Fachkraft für Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 9. Februar 2000
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- Magdalena Becker
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1 Informationen für die Praxis Fachkraft für Lebensmitteltechnik nach der Verordnung vom 9. Februar 2000 Stand: Januar 2010 Inhalt: 1. Allgemeines Zwischenprüfung Praktischer Teil Schriftlicher Teil Abschlussprüfung Praktischer Teil Schriftlicher Teil Allgemeines Der neu geordnete Ausbildungsberuf Fachkraft für Lebensmitteltechnik vom 9. Februar 2000 trat am 1. August 2000 in Kraft. Nach der Verordnung beträgt die Ausbildungsdauer 3 Jahre. Die PAL hat die Prüfungsaufgabenerstellung für diesen Beruf von der Leitkammer München und Oberbayern übernommen und hierzu erstmalig im Frühjahr 2008 eine Zwischenprüfung und im Sommer 2008 eine Abschlussprüfung angeboten. 2. Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstands ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Verordnung für das erste Ausbildungsjahr und für das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. 2.1 Praktischer Teil max. 4 Stunden Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens vier Stunden drei Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht: 1. Durchführen einer Qualitätskontrolle 2. Bereitstellen und Vorbereiten von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten 3. Rüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen von Verpackungsmaschinen und -anlagen 4. Reinigen, Pflegen und Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Betriebsanleitungen und -anweisungen anwenden, arbeitsbezogene Berichte anfertigen sowie Gesichtspunkte der Hygiene, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, des Umweltschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen kann. Der zuständige PAL-Fachausschuss empfiehlt, die drei zu prüfenden Arbeitsproben so zu gestalten, dass sie den gleichen zeitlichen und inhaltlichen Umfang aufweisen und somit direkt miteinander vergleichbar sind. Die Arbeitsproben sollen sich in eine und eine gliedern. Diese Phasen können sowohl schriftliche als auch mündliche Bestandtei- 1
2 le enthalten. Die Zeiten für die einzelnen Phasen müssen vom örtlichen Prüfungsausschuss festgelegt werden. Eine strikte Trennung ist nicht immer möglich, da die einzelnen Phasen ineinander greifen und eine Trennung somit nicht immer möglich bzw. sinnvoll ist. Die PAL erstellt für den praktischen Teil der Prüfung Richtlinien für den Prüfungsausschuss sowie Bewertungsbögen und den Gesamtbewertungsbogen. Praktische Zwischenprüfung Insgesamt max. 4 h Drei Arbeitsproben hierfür kommen die nachfolgenden Themenbereiche in Betracht: Themenbereich 1 Durchführen einer Qualitätskontrolle Themenbereich 2 Bereitstellen und Vorbereiten von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten Themenbereich 3 Rüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen von Verpackungsmaschinen und -anlagen Themenbereich 4 Reinigen, Pflegen und Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen Gliederung der praktischen Zwischenprüfung 2.2 Schriftlicher Teil max. 180 Minuten Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten lösen: 1. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 2. Qualitätsmanagement 3. Auftragsannahme und Bedarfsermittlung 4. Bereitstellung und Lagerung von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten 5. Verpackungsmaterialien und -techniken Im schriftlichen Teil der Prüfung hat der Prüfling 90 gebundene zu bearbeiten. 2
3 Zwischenprüfung Schriftlicher Teil Vorgabezeit: 180 min Festgelegte Vorgabezeit: 180 min satz 1 40 gebundene Richtzeit: 80 min satz 2 50 gebundene Richtzeit: 100 min Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Qualitätsmanagement Auftragsannahme und Bedarfsermittlung Bereitstellung und Lagerung von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten Verpackungsmaterialien und -techniken 10 gebundene 25 gebundene 5 gebundene 20 gebundene 30 gebundene Gliederung der schriftlichen Zwischenprüfung 3. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Verordnung aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Technik mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. 3.1 Praktischer Teil max. 6 Stunden Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sechs Stunden drei Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht: 1. Rüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Produktionsmaschine/-anlage sowie Steuern und Überwachen des Produktionsprozesses 2. Umrüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Verpackungsmaschine/ -anlage sowie Steuern und Überwachen des Verpackungsprozesses 3. Durchführen von mindestens einer Qualitätskontrolle und Beurteilen von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen, Halbfabrikaten und Fertigprodukten Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Mittel der Kommunikation anwenden sowie Gesichtspunkte der Hygiene, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, des Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen kann. 3
4 Der zuständige PAL-Fachausschuss empfiehlt, die drei zu prüfenden Arbeitsproben so zu gestalten, dass sie den gleichen zeitlichen und inhaltlichen Umfang aufweisen und somit direkt miteinander vergleichbar sind. Die Arbeitsproben sollen sich in eine und eine gliedern. Diese Phasen können sowohl schriftliche als auch mündliche Bestandteile enthalten. Die Zeiten für die einzelnen Phasen müssen vom örtlichen Prüfungsausschuss festgelegt werden. Eine strikte Trennung ist nicht immer möglich, da die einzelnen Phasen ineinander greifen und eine Trennung somit nicht immer möglich bzw. sinnvoll ist. Die PAL erstellt für den praktischen Teil der Prüfung Richtlinien für den Prüfungsausschuss sowie Bewertungsbögen und den Gesamtbewertungsbogen. Praktische Abschlussprüfung Drei Arbeitsproben Insgesamt max. 6 h Arbeitsprobe 1 Rüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Produktionsmaschine/-anlage sowie Steuern und Überwachen des Produktionsprozesses Arbeitsprobe 2 Umrüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Verpackungsmaschine/-anlage sowie Steuern und Überwachen des Verpackungsprozesses Arbeitsprobe 3 Durchführen von mindestens einer Qualitätskontrolle und Beurteilen von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen, Halbfabrikaten und Fertigprodukten mit integrierter mit integrierter mit integrierter 33,3% 33,3% 33,3% Gliederung der praktischen Abschlussprüfung 3.2 Schriftlicher Teil max. 5 h Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst die Prüfungsbereiche: Technik Qualitätsmanagement Wirtschafts- und Sozialkunde Es kommen, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, insbesondere aus folgenden Gebieten in Betracht: 1. im Prüfungsbereich Technik Verwendung von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten Auftragsannahme, Arbeitsplanung und -organisation Verfahrens- und Verpackungstechnik sowie Verfahrensabläufe Lagerarten, -techniken, -mittel und -bedingungen 4
5 Lagerbestandskontrollen und Inventur berufsbezogene 2. im Prüfungsbereich Qualitätsmanagement Eigenschaften von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen, Halbfabrikaten, Fertigprodukten und Verpackungsmaterialien Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz Strukturmerkmale und Ziele des Qualitätsmanagements rechtliche Rahmenbedingungen des Qualitätsmanagements einschließlich der Grundsätze und Vorschriften der Hygiene Kontrolle, Bewertung und Dokumentation im Rahmen des Qualitätsmanagements einschließlich berufsbezogener 3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt Der schriftliche Teil der Prüfung dauert höchstens 1. im Prüfungsbereich Technik 150 Minuten 2. im Prüfungsbereich Qualitätsmanagement 90 Minuten 3. im Prüfungsbereich WiSo 60 Minuten Innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung hat der Prüfungsbereich Technik gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche das doppelte Gewicht. Schriftliche Abschlussprüfung in drei Prüfungsbereichen Insgesamt max. 5 h Technik (Sperrfach) max. 150 min Festgelegte Vorgabezeit: 150 min 50 % Qualitätsmanagement max. 90 min Festgelegte Vorgabezeit: 70 min 25 % Wirtschafts- und Sozialkunde max. 60 min Festgelegte Vorgabezeit: 45 min 25 % Teil A 50 gebundene, inkl. 5 berufsb. Teil B 15 ungeb., inkl. 3 berufsb. Teil A 20 gebundene, inkl. 2 berufsb. Teil B 8 ungeb., inkl. 2 berufsb. 25 gebundene (5 zur Abwahl) 4 ungebundene (1 zur Abwahl) 60% 40% 60% 40% Gliederung der schriftlichen Abschlussprüfung mit Aufteilung der Gesamtprüfungszeit und Gewichtungsangaben ab Sommer
6 PAL - Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle IHK Region Stuttgart Jägerstraße 30, Stuttgart, Telefon , Telefax -30 pal@stuttgart.ihk.de, 6
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