektivgesellschafter: Persönliche Haftung Art. 552 Abs. 1 OR Müller und Meier sind als Aktionäre in der vorliegenden Situation besser gestellt, da sie nicht mit ihrem persönlichen Vermögen haften. 6

7 b) Aktiengesellschaft Vorteile: Beschränkte Haftung, Anonymität, Firma grundsätzlich frei wählbar und gesamtschweizerisch geschützt, Einflussnahme durch Gründer möglich (verschiedene Aktienarten), einfacher Gesellschafterwechsel; Liberierungspflicht als einzige Aktionärspflicht Nachteile: Hohes Mindestkapital, aufwändige Formalitäten mit hohen Kosten bei der Gründung, strenge Bilanzierungsvorschriften (Reserven, Massnahmen bei Überschuldung), hoher Verwaltungsaufwand (Protokolle, Geschäftsberichte, Buchführung, GV etc.). Kollektivgesellschaft Vorteile: Kein Mindestkapital erforderlich, einfache Gründung und Organisation (je nach Anzahl Gesellschafter); Nachteile: Haftung (Persönlich, unbeschränkt und solidarisch, gegenseitige Abhängigkeit unter den Gesellschaftern, keine Anonymität, wenig Flexibilität der Gesellschafter (Konkurrenzverbot, Nachfolgeregelung), Firma nicht frei wählbar und nur am Sitz geschützt 7

8 Aufgabe 3 Verwaltungsrecht 8

9 Prüfprogramm gemäss Art. 5 VwVG: 1. Anordnung einer Behörde: 2. Einzelfall: 3. Regelung eines Rechtsverhältnisses: 4. Einseitigkeit: 5. Verbindlichkeit: 6. Gestützt auf öffentliches Recht des Bundes 9

10 Anwendung: 1. Anordnung einer Behörde: (Regierungsstatthalteramt) 2. Einzelfall: (Adressat ist Herr X) 3. Regelung eines Rechtsverhältnisses: (Durch den Entzug der Bewilligung darf X. in seinem Restaurant keinen Alkohol mehr ausschenken) 4. Einseitigkeit: 5. Verbindlichkeit: (Herr X. ist daran gebunden) 6. Gestützt auf öffentliches Recht des Bundes (Gastgewerbegesetz) Fazit: Beim Entzug der Bewilligung handelt es sich um eine (postitive, belastende) Verfügung i.s.v. Art. 5 VwVG. Korrektur: Achtung! Im Sachverhalt ist der (falsche) Hinweis auf die kantonale Gesetzgebung enthalten! Dies hätte zur Folge, dass die Antwort auf Ziff. 6 oben verneint werden müsste! Meist enthalten jedoch die kantonalen Gesetze entsprechende Regelungen, weshalb dennoch eine Verfügung vorliegt (vgl. das VRPG des Kantons Bern). 10

11 Unterschied Öffentlich-rechtlicher Vertrag / Verfügung: Anordnung einer Behörde: Nur Verfügung Einzelfall: Beide Regelung eines Rechtsverhältnisses: Beide Einseitigkeit: Nur Verfügung Verbindlichkeit: Beide Abstützung im öffentlichen Recht des Bundes Beide Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag liegt vor, wenn ein öffentlich-rechtliches Verhältnis im Einzelfall durch Konsens, d.h. die übereinstimmende Willenserklärung von zwei oder mehreren Parteien (Verwaltungsträger und andere Rechtssubjekte) geregelt wird. Grundsatz: Subsidiarität des öffentlich-rechtlichen Vertrages! Sofern vom Gesetz nicht anders vorgesehen handeln Behörden durch Verfügung (z.b. Art. 49 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Bern, VRPG). 11

12 Aufgabe 4 Grundrechte 12

13 Allgemeines Prüfprogramm für Grundrechtsverletzungen: 1. Ist der Schutzbereich eines Grundrechts betroffen? (sachlich/persönlich) 2. Liegt ein Eingriff vor? 3. Wie schwer wiegt der Eingriff (Leicht / schwer) 4. Prüfung nach Art. 36 Abs. 1-3 BV Gesetzliche Grundlage (Normstufe und Normdichte) Öffentliches Interesse (Schutz von Polizeigütern: insb. öffentliche Ordnung, Sicherheit, Ruhe, Sittlichkeit, Treu und Glauben im Geschäftsverkehr, Schutz von Grundrechten Dritter) Verhältnismässigkeit Eignung (staatliche Anordnung geeignet, um das im öffentlichen Interesse liegende Ziel zu erreichen) Erforderlichkeit ( Eingriff geht in sachlicher, räumlicher, zeitlicher und persönlicher Hinsicht nicht über das Notwendige hinaus) Zumutbarkeit 5. Keine Verletzung des Kerngehalts 13

14 Aufgabe 4a) Entfernungsartikel 14

15 1. Ist der Schutzbereich eines Grundrechts betroffen? - sachlich: Art. 16 BV (Meinungsfreiheit); Art. 22 BV (Versammlungsfreiheit) - persönlich: Teilnehmer der Kundgebung als natürliche Personen 2. Liegt ein Eingriff vor? 3. Wie schwer wiegt der Eingriff? Leicht / schwer (insb. für solche Personen, welche sich an einer Demonstration friedlich verhalten; Artikel hat abschreckende Wirkung und hilft nicht, Ausschreitungen zu verhindern, sondern hält die Bevölkerung davon ab, überhaupt eine Kundgebung durchzuführen (sog. «chillingeffect».) 15

