Reglement über das Qualifikationsverfahren der Vertiefungsarbeit
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- Astrid Simen
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1 Reglement über das Qualifikationsverfahren der Vertiefungsarbeit (VA) und der Schlussprüfung (SP) an der Berufsschule Rüti/ZH Die Berufsschule Rüti/ZH, gestützt auf das Reglement über das Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (Prüfungsreglement Allgemeinbildung) vom 9. Juli 2008, der Verordnung des BBT über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung vom 27. April 2006 und des Schullehrplans der Berufsschule Rüti vom August 2008, bestimmt: 1. Vertiefungsarbeit A. Allgemeines 1 1 Das vorliegende Reglement regelt die Durchführung der Lehrabschlussprüfung für die Abteilung Maschinenbau und Coiffeurberufe an der Berufsschule Rüti. 2 Die Grundlagen bilden das Reglement über das Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung vom 9. Juli 2008, der Rahmenlehrplan des BBT für den allgemein bildenden Unterricht (2006) sowie der Schullehrplan der Berufsschule Rüti vom August Geltungsbereich 2 Die Vertiefungsarbeit zeigt, ob die Bildungsziele im Bereich der Selbstund Sozialkompetenz sowie der Methoden-, Sprach- und Kommunikationskompetenz erreicht worden sind. 3 Die persönlichen Aufwendungen, die bei der Erstellung der Vertiefungsarbeit anfallen, werden vom Lernenden getragen (Exkursionen, Geräte usw.). Das übliche Schulmaterial steht den Lernenden zur Verfügung. Ziel Kosten B. Ablauf und Produkt 4 Die Vertiefungsarbeit und die Präsentation werden im letzten Ausbildungsjahr durchgeführt und sind vor Beginn der praktischen Prüfung abgeschlossen. 5 Das Rahmenthema wird den Lernenden frühestens nach den Sommerferien bekannt gegeben bzw. mit der Klasse festgelegt. Damit erfolgt der Beginn der Vertiefungsarbeit. 6 Die Vertiefungsarbeit wird sowohl ausserhalb als auch während des Unterrichts durchgeführt. Während des Unterrichts stehen den Lernenden ohne die Präsentation 24 bis 36 Lektionen zur Verfügung, inkl. Themenfindung, Informations- und Planungsarbeiten. Die Lernenden nutzen diese Zeit produktiv für ihre Vertiefungsarbeit. Zeitpunkt Dauer Arbeitsort Reglement QV BS Rüti, V 1.7/ Seite 1 von 8
2 7 Spätestens 16 Wochen (inkl. Ferienwochen) nach Bekanntgabe des Rahmenthemas ist die Vertiefungsarbeit abzugeben. (In der Startphase kann der Planungs- und Arbeitsprozess durch regulären Unterricht unterbrochen werden). Abgabetermin 8 1 Vor der Präsentation kann ein Prüfungsgespräch über den Prozess der Erarbeitung stattfinden. Die Präsentation der Arbeit ist vor den Sportferien abgeschlossen. Alle Präsentationen einer Klasse finden während des ABU-Unterrichts oder an einem Unterrichtstag statt. 2 An der Präsentation nimmt wenn möglich eine weitere Lehrperson teil. Prüfungs- und Präsentationszeitpunkt Falls die Präsentationen an einem Unterrichtstag stattfinden, koordiniert der PLUR in Absprache mit der Schulleitung die Zimmer und die Lehrpersonen, welche neben dem Experten an den Präsentationen teilnehmen. Jede Lehrperson erstellt für ihre Klasse den Präsentationsplan. 1 Die Vertiefungsarbeit ist eine eigenständige Arbeit mit einem möglichst hohen originalen Anteil. Als originaler Anteil gilt die Beschaffung von Informationen aus eigener Hand und deren Verarbeitung (Erkundigung, Exkursion, Interview, Befragungen, Experiment, persönlichen Analysen und Schlussfolgerungen u.ä.) oder die Erschaffung eines Werks. Internetoder Literaturrecherchen gelten nicht als originale Anteile. 2 Die originalen Anteile umfassen mindestens 50% des Hauptteils. Die Lehrperson kann höhere Anteile verlangen. 