3. Fachberatung bei (sexualisierter) Gewalt Stellungnahme und Antworten der Parteien

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1 3. Fachberatung bei (sexualisierter) Gewalt Stellungnahme und Antworten der Parteien Sexualisierte Gewalt in der Familie und in Institutionen ist weiterhin eine Problematik, die einer intensiven Auseinandersetzung und Handlungsstrategie bedarf. Der Abschlussbericht einer aktuell veröffentlichen Bestandsaufnahme (Sozialwissenschaftliches Frauenforschungsinstitut Freiburg) weist auf eine Versorgungslücke bei spezialisierten Angeboten hin. Beratungsstellen und Opferhilfeeinrichtungen zum Schutz und zur Unterstützung von Kindern und erwachsenen Bezugspersonen in Fällen von sexualisierter Gewalt oder Kindesmisshandlungen werden vom Land NRW bisher überwiegend als sogenannte freiwillige Leistungen gefördert. Damit läuft die Finanzierung Gefahr, jährlich ab hängig von der jeweiligen Haushaltslage zu sein. Schon heute deckt die öffentliche Förderung nur einen Teil der Leistungen, weshalb ein hoher Eigenanteil aufzubringen ist. Dem gegenüber steht ein steigender Bedarf. Fragen: a) Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um bestehende (Fach-) Beratungsstellen und Opferhilfeeinrichtungen zum Thema sexualisierte Gewalt und Kindesmisshandlung und -vernachlässigung verlässlich, bedarfsdeckend und einzelfallunabhängig finanziell, auch über die kommunalen Möglichkeiten hinaus, abzusichern? b) Welche finanzielle Absicherung der spezialisierten Zufluchtstätten für von Gewalt bedrohte und betroffene Mädchen (z. B. sexualisierte, körperliche, psychische Gewalt oder Zwangsheirat) ist geplant? c) Ist ein Ausbau an Beratungsangeboten für von sexualisierter Gewalt betroffene Jungen und Männer angedacht? a) Stellungnahme Wer von sexualisierter Gewalt betroffen ist, ob in der Familie oder in Einrichtungen, braucht intensive Beratung und Unterstützung. Diese notwendigen Angebote stehen allerdings in NRW auf wackeligen Beinen. Beratungsstellen und Opferhilfeeinrichtungen werden bisher vor allem als sogenannte freiwillige Leistungen gefördert. Die Finanzierung

2 ist damit abhängig von der jeweiligen Haushaltslage; eine bedarfs- und flächendeckende Infrastruktur ist nicht gegeben. Betroffene Mädchen und Jungen müssen teilweise 1 ½ Jahre auf einen Platz in einer Fachberatungsstelle warten. Ein unhaltbarer Zustand, finden der DKSB Landesverband NRW e. V. und die DGfPI. Enttäuschung löst daher die Antwort von Bündnis 90/Die GRÜNEN und der SPD aus. Es wird auf bereits Geleistetes verwiesen und auf die Tatsache, dass die Kommunen besser vom Land unterstützt werden. Ob ein Teil dieser Mittel jedoch für Fachberatungsstellen und Opferhilfeeinrichtungen gebunden ist, bleibt unklar. Und die SPD führt all jene Einrichtungen auf, die vom Land als spezialisierte Einrichtungen gefördert werden. Unbeantwortet bleibt dabei die Frage, inwiefern die festgestellte Versorgungslücke zwischen Bedarf und Angebot geschlossen werden soll. Dazu müssten die vorhandenen Ressourcen und Kapazitäten der spezialisierten Einrichtungen im Abgleich zu ihren Standorten und zum Bedarf in Relation zueinander gesetzt werden. Für die eklatante Unterversorgung für männliche Betroffene scheint das Bewusstsein zu fehlen, anders bei der LINKEN. Diese bringen ihr Bestreben zum Ausdruck, einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Beratungs- und Hilfsangebote für Betroffene von Gewalt zu schaffen. Ein Vorhaben, das wir nur unterstützen können. Allerdings dürfte eine zeitnahe Umsetzung dieser Maßnahme durch die Verknüpfung mit einer Änderung des Steuergesetzes erheblich erschwert werden. Die FDP wiederum beschränkt sich in der Beantwortung der Fragen ausschließlich auf Frauenhäuser bzw. einen Anti-Gewaltaktionsplan für Frauen und Mädchen. So wichtig auch das Thema der Gewalt gegen Frauen ist, so hatten wir hier aber im Hinblick auf die Gewalt, von der Mädchen und Jungen betroffen sind, gefragt. Auf diese Fragen ausgerichtete Antworten bleibt die FDP an dieser Stelle schuldig. Zu befürchten ist, dass die Versorgungssituation von Gewalt betroffener Jungen nicht wahrgenommen wird und Jungen nur als potentielle Täter in Betracht kommen. Außer der LINKEN stellt keine der angefragten Parteien eine bedarfsgerechte und flächendeckende Aufstockung der vorhandenen spezialisierten Einrichtungen in Aussicht, was uns angesichts der festgestellten Unterversorgung beunruhigt. b) Antworten der Parteien Bündnis 90/DIE GRÜNEN Sexualisierte Gewalt ist zunächst einmal ein schweres Verbrechen, das Menschen für ihr Leben zeichnet und neben den physischen Folgen oft gravierende psychische Folgen

