Tourenplan Entsorgungstermine für den Landkreis Saalekreis nördliches Entsorgungsgebiet

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1 Tourenplan 2014 Entsorgungstermine für den Landkreis Saalekreis nördliches Entsorgungsgebiet Einheitsgemeinden: Kabelsketal Salzatal Teutschenthal Petersberg Stadt Landsberg Stadt Wettin-Löbejün Inhaltsverzeichnis: Wissenswertes 1-3 Städte & Gemeinden 4 Abfuhrtermine Restabfall 5-8 Abfuhrtermine gelbe Tonne 14-tägig 9-11 Papierentsorgung (Blaue Tonne) Baum- und Strauchschnittsammlung Sammeltermine Umweltmobil Formular Abfallentsorgung Anmeldung/Abmeldung/Änderung 19 Formular Einzugsermächtigung / Notizen 20 Sie finden uns auch im Internet unter 1

2 Abfallentsorgung in den Wintermonaten Die Entsorgungsunternehmen kämpfen jedes Jahres mit dem Winter: Kleine Straßen, die nicht geräumt sind und somit wirklich nicht befahren werden können, Container und Tonnen, die sich durch Schneemassen nicht zum Fahrzeug bewegen lassen, festgefrorene Abfälle im Behälter und mit heißer Asche gefüllte Tonnen. Die Müllwerker geben trotz aller Widrigkeiten ihr Bestes und erledigen einen Knochenjob. Oft sind Straßen durch rechts und links angrenzende Schneehaufen, ungünstig parkende Autos oder eingeschränkten Winterdienst nur schwer bzw. gar nicht zu befahren. Die Entsorgungsfahrzeuge benötigen eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 Metern. Zudem müssen Entsorgungsfahrzeuge mit voller Last jederzeit bremsen und anfahren. Der Fahrer des Entsorgungsfahrzeuges muss schon vor dem Befahren der Straße die mögliche Gefährdung einschätzen können. Ihre Unterstützung Bringen Sie die Behälter/Säcke in solchen Ausnahmefällen bis zur nächsten, mit den Hausmüllfahrzeugen erreichbaren Stelle und stellen Sie die Tonnen dort an den Fahrbahnrand. Befreien Sie den Weg vom Standplatz des Abfallcontainers bis zum Straßenrand rechtzeitig vor dem Abholtag von Eis und Schnee. Die Müllwerker können nicht die Zuwege vorher von Schnee und Eis befreien, die Behälter über Hindernisse heben oder die Container über längere Umwege zum Fahrzeug ziehen. Der Landkreis bittet alle Haushalte um Verständnis und Mithilfe, um gemeinsam eine Lösung für solche Situationen zu finden. Kompostieren richtig gemacht Jeder Gartenbesitzer kann organische Küchen- und Gartenabfälle selbst kompostieren. Das ist eine sinnvolle und kostengünstige Verwertung. Ein gut gelungener Kompost ist das wichtigste und beste Düngemittel für den Boden und die Pflanzen. Alle organischen Küchen- und Gartenabfälle sollten keinesfalls in der Restabfalltonne landen, sondern zu wertvollem Kompost verarbeitet werden. Die Kompostierung ist ein komplexer biologischer Vorgang: Mikroorganismen, Pilze und andere Kleinstlebewesen zersetzen das organische Material. Damit der Abbau funktioniert, benötigt man bestimmte Lebensbedingungen in der Kompostmiete, wie zum Beispiel Feuchtigkeit, ausreichend Sauerstoff und Wärme. Folgende Abfälle können kompostiert werden: - pflanzliche Küchenabfälle, Gemüse und Obstreste, Kartoffelschalen, Pflanzenreste, Gartenabfälle, - zerkleinerte Eierschalen, Kaffee- und Teefilter, - Blumen und Grünpflanzen, Balkon- und Kübelpflanzen, - Fallobst, Unkraut und Wildkräuter, - Rasenschnitt, Baum- und Heckenschnitt, Laub, - Mist von Kleintieren. Was gehört in den Glascontainer? Altglasentsorgung Altglas ohne Inhaltsreste, wenn es sich um Verkaufsverpackung aus Glas handelt, welches zum Beispiel mit dem Grünen Punkt oder dem Lizenzzeichen eines der dualen Systeme gekennzeichnet ist und nicht gegen Pfand zum Handel zurückgebracht werden kann, ist im Glascontainer zu entsorgen. Auch Einmachgläser und Glasverpackungen von Kosmetik und anderen Flüssigkeiten, die keine Lizenzzeichen tragen, werden über Glas-Depot-Container gesammelt. Glasverpackungen in den Farben blau, rot, gelb und grün gehören immer in den Grünglascontainer. Was gehört nicht in den Glascontainer? Nicht in den Glascontainer gehören: Autoscheiben, Fenster- und Spiegelglas, Batterien, Bleiglas, Blumenvasen, Flachglas (Draht-, Spiegel-, Sicherheitsglas), Ceran-Kochfelder, Glühlampen, Leuchtstoffröhren, Porzellan, Weinballons, Geschirr, Bleikristall, Weingläser, Weihnachtsbaumkugeln. 2