3 Die Methoden der Informationsbeschaffung sind im Konzept genau zu beschreiben. Fremdquellen müssen in der Arbeit angegeben werden. 1 Die Vertiefungsarbeiten sind einem Rahmenthema unterstellt. Die Wahl des Themas liegt in der Regel in der Kompetenz der Lehrperson. Die Abteilungen können aber das Rahmenthema oder das Vorgehen für die Auswahl des Rahmenthemas festlegen. 2 Die Vertiefungsarbeit hat sich an diesem Thema zu orientieren. Die Inhalte müssen einen klaren und eindeutigen Bezug zu diesem Rahmen- oder Klassenthema haben. 1 In der Regel ist das Produkt eine Dokumentation. Andere Arten und Formen von Produkten sind möglich, müssen jedoch ebenfalls dokumentiert werden. In diesen Fällen sind die Bewertungskriterien mit der Lehrperson im Voraus zu vereinbaren. 2 Die Dokumentation ist zusätzlich als Worddatei abzugeben. Originaler Anteil Thema Produkt 3 Handgeschriebene Arbeiten sind nur in Absprache mit der Lehrperson möglich. 12 Der Umfang des Hauptteils (ohne Einleitung und Schluss) beträgt: - bei einer Einzelarbeit: Wörter (ca. 10 bis 15 Seiten) - bei einer Partnerarbeit: Wörter (ca. 15 bis 20 Seiten) - bei einer Gruppenarbeit: Wörter (ca. 20 bis 25 Seiten) Umfang Reglement QV BS Rüti, V 1.7/ Seite 2 von 8
3 13 Die VA wird in der Regel als Partnerarbeit durchgeführt. In begründeten Fällen sind auch Einzel- oder Gruppenarbeiten möglich. Einzel- oder Gruppenar- beit 14 1 Alle beim Erstellen der Vertiefungsarbeit verwendeten Quellen sind anzugeben. Dritte, welche Hilfestellungen geleistet haben (z. B. Korrekturlesen, Hilfestellung beim Formatieren usw.), sind namentlich aufzuführen. Die Art der Hilfeleistung ist anzugeben. 2 Die Lernenden unterzeichnen eine Erklärung, mit welcher sie bezeugen, dass sie ihre Arbeit selbständig verfasst haben, Teile davon weder abgeschrieben noch durch Dritte haben erstellen lassen. Quellen und Hilfeleistun- gen Erklärung 15 Während der Arbeit ist ein Projektjournal zu führen, in welchem der Arbeitsprozess laufend protokolliert und reflektiert wird. Fortschritt und Entstehung der Arbeit sind lückenlos nachvollziehbar; die Reflexion beinhaltet Erfahrungen und Erkenntnisse, wenn möglich begründet. Das Journal gibt auch Auskunft über die Feinplanung: laufende Zielsetzung, nächste Arbeitsschritte, Pendenzen u.ä. Projektjournal 16 1 Die Vertiefungsarbeit ist grundsätzlich an der Schule durchzuführen und im Unterricht zu erstellen. Müssen während der ABU-Unterrichtszeit Arbeiten ausserhalb der Schule durchgeführt werden, ist von der Lehrperson vorher die Erlaubnis einzuholen. 2 Wird der übrige Unterricht tangiert, so gelten die üblichen Absenzenregeln der Schule (Dispensationsgesuch 2 Wochen im Voraus an die Abteilungsleitung mit Visum der Lehrperson). Die Daten der dafür vorgesehenen Absenzentage werden von der Schule vorgegeben und sind bindend. 3 Eine Beanspruchung der Arbeitszeit im Lehrbetrieb für die Erstellung der VA ist nicht vorgesehen und wird von der Schule in keiner Weise verlangt. Es liegt im Ermessen des Lehrbetriebes, den Lernenden auf deren Gesuch hin, Zeit für die Arbeit an der Vertiefungsarbeit einzuräumen. Arbeitsort 17 Die Lehrperson - legt Art und Methode des Arbeitens mit den Lernenden fest, - bespricht und vereinbart das Konzept mit den Lernenden, - leitet zentrale Phasen der Vertiefungsarbeit ein, - informiert sich regelmässig über den Stand der Arbeiten, - führt mindestens eine Zwischenbesprechung durch, - macht auf Abweichungen von Vereinbarungen aufmerksam, - gibt Tipps und weist auf bereits gemachte Erfahrungen hin, - beurteilt den Prozess der Erarbeitung der Lernenden. Rolle der Lehrperson Reglement QV BS Rüti, V 1.7/ Seite 3 von 8
