Allgemeine Informationen gem. Wertpapieraufsichtsgesetz 2007

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1 Allgemeine Informationen gem. Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 Bankdaten Raiffeisenverband Salzburg egen Schwarzstraße Salzburg Telefon: Fax: Homepage: FN: 38219f, LG Salzburg BIC: RVSAAT2S DVR-Nr.: in der Folge als Raiffeisenbank bezeichnet Inhalt: I. Die Raiffeisenbank 2 1.) Konzession 2 2.) Kommunikation mit der Raiffeisenbank 2 II. Dienstleistungen der Raiffeisenbank im Anlagebereich 2 1.) Angebotene Dienstleistungen 2 a) Beratung des Kunden 2 b) Wertpapiererwerb/-verkauf 2 c) Wertpapierverwahrung und -verwaltung samt Führung des Verrechnungskontos 3 d) Vermögensverwaltung 3 e) Geschäfte in anderen Finanzinstrumenten 3 2.) Risikohinweise 3 3.) Information der Kunden 3 III. Durchführung von Kundenaufträgen (Durchführungspolitik) 3 1.) Anwendungsbereich 3 2.) Durchführung 4 3.) Durchführungskriterien 4 4.) Ausführungsplätze 4 a) Regelmäßige Ausführungsplätze 4 b) Besondere Ausführungsplätze 4 c) Restriktionen 5 5.) Weisung des Kunden 5 6.) Allgemeiner Hinweis - Ausführungsplätze/Börsenplätze 5 7.) Zusammenlegung und Zuordnung von Aufträgen 5 IV. Interessenskonflikte 5 V. Finanzielle Anreize 5 1.) Grundsätzliches zu Vergütungen für den Vertrieb von Produkten 5 2.) Informationen zu Einzelheiten 6 VI. Verwahrung von Wertpapieren für Kunden 7 1.) Drittverwaltung 7 2.) Sammelverwahrung 7 3.) Verwahrung im Ausland 7 4.) Information über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung 7 a) Informationen 7 b) Einlagensicherung 7 c) Anlegerentschädigung 8 d) Abgrenzung Einlagensicherung - Anlegerentschädigung 9 5.) Pfand- und Zurückbehaltungsrecht 9 VII. Vertragsbedingungen und Kosten 9 1.) Depotvertrag 9 2.) Preise und Kosten 10 3.) Fremdwährungstransaktionen 10 4.) Zusätzliche Steuern und Aufwendungen 10 5.) Zahlungen des Kunden 10 VIII. Beschwerden 10 Stand 8/2015 Seite 1 von 24

2 Diese "Allgemeinen Informationen gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz" dienen dem Zweck, den Kunden über Umstände zu informieren, die für ihn im Anlagegeschäft bzw. bei Geschäften in Finanzinstrumenten mit der Raiffeisenbank wesentlich sein können. Diese Informationen können aber die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen nicht ersetzen. I. Die Raiffeisenbank 1.) Konzession Der Raiffeisenbank wurde von der österreichischen Finanzmarktaufsicht, Praterstraße 23, 1020 Wien, eine Konzession zur Erbringung von Bankdienstleistungen erteilt, die die Raiffeisenbank auch zu Geschäften mit ihren Kunden im Anlage- und Wertpapiergeschäft berechtigt. 2.) Kommunikation mit der Raiffeisenbank Im Verkehr mit ihren Kunden bedient sich die Raiffeisenbank der deutschen Sprache. Allgemein stehen dem Kunden neben dem persönlichen Gespräch während der Öffnungszeiten der Bankstellen die am Deckblatt angeführten Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit der Raiffeisenbank offen. Rechtlich relevante Korrespondenz zwischen der Raiffeisenbank und ihren Kunden werden jedoch - soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde - schriftlich abgewickelt. II. Dienstleistungen der Raiffeisenbank im Anlagebereich 1.) Angebotene Dienstleistungen Im Bereich des Anlage- und Wertpapiergeschäfts bietet die Raiffeisenbank folgende Dienstleistung an: a) Beratung des Kunden Analyse der Kundenbedürfnisse (wie Kenntnisse und Erfahrungen, finanzielle Verhältnisse und Anlageziele) und Empfehlungen passender Produkte primär von Unternehmen der Raiffeisen Bankengruppe, z.b. Eigene Emissionen Emissionen der Raiffeisen Bankengruppe Fonds der Raiffeisen Bankengruppe Geldmarktinstrumente der Raiffeisen Bankengruppe Die Raiffeisenbank verfügt bei diesen Produkten der Raiffeisen Bankengruppe über tiefgehende Informationen, wie z.b. über die aktuelle Managementstrategie bei Fonds und kann ihren Kunden daher zu diesen Produkten Detailinformationen bieten. Neben der detaillierten Beratung hinsichtlich der verschiedenen Anlageprodukte der Raiffeisen Bankengruppe hat die Raiffeisenbank auch die Möglichkeit, ihren Kunden allgemeine Informationen über Fremdprodukte zu verschaffen. Die von der Raiffeisenbank bei der Kundenberatung vorgeschlagene Anlagestrategie richtet sich ganz nach den individuellen Verhältnissen des Kunden und bezieht seine Anlageziele, seine finanziellen Verhältnisse und seine Risikobereitschaft ein. Die Anlagestrategie wird an die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden angepasst. Vermögensberater/-verwalter (Vermittler) Werden Depots von einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder einer Wertpapierfirma im Sinne des WAG 2007 (nachfolgend jeweils als Vermittler bezeichnet) vermittelt, so werden diesbezüglich die Beratung des Kunden bzw. die Abgabe von Empfehlungen ausschließlich vom Vermittler vorgenommen. Die Raiffeisenbank trägt keine Verpflichtung zur Beratung des Kunden oder zur Prüfung der Eignung bzw. Angemessenheit des Produktes oder der Dienstleistung für Kunden. b) Wertpapiererwerb/-verkauf Die Raiffeisenbank bietet ihren Kunden die Möglichkeit, Anlageprodukte zu erwerben und zu verkaufen. Je nach Produkt tritt die Raiffeisenbank hierbei selbst als Verkäufer oder Käufer auf oder schließt das vom Kunden gewünschte Geschäft auf dessen Rechnung mit einem Dritten ab, wobei häufig auch andere Partner zwischengeschaltet werden müssen, an die der Kundenauftrag weitergeleitet wird. Stand 8/2015 Seite 2 von 24

