Einführung in das Dienstrecht in Hessen 2014 nach Inkrafttreten des Zweiten Dienstrechtmodernisierungsgesetzes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einführung in das Dienstrecht in Hessen 2014 nach Inkrafttreten des Zweiten Dienstrechtmodernisierungsgesetzes"

Transkript

1 Einführung in das Dienstrecht in Hessen 2014 nach Inkrafttreten des Zweiten Dienstrechtmodernisierungsgesetzes (2. DRModG) Veranstaltungsnummer: 2014 Q 285 MH Termin: Zielgruppe: Personalverantwortliche, Führungskräfte, Personalratsmitglieder, mit dienstrechtlichen Aufgaben betraute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, am Dienstrecht interessierte Beschäftigte Ort: Parkhotel Kolpinghaus Fulda Betriebs GmbH Goethestr Fulda Tel: Dozent/in: Dieter Fischer Lehrbeauftragter Dienst- und Arbeitsrecht im Bundesland Hessen Stand: Ersteller: hwolf

2 LERNZIELE Ziele des Seminars: die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine aktuelle gesamtheitliche Einführung in das hessische Dienstrecht zum Rechtsstand März 2014 o über die Auswirkungen der Dienstrechtsreform für die Beamten des Landes Hessen und o nach der Umsetzung der zwischenzeitlich ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen Personalverantwortliche erhalten aktuelle Orientierungshilfen für dienstrechtliche Entscheidungen, mit Personalaufgaben betraute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten Arbeitshilfen für die tägliche Bearbeitung von dienstrechtlichen Themen interessierte Beamteninnen und Beamten erhalten einen Überblick über ihre persönliche statusrechtliche Situation, einschl. der Rechten und Pflichten, die Dienststellenleitung und die Personalratsmitglieder erhalten eine gemeinsame Basis zur personalvertretungsrechtlichen Behandlung dienstrechtlicher Beteiligungsfälle Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein ausführliches Skript zu den Neuregelungen des Hessischen Dienstrechts und ein Kompendium von Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)/Hessisches Beamtengesetz (HBG).! Bitte beachten Sie: Infolge der mit der Novellierung zum 01. März 2014 zusammenhängenden Änderungen zahlreicher Rechtsvorschriften des hessischen Dienstrechts und angesichts der bisher zugängigen Informationen der hessischen Fachministerien, ist damit zu rechnen, dass zum Zeitpunkt des Seminares nicht alle Regelungen veröffentlicht sein könnten. Sollten Rechtsvorschriften kurzfristig oder erst später veröffentlicht werden, erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Änderungen nachgeliefert. ausgedruckt am: Seite 2 von 5

3 PROGRAMMABLAUF (Änderungen vorbehalten) :00-12:15 Uhr Begrüßung, Vorstellung, Erwartungen, Ablauf und Ziele Rechtliche Grundlagen der Dienstrechtsreform (Aktueller Rechtsstand) Kurzer Überblick über die Hintergründe der Dienstrechtsreform in Deutschland und im Bundesland Hessen Aktuelle Bedeutung des Beamtenrechtes Das Beamtenstatusgesetz und dessen Auswirkungen auf das hessische Beamtenrecht 1. DRModG (Rückblick) 2. DRModG (Überblick) Die Novellierung des Hessischen Beamtengesetzes (HBG) Statusrechtliche Regelungen des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) und landesrechtliche Ergänzungen des Hessischen Beamtengesetzes (HBG) Systematik und Regelungen des BeamtStG und HBG Arten der Beamtenverhältnisse Ernennungen und verwandte Themen (Arten, Voraussetzungen, Nichtigkeit und Rücknahme) Dienstfähigkeit Beendigung des Beamtenverhältnisses 13:15-17:00 Uhr Rechtliche Stellung der Beamtinnen und Beamten in Hessen Überblick über die Rechten und Pflichten Folgen einer Nichterfüllung von Pflichten Pflicht zum Schadensersatz Möglichkeiten einer Personaldisposition: (Abordnung, Versetzung, Umsetzung, Zuweisung) Umbildung von Körperschaften und deren Rechtsfolgen ausgedruckt am: Seite 3 von 5

4 :00-12:15 Uhr Rechtliche Stellung der Beamtinnen und Beamten in Hessen (Fortsetzung ) Personalaktenrecht Nebentätigkeiten (Nebentätigkeitsvorordnung (NVO)) Dienstliche Beurteilungen (Beurteilungsrichtlinien) Beteiligungsrechte nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) Rechtsschutzmöglichkeiten und Verwaltungsrechtsweg Laufbahnrecht in Hessen Die neue Hessische Laufbahnverordnung (HLVO) Grundzüge des neuen Laufbahnrechts Probezeitregelungen Vorbereitungsdienst/Laufbahnprüfung Situation der anderen Bewerber Laufbahnaufstiege und Beförderungen 13:15-16:00 Uhr Besoldungsrecht in Hessen Neugestaltung des Hessischen Besoldungsgesetzes (HBesG) und der Anlagen (Besoldungsordnungen) Wesentliche Änderungen (z. B. Gesetz zur Ersetzung von Bundesrecht auf dem Gebiet der Besoldung) Grundzüge des neuen Besoldungsrechts Struktur der Grundgehaltstabellen Vorausschau: Hessisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 (HBVAnpG) Kurzer Überblick über weitere Änderungen beamtenrechtlicher Vorschriften Hessisches Disziplinargesetz Hessisches Personalvertretungsgesetz Hessische Gemeindeordnung Hessische Urlaubsverordnung Hessische Arbeitszeitverordnung ausgedruckt am: Seite 4 von 5