4 C. Bewertung 18 Die Vertiefungsarbeit besteht aus folgenden Teilen: a. Prozess der Erarbeitung, 25% b. Produkt, 40% c. Präsentation, 35% 19 Jede Lehrperson definiert selbst Kriterien um den Arbeitsprozess zu bewerten. Die Lehrperson hat den Lernenden im Voraus die Kriterien für die Bewertung des Arbeitsprozesses bekannt zu geben. Bewertung und Gewichtung I. Bewertung des Prozesses der Erarbeitung 20 1 Das Produkt wird formal und inhaltlich bewertet. Der Inhalt zählt doppelt. a) Form 1/3 - Layout (Aufbau der Dokumentation, Text- und Seitengestaltung) - Quellen (Zuordnung bei Bildern und Texten, korrekte Zitate und Verzeichnisse - Sprache (Rechtschreibung und Verständlichkeit) b) Inhalt 2/3 - Aufbau( Einleitung, methodische Entwicklung, roter Faden, Schlussfolgerungen) - Thema eingegrenzt und gewichtet (gemäss Zielsetzungen) - Eigenleistung (persönliche Schlussfolgerungen, originelle Gedanken und Einfälle, neu erforschte Fakten) 2 Beträgt der originale Anteil weniger als vorgegeben, so ist für den Inhalt maximal ein Notenwert 5 zu geben. II. Bewertung des Produkts 21 Ergibt die Bewertung des Produkts eine Note unter 4, wird eine Expertin oder ein Experte für eine zweite Bewertung beigezogen. Die Präsentation findet im Beisein dieser Person statt und wird von dieser mitbewertet. Beizug von Experten 22 1 Die Präsentation erfolgt im Rahmen der Klasse oder Teilen davon. Die Präsentationszeit für eine Einzelarbeit beträgt 5 10 min, für eine Partnerarbeit min und für eine Gruppenarbeit min. Im Anschluss an die Präsentationen finden die Prüfungsgespräche, welche 5 bis 10 Minuten pro Lernenden dauern, statt. Wird die zur Verfügung stehende Präsentationszeit nicht eingehalten, erfolgt ein Abzug bei der Position «Inhalt» der Präsentation nach Ermessen des Examinators. 2 Partner- und Gruppenpräsentationen sind möglich, wenn die Lehrperson dies bewilligt. Die Präsentation des jeweiligen Lernenden wird jedoch als Einzelleistung bewertet. 3 Gäste sind grundsätzlich nicht zugelassen. Ausnahmen bilden Mitglieder der Prüfungskommission oder der Prüfungsleitung und Lehrpersonen, die in einer bestimmten Funktion im Rahmen des Qualifikationsverfahrens eingesetzt sind. III. Bewertung der Präsentation Reglement QV BS Rüti, V 1.7/ Seite 4 von 8
5 a) Die Präsentation (75%) Die Lernenden präsentieren die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit. Die Lehrperson kann weitere inhaltliche Vorgaben machen. b) Das Abschlussprüfungsgespräch (25%) Im abschliessenden Prüfungsgespräch stellen die Lernenden ihre Fachkompetenz unter Beweis und sind fähig, ihr Thema/Arbeit in einen grösseren Zusammenhang zu stellen. Der Examinator stellt Fragen zum Inhalt der Arbeit und zur Präsentation. Dabei ist zu beachten, dass die Fragen für die Lernenden nicht vorhersehbar sind. 1 Abgabetermin ist am Ende der ABU-Schlusslektion in der letzten Vertiefungsarbeitswoche. Um die termingerechte Abgabe einzuhalten, ist das Produkt als gebundene Arbeit, und nicht nur in elektronischer Form abzugeben. 2 Wird die Vertiefungsarbeit nicht fristgemäss abgeben, so wird das Produkt wie folgt bewertet: - bis 7 Tage Verspätung: 1 Notenpunkt Abzug von der Schlussnote der VA - mehr als 7 Tage Verspätung: 2 Notenpunkte Abzug von der Schlussnote der VA 3 Wird das Produkt bis 2 Wochen vor dem ersten Präsentationstermin der Klasse nicht abgeben, so erfolgt keine Bewertung und der Kandidat oder die Kandidatin wird nicht zur Schlussprüfung zugelassen. 1 Die Vertiefungsarbeit kann in anonymisierter Form zum Zweck der Feststellung von Plagiaten in einer Datenbank erfasst werden. 2 Wird bei der Beurteilung der Arbeit festgestellt, dass sie abgeschrieben oder durch Dritte verfasst worden ist, wird keine Beurteilung vorgenommen und die Zulassung zur Schlussprüfung verweigert. 