Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo

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1 FACHTAGUNG der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo Michael Eibl, Direktor der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.v. Vorsitzender der LAG Förderschulen in katholischer Trägerschaft

2 Ziel sonderpädagogischer Förderung ist die bestmögliche individuelle Förderung von Kindern, Jugendlichen und ihre Integration, Inklusion in unsere Gesellschaft. Dabei verstehen wir unter Inklusion mehr als ein nebeneinander Sitzen von behinderten und nichtbehinderten Kindern. Maßstab ist eben die individuelle Förderung zum Wohle der Kinder.

3 Förderschulen in Bayern: In den 359 bayerischen Förderschulen werden ca Schüler/innen beschult Evangelische Schulstiftung 42 Lebenshilfe 48 LAG Förderschulen in katholischer 93 Trägerschaft Schüler/innen

4 . Eine Entwicklung in 14 Zeilen: Nach dem Ausbau eines immer differenzierteren Förderschulwesens, wissenschaftlich begleitet durch die Universitäten, kam es immer mehr zu verstärkten Ansätzen für die Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen. Es entstanden kooperative Unterrichtsformen an Förder- und Regelschulen, der mobile sonderpädagogische Dienst wurde aufgebaut um einzeln integrierte Kinder an Regelschulen durch Fachkräfte zu betreuen. Vor etwa 10 Jahren entstanden die ersten (Außenklassen) Partnerklassen von Förderschulen an Regelschulen, weiter Kooperationsklassen an Regelschulen. Inzwischen gibt es Partnerklassen von Regelschulen an Förderschulen, geöffnete Förderschulen und Schulen mit dem Profil Inklusion

5 . Frühförderung Schulvorbereitende Einrichtung Integrativer Kindergarten, Integration in den Regelkindergarten Förderzentrum, Regelschule Tagesstätte Ausbildungseinrichtungen Werkstätten für behinderte Menschen, Integrationsfirmen, Integrationsfachdienste Wohnen für Menschen mit Behinderungen in Wohnheimen und ambulant betreuten Wohnformen

6 Volksschulen. zur sonderpädagogischen Förderung Sie gibt es für die Förderschwerpunkte: Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Sprache, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung. Grundlagen für den Unterricht in diesen Schulen sind adaptierte Lehrpläne der Grundschule und der Hauptschule bzw. eigene Lehrpläne. Auswahl und Formen des Unterrichts sind an den Förderschwerpunkten ausgerichtet.

7 . Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung Sie gibt es für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und emotionale Entwicklung. Berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung Sie gibt es in Bayern als Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung und Lernen. Daneben gibt es auch überbetriebliche Einrichtungen mit einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung.

8 . Aktuelle Entwicklung: Bayerische Landtag hat das bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im bayerischen Schulwesen (Inklusion) verabschiedet. Verbandsvertreter wurden bei der Entstehung des Gesetzes gehört. In den Artikeln 30 a und 30 b wurden eine ganze Reihe von Unterrichtsformen beschlossen, die es den Förderund den Regelschulen ermöglichen sollen, mehr gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern zu verwirklichen.

9 . die aktuelle Gesetzesänderung in ihrer Zielsetzung wird sehr begrüßt, die praktische Umsetzung sofort positiv begleitet. Ziel ist die Weiterentwicklung eigener inklusiver Projekte sowie Unterstützung der Regelschulen bei der Beschulung von behinderten und nicht behinderten Kindern. Dringender Bedarf an mehr Unterstützung durch die Politik: Aktuell fehlen in Bayern rund 2000 Lehrerstellen an den Förderzentren, um im bundesweiten Vergleich bei der Lehrerversorgung wenigstens im Mittelfeld zu rangieren.