5 Dienstjubiläumsverordnung (JVO) Hessisches Reisekostengesetz (Auswirkungen der Änderungen des Reisekostenrechts 2014) Auswertung des Seminars, Verabschiedung Pausenzeiten Uhr Kaffeepause Uhr Mittagspause Uhr Kaffeepause (ggf. individuelle Absprache vor Ort) Die dbb akademie behält sich das Recht des Dozentenaustausches, Terminverschiebungen sowie Aktualisierung der Inhalte vor. ausgedruckt am: Seite 5 von 5

Dienstrechtliche Beteiligung Angelegenheiten der Beamten

Dienstrechtliche Beteiligung Angelegenheiten der Beamten Dienstrechtliche Beteiligung Angelegenheiten der Beamten Personalräteschulung nach 46 Abs.6 BPersVG bzw. entsprechender landesrechtlicher Regelung Veranstaltungsnummer: 2015 Q198 MH Termin: 02.11. 05.11.2015

Mehr

P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G

P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 42 Abs.5 LPVG NRW Veranstaltungsnummer: 2012 Q 288 MH Termin: 23.10. 25.10.2012 Zielgruppe: Gewählte Personalvertreter

Mehr

Eingruppierung der Beschäftigten in technischen Berufen - Entgeltordnung TVöD-Bund -

Eingruppierung der Beschäftigten in technischen Berufen - Entgeltordnung TVöD-Bund - Eingruppierung der Beschäftigten in technischen Berufen - Entgeltordnung TVöD-Bund - Veranstaltungsnummer: 2012 Q325 EB Termin: 20.10. 21.10.2014 Zielgruppe: Ort: Personalverantwortliche, Mitarbeiter der

Mehr

Beteiligung bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen Verhaltens-/Leistungskontrolle

Beteiligung bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen Verhaltens-/Leistungskontrolle Beteiligung bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen Verhaltens-/Leistungskontrolle Schulungsveranstaltung nach 46 Abs.6 BPersVG bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Regelung Veranstaltungsnummer:

Mehr

Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG

Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG Seminar-Nr. 2016 Q322 MH Termin 12. bis 16. Dezember 2016 Tagungsstätte Courtyard by Marriott Berlin Mitte (Seminar, Mittagessen, Abendessen)

Mehr

Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs

Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs Veranstaltungsnummer: 2017 Q150 MH Termin: 15.05. 19.05.2017 Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, sonstige Interessierte Ort: Bonn Seminarleiter/Dozent:

Mehr

Schulung für Mitglieder in Jugend- und Auszubildendenvertretungen

Schulung für Mitglieder in Jugend- und Auszubildendenvertretungen Schulung für Mitglieder in Jugend- und Auszubildendenvertretungen Einführungsseminar nach 62 i.v.m. 46 Abs.6 BPersVG Veranstaltungsnummer: 2012 Q 202 MH Termin: 08.10. bis 11.10.2012 Zielgruppe: gewählte

Mehr

Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG für Personalräte im Jobcenter

Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG für Personalräte im Jobcenter Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG für Personalräte im Jobcenter Seminar-Nr. Termin 2016 Q210 MH 13. bis 17. Juni 2016 Tagungsstätte Seminarleitung Courtyard by Marriott Berlin

Mehr

Umgang mit Suchtgefährdeten

Umgang mit Suchtgefährdeten Umgang mit Suchtgefährdeten Aufbauworkshop Veranstaltungsnummer: 2013 Q272 CS Termin: 08.04. 10.04.2013 Zielgruppe: Ort: Führungskräfte und Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung sowie der freien Wirtschaft

Mehr

akalogoeinf_2 akaclose

akalogoeinf_2 akaclose akalogoeinf_2 akaclose Veranstaltungsnummer: 2014 Q 196 MH Termin: 16.06. 18.06.2014 Zielgruppe: neue Betriebsratsmitglieder Ort: Köln Seminarleiter/in: Dr.Thomas Wurm Dozent/in: Dr. Thomas Wurm Fachanwalt

Mehr

Sommerakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an!

Sommerakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an! Sommerakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an! für TVöD, TV-L, TV Hessen, TV Berlin: Veranstaltungsnummer: 2014 Q010 EB Termin: 01.09. 05.09.2014

Mehr

Beteiligungsrechte und Handlungsspieleräume bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Beteiligungsrechte und Handlungsspieleräume bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Beteiligungsrechte und Handlungsspieleräume bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Veranstaltungsnummer: 2015 Q206 MH Termin: 13.03. 15.04.2015 Zielgruppe: Gewählte Personalvertreter, Vertrauensleute

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes Einführung in das Datenschutzrecht Grundschulung nach 46 Abs.6 BPersVG

Grundlagen des Datenschutzes Einführung in das Datenschutzrecht Grundschulung nach 46 Abs.6 BPersVG Grundlagen des Datenschutzes Einführung in das Datenschutzrecht Veranstaltungsnummer: 2017 Q063 BS Termin: 03.04. 05.04.2017 Zielgruppe: Datenschutzbeauftragte, EDV-Organisatoren und IT-Verantwortliche,

Mehr

Arbeitsrecht / Tarifrecht in Jobcentern (g.e.)