3 Ergibt sich aus den Umständen, dass nur Teile des Produkts nicht selbständig erarbeitet worden sind, entscheidet die Prüfungsleitung, ob die Bewertung unter Ausschluss dieser Teile erfolgt, die Vertiefungsarbeit zu wiederholen oder allenfalls unter angemessenem Notenabzug teilweise neu zu erstellen ist. 1 Wird eine Präsentation ohne zwingenden Verhinderungsgrund nicht geleistet, werden für diesen Qualifikationsteil keine Punkte vergeben und die Note 1 erteilt. Wer am Präsentationstermin verhindert ist, meldet sich auf dem Schulsekretariat, reicht ein Arztzeugnis ein und hält sich bereit, in der darauf folgenden Woche zu präsentieren. 2 Unentschuldigtes Fernbleiben am Präsentationstermin wird mit der Note 1 bewertet. a. Präsentation b. Gespräch Nichtfristgemässe Abgabe Plagiat Fehlende Präsentation, Verhinderung 26 Die Noten für den Prozess der Erarbeitung und das Produkt werden den Lernenden vor der Präsentation bekanntgegeben. Diese Bewertung kann im Zusammenhang mit dem Schlussentscheid angefochten werden. 27 Die Arbeiten werden in der Schule während mindestens eines Jahres an einem zentralen Ort aufbewahrt. Bekanntgabe der Noten Aufbewahrungspflicht Reglement QV BS Rüti, V 1.7/ Seite 5 von 8
6 2. Schlussprüfung A. Allgemeines 1 Das vorliegende Reglement regelt die Durchführung der Schlussprüfung im Fach Allgemeinbildung an der Berufsfachschule Rüti (BSR) in Anlehnung an das Reglement über das Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (Prüfungsreglement Allgemeinbildung) vom 9. Juli Es gilt für die Coiffeurberufe, die Berufe der Konstrukteure, Polymechaniker und Mechapraktiker. 3 Die Schlussprüfung (im Folgenden SP genannt) wird als schriftliche Prüfung durchgeführt. Sie überprüft die Sachkompetenz im Lernbereich Gesellschaft sowie die Sprach- und Kommunikationskompetenz der Kandidatinnen und Kandidaten, sowie ihre Fähigkeit Themen aus dem Lernbereich Gesellschaft unter verschieden Aspekten zu betrachten. Basis dazu bildet das im SLP festgelegte Grundwissen und die für den Lernbereich SUK definierten Ziele. 4 Sie findet im letzten Semester der Lehrzeit statt. Die Daten werden von der Prüfungskommission Allgemeinbildung festgelegt und den Lehrpersonen via Prüfungsleitung rechtzeitig mitgeteilt. Grundlage Geltungsbereich Zweck Zeitpunkt der Durchführung 5 Die SP dauert 2 Stunden. Es gibt keine Pause. Dauer 6 Zu einer Thematik können Aufgaben zu SUK und GES gestellt werden. In einer Aufgabe können beide Lernbereiche angesprochen werden. Es ist bei jeder Aufgabe anzugeben, ob mit ihr SUK, GES oder beide Lernbereiche geprüft werden. 7 Grundsätzlich wird innerhalb einer Abteilung eine einheitliche SP verwendet. Prüfen der Lernbereiche Prüfungsverfahren in den Abteilungen B. Prüfungsinhalt 8 1 Die Prüfungsaufgaben basieren auf dem Schullehrplan. Sie haben sich auf mehrere Aspekte und Themen im Lernbereich Gesellschaft zu beziehen und die Grundformen des Sich-Mitteilens zu berücksichtigen. Ein angemessener Anteil der Aufgaben muss höhere Taxonomiestufen prüfen. 2 Die verschiedenen Aspekte müssen angemessen berücksichtigt werden. Anforderung an Prüfungs- aufgaben Reglement QV BS Rüti, V 1.7/ Seite 6 von 8