3 PUR-Bau- und Montage-Schaumdosen Jedes Jahr werden in Deutschland rund 25 Millionen Dosen mit Bau- und Montageschaum (Polyurethan- bzw. PUR-Schaum) verarbeitet. PUR-Schäume werden sowohl von Profis als auch von Heimwerkern zum Beispiel beim Dämmen und Abdichten von Fugen und beim Einbau von Fenstern und Türen eingesetzt. Im ausgehärteten Zustand verhält sich PUR-Schaum umweltneutral und stellt somit keine Belastung für Mensch und Umwelt dar. Ganz anders jedoch verhält es sich bei entleerten Montageschaum-Dosen. Die in flüssiger Form enthaltenen Isocyanate können Allergien und Atembeschwerden auslösen und stehen im Verdacht, Krebs zu verursachen. Gebrauchte PUR-Schaumdosen sind gefährlicher Abfall. Sie gehören nicht in den Gelben Sack, den Restmüll oder den Baumischabfall-Container. Einzelne Dosen können Sie kostenfrei bei den meisten Baumärkten (beim Kauf gleich nachfragen), am Schadstoffmobil oder bei Tönsmeier Entsorgungsdienste GmbH in Oppin abgeben. Weitere Infos auf Verbotswidrig abgelagerte Abfälle Gartenabfälle, Bauschutt, Sperrmüll, Reifen, Schrott oder sogar gefährliche Abfälle werden aus reiner Bequemlichkeit verantwortungslos von einer nicht geringen Anzahl von Personen in der Natur abgelagert. Diese Müllablagerungen findet man an Straßen, Waldrändern, verlassenen Objekten und abgelegenen Plätzen. Wilde Abfallhalden ziehen neuen Abfall an und innerhalb kurzer Zeit verdoppelt oder verdreifacht sich das Volumen. Irrtümlicherweise wird davon ausgegangen, dass diese Abfälle kein Problem für den Naturhaushalt darstellen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Wilde Ablagerungen sind nicht nur ein optisches Problem, sondern können zu einer Zerstörung des vorhandenen Lebensraumes beitragen. Manch findiger Bürger fährt Gartenabfälle, Strauch- und Rasenschnitt und ähnliches Grüngut an den nächsten Waldrand und kippt dies dort ab, mitunter in dem Glauben, man dürfe das und Grüngut als Naturprodukt könne man auf diesem Wege wieder der Natur zuführen. Das trifft leider nicht zu. Durch die Verdichtung der ausgekippten Reste kommt es leicht zu Schimmel- und Gärprozessen, in deren Verlauf gute und benötigte Mikroorganismen absterben. Die vorhandenen Klein- und Kleinstlebewesen können in der natürlich vorkommenden Dichte die konzentrierten Mengen an zusätzlicher Biomasse nicht in Humus umsetzen. Natürliche Kreisläufe werden unterbrochen, das ablaufende Oberflächenwasser wird in seiner Beschaffenheit verändert, Bäume können krank werden und absterben. Auch können über solche Ablagerungen zusätzliche Pflanzenarten (durch deren Samen) in die örtliche Vegetation eingebracht werden und das ursprüngliche Biotop zerstören. Es ist folglich wichtig, auch Grüngut fachgerecht über die hierfür eingerichteten Wege zu entsorgen. Doch nicht nur die Landschaft leidet unter der unzulässigen Abfallentsorgung, der Verursacher verstößt damit auch gegen geltendes Recht. Nach abfall- und naturschutzrechtlichen Vorschriften stellt das wilde Ablagern von Abfällen aller Art in Wald und Flur eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann. Sofern die Ablagerungen eine besondere Gefahr für die Umwelt darstellen z.b. bei Nachweis von Sickersäften kommt sogar eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht. Durch die Beseitigung der Abfälle aus der Landschaft entstehen hohe Entsorgungskosten, welche die Allgemeinheit zu tragen hat. Diese zusätzlichen Kosten können eingespart werden, wenn die dafür im Landkreis zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für die ordnungsgemäße Entsorgung aller Abfälle, Einrichtungen wie Glascontainer, Wertstoffhöfe für beispielweise Baum- und Strauchschnitt sowie die jährliche Schadstoffsammlung genutzt werden. Weiterhin kann die Abholung von Sperrmüll und Elektro-/Elektronikschrott direkt vor der Tür nach entsprechender Anmeldung erfolgen. Baum- und Strauchschnitt wird 9x im Jahr vorm Grundstück abgeholt. Diese Leistungen werden im Rahmen der Abfallentsorgungsgebühr bereits bezahlt und sollten somit genutzt werden. Wirken auch Sie der Verschandelung unserer Natur entgegen, betreiben Sie aktiven Umweltschutz und nutzen Sie die vorhandenen Einrichtungen! Sie haben wilde Ablagerungen von Abfällen aller Art in Wald und Flur gesehen? Damit das Umweltamt des Landkreises Saalekreis, die Beseitigung der Ablagerungen veranlassen kann, werden Ihre Hinweise gerne entgegen genommen. Beobachtungen können an die Umweltüberwachung des Landkreises Saalekreis unter der Rufnummer 03461/ gemeldet werden. 3