3 c) Wertpapierverwahrung und -verwaltung samt Führung des Verrechnungskontos Die Raiffeisenbank verwahrt Wertpapiere für ihre Kunden, wofür sie sich regelmäßig professioneller Drittverwahrer bedient. d) Vermögensverwaltung Die Raiffeisenbank übernimmt Vermögen ihrer Kunden zur weiteren Verwaltung entsprechend den Weisungen der Kunden oder nach eigener Entscheidung, jeweils unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse, der Anlageziele, sowie der Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden. e) Geschäfte in anderen Finanzinstrumenten Die Raiffeisenbank bietet ihren Kunden die Möglichkeit, auch andere Finanzinstrumente wie z.b. Kurssicherungsinstrumente, Devisentermingeschäfte, Swaps zu erwerben oder zu verkaufen. Je nach Produkt tritt die Raiffeisenbank hierbei selbst als Verkäufer oder Käufer auf oder schließt das vom Kunden gewünschte Geschäft auf dessen Rechnung mit einem Dritten ab, wobei häufig auch andere Partner zwischengeschaltet werden müssen, an die der Kundenauftrag weitergeleitet wird. 2.) Risikohinweise Eine allgemeine Beschreibung der Finanzinstrumente, die grundsätzlich Gegenstand der von der Raiffeisenbank angebotenen Dienstleistungen sein können, findet sich in den Informationsbroschüren (Chancen und Risiken in der Geldanlage bzw. Risikohinweise für derivative Finanzinstrumente), die dem Kunden soweit relevant zusammen mit den vorliegenden "Allgemeinen Informationen gem. Wertpapieraufsichtsgesetz 2007" ausgehändigt werden. Auf Verlangen, jedenfalls aber sofern erforderlich werden dem Kunden vor Erbringung einer entsprechenden Dienstleistung von der Raiffeisenbank persönlich weitere Risikohinweise zu einzelnen Finanzinstrumenten ausgehändigt. 3.) Information der Kunden Die Kunden der Raiffeisenbank werden über Dienstleistungen, die die Raiffeisenbank für sie erbringt, auch im Anlagebereich laufend unter Beachtung der diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften informiert. Insbesondere werden Abrechnungen über Geschäfte in Finanzinstrumenten unverzüglich, längstens binnen eines Geschäftstages nach vollständiger Abwicklung des Kundenauftrages, dem Kunden auf dem mit ihm dafür vereinbarten Weg (postalisch, schalterlagernd, via Kontoauszugsdrucker oder elektronisch) zur Verfügung gestellt. Aufstellungen über die für den Kunden verwahrten Wertpapiere werden diesem - sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist - für jedes Kalenderjahr im Laufe des ersten Quartals des Folgejahrs zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Vermögensverwaltung hat der Kunde das Recht, Portfolio-Informationen alle drei Monate anstatt halbjährlich zu erhalten. III. Durchführung von Kundenaufträgen (Durchführungspolitik) Die Raiffeisenbank hat Grundsätze festgelegt, wie sie Aufträge ihrer Kunden auszuführen gedenkt, um zu den für die Kunden besten Ergebnissen zu kommen. Diese Grundsätze werden als Durchführungspolitik bezeichnet. Kundenaufträge werden von der Raiffeisenbank - soweit der Kunde keine anderen Weisungen erteilt - auf Grundlage dieser Durchführungspolitik durchgeführt. Nachstehend erfolgt eine Darstellung der wesentlichen Inhalte der Durchführungspolitik. In der Durchführungspolitik werden auch im Voraus geeignete Ausführungsplätze (z.b.: Börse) für eine bestimmte Kategorie von Kundenaufträgen vorgesehen. Der konkrete Ausführungsplatz wird anlässlich der Auftragserteilung an Raiffeisen Salzburg festgelegt. 1.) Anwendungsbereich Die Durchführungspolitik gilt für Wertpapieraufträge über den Kauf/die Zeichnung oder Verkauf aller Arten von Finanzinstrumenten im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes, die die Raiffeisenbank für ihre Kunden durchführt. Vereinbaren Raiffeisenbank und Kunde einen fixen Preis, kommt ein Kaufvertrag zustande. Auf diese Kaufverträge zwischen Raiffeisenbank und Kunden, wie z.b. Fixkursgeschäfte (Festpreisgeschäfte) über Wertpapiere oder außerbörsliche Finanzinstrumente, ist die Durchführungspolitik nicht anwendbar. Die für die Raiffeisenbank festgelegten Grundsätze zur Durchführung von Kundenaufträgen (Durchführungspolitik) mit Ausnahme von Fixkursgeschäften gelten sinngemäß auch im Rahmen von mit der Raiffeisenbank geschlossenen Vermögensverwaltungsverträgen. Stand 8/2015 Seite 3 von 24