3 hinterlässt. Es bedarf eines großen Instrumentenkastens um mit sexualisierter Gewalt umzugehen, der von Strafen für die Täter über therapeutische Hilfen für die Opfer und Täter bis hin zu niedrigschwelligen vorbeugenden Hilfen auch für Kinder und Jugendliche reicht. In Nordrhein-Westfalen werden - wie in anderen Bundesländern auch - die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, die auch den Bereich des Beratungswesens umfassen, auf den örtlichen Träger der Jugendhilfe übertragen, die Kommunen. Die rotgrüne Koalition hat in den letzten beiden Jahren die Kommunen nicht allein um rund 1 Milliarde Euro entlastet, damit sie ihrem breiten Spektrum an Pflichtaufgaben einschließlich der Kinder- und Jugendhilfe nachkommen können. Der Landeshaushalt der Kinder- und Jugendhilfe ist darüber hinaus innerhalb von 2 Jahren um 50% auf 1,8 Milliarden Euro erhöht worden, der Kinder- und Jugendförderplan um 25% und der Bereich Kinder in Risikosituationen um 350%! Darüber hinaus wurden die Zielgruppenorientierung und die Ausrichtung auf geschlechtsspezifische Angebotsformen fachlich und finanziell gestärkt. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass diese massiv aufgestockte freiwillige Leistung des Landes in irgendeiner Weise z.b. durch ein Ausführungsgesetz abgesichert werden könnte. Vielmehr wird man sich auf die politischen Zusagen der Parteien verlassen müssen. Und hier war rot-grün sehr klar mit der politischen Prioritätensetzung auf Kinder, Kommunen und Klimaschutz und hat den Worten auf Taten folgen lassen. Wir Grüne stehen auch in Zukunft zu diesen Schwerpunkten. CDU Zu dieser Frage hat die CDU keine Stellung bezogen. DIE LINKE a+b) Die Kommunen in NRW sind aufgrund einer seit 1998 verfehlten Steuerpolitik auf Bundes- und Landesebene strukturell unterfinanziert. Nur noch 11 von 430 Kommunen in NRW verfügen über einen ausgeglichenen Haushalt. Die restlichen Kommunen befinden sich nahe oder in der Haushaltssicherung, müssen also freiwillige Leistungen einsparen. Durch den sog. Stärkungspakt Stadtfinanzen der Landesregierung mit Zustimmung der FDP wird sich diese Situation noch zuspitzen.