4 Gemeinde / Stadt Ortschaften Ortsteile Kabelsketal Dieskau Zwintschöna Gröbers Benndorf, Gottenz, Osmünde, Schwoitsch Dölbau Kleinkugel, Naundorf Großkugel Beuditz Petersberg Brachstedt Hohen, Wurp Gutenberg Krosigk Kaltenmark Kütten Drobitz Morl Alaune / Franzigmark, Beidersee, Möderau Nehlitz Ostrau Mösthinsdorf, Werderthau Petersberg Drehlitz, Frößnitz Sennewitz Grube Ferdinande Teicha Wallwitz Dachritz, Merkewitz, Sylbitz, Trebitz, Westewitz Salzatal Beesenstedt Naundorf, Schwittersdorf, Zörnitz Bennstedt Fienstedt Höhnstedt Kloschwitz Johannashall, Rumpin, Trebitz Lieskau Salzmünde Benkendorf, Gödewitz, Neuragoczy, Quillschina, Schiepzig, Pfützthal Schochwitz Gorsleben, Krimpe, Räther, Wils Zappendorf Köllme, Müllerdorf Teutschenthal Angersdorf Dornstedt Asendorf Holleben Benkendorf Langenbogen Steuden Etzdorf Teutschenthal Bahnhof, Eisdorf, Köchstedt Zscherben Landsberg Hohenthurm Landsberg Gollma, Gütz, Reinsdorf, Schwätz Niemberg Eismannsdorf Oppin Maschwitz Peißen Stichelsdorf, Zöberitz Queis Klepzig, Kockwitz, Wiedersdorf Reußen Zwebendorf Schwerz Dammendorf Sietzsch Bageritz, Lohnsdorf Spickendorf Petersdorf Braschwitz Plößnitz Wettin-Löbejün Brachwitz Friedrichsschwerz Döblitz Domnitz Dalena, Dornitz Gimritz Löbejün Schlettau Nauendorf Merbitz, Priester Neutz-Lettewitz Deutleben, Görbitz, Lettewitz, Neutz Plötz Kösseln Rothenburg Wettin Dößel, Dobis, Mücheln, Zaschwitz Restabfallentsorgung - ungerade Kalenderwoche Die nachfolgenden Termine gelten für die aufgeführten Ortschaften und Ortsteile. Soweit einzelne Ortsteile nicht aufgeführt sind, werden diese mit der jeweiligen Ortschaft entsorgt. 4

5 Restabfallentsorgung ungerade Kalenderwoche Montag: Gutenberg, Queis, Sietzsch, Teutschenthal Mitte, Sennewitz, Alaune, Franzigmark Di Dienstag: Dieskau, Großkugel, Löbejün, Hohenthurm, Reußen, Eisdorf, Teutschenthal Kopfweg Mo Mo Mittwoch: Dölbau, Mösthinsdorf, Plötz, Teutschenthal West, Zwintschöna, Ostrau, Reinsdorf, Gollma, Gütz, Schwätz, Do Di Di Donnerstag: Oppin, Petersberg, Teutschenthal Bahnhof und Köchstedt, Wallwitz, Niemberg, Steuden, Dornstedt, Stadtgebiet Landsberg Mi Freitag: Gröbers, Zappendorf, Teicha, Nehlitz, Kütten Do Bitte beachten!!! Nicht genannte Ortsteile werden mit der jeweiligen Ortschaft entsorgt. Hervorgehobene Daten werden aufgrund von Feiertagen an einem anderen Wochentag entsorgt. 5

6 Restabfallentsorgung gerade Kalenderwoche Montag: Angersdorf, Domnitz, Dößel, Dobis, Rothenburg, Zscherben, Höhnstedt, Wils, Krimpe, Räther Di Di Fr Dienstag: Lieskau, Wettin, Fienstedt, Schochwitz, Kloschwitz, Zörnitz, Schwerz, Braschwitz, Zaschwitz Mo Mo Fr Mo Mittwoch: Döblitz, Holleben, Langenbogen, Brachwitz, Brachstedt Di Di Mo Di Donnerstag: Bennstedt, Beesenstedt, Seepark Salzmünde, Krosigk, Nauendorf Mi Fr Mi Fr Mo Mi Freitag: Peißen, Salzmünde, Spickendorf, Morl, Grube Ferdinande, Neutz-Lettewitz, Gimritz Do Do Di Do Bitte beachten!!! Nicht genannte Ortsteile werden mit der jeweiligen Ortschaft entsorgt. Hervorgehobene Daten werden aufgrund von Feiertagen an einem anderen Wochentag entsorgt. 6