4 2.) Durchführung Alle durch Kunden erteilten Wertpapieraufträge werden im bestmöglichen Interesse des Kunden, unter Berücksichtigung der nachfolgend angeführten Grundsätze von der Raiffeisenbank als Kommissionär (gegebenenfalls auch mit Selbsteintritt) durchgeführt. Wo dies zweckmäßig ist wird die Raiffeisenbank den Kundenauftrag an Dritte (Finanzdienstleistungsunternehmen, wie beispielsweise Banken, Broker, Fondsgesellschaft/Depotbanken oder Wertpapierfirmen) zur Durchführung unter Beachtung der Durchführungspolitik der Raiffeisenbank weiterleiten. Darunter fallen derzeit insbesondere Institute der Raiffeisen Bankengruppe, die Deutsche Bank AG, die Ceros Vermögensverwaltung AG, sowie die Commerzbank Frankfurt. Hierbei kann die Raiffeisenbank in Ausnahmefällen Wertpapieraufträge auch direkt an die Wiener Börse weiterleiten, wenn dies zur Vereinfachung der Abwicklung oder aus anderen Gründen sinnvoll erscheint. 3.) Durchführungskriterien Für die Erzielung der für die Kunden auf Dauer bestmöglichen Ergebnisse sind für die Raiffeisenbank folgende Kriterien relevant: Kurs/Preis Kosten Verlässlichkeit und Sicherheit Schnelligkeit Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung Art und Umfang des Auftrages Das für den Kunden günstigste Ergebnis wird vor allem durch das Gesamtentgelt (das Gesamtentgelt ergibt sich aus Kurswert inklusive aller Gebühren, Provisionen, Stückzinsen und Steuern) bestimmt, das der Kunde bei Verkauf erzielen bzw. bei Kauf aufzuwenden hat. Hinsichtlich der anderen Kriterien wird das Gewicht auf Schnelligkeit und hohe Wahrscheinlichkeit der Ausführung gelegt, wobei vertretbare zeitliche Verzögerungen in Kauf genommen werden. 4.) Ausführungsplätze a) Regelmäßige Ausführungsplätze Aktien, ETFs, Derivate, sonstige Beteiligungspapiere, börsliche Optionen und Futures Auf Basis der vorstehend beschriebenen Gewichtung der Kriterien werden Aufträge vorrangig am jeweiligen Haupthandelsplatz, einem anderen regulierten Markt oder multilateralem Handelssystem ausgeführt, da hier unter Berücksichtigung der Liquidität der Märkte regelmäßig eine den gewichtigen Ausführungskriterien entsprechende Ausführung möglich ist. Haupthandelsplatz ist jene Börse, an der in der Regel der größte Handelsumsatz (ermittelt auf Basis des Umsatzvolumens des Vormonats) stattfindet. Damit ist regelmäßig die höchste Ausführungswahrscheinlichkeit und Wahrscheinlichkeit der besten Preisbildung gegeben. Aufträge werden regelmäßig an den jeweils führenden Börsen des betreffenden Landes (z.b. Wien, Frankfurt, Stuttgart, London, New York, Näheres siehe Beilage "Ausführungsplätze") ausgeführt. Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine Zu o. a. Produkten wird neben dem Kriterium des Gesamtentgeltes auch die Ausführungswahrscheinlichkeit stärker berücksichtigt. Derartige Geschäfte können auch in Form von Fixkursgeschäften abgewickelt werden. Bei Anleihen ist dies der Regelfall. Die Durchführungspolitik ist im Falle von Fixkursgeschäften nicht anwendbar. Die Durchführung von außerbörslichen Geschäften erfolgt vorwiegend über den Kundenhandel. Börsliche Geschäfte werden über den Haupthandelsplatz (Näheres siehe Beilage "Ausführungsplätze") durchgeführt. Sonderfall bei bestehenden Positionen Wurde ein Wertpapier an einem Börsenplatz gekauft, der außerhalb des Landes des Haupthandelsplatzes liegt, so wird beim Verkauf dieser Position der Börsenplatz der zu Grunde liegenden Kauforder herangezogen. Ausnahme: In Deutschland wird bei Positionen, welche ursprünglich über eine Regionalbörse erworben wurden, immer Börse Frankfurt (Parkett/Specialist) vorgeschlagen. Gelangen Wertpapiere über Lieferungen in das Depot, erfolgt der Verkauf an der Handelsbörse, die bei der Lieferung angegeben wurde. Ansonsten erfolgt der Verkauf über den Haupthandelsplatz. Wertpapierfonds Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilsscheinen erfolgt über die jeweilige Depotbank des Wertpapierfonds, da hier die Kursbildung gemäß Investmentfondsgesetz bzw. des Immobilieninvestmentfondsgesetz den objektiv fairsten Preis ergibt, oder über Fondshandelsplattformen. b) Besondere Ausführungsplätze Kundenaufträge können außerhalb von geregelten Handelsplätzen durchgeführt werden, wenn andernfalls die Ausführung und Abwicklung unwahrscheinlich wäre. Stand 8/2015 Seite 4 von 24

5 c) Aus rechtlichen oder markttechnischen Gründen kann es bei einzelnen Titeln wie auch Märkten zu Restriktionen bei der Ordererteilung kommen. Aufgrund dieser Restriktionen sind bestimmte Wertpapiere sowie einzelne Börsen nicht verfügbar oder für Privatkunden nicht zugänglich. Im Rahmen der Auftragsausführung werden die Kunden in geeigneter Form über bestehende Restriktionen aufmerksam gemacht. 5.) Weisung des Kunden Der Kunde kann den Ausführungsplatz für ein Einzelgeschäft bestimmen, wodurch die Raiffeisenbank von der Verpflichtung befreit ist, den Auftrag entsprechend ihrer Durchführungspolitik auszuführen. Die Raiffeisenbank weist ausdrücklich darauf hin, dass durch eine Weisung des Kunden die Raiffeisenbank davon abgehalten werden kann, im Rahmen der gegenständlichen Durchführungspolitik für den Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. 6.) Allgemeiner Hinweis - Ausführungsplätze/Börsenplätze Aufträge mit Börsenplätzen, welche von Raiffeisen Salzburg nicht bedient werden können, müssen abgelehnt werden. 7.) Zusammenlegung und Zuordnung von Aufträgen Unter bestimmten Voraussetzungen kann es im Kundeninteresse liegen, dass die Raiffeisenbank mehrere Aufträge zusammenfasst. Eine solche Zusammenlegung wird nur dann vorgenommen, wenn im Zuge der Auftragsausführung kein Nachteil zu erwarten ist. IV. Interessenskonflikte Die Raiffeisenbank hat Leitlinien für den Umgang mit Interessenskonflikten festgelegt. Diese Leitlinien sollen verhindern, dass ein Interessenskonflikt, der zwischen einem Kunden auf der einen Seite und der Raiffeisenbank oder einem ihrer Mitarbeiter oder einem Unternehmen, das von der Raiffeisenbank kontrolliert wird, auf der anderen Seite oder auch zwischen Kunden der Raiffeisenbank entsteht, den Interessen des Kunden schadet. Die Grundzüge dieser Leitlinien sehen wie folgt aus: Oberster Grundsatz ist die Vermeidung von Interessenskonflikten. Hierfür ist in jeder Raiffeisenbank ein Compliance-Verantwortlicher eingesetzt, der bei unvermeidbaren Interessenskonflikten für eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Abwicklung des Anlagegeschäftes Sorge trägt und den Geschäftsleitern regelmäßig berichtet. Bei der Erbringung von Beratungsleistungen wird ausschließlich auf das Kundeninteresse Bedacht genommen. Der allfällige Eigenhandel der Raiffeisenbank erfolgt getrennt vom Kundenhandel. Bei knappheitsbedingten Interessenskonflikten (d.h. es liegen mehr Kundenaufträge vor als tatsächlich erfüllt werden können) werden klar formulierte, vor Zuteilung aufgestellte Prinzipien (z.b. Prioritätsprinzip oder Aufteilung pro rata) angewendet, um unsachliche Bevorzugungen einzelner Kunden hintan zu halten. Die Festsetzung von Preisen bei eigenen Produkten erfolgt immer auf Grundlage der aktuellen Marktverhältnisse. Die Raiffeisenbank hat Vertraulichkeitsbereiche definiert, um einen Informationsaustausch zwischen Personen, deren Tätigkeit einen Interessenskonflikt nach sich ziehen könnte, zu verhindern. Sollte im Einzelfall ein Informationsaustausch zwischen den definierten Bereichen, die einen Interessenskonflikt nach sich ziehen könnten, unumgänglich sein, wird dies dem Compliance-Verantwortlichen gemeldet, der dann die entsprechenden Maßnahmen setzt. In der Raiffeisenbank ist organisatorisch sichergestellt, dass jeder ungebührliche Einfluss auf die Art und Weise, in der Wertpapierdienstleistungen erbracht werden, vermieden wird. Beteiligungen, die Anlass für allfällige Interessenskonflikte nach den Bestimmungen des Börsengesetzes sein könnten, werden auf der Internetseite der Raiffeisenbank offen gelegt. Es erfolgen laufend Schulungen der Mitarbeiter der Raiffeisenbank. Informationen über die Leitlinien für den Umgang mit Interessenskonflikten im Rahmen eines Vermögensverwaltungsauftrages erhält der Kunde auf Wunsch in der Raiffeisenbank. Sollte trotz der oben genannten Maßnahmen ein Interessenskonflikt nicht vermeidbar sein, wird die Raiffeisenbank den Kunden entweder generell oder aktuell vor der Auftragserteilung informieren, sodass der Kunde im Wissen um den Interessenskonflikt seine Entscheidung treffen kann. V. Finanzielle Anreize 1.) Grundsätzliches zu Vergütungen für den Vertrieb von Produkten Die Raiffeisenbank erhält für das Angebot einer breiten Produktpalette (grundsätzliche Erwerbs- und Rückgabemöglichkeit) an sich, laufende Kundenbetreuung, Weiterbildungsmaßnahmen und Informationsaufbereitung von einigen Partnern, deren Produkte die Raiffeisenbank vertreibt, Vergütungen. Diese werden benötigt, um die Erwerbsmöglichkeit an sich, die Qualität der Beratung und die Information an den Kunden hoch zu halten bzw. weiter zu steigern. Die Höhe der laufenden Provisionen hängt von der Art des Produktes und vom Emittenten oder Zwischenhändler ab. Stand 8/2015 Seite 5 von 24

