Gefährdungsbeurteilung nach 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gefährdungsbeurteilung nach 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz"

Transkript

1 Checkliste Funktionsbereich / Betrachtungsbereich: RdErl. Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen RdErl. d. MK v /2 VORIS Version 1.1 vom Diese Checkliste dient als Handlungshilfe zur Umsetzung des Runderlasses. Sie kann die Kenntnisnahme des Runderlasses nicht ersetzen, da der Text nicht vollständig in die Checkliste übernommen wurde und insbesondere erläuternde Textpassagen fehlen. Die Beurteilungskriterien/Rechtsgrundlagen sind nicht Teil des Runderlasses. Sie dienen der Information, wo weitere Erläuterungen zu finden sind. Sachverhalte, die im Erlass originär geregelt werden, sind mit einem gekennzeichnet. Bezugserlässe: a) Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (SchulbauR), RdErl. d. MFAS v (Nds. MBl. Nr.26/2000 S.519; SVBl 11/2000 S.476) - VORIS b) GUV-V S1 Unfallverhütungsvorschrift Schulen vom Mai 2001, Bek. d. MS v /3-9 Nds. MBl. Nr. 38/2003, S. 757 c) Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen), RdErl. d. MK v / /1-1 (Nds. MBl. Nr. 18/2004 S. 392; SVBl 8/2004 S. 354) VORIS d) Sicherheit im Unterricht, RdErl. d. MK v /2-5 (SVBl 10/2004 S.454) VORIS e) Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen RdErl. d. MK v (SVBl 3/2005 S.121) - VORIS Nr. Gefährdungen/Belastungen Beurteilungskriterien/ Rechtsgrundlagen* 1. Aufgabenverteilung 1.a Ist sichergestellt, dass der Feuerwehr bei Bedarf unverzüglich ein Verzeichnis der Gefahrstoffe und Druckgasflaschen zur Verfügung gestellt werden kann, die in bestimmten Räumen oder Gebäudetei- 7 (8) GefStoffV len aufbewahrt werden? 1.b Hat die Schulleiterin oder der Schulleiter eine Landesbedienstete oder einen Landesbediensteten oder mehrere Landesbedienstete schriftlich bestellt, die in der Schule für die Organisation der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung und der Evakuierung verantwortlich sind (Empfehlung)? 1.c Ist sichergestellt, dass bei der Planung und Durchführung von Projekttagen, Feiern, Theateraufführungen usw. Brandschutz- und andere Sicherheitsmaßnahmen angemessen berücksichtigt werden? Dabei sind die Bestimmungen der NVStättVO zu beachten. 1.d Hat der Schulträger gemäß 108 Abs. 1 Satz 1 und 113 Abs. 1 Satz 1 NSchG sowie 28 der Unfallverhütungsvorschrift Schulen (GUV-V S1) die erforderlichen Einrichtungen für eine wirksame Erste Hilfe in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt? 1.e Hat der Schulträger Feuerwehrpläne nach DIN 14095, der Brandschutzordnung nach DIN Teil A (allgemeiner Aushang) und der Pläne für Flucht- und Rettungswege nach DIN erstellt? 13 (2) ArbSchG GUV-V C 1 GUV-I 810 Quelle g) NVStättVO GUV-SI 8065 Nr. 13 Bezugserlass a) check_rderl_eh_bs_ev.doc Seite 1

2 1.f Hat die Schulleiterin oder der Schulleiter in Abstimmung mit dem Schulträger die Brandschutzordnung Teile B und ggf. C nach Anlage 5 erstellt? Diese enthält Verhaltensanweisungen, die sich auf die örtlichen Gegebenheiten beziehen. 1.g Ist sichergestellt, dass festgestellte Mängel zur Ersten Hilfe, zum Brandschutz und zur Evakuierung durch alle an der Schule Tätigen der Schulleitung unverzüglich mitgeteilt werden? 2.1.a 2.1.b 2.1.c 2.1.d 2.1.e 2.2.a 2.2.b 2.2.c 2. Erste Hilfe 2.1 Erste-Hilfe-Kenntnisse Verfügen alle Lehrkräfte der Schule über aktuelle Erste-Hilfe- Kenntnisse? Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM)-Schule im Umfang von vier Doppelstunden im Abstand von drei Jahren. Wird in der Schule der Ausbildungsstand aller in der Schule beschäftigten Personen in Erster Hilfe dokumentiert? (Liste mit Name und Kursdatum) Wurde beim Träger der Schülerunfallversicherung ein Antrag auf Kostenübernahme für den Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM)-Schule für Lehrkräfte und andere Landesbedienstete gestellt (Deckungszusage)? Wird die Erste-Hilfe-Ausbildung von Schülerinnen und Schülern unter Mitwirkung einer Hilfsorganisation sowie die Einrichtung eines Schulsanitätsdienstes gefördert? (Soll-Vorschrift) Verfügen sonstige in Schulen tätige Personen, die in einem Dienst oder Arbeitsverhältnis zum Schulträger stehen, ebenfalls über Erste-Hilfe-Kenntnisse? (Soll-Vorschrift) 2.2 Erste-Hilfe-Ausstattung Hat der Schulträger die erforderliche Erste-Hilfe-Ausstattung der Schule zur Verfügung gestellt? Steht in der Schule mindestens ein Raum zur Verfügung, in dem Verletzte und Erkrankte angemessen betreut werden können (Sanitätsraum)? Werden in Bereichen der Schule mit besonderen Gefährdungen (Naturwissenschaftlicher Unterricht, Werkstätten, Küchen, Sportstätten) geeignete Erste-Hilfe-Materialien und notwendige Rettungseinrichtungen bereitgehalten? Nr. 13 Bezugserlass a) DIN (1) ArbSchG (Hinweis) 26 GUV-V A1 Nr. 2.2 GUV-SI 8065 Nr. I-1.4 GUV-SI d Wird entnommenes Erste-Hilfe-Material zeitnah ersetzt? 2.2.e Wird die Erste-Hilfe-Ausstattung mindestens jährlich überprüft und die Prüfung dokumentiert? 10 ArbSchG 2.2.f 2.2.g 2.3.a 2.3.b Wird die Erste-Hilfe-Ausstattung bei Nutzungsänderung von Räumen angepasst? Ist bei Veranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes die Anwesenheit von Personen mit Erste-Hilfe-Kenntnissen mit entsprechender Ausstattung sichergestellt? 2.3 Erste-Hilfe-Maßnahmen Ist sichergestellt, dass die Lehrkraft dafür sorgt, dass Angehörige der oder des Verletzten oder Erkrankten informiert werden, wenn diese oder dieser die Schule vorzeitig verlassen muss? Ist sichergestellt, dass eine Begleitung Verletzter oder Erkrankter auf dem Weg zum Arzt erfolgt? Dies gilt auch bei einer verletzungs- oder erkrankungsbedingten Entlassung nach Hause, wobei hier gewährleistet sein muss, dass die oder der Verletzte nicht ohne Hilfe zu Hause zurückgelassen wird. 4 (5) ArbStättV check_rderl_eh_bs_ev.doc Seite 2

3 2.3.c 2.4.a 2.4.b 2.4.c 2.4.d 3.1.a a b c d e a b Gefährdungsbeurteilung nach 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz Ist gewährleistet, dass eine Lehrkraft im Notfall unverzüglich Unterstützung anfordern kann, damit alle anwesenden Schülerinnen und Schüler angemessen beaufsichtigt und betreut werden können? 2.4 Dokumentation Werden Erste-Hilfe-Leistung immer ins Verbandbuch (z. B. GUV-I 24 (5) GUV-V A ) eingetragen? Nr. 5 GUV-SI 8065 Hat die Schulleitung sichergestellt, dass wenn aufgrund der Verletzung oder akuter Erkrankung ein Arzt aufgesucht oder der Ret- 193 (1) SGB VII tungsdienst benachrichtigt wird, binnen drei Tagen eine Unfallmeldung an die zuständige Stelle erfolgt? Wird die Zahl der Unfallmeldungen pro Schuljahr getrennt nach Personengruppen (Schülerinnen und Schüler, angestellte und beamtete Landesbedienstete, Bedienstete des Schulträgers) erfasst? Werden die Unfallmeldungen und Verbandbücher im Rahmen der Bezugserlas c) Gefährdungsbeurteilung ausgewertet? 5 ArbSchG 3. Brandschutz und Evakuierung 3.1 Vorbeugender Brandschutz Hat die Schulleiterin oder der Schulleiter dafür gesorgt, dass alle 12 ArbSchG an der Schule tätigen Personen über die Bestimmungen der geltenden Brandschutzordnung informiert sind? Brandverhütung Werden offene Flammen nur im notwendigen Umfang unter Aufsicht einer oder eines Erwachsenen entzündet und unterhalten? Werden, wenn der Umgang mit brandfördernden, brennbaren oder 8 (2) GefStoffV explosionsgefährlichen Stoffen unvermeidlich ist, die Mengen dieser Stoffe möglichst gering gehalten und die Betriebsanweisungen 14 GefStoffV 12 GefStoffV für den Umgang mit diesen Stoffen beachtet? Werden Feuerlöscher und geeignete Löschmittel an Gefahrenstel- 4 (3) ArbStättV len bereitgehalten. Werden Notausschalter, Absperrhähne für Wasser und Gas, Erste- Hilfe-Einrichtungen sowie Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen stets frei zugänglich gehalten? Werden bei der Durchführung von handwerklichen Arbeiten in der Schule, die mit Funken- oder Flammenbildung oder hoher Temperatur verbunden sind (Schweißen, Löten, Trennen, Brennschneiden usw.), ggf. besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen und mit dem Schulträger abgestimmt? Diese Maßnahmen können z. B. in einem Erlaubnisschein für Feuer- und Heißarbeiten nach Anlage 6 festgelegt werden, der durch den Schulträger ausgestellt werden kann Flucht- und Rettungswege Sind in jedem Klassenraum Hinweise zum Verhalten in Notfällen sowie im Brandfall in Anlehnung an die Muster der Anlagen 3 und 4 des Erlasses ausgehängt? Sind die Flucht- und Rettungswege frei von Hindernissen und ständig in baurechtlich vorgeschriebener Breite begehbar? c Sind in den Flucht- und Rettungswegen keine Brandlasten (z. B. Kopierer, Möbel und andere brennbare Materialien) oder lose Gegenstände (Stolpergefahr) vorhanden? d e Sind alle Türen im Verlauf von Fluchtwegen und die Notausgänge jederzeit benutzbar und ohne Hilfsmittel (z. B. Schlüssel) von innen jederzeit in voller Breite zu öffnen? Sind für Unterrichts- und Aufenthaltsräume mindestens zwei voneinander unabhängige Flucht- und Rettungswege vorhanden? GUV-R 133 BGI 563 Nr. 4 (2) ASR A2.3 Nr. 6 Bezugserlass a) Nr. 6(3) u. 6(4) ASR A2.3 Nr. 4 Bezugserlass a) check_rderl_eh_bs_ev.doc Seite 3

4 3.1.2.f g a b a b c a a b c d e Gefährdungsbeurteilung nach 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz Entsprechen die Kennzeichnung der Fluchtwege und der Einrichtungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Unfallverhütungsvorschrift Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (GUV-V A8) sowie den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung und der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz? Wird bei Nutzungsänderungen von Räumen oder Baumaßnahmen seitens des Schulträgers geprüft, ob diese baugenehmigungspflichtig sind? Werden Rauchschutz- und Brandschutztüren, mit Ausnahme im Brandfall selbsttätig schließender Türen, stets geschlossen gehalten und keinesfalls durch Keile oder auf andere Weise offen gehalten? Sind die Schließmechanismen von im Brandfall selbsttätig schließender Rauchschutz- und Brandschutztüren funktionsfähig? Unterweisung Werden alle Lehrkräfte und andere in der Schule Beschäftigte jährlich über das Verhalten in Notfällen und bei Alarm unterwiesen? Diese Unterweisung ist zu dokumentieren. Werden innerhalb der ersten drei Wochen nach Schuljahresbeginn alle Schülerinnen und Schüler anhand des RdErl. und der Aushänge in den Klassenräumen über das Verhalten in Notfällen und bei Alarm unterwiesen? Dieses ist im Klassenbuch zu dokumentieren. Ist eine ausreichende Anzahl von Personen an der Schule in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen unterwiesen? Die Unterweisung muss von fachlich geeigneten Personen erfolgen; bei praktischen Übungen sind die Unfallverhütungsund Umweltschutzvorschriften zu beachten Vorbeugung und Verhalten in Notfällen als Unterrichtsthema Werden Maßnahmen zur Vorbeugung und zum richtigen Verhalten bei Notfällen (insbesondere Brand, Explosion, Verletzungen) im Unterricht z. B. zur Vorbereitung oder im Anschluss an die jährliche Notfallübung thematisiert? Alarmierungsanlagen Ist die Schule seitens des Schulträgers mit einer Alarmierungsanlagen ausgestattet, durch die im Gefahrenfall die Räumung der Schule oder einzelner Schulgebäude eingeleitet werden kann (Hausalarmierung)? Das Alarmsignal muss sich vom Pausensignal unterscheiden. Kann das Alarmsignal der Alarmierungsanlage in jedem Raum der Schule gehört werden? Kann das Alarmsignal mindestens an einer während der Betriebszeit der Schule ständig besetzten oder an einer jederzeit zugänglichen Stelle innerhalb der Schule (Alarmierungsstelle) ausgelöst werden? Befindet sich an der Alarmierungsstelle ein Telefon, mit dem jederzeit Feuerwehr und Rettungsdienst unmittelbar alarmiert werden können? Ist sichergestellt, dass die Alarmierungsanlage auch bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung funktionsfähig ist? Nr. 1.3 Anhang ArbStättV GUV-V A8 /ASR A1.3 Richtlinie 92/58/EWG 68 NBauO 20 (1) NBauO 20 (1) NBauO 12 ArbSchG Nr. 12 Bezugserlass a) check_rderl_eh_bs_ev.doc Seite 4

5 3.2 Notfallübungen Durchführung von Notfallübungen a Wird mindestens einmal pro Schuljahr eine Evakuierungsübung des Gebäudes durchgeführt, bei der die Informationen nach Nummer des RdErl. umgesetzt werden? Die Räumung kann auch durch vorab verfasste Lautsprecherdurchsagen veranlasst werden b Wird in regelmäßigen Abständen eine unangekündigte Notfallübung durchgeführt? c Wird beachtet, dass grundsätzlich alle in dem Gebäude anwesenden Personen an Evakuierungsübung teilnehmen müssen? Die besonderen Belange von behinderten Menschen sind dabei zu berücksichtigen d Werden Notfallübungen so vorzubereitet, dass dadurch keine Gefährdung entsteht und sie jederzeit abgebrochen werden können? Bei der Übung können je nach Absprache die zuständige Feuerwehr und/oder eine Hilfsorganisation mitwirken e Werden realistisch dargestellte Notfallsituationen im Rahmen von Notfallübungen im Vorfeld mit der Feuerwehr, der Feuerwehr- Einsatz- und Rettungsleitstelle sowie der Polizei abgestimmt? f Ist bei Einsatz von Nebelmaschinen gewährleistet, dass keine Personen in den Übungsrauch laufen oder anderweitig gefährdet werden? g Wird beachtet, dass unangekündigte Evakuierungsübungen mit realistischer Unfalldarstellung (Einsatz von Nebelmaschinen, alarmmäßiges Anrücken der Feuerwehr) nicht durchgeführt werden dürfen? h Wird beachtet, dass Schülerinnen oder Schüler bei der realistischen Unfalldarstellung im Rahmen einer Evakuierungsübung nicht mitwirken dürfen? Dieses gilt auch bei einer Demonstration von Personenrettung (z. B. Abseilen, Retten über die Drehleiter oder tragbare Leiter) Auswertung praktischer Erfahrungen a Werden Erfahrungen aus Notfallübungen und aus realen Notfällen unter Mitwirkung der Beteiligten ausgewertet und als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert? Die daraus resultierenden Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. 5. Vorbereitung auf Notfallsituationen 5.a Hat die Schulleitung Vorbereitungen getroffen, dass sie bei Notfallsituationen in der Schule oder bei Schulveranstaltungen ihre Führungsaufgaben in angemessener Weise wahrnehmen kann? Dazu sind von der Schule die notwendigen organisatorischen und sächlichen Voraussetzungen zu schaffen. 5.b Ist bekannt, dass bei besonderen Notfallsituationen umgehend die LSchB, der Schulträger und der zuständige Unfallversicherungsträger benachrichtigt werden müssen? 5 ArbSchG 6 ArbSchG 10 (1) ArbSchG Weitere Quellen: f) Nds. Versammlungsstättenverordnung vom (Nds.GVBl. Nr.32/2004 S.426), geändert durch VO v (Nds.GVBl. Nr.9/2005 S.126) VORIS g) Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern - Hilfestellung für die Unternehmen zur Umsetzung von Leitung und Aufsicht in Veranstaltungsstätten. Hrsg. GUV u. LUK Nds. h) Feueralarm in der Schule GUV-S I 8051 i) Erste Hilfe in Schulen GUV-S I 8065 check_rderl_eh_bs_ev.doc Seite 5

Lesefassung RdErl. Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen

Lesefassung RdErl. Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen Lesefassung RdErl. Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen Stand: 28.07.2015 Änderungsentwurf Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen RdErl. d. MK v. xx.xx.2015 AuG-40 183/2 VORIS

Mehr

Synopse RdErl. Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen Stand: Geltende Regelungen Änderungsentwurf Bemerkung

Synopse RdErl. Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen Stand: Geltende Regelungen Änderungsentwurf Bemerkung Synopse RdErl. Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen Stand: 28.07.2015 Geltende Regelungen Änderungsentwurf Bemerkung Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen (Abdruck aus Nds.

Mehr

Az. AuG 40183/2 Hannover, den Bezug: RdErl. d. MK v AuG /2 VORIS 22410

Az. AuG 40183/2 Hannover, den Bezug: RdErl. d. MK v AuG /2 VORIS 22410 Niedersächsisches Kultusministerium Referat Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren Az. AuG 40183/2 Hannover, den 18.08.2015 Betreff: RdErl. Erste Hilfe, Brandschutz und

Mehr

F. Kultusministerium. Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen. RdErl. d. MK v /2 VORIS 22410

F. Kultusministerium. Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen. RdErl. d. MK v /2 VORIS 22410 F. Kultusministerium Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen RdErl. d. MK v. 28. 7. 2008 23.5-40 183/2 VORIS 22410 Bezug: a) RdErl. d. MFAS v. 11. 8. 2000 (Nds. MBl. S. 519) VORIS 21072 02

Mehr

Brandschutzordnung. für die Ikarus-Schule in Lachendorf. Teil C nach DIN für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

Brandschutzordnung. für die Ikarus-Schule in Lachendorf. Teil C nach DIN für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Brandschutzordnung für die Ikarus-Schule in Lachendorf Teil C nach DIN 14096-3 für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Stand: Mai 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Besondere Aufgaben

Mehr

Brandschutz. erstellt nach W. Schreiber KUVB. Stand: Januar 2013

Brandschutz. erstellt nach W. Schreiber KUVB. Stand: Januar 2013 erstellt nach W. Schreiber KUVB Stand: Januar 2013 Einleitender Hinweis Die nachfolgenden Informationen sind grundsätzlich Empfehlungen. Jeder Einzelfall ist für sich mit den Experten vor Ort zu prüfen

Mehr

I. Checkliste Arbeitsschutzorganisation (ASO)

I. Checkliste Arbeitsschutzorganisation (ASO) 1.1. 1.2. 1.3. 1 Allgemeines Ist eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) der einzelnen Arbeitsplätze vorhanden? ( 5,6 ArbSchG, 3 BetrSichV, 3 BGV A1, 6 GefStoffV, 4 BiostoffV,...) Werden die Mitarbeiter regelmäßig

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von

Mehr

Verhalten im Brandfall / Alarmfall

Verhalten im Brandfall / Alarmfall Verhalten im Brandfall / Alarmfall Kommt es in einem Schulgebäude zu einem Brand ist es wichtig, dass die Lehrkräfte ihrer Führungsrolle gerecht werden und die Schüler zum richtigen Verhalten anleiten

Mehr

1.1 Organisationscheck zum Arbeitsschutz

1.1 Organisationscheck zum Arbeitsschutz Besonders wichtige Forderungen, die sich auf gesetzliche Grundlagen beziehen, sind in diesem Organisations-Check grau hinterlegt. Erläuterung: : : : : Bearbeitet am: Maßnahmen wurden bereits durchgeführt.

Mehr

AMTLICHER TEIL. Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen. SVBl 3/2014 AMTLICHER TEIL 105

AMTLICHER TEIL. Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen. SVBl 3/2014 AMTLICHER TEIL 105 SVBl 3/2014 AMTLICHER TEIL 105 AMTLICHER TEIL Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen (Abdruck aus Nds. MBl. S. 141) RdErl. d. MK v. 31.1.2014 AuG-40 183/2 VORIS 22410 Bezug: a) RdErl. d. MFAS

Mehr

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 112 Wo brennt es (Anschrift u. Ort)? Was brennt? Sind Menschen in Gefahr? Wer meldet den Brand? In Sicherheit

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B DIN 14096 Teil A und B Für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben Unternehmen XYZ-Firma B-straße 54321 Muster-Stadt Aufsteller Dipl.-Ing. Thomas Hankel Hannah-Arendt-Straße 3-7 35037 Marburg INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.

Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Brandschutzordnung des Beruflichen Schulzentrums Grimma Allgemeines, Geltungsbereich Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Fremdfirmen

Mehr

Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg

Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg Allgemeine Maßnahmen der Brandverhütung Offenes Feuer und Kerzen (z. B. Adventszeit) sind verboten Rauchen ist nur in dafür zugelassenen Bereichen erlaubt Aschenbecher benutzen und Inhalte nur in nicht

Mehr

Handlungshilfe Selbstcheck Sicherheit und Gesundheit - Schule -

Handlungshilfe Selbstcheck Sicherheit und Gesundheit - Schule - Handlungshilfe Selbstcheck Sicherheit und Gesundheit - Schule - Stand: Juni 2015 2 Unfälle und Krankheiten haben für die Betroffenen und die Schule oft schwer wiegende Folgen. Dies ist einer der Gründe,

Mehr

Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Standort Arnoldsweilerstraße Düren. gemäß DIN Teil C

Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Standort Arnoldsweilerstraße Düren. gemäß DIN Teil C Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil C Stadtwerke Düren GmbH Standort Arnoldsweilerstraße 60 52351 Düren Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von

Mehr

Brandschutzinformationen für Veranstaltungen

Brandschutzinformationen für Veranstaltungen Brandschutzinformationen für Veranstaltungen Brandschutzinformationen als Anhang zu den Vertragsunterlagen bei Vermietungen von Räumlichkeiten der TU Darmstadt 1. Grundsätzlich Bitte machen Sie sich vor

Mehr

Vorbeugender Brandschutz in Schulen

Vorbeugender Brandschutz in Schulen 1 16 Vorbeugender Brandschutz in Schulen Feueralarm in der Schule - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Empfehlungen und Tipps zum Verhalten im Alarm- bzw. Brandfall Alarmübung (früher Räumungsübung)

Mehr

Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535),

Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535), Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 18. März 2004 (13 208-4535), Fundstelle: MinBl. 2004, S. 156 Das Rundschreiben erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium

Mehr

Sicherheitskennzeichnung. Sicherheitsunterweisung

Sicherheitskennzeichnung. Sicherheitsunterweisung Sicherheitskennzeichnung Sicherheitsunterweisung Lektion 1 Gebotszeichen Schreibt ein bestimmtes Verhalten vor, z. B. Benutzung von Gehörschutz Lagerung Sicherheitskennzeichnung Seite 2 Lektion 2 Verbotszeichen

Mehr

Erstsemesterwoche Oktober Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg

Erstsemesterwoche Oktober Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Erstsemesterwoche 12.-17.Oktober 2015 Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Pflicht Alle Mitglieder und Angehörige der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sind verpflichtet, gemäß

Mehr

Brandschutzordnung. für. Teil C nach DIN 14096-3. für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Brandschutzordnung-Teil C.pdf

Brandschutzordnung. für. Teil C nach DIN 14096-3. für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Brandschutzordnung-Teil C.pdf Brandschutzordnung für Teil C nach DIN 14096-3 für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Brandschutzordnung Teil C - 2 - Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...2 2 Besondere Aufgaben im Brandschutz...2

Mehr

III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte

III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A1 Gefährdungsbeurteilung (GeBu) Zusammenfassung Verpflichtung des Arbeitgebers, alle potenziellen Gefährdungen im Betrieb zu ermitteln und zu dokumentieren

Mehr

Inhaltsverzeichnis alphabetisch

Inhaltsverzeichnis alphabetisch Inhaltsverzeichnis alphabetisch A Alarmplan... 23 Anforderungen an Türen im Treppenraum... 27 Angstreaktion/Panik können/angstreaktion/panik... 90 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)... 29 Arbeitsstättenverordnung

Mehr

Muster. Brandschutzordnung für. Schulen in Schleswig Holstein

Muster. Brandschutzordnung für. Schulen in Schleswig Holstein Muster Brandschutzordnung für Schulen in Schleswig Holstein In Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband S-H und der Gemeindefeuerwehr Norderstedt Stand: Dez. 2006 1. Allgemeines 1.1. Die bei Brandausbruch

Mehr

Kongress Zukunftsraum Schule Vorbeugender Brandschutz an Schulen. Ausgangssituation: Rechtsgrundlagen

Kongress Zukunftsraum Schule Vorbeugender Brandschutz an Schulen. Ausgangssituation: Rechtsgrundlagen Vorbeugender Brandschutz an Schulen 1 24 Ausgangssituation: Rechtsgrundlagen Baulicher vorbeugender Brandschutz aus Sicht des Unfallversicherungsträgers Organisatorischer Brandschutz/ Brandschutzerziehung

Mehr

Allgemeine Sicherheitsunterweisung

Allgemeine Sicherheitsunterweisung Allgemeine Sicherheitsunterweisung Unterweisungsthemen Allgemeines Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall Verhalten im Labor und Umgang mit gefährliche Stoffen Spezielle Anlagen und Geräte, besondere Gefährdungen

Mehr

2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen. 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen

2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen. 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen Inhaltsübersicht 1 Einführung und Verzeichnisse 2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen 2/2 Checklisten/Formulare/Vorlagen

Mehr

Erst- und Folgeunterweisung. Arbeitssicherheit. Musterhausen, den

Erst- und Folgeunterweisung. Arbeitssicherheit. Musterhausen, den Erst- und Folgeunterweisung Arbeitssicherheit Musterhausen, den 13.01.2016 Die Erst- und Folgeunterweisungen sollen anhand folgender Themen durchgeführt werden: Gesetzliche Grundlagen Die Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Prüfpflichtige Laborabzüge

Prüfpflichtige Laborabzüge Prüfpflichtige Laborabzüge in Laboratorien und NW Räumen von Schulen Karl-Heinz Röniger Unfallkasse Nordrhein Westfalen Präventionsabteilung Themenübersicht Allgemeine Rechtsgrundlagen Lufttechnisches

Mehr

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN Seite 1 von 7 BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN 14096-3. für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Für das Unternehmen: MUSTERMANN GMBH & CO. KG Rheinstrasse 40 45478 Mülheim Stand: 05 / 2015

Mehr

Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall Verhalten im Brandfall Allgemeine Hinweise: Ruhe bewahren Schnell handeln Panik vermeiden Keine Aufzüge benutzen Gebäude unverzüglich über die Treppenhäuser verlassen Alarmierung: Brandmeldung an die Feuerwehr:

Mehr

Muster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättV

Muster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättV Muster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättV Versammlungsstätten sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen, insbesondere

Mehr

ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände (Beschlossener Entwurf)

ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände (Beschlossener Entwurf) ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände (Beschlossener Entwurf) Dipl. Ing. Dirk Eßer (Dr. Monika Broy) 03.11.2011 Rechtliche Rahmenbedingungen und Vorgaben in der neuen Arbeitsstättenverordnung Konkretisierung

Mehr

Sicherheit im Unterricht - Umgang mit Gefahrstoffen

Sicherheit im Unterricht - Umgang mit Gefahrstoffen Sicherheit im Unterricht - Umgang mit Gefahrstoffen Gefahrstoffmanagement an Schulen Arbeitsgruppe Sicherheit Dr. Detlef Drees Torsten Eggert Lehrerkongress 2015 Konsequenz Lagerungsund Entsorgungskonzepte

Mehr

Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System

Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System Bestandsaufnahme AMS Arbeitsschutz mit System Bestandsaufnahme kurzer erster Check der betrieblichen Situation mit der VBG-Praxishilfe Quelltext: http://www.vbg.de/bt/index.html?url1=amsonline/amsdienst/2_fragebog/bestandsaufnahme.htm

Mehr

Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Wasserwerk Obermaubach. gemäß DIN 14096 Teil C. Erstellt durch: Stand: Dezember 2009 IW01

Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Wasserwerk Obermaubach. gemäß DIN 14096 Teil C. Erstellt durch: Stand: Dezember 2009 IW01 Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil C Stadtwerke Düren GmbH Wasserwerk Obermaubach Stand: Dezember 2009 Erstellt durch: IW01 Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene

Mehr

III. A1 Gefährdungsbeurteilung

III. A1 Gefährdungsbeurteilung III. A1 Gefährdungsbeurteilung III. A1-Anlage-01 Checkliste für die Erstellung einer SHK-branchenspezifischen GeBu Zusammenfassung Verpflichtung des Arbeitgebers, alle potenziellen Gefährdungen im Betrieb

Mehr

Allgemeine Unterstützungspflicht

Allgemeine Unterstützungspflicht Beschäftigte Allgemeine Unterstützungspflicht 15 (1) BGV A1 Nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Arbeitsschutz) zu sorgen. Auch

Mehr

Alarmplan der GS Jübek 1. Überarbeitung im April 2014

Alarmplan der GS Jübek 1. Überarbeitung im April 2014 Grundschule Jübek Grundschule Jübek Große Straße 64 24855 Jübek Tel.: 04625/306 Email: grundschule.juebek@schule.landsh.de Alarmplan der GS Jübek 1. Überarbeitung im April 2014 1.Grundsätze: (1) Im Brandfall

Mehr

Sicherheitskonzept der Grundschule Neuhof Stand November 2012

Sicherheitskonzept der Grundschule Neuhof Stand November 2012 Sicherheitskonzept der Grundschule Neuhof Stand November 2012 1. Einführung Schule trägt Verantwortung für die ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler während des Schulbesuches. Auch an einer kleinen

Mehr

BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten

BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten BGI 847 Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (bisher ZH 1/445) Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und und Gaststätten April 2003 Diese BG-Information wurde unter Mitwirkung

Mehr

Kleine Verkaufsstätten

Kleine Verkaufsstätten Brandschutztechnische Anforderungen an Kleine Verkaufsstätten 14 14 Dieses gemeinsame Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, der

Mehr

Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen-

Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzbeauftragter Der Brandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Grundlagen Durchführung Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Das Baustellenhandbuch für den Brandschutz

Das Baustellenhandbuch für den Brandschutz FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für den Brandschutz Liebe Besucherinnen und

Mehr

MERKBLATT DIE NEUE ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG. Recht und Fairplay

MERKBLATT DIE NEUE ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG. Recht und Fairplay MERKBLATT Recht und Fairplay DIE NEUE ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG Am 25.08.2004 ist die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) in Kraft getreten. Mit der Novelle der Arbeitsstättenverordnung wird die Richtlinie

Mehr

Dienstvorschrift Jährliche Unterweisungen in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (DV Jährliche Unterweisungen)

Dienstvorschrift Jährliche Unterweisungen in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (DV Jährliche Unterweisungen) Dienstvorschrift Jährliche Unterweisungen in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (DV Jährliche Unterweisungen) Herausgeber: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Referat Z 4 Provinzialstraße 93 53127

Mehr

Verantwortlichkeiten im Brandschutz Organisatorischer Brandschutz

Verantwortlichkeiten im Brandschutz Organisatorischer Brandschutz Verantwortlichkeiten im Brandschutz Organisatorischer Brandschutz 10.09.2015 Bernd Pawelke Lebenshilfe Nürnberger Land 1 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit 10.09.2015 Bernd Pawelke

Mehr

Ausbildungsrahmenplan für die innerbetriebliche Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten

Ausbildungsrahmenplan für die innerbetriebliche Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten Ausbildungsrahmenplan für die innerbetriebliche Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten gemäß Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt l Teil I Nr. 22 S. 1097 vom 5. Mai 2006 Die beziehen sich auf die

Mehr

Abt. Arbeits - und Umweltschutz. Brandschutz

Abt. Arbeits - und Umweltschutz. Brandschutz Abt. Arbeits - und Umweltschutz Brandschutz Es stellt sich die Frage warum viele Menschen die Gefahren eines Brandes falsch beurteilen. Vielleicht liegt es daran, dass manchen von uns folgende Aussagen

Mehr

Erfüllt? ja/nein. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme Unternehmermodell-AP. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme. Gem. DGUV V.2 nein alle 5 Jahre Wiederholung*

Erfüllt? ja/nein. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme Unternehmermodell-AP. Gem. DGUV V.2 ja nein Teilnahme. Gem. DGUV V.2 nein alle 5 Jahre Wiederholung* Basischeck Arztpraxen: Grundlegende Anforderungen Arbeits-/ Gesundheitsschutz Arbeitshilfe für Teilnehmer der DGUV V.2 MIM-Schulung der Ärztekammer Nordrhein, ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz - Jahresfachtagung

Betriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz - Jahresfachtagung Betriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz - Brände und Explosionen sind oft die unmittelbaren Auslöser von Unfällen. Unfälle sind oft die unmittelbaren Auslöser von

Mehr

Türen und Tore für Landwirtschaftliche Betriebsgebäude

Türen und Tore für Landwirtschaftliche Betriebsgebäude Arbeitsgemeinschaft Landtechnik und landwirtschaftliches Bauwesen in Bayern e.v. (ALB Bayern e.v.) Türen und Tore für Landwirtschaftliche Betriebsgebäude Übersicht zu Regelwerken für Türen, Tore und kraftbetätigte

Mehr

Sportstätten sind auch Versammlungsstätten: Betreiber stehen in der Pflicht

Sportstätten sind auch Versammlungsstätten: Betreiber stehen in der Pflicht Sportstätten sind auch Versammlungsstätten: Betreiber stehen in der Pflicht Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) ist in Bayern zum 1.Januar 2008 in Kraft getreten. Schutzziel dieser Verordnung ist

Mehr

Sicherheit in der Lehrküche

Sicherheit in der Lehrküche Sicherheit in der Lehrküche Von der Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung von Maßnahmen in Schulen RPZ-Arbeitskreis Ernährungs- und Verbraucherbildung OBS Bunde - 23.04.2015 Günter Bruns + Uwe Carstens

Mehr

Dienstrechtliche Befugnisse

Dienstrechtliche Befugnisse Dienstrechtliche Befugnisse RdErl. d. MK v. 31.5.2007-13.4-03 000 - VORIS 20480 (Abdruck aus Nds. MBl. Nr. 23/2007 S. 487; SVBl 7/2007): Bezug: a) Beschl. d. LReg vom 30. 11. 2004 (Nds. MBl. S. 860) -

Mehr

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Brandschutzordnung nach DIN 14096 Brandschutzordnung Medienpaket für den professionellen Brandschutz: Vorlagen und Checklisten - Sicherheitsaushänge - Berechnungstool nach ASR A2.2 Bearbeitet von Klaus Meding 2016 2016. Buch. 104 S. ISBN

Mehr

Gesundheitsmanagement - Umfassende Gefährdungsbeurteilung

Gesundheitsmanagement - Umfassende Gefährdungsbeurteilung Gesundheitsmanagement - Umfassende Gefährdungsbeurteilung Die leise Schule...?! Lieber leiser und leistungsstärker! am 28.10.2010 in Hildesheim 3. landesweite Fachtagung zum Thema Lärm in Schulen Referentin:

Mehr

Prüfkennzeichen für Fenster, Türen, Tore, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände

Prüfkennzeichen für Fenster, Türen, Tore, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände Brewes GmbH - Lindenallee 1-2 - 02829 Markersdorf - Tel.: 035829 / 628-11 - Fax: 035829 / 628-48 Prüfkennzeichen für Fenster, Türen, Tore, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände In diesem Datenblatt erfahren

Mehr

Verhalten bei Schadensereignissen und Bedrohungslagen RdErl. des MK vom 30.07. 2007 21-81002* (SVBl. LSA S. 264) - Im Einvernehmen mit dem MI -

Verhalten bei Schadensereignissen und Bedrohungslagen RdErl. des MK vom 30.07. 2007 21-81002* (SVBl. LSA S. 264) - Im Einvernehmen mit dem MI - Verhalten bei Schadensereignissen und Bedrohungslagen RdErl. des MK vom 30.07. 2007 21-81002* (SVBl. LSA S. 264) einschließlich: - Änderung vom 01.02.2012 - SVBl. LSA S. 29 1. Allgemeines - Im Einvernehmen

Mehr

Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenverordnung - Novellierung und aktueller Stand der Regelsetzung 09. Dezember 2014 1 Arbeitsstättenverordnung U m s e t z u n g Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten

Mehr

1 Allgemeines 2 Schutzmaßnahmen 3 Organisation

1 Allgemeines 2 Schutzmaßnahmen 3 Organisation Allgemeine Fragen Prüfdatum: Abteilung/Arbeitsbereich: Maschinen-/Anlagenhersteller: Baujahr: Prüfer: Vorgesetzte(r): Aufsichtsführende(r): Sicherheitsbeauftragte(r): Maschinen-/Anlagenbediener(in): Kostenstelle:

Mehr

Feueralarm in der Schule. Alarmplan Primarschule Birmensdorf

Feueralarm in der Schule. Alarmplan Primarschule Birmensdorf Feueralarm in der Schule Alarmplan Primarschule Birmensdorf 1 Einleitung Im Schuljahr 2009/2010 hat die Schulleitung folgenden Grundsatz bestimmt: Gemeinsam gesund bleiben! Was demzufolge auch beinhaltet,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Organisationsschema der Schule. Erläuterungen zum Ausfüllen. Mängelliste. Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung

Inhaltsverzeichnis. Organisationsschema der Schule. Erläuterungen zum Ausfüllen. Mängelliste. Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung Inhaltsverzeichnis Organisationsschema der Schule Erläuterungen zum Ausfüllen Mängelliste Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung I. Schulorganisation 1 Arbeitsschutzorganisation 2 Brandschutz 3 Erste Hilfe

Mehr

Sicherheits- Unterweisung. Über das richtige Verhalten in einer Notsituation für Studierende

Sicherheits- Unterweisung. Über das richtige Verhalten in einer Notsituation für Studierende Sicherheits- Unterweisung Über das richtige Verhalten in einer Notsituation für Studierende Inhalt 1. Einleitung 2. Erste Hilfe & Unfall 3. Brandfall 4. Bombendrohung & besitzerlose Gegenstände 5. Amoklauf

Mehr

Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg

Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg Teil B Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, durch größte Vorsicht und Aufmerksamkeit zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Um ein

Mehr

Brandschutz / Evakuierung

Brandschutz / Evakuierung Fakultät Informatik Institut für Systemarchitektur Arbeitsschutzbelehrung Datum: 12.7.2007 Brandschutz / Evakuierung 20-Jan-11 Dr. Gütter, 12.7.2007 1 TUD Büro für Arbeitssicherheit Brandschutzordnung

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 3 DGUV Vorschrift 3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 Inhaltsverzeichnis M U S T E R - U V V Seite 1 Geltungsbereich...

Mehr

Checkliste Erstbewertung einer Praxis

Checkliste Erstbewertung einer Praxis Praxis: Teilnehmer der Erstbewertung: Erstbewertung durchgeführt von: Erste Hilfe Ein Notfallkoffer ist vorhanden, die Verfalldatenkontrolle ist geregelt. Die Fluchtwege sind gekennzeichnet. Ein Alarmplan

Mehr

BGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG

BGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG Diese Nachdruckfassung wurde auf Grund der Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die die Ordnungsnummer BGV A2 erhalten hat, zum 1. Januar 2005

Mehr

Brandschutzleitfaden für Kindertageseinrichtungen am Beispiel Nordrhein-Westfalen

Brandschutzleitfaden für Kindertageseinrichtungen am Beispiel Nordrhein-Westfalen Brandschutzleitfaden für Kindertageseinrichtungen am Beispiel Nordrhein-Westfalen Bearbeitet von Andreas Heitmann 1. Auflage 2013. Taschenbuch. ca. 126 S. Paperback ISBN 978 3 8167 8785 3 Format (B x L):

Mehr

Brandschutzerziehung in der Kindertagesstätte

Brandschutzerziehung in der Kindertagesstätte Brandschutzerziehung in der Kindertagesstätte Der Flucht- und Rettungsweg Erarbeitung eines Flucht- und Rettungsplans in Form einer jährlichen Collage mit der Gruppe Inhalt 2. Ein kindgerechter Flucht-

Mehr

Betriebs- und Nutzungsordnung für Veranstaltungsstätten in den städtischen Schulräumen und Schulsportstätten der Hansestadt Stade

Betriebs- und Nutzungsordnung für Veranstaltungsstätten in den städtischen Schulräumen und Schulsportstätten der Hansestadt Stade 1. Geltungsbereich Diese Betriebs- und Nutzungsordnung ist auf Grundlage des 3 der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Überlassung von städtischen Schulräumen, Schuleinrichtungen und Schulsporthallen

Mehr

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist

Mehr

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen Mehr Sicherheit durch Training! NT Notfalltraining & Weiterbildung Brandschutzseminare & Beratung Am Sportplatz 2 D - 65527 Niedernhausen Rechtliche Grundlagen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Mehr

IFE GmbH / IB Groschwitz

IFE GmbH / IB Groschwitz IFE GmbH / IB Groschwitz IFE Gesellschaft mbh IB Groschwitz Dr. ETH Martin Berz Troger Strasse 38 81675 München Dipl.-Ing. (TU) Ralf Groschwitz Brauhausstrasse 6 13086 Berlin Tel. : 089-45579677 Fax :

Mehr

Qualifikationsanforderungen bei Gasmessungen abwassertechnischen Anlagen Arbeitsbericht des DWA Fachausschusses BIZ-4 Arbeits- und Gesundheitsschutz

Qualifikationsanforderungen bei Gasmessungen abwassertechnischen Anlagen Arbeitsbericht des DWA Fachausschusses BIZ-4 Arbeits- und Gesundheitsschutz Qualifikationsanforderungen bei Gasmessungen in abwassertechnischen Anlagen Arbeitsbericht des DWA Fachausschusses BIZ-4 Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Umsetzung des DGUV Grundsatz 313-002 (bisher:

Mehr

Grundschule Lage. Konzept zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Grundschule Lage. Konzept zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Grundschule Lage Konzept zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Orientierungsrahmen: 4.3.3 Stand der Erarbeitung: 14.5.2009 Vorlage/Verabschiedung Gesamtkonferenz: 25.05.2009 / Ergänzung 11.01.2010/

Mehr

Notruf an der Hochschule Fulda

Notruf an der Hochschule Fulda Notruf an der Hochschule Fulda Sollte im Notfall Hilfe gebraucht werden, bitte erst die Rettungskräfte alarmieren und anschließend die interne Meldung an die Hausmeister weiter geben. Der Notruf sollte

Mehr

Checkliste für den Hausmeister

Checkliste für den Hausmeister Checkliste für den Hausmeister Datum der Besichtigung: Besichtigungsteilnehmer: Hausmeister: Sonstige: Straße und Ort des Gebäudes: Wer ist für die Koordination rund um das Gebäude der Hauptansprechpartner?

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Checkliste für den Hausmeister

Checkliste für den Hausmeister Checkliste für den Hausmeister Datum der Besichtigung: Besichtigungsteilnehmer: Hausmeister: Sonstige: Straße und Ort des Gebäudes: Wer ist für die Koordination rund um das Gebäude der Hauptansprechpartner?

Mehr

Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall

Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall T I P P S Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall Bereiche, in denen leicht entzündliche, selbstentzündliche oder brandfördernde Stoffe gelagert oder be- bzw. verarbeitet werden, sind durch

Mehr

Betreff: Novelle zur AStV und zur BauV, BGBl. II Nr. 256/2009

Betreff: Novelle zur AStV und zur BauV, BGBl. II Nr. 256/2009 A l l e Arbeitsinspektorate Favoritenstraße 7, 1040 Wien DVR: 0017001 AUSKUNFT Mag.iur. Helga Oberhauser Tel: (01) 711 00 DW 2183 Fax: 2190 DW Helga.Oberhauser@bmask.gv.at E-Mail Antworten sind bitte unter

Mehr

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen

Mehr

I. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben

I. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben Hinweis: Musterformular, welches individuell vom jeweiligen Sachkundigen als Unternehmer nach Art. 52 BayBO angepasst werden kann Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen durch Sachkundige nach der

Mehr

Werkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit

Werkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit Werkzeug Checkliste Arbeitssicherheit Steckbrief Arbeitssicherheit Was? Warum? Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates ( 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) legen fest, dass dieser zur Überwachung der Einhaltung

Mehr

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention

Mehr

Teil B Anhang Gebäude 1138

Teil B Anhang Gebäude 1138 Gebäude 1138 Otto-Klüsener-Haus Im Moore 11B Brandschutzordnung DIN 14096 Teil B Anhang Gebäude 1138 Inhalt des Anhangs Brandschutzordnung Teil B 1 Einleitung... 3 2 Brandschutzordnung... 4 3 Brandverhütung...

Mehr

Deregulierung im Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit. Folgen für die tägliche Arbeit

Deregulierung im Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit. Folgen für die tägliche Arbeit Deregulierung im Arbeitsschutz und der Anlagensicherheit Entwicklung der Gesetzgebung Vater unser 56 Worte 10 Gebote 297 Worte Amerikanische Unabhängigkeitserklärung EG-Norm für den Import von Caramelerzeugnissen

Mehr

Durchgehender Radioempfang, Betreiber kann Meldungen einspeisen. Gegen Lärm geschützte Notrufe und Feuerlöscher im Abstand von 160 Metern

Durchgehender Radioempfang, Betreiber kann Meldungen einspeisen. Gegen Lärm geschützte Notrufe und Feuerlöscher im Abstand von 160 Metern Ligerz Gesamturteil: gut Lage: Schweiz, bei La Neuveville N 5 La Neuveville - Bienne Inbetriebnahme: 1989 Länge: 2 510 m Höhenniveau der Portale: 434/ 436 m ü.m. Anzahl der Röhren: 1/ Gegenverkehr Höchstgeschwindigkeit:

Mehr

Unterweisungskonzept für Auszubildende

Unterweisungskonzept für Auszubildende Unterweisungskonzept für Auszubildende Erforderliche Unterweisung Vorschrift Inhalte Unterweisung durch Form 1 Allgemein 12 ArbSchG 4 BGV A1 29 JArbSchG -Verhalten bei Unfällen -Erste Hilfe -Verhalten

Mehr

Notruf an der Hochschule Fulda

Notruf an der Hochschule Fulda Notruf an der Hochschule Fulda Sollte im Notfall Hilfe gebraucht werden, bitte erst die Rettungskräfte alarmieren und anschließend die interne Meldung an die Hausmeister weiter geben. Der Notruf sollte

Mehr

Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3)

Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3) Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3) Arbeitsschutzfachtagung 2014 der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg am 9. Dezember 2014 in Potsdam Dipl.-Ing. Andreas Zapf Inhalt

Mehr

Vorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend. Regeln Regeln nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend

Vorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend. Regeln Regeln nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend Vorschriften Vorschriften nach bisheriger Nummer sortiert, aufsteigend Vorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend BGV/GUV-V A1 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV V2

Mehr

für die bauliche Anlage: Bertha-von-Suttner-Gesamtschule 41542 Dormagen Marie-Schlei-Str. 6 Schulträger: Stadt Dormagen

für die bauliche Anlage: Bertha-von-Suttner-Gesamtschule 41542 Dormagen Marie-Schlei-Str. 6 Schulträger: Stadt Dormagen nach DIN 14 096-2 für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, also für alle Personen, die sich innerhalb des Schulbereichs bewegen (Lehrer/innen, Schüler/innen, Eltern, nichtpädagogisches Personal,

Mehr

Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096

Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096 Teil A, B und C nach DIN 14096 Zur Verhütung und zur Bekämpfung von Bränden wird für das Ortenau Klinikum Lahr-Ettenheim nachfolgende Brandschutzordnung (Teile A bis C) erlassen. Diese Brandschutzordnung

Mehr