7 Das gehört in den Restabfall! z. B. Asche, CDs, Videokassetten, Disketten, Einwegrasierer, Fensterglas, Filzstifte, Fotos, Geschirr, Glühlampen (keine Energiesparlampen), Hygieneartikel, Kassetten, Knochen, Kugelschreiber, Lumpen, Porzellan, Schallplatten, Spiegelglas, Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht, Styropor-Deckenplatten, Alttapeten, Windeln, Wursthaut, Zahnbürsten, Zigarettenreste, eingetrocknete Farbund Kleberreste. Bauschutt, Elektrogeräte und Schadstoffe gehören nicht in die Restmülltonne. Tipps und Hinweise Die Abfallbehälter mit dem Griff zur Straße u. a. Abfälle bitte am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr am Straßenrand bereitstellen. Die Behälter dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Insbesondere ist ein Einstampfen oder Einschlämmen sowie das Einfüllen von brennenden, glühenden oder heißen Abfällen nicht erlaubt. Wenn der Restabfall bei der Leerung nicht komplett aus dem Behälter fällt besteht kein Anspruch auf Ermäßigung oder nochmalige kostenlose Kippung / Leerung des Abfallbehälters. Jeder Eigentümer eines Grundstückes im Landkreis ist verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen sowie einen vom Landkreis zur Verfügung gestellten, festen und mit einem Identifikationschip versehenen Abfallbehälter vorzuhalten. Für gelegentlich anfallende Mehrmengen von Restabfällen können Abfallsäcke (70l) bei den unten genannten Stellen käuflich erworben werden. Diese werden am Entleerungstag neben den Restabfallbehälter zur Abholung bereitgestellt. Der Kaufpreis schließt die Abfallentsorgung ein. Die Abfallsäcke sind für 3,80 an folgenden Stellen erhältlich: (Änderungen vorbehalten!!!) Tönsmeier Entsorgungsdienste GmbH Telefon: /259-11/15 Gutenberger Str Landsberg OT Oppin Kreisverwaltung Saalekreis Telefon: 0345/ Nebenstelle mit Bürgerbüro Hansering Halle Kreisverwaltung Saalekreis Telefon: 03461/ SG Abfallwirtschaft Domplatz Merseburg Stadt Landsberg Telefon: /24983 Köthener Str Landsberg Gemeinde Salzatal Telefon: /280 Schulstr Salzatal OT Salzmünde Stadt Wettin-Löbejün Telefon: /7570 Markt Wettin-Löbejün OT Löbejün Gemeinde Teutschenthal Telefon: /365 Am Busch Teutschenthal 7

8 Befüllung und Bereitstellung der Abfallbehälter Das Festfrieren von Abfällen in den Abfallbehältern ist durch geeignete Mittel zu verhindern. Können Abfallbehälter aufgrund des Festfrierens nicht ordnungsgemäß geleert werden, besteht kein Anspruch auf Gebührenermäßigung. Da die Abfallbehälter gerade bei starkem Frost sehr empfindlich gegen Beschädigungen sind, können die Müllwerker die Behälter mit festgefrorenem Inhalt nicht mit Gewalt entleeren. Dies hätte zur Folge, dass die Kunststoffbehälter kaputt gehen. Da beschädigte Behälter von keiner Seite gewollt sein können, ist dieses Problem nur lösbar, wenn beide Seiten ihr Möglichstes tun, um das zu verhindern. Vor allem feuchter Restabfall sollte nie lose in die Tonne geworfen werden. Restmüllbeutel sollten verschnürt / verknotet und gegeben falls zerknülltes Zeitungspapier dazwischen gelegt werden. Wer keine Möglichkeit hat, die Abfallbehälter geschützt unterzustellen, hilft der Abfallentsorgung erheblich, wenn er den Inhalt der Abfallbehälter am Abfuhrtag mit einer Schaufel oder einem Spaten/Besenstiel von der Behälterwand vorsichtig löst, um so die Entleerung zu erleichtern. Die Müllwerker sind insbesondere aus hygienischen Gründen nicht verpflichtet, angefrorene Abfälle aus den Behältern zu lösen. Es erfolgt keine Entsorgung von Abfällen, die neben den Abfallbehältern abgelagert wurden. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer 14-tägigen Abfuhr. Die Anzahl der Entleerungen können Sie aber selbst bestimmen. Die Bereitstellung am Entsorgungstag bis Uhr hat so zu erfolgen, dass der Entsorgungswille eindeutig erkennbar ist. Stehen Abfallbehälter auf Grund örtlicher Verhältnisse dauerhaft am Straßenrand, müssen Behälter, die nicht entleert werden sollen, eindeutig markiert werden. Hierfür ist vom Landkreis eine Markierung unter der Rufnummer 03461/ abzufordern und zu nutzen. Das gleiche gilt für Abfallbehälter an zeitweiligen Sammelstellen und Behälterstellplätzen. Es besteht kein Erstattungsanspruch auf Gebühren, soweit bereitstehende, jedoch nicht entsprechend markierte Abfallbehälter ungewollt entleert wurden. Wo stelle ich meinen Abfallbehälter bei Baumaßnahmen und Straßensperrungen zur Entsorgung bereit Alle Abfallbehälter und sonstigen Abfälle, wie Sperrmüll oder Baumschnitt, die von den Entsorgungsfahrzeugen wegen Baumaßnahmen oder Straßensperrungen nicht erreicht werden können, sind vom Grundstückseigentümer bzw. Nutzer zur nächsten befahrbaren Stelle zu transportieren. Bei längeren Baumaßnahmen wird dieser Transport oft nach Absprache von den ausführenden Baufirmen übernommen. Bitte achten Sie darauf, dass die Abfallbehälter nicht vertauscht werden (Tonnennummern aufschreiben, um Verwechselungen der Tonnen vorzubeugen). Alle Abfallbehälter oder sonstigen Abfälle, die vom Entsorgungsunternehmen nicht erreicht werden können, werden nicht entsorgt. Eine Nachentsorgung ist aus zeitlichen Gründen nicht machbar. 8

9 Gelbe Tonne -ungerade Kalenderwoche- 14-tägige Entsorgung Montag: Brachstedt, Braschwitz, Hohenthurm, Oppin, Niemberg, Reußen Di Dienstag: Höhnstedt, Langenbogen, Zappendorf, Neutz, Deutleben, Rothenburg, Domnitz Mo Mo Mittwoch: Dieskau, Großkugel, Löbejün, Sietzsch Do Di Di Donnerstag: Beesenstedt, Dößel, Fienstedt, Kloschwitz, Salzmünde, Wettin Mi Freitag: Angersdorf, Holleben, Kütten, Lieskau, Nauendorf, Schochwitz Do Bitte beachten!!! Nicht genannte Ortsteile werden mit der jeweiligen Ortschaft entsorgt. Hervorgehobene Daten werden aufgrund von Feiertagen an einem anderen Wochentag entsorgt. 9

