Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze
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- Annegret Grosser
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1 Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze A Steuern - Grundsteuer A 450 v.h. der Steuermessbeträge - Grundsteuer B 400 v.h. der Steuermessbeträge - Gewerbesteuer 340 v.h. der Steuermessbeträge - Hundesteuer 66,- für den ersten Hund, 600,- für den ersten Kampfhund. Der Steuersatz erhöht sich auf 132,- für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 1.200,-. Die Zwingersteuer beträgt 198,-. - Vergnügungssteuer Der Steuersatz beträgt umsatzbezogen 10 % des Einspielergebnisses. B Gebühren - Verwaltungsgebühren Rahmensätze nach der Verwaltungsgebührenordnung vom 10. Juli Kindergartenbusbeiträge Beschluss des Gemeinderats über die Festsetzung der Elternbeiträge für die kommunale Kindergartenbuslinie. Für jedes Kind monatlich 35,- - Hallenbadgebühren (Beschluss des Gemeinderats vom ) Die Hallenbad-Eintrittsgelder betragen seit : Erwachsene Ermäßigung 1,40 pro Tag 0,70 pro Tag - Bestattungsgebühren (Auszug aus der Bestattungsgebührenordnung vom 13. Februar 2006) Verwaltungsgebühren - 4 1
2 (1) Die Gebühren betragen: 1. Für die Zulassung von gewerbemäßigen Grabmalaufstellern für den Einzelfall 10,00 für eine Dauerzulassung 125,00 2. für die Zulassung der gewerbsmäßigen Grabpflege 75,00 3. für sonstige gewerbliche Tätigkeit 75,00 4. für die Genehmigung zur Ausgrabung von Leichen 150,00 (2) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren- Verwaltungsgebührenordnung- in der jew. Fassung entsprechend Anwendung. Benutzungsgebühren - 5 (1) Es werden erhoben: 1. für die Bestattung 1.1. von Personen im Alter von 6 und mehr Jahren 530, von Personen unter 6 Jahren 240, ein Zuschlag zu 1.1 und 1.2 für Beerdigungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von je 50 % 2. für die Beisetzung von Aschen 2.1. in Urnengräber 200, in Urnennischen 150, ein Zuschlag zu 2.1, 2.2 für Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von je 50 % 3. für die Überlassung eines Reihengrabes 3.1. für Personen im Alter von 6 und mehr Jahren 700, für Personen unter 6 Jahren 125,00 4. für die Überlassung 4.1 eines Urnenreihengrabes 410, einer Urnenreihennische 320,00 5. für die Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten 5.1. für ein Wahlgrab, je Einzelfläche bei Tieferlegung % 1.350, für ein Urnenwahlgrab, je Einzelgrabfläche 870,00 2
3 5.3. für eine Urnenwahlnische 1.100, für den erneuten Erwerb eines Nutzungsrechts 5.41 für die Dauer einer Nutzungsperiode wie 5.1 bzw für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Jahre werden voll gerechnet. 6. für die Benutzung der Leichenhalle 130,00 7. Für die Bestattung von Säuglingen bis zum Alter von 6 Monaten sowie für Tod- und Fehlgeburten wird einschließlich der Grabstelle und Benutzung der Leichenhalle keine Gebühr erhoben. 8. Sonstige Leistungen werden nach den Verrechnungssätzen des gemeindeeigenen Bauhofes abgerechnet. - Waaggebühren Wiegung von toten Gegenständen und Fahrzeugen je Wiegung 6,00 - Wasserzins Satzung vom je cbm Frischwasser seit ,80 Grundgebühr: Max.durchfluß (Qmax) Nenndurchfluß (Qn) 3 u. 5 1,5 u. 2,5 7 u. 10 3,5 u.5(6) Großwasserzähler Münzzähler / Monat 1,28 1,79 2,30 3,07 6,65 14,57 - Abwassergebühr Satzung vom 22. November Die Schmutzwassergebühr beträgt je cbm 3,15 3
4 2. Wird Schmutzwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr je cbm 1,78 3. Für Schmutzwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird, beträgt die Gebühr je cbm 1,37 4. Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² versiegelte Fläche 0,21 - Dezentrale Abwassergebühr Satzung vom 22. November 2011 Die Abfuhrgebühr beträgt: 1. bei Kleinkläranlagen für jeden m³ Schlamm 47,04 2. bei geschlossenen Gruben für jeden m³ Entleerungsgut 22,38 Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, solche über 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. - Deponiegebühren (Erdaushub) Satzung vom 31. Oktober 1995 je cbm Aushub 5,22 C Beiträge - Wasserversorgungsbeitrag Satzung vom 18. November 2003 Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt: je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche 2,95 4
5 - Abwasserbeitrag Satzung vom 2. Oktober 2001 Der Abwasserbeitrag setzt sich wie folgt zusammen: Teilbeträge Je qm Nutzungsfläche 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 3,15 2. für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks 1,65 - Erschließungsbeitrag Die Gemeinde erhebt 95 % des betragspflichtigen Erschließungsaufwandes. Die Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwandes erfolgt nach Nutzungsflächen. 5
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