6 Die Raiffeisenbank legt hohen Wert auf eine bedarfsgerechte Kundenberatung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Risikostreuung. Aus diesem Grund ist gewährleistet, dass auch bei unterschiedlichen Vergütungen für Produkte ein bedarfsgerechtes Angebot des Beraters erfolgt. Die Raiffeisenbank erhält regelmäßig derartige Provisionen, unter anderem von folgenden Partnern: Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlagegesellschaft, Raiffeisen Kapitalanlagegesellschaft, Raiffeisen Immobilienkapitalanlagegesellschaft, Fremdfondsgesellschaften, Raiffeisen Centrobank, andere Emissionshäuser; Ausgabeaufschlagvergütung: bis zur Höhe des vollen Ausgabeaufschlages Regelmäßige Bestandsbonifikation: Bei Fonds bis zur vollen Höhe der jährlichen Verwaltungsgebühr vom Wert der Bestände; bei Produkten von Emissionshäusern (z.b. Deutsche Bank) eine jährliche prozentuelle Vergütung vom Wert der Bestände Bei Wertpapieremissionen erhält die Raiffeisenbank unter Umständen vom Emittenten oder dessen Vertriebspartner eine Verkaufsprovision. Vergütungen an Vermittler: In der Zusammenarbeit mit Vermittlern bestehen Kooperationsvereinbarungen, die Provisionsvergütungen beinhalten können. Diese können unter anderem folgende Vergütungen der Raiffeisenbank an den Vermittler umfassen: Ausgabeaufschlagvergütung - bis zur vollen Höhe des Ausgabeaufschlags Wertpapierkäufe und -verkäufe - bis zu 0,45 % des Kurswertes Regelmäßige Bestandsbonifikation: Bei Fonds bis zur vollen Höhe der jährlichen Verwaltungsgebühr vom Wert der Bestände; bei Produkten von Emissionshäusern (z.b. Deutsche Bank) eine jährliche prozentuelle Vergütung vom Wert der Bestände Es obliegt dem jeweiligen Vermittler, seinen Kunden genaue Informationen zu derartigen Vereinbarungen und Vergütungen bekannt zu geben. 2.) Informationen zu Einzelheiten Auf Wunsch erhält der Kunde von der Raiffeisenbank bzw. gegebenenfalls vom Vermittler persönlich weitere Einzelheiten zu den vorstehend angesprochenen Provisionsvereinbarungen. Aus rechtlichen oder markttechnischen Gründen kann es bei einzelnen Titeln wie auch Märkten zu Restriktionen bei der Ordererteilung kommen. Aufgrund dieser Restriktionen sind bestimmte Wertpapiere sowie einzelne Börsen nicht verfügbar oder für Privatkunden nicht zugänglich. Im Rahmen der Auftragsausführung werden die Kunden in geeigneter Form über bestehende Restriktionen aufmerksam gemacht. Stand 8/2015 Seite 6 von 24

7 VI. Verwahrung von Wertpapieren für Kunden 1.) Drittverwahrung Wertpapiere, die die Raiffeisenbank für ihre Kunden zu verwahren hat, werden - auch um höchstmöglichen Schutz dieser Wertpapiere zu gewährleisten - an Institute, die auf die Wertpapierverwahrung spezialisiert sind (so genannte "Drittverwahrer"), weitergeleitet. Für allfällige Schäden, die durch rechtswidrige schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen der Drittverwahrer entstehen, haftet die Raiffeisenbank dem betroffenen Kunden. Sollte der Kunde der Raiffeisenbank die Wertpapierverwahrung im Rahmen seines Unternehmens beauftragen, ist die Haftung der Raiffeisenbank allerdings auf die sorgfältige Auswahl des Drittverwahrers beschränkt. Sollte trotz sorgfältiger Auswahl dennoch einmal der Fall eintreten, dass ein Drittverwahrer insolvent wird, kann die Raiffeisenbank die Ausfolgung der Wertpapiere, die sie dem Drittverwahrer zur Verwahrung übergeben hat, verlangen. 2.) Sammelverwahrung Wertpapiere, die die Raiffeisenbank für ihre Kunden zu verwahren hat, werden gemeinsam mit den gleichen Wertpapieren anderer Kunden verwahrt (so genannte "Sammelverwahrung"). Da jeder Kunde (auch im Falle der Insolvenz der Raiffeisenbank bzw. des Drittverwahrers) die Möglichkeit hat, die Ausfolgung seines Anteils an den in Sammelverwahrung befindlichen Wertpapieren zu verlangen, verursacht die Sammelverwahrung für den Kunden keine besonderen Risiken. 3.) Verwahrung im Ausland Es kann erforderlich sein, Wertpapiere durch Drittverwahrer im Ausland, insbesondere auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, verwahren zu lassen. Damit unterliegen sie den Rechtsvorschriften jenes Staates, in dem sie verwahrt werden. Diese Rechtsvorschriften können sich von den in Österreich geltenden Vorschriften erheblich unterscheiden und weisen nicht notwendigerweise das gleiche Schutzniveau auf. 4.) Information über Einlagensicherung und Anlegerentschädigung a) Informationen Die Raiffeisenbank unterliegt uneingeschränkt den Bestimmungen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz - ESAEG zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung. Sie ist Mitglied der für die gesetzliche Einlagensicherung und Anlegerentschädigung der Raiffeisen Bankengruppe zuständigen Österreichischen Raiffeisen-Einlagensicherung egen. Der Homepage der Österreichischen Raiffeisen-Einlagensicherung egen ( sind die erforderlichen Informationen für - die Einleger, insbesondere Informationen über die Bestimmungen für das Verfahren zur Erstattung von Einlagen und die Bedingungen der Einlagensicherung, und - die Anlegerentschädigung zu entnehmen. Die wesentlichen Inhalte des ESAEG sind nachstehend zusammengefasst. Im Übrigen verweisen wir auf die gesetzlichen Bestimmungen, die wir auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen. b) Einlagensicherung Umfang der Einlagensicherung Die Einlagen (das sind Einlagen und Guthaben auf Konten oder Sparbüchern, wie z.b. Gehalts-, Spar- und Pensionskonten, sonstige Girokonten, Festgelder oder Kapitalsparbücher) natürlicher Personen und nicht natürlicher Personen sind pro Einleger mit einem Höchstbetrag von EUR ,- gesichert, unabhängig davon, ob es sich dabei um eine private oder berufliche Einlage handelt. Bei der Berechnung der gedeckten Einlagen sind erstattungsfähige Einlagen nicht zu berücksichtigen, soweit ihnen Verbindlichkeiten des Einlegers gegenüber der Raiffeisenbank gegenüberstehen, die gemäß gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen aufrechenbar sind und die vor oder spätestens zum Zeitpunkt des Eintritts des Sicherungsfalls fällig wurden. Der Höchstbetrag bezieht sich immer auf ein Kreditinstitut (auch wenn dieses unter unterschiedlichen Marken auftritt). Stand 8/2015 Seite 7 von 24