10 Gelbe Tonne gerade Kalenderwoche- 14-tägige Entsorgung Montag: Teutschenthal Mitte, Kopfweg und Eisdorf, Dölbau, Queis und Gewerbegebiet Di Di Fr Dienstag: Teutschenthal West, Bahnhof und Köchstedt, Steuden, Zscherben Mo Mo Mo Fr Mittwoch: Gutenberg, Landsberg, Nehlitz, Teicha Di Di Di Mo Donnerstag: Bennstedt, Dornstedt, Frößnitz, Ostrau, Peißen, Schwerz, Spickendorf, Wallwitz Mi Mi Fr Mi Fr Mo Freitag: Brachwitz, Döblitz, Gimritz, Gröbers, Krosigk, Morl, Mösthinsdorf, Görbitz, Lettewitz, Plötz, Sennewitz, Petersberg (ohne Frößnitz) Do Do Do Di Bitte beachten!!! Nicht genannte Ortsteile werden mit der jeweiligen Ortschaft entsorgt. Hervorgehobene Daten werden aufgrund von Feiertagen an einem anderen Wochentag entsorgt. 10

11 Das gehört in die Gelbe Tonne! Grundsätzlich gehören ausschließlich Verpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundstoffen in die Sammelbehälter des Dualen Systems. - Verpackungen aus Kunststoff, wie z. B. Kunststofffolien und -flaschen, Plastiktüten, Plastiktuben, Joghurt-, Sahne- und Margarinebecher, Einweggeschirr und besteck, Blumentöpfe für Pflanzlinge - Verpackungen aus Weißblech, wie z. B. Getränke- und Konservendosen, Tierfutterdosen, Verschlüsse von Gläsern und Flaschen, Tuben und Keksschachteln aus Blech, leere Sprayflaschen - Verpackungen aus Aluminium, wie z. B. Aluschalen, Tierfutterdosen, Fischkonserven, Verschlüsse, Alufolien, Joghurtdeckel, leere Sprayflaschen - Verpackungen aus Styropor, z. B. Schalen für Obst, Gemüse und Fleisch - Verpackungen aus Verbundmaterial, wie z. B. Milch- und Saftkartons, Kakaodosen, Suppen- und Saucentüten, kunststoffbeschichtete Papiere Tipps und Hinweise Verpackungen nicht ausspülen, nur restentleeren (löffelrein) Verpackungen aus unterschiedlichen Materialien nicht ineinander stapeln Verpackungen zur Volumenreduzierung zusammen drücken (z. B. Milch- und Saftkartons, Dosen) In die Gelbe Tonne gehören nicht z. B. Glasflaschen, Weitere Informationen Papier- und zum Pappkartons, Grünen Punkt Verpackungen erhalten Sie mit im schadstoffhaltigen Internet unter Anhaftungen, Abdeckfolien, Teichfolien, Kunststoffschüsseln, Kunststofftischdecken, Eimer, Kunststoffkästen, Frischhalteboxen, Kinderspielzeug, CD s, Haarbürsten, Küchengeräte, Töpfe, Pfannen, Tapeten, Dämmmaterial oder Deckenverkleidung, Elektro- und Elektronikschrott Restabfälle gehören nicht in diese Sammelbehälter! Bitte beachten!!! Gelbe Tonnen mit Fehlbefüllungen werden nicht entsorgt. Erst bei richtiger Nachsortierung werden diese bei der nächsten regulären Tour entsorgt. Im Wiederholungsfall können die gelben Tonnen auch eingezogen werden. Weitere Informationen zum Grünen Punkt erhalten Sie im Internet unter Bei Rückfragen bezüglich der Entsorgung der gelben Tonnen wenden Sie sich bitte an: Tönsmeier Entsorgungsdienste GmbH, Gutenberger Straße 6, Landsberg OT Oppin Tel: /259-11/15 oder 0800/ (kostenlose Servicenummer) Sie erreichen die Abfallberatung des Saalekreises unter der 03461/

12 Papierentsorgung (Blaue Tonne) Montag: Gutenberg, Krosigk, Sennewitz, Alaune/Franzigmark, Nehlitz, Teicha Di Dienstag: Hohenthurm, Peißen Mo Mittwoch: Ostrau, Plötz, Löbejün, Mösthinsdorf Do Di Donnerstag: Landsberg und Gewerbegebiet Freitag: Kütten, Petersberg, Wallwitz Montag: Domnitz, Wettin (ohne Zaschwitz), Rothenburg, Dößel Di Dienstag: Döblitz, Friedrichsschwerz, Gimritz, Morl, Neutz-Lettewitz Mo Mo Mittwoch: Brachwitz, Braschwitz, Nauendorf, Schwerz, Spickendorf Di Di Bitte beachten!!! Hervorgehobene Daten werden aufgrund von Feiertagen an einem anderen Wochentag entsorgt. 12

