Informationen zu der Alarmierung ab für die Feuerwehren im Kanton Zürich
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- Ina Marta Busch
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1 EINFÜHRUNG SMS-ALARMIERUNG Informationen zu der Alarmierung ab für die Feuerwehren im Kanton Zürich 17. Juli 2013 (Update )
2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einführung SMS-Alarmierung 2. Leistungsvorgabe für die Feuerwehren 3. Sprachalarmierung 4. Telefonalarmierung 5. Alarmierungs-App 6. Pager-Rückmeldung 7. Pager-Privatruf 8. Pager-SMS-Fallback
3 EINFÜHRUNG SMS-ALARMIERUNG Aktuell werden die Feuerwehren im Kanton Zürich über die 2 unabhängige Pagernetze alarmiert. Einerseits über das GVZ-eigene Netz SIKAN und andererseits über das Netz TPS von der Firma Swissphone Wireless. Diese beiden Pager-Netze gewährleisten eine Redundanz, so dass bei Ausfall von einem Netz die Alarmierung weiterhin gewährleistet ist. Die Abdeckung vom Kanton Zürich ist für SIKAN ca. 90% und bei TPS ca. 97%. Damit die Abdeckung auch beim Netz SIKAN verbessert werden könnte, müssten im Kanton noch 25 zusätzliche Basisstationen erstellt und betrieben werden. Die GVZ hat als Resultat aus dem Projekt «Optimierung der Alarmierung» entschieden, das Netz SIKAN nicht mehr weiter auszubauen und ab dem auch nicht mehr zu betreiben. Ab dem werden die Feuerwehren vom Kanton Zürich wie folgt alarmiert: 1. Primäralarmierung mit Pager (Singleband über TPS) 2. Sekundäralarmierung per SMS auf Mobiltelefone
4 IST-SITUATION ALARMIERUNG 2013 LODUR ELZ Netz AdF Administration Modul Alarmierung Pager GVZ Pager GSM Mobil Privat ELS OScAR Primär- & Sekundäralarmierung 1. Pager-System DFA 1.1 Netz SIKAN 1.2 Netz TPS FRZ Rückmeldung Voice (DTMF) Pagernetz SIKAN Pagernetz TPS Mobilnetz SIM-Karte für Rückmeldung (von ELZ nicht unterstützt!) ohne SMS-Fallback Keine Lautlosüberbrückung, zulässig für Seundäralarmierung Seite/n: Gültig ab: Zeichnungs-Nr.: Ausgabestelle: Zeichn.-Datum: GVZ FW / cs / BS Pager GVZ Pager GSM Mobil Privat Mobil Arbeit Festnetz Privat Rückfallebene 2. Sprachalarmierung 2.1 Voice Mobilgerät 2.2 Voice Festnetzgeräte Keine Lautlosüberbrückung, zulässig für Seundäralarmierung Mobil Arbeit Festnetz Privat Festnetz Arbeit SRZ-SPA-IF POCSAG SMS IP Voice DTMF Rückmeldung Telefonkonferenz mit Sprachalarmierung (Voice) Festnetz Festnetz Arbeit
5 INFORMATION PROJEKT «EINFÜHRUNG SMS-ALARMIERUNG» Damit ab die SMS-Alarmierung eingeführt werden kann, sind folgende Vorarbeiten notwendig: 1. Anpassungen im Administrationssystem LODUR (Modul Alarmierung), und der Schnittstelle zu der ELZ, damit die SMS-Zielnummern erfasst, resp. übermittelt werden können. 2. Erfassen einer SMS-Zielnummer für jeden AdF im LODUR durch den Alarmverantwortlichen der Feuerwehr. 3. Einführung SMS-Alarmierung im Einsatzleitsystem der ELZ. Zukünftig wird von der ELZ der Alarmierungstext gleichzeitig an das primäre Alarmierungsmittel Pager und sekundär als SMS versandt. 4. Nachdem die SMS-Alarmierung ab ELZ funktioniert, müssen alle Pager von der bisherigen Dual-Frequenz-Alarmierung auf Singleband- Alarmierung umprogrammiert und mit einer neuen Firmware versehen werden (geplant für Oktober + November 2013).