8 Gemeinschaftskonten, Treuhandkonten Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von EUR ,- für jeden Einleger. Es ist für die Berechnung der erstattungsfähigen Einlagen der einzelnen Einleger der auf jeden Einleger entfallende Anteil an den Einlagen des Gemeinschaftskontos zu berücksichtigen, wenn die Einleger des Gemeinschaftskontos der Raiffeisenbank besondere Regelungen für die Aufteilung der Einlagen schriftlich übermittelt haben. Haben es die Einleger unterlassen, Regelungen für die Aufteilung der Einlagen auf dem Gemeinschaftskonto an die Raiffeisenbank schriftlich zu übermitteln, so sind die Einlagen des Gemeinschaftskontos zu gleichen Teilen auf die Einleger zu verteilen. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehr Personen als Gesellschafter einer offenen Gesellschaft, einer Kommanditgesellschaft, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer diesen Gesellschaftsformen entsprechenden Gesellschaft nach dem Recht eines Mitgliedstaats oder eines Drittlands verfügen können, werden bei der Berechnung der erstattungsfähigen und gedeckten Einlagen zusammengefasst und als Einlage eines Einlegers behandelt. Bei offengelegten Treuhandkonten gelten die Treugeber als Einleger. Temporär höhere Einlagen Unter besonderen, nachstehend zusammengefassten Voraussetzungen sind temporär höhere Einlagen bis zu einem Gesamtauszahlungsbetrag von EUR ,- gesichert: 1) Die Einlagen und resultieren aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien oder knüpfen an Lebensereignisse des Einlegers an und erfüllen soziale, im Gesetz vorgesehene Zwecke wie Abfertigungsleistungen, Leistungen aus Sozialplänen, Vergleichs- und/oder Sonderzahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Pensionskassenverträgen, Leistungen izm Heirat (Ausstattung gem ABGB) oder Scheidung, oder stammen aus Versicherungsleistungen, Entschädigungen, Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen im Zusammenhang mit erlittenen Beeinträchtigungen der körperlichen und/oder geistigen Unversehrtheit oder aus Straftaten Dritter, oder resultieren aus gerichtlich oder im Vergleichsweg zuerkannten Ausgleichszahlungen für eine zu Unrecht erfolgte strafrechtliche Verurteilung, 2) der Sicherungsfall tritt innerhalb von zwölf Monaten nach Gutschrift des Betrags oder nach dem Zeitpunkt, ab dem diese Einlagen auf rechtlich zulässige Weise übertragen werden können, ein. Für die Zuerkennung der erhöhten Sicherungsleistung ist ein gesonderter Antrag des Kunden innerhalb von zwölf Monaten erforderlich. Ausnahmen von der Einlagensicherung Die in 10 ESAEG vorgesehenen Ausnahmen von der Einlagensicherung werden im Folgenden vereinfacht dargestellt. Nicht gesichert sind insbesondere Einlagen von Kredit- und Finanzinstitutionen, Versicherungsunternehmen sowie von Wertpapierfirmen, Einlagen von Pensions- und Rentenfonds sowie von Organismen zur gemeinsamen Wertpapierveranlagung, Einlagen von Staatlichen Stellen, insbesondere von Staaten, regionalen und örtlichen Gebietskörperschaften sowie Zentralverwaltungen, Eigenmittelbestandteile, Schuldverschreibungen sowie Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechsel eines Kreditinstitutes, Einlagen, die im Zusammenhang mit Transaktionen entstanden sind, aufgrund deren Personen wegen Geldwäsche rechtskräftig verurteilt worden, Einlagen, bei denen bis zum Eintritt eines Sicherungsfalls die Identität ihres Inhabers niemals gemäß den 40 bis 41 BWG festgestellt wurde, es sei denn, die Identifizierung gemäß den 40 bis 41 BWG wird innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls nachgeholt. c) Anlegerentschädigung Umfang der Entschädigung Nach österreichischem Recht sind Wertpapiere den Anlegern von der depotführenden Bank zurückzugeben. Geldforderungen aus der Anlegerentschädigung sind sowohl bei natürlichen Personen als auch bei nicht natürlichen Personen mit höchstens EUR ,- gesichert. Forderungen von nicht natürlichen Personen sind jedoch mit 90 % der Forderung aus Wertpapiergeschäften Stand 8/2015 Seite 8 von 24