13 Papierentsorgung (Blaue Tonne) Donnerstag: Salzmünde, Oppin, Reußen Mi Mi Freitag: Brachstedt, Niemberg Montag: Angersdorf, Beesenstedt, Kloschwitz, Zaschwitz, Zscherben Di Fr Dienstag: Höhnstedt Mo Mo Fr Mo Mittwoch: Dornstedt, Holleben, Steuden Di Di Mo Di Donnerstag: Bennstedt, Langenbogen, Zappendorf Mi Mi Mo Mi Freitag: Lieskau Do Do Di Do Montag: Teutschenthal West, Köchstedt, Mitte und Kopfweg Bitte beachten!!! Hervorgehobene Daten werden aufgrund von Feiertagen an einem anderen Wochentag entsorgt. 13

14 Papierentsorgung (Blaue Tonne) Dienstag: Teutschenthal Bahnhof und Eisdorf Mittwoch: Dölbau, Queis, Sietzsch, Zwintschöna Donnerstag: Freitag: Gröbers, Dieskau, Großkugel Schochwitz, Fienstedt Bitte beachten!!! Hervorgehobene Daten werden aufgrund von Feiertagen an einem anderen Wochentag entsorgt. Wird das Altpapier rar, sind die Müllgebühren in Gefahr!!! Papier ist ein wichtiger Wertstoff und aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Papier begegnet uns u. a. in Form von Zeitungen, Briefen und Büchern. Doch wohin mit der Zeitung von gestern? Im Landkreis Saalekreis besteht ein flächendeckendes Sammelsystem für Altpapier. Entsorgt werden Druckerzeugnisse, Papiere, Pappen und Kartonagen, die gesammelt in den blauen Behältern bereitgestellt werden. Das eingesammelte Papier wird der Verwertung zugeführt. Mit den daraus erzielten Erlösen wird die Gefäßgebühr auf niedrigem Niveau stabil gehalten. An dieser Stelle möchten wir an die Bevölkerung appellieren, alles Papier und alle Pappe/Kartonagen, also auch alle Zeitungen und Zeitschriften, dem Landkreis als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit dem Einwurf in die Blaue Tonne zu überlassen und damit die Stabilität der Abfallgebühren im Gebiet zu sichern. Wer aus Papiertonnen Altpapier entwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. 14

15 Baum- und Strauchschnittsammlung Beesenstedt, Fienstedt, Kloschwitz, Schochwitz, Zaschwitz Höhnstedt, Salzmünde, Zappendorf Bennstedt, Lieskau Köchstedt, Langenbogen, Teutschenthal Bahnhof Teutschenthal Mitte, West und Kopfweg Dornstedt, Eisdorf, Steuden, Zscherben Angersdorf, Holleben Domnitz, Dößel, Neutz-Lettewitz Rothenburg Wettin, Gimritz, Döblitz, Brachwitz Morl (ohne Alaune/Franzigmark), Nauendorf Kütten, Löbejün, Mösthinsdorf, Plötz Krosigk, Nehlitz, Ostrau, Petersberg Sennewitz, Alaune / Franzigmark, Teicha, Wallwitz Brachstedt, Gutenberg, Oppin

16 Niemberg Landsberg, Schwerz, Spickendorf Hohenthurm, Queis, Reußen Braschwitz, Dölbau, Peißen, Sietzsch Dieskau, Gröbers Großkugel Bitte beachten!!! Nicht genannte Ortsteile werden mit der jeweiligen Ortschaft entsorgt. Das gehört zum Baum- und Strauchschnitt! Äste, Heckenschnitt, Rosenschnitt, Strauchschnitt und Laub Tipps und Hinweise Baum- und Strauchschnitt ist zu bündeln. Die Länge von 1,50 m und die Aststärke von 8 cm sind dabei nicht zu überschreiten. Die Bereitstellung des Baum- und Strauchschnitts darf frühestens am Vortag des Abholungstermins ab 16:00 Uhr erfolgen. Baum- und Strauchschnitt, welcher sich nicht oder schlecht bündeln lässt, kann in kompostierbaren Behältern (z.b. Papiersäcke, Pappkartons) bereitgestellt werden. Bündel, Säcke und Kartons müssen von einer Person hebbar sein. Ein Gewicht von 25 kg ist nicht zu überschreiten. Bei Regen ist, wenn möglich, der Baum- und Strauchschnitt, welcher in Papiersäcken bzw. in Kartons bereitgestellt wird, abzudecken. Diese durchnässen sonst und reißen dann beim Anheben unter Umständen. In Plastesäcken bereitgestellter Baum- und Strauchschnitt wird nicht entsorgt. Baum- und Strauchschnitt kann auch bei den 3 Annahmestellen (MUEG GmbH Dornstedt/Asendorf, Fehr Umwelt Ost GmbH Zappendorf/Bennstedt und Tönsmeier Entsorgungsdienste GmbH Oppin) mehrfach kostenfrei abgegeben werden. Achtung!!! Rasenschnitt und Fallobst / Saatgut gehören nicht zum Baum- und Strauchschnitt. 16