16 4. Prüfung nach Art. 36 Abs. 1-3 BV Gesetzliche Grundlage / X Normstufe: Falls in höherrangigem Recht (formelles Gesetz für schweren Eingriff), dann Normdichte: (vgl. Antwort zur Normstufe) Vorliegend: Reglement der Gemeinde (meist Gesetzesstufe) Öffentliches Interesse (Öffentliche Sicherheit; Ruhe, Schutz von Grundrechten Dritter) Verhältnismässigkeit? Eignung / X (Abschreckung gegeben, ABER: hohe Kosten; mögliche Massenpanik; polizeiliche Willkür) Erforderlichkeit / X (Mildere Mittel zur Gewährleistung der Sicherheit? Anzeige; Festnahme etc.; Verhältnismässigkeit der Bussenhöhe?) Zumutbarkeit / X 5. Keine Verletzung des Kerngehalts vgl. dazu Urteil des Bger Urteil 1C_140/2008 vom 17. März

17 Aufgabe 4b) Schmerzen 17

18 1. Ist der Schutzbereich eines Grundrechts betroffen? - sachlich: Art. 10 Abs. 3 BV (Folterverbot als Kerngehalt des Rechts auf Leben) - persönlich: Beschuldigter als natürliche Person 2. Liegt ein Eingriff vor? 3. Wie schwer wiegt der Eingriff? Schwer 18

19 4. Prüfung nach Art. 36 Abs. 1-3 BV Gesetzliche Grundlage (für schweren Eingriff bedarf es grundsätzlich einer gesetzlichen Grundlage im formellen Gesetz; vorliegend keine Angabe möglich) Öffentliches Interesse (Öffentliche Sicherheit; Schutz von Grundrechten des gekidnappten Sohnes? Interessenabwägung notwendig) Verhältnismässigkeit Eignung (Beschuldigter wird ggf. das Versteck verraten) Erforderlichkeit X (Folter als mildestes Mittel?) Zumutbarkeit X 5. Keine Verletzung des Kerngehalts X (Folterverbot bildet den Kerngehalt des Rechts auf Leben, Art. 10 Abs. 3 BV; gemäss dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gilt das Folterverbot absolut!) 19

20 Aufgabe 4c) Interview 20

21 1. Ist der Schutzbereich eines Grundrechts betroffen? - sachlich: Art. 16 BV (Informationsfreiheit: Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten Strafanstalten sind nicht allgemein zugänglich: X ); im Vordergrund steht hier Art. 17 BV (Medienfreiheit ) - persönlich: Redaktor des SRF als natürliche Person 2. Liegt ein Eingriff vor? 3. Wie schwer wiegt der Eingriff? Leicht / schwer Zwischenfazit: Die Abweisung des Gesuchs bedeutet einen Eingriff in die Medienfreiheit. Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Zudem müssen sie durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt und verhältnismässig sein (Art. 36 Abs. 1-3 BV). 21

22 4. Prüfung nach Art. 36 Abs. 1-3 BV Gesetzliche Grundlage: ( / X; Keine Angabe im Sachverhalt) Öffentliches Interesse ( ; sicherer und geordneter Strafvollzug; Gewährleistung des Haftzwecks; Schutz von Grundrechten Dritter (Insassen, Personal, Opfer und Angehörige)) Verhältnismässigkeit / X (Interessenabwägung zwischen den betroffenen Interessen Dritter und denen des Redaktors am Porträtieren eines Insassen) Eignung? Erforderlichkeit? (Interview unter Aufsicht; Sichtung des Materials durch Amt für Justizvollzug vor dessen Publikation; allfällige Zensurierungsmassnahmen) Zumutbarkeit? ( Berichterstattung auch anderweitig möglich?) 5. Keine Verletzung des Kerngehalts vgl. dazu BGE 137 I 8 E. 2.1 ff. 22

23 Aufgabe 4d) Videoüberwachung 23

24 1. Ist der Schutzbereich eines Grundrechts betroffen? - Sachlich: Art. 13 BV (Schutz der Privatsphäre) - Persönlich: X. als natürliche Person 2. Liegt ein Eingriff vor? 3. Wie schwer wiegt der Eingriff? Leicht / schwer (je nach Argumentation) 24

25 4. Prüfung nach Art. 36 Abs. 1-3 BV Gesetzliche Grundlage Einschränkende Norm stützt sich auf das Polizeigesetz: (Normstufe ; Normdichte / X (Norm auslegen: Wortlaut hinreichend klar? Entspricht die Echtzeitüberwachung dem durch das Gesetz angestrebten Zielen?). Öffentliches Interesse (Öffentliche Sicherheit; Aufklärung von Straftaten) Verhältnismässigkeit / X Eignung?(Grundsätzlich zu bejahen, sofortiger Eingriff möglich; weniger Delikte durch Überwachung?) Erforderlichkeit? (Beschränkung auf das erforderliche Mass durch Unkenntlichmachung?; Speicherung/Aufbewahrung der Daten? Zeitliche Beschränkung?) Zumutbarkeit? 5. Keine Verletzung des Kerngehalts vgl. dazu das Urteil des BGer 1C_315/2009 vom 13. Oktober

26 FRAGEN? 26

27 Allgemeine Hinweise zur Prüfung: Hilfsmittel: ZGB, OR, BV, Auszüge VwVG Bitte mit Kugelschreiber oder Füllfederhalter klar und deutlich schreiben (unklare und unlesbare Antworten können nicht berücksichtigt werden). Gesetzestexte dürfen verwendet werden, sofern sie keine eigenhändigen Notizen enthalten (Ausnahme: Leuchtstifte und Unterstreichungen). Das Anbringen von Registern (Post-it`s), versehen mit Stichworten ist erlaubt. 27

Übungen im öffentlichen Recht I Fall 5

Übungen im öffentlichen Recht I Fall 5 Übungen im öffentlichen Recht I Fall 5 Bachelorstudium Rechtswissenschaft, FS 2015 MLaw Gregori Werder Seite 1 Übersicht I. Sachverhalt II. Lösung III. Lernkontrolle Seite 2 1 Lernziele Sie verstehen die

Mehr

Bundesstaatsrecht Übung III

Bundesstaatsrecht Übung III Dr. Benedikt van Spyk Bundesstaatsrecht Übung III 23. März 2012 Repetition 1 Was verstehen Sie unter Methodenpluralismus? Repetition 1 Methodenpluralismus: «Gefordert ist die sachlich richtige Entscheidung