10 Grundsatz: Eine Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen, gleich mit welchen Lösungen, wird nicht möglich sein ohne Investitionen für die Bildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Bayern ist bei Aufwendungen für behinderte Schüler heute Schlusslicht (siehe hierzu KMK-Statistik, Statistisches Bundesamt) Wenn, wie die UN-Konvention fordert, das Recht auf Bildung durch ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen gewährleistet werden soll, müssen die bisherigen Ressourcen erheblich verbessert werden.

11 Von den 100 Lehrerstellen, die pro Haushaltsjahr für inklusive Projekte zur Verfügung stehen, wurden zu Beginn dieses Schuljahres nahezu alle Stellen ausschließlich an Projekte der Regelschulen verteilt. Die inklusiven Projekte der Förderschulen, nämlich die Partnerklassen, die seit vielen Jahren um eine Unterstützung kämpfen, bekamen keine Lehrerstellen. Dramatisch: Viele Förderzentren haben sogar weniger Lehrerstunden zur Verfügung

12 Förderzentrum mit Schwerpunkt geistige Entwicklung mit einer Drei-Klassen-Gesellschaft? Die Lehrerversorgung von behinderten Kindern an Förderzentren (hier muss ein Sonderschullehrer zwei bis drei Klassen im Förderzentrum für geistige Entwicklung versorgen). Die Beschulung von behinderten Kindern in einer Partnerklasse (hier unterrichtet eine Lehrkraft eine Klasse, jedoch zu Lasten des Förderzentrums). Die Unterrichtung von behinderten Kindern in einer Tandem-Klasse an der Regelschule (hier steht für die Unterrichtung von sieben behinderten Kindern eine Lehrkraft, eine Pflegekraft und eine Mobile Reserve zur Verfügung).

13 Öffnung der Förderzentren: Die Öffnung der Förderschulen für Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ermöglicht eine inklusive Beschulung aller behinderter Schüler. 1.Forderung: Das Schulprofil Inklusion muss auch für Förderschulen möglich sein sowie die Möglichkeit sog. Tandemklassen an Förderschulen zu bilden. So wie die Regelschulen zur Unterstützung der inklusiven Projekte Sonderpädagogen zugeordnet bekommen, müssen die Förderschulen bei der Beschulung von nichtbehinderten Kindern Grundschullehrer erhalten. Als Alternative muss die Gründung von Grundschulen an Förderzentren in Betracht gezogen werden.

14 2.Forderung: Der Unterricht von behinderten Kindern muss in Regelschulen, Förderzentren, Partnerklassen sowie in Schulen mit dem Profil Inklusion etc. bestmöglich gefördert werden. Eine Benachteiligung von Schülern an Förderzentren ist nicht akzeptabel. Der Inklusionsmaßstab muss sich an den schwerbehinderten Kindern orientieren!

15 3. Forderung: Der Ganztagesbetreuung kommt eine besondere Bedeutung zu. Maßstab für die Qualität sind die Standards in Heilpädagogischen Tagesstätten der Förderschulen (SGB VIII und IX) Hier sind kooperative Gespräche zwischen dem Kultusund Sozialministerium unter Mitwirkung der Träger erforderlich.

16 4.Forderung: Die Aufnahme in eine Klasse der Regelschule muss durch ausreichende Mobile Sonderpädagogische Dienste, die dem tatsächlichen Förderbedarf des Schülers gerecht werden, sichergestellt werden. Für die Schulbegleitung am Vormittag ist das Kultusministerium zuständig.

17 5.Forderung: Die gesetzlich verankerten Ansprüche auf finanzielle Förderung der Personal- und Investitionskosten müssen endlich von der Bayerischen Staatsregierung vollständig erfüllt werden. Die Trägerverbände halten es für unabdingbar, dass die Umsetzung der Bildungsrechte als Aufgabe des gesamten staatlichen Bildungswesens angesehen wird und in die Planung und Umsetzung die Verantwortlichen aller Schularten vom Ministerium über die Schulämter und Ministerialbeauftragten bis hin zu allen Schulen in Bayern einbezogen werden.

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