Arbeitsrecht / Tarifrecht in Jobcentern (g.e.) Arbeitsrecht / Tarifrecht in Jobcentern (g.e.) Veranstaltungsnummer: 2012 Q 263 MH Termin: 20.08. 23.08.2012 Zielgruppe: Personalvertreter in Jobcentern Ort: Courtyard Düsseldorf Seestern Am Seestern 16

Mehr

Die Arbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung Kompakt-Seminar

Die Arbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung Kompakt-Seminar Die Arbeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung Kompakt-Seminar Veranstaltungsnummer: 2013 Q251 MH Zielgruppe: JAV-Mitglieder Orte und Termine: Bonn 04. 07. Februar 2013 Dozent/in: Dr. Thomas Wurm

Mehr

Beibehaltung der vier Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst) ( 17 Abs. 2-5 BBG)

Beibehaltung der vier Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst) ( 17 Abs. 2-5 BBG) Bund Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) ist im Bundesgesetzblatt vom 11. Februar 2009 (S. 160 ff.) veröffentlicht; Neufassung der Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

Mehr

Grundschulung für Mitglieder in JAV Einführungsseminar nach 62 i.v.m. 46 Abs. 6 BPersVG

Grundschulung für Mitglieder in JAV Einführungsseminar nach 62 i.v.m. 46 Abs. 6 BPersVG Grundschulung für Mitglieder in JAV Einführungsseminar nach 62 i.v.m. 46 Abs. 6 BPersVG Seminar-Nr. Termin 2016 Q219 MH 29. August 2016 bis 01. September 2016 Tagungsstätte Courtyard by Marriott Berlin

Mehr

Grundschulung für Mitglieder in JAV Einführungsseminar nach 62 i.v.m. 46 Abs. 6 BPersVG

Grundschulung für Mitglieder in JAV Einführungsseminar nach 62 i.v.m. 46 Abs. 6 BPersVG Grundschulung für Mitglieder in JAV Einführungsseminar nach 62 i.v.m. 46 Abs. 6 BPersVG Seminar-Nr. Termin 2016 Q218 MH 27. bis 30. Juni 2016 Tagungsstätte Courtyard by Marriott Berlin Mitte Axel-Springer-Str.

Mehr

Recht des öffentlichen Dienstes (Beamtenrecht)

Recht des öffentlichen Dienstes (Beamtenrecht) Univ.-Professor Dr. Christian Bickenbach Potsdam Recht des öffentlichen Dienstes (Beamtenrecht) Wintersemester 2016/2017 Zeit: Do. 12h c.t. Ort: 3.06. S16 Beginn: 20.10.2016 Vorlesungsgliederung Teil 1:

Mehr

Zertifizierungskurs zum/zur Integritätsmanager/in

Zertifizierungskurs zum/zur Integritätsmanager/in Zertifizierungskurs zum/zur Integritätsmanager/in Seminarnummer: 2015 Q079 BS Termin: 02.11. 05.11.2015 Zielgruppe: Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung, Korruptionsbeauftragte, Personal- und

Mehr

Projektmanagement praktisch erlebt- Projekte planen, überwachen und steuern

Projektmanagement praktisch erlebt- Projekte planen, überwachen und steuern Projektmanagement praktisch erlebt- Projekte planen, überwachen und steuern (Themenbereich 8 zum EPMC) Veranstaltungsnummer: Online-Code: 35741 2012 Q 149 AB Termin: 17.10.2012 19.10.2012 Zielgruppe: Ort:

Mehr

Beamtenrecht Rheinland-Pfalz Nomos

Beamtenrecht Rheinland-Pfalz Nomos Dr. Rolf Meier Beamtenrecht Rheinland-Pfalz Nomos Literaturverzeichnis A. Geschichtliche Entwicklung des Berufsbeamtentums I. Anfänge, Preussisches Allgemeines Landrecht II. Deutsches Reich IM. Weimarer

Mehr

Erfolgreich präsentieren mit MS PowerPoint

Erfolgreich präsentieren mit MS PowerPoint Erfolgreich präsentieren mit MS PowerPoint Veranstaltungsnummer: 2012 Q167 DF Termin: 10.12. 12.12.2012 Zielgruppe: Ort: Personen, die sich Kenntnisse über Präsentationsmöglichkeiten und Fertigkeiten im

Mehr

Informationen zum Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Dienstrechtsänderungsgesetz)

Informationen zum Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Dienstrechtsänderungsgesetz) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Wiesbaden, den 16. Februar 2016 Informationen zum Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Dienstrechtsänderungsgesetz) Im Dezember 2015 hat der

Mehr

Neue Souveränität für die Länder 7. Von der Begründung bis zur Beendigung des Beamtenverhältnisses 15 (Abschnitt 1 bis 5)

Neue Souveränität für die Länder 7. Von der Begründung bis zur Beendigung des Beamtenverhältnisses 15 (Abschnitt 1 bis 5) Schnellübersicht Neue Souveränität für die Länder 7 Von der Begründung bis zur Beendigung des Beamtenverhältnisses 15 (Abschnitt 1 bis 5) Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis 63 (Abschnitte 6 und

Mehr

Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG) NRW. Ulrich Krumme / Maria Löbbel

Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG) NRW. Ulrich Krumme / Maria Löbbel Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG) NRW Ulrich Krumme / Maria Löbbel Art. 1 Landesbeamtengesetz NRW Laufbahn mit Vorbereitungsdienst besondere Fachrichtung 3 Laufbahngruppen 5 Abs. 2 LBG Laufbahngruppe

Mehr

Übersicht: Sachstand, Laufbahnsysteme und Regelaltersgrenzen in Bund und Ländern (Stand: April 2012)

Übersicht: Sachstand, Laufbahnsysteme und Regelaltersgrenzen in Bund und Ländern (Stand: April 2012) Übersicht: Sachstand, Laufbahnsysteme und Regelaltersgrenzen in Bund und Ländern (Stand: April 2012) Bundesland Sachlicher Stand Laufbahngruppenanzahl Anzahl der Laufbahnen Regelaltersgrenze Bund Baden-Württemberg