4 Ohne eine grundlegende Steuerreform auf Bundesebene, die zu stärkeren Besteuerung hoher Einkommen und Vermögen führt, und einer höheren Beteiligung der Kommunen am Steueraufkommen des Landes wird sich an der schwierigen Situation in den Kommunen wenig ändern. DIE LINKE unterstützt daher Bestrebungen durch ein Landesgesetz Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Beratung und Hilfe bzw. Zugang zu einer Zufluchtstätte bei Gewalterfahrungen, zu gewähren. Das Land NRW hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Angebote bedarfsdeckend vorgehalten werden. Mithilfe der dadurch entstehenden Konnexitätspflichten des Landes NRW können Opferhilfeeinrichtungen, Beratungsstellen und Zufluchtstätten langfristig auf eine stabile finanzielle Grundlage gestellt werden. c) DIE LINKE möchte einen bedarfsgerechten Ausbau von Beratungsangeboten für von sexualisierter Gewalt betroffenen Jungen und Männern erreichen. Hierbei ist zu prüfen, inwieweit schon bestehende Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt ausgebaut werden können oder neue Beratungsstellen geschaffen werden müssen. FDP Die Fragen a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Frauenhäuser leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Frauen und Kindern. Im Bundesvergleich ist die Infrastruktur an Frauenhäusern in NRW begrüßenswerter Weisehervorragend. Darüber hinaus existieren weitere wichtige Schutzmaßnahmen wie dasgewaltschutzgesetz und die Möglichkeit von Wohnungsverweisen und Rückkehrverboten. Für uns Liberale ist es wichtig, diese gute Infrastruktur zu erhalten. Unbestritten gibt es vor allem in den Ballungsgebieten bei der Belegung der FrauenhäuserSpitzen. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte hier seinerzeit eine Platzbedarfsanalyse durchgeführt und an der Lösung dieses Problems innerhalb des bestehenden Systems gearbeitet. Es gilt, die knappen Mittel, die zur Verfügung stehen, so effektiv wie möglich einzusetzen. Dies ist aber nur möglich, wenn schnell identifiziert werden kann, wo ein entsprechender Bedarf besteht und wo politisch gehandelt werden muss. Die FDP-Landtagsfraktion hat im Jahr 2010 in einem Antrag von der rot-grünen Landesregierung eine solche Platzbedarfsanalyse gefordert, um schnellstmöglich bedarfsgerechte Hilfen zu ermöglichen. Dieser Antrag wurde von der rot-grünen Koalition bedauerlicherweiseabgelehnt. Gleiches gilt für einen Antrag zur Einrichtung eines zweiten

5 Frauenhauses in Köln, der von der dortigen FDP-Ratsfraktion unlängst vorgelegt wurde. Aus liberaler Sicht muss es bei effektivem Schutz und Hilfe in Notsituationen darum gehen, Lücken im Hilfesystem zu schließen. Dies ist der entscheidende Punkt bei der Verbesserung der Hilfestrukturen. Das gilt sowohl für das Angebot für erwachsene Frauen als auch für Mädchen. Bei den Angeboten für Mädchen kommt es zudem noch auf eine weitere wichtige Komponente an, nämlich die Qualifizierung des Personals. Der Landtag hat unlängst die Einrichtung eines Aktionsplans beschlossen, der sich mit den Fragen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen beschäftigen sollte. Insbesondere wäre hierdurch ein verstärkter Dialog mit den Akteuren in der Anti-Gewaltarbeit zustande gekommen. Aufgrund der Auflösung des Landtags ist dieser Beschluss nun obsolet. Wir bedauern dies sehr, denn die oben aufgeworfenen Fragen und unsere Vorschläge hätten wir in diesem Zusammenhang gerne mit den praxisorientierten Akteuren diskutiert. Denn inanbetracht der knappen Ressourcen ist es wichtig, dass im Dialog mit allen Beteiligten erarbeitet wird, wie mit den begrenzt zur Verfügung stehenden Mitteln das Beste erreicht werden kann. c) Ist ein Ausbau an Beratungsangeboten für von sexualisierter Gewalt betroffene Jungen und Männer angedacht? Bei den sozialen und gesundheitsspezifischen Beratungsangeboten dominieren klar Angebote,die sich auf weibliche Betroffene spezialisiert haben. Betroffene Männer und gerade Jungen geraten oftmals in den Hintergrund. Die FDP NRW spricht sich deshalb dafür aus, dass dieser Bereich stärker in den Fokus der Politik gerückt wird. Wir wollen im Zuge eines neuen Beschlusses zum Anti-Gewaltaktionsplan diesen Bereich mit in die Diskussion nehmen. SPD Antwort: NRWSPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben im Koalitionsvertrag vom Juli 2010 verankert: Zum Schutz von Mädchen vor sexualisierter und häuslicher Gewalt und jenen, die von Zwangsheirat betroffen sind, werden wir eine ausreichende Zahl von Unterbringungsplätzen in spezialisierten Mädchenhäusern an zwei Standorten in NRW zur Verfügung stellen. Im Bundesrat werden wir uns dafür einsetzen, die aufenthaltsrechtliche Situation von Opfern von Zwangsheirat zu verbessern. An diesen Zielen halten wir fest. Wir werden den Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen weiterentwickeln und dabei vor allem auch die Themen