6 SMS-Ziel ALARMIERUNG 2014 EINFÜHRUNG SMS LODUR ELZ Netz AdF Seite/n: Gültig ab: Zeichnungs-Nr.: Ausgabestelle: Zeichn.-Datum: GVZ FW / cs / BS Administration Modul Alarmierung Primäralarmierung 1.1 Pager Netz TPS Pager GVZ Pager-Zusatzdienste Pager-Privatruf ELS FRZ Pagernetz TPS Pager GVZ Pager-SMS-Fallback Pager-Rückmeldung Rückmeldung Voice (DTMF) Pager GSM Mobilnetz Keine Lautlosüberbrückung, zulässig für Seundäralarmierung Mobil Privat OScAR Mobil Privat Mobil Arbeit Festnetz Privat Sekundäralarmierung 2.1 SMS auf Mobilgerät Rückfallebene 3. Sprachalarmierung 3.1 Voice Mobilgerät 3.2 Voice Festnetzgeräte Keine Lautlosüberbrückung, zulässig für Seundäralarmierung Mobil Arbeit Festnetz Privat Festnetz Arbeit SRZ-SPA-IF POCSAG SMS IP Voice DTMF Rückmeldung Telefonkonferenz mit Sprachalarmierung (Voice) Festnetz Festnetz Arbeit
7 ALARMIERUNG 2014 Ab dem 2014 werden die Feuerwehren vom Kanton Zürich wie folgt alarmiert: 1. Primäralarmierung über das Pagernetz TPS 2. Sekundäralarmierung mit SMS Eine wichtige Erkenntnis aus dem Projekt «Optimierung der Alarmierung» ist, dass der Pager für die Alarmierung der Feuerwehren weiterhin notwendig ist. Lediglich der 2. Alarmierungsweg (Redundanz) erfolgt zukünftig mit SMS. Es besteht die Gefahr, dass einzelne AdF den Pager zuhause lassen, in der Meinung, dass ein SMS zur Alarmierung genügt. Leider ist das nicht so, denn es besteht 1. die Gefahr, dass eine SMS in einer lauten Umgebung nicht gehört wird, 2. bei hoher Netzlast verzöger übermittelt wird, 3. der Klingelton stummgeschaltet ist oder 4. dass aus irgend einem Grund die SMS-Übermittlung nicht mehr gewährleistet ist (Netz-/Zellen-Ausfall). Die GVZ appelliert an die Verantwortlichen der Feuerwehren weiterhin bei den AdF die Pager-Tragdisziplin einzufordern und dadurch die Alarmierung über 2 unabhängige Netze sicherzustellen, mit dem Ziel, die Leistungsvorgabe zu erfüllen. Der Pager muss von den AdF nach wie vor getragen werden.
8 INFORMATION «SPRACHALARMIERUNG» Die auf den folgenden Seiten beschriebene Sprachalarmierung (auch Voice-Alarmierung) bleibt unverändert erhalten und ist durch die Einführung der SMS-Alarmierung nicht betroffen. Die Sprachalarmierung gehört: 1. Telefonkonferenz TK 2. Telefonalarmierung TA 3. Autonome Telefonkonferenz AK 4. Regionale Telefonkonferenz RK
9 INFORMATION «TELEFONALARMIERUNG» Die Telefonalarmierung TA wurde bereits bisher als Rückfallebene verwendet. Bei der TA erfolgt die Alarmierung mit Sprachdurchsage über Mobil- oder Festnetz-Telefon. Die TA ist Teil der Sprachalarmierung, für welche in der ELZ das System OScAR verwendet wird. Im Gegensatz zu der SMS-Alarmierung, welche gleichzeitig mit der Pager-Alarmierung ausgelöst wird, muss die TA separat ausgelöst werden. Die TA ist im Vergleich mit der Pager- und SMS-Alarmierung langsam, mit höheren Verkehrsgebühren verbunden und auch in der Anzahl der Gruppenteilnehmer beschränkt. Aus diesen Gründen wird die Sprachalarmierung von der ELZ nur in ausserordentlichen Fällen über das System OScAR ausgelöst, z.b. als Rückfallebene bei Ausfall vom ELS. Details sind unter der Rubrik Telefonkonferenz und Telefonalarmierung im Dokument Sprachalarmierung Feuerwehr zu finden.