Mehr

Gewerkschaftsmanagement Führen in einer modernen Gewerkschaft (Änderungen vorbehalten)

Gewerkschaftsmanagement Führen in einer modernen Gewerkschaft (Änderungen vorbehalten) Info-Blatt Gewerkschaftsmanagement Führen in einer modernen Gewerkschaft (Änderungen vorbehalten) Veränderte Arbeitswelten, Globalisierung, gesellschaftliche Umstrukturierung wer da als Gewerkschaft aktiv

Mehr

Beamtenrecht. Die Beamtenbegriffe

Beamtenrecht. Die Beamtenbegriffe Öffentliches Recht Übersicht zum BeamtenR Seite 1 von 6 Beamtenrecht Rechtsgebiet Bundesbeamte Landes- und Kommunalbeamte Grundlegende Rechtsstellung BBG (Sart. 160) BeamtStG (Sart. 150) und LBGe Besoldung

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Teil I/III. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP

HESSISCHER LANDTAG. Teil I/III. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP 18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/6558 28. 11. 2012 Teil I/III Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (Zweites

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 23. Jahrgang Potsdam, den 29. August 2012 Nummer 77 Auf Grund Zweite Verordnung zur Umsetzung der Polizeistrukturreform Polizei

Mehr

Stellungnahme des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen. zur Neufassung der Verordnung über die Laufbahn-

Stellungnahme des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen. zur Neufassung der Verordnung über die Laufbahn- Bezirk Stellungnahme des s zur Neufassung der Verordnung über die Laufbahn- fachrichtung Polizei Frankfurt am Main, 20. Februar 2014 Seite 2 Das Laufbahnrecht bestimmt, in welchem Amt eine Beamtin bzw.

Mehr

Projektmanagement. Projekte kompetent steuern 2012 Q128 CS. Veranstaltungsnummer: Termin: 27.06. 29.06.2012

Projektmanagement. Projekte kompetent steuern 2012 Q128 CS. Veranstaltungsnummer: Termin: 27.06. 29.06.2012 Projektmanagement Projekte kompetent steuern Veranstaltungsnummer: 2012 Q128 CS Termin: 27.06. 29.06.2012 Zielgruppe: Ort: Führungskräfte und Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung, sowie der freien

Mehr

Zweites Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (Zweites Dienstrechtsmodernisierungsgesetz 2. DRModG)

Zweites Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (Zweites Dienstrechtsmodernisierungsgesetz 2. DRModG) 218 Nr. 11 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 5. Juni 2013 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Zweites Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (Zweites Dienstrechtsmodernisierungsgesetz

Mehr

Winterakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an!

Winterakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an! Winterakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an! für TVöD, TV-L, TV Hessen, TV Berlin: Veranstaltungsnummer: 2014 Q008 EB Termin: 10.02. - 14.02.2013

Mehr

egativkatalog der personalrechtlichen und personalwirtschaftlichen Befugnisse des Geschäftsführers in den gemeinsamen Einrichtungen

egativkatalog der personalrechtlichen und personalwirtschaftlichen Befugnisse des Geschäftsführers in den gemeinsamen Einrichtungen Postfach 12 03 15 10593 Berlin An die a) Personaldezernentinnen und -dezernenten der unmittelbaren Mitgliedsstädte des Deutschen Städtetages b) Mitglieder und Gäste des Personal- und Organisationsausschusses

Mehr

Besoldungsentwicklung. des Landes Berlin

Besoldungsentwicklung. des Landes Berlin Besoldungsentwicklung der Beamtinnen e und Beamten des Landes Berlin Beamtinnen und Beamte an der TU im mittleren Dienst: A 7 bis A 9 S im gehobenen Dienst: A 9 bis A 13 S im höheren Dienst: A 13 bis A

Mehr

GESETZENTWURF. der SPD-Landtagsfraktion

GESETZENTWURF. der SPD-Landtagsfraktion LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1386 13.05.2015 GESETZENTWURF der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion betr.: Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften A. Problem

Mehr

Infoblatt. Beurlaubung von Beamtinnen und Beamten

Infoblatt. Beurlaubung von Beamtinnen und Beamten Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Infoblatt Beurlaubung von Beamtinnen und Beamten Voraussetzungen und Rechtsfolgen Stand: Mai 2015 - 2 - Beurlaubung von Beamtinnen und Beamten I. Die verschiedenen

Mehr

Neues Besoldungsrecht für die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter Die Änderungen zum 1. August 2011

Neues Besoldungsrecht für die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter Die Änderungen zum 1. August 2011 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, im Juli 2011 Neues Besoldungsrecht für die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter Die Änderungen m 1. August 2011 Ab dem 1. August 2011 gelten

Mehr

Controlling kompakt Aufbau eines kennzahlenbasierten Steuerungssystems in Verwaltungen

Controlling kompakt Aufbau eines kennzahlenbasierten Steuerungssystems in Verwaltungen Controlling kompakt Aufbau eines kennzahlenbasierten Steuerungssystems in Verwaltungen Veranstaltungsnummer: 2014 Q178 AB Termin: 12.05. 15.05.2014 Zielgruppe: Mitarbeiter / -innen aus Controllinginstanzen

Mehr

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Wenn Stress krank macht

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Wenn Stress krank macht Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Wenn Stress krank macht Seminar-Nr. 2017 Q103 SF Termin 05. bis 07. April 2017 Tagungsstätte dbb forum siebengebirge An der Herrenwiese 14 53639 Königswinter-Thomasberg

Mehr

44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit

44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesbeamtengesetz 44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit 44 Dienstunfähigkeit HI2118746 HI2118747 (1) 1 Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den

Mehr

Rechtsgrundlagen. Personalrecht Angestelltenlehrgang I (50 Stunden = 25 Doppelstunden) Stand: Feinziele: Bezüge zu anderen Lehrgebieten

Rechtsgrundlagen. Personalrecht Angestelltenlehrgang I (50 Stunden = 25 Doppelstunden) Stand: Feinziele: Bezüge zu anderen Lehrgebieten Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und anhand

Mehr

Winterakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an!

Winterakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an! Winterakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an! für TVöD, TV-L, TV Hessen, TV Berlin: Veranstaltungsnummer: 2014 Q008 EB Termin: 10.02. - 14.02.2014

Mehr

Neues Besoldungsrecht in Hessen ab Beispiele

Neues Besoldungsrecht in Hessen ab Beispiele Neues Besoldungsrecht in Hessen ab 01.03.2014 Beispiele für die Überleitung von BBesG in HBesG nach den Regelungen des Hessischen Besoldungs- und Versorgungsüberleitungsgesetzes Februar 2014 Frankfurt

Mehr

1.1 Die Dienstzeit ist durch die personalverwaltende Stelle zu berechnen.

1.1 Die Dienstzeit ist durch die personalverwaltende Stelle zu berechnen. Verwaltungsvorschriften zur Dienstjubiläumsverordnung Bezug: Erlass vom 29. November 2011 (StAnz. S. 1513) Aufgrund des 117 des Hessischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218,

Mehr

Rechtsvergleich Bayern.I. Niedersachsen

Rechtsvergleich Bayern.I. Niedersachsen Rechtsvergleich Bayern.I. Niedersachsen Bayern Niedersachsen Art des Arbeitsverhältnisses Art. 2 SiGjurVD: Öffentlich- rechtliches Ausbildungsverhältnis (1) 2 Die Bewerber werden mit der Aufnahme in den

Mehr

Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK)

Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK) Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK) (Derzeit nur gültig für Beamtinnen und Beamte, die nicht unter das lehrende Personal an Hochschulen fallen.) LAK bei der 42-Stunden-Woche

Mehr

Rechtsvergleich Bayern.I. Berlin

Rechtsvergleich Bayern.I. Berlin Rechtsvergleich Bayern.I. Berlin Bayern Berlin Art des Arbeitsverhältnisses Art. 2 SiGjurVD: Öffentlich- rechtliches Ausbildungsverhältnis (1) 2 Die Bewerber werden mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst

Mehr

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM BEAMTENRECHT DER LÄNDER

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM BEAMTENRECHT DER LÄNDER Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesverwaltung Bereich Beamtinnen und Beamte AKTUELLE ENTWICKLUNGEN IM BEAMTENRECHT DER LÄNDER Stand: Januar 2015 I. Baden-Württemberg ver.di hat sich mit vielen

Mehr

Infoblatt. Teilzeitbeschäftigung für Beamtinnen und Beamte

Infoblatt. Teilzeitbeschäftigung für Beamtinnen und Beamte Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Infoblatt Teilzeitbeschäftigung für Beamtinnen und Beamte Voraussetzungen und Rechtsfolgen Stand: März 2014 - 2 - Teilzeitbeschäftigung für Beamtinnen und

Mehr

Bremisches Beamtenversorgungsgesetz (BremBeamtVG)

Bremisches Beamtenversorgungsgesetz (BremBeamtVG) Bremisches Beamtenversorgungsgesetz (BremBeamtVG) Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 22.12.2010 bis 31.12.2010 G aufgeh. durch Artikel 9 Abs. 1 S. 2 vom 4. November 2014 (Brem.GBl. S. 458) Bitte folgen

Mehr

Beurteilungsrecht: Nur aktueller Vorgesetzter kann Erstbeurteiler sein und der Beurteilungszeitraum muss voll ausgeschöpft werden

Beurteilungsrecht: Nur aktueller Vorgesetzter kann Erstbeurteiler sein und der Beurteilungszeitraum muss voll ausgeschöpft werden RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamtenrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Fachanwalt für Verwaltungsrecht Beurteilungsrecht: Nur aktueller Vorgesetzter

Mehr

Den vorgenannten Zielen wird insbesondere durch folgende Änderungen Rechnung getragen:

Den vorgenannten Zielen wird insbesondere durch folgende Änderungen Rechnung getragen: Gesetzentwurf der Landesregierung Thüringer Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften A. Problem und Regelungsbedürfnis Grundlage und Ausgangspunkt für das Thüringer Beamtengesetz ist das Beamtenstatusgesetz,

Mehr

Merkblatt über die beihilfe-, heilfürsorge- und versorgungsrechtlichen Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung

Merkblatt über die beihilfe-, heilfürsorge- und versorgungsrechtlichen Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung Merkblatt über die beihilfe-, heilfürsorge- und versorgungsrechtlichen Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung Stand Mai 2012 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de Merkblatt über die

Mehr

Produktorientierte Steuerung. Kosten - Qualität - Quantität - Wirkung

Produktorientierte Steuerung. Kosten - Qualität - Quantität - Wirkung Produktorientierte Steuerung Kosten - Qualität - Quantität - Wirkung Veranstaltungsnummer: 2016 Q167 BS Termin: 28.11. 30.11.2016 Zielgruppe: Beschäftigte aus öffentlichen Verwaltungen, insbesondere Produktverantwortliche,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil A Beamtenstatusgesetz, Landesbeamtengesetz und Änderungsgesetze