Mehr

Übungen Recht II FS 2016. Wirtscha8s- und Sozialwissenscha8liche Fakultät der Universität Fribourg Susanne Brütsch, MLaw

Übungen Recht II FS 2016. Wirtscha8s- und Sozialwissenscha8liche Fakultät der Universität Fribourg Susanne Brütsch, MLaw Übungen Recht II FS 2016 Wirtscha8s- und Sozialwissenscha8liche Fakultät der Universität Fribourg Susanne Brütsch, MLaw Übung 7 Grundrechte 2 Aufgabe 1 Rich5g oder falsch 3 a) Falsch X (vgl. Art. 36 BV;

Mehr

Analyse des Sachverhalts:

Analyse des Sachverhalts: Fall 11 (Marco Donatsch, 5./6. Dezember 2011) Analyse des Sachverhalts: befristetes Anstellungsverhältnis bei einem Bundesamt «ungenaue» Arbeitszeiterfassung durch Angestellten Vertrauensverlust des Vorgesetzten

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Fall 8 Mühleberg. Dr. Philipp Egli, Rechtsanwalt. 4./5. Mai 2015 Seite 1

Rechtswissenschaftliches Institut. Fall 8 Mühleberg. Dr. Philipp Egli, Rechtsanwalt. 4./5. Mai 2015 Seite 1 Fall 8 Mühleberg Dr. Philipp Egli, Rechtsanwalt 4./5. Mai 2015 Seite 1 BGE 140 II 315 (Urteil 2C_255/2013 vom 11. April 2014) BVGer-Urteil A-5762/2012 vom 7. Februar 2013 4./5. Mai 2015 Seite 2 Frage 1

Mehr

Die Funktionen der Grundrechte

Die Funktionen der Grundrechte Die Funktionen der Grundrechte Status negativus Abwehrrechte gegen den Staat Subjektive Rechte Einrichtungsgarantien Objektive Wertentscheidung Status positivus Status activus Institutsgarantien Institutionelle

Mehr

Übungen Recht II FS Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Fribourg Regula Bauer, Mlaw, Dr. med.

Übungen Recht II FS Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Fribourg Regula Bauer, Mlaw, Dr. med. Übungen Recht II FS 2016 Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Fribourg Regula Bauer, Mlaw, Dr. med. Übung 3 Gesellschaftsrecht III 2 Aufgabe 1 a) Richtig oder falsch? 3 a)

Mehr

Observationen im Sozialversicherungsrecht

Observationen im Sozialversicherungsrecht Observationen im Sozialversicherungsrecht Voraussetzungen und Schranken Übersicht 1. Einleitung und Problemstellung 3. E-Art. 44a ATSG (Überwachung) 5. Schlussbetrachtung 1 1. Einleitung und Problemstellung

Mehr

Schülerrechte Grundlegendes. Grundlegendes zum Thema Schulrecht

Schülerrechte Grundlegendes. Grundlegendes zum Thema Schulrecht Schülerrechte Grundlegendes Grundlegendes zum Thema Schulrecht Index Grundrechte Sonderstatusverhältnis Grundrechte in der Schule Schule als Anstalt Rekurs- und Beschwerdemöglichkeiten Einzelfragen Grundrechte

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht II Grundrechte Fall 5: Obligatorische Zivilehe

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht II Grundrechte Fall 5: Obligatorische Zivilehe Sommersemester 2008 Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht II Grundrechte Fall 5: Obligatorische Zivilehe I. Materielle Prüfung Verletzung von Art. 4 I, II GG? 1. Schutzbereich betroffen? sachlich:

Mehr

Modul XI Monopole und Konzessionen

Modul XI Monopole und Konzessionen Modul XI Monopole und Konzessionen Ziel der Veranstaltung: Vertiefung der Begriffe "Monopol" und "Konzession" sowie Behandlung von Einzelfragen (siehe Fragen zu den Fällen). A. Verwaltungsrechtsverhältnis

Mehr

Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht

Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Besprechung der Klausur vom 22.03.2012 WS 2011/12 Sachverhalt Frage: Hat eine Verfassungsbeschwerde des Z Aussicht auf Erfolg? Folie 2 Erfolgsaussichten

Mehr

Fall Assistent auf Abwegen

Fall Assistent auf Abwegen Fall Assistent auf Abwegen 1. Welchen Rechtsweg kann Prof. X beschreiten? Was sind seine Anträge? Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten Art. 82 ff. BGG Anfechtungsobjekt: Gem. Art. 82 lit.

Mehr

Kapitalerhöhung (Art. 650 ff. OR) ordentliche (Art. 650, 652 ff. OR) genehmigte (Art. 651, 652 ff. OR) bedingte (Art. 653 ff. OR)

Kapitalerhöhung (Art. 650 ff. OR) ordentliche (Art. 650, 652 ff. OR) genehmigte (Art. 651, 652 ff. OR) bedingte (Art. 653 ff. OR) Veränderungen des Aktienkapitals Kapitalerhöhung (Art. 650 ff. OR) ordentliche (Art. 650, 652 ff. OR) genehmigte (Art. 651, 652 ff. OR) bedingte (Art. 653 ff. OR) Kapitalherabsetzung (Art. 732 ff. OR)

Mehr

Öffentliches Verfahrensrecht (Master)

Öffentliches Verfahrensrecht (Master) (Master) Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Rechtszustand für die Dauer des Prozesses (Vorsorglicher, vorläufiger Rechtsschutz)

Mehr

Rechtslehre Grundzüge Öffentliches Recht

Rechtslehre Grundzüge Öffentliches Recht Rechtslehre Grundzüge Öffentliches Recht 5. Teil : Handlungsformen der Verwaltung 27 Die Träger der Verwaltung 28 Die Verfügung 29 Der verwaltungsrechtliche Vertrag 30 Formungebundenes Verwaltungshandeln

Mehr

Haftung in der Aktiengesellschaft

Haftung in der Aktiengesellschaft Haftung in der Aktiengesellschaft AG unbeschränkte Haftung der AG (Haftung mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen) für die Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten unbeschränkte Haftung der Aktionäre für die

Mehr

Schweizer Bürgerrecht

Schweizer Bürgerrecht Schweizer Bürgerrecht 6. und 9. Dezember 2011 PD Patricia Schiess Herbstsemester 2011 Historische Entwicklung Kantonsbürgerrecht als primäres Bürgerrecht Art. 42 BV von 1848: Jeder Kantonsbürger ist Schweizerbürger.