7 C. Formales 9 Die Prüfungsaufgaben werden den Kandidaten und Kandidatinnen im Format A4 abgegeben (gefalzt, geheftet). Die Blätter sind beidseitig bedruckt. Format, Druck 10 1 Das Deckblatt (Titelblatt) enthält den Namen der Schule, einen Titel, die geprüften Lernbereiche, das Jahr; Felder für den Namen und Vornamen der geprüften Person, die Klassenbezeichnung, das Datum; die Notenskala (maximal mögliche und die erzielte Punktzahl), die daraus errechnete Positionsnote, Felder für die Unterschriften von Examinator (und Expertin) sowie ein Inhaltsverzeichnis des Prüfungsaufbaus. 2 Der Prüfung sind im Weiteren die zur Verfügung stehende Zeit sowie die erlaubten Hilfsmittel zu entnehmen. In einer Übersicht werden Richtzeiten für die einzelnen Prüfungsteile angegeben. Deckblatt (Titelblatt) Wichtige Angaben 11 Texte und Anweisungen müssen klar verständlich und gut lesbar sein. Es ist auf gute Qualität von Grafiken und Bildern zu achten. Die Seitenzahlen sind in der Fusszeile aufgeführt. Die Aufgaben sind durchnummeriert. 12 Zu jeder Aufgabe werden Korrekturanweisungen und die für diese Aufgabe maximal mögliche Punktzahl angegeben. Werden in einer Aufgabe beide Lernbereiche geprüft, so ist für jeden Lernbereich separat die maximal mögliche Punktzahl anzugeben. Für die Antworten und Lösungen ist auch bei grosser Handschrift genügend Platz einzuräumen. Anforderungen an das Layout Angaben zu den einzelnen Aufgaben D. Hilfsmittel 13 Die gestatteten Hilfsmittel werden den Kandidatinnen und Kandidaten mit dem Aufgebot mitgeteilt. 14 In der Regel sind folgende Hilfsmittel erlaubt: Lehrmittel, Gesetzestexte, Taschenrechner und Duden. Aufgebot Hilfsmittel E. Bewertung 15 Die Lernbereiche Sprache und Kommunikation sowie Gesellschaft sind gleich gewichtet. Dies bedeutet, dass in den beiden Lernbereichen die gleiche maximale Punktzahl erreicht werden kann. Die Note wird aufgrund des Totals der beiden Lernbereiche berechnet. Für die Umrechnung von erteilten Punkten in Notenwerte wird folgende Formel verwendet: Maximalpunktzahl (!"#$!%&!!"#$%&'())!!!"#$!"%!ö#$%&'(!"#$%&'() Basis 100 Punkte Note Basis 72 Punkte Beispiel Notenskala , ,5 5,5 61, , ,5 4, , , , ,5 3,5 32,5 39, ,5 3 25, ,5 2, , ,5 5 14,5 1,5 4 10,5 0 4, ,5 Reglement QV BS Rüti, V 1.7/ Seite 7 von 8
8 17 Die Schlussnote für die SP muss auf halbe Noten gerundet werden. Runden auf halbe Noten 18 Ergibt die Bewertung der SP eine Note unter 4, ist ein Experte / eine Expertin beizuziehen (Zweitkorrektur). Beizug von Experten / Expertinnen F. Termine, Formales 19 Falls für die Schlussprüfung Themen vorgegeben werden, so sind die zu prüfenden Themen den Lernenden bis spätestens Ende März bekannt zu geben. Eine nachträgliche Bekanntgabe von Themen ist unzulässig. Liegt der Prüfungsleitung bis spätestens Ende März keine Meldung über im Voraus bekannt zu gebende Themen und Inhalte vor, so können Prüfungsaufgaben aus dem gesamten Stoff gestellt werden. Eine nachträgliche Bekanntgabe von Themen und Inhalten ist unzulässig. 20 Die SP-Aufgaben mit Lösungen sind der Prüfungsleitung vier Wochen vor dem Prüfungstermin (in der Regel direkt nach den Frühjahrsferien) zuzustellen. Für die Aufgaben ist weisses, für die Lösungen gelbes Papier zu verwenden. Von jeder Prüfungsserie sind vier Exemplare abzuliefern: ein Exemplar einseitig bedruckt, je drei Exemplare in gebundener Form (je Aufgaben und Lösungen). 21 Die SP-Aufgaben (mit Lösungen) sind bis am Donnerstag, Uhr, vor der Prüfungswoche in genügender Anzahl, nach Klassen geordnet, auf dem Sekretariat der BSR abzugeben. Möglichkeit, Themen im Voraus bekannt zu geben Termin SP-Aufgaben mit Lösungen gedruckte Klassensätze Anpassungen 18. November 2010: Schlussprüfung 15 und 16 Puntkzahl zur Notenberechnung, Beispielskala Vertiefungsarbeit 22 Ergänzung mit Absatz 3 gemäss Beschluss FG ABU Coiffeure und Maschinenbau zur Zulassung von Gästen an VA-Präsentationen. 16. Mai 2011 Gewichtung Teilnoten VA in 18 angepasst PLUR ABU Michael Bissig, Daniel Weber Reglement QV BS Rüti, V 1.7/ Seite 8 von 8
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