9 pro Anleger begrenzt. Forderungen, die von der Anlegerentschädigung erfasst sind Grundsätzlich sind sämtliche Forderungen gegen das Kreditinstitut aus der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren (Depotgeschäft), dem Handel des Kreditinstituts mit Geldmarktinstrumenten, Finanzterminkontrakten, Zinsterminkontrakten, Forward Rate Agreements, Zins- und Devisenswaps sowie Equity Swaps, Wertpapieren und daraus abgeleiteten Instrumenten, der Teilnahme des Kreditinstituts an der Emission Dritter (Loroemissionsgeschäft), der Hereinnahme und Veranlagung von Abfertigungsbeiträgen und Selbständigenvorsorgebeiträgen (Betriebliches Vorsorgekassengeschäft) erfasst. Ausnahmen von der Anlegerentschädigung Die in 47 ESAEG vorgesehenen Ausnahmen von der Anlegerentschädigung werden im Folgenden vereinfacht dargestellt. Nicht gesichert sind insbesondere Forderungen aus Wertpapiergeschäften von Kredit- und Finanzinstitutionen, Versicherungsunternehmen sowie von Wertpapierfirmen, von Pensions- und Rentenfonds sowie von Organismen zur gemeinsamen Wertpapierveranlagung, von staatlichen Stellen, insbesondere von Staaten, regionalen und örtlichen Gebietskörperschaften sowie Zentralverwaltungen, von Eigenmittelbestandteilen, Schuldverschreibungen sowie Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechsel eines Kreditinstitutes von dem Kreditinstitut nahestehenden Personen, wie Geschäftsleitern, Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates, persönlich haftende Gesellschafter (bei Personengesellschaften des Handelsrechts), Rechnungsprüfer der Bank und Personen, die mind. 5 % Kapital der Bank halten, auch wenn diese Personen in ihrer Funktion für verbundene Unternehmen der Bank tätig sind (ausgenommen bei unwesentlichen Beteiligungen), von Angehörigen der dem Kreditinstitut nahestehenden Personen sowie Dritte, falls der nahe Angehörige oder der Dritte für Rechnung der dem Kreditinstitut nahestehenden Personen handelt, von anderen Gesellschaften, die verbundene Unternehmen ( 244 UGB) des Kreditinstitutes sind, in Zusammenhang mit Transaktionen, auf Grund derer Personen in einem Strafverfahren wegen Geldwäscherei rechtskräftig verurteilt worden sind, für die der Forderungsberechtigte auf individueller Basis Zinssätze oder andere finanzielle Vorteile erhalten hat, die zu einer Verschlechterung der finanziellen Lage des Kreditinstitutes oder der Wertpapierfirma beigetragen haben, von Unternehmen, die die Voraussetzungen für große Kapitalgesellschaften im Sinne des 221 Abs. 3 UGB erfüllen. d) Abgrenzung Einlagensicherung - Anlegerentschädigung Es besteht kein Anspruch auf Doppelentschädigung dadurch, dass für ein und dieselbe Forderung Entschädigung nach den Bestimmungen der Einlagensicherung und der Anlegerentschädigung ausbezahlt wird. Forderungen aus durch die Einlagensicherung gedeckte Guthaben von Konten sind aus der Einlagensicherung zu entschädigen. Salzburger Kundengarantiegemeinschaft: Die Raiffeisen Salzburg Kundengarantiegemeinschaft ist eine freiwillige Einlagensicherungseinrichtung des Raiffeisenverbandes Salzburg mit 59 Salzburger Raiffeisenbanken. Sie sichert alle Kundeneinlagen über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus. Spareinlagen, Kontoguthaben und eigene Wertpapiere sind unabhängig von Betragsgrenzen und unabhängig von der gesetzlichen Einlagensicherung bis zur Höhe der gemeinsamen wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Mitgliedsbanken abgesichert. 5.) Pfand- und Zurückbehaltungsrechte Werte, die der Raiffeisenbank zur Verwahrung übergeben wurden, unterliegen einem Pfand- und Zurückbehaltungsrecht der Raiffeisenbank zur Besicherung aller Forderungen, die der Raiffeisenbank gegen den Kunden zustehen. Drittverwahrer können an den von Ihnen verwahrten Wertpapieren Pfandrechte im Hinblick auf die den Drittverwahrern im Zusammenhang mit der Verwahrung der Wertpapiere entstehenden Forderungen (insbesondere Verwahrungsentgelte) geltend machen. Stand 8/2015 Seite 9 von 24

10 VII. Vertragsbedingungen und Kosten 1.) Depotvertrag Zusammen mit diesen "Allgemeinen Informationen gem. Wertpapieraufsichtsgesetz 2007" erhält der Kunde vor der Eröffnung eines Wertpapierdepots das Muster eines Depotvertrages, den er mit der Raiffeisenbank bei Interesse an Wertpapiergeschäften mit der Raiffeisenbank abzuschließen hätte. 2.) Preise und Kosten Aus dem Preisblatt, das dem Kunden zusammen mit diesen "Allgemeinen Informationen gem. Wertpapieraufsichtsgesetz 2007" ausgehändigt wird und das Teil des Depotvertrages wird, sind die für Dienstleistungen im Wertpapierbereich von der Raiffeisenbank in Rechnung gestellten Entgelte ersichtlich. Neben den im Preisblatt ausgewiesenen Entgelten der Raiffeisenbank fallen im Rahmen von Wertpapiergeschäften noch Barauslagen an, die die Raiffeisenbank in Ausführung der Kundenaufträge an Dritte zu bezahlen hat (insbesondere fremde Spesen, Kaufpreis oder Kurs erworbener Wertpapiere und Entgelte eingeschalteter Broker). Auch diese Barauslagen sind vom Kunden zu tragen. 3.) Fremdwährungstransaktionen Ist es im Rahmen eines der Raiffeisenbank erteilten Auftrags erforderlich, Zahlungen in Fremdwährung zu tätigen oder in fremder Währung eingehende Zahlungen in Euro zu konvertieren, erfolgt die Umrechnung (= "Konvertierung") durch die Raiffeisenbank anhand des marktkonformen Kurses, den die Raiffeisenbank ihren Kunden zum Abrechnungszeitpunkt allgemein in Rechnung stellt. Die anlässlich der Konvertierung anfallenden weiteren Entgelte der Raiffeisenbank sind dem Preisblatt zu entnehmen. 4.) Zusätzliche Steuern und Aufwendungen Zu berücksichtigen ist, dass dem Kunden neben den vorstehend angesprochenen Entgelten und Barauslagen weitere Kosten und Steuern (z.b. in- und ausländische Kapitalertragssteuern) entstehen können, die nicht notwendigerweise über die Raiffeisenbank gezahlt oder von ihr in Rechnung gestellt werden. Der Kunde ist für die Erfüllung seiner Abgabenverpflichtungen insbesondere in seinem Heimatland selbst verantwortlich. 5.) Zahlungen des Kunden Beträge, die der Kunde im Rahmen von Wertpapiergeschäften an die Raiffeisenbank zu zahlen hat, werden - soweit nichts anderes vereinbart wird - dem Konto des Kunden bei der Raiffeisenbank angelastet. VIII. Beschwerden Die Raiffeisenbank ist stets bemüht, die Kunden hinsichtlich ihrer Anliegen, ihrer Wünsche und Bedürfnisse in allen Belangen des Bankgeschäftes bestmöglich zu betreuen. Sollte der Kunde dennoch Grund für eine Beschwerde haben, wird die Raiffeisenbank dieser Beschwerde umgehend nachgehen. Zu diesem Zweck sollten die Kunden sich entweder an ihren Kundenberater oder - wenn auf diesem Weg keine zufrieden stellende Erledigung erreicht werden kann - an die Geschäftsleitung der Raiffeisenbank / die Beschwerdestelle der Raiffeisenbank wenden. Stand 8/2015 Seite 10 von 24