Mehr

Folgen des neuen Rechts für die Patientenverfügung

Folgen des neuen Rechts für die Patientenverfügung 10.09.2012 Folgen des neuen Rechts für die Patientenverfügung Dr. iur. Margot Michel Seite 1 Selbstbestimmungsrecht Recht, über den eigenen Körper selbst zu entscheiden umfasst das Recht, lebensrettende

Mehr

B e g r ü n d u n g :

B e g r ü n d u n g : Bsw 67545/09 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Kammer II, Beschwerdesache Ternovszky gegen Ungarn, Urteil vom 14.12.2010, Bsw. 67545/09. Art. 8 EMRK - Willkürliche Gesetzeslage bezüglich Hausgeburten.

Mehr

Modul VIII Verwaltungsrechtlicher Vertrag Schlichtes und informelles Verwaltungshandeln

Modul VIII Verwaltungsrechtlicher Vertrag Schlichtes und informelles Verwaltungshandeln Modul VIII Verwaltungsrechtlicher Vertrag Schlichtes und informelles Verwaltungshandeln Als Verwaltungshandlungen sind alle Handlungen jedes Tun, Dulden oder Unterlassen zu betrachten, die ein Träger öffentlicher

Mehr

Anfechtungsobjekt und Zugang zum Rechtsschutz bei realem Verwaltungshandeln

Anfechtungsobjekt und Zugang zum Rechtsschutz bei realem Verwaltungshandeln St.Galler Tagung zur Verwaltungsrechtspflege Kongresshaus Zürich (1105.) 5. Juni 2014 Anfechtungsobjekt und Zugang zum Rechtsschutz bei realem Verwaltungshandeln Benjamin Schindler 1 Übersicht I. Traditionelle

Mehr

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht Besprechung der Klausur aus dem SS 2014 Fragestellung: Prüfung von Grundrechtsverletzungen Fallfrage genau lesen! Keine Verfassungsbeschwerde, also nicht Zulässigkeit

Mehr

Datenschutz Aufsichtsstelle über den Datenschutz der Stadt Burgdorf. Datenschutz Bericht vom der Geschäftsprüfungskommission

Datenschutz Aufsichtsstelle über den Datenschutz der Stadt Burgdorf. Datenschutz Bericht vom der Geschäftsprüfungskommission Datenschutz 2014 Aufsichtsstelle über den Datenschutz der Stadt Burgdorf Datenschutz 2014 Bericht vom 26.11.2014 der Geschäftsprüfungskommission Zur Datenschutzaufsicht in der Stadt Burgdorf Gemäss Art.

Mehr

Personenrecht HS Der Name. Ass.-Prof. Dr. iur. Michelle Cottier MA Juristische Fakultät der Universität Basel

Personenrecht HS Der Name. Ass.-Prof. Dr. iur. Michelle Cottier MA Juristische Fakultät der Universität Basel Personenrecht HS 2012 9. Der Name Ass.-Prof. Dr. iur. Michelle Cottier MA Juristische Fakultät der Universität Basel Allgemeines Name als Teil der Persönlichkeit und als Kennzeichnungsrecht Natürliche

Mehr

Übungen Öffentliches Recht II

Übungen Öffentliches Recht II Gruppen T-V und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich HS 2009 Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Prof. Dr. Felix Uhlmann 2 Rechtsweg

Mehr

Beilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften

Beilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Seite 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesesetzliche Grundlage OR 552 ff. OR 594 ff. OR 620 ff. OR 772 ff. Zweck Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich

Mehr

Baustelle Demokratie

Baustelle Demokratie Baustelle Demokratie Ein Poster-Set zu Politik und Zusammenleben Grundgesetzartikel für den Grundgesetz-Sprint Artikel 1 [Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit] (1) Die Würde des Menschen

Mehr

Arbeitnehmerdatenschutz und Compliance Zulässigkeit und Grenzen der Überwachung von Mitarbeitern

Arbeitnehmerdatenschutz und Compliance Zulässigkeit und Grenzen der Überwachung von Mitarbeitern Arbeitnehmerdatenschutz und Compliance Zulässigkeit und Grenzen der Überwachung von Mitarbeitern Köln, 25. November 2014 Dr. Andreas Walle Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Einleitung Angst vor

Mehr

Übersicht zu den wichtigsten Rechtsformen eines Unternehmens

Übersicht zu den wichtigsten Rechtsformen eines Unternehmens Übersicht zu den wichtigsten Rechtsformen eines Unternehmens Die Wahl einer Rechtsform einer Unternehmung ist wichtig. Viele zukünftige Vorgänge hängen davon ab. Damit Vor- und Nachteile verglichen werden

Mehr

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Seite 1 Vor- Nachteile einzelnen Rechtsformen Zweck Nur Grün 1 Person mind. 2 Personen mind. 2 Personen mind. 3 Personen mind. 2 Personen Gründungskosten gering gering gering hoch mittel Verwaltungskosten

Mehr

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Recht der Gefahrenabwehr

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Recht der Gefahrenabwehr Klausur 1; Schwierigkeitsgrad: Lösungsskizze Formeller Teil Lt. Bearbeitungshinweis kommen keine spezialgesetzlichen Vorschriften als Eingriffsgrundlage in Betracht. Daher finden die Vorschriften des OBG