Inhaltsverzeichnis. Teil A Beamtenstatusgesetz, Landesbeamtengesetz und Änderungsgesetze Einführung... 1 Paragrafengegenüberstellung des LBG a. F., des LBG n. F. und des Beamtenstatusgesetzes... 3 Abkürzungsverzeichnis... 13 Stichwortverzeichnis... 33 Teil A Beamtenstatusgesetz, Landesbeamtengesetz

Mehr

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis Inhaltsübersicht Vorwort Autor Abkürzungsverzeichnis V VI XIII 1. Krankheit in der Arbeitswelt 1 1.1 Fehlzeitentwicklung 1 1.2 Der Krankheitsbegriff im Arbeits- und Beamtenrecht 2 1.3 Verpflichtungen des

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2933 18. Wahlperiode 24.04.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein für

Mehr

Verordnung über die kirchenaufsichtliche Genehmigung dienst- und arbeitsrechtlicher Maßnahmen (Genehmigungsverordnung -GenVO)

Verordnung über die kirchenaufsichtliche Genehmigung dienst- und arbeitsrechtlicher Maßnahmen (Genehmigungsverordnung -GenVO) Genehmigungsverordnung GenVO 788 Verordnung über die kirchenaufsichtliche Genehmigung dienst- und arbeitsrechtlicher Maßnahmen (Genehmigungsverordnung -GenVO) Vom 29. November 1995 (KABl. 1996 S. 5) geändert

Mehr

Rechtsvergleich Bayern.I. Bremen

Rechtsvergleich Bayern.I. Bremen Rechtsvergleich Bayern.I. Bremen Bayern Bremen Art des Arbeitsverhältnisses Art. 2 SiGjurVD: Öffentlich- rechtliches Ausbildungsverhältnis (1) 2 Die Bewerber werden mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst

Mehr

Zusatztermin: Aktuelles Reisekosten- und Bewirtungsrecht 2017

Zusatztermin: Aktuelles Reisekosten- und Bewirtungsrecht 2017 Zusatztermin: Aktuelles Reisekosten- und Bewirtungsrecht 2017 Wie hoch ist der aktuelle Sachbezugswert fürs Kantinenessen? Wie rechne ich die Übernachtungen und das Trinkgeld des letzten Messebesuchs ab?

Mehr

Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION. Jubiläumszuwendungen in Bund und Ländern

Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION. Jubiläumszuwendungen in Bund und Ländern Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION en in Bund und Ländern Anlässlich von Dienstjubiläen honorieren Bund und Länder langjährige Dienstzeiten ihrer Beamtinnen und Beamten häufig neben einer Dankurkunde

Mehr

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern Rechtsvergleich Bayern.I. Mecklenburg-Vorpommern Bayern Mecklenburg-Vorpommern Art des Arbeitsverhältnisses Art. 2 SiGjurVD: Öffentlich- rechtliches Ausbildungsverhältnis (1) 2 Die Bewerber werden mit

Mehr

Einstellungsverfahren in den pädagogischen Vorbereitungsdienst

Einstellungsverfahren in den pädagogischen Vorbereitungsdienst Fakten statt Gerüchte zum Arbeitsmarkt für Lehrerinnen und Lehrer Bewerbung und Zugang zum Vorbereitungsdienst für Lehrerinnen und Lehrer Heidi Götte Hessische Lehrkräfteakademie Wer sind wir? Für die

Mehr

dbb Hessen dbb beamtenbund und tarifunion Landesbund Hessen

dbb Hessen dbb beamtenbund und tarifunion Landesbund Hessen dbb Hessen dbb beamtenbund und tarifunion Landesbund Hessen dbb Hessen Eschersheimer Landstr. 162 60322 Frankfurt a. M. An Landesvorstand Unmittelbare Mitgliedsgewerkschaften Mittelbare Mitgliedsgewerkschaften

Mehr

Die Kommune als Dienstherr der Kommunalbeamten und als Arbeitgeber der kommunalen Angestellten und Arbeiter

Die Kommune als Dienstherr der Kommunalbeamten und als Arbeitgeber der kommunalen Angestellten und Arbeiter Franziska Pompey Die Kommune als Dienstherr der Kommunalbeamten und als Arbeitgeber der kommunalen Angestellten und Arbeiter Eine vergleichende Darstellung des kommunalen Beamten- und Arbeitsrechts am

Mehr

1 von :44

1 von :44 1 von 42 25.10.2011 21:44 ZUM LANDESPORTAL STARTSEITE DATENSCHUTZ IMPRESSUM KONTAKT HILFE Landesvorschriften und Landesrechtsprechung Suche Erweiterte Suche Tipps und Tricks Alle Dokumente suchen Hinweis

Mehr

Vorschriftensammlung für die Aus- und Fortbildung der Verwaltung in Hessen

Vorschriftensammlung für die Aus- und Fortbildung der Verwaltung in Hessen Vorschriftensammlung für die Aus- und Fortbildung der Verwaltung in Hessen VSV AuF Bearbeitet von Prof. Dr. Harald Dörrschmidt, Prof. Friedrich Oetzel, Prof. Dr. Klaus W. Slapnicar Loseblattwerk mit 32.