11 Beilagen Muster bzw. Kopie des Formulars "Depoteröffnung" (nur bei Depot-Neueröffnung) Preisverzeichnis Risikohinweise (soweit relevant: "Chancen und Risiken in der Geldanlage", bzw. "Risikohinweise für derivative Finanzinstrumente". Ausführungsplätze Ausführungsplätze Raiffeisen Salzburg (Stand per ) Finanzinstrumente Land Ausführungsplatz Geschäftspartner Deutschsprachiger Raum Aktien, Optionsscheine, Österreich Xetra Wien Raiffeisenbank International Börse gehandelte Fonds, Xetra Frankfurt Deutsche Bank Zertifikate und ähnliche Frankfurter Wertpapierbörse Deutsche Bank Finanzinstrumente (Parkett) Börse Stuttgart Deutsche Bank Deutschland Börse München Deutsche Bank Börse Berlin Deutsche Bank Börse Düsseldorf Deutsche Bank Börse Hannover Deutsche Bank Börse Hamburg Deutsche Bank Schweiz Swiss Exchange bzw. Virt-X Deutsche Bank Zentral- und Osteuropa Ungarn Budapest Stock Exchange Raiffeisenbank International Polen Warsaw Stock Exchange Raiffeisenbank International Russland Moscow Exchange Raiffeisenbank International Tschechien Prague Stock Exchange Raiffeisenbank International Slowakei Bratislava Stock Exchange Raiffeisenbank International Slowenien* Ljubljana Stock Exchange Raiffeisenbank International Bulgarien Bulgarian Stock Exchange Sofia Raiffeisenbank International Rumänien* Bucharest Stock Exchange Raiffeisenbank International Kroatien* Zagreb Stock Exchange Raiffeisenbank International Serbien Belgrade Stock Exchange Raiffeisenbank International Bosnien* Börse Sarajevo bzw. Banja Luka Raiffeisenbank International Estland Tallinn Stock Exchange Raiffeisenbank International Litauen Vilnius Stock Exchange Raiffeisenbank International Ukraine außerbörslich Raiffeisenbank International Westeuropa Italien Borsa Italia (Milano) Deutsche Bank Frankreich Euronext Paris Deutsche Bank Niederlande Euronext Amsterdam Deutsche Bank Belgien Euronext Brussels Deutsche Bank Portugal Euronext Lissabon Deutsche Bank Schweden Stockholm Stock Exchange Deutsche Bank Finnland Helsinki Stock Exchange Deutsche Bank Dänemark Copenhagen Stock Exchange Deutsche Bank Spanien Madrid Stock Exchange Deutsche Bank Griechenland Athen Stock Exchange Deutsche Bank Norwegen Oslo Stock Exchange DNB Markets Oslo Großbritannien LSE International Order Book Deutsche Bank Irland Irish Stock Exchange Deutsche Bank Asien Hongkong Hongkong Stock Exchange Raiffeisenbank International Japan Tokio Stock Exchange Raiffeisenbank International Singapur Singapur Stock Exchange Raiffeisenbank International Südkorea Seoul Stock Exchange Raiffeisenbank International Indonesien Indonesia Stock Exchange Raiffeisenbank International Thailand Bangkok Stock Exchange Raiffeisenbank International Taiwan* Taiwan Stock Exchange Credit Suisse Malaysia* Bursa Malaysia Deutsche Bank Philippinen* Philippine Stock Exchange Deutsche Bank Israel Tel Aviv Stock Exchange Raiffeisenbank International Türkei* Istanbul Stock Exchange Raiffeisenbank International Stand 8/2015 Seite 11 von 24

12 Übersee und Sonstige Aktien, Optionsscheine, New York Stock Exchange Ceros Vermögensverwaltung AG Börse gehandelte Fonds American Stock Exchange Ceros Vermögensverwaltung AG Zertifikate und ähnliche USA Nasdaq Ceros Vermögensverwaltung AG Finanzinstrumente Nasdaq NMS Ceros Vermögensverwaltung AG OTC Bulletin Board Ceros Vermögensverwaltung AG Kanada Toronto Stock Exchange Deutsche Bank Vancouver Stock Exchange Deutsche Bank Mexiko* Bolsa Mexicana de Valores Deutsche Bank Brasilien* Bolsa de Valores de Sao Paolo Deutsche Bank Australien Sydney Stock Exchange Deutsche Bank Neuseeland Wellington Stock Exchange Deutsche Bank Südafrika Johannesburg Stock Exchange Deutsche Bank Finanzinstrumente Land Ausführungsplatz Geschäftspartner Börsegehandelte Deutschland EUREX Commerzbank derivate Produkte USA CBOE Chicago Stock Exchange Ceros Vermögensverwaltung AG PHOE Philadelphia Stock Ex. Ceros Vermögensverwaltung AG Frankreich Euronext Raiffeisen Centrobank Großbritannien LIFE Raiffeisen Centrobank Finanzinstrumente Land Ausführungsplatz Geschäftspartner Fonds RSI Fonds Fondsgesellschaft Raiffeisen Salzburg Invest RCM-Fonds Fondsgesellschaft Raiffeisenbank International JPM Fleming Fondsgesellschaft JP Morgan Asset Management Fonds restliche Fonds Fondsgesellschaft Raiffeisenbank International Finanzinstrumente Land Ausführungsplatz Geschäftspartner Anleihen Österreich Börse Wien Raiffeisenbank International Deutschland Deutsche Börsen Deutsche Bank Schweiz Swiss Exchange Deutsche Bank Luxemburg Bourse de Luxembourg Deutsche Bank *Aufgrund abwicklungstechnischer bzw. steuerrechtlicher Besonderheiten derzeit nur auf Anfrage. Stand 8/2015 Seite 12 von 24