Mehr

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch GLARONIA TREUHAND, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesetzliche Grundlage Art. 552 ff. OR Art. 594 ff. OR Art. 620 ff. OR Art. 772 ff. OR Zweck

Mehr

Recht Wesen Beispiel Objektives Recht

Recht Wesen Beispiel Objektives Recht Thema 3: Blick auf das Recht I: Einleitung 1. Objektives und subjektives Recht Recht Wesen Beispiel Objektives Recht Subjektives Recht OR 184 Abs. 1: "Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer,

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre AVR 10 Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Begriff, Zulässigkeit und Arten des verwaltungsrechtlichen

Mehr

Übungen Öffentliches Recht III

Übungen Öffentliches Recht III Übungen Öffentliches Recht III Gruppen K-M und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann / Dr. Julia Hänni Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich FS 2015 Dr. Julia Hänni

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Februar in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Februar in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF I ZB 73/06 BESCHLUSS vom 15. Februar 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter ZPO 116 Satz 1 Nr. 1 und 2 Die Bewilligung

Mehr

Module IX und X Verwaltungsrechtspflege. I. Neue Gerichtsorganisation auf Bundesebene

Module IX und X Verwaltungsrechtspflege. I. Neue Gerichtsorganisation auf Bundesebene Module IX und X Verwaltungsrechtspflege I. Neue Gerichtsorganisation auf Bundesebene A. Verfassungsrechtlicher Rahmen Grundlage und Schranke der Neuordnung der Bundesrechtspflege bildete die am 12. März

Mehr

Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz

Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz Vom Vormundschaftsrecht zum revidierten Erwachsenenschutz Kurzübersicht vbb/abems I. Überblick und Grundprinzipien der Organisation Grundprinzipien der Organisation Bundesgericht JGK Direktion (Administrative

Mehr

Unwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte nach 111 BGB

Unwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte nach 111 BGB Unwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte nach 111 BGB 1. Unwirksamkeit nach 111 Satz 1 BGB a) Einseitiges Rechtsgeschäft durch Minderjährigen selbst b) Erforderlichkeit der Einwilligung (1) 107 BGB (nicht

Mehr

L Beweisrecht. (Art StPO)

L Beweisrecht. (Art StPO) L 17 20 Beweisrecht (Art. 139 195 StPO) Begriff Beweis / Beweismittel Begründung der Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsache bei einem Beurteiler Tatsache: jeder in Zeit und Raum bestimmte

Mehr

Häusliche Gewalt. Dr. iur. Marcel Ogg, RA Stellvertreter Leitender Staatsanwalt Mitglied Fachgruppe Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt. Dr. iur. Marcel Ogg, RA Stellvertreter Leitender Staatsanwalt Mitglied Fachgruppe Häusliche Gewalt Staatsanwaltschaft Häusliche Gewalt Dr. iur. Marcel Ogg, RA Stellvertreter Leitender Staatsanwalt Mitglied Fachgruppe Häusliche Gewalt Kantonspolizei Thurgau Frauenfeld, 6./7./19./20. Dezember 2007 Häusliche

Mehr

Neues aus dem Rechtsdienst

Neues aus dem Rechtsdienst RA MLaw Lea Sturm - RA lic.iur. Andreas M. Schlatter Neues aus dem Gemeindeorientierung vom 28. November 2016 Themen 1. Was gilt in Landschaftsschutzzonen als zonenkonform? ( [1C_397/2015]) Welches Recht

Mehr

Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Dorf. vom 2. Dezember 2014

Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Dorf. vom 2. Dezember 2014 Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Dorf vom 2. Dezember 2014 In Kraft seit 1. Januar 2015 Reglement zur Videoüberwachung: Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 1 Gesetzliche

Mehr

Basiswissen Polizei- und Ordnungsrecht Lektion 2. Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel

Basiswissen Polizei- und Ordnungsrecht Lektion 2. Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel 7 Lektion 2 Formelle Rechtmäßigkeit: Zuständigkeit, Form und Verfahren bei der Anwendung der Generalklausel A. Zuständigkeit I. Allgemeines Zu unterscheiden sind 1. Sachliche Zuständigkeit: Welche Behörde

Mehr

Neue Regeln für den Geschäftsverkehr 2012: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Online-Handel. Newsletter März 2012

Neue Regeln für den Geschäftsverkehr 2012: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Online-Handel. Newsletter März 2012 2012: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Online-Handel 1. Einleitung 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen 2.1. Neue AGB-Kontrolle 2.2. Konsequenzen für die Praxis 2.3. Schlussfolgerungen 3. Neue Pflichten

Mehr

Gewerbe: selbständige, auf dauernden Erwerb gerichtete wirtschaftliche. Gesellschaft und Unternehmen: die Gesellschaft als Trägerin eines Unternehmens

Gewerbe: selbständige, auf dauernden Erwerb gerichtete wirtschaftliche. Gesellschaft und Unternehmen: die Gesellschaft als Trägerin eines Unternehmens Begriff des kaufmännischen Unternehmens Gewerbe: selbständige, auf dauernden Erwerb gerichtete wirtschaftliche Tätigkeit (Art. 2 lit. b HRegV) ("Unternehmen") nach kaufmännischer Art geführt (siehe z.b.