10 INFORMATION «PAGER-RÜCKMELDUNG» Die früher erfolgten Quittierung durch den AdF mittels Pager komme / komme nicht und die Rückmeldungen an die Gruppe R-RUK wird ab ELZ nicht mehr unterstützt. Vorgesehen ist, dass die Quittierung und die Rückmeldung Teil der zukünftigen App-Funktion ist. Zusatzdienst «Pager-Rückmeldung» von Swissphone Wireless Wünscht eine Feuerwehr-Organisation die Funktion «Pager- Rückmeldung», so kann sie diesen Zusatzdienst Digicom Map bei der Swissphone Wireless abonnieren. Dieser Zusatzdienst beinhaltet die Quittung vom AdF nach der Alarmierung komme / komme nicht und die Auswertung als Pager-Meldung an die Rückmeldegruppe. Nachdem die notwendigen Anpassungen umgesetzt sind, kann dieser Zusatzdienst im Administrationssystem LODUR (Modul Alarmierung) abonniert werden. Die Zusatzkosten gehen zu Lasten der Feuerwehr.
11 INFORMATION «PAGER-PRIVATRUF» Die bisher mögliche GVZ-Privatruf (= Einzelruf auf Pager von jedem AdF mit der Euromessage-Rufnummer xxxx) ist ab nicht mehr Teil von Dienstleistungsvertrag GVZ mit Swissphone Wireless. Zusatzdienst «Pager-Privatruf» von Swissphone Wireless Wünscht eine Feuerwehr-Organisation oder ein AdF die Funktion «Pager- Privatruf», so kann dieser Zusatzdienst Einzelruf bei der Swissphone Wireless abonniert werden. Dieser Zusatzdienst beinhaltet den Einzelruf auf Pager von jedem AdF mit der TPS-Rufnummer xxxx. Nachdem die notwendigen Anpassungen umgesetzt sind, kann dieser Zusatzdienst im Administrationssystem LODUR (Modul Alarmierung) abonniert werden. Die Zusatzkosten gehen zu Lasten der Feuerwehr oder des Teilnehmers.
12 INFORMATION «PAGER-SMS-FALLBACK» Ab wird von der ELZ parallel zu jeder Alarmmeldung an das primäre Alarmierungsmittel Pager auch eine SMS an eine bestimmte SMS- Zieladresse versandt. In der Regel ist das SMS-Ziel das Handy vom AdF. Alternativ kann es auch die neue Pager-Funktion «SMS-Fallback» sein. Zusatzdienst «Pager-SMS-Fallback» von Swissphone Wireless Wünscht eine Feuerwehr-Organisation oder ein AdF die Funktion «Pager- SMS-Fallback», so kann dieser Zusatzdienst SMS Fallback bei der Swissphone Wireless abonniert werden. Mit diesem Zusatzdienst wird die Alarmmeldung bei ungenügendem POCSAC-Empfang via SMS empfangen. Nachdem die notwendigen Anpassungen umgesetzt sind, kann dieser Zusatzdienst im Administrationssystem LODUR (Modul Alarmierung) abonniert werden. Die Zusatzkosten gehen zu Lasten der Feuerwehr.
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