Mehr

Zeitmanagement mit MS Outlook

Zeitmanagement mit MS Outlook Zeitmanagement mit MS Outlook Veranstaltungsnummer: 2012 Q166 DF Termin: 07.11. 09.11.2012 Zielgruppe: Ort: Personen, die sich Wissen und geeignete Arbeitsmethoden aneignen möchten, um mit Hilfe von Outlook

Mehr

Hinweise zur Erhebung von Versorgungszuschlägen bei Abordnungen, Zuweisungen und Beurlaubungen ohne Dienstbezüge. 1. Allgemeines

Hinweise zur Erhebung von Versorgungszuschlägen bei Abordnungen, Zuweisungen und Beurlaubungen ohne Dienstbezüge. 1. Allgemeines Hinweise zur Erhebung von Versorgungszuschlägen bei Abordnungen, Zuweisungen und Beurlaubungen ohne Dienstbezüge 1. Allgemeines Zeiten, in denen Beamtinnen und Beamte durch Beurlaubungen vom Dienst beim

Mehr

Nähe ist unsere Stärke...

Nähe ist unsere Stärke... Ihre gewerkschaftliche Spitzenorganisation: Nähe ist unsere Stärke... Saarländisches Beamtengesetz mit Beamtenstatusgesetz Stand 1. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis Vorwort Saarländisches Beamtengesetz (SBG)

Mehr

16. Wahlperiode Drucksache 16/ über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen

16. Wahlperiode Drucksache 16/ über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/11983 21.03.2012 Gesetzentwurf der Staatsregierung über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen A) Problem Durch die Föderalismusreform I wurden die Rahmengesetzgebungskompetenz

Mehr

I n f o r m a t i o n. Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (Zweites Dienstrechtsmodernisierungsgesetz - 2.

I n f o r m a t i o n. Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (Zweites Dienstrechtsmodernisierungsgesetz - 2. I n f o r m a t i o n zum Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (Zweites Dienstrechtsmodernisierungsgesetz - 2. DRModG) Der Hessische Landtag hat das Zweite Gesetz zur Modernisierung

Mehr

Beamte. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit Deutschland. Bundesrecht ist nicht Deutsches Recht. StGB 11

Beamte. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit Deutschland. Bundesrecht ist nicht Deutsches Recht. StGB 11 Beamte Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit Deutschland. Bundesrecht ist nicht Deutsches Recht StGB 11 Amtsträger ist wer nach Deutschem Recht...Beamter und Richter ist (...) nicht, wer

Mehr

Programm. Zertifizierte Fortbildung zum/zur behördlichen Datenschutzbeauftragten (Land) 2016 Q047 MO (1. Modul) 25.10. 27.10.2016 (1.

Programm. Zertifizierte Fortbildung zum/zur behördlichen Datenschutzbeauftragten (Land) 2016 Q047 MO (1. Modul) 25.10. 27.10.2016 (1. Programm Zertifizierte Fortbildung zum/zur behördlichen Datenschutzbeauftragten (Land) Veranstaltungsnummer: 2016 Q047 MO (1. Modul) Termin: 25.10. 27.10.2016 (1. Modul) Zielgruppe: Tagungsort: Künftige

Mehr

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz BeamtStG)

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz BeamtStG) 1010 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 19. Juni 2008 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz BeamtStG) Vom

Mehr

Beamtenrecht Rechte, Pflichten und Dienstpflichtverletzung

Beamtenrecht Rechte, Pflichten und Dienstpflichtverletzung Rechtsanwalt Jörg Naumann Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bohl & Collegen Rechtsanwälte Beamtenrecht Rechte, Pflichten und Dienstpflichtverletzung 06.11.2012 www.ra-bohl.de 1 Beamtenrecht Gegenseitiges

Mehr

Gesetz zur Neuregelung des Beamtenrechts in Schleswig-Holstein 1 ) Vom 26. März GS Schi.-H. II, GI.Nr

Gesetz zur Neuregelung des Beamtenrechts in Schleswig-Holstein 1 ) Vom 26. März GS Schi.-H. II, GI.Nr Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein... 93.- C 3232 A Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein Ausgabe Nr. 5 Kiel, 31. März 2009 1400/2009 Gesetz zur Neuregelung des Beamtenrechts

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Alle Angaben in diesem Werk sind sorgfältig zusammengetragen und geprüft. Durch Neuerungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung

Mehr

Empfehlung. für die Durchführung von Eignungsnachweisen für den Laufbahnaufstieg zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

Empfehlung. für die Durchführung von Eignungsnachweisen für den Laufbahnaufstieg zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen Empfehlung für die Durchführung von Eignungsnachweisen für den Laufbahnaufstieg zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst - 1

Mehr

Umbrüche im Dienst- und Arbeitsrecht

Umbrüche im Dienst- und Arbeitsrecht Umbrüche im Dienst- und Arbeitsrecht 1 Umbrüche im Dienst- und Arbeitsrecht 2 Große Änderungen gibt es seit: 2005 / 2006 im Arbeitsrecht für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst 2008 im Dienstrecht

Mehr

Arbeitsgemeinschaft höherer Dienst

Arbeitsgemeinschaft höherer Dienst Arbeitsgemeinschaft höherer Dienst 53173 Bonn, Rheinallee 18 Vorsitzender: RA Dr. Michael Hartmer Geschäftsführer: RA Ulrich Güther, MDirig a. D. Arbeitsgemeinschaft höherer Dienst - Arbeitsgemeinschaft

Mehr

Änderung der Beihilfefähigkeit für Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung und Zweibettzimmerzuschläge)

Änderung der Beihilfefähigkeit für Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung und Zweibettzimmerzuschläge) 20. Oktober 2015 Änderung der Beihilfefähigkeit für Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung und Zweibettzimmerzuschläge) Sehr geehrte Damen und Herren, zum 1. November 2015 ändert sich die Hessische