Mehr

Konkordanztabelle kantonale Rechtsgrundlagen Datenschutz

Konkordanztabelle kantonale Rechtsgrundlagen Datenschutz Schwyz - Obwalden - Nidwalden Konkordanztabelle kantonale Rechtsgrundlagen Datenschutz 1. Allgemeines Geltungsbereich Datenschutzgesetz 2 und 3 ÖDSG 1 Art. 1 Abs. 2 und 3 kdsg- 2 Art. 2 3 Definition öffentliches

Mehr

MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN DER KATEGORIEN 1 3

MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN DER KATEGORIEN 1 3 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Abteilung Ausweise und besondere Aufgaben Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN

Mehr

Die Sachverhaltsrüge vor Bundesgericht

Die Sachverhaltsrüge vor Bundesgericht Die Sachverhaltsrüge vor Bundesgericht unter besonderer Berücksichtigung der Schweizerischen ZPO von Vorbemerkungen Doppelter Disclaimer Unterlagen Was ist eigentlich Sachverhalt? Tatfragen / Rechtsfragen

Mehr

Kinder und Jugendliche in der Sozialhilfe

Kinder und Jugendliche in der Sozialhilfe Luzerner Tagung zum Sozialhilferecht Kinder und Jugendliche in der Sozialhilfe 22. Oktober 2015 PowerPoint Präsentation Kinder und Jugendliche im Sozialhilfeverfahren Praxisansätze und ausgewählte Fragestellungen

Mehr

Neues Erwachsenenschutzrecht und Menschen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen März 2013

Neues Erwachsenenschutzrecht und Menschen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen März 2013 Neues Erwachsenenschutzrecht und Menschen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen März 2013 Peter Mösch Payot, Mlaw LL.M. Prof. Hochschule Luzern peter.moesch@hslu.ch Inhalt 1. Was bleibt gleich? 2. Zielsetzung

Mehr

Notwendigkeit einer Rechtsordnung

Notwendigkeit einer Rechtsordnung Notwendigkeit einer Rechtsordnung Wir Menschen sind in ein System von Gewohnheiten, Verhaltensregeln und das soziale Ordnungssystem eingebunden. Nur wer sich an diese Regeln hält, wird in der Gesellschaft

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Begriff und Arten der öffentlichen Sachen 33 Prof. Dr. Felix Uhlmann

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de SCHOOL-SCOUT

Mehr

Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen

Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Checkliste - Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Zweck Gründer 1 Person Mindestens 2 Personen Mindestens 2 Personen 1 Person 1 Person Gründungskosten Gering Gering Gering Mittel Mittel Verwaltungskosten

Mehr

Fallbesprechungen im Arbeitsrecht I

Fallbesprechungen im Arbeitsrecht I Fallbesprechungen im Arbeitsrecht I Kapitel II: Die Arbeitspflicht RA lic. iur. Lukasz Grebski Assistent von Prof. Wolfgang Portmann Lukasz.grebski@rwi.uzh.ch Vorgehen 1. Schritt: Verständnis des Sachverhalts

Mehr

Der ETH-Rat beschränkt für einen bestimmten Studiengang die Anzahl Studienplätze (numerus clausus).

Der ETH-Rat beschränkt für einen bestimmten Studiengang die Anzahl Studienplätze (numerus clausus). Der ETH-Rat beschränkt für einen bestimmten Studiengang die Anzahl Studienplätze (numerus clausus). Cablecom nimmt französischsprachige TV- Programme vom Kabelnetz. Das Bauamt lehnt das Gesuch um Durchführung

Mehr

Verordnung über die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (VWO) vom (Stand )

Verordnung über die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (VWO) vom (Stand ) 75.467 Verordnung über die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (VWO) vom 0.03.99 (Stand 0.0.00) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 9 Absatz 3, 4 und 5 und Artikel 38 Absatz des

Mehr

Grund- und Menschenrechte von Folter- und Kriegsopfern

Grund- und Menschenrechte von Folter- und Kriegsopfern Grund- und Menschenrechte von Folter- und Kriegsopfern Das Recht auf Behandlung und Kostenübernahme im Rahmen des Humanitären Völkerrechts, der internationalen Verträge und der Bundesverfassung Nationale

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht II Grundrechte. Fall 2: Soldaten sind potentielle Mörder!

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht II Grundrechte. Fall 2: Soldaten sind potentielle Mörder! Sommersemester 2008 Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht II Grundrechte Fall 2: Soldaten sind potentielle Mörder! Die Verfassungsbeschwerde der P hat vorbehaltlich einer Annahme gem. Art. 94

Mehr

RECHTSDIENST DES REGIERUNGSRATES BASEL-LANDSCHAFT Einschreiben An das Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht Postfach 635 Bahnhofplatz 16 4410 Liestal Liestal, 29. Januar 2009 SP Sehr

Mehr

Rechtsetzungslehre. Prof. Dr. Felix Uhlmann. Universität Zürich HS 2014. Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre

Rechtsetzungslehre. Prof. Dr. Felix Uhlmann. Universität Zürich HS 2014. Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Universität Zürich Rechtsetzung durch Private 13 Rechtsetzung durch Private 13 Selbstregulierung (Begriff) (Gesteuerte) Selbstregulierung liegt vor, wenn

Mehr

Reglement zur Videoüberwachung. der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2014

Reglement zur Videoüberwachung. der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2014 Reglement zur Videoüberwachung der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2014 Reglement zur Videoüberwachung - 1 - Inhalt A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... - 2 - Art. 1 Gesetzliche Grundlagen... - 2

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SELTISBERG

EINWOHNERGEMEINDE SELTISBERG EINWOHNERGEMEINDE SELTISBERG REGLEMENT ÜBER DAS HALTEN VON HUNDEN VOM 21. JUNI 2005 INHALTSVERZEICHNIS I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Geltungsbereich 3 2 Zuständigkeit 3 II. OEFFENTLICHE SICHERHEIT, ORDNUNG

Mehr

Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften

Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften a. Überblick und Abgrenzungen b. Einfache Gesellschaft c. Kollektivgesellschaft d. Kommanditgesellschaft e. GmbH f. AG g. Genossenschaft

Mehr

Das Konkubinat Eine Alternative zur Ehe?

Das Konkubinat Eine Alternative zur Ehe? Das Konkubinat Eine Alternative zur Ehe? Jasmine Minger, Fürsprecherin, Von Graffenried & Cie Recht ADVOKATUR UND NOTARIAT Beispiel Lara and Michael leben seit 7 Jahren zusammen und sind nicht verheiratet.