13 General Information according to securities law 2007 Bankdaten Raiffeisenverband Salzburg egen Schwarzstraße Salzburg Telefon: Fax: Homepage: Trade register no.: 38219f LG Salzburg County Court BIC: RVSAAT2S DVR-No.: named "Raiffeisen Bank" in the following Content: I. The Raiffeisen Bank 14 1.) Licence 14 2.) Communication with the Raiffeisen Bank 14 II. Investment services of the Raiffeisen Bank 14 1.) Services offered 14 a) Customer advisory services 14 b) Purchase / sale of securities 14 c) Custody of securities and securities management incl. maintenance of a clearing account 15 d) Asset management 15 e) Businesses in other financial instruments 15 2.) Risk notes 15 3.) Information of customers 15 III. Execution of customer orders (Best execution policy) 15 1.) Application 15 2.) Best Execution 16 3.) Best Execution Factors 16 4.) Execution Venues 16 a) Standard execution venues 16 b) Special execution venues 17 c) Notice regarding restrictions 17 5.) Instruction of customer 17 6.) General note on execution venues / stock exchanges 17 7.) Consolidation and allocation of orders 17 IV. Conflicts of interests 17 V. Financial incentives 18 1.) General provisions on the refund for the distribution of products 18 2.) Information on details 18 VI. Custody of securities for customers 19 1.) Third party custody 19 2.) Collective custody 19 3.) Custody abroad 19 4.) Information on deposit protection and investor compensation 19 a) Information 19 b) Deposit Protection 19 c) Investor Compensation 21 d) Differentiation Deposit Protection - Investor Compensation 21 5.) Lien and right of retention 22 VII. Contract conditions and costs 22 1.) Deposit agreement 22 2.) Prices and costs 22 3.) Foreign currency transactions 22 4.) Additional taxes and fees 22 5.) Payments of the customer 22 VIII. Complaints 22 Stand 08/2015 Seite 13 von 24

14 Information on translation: The depositor confirms that he has read and understood this translation and acknowledges that the present English translation of the General Information is for his information only. The terms are translated freely from the German original. Should there be any disputes regarding this document Raiffeisen Bank is not bound to this translation, only the German text version applies. This "General Information according to securities law" has been published to inform the customer of circumstances that can be important for his investment business in financial instruments conducted in cooperation with the Raiffeisen Bank. However, this information can not replace the necessary contractual agreement. I. The Raiffeisen Bank 1.) Licence The Raiffeisen Bank has been granted a license for the provision of financial services, which entitles the Raiffeisen Bank to conduct investment and securities business with its customers. 2.) Communication with the Raiffeisen Bank The language of communication between the Raiffeisen Bank and its customers shall be German. Besides a personal meeting during the opening hours the customer can contact the Raiffeisen Bank as mentioned on the cover sheet. Legally relevant correspondence between the Raiffeisen Bank and its customers will be made in writing - if nothing else is agreed upon. II. Investment services of the Raiffeisen Bank 1.) Services offered The Raiffeisen Bank offers the following investment and securities business services: a) Customer advisory services Analysis of customers needs (e.g. knowledge and experience, financial situation and investment goals) and recommendations of matching products primarily of companies of the Raiffeisen Banking Group, such as Own issues Issues of the Raiffeisen Banking Group Investment funds of the Raiffeisen Banking Group Money Market Instruments of the Raiffeisen Banking Group The Raiffeisen Bank has in-depth information on these products of the Raiffeisen Banking Group, such as the current management strategy of the funds, and is able to offer detailed information on these products to its customers. Besides the detailed advice regarding various investment products of the Raiffeisen Bank Group the Raiffeisen Bank is also able to provide general information on third party products to its customers. The management strategy proposed by the Raiffeisen Bank is based upon the individual circumstances of the customer and considers his investment goals, financial situation and readiness to assume risks. The investment strategy will be matched to the knowledge and experience of the customers. Investment counsellors / Asset Managers (Agents) If deposits are arranged by a securities service company or a securities company as defined in WAG 2007 (in the following named "Agent"), the agent is exclusively responsible for the advising of the customer and the recommendation of products. The Raiffeisen Bank is not obliged to advise the customer or to verify the appropriateness or the adequacy of the products or of the service for the customer. b) Purchase / sale of securities The Raiffeisen Bank offers its customers the possibility to purchase and to sell investment products. Depending on the products the Raiffeisen Bank itself acts as seller or buyer or conducts Stand 08/2015 Seite 14 von 24

15 the desired trade on behalf of the customer at its account with a third party, whereas it may be necessary to interpose other partners, to which the customer order is forwarded. c) Custody of securities and securities management incl. maintenance of a clearing account The Raiffeisen Bank keeps the securities on behalf of its customers, wherefore it regularly chooses a professional external custodian. d) Asset Management The Raiffeisen Bank accepts the assets of its customer for further custody according to the orders of the customers or at its own discretion, always considering the financial situation, investment goals as well as the knowledge and experience of the customer. e) Businesses in other financial instruments The Raiffeisen Bank offers its customers the possibility to buy or sell other financial instruments, such as products to hedge against exchange rate volatility, forward exchange transactions and swaps. Depending on the products the Raiffeisen Bank itself acts as seller or buyer or conducts the desired trade on behalf of the customer at its account with a third party, whereas it may be necessary to interpose other partners, to which the customer order is forwarded. 2.) Risk notes A general description of the financial instruments, that can basically be the subject of the services offered by the Raiffeisen Bank, can be found in the information brochures ("Chances and Risks of Investments" and "Risk Notes of Derivative Financial Instruments"), which have been handed out to the customer together with this document. Upon request, but whenever necessary before rendering corresponding orders, further risks notes will be handed out to the customer by the Raiffeisen Bank. 3.) Information of customers The customers of the Raiffeisen Bank are informed about services, which the Raiffeisen Bank renders for them, also in the investment field, always considering the legal regulations. Especially the settlement of businesses in financial instruments will be forwarded to the customer through the agreed channel (by post, pick-up at the counters, via statement printer or electronically) immediately, at the latest one bank working day after the final clearing of the customer order. Statements on the securities held in custody for the customer will be - if not agreed differently with the customer - made available for the customer for each year during the first quarter of the succeeding year. As part of the Asset Management Service the customer is entitled to receive portfolio information every three months instead of semi-annually. III. Execution of customer orders (Best execution policy) Raiffeisen Bank has defined guidelines how it plans to execute orders in order to achieve the best possible result for its customers. These guidelines are called "Best Execution Policy (BEP)". Customer orders will be executed by Raiffeisen Bank on the basis of BEP - unless customers give divergent instructions. In the following you will find a description of the contents of BEP. BEP proposes suitable execution venues/stock exchanges for different kinds of customer orders in advance. A precise execution venue/stock exchange will be defined when placing an order with Raiffeisen Bank. 1.) Application In accordance with WAG 2007