Mehr

Thema Europa wächst zusammen Internationale Begegnung im Strafvollzug Themenland: Italien/ Südtirol

Thema Europa wächst zusammen Internationale Begegnung im Strafvollzug Themenland: Italien/ Südtirol Thema Europa wächst zusammen Internationale Begegnung im Strafvollzug Themenland: Italien/ Südtirol Seminar- Nr.: BSBD intern 3/2014 Termin : 18.05. 23.05.2014 Partnerorganisation: Tagungsstätte: Seminarleitung:

Mehr

konsolidierte, nicht autorisierte Fassung

konsolidierte, nicht autorisierte Fassung Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) Vom 29. Juli 2008 Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 Art. 10 Art. 11 Art. 12 Art. 13 Art. 14 Art. 15 Art. 16 Art. 17 Art. 18 Art. 19 Art. 20

Mehr

Gesetzentwurf. Sächsischer Landtag DRUCKSACHE 5 / Wahlperiode

Gesetzentwurf. Sächsischer Landtag DRUCKSACHE 5 / Wahlperiode Sächsischer Landtag DRUCKSACHE 5 / 12230 5. Wahlperiode Gesetzentwurf der Staatsregierung Gesetz zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen (Sächsisches Dienstrechtsneuordnungsgesetz)

Mehr

Thüringer Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften Vom 12. August 2014

Thüringer Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften Vom 12. August 2014 472 Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Thüringer Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften Vom 12. August 2014 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1

Mehr

70. Jahrgang Ausgegeben zu Düsseldorf am 27. Juni 2016 Nummer 18. Glied.- Datum Inhalt Seite Nr.

70. Jahrgang Ausgegeben zu Düsseldorf am 27. Juni 2016 Nummer 18. Glied.- Datum Inhalt Seite Nr. 309 G 3229 70. Jahrgang Ausgegeben zu Düsseldorf am 27. Juni 2016 Nummer 18 Glied.- Datum Inhalt Seite Nr. 1102 14. 6. 2016 Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Dienstrechtsmoderni-

Mehr

Amtliche Abkürzung: HBesG Gliederungs-Nr.: 323-153

Amtliche Abkürzung: HBesG Gliederungs-Nr.: 323-153 Anlage II HBesG Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) Landesrecht Hessen Anhangteil Titel: Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: HBesG Gliederungs-Nr.: 323-153 gilt ab:

Mehr

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres Vorname Name: Dienstbezeichnung: Schule: Ich beantrage meine Arbeitszeit nach folgendem Sabbatjahrmodell ab dem 01. 08. auf der Grundlage von Vollzeitbeschäftigung

Mehr

Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) Vom 29. Juli 2008 (GVBl. S. 500)

Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) Vom 29. Juli 2008 (GVBl. S. 500) BayBG in Kraft ab: 0.0.06 Fassung: 9.07.008 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) Vom 9. Juli 008 (GVBl. S. 500) BayRS 00---F Zuletzt geändert durch G zur Änd. des Bayerischen BerufsqualifikationsfeststellungsG

Mehr

Die Besonderheiten des Vorverfahrens in beamtenrechtlichen Streitigkeiten

Die Besonderheiten des Vorverfahrens in beamtenrechtlichen Streitigkeiten Die Besonderheiten des Vorverfahrens in beamtenrechtlichen Streitigkeiten Von Robert Hirschenauer Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 15 I. Problemstellung 15 II. Zielsetzung der

Mehr

2012 Q 146 AB. Veranstaltungsnummer: Online-Code: 35738. Termin: 04.07.2012 06.07.2012

2012 Q 146 AB. Veranstaltungsnummer: Online-Code: 35738. Termin: 04.07.2012 06.07.2012 Öffentliche Verwaltungen ergebnis- und prozessorientiert steuern der Werkzeugkasten für ein effektives Controlling (Themenbereiche 2 und 7 der Zertifizierung zum EPMC) Veranstaltungsnummer: Online-Code:

Mehr

Mitarbeiter der Diözesankurie Kirchenbeamtenstatut für die Diözese Rottenburg-Stuttgart KBS

Mitarbeiter der Diözesankurie Kirchenbeamtenstatut für die Diözese Rottenburg-Stuttgart KBS BO Nr. 6353 10.12.2013 PfReg. F 1.1 c Kirchenbeamtenstatut für die Diözese Rottenburg-Stuttgart KBS Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Rechtsnatur 3 Sachliche Voraussetzungen 4 Persönliche Voraussetzungen

Mehr

Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst. Allgemeine Richtlinien Inkrafttreten:

Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst. Allgemeine Richtlinien Inkrafttreten: Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst Allgemeine Richtlinien Inkrafttreten: 01.01.2007 Wesentliche Neuerungen! Grundsätzlich alle 3 Jahre Regelbeurteilung Anlassbeurteilung

Mehr

Übersicht 3: Altersteilzeitregelungen in Bund und Ländern (Stand: März 2014)

Übersicht 3: Altersteilzeitregelungen in Bund und Ländern (Stand: März 2014) Bund Die Möglichkeit, eine Altersteilzeitbeschäftigung zu beginnen, ist für Bundesbeamte am 31. Dezember 2009 ausgelaufen. Nach 93 Abs. 1 BBG in derzeit geltender Fassung konnte Beamtinnen und Beamten

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein

Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 7 C 3232 A Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein Ausgabe Kiel,. Juli 205 29..205 Gesetz zur Besoldungs- und

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes und weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften Die geeinigten Ergebnisse der bisherigen Gespräche Zukunftssichere Landesverwaltung zwischen

Mehr