Mehr

Martin Widrig, MLaw 1

Martin Widrig, MLaw 1 ALTERNIERENDE OBHUT AUS GRUNDRECHTLICHER SICHT Die Rechtsprechung des EGMR zum Anspruch auf Achtung des Familienlebens und ihre Bedeutung für die Schweiz Martin Widrig ÜBERSICHT 1. Anspruch auf Achtung

Mehr

Das sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wissen

Das sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wissen Das sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wissen von Rechtsanwalt Andreas Karsten Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Karsten + Schubert Rechtsanwälte Fachanwälte Stand:

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Verwaltung Verwaltungsrecht

Rechtswissenschaftliches Institut. Verwaltung Verwaltungsrecht Verwaltung Verwaltungsrecht Verwaltung (organisatorischer Begriff) Staat Legislative Exekutive Judikative Verwaltungsbehörden 22.02.2016 Prof. Dr. Andreas Glaser Seite 2 Verwaltungsorganisation (Bund)

Mehr

Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis Abkürzungsverzeichnis VII XV XX XXI I. Einleitung 1 A. Problemstellung 1 B. Zielsetzung 2 C. Methodik 2 D. Begriffsbestimmungen 3 1. Allgemeines

Mehr

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Datenschutz Leseplan: Skript 35 Hintergrund Steuerstreit CH USA

Mehr

KG - Charakteristika

KG - Charakteristika KG - Begriff Gesellschaft Zweck: Betrieb eine Vollhandelsgewerbes unter gemeinsamer Firma UGB: jeder erlaubte Zweck Zumindest ein unbeschränkt haftender Gesellschafter = Komplementär Ein oder mehrer Gesellschafter

Mehr

«Hose abelaa!» Datenschutz im Einbürgerungsverfahren

«Hose abelaa!» Datenschutz im Einbürgerungsverfahren «Hose abelaa!» Datenschutz im Einbürgerungsverfahren Erfahrungsaustausch Bürgerrecht vom 29. Oktober 2015 1 Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragter Rechtsgrundlage Gesetz über die Öffentlichkeit der

Mehr

Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht

Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht 1 Einführung in das Verfassungsrecht der BRD Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht - T befindet sich seit dem 1. März 2003 aufgrund eines Haftbefehls, den der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs

Mehr

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz,

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz, Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen Ludwig Gramlich Chemnitz, 2.11.2009 Zwei Aspekte 1. Einstieg ins spezielle Thema 2. Allgemeinerer Kontext Unterstützung

Mehr

Durchführung des Verfahrens. III. Akteneinsicht und Teilnahme am Verfahren. IV. Zivilklage im Rahmen des Strafverfahrens

Durchführung des Verfahrens. III. Akteneinsicht und Teilnahme am Verfahren. IV. Zivilklage im Rahmen des Strafverfahrens I. Wesentliche Änderungen II. Durchführung des Verfahrens III. Akteneinsicht und Teilnahme am Verfahren IV. Zivilklage im Rahmen des Strafverfahrens Claims Conference 2011 - Ludovic Tirelli, Avocat - Docteur

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Einleitung 1. I. Problemdarstellung 1. II. Ziel der Untersuchung 2. B. Formen der Internetnutzung für Veröffentlichungen 4

Inhaltsverzeichnis. A. Einleitung 1. I. Problemdarstellung 1. II. Ziel der Untersuchung 2. B. Formen der Internetnutzung für Veröffentlichungen 4 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 1 I. Problemdarstellung 1 II. Ziel der Untersuchung 2 B. Formen der Internetnutzung für Veröffentlichungen 4 I. Eigene Plattformen 4 1. Funktionsweise 4 2. Bedeutung der

Mehr

Vorlesung: Strafprozessrecht (SoSe 2015) Prof. Dr. Pierre Hauck, LL.M. (Sussex)

Vorlesung: Strafprozessrecht (SoSe 2015) Prof. Dr. Pierre Hauck, LL.M. (Sussex) Prof. Dr. Pierre Hauck, LL.M. (Sussex) 4. Ermittlungsverfahren d) Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren aa) Grundlagen und Überblick bb) Untersuchungshaft 112 ff. StPO (a) Materielle Voraussetzungen

Mehr

Übungen im Öffentlichen Recht I, Fall 5

Übungen im Öffentlichen Recht I, Fall 5 Übungen im Öffentlichen Recht I, Fall 5 MLaw Patrizia Attinger 23.03.2016 Seite 1 Allgemeines Grundrechtsbindung Träger der Grundrechte Sonderstatusverhältnis 23.03.2016 Titel der Präsentation, Autor Seite

Mehr

Kurzgutachten über die Zulässigkeit des Gaststättenbetriebes eines Rauchervereins in Hamburg

Kurzgutachten über die Zulässigkeit des Gaststättenbetriebes eines Rauchervereins in Hamburg Kurzgutachten über die Zulässigkeit des Gaststättenbetriebes eines Rauchervereins in Hamburg Gliederung A. Begründetheit... 1 I. Anspruchsgrundlage... 1 II. Anspruchsvoraussetzungen... 1 1. Genehmigungspflicht...