17 Sammeltermine des Umweltmobils Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Montag Dienstag Zeit Ort Standort 08:00-08:45 Kloschwitz Parkplatz an der Feuerwache 09:00-09:45 Beesenstedt Am Schafstall / Bahnhofstraße Platz der dt. Einheit / Schlossplatz-Linden- 10:00-10:45 Schochwitz Allee 11:00-11:45 Fienstedt Gödewitzer Weg vorm Stall rechts 12:30-13:30 Salzmünde Edeka-aktiv-Markt / Parkplatz 13:45-14:30 Zappendorf an der Feuerwache 14:45-15:30 Lieskau Parkplatz an der Feuerwache Zeit Ort Standort 08:00-08:45 Gütz vor der Feuerwache 09:00-10:30 Landsberg Stadt Marktplatz 10:45-11:30 Gollma Lindenplatz 11:45-12:45 Reußen Am Sportplatz, Neue Bahnhofstraße 13: Klepzig Teichstraße KITA 14:30-15:15 Queis Platz des Friedens 15:30-16:15 Sietzsch Parkplatz Gemeindebüro Zeit Ort Standort 08:00-08:45 Morl E.-Thälmann-Straße 09:00-09:45 Brachwitz An der Feldscheune 10:00-10:45 Döblitz Am Gemeindeamt / Saalebogen 11:00-11:45 Gimritz Am Teich 12:30-13:15 Lettewitz Bushaltestelle 13:30-14:15 Nauendorf Am Sportzentrum Friedensplatz, Str. am Gutshof Krosigker 14:30-15:15 Merbitz Str. Zeit Ort Standort 12:00-12:45 Dornstedt Gemeindeamt Schulstraße 2 13:00-13:45 Steuden Dorfanger 14:00-15:00 Teutschenthal Am Sportplatz Richtung Polizei 15:15-16:00 Teutschenthal Straße der Einheit / ehemalige Bahnhof Bushaltestelle / Fa. C.A.R.E. Zeit Ort Standort Brunnenstr. 3 / Platz vorm ehemaligen 08:00-08:45 Oppin Pflegeheim 09:00-09:45 Brachstedt Dorfplatz 10:00-10:45 Niemberg Parkplatz Kaufhalle 11:00-11:45 Schwerz An den Linden 31 / Karl-Mehne-Str. 12:15-13:00 Spickendorf Gaststätte W.-Külz-Straße 13:15-14:00 Braschwitz Platz am Bahnübergang Richtung Peißen 14:15-15:00 Peißen Parkplatz Dorfplatz / Vogelwiese 15:15-16:00 Hohenthurm Bahnhofsvorplatz Zeit Ort Standort 08:00-08:45 Großkugel Am Löschteich, vor alter Feuerwehr 09:00-09:45 Gröbers Lange Straße 17 10:00-10:45 Osmünde Paul-Scheibe-Platz 11:00-11:45 Dieskau Schlossplatz 12:30-13:15 Zwintschöna Altes Dorf, Containerplatz 13:30-14:15 Naundorf Thälmannplatz, Containerplatz 14:30-15:15 Dölbau Containerplatz zur Autobahn Zeit Ort Standort 08:00-08:45 Krosigk Auf dem Burghof 09:00-09:45 Petersberg Parkplatz Fernsehkiosk / Hallesche Str. 10:00-10:45 Wallwitz Parkplatz im Hof Gemeindeamt 11:00-11:45 Nehlitz Dorfplatz 12:30-13:15 Teicha Gasthaus Sachse 13:30-14:15 Sennewitz Parkplatz der Feuerwehr, Liebknechtstraße 14:30-15:15 Gutenberg Volkshof 17

18 Mittwoch Donnerstag Freitag Zeit Ort Standort 08:00-08:45 Höhnstedt Hauptstraße / Abzweig Am Ring 09:00-09:45 Langenbogen vor dem Gemeindeamt 10:00-10:45 Bennstedt Eislebener Straße Containerplatz 11:00-11:45 Zscherben Angersdorfer Straße Containerplatz ehemaliger Schulplatz / Schulküche / 12:30-13:15 Angersdorf Schulstraße 13:30-14:15 Holleben Ernst-Thälmann-Straße 57 Bahnhof Zeit Ort Standort 08:00-08:45 Domnitz Weißes Haus / Str. der Genossenschaft 09:00-09:45 Rothenburg Platz Kuhnert Drahtwaren 10:00-10:45 Rothenburg Kirchplatz 11:00-11:45 Dößel Am Dorfplatz 12:30-13:15 Neutz Containerplatz / Am Berg 13:30-14:15 Wettin Könnernsche Straße 25 14:30-15:15 Wettin Parkplatz Saale / Lange Reihe Zeit Ort Standort Am Schützenhaus 08:00-08:45 Löbejün K.-Heyer-Str. / Merbitzer Berg 09:00-09:45 Löbejün Wiesenstraße / Martinstraße, Containerplatz 10:00-10:45 Plötz Alter Dorfplatz 11:00-11:45 Kösseln E.-Thälmann-Str. / Feuerwehr 12:30-13:15 Mösthinsdorf Containerplatz 13:30-14:15 Ostrau Parkplatz Landgasthof 14:30-15:15 Kütten Gemeindeamt Das gehört zur Schadstoffsammlung! Folgende Schadstoffe können am Schadstoffmobil in haushaltstypischen Mengen abgegeben werden: Farb-, Lack- und Lösungsmittelreste, Foto- und Laborchemikalien, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen mit Restinhalten, Leim und andere Klebemittel, öl- und fetthaltige Abfälle, Haushaltsreiniger, Desinfektionsmittel, quecksilberhaltige Abfälle (zum Beispiel Quecksilberthermometer), Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Batterien und Starterbatterien, Säuren, Laugen u. ä. sowie Altöl und Altmedikamente. Für Starterbatterien erfolgt keine Pfandrückerstattung. Die Schadstoffreste sind möglichst in den Originalbehältnissen abzugeben. Schadstoffreste dürfen nicht miteinander vermischt werden, weil sie unkontrollierbare chemische Reaktionen auslösen können. Weiterhin können auch Elektrokleingeräte abgegeben werden. Als Elektrokleingeräte zählen Telefone, Rasierapparate, Taschenrechner, Handmixer, Föne u. ä. Dispersionsfarben enthalten keine Schadstoffe und können deshalb ausgehärtet in die Restmülltonne. Leere Farbeimer gehören in die Gelbe Tonne. Schadstoffe (bekannter Inhalt) können auch nach vorheriger telefonischer Anmeldung im Umweltamt unter der Rufnummer 03461/ bei der Fa. Tönsmeier Entsorgungsdienste GmbH in Oppin kostenlos abgegeben werden. Altmedikamente sind keine Schadstoffe, sie können auch ohne Verpackung in die Restmülltonne. Nicht abgenommen werden Dachpappe sowie teer- und asbesthaltige Abfälle. Diese Abfälle müssen über zugelassene Entsorgungsunternehmen entsorgt werden. Die Schadstoffe müssen dem Personal des Schadstoffmobils persönlich übergeben werden und dürfen nicht außerhalb der angegebenen Zeiten am Standort des Schadstoffmobils unbeaufsichtigt abgestellt werden. Die Abfälle gefährden sonst unsere Kinder und die Umwelt! 18