6 Zwangsverheiratung und Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderungen mitbehandeln. Für Mädchen und junge Frauen bedarf es zudem ihrem Alter angemessener und spezialisierter Unterstützungsangebote und Zufluchtsmöglichkeiten, wie sie in Nordrhein-Westfalen bereits das Mädchenhaus Bielefeld bereitstellt. Die Arbeit der Beratungsstellen zu sichern, war uns auch schon bislang ein wichtiges Anliegen. Im Bereich des Opferschutzes wurden in den letzten Jahren besondere Anstrengungen unternommen, die bestehenden Einrichtungen stärker in den öffentlichen Focus zu stellen, damit Betroffene weit stärker als in der Vergangenheit die dort angebotenen Hilfen in Anspruch nehmen können. Der hierzu vorbereitete Opferschutzbericht wird aufgrund seiner vielseitigen Nennungen von Beratungsstellen und Einrichtungen eine wichtige Hilfestellung sein, Im Bereich des Schutzes von Gewalt bedrohten und betroffenen Mädchen hat sich Nordrhein-Westfalen federführend an der Erstellung eines bundesweiten Konzeptes zum Schutz vor Zwangsverheiratung eingebracht. Zudem wird darauf hingewirkt, dass die Betroffenen die erforderlichen Hilfen aus der Jugendhilfe bekommen. Rund 200 Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern sind Ansprechpartner bei Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen und bieten kompetente Hilfen selbst an oder vermitteln diese im Einzelfall. Von rund 20,4 Mio. Euro Landesförderung von Familienberatungsstellen entfallen rund 1 Mio. Euro auf die Förderung von spezialisierten Beratungsstellen bei Gewalt und Missbrauch. Vier Beratungsstellen bieten Hilfeangebote ausschließlich für Mädchen an. Das sind die Mädchenhäuser Bielefeld, Köln, Gelsenkirchen und die Beratungsstelle femina vita in Herford. Beim Verein Zartbitter in Köln ist neben der Diagnostik und Traumaverarbeitung für betroffene Mädchen und Jungen und der Beratung von Bezugspersonen die Prävention und Öffentlichkeitsarbeit ein wesentlicher Arbeitsanteil. Die 12 landesgeförderten Ärztlichen Anlaufstellen bei Beratung, Vernachlässigung und sexuellen Missbrauch, 2 Kinderschutzzentren sowie die Kinderschutzambulanzen in Düsseldorf und Münster bieten beratende und therapeutische Hilfen für Mädchen und Jungen an. Vorbildhaft für die Fachberatung für von Gewalt bedrohte und betroffene Mädchen ist derzeit das landesgeförderte Projekt Selbstbestimmte Zukunft gegen Gewalt im Namen der Ehre des Vereins agisra e.v. sowie die Online Beratung zum Schutz vor Zwangsheirat des Mädchenhauses Bielefeld e.v., an die sich Frauen und Mädchen, aber auch Jungen und junge Männer hilfesuchend wenden können - die Beratung erfolgt telefonisch, per E-

7 Mail oder Chat. Mit der Landesfachstelle für Jungenarbeit NRW und der FUMA Fachstelle Gender NRW sowie den Kontakt- und Informationsstellen gegen Missbrauch an Mädchen und Jungen, so z.b. Zartbitter e.v., existiert an Beratungsangeboten für von sexualisierter Gewalt betroffener Jungen und Männer bereits eine Struktur in Nordrhein-Westfalen, die präventiv und vorsorgend wirkt.

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