Mehr

Trägerschaft heute morgen

Trägerschaft heute morgen Signa AG Netzwerk für Unternehmens-Entwicklung Heidenerstrasse 52 CH - 9450 Altstätten +41 (0)71 244 44 35 +41 (0)71 244 44 36 Fax erichwillener@signa.ch www.signa.ch Referat von Erich Willener, Signa

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Videoüberwachung im öffentlichen Raum Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Videoüberwachung im öffentlichen Raum Deutscher Bundestag WD /16 Videoüberwachung im öffentlichen Raum 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Videoüberwachung im öffentlichen Raum Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 22.04.2016 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung

Mehr

Zentralschweizerische Fachtagung Erfolgreiche Interventionen bei häuslicher Gewalt

Zentralschweizerische Fachtagung Erfolgreiche Interventionen bei häuslicher Gewalt Zentralschweizerische Fachtagung Erfolgreiche Interventionen bei häuslicher Gewalt Anordnung von Pflichtberatung Möglichkeiten und Praxis im Kanton Luzern Daniel Burri, Oberstaatsanwaltschaft Kanton Luzern

Mehr

Zwangsmassnahmen, Art. 196 ff. StPO

Zwangsmassnahmen, Art. 196 ff. StPO Zwangsmassnahmen, Art. 196 ff. StPO Begriff / Grundsätze / Zuständigkeit, 196 ff. Vorladung, Vorführung, Fahndung, 201 ff. Freiheitsentzug / Ersatzmassnahmen, 212 ff. Durchsuchungen / Untersuchungen, 241

Mehr

Körperschaft (Personenverbindung mit Rechtspersönlichkeit) zwingend ausschliessliche Haftung der Gesellschaft (Art. 772 Abs. 1 Satz 3, Art.

Körperschaft (Personenverbindung mit Rechtspersönlichkeit) zwingend ausschliessliche Haftung der Gesellschaft (Art. 772 Abs. 1 Satz 3, Art. Charakterisierung der GmbH aufgrund der Unterscheidungsmerkmale von Gesellschaftsformen Körperschaft (Personenverbindung mit Rechtspersönlichkeit) zwingend ausschliessliche Haftung der Gesellschaft (Art.

Mehr

5194 Beschluss des Kantonsrates zum dringlichen Postulat KR-Nr. 93/2014 betreffend Beschwerderecht der Gemeinden zur Anfechtung von KESB-Beschlüssen

5194 Beschluss des Kantonsrates zum dringlichen Postulat KR-Nr. 93/2014 betreffend Beschwerderecht der Gemeinden zur Anfechtung von KESB-Beschlüssen Antrag des Regierungsrates vom 6. Mai 2015 5194 Beschluss des Kantonsrates zum dringlichen Postulat KR-Nr. 93/2014 betreffend Beschwerderecht der Gemeinden zur Anfechtung von KESB-Beschlüssen (vom............)

Mehr

Militärpolizei in Rumänien

Militärpolizei in Rumänien Militärpolizei in Rumänien Fall 9 vom 21. November 2008 Herbstsemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Zu prüfende Fragen Rumänien Mitglied der EU und des Europarates Vorgehen im Rahmen der EU? Vorgehen

Mehr

Statuten der Stiftung Schweizer Sporthilfe

Statuten der Stiftung Schweizer Sporthilfe STIFTUNG SCHWEIZER SPORTHILFE Postfach 606 3000 Bern 22 Tel. 031 359 72 00 Fax 031 359 72 01 info@sporthilfe.ch www.sporthilfe.ch Statuten der Stiftung Schweizer Sporthilfe (Stand 28. November 2014) Präambel

Mehr

Gemeinde Egg Reglement über die Videoüberwachung des öffentlichen Grundes

Gemeinde Egg Reglement über die Videoüberwachung des öffentlichen Grundes Gemeinde Egg Reglement über die Videoüberwachung des öffentlichen Grundes (16. November 2012) Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines 3 Art. 1 Zweck 3 Art. 2 Zuständigkeit 3 Art. 3 Verhältnismässigkeit

Mehr

Reiten im Walde. Rechtsanwalt Norman Jäckel Berend Koll Juliane Martin Hannah Imbusch. Sommersemester 2013

Reiten im Walde. Rechtsanwalt Norman Jäckel Berend Koll Juliane Martin Hannah Imbusch. Sommersemester 2013 Reiten im Walde An einem sonnigen Frühjahrsmorgen reitet Hobbyreiter Rodriguez Rider (R) quer durch den Hauswald in der im Bundesland L gelegenen Gemeinde G. Dort wird er von der aufgebrachten Naturschützerin

Mehr

Übersicht. Kantonale Leistungen im Sozialversicherungsrecht

Übersicht. Kantonale Leistungen im Sozialversicherungsrecht für kantonale Leistungen in der Sozialversicherung Präsentation zum Vortrag von Prof. Dr. Fragestellung Kann ein Kanton für Leistungen im Sozialversicherungsrecht auf die haftpflichtige Person regressieren?

Mehr

WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS

WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS WEISUNGEN ÜBER DIE INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT, DEN DATENSCHUTZ UND DIE ARCHIVIERUNG IN DER GEMEINDE NATERS Zweck Artikel 1 In Anlehnung an das kantonale Gesetz über die Information der Öffentlichkeit,

Mehr

Vorlesung Telekommunikationsrecht. Datenschutz und öffentliche Sicherheit I

Vorlesung Telekommunikationsrecht. Datenschutz und öffentliche Sicherheit I Vorlesung Telekommunikationsrecht Datenschutz und öffentliche Sicherheit I Wiederholungsfall Die Bundesnetzagentur stellt fest, dass in bestimmten ländlichen Regionen ein funktionsfähiger Festnetzzugang

Mehr

Tag der offenen Tür. Vortrag Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung

Tag der offenen Tür. Vortrag Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Tag der offenen Tür Vortrag Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung Vorsorgeauftrag Gesetzliche Grundlage Vorsorgeauftrag Art. 360 ff. ZGB Was ist ein Vorsorgeauftrag? Frau T. möchte, dass ihr Sohn im Falle

Mehr

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung 84.3. Gesetz vom 6. November 965 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 9. März 965 über Ergänzungsleistungen

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zum Grundkurs Öffentliches Recht II. Fall 8: Online-Durchsuchung

Arbeitsgemeinschaft zum Grundkurs Öffentliches Recht II. Fall 8: Online-Durchsuchung Arbeitsgemeinschaft zum Grundkurs Öffentliches Recht II Fall 8: Online-Durchsuchung Fall 8: Sachverhalt BVerfG ODG 1: Voraussetzungen für Maßnahmen nach dem ODG 4 Satz 1: Heimlicher Zugriff auf informationstechnische

Mehr