Zeichnerische Darstellungen West / Nordwest

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1 Kreisgruppe C/o Jörg Liesendahl Luhnsfelder Höhe Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (RPD) Stellungnahme der anerkannten in zu den raumbezogenen en des RPD im Stadtgebiet, Zeichnerische en West / Nordwest

2 Vohwinkel / Naturschutzfläche auf ehem. Rangierbahnhof, Quellgebiet Kleine Düssel Blätter Entlang des ehemaligen Rangierbahnhofs Vohwinkel hat sich ein wegen der Vielzahl seltener Tier- und Pflanzenarten (u.a. Zauneidechse, Kreuzkröte, Dorngrasmücke) ein besonders schützenswerter Sonderstandort entwickelt, der als BSN zu sichern ist. Im Quellgebiet der Kleinen Düssel sind die vor wenigen Jahren erfolgten ASB-Erweiterungen zurückzunehmen. Das Gewässer selbst ist mit ausreichenden Pufferzonen als BSN zu sichern. Die gesamten Flächen sind als BSLE und RGZ darzustellen.

3 Kreis Mettmann, Vohwinkel / Osterholz Die er schlagen für das Grenzgebiet Kreis Me / Stadt W Erweiterungen von BSLE, BSN und RGZ vor. Das Osterholz und die auf dem Gebiet des Kreises Mettmann liegenden Waldbereiche, aus denen kleine Fließgewässer zur Kleinen Düssel entwässern, sind in großem Umfang als BSN darzustellen. Grund: Naturnahe Gewässer und Quellen, seltene Tierarten (z.b. Köcherfliege Synagapetus moselyi, nördlich der Mainlinie nur in diesem Gebiet bekannt!) Um eine weitere Siedlungsentwicklung sowohl auf dem Stadtgebiet s als auch auf Haaner Stadtgebiet zu unterbinden, ist die komplette Fäche als RGZ darzustellen.

4 Kreis Mettmann, Vohwinkel / Düsseltal bei Schöller Die er schlagen für das Düsseltal im Grenzgebiet Kreis Me / Stadt W Erweiterungen von BSLE, BSN und RGZ vor. Im Landschaftsraum des Düsseltales sind die der Düssel zufließenden Gewässer (z.b. bei Großdrinhausen, Kleindrinhausen, Hermgesberg) sowie die Talaue der Düssel umfänglich als BSN darzustellen. Die Gewässer sind z.t. auch im Grünland naturnah entwickelt, Quellen sind außerhalb des bislang der kleinflächigen NSG vorhanden. Die Fläche muss als BSN, BSLE und RGZ dargestellt werden.

5 Vohwinkel / Stadtwald Die er schlagen Erweiterungen des BSLE vor. Die nicht bebauten Flächen nördlich wie südlich der A 46 müssen als BSLE dargestellt werden, da sie bereits eine RGZ erhalten haben.

6 Vohwinkel / Bahnstraße, Tesche Die des von der Stadt westlich der Bahnstraße (auf Höhe der Halde) gewünschten GIB darf aus stadtökologischer Sicht auf keinen Fall erfolgen! Die des Siedlungsgebietes am Nordrand der aktuell vorhandenen ASB-Fläche westlich der Bahnstraße muss um die Kleingartenanlage als BSLE- erweitert werden. Die Fläche nördlich der Siedlung Tesche (östlich der Bahnstraße) muss von Bebauung freigehalten werden. Dort befindet sich unterirdisch der Tescher Tunnel, der im Zuge der Entwicklung der Nordbahntrasse für Fledermäuse gesichert wurde und auch oberirdisch nicht bebaut werden sollte. Die Fläche muss als Freiraum, BSLE und RGZ dargestellt werden.

7 Uellendahl-Katernberg, Vohwinkel / Eigenbachtal, Brucher Bachtal, Steinbachtal Die ASB-Fläche Naurathssiepen / Am Eckbusch sollte gemäß der SUP gestrichen werden. Das GIB südlich des vorhandenen Forschungszentrum ist zu streichen, da es seit rund 20 Jahren nicht genutzt und auch nicht benötigt wird; die sollte in landwirtschaftliche Fläche mit BSLE und in weiten Teilen als BSN umgewandelt werden. In der Karte sind hier nur Brucher Bachtal und Steinbachtal dargestellt. Das Eigenbachtal ist ebenfalls landwirtschaftlich geprägt. In allen Tälern sind naturnahe Gewässerabschnitte vorhanden (künftiges NSG). Beide Gebiete sind wegen besonderer geologischer Funde (Trilobiten mit Typus aus ) hochgradig schutzwürdig (u.a. ND Kohleiche). Brucher Bach und Nebengewässer umfassen wertvolle Tier- und Pflanzenarten und sind als BSN zu sichern. Die gesamte Fläche ist als BSLE und RGZ darzustellen. Im Eigenbachtal und westlich angrenzend ist eine solche vorhanden.

8 Uellendahl-Katernberg / Kleine Höhe Die Kleine Höhe ist Teil eines großen Regionalen Grünzuges, der von der Rhein-Mittelterrasse zum Bergisch-MärkischenErholungsgebiet an Deilbach- und Felderbach und bis ins Märkische vermittelt. Im Nordwesten grenzt ein großes Verdichtungsgebiet von Velbert-Neviges bis zu den Städten des Ruhrgebietes, im Südwesten beginnend mit ein Verdichtungsgebiet über Schwelm, Gevelsberg bis nach Hagen an. Die Fläche verfügt über die besten Ackerböden auf er Gebiet und umfasst eine zur Zeit noch abwechslungsreiche Struktur aus Bachläufen, kleineren Grünlandflächen, Ackerflächen mit diversen Begleitstrukturen, kleinen Restwaldbeständen auf Kalkuntergrund usw. Tiere: Feldlerche, Mäusebussard, Rotmilan, Rotrückenwürger,

9 Schwarzstorch, Uhu (Status?), Waldohreule, wandernde Fledermaus- und Vogelarten Weder das GIB noch die von der Stadt geplante WEA können dort ohne erhebliche negative Umweltauswirkungen realisiert werden. Die gesamte Fläche ist als BSLE und als RGZ darzustellen. Es ist zu prüfen, inwieweit das schutzwürdige Gewässersystem und die schutzwürdigen kleinen, häufig von Kalkuntergrund geprägten Wälder (Galgenbusch u.a.) als BSN geschützt werden können.

10 Uellendahl-Katernberg / Gewässersystem des Hardenberger Baches Mirker Hain, Gewässersystem des Vogelsangbaches Die schlagen Erweiterungen des jetzigen BSN und des RGZ vor! Im Gebiet Uellendahl -Katernberg sind NSG enthalten, die vorhandene schutzwürdige Fließgewässer nicht ausreichend sichern und wertvolle Landschaftsteile nicht berücksichtigen. Wir schlagen deshalb die Ausweitung des BSN auf weite Teile der Hangbereiche am Hardenberger Bach und seinen Seitenbächen vor. Zudem ist die gesamte Fläche als BSLE und als RGZ festzusetzen, da es hier besonders wichtig ist, die Siedlungsentwicklung zu begrenzen. Auf die nach SUP nicht sinnvolle Siedlungsfläche Obensiebeneick / Vogelsbruch ist zu verzichten, diese Fläche muss aus der ASB- gestrichen werden. Das gesamte Gebiet der Zentralen Parkanlage Mirker Hain ist als BSLE und als RGZ darzustellen, da in den vergangenen Jahren wiederholt Bebauungen unmittelbar angrenzend an die Parkanlage nachträglich zu Beeinträchtigungen v.a. des

11 Gehölzbestandes in dieser überwiegend bewaldeten Fläche geführt haben. Es ist zu prüfen, ob das Gewässersystem des Vogelsangbaches, der Eschenbeek und ihrer diversen Zuflüsse wegen der naturnahen Bachläufe und Quellen (geschützte Biotope!) als BSN einzutragen ist.

12 Uellendahl-Katernberg, Kreis Mettmann / Einzugsgebiet des Deilbaches Die beabsichtigten ASB-Erweiterungen sind aufgrund der jeweils direkt angrenzenden landwirtschaftlichen, z.t. auch NSG- oder naturschutzwürdigen Flächen zu streichen. Die Flächen sind als Freiraum, BSLE und RGZ dargestellt werden. Die BSN-Flächen im Einzugsgebiet des Deilbaches sind deutlich zu erweitern, wobei insbesondere den kleinen Restwaldbeständen des Gebietes eine besondere Bedeutung zukommt.

13 Elberfeld-West / Falkenberg, Hasenberg Die er schlagen vor, die Freiflächen Hasenberg und Falkenberg als BSLE und RGZ darzustellen. Da hier innerörtlich der Siedlungsdruck besonders groß ist, müssen diese Flächen als BSLE und als RGZ dargestellt werden, um eine weitere Ausweitung der Siedlungsflächen zu verhindern.

14 Elberfeld-West / Nützenberg Die Zentrale Parkanlage Nützenberg sollte als BSLE und als RGZ dargestellt werden. Die Zentrale Parkanlage muss als Freiraumfläche mit den en BSLE und RGZ erfasst werden. Im westlichen Abschnitt der Parkanlage ist das ASB entlang der A 46 zu weit nach Norden dargestellt worden.

15 Uellendahl-Katernberg / NSG Hohenhager Bachtal und Umfeld Die des GIB Tente ist zu streichen, ebenso muss südlich des NSG auf erweitere ASB-en zu verzichten. Die Flächen, insbesondere auch östlich der Straße Zum alten Zollhaus müssen wegen des Siedlungsdrucks als Freiraum, BSLE und RGZ dargestellt werden.

16 Elberfeld-West / Eskesberg Die ASB-en am Friedhof Varresbeck und westlich davon sowie nördlich von Hensel- und Gellertweg sind zu streichen. Die Freiflächen müssen als Freiraum, BSLE und RGZ dargestellt werden. Zur BSN Dorp s.u.

17 Elberfeld-West / Dorp, Katernberg Die ASB- östlich des NSG Eskesberg ist zu streichen, anstelle dessen ist für die Gesamtfläche die als BSN zu erweitern. Karsterscheinungen im Untergrund: die Unterschutzstellungen unterirdischer Höhlenkomplexe im Bereich des Tunnels Dorp an der Nordbahntrasse sind auch oberirdisch zu schützen. Der ehemalige Steinbruch Dorp ist der Ursprungsort des Dorper Marmor. Dort gibt es mit einem ehemaligen Kalkofen direkt an der NBT noch nicht gesicherte Bodendenkmäler. Die Fläche muss als Freiraum, BSLE und RGZ dargestellt werden.

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