19 Formular Abfallentsorgung nördliches Entsorgungsgebiet (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen, * zutreffende Angaben ankreuzen bzw. unterstreichen) 1 Neuanschluss an die Abfallentsorgung* Kundennummer 1 Eigentümer- bzw. Nutzerwechsel* 1 Änderung der Behältergröße* 1 Abmeldung von der Abfallentsorgung* 1Haushalt* 1 Gewerbe* Angaben zum Eigentümer/ Hausverwalter (Hausverwaltervollmacht beifügen) (bei Abmeldung hier neue Anschrift angeben) Vor- und Zuname bzw. Firmenbezeichnung:. Straße und Haus-Nr.: PLZ/Ort/Ortsteil: Telefon/Handy (tagsüber):... Stellort Angaben zum Grundstücksnutzer: (falls abweichend v. Grundstückseigentümer) Straße und Haus-Nr.: PLZ/Ort/Ortsteil: Telefon/Handy (tagsüber):... Personenanzahl: Heizungsart: Anzahl der Haushalte: An-/Abmeldung zur Abfallentsorgung (Datum) Abfallbehälter Restmüllbehälter (soweit vorhanden, Chipnummer ergänzen) Chipnummer (7-stellig) MGB 40 l...stück stellen/abholen/vorhanden*... MGB 60 l...stück stellen/abholen/vorhanden*... MGB 80 l...stück stellen/abholen/vorhanden*... MGB 120 l...stück stellen/abholen/vorhanden*... MGB 240 l...stück stellen/abholen/vorhanden*... MGB 1,1 m³ (14-tägig)...Stück stellen/abholen/vorhanden*... MGB 1,1 m³ (wöchentlich)...stück stellen/abholen/vorhanden*... (Mindestbehältervolumen: bei moderner Heizung = 20l/Person/14 Tage; bei Kohle-/Holzheizung = 40l/Person/14 Tage) Blaue Tonne (Papier) MGB 240 l MGB 1,1 m³ Gelbe Tonne (Leichtverpackungen) MGB 120 l MGB 240 l MGB 1,1 m³...stück stellen/abholen/vorhanden*...stück stellen/abholen/vorhanden*...stück stellen/abholen/vorhanden*...stück stellen/abholen/vorhanden*...stück stellen/abholen/vorhanden*... Datum Unterschrift Eigentümer bzw. Grundstücksnutzer Formular ausgefüllt und unterschrieben an: Landkreis Saalekreis, SG Abfallwirtschaft, Domplatz 9, Merseburg; per Fax an: (03461) oder per (nur mit Originalunterschrift/eingescannt) an: abfallwirtschaft@saalekreis.de 19

20 Ab 2014 gilt nur noch die SEPA-Einzugsermächtigung Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats Abfallgebühren Landkreis Saalekreis, Domplatz 9, Merseburg Gläubiger-Identifikationsnummer DE90ZZZ VERTRAG zu Mandatsreferenz/Kundennummer: 1. Einzugsermächtigung Ich ermächtige den Landkreis Saalekreis widerruflich, die von mir zu entrichtenden Abfallentsorgungsgebühren bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. 2. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige den Landkreis Saalekreis, Zahlungen für Abfallgebühren von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Landkreis Saalekreis auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kreditinstitut: BIC: IBAN: (angegeben auf Ihrem Kontoauszug) DE I I I I I Name, Vorname (Kontoinhaber): Straße / Hausnummer (Kontoinhaber): Telefon- oder Handynummer (Kontoinhaber): PLZ / Ort / Ortsteil (Kontoinhaber): Ort / Datum: Unterschrift: Formular ausgefüllt und unterschrieben per Post an: Kreisverwaltung Saalekreis, SG Abfallwirtschaft, Domplatz 9, Merseburg Hinweis: Es können nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formulare für den Lastschrifteinzug verwendet werden. 20

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