Tierschutz bei Monitoring und Managementprojekten mit Wildtieren
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- Hanna Weiß
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1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften Tierschutz bei Monitoring und Managementprojekten mit Wildtieren, BAFU Lysser Wildtiertage, 18. März 2016
2 Inhalt Tierversuche und Wildtiermanagement Tierschutz im Wildtiermanagement 2
3 Wozu Wildtiere einfangen? Überwachung der Bestände, u.a. Monitoring national prioritärer / geschützter Arten (z.b. Amphibien) Umsiedlungen (z.b. Luchse) Markierung jagdbarer Arten (z.b. Rothirsch) Erfolgskontrolle (z.b. Fischaufstieg) Wildtierforschung, u.a. Verhaltensforschung (z.b. Raumnutzung, Sozialstruktur) Physiologie (z.b. Stoffwechsel im Jahresverlauf)... 3
4 Tierversuche Revision Tierschutzgesetzgebung 2005 / 2008: 1. Neuregelung «Tierversuche» Art. 3 Bst. c TSchG: Definition Tierversuche Art. 18 TSchG : Bewilligungspflicht Art. 129 TSchV: Verantwortliche Person Art. 132 TSchV: Ausbildung Personal Art. 139 TSchV: Bewilligungsinstanz: kantonale Tierversuchskommission TschG, Art. 3 c. Tierversuch: jede Massnahme, bei der lebende Tiere verwendet werden mit dem Ziel: 1. eine wissenschaftliche Annahme zu prüfen, Konflikte: 1. Forschung: administrativer Aufwand 2. Management: Projekte würden von der Bewilligung der kt. Tierversuchskommissionen abhängig 4
5 Haltung des BAFU Das BAFU ist interessiert an einer rechtlich sauberen sowie organisatorisch und administrativ möglichst einfachen Regelung. 5
6 Mandat im Wildtiermanagement Die Überwachung der Bestände ist eine Voraussetzung für unser Mandat gemäss Gesetz. Beispiel Jagdgesetz (JSG): 6
7 Strategie für Wildtiermanagement Vorbehalt nach Art. 2 TSchG geltend machen: TSchG, Art Geltungsbereich 1. Das Gesetz gilt für Wirbeltiere. Der Bundesrat bestimmt, auf welche wirbellosen Tiere es in welchem Umfang anwendbar ist. [ ] 2. Vorbehalten bleiben das Jaggesetz (JSG), das Naturund Heimatschutzgesetz (NHG), das Fischereigesetz (BGF), das Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2002 sowie das Tierseuchengesetz vom 1. Juli
8 2 Schienen Artenschutz/ Management Projekt Fachinformation Tierversuche Forschung/ Tierversuche Bewilligungen: Artenschutz- Bewilligung Artenschutz- Bewilligung Tierversuchsbewilligung Aufsicht: (tierschutzkonforme Durchführung) Methoden: Fachstelle JSG, NHG, BGF +/- gleiche Methoden Richtlinie Anerkannte Methoden (nach Art. 2ter JSV, Art. 11 VBGF, Art. 20, 27a NHV) Kant. VetDienst Tierversuchskommission 8
9 4 Handlungsfelder 1. Fachinformation Wildtierbiologische Tierversuche BLV+BAFU 2. Richtlinie Anerkannte wildtierbiologische Methoden ( standard operating procedures ) BAFU 3. Fachinformation Schweregrade, Teil Wildtiere BLV 4. Klärung der nötigen Ausbildung bzw. Ausbildungsanerkennung BLV, VSKT Organisationen 9
10 Neue Publikationen 10
11 Fachinformation Tierversuche Wildtiere Wichtigste Grundsätze mit BLV Sept./Okt geklärt : Zielsetzung ist entscheidend (nicht die angewandte Methode): a) Wissenschaftliche Projekte = Tierversuch b) Projekte im Artenschutz / Wildtiermanagement im Vollzug von BGF, JSG, NHG = kein Tierversuch Neu: auch für die Probenahme von Zellen und Körperflüssigkeiten ist die Zielsetzung entscheidend Die von BAFU, JFK und KBNL erarbeitete Liste der Management/Überwachungstätigkeiten wurde grundsätzlich akzeptiert. Ein Knackpunkt bleibt: Ausbildung = Tierversuch Tiere zum ausschliesslichen Zweck der Instruktion im Unterricht speziell verwendet werden = Tierversuch Einzig wenn Auszubildende den praktischem Umgang im Betrieb / bei der Feldarbeit lernen, ist es laut BLV kein Tierversuch. 11
12 Tierschutz im Wildtiermanagement Auch wenn es sich nicht um Tierversuche handelt, spielt Tierschutz eine zentrale Rolle. Tierschutzgesetz (TschG): bezweckt die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen (Art. 1) schützt das einzelne Tier vor Schmerzen, Leiden, Schäden und Angst 12
13 Tierschutz im Wildtiermanagement Ziel: Managementprojekte sind keine Tierversuche, erfüllen aber die Anforderungen des Tierschutzes. Die beauftragenden Fachstellen und die Auftragnehmer tragen die Verantwortung für die tierschutzkonforme Durchführung der z.b. Wildbestandserhebung, Markierungsprojekte. Tierschutzkonforme Durchführung Methoden Aus-/Weiterbildung 13
14 Richtlinie «Anerkannte Methoden» Konzept Im Hinblick auf den Tierschutz stützt sich die Richtlinie v.a. auf 3 Pfeiler ab: best practice -Methoden Tierethische Grundsätze Fachkundigkeit der Ausführenden 14
15 Übersicht Grundlagen Richtlinien im Ausland Europa AIHTS «Agreement on humane trapping standards (EU, Kanada & Russland 2008) «Biomedical Protocols for Freeranging Brown bears, Wolves, Wolverines and Lynx» (Richtlinie Norwegen 2012) Übersee «Standard operation procedures for hand capture of wildlife» (Richtlinie Australia 2009) «Chemical and Physical Restraint of Wild Animals» (Südafrika / Zimbabwe; Kock & Burroughs 2013) 15
16 Methoden für Fang, Immobilisation, Markierung & Probenentnahme Experten-Workshop: Umfrage zu angewendeten Methoden im Sinne von best practice Resultat: 150 Methoden Name der Methode Zweck Eignung Kurzbeschrieb Tierethische Anforderungen Schweregrad Literatur für Detailbeschrieb Fang / Immobilisation / Markierung /Probenentnahme Artengruppe, einzelne Tierarten Max. 3 Zeilen Nur methodenspezifische, in Stichworten z.b. alle 3h kontrollieren Gemäss Beurteilungshilfe Schweregrade Zitierungen 16
17 Methoden für Fang, Immobilisation, Markierung & Probenentnahme 17
18 Dokumentationen von Fachorganisationen 18
19 Nicht-invasive Methoden 19
20 Tierethische Grundsätze Risiken von Fängen: Steinbock Quelle: Pewsner & Ryser, FIWI 20
21 Ausbildung 21
22 Tierversuche und Wildtiermanagement: Fahrplan 1. Fachinformation Tierversuche Gemeinsame Publikation BLV, BAFU 2. Vollzugshilfe «Anerkannte wildtierbiologische Methoden» Federführung BAFU, Einbezug von Experten Fahrplan: Grundlagenaufarbeitung Nov Erarbeitung Entwurf April 2016 Konsultation Juni 2016 Publikation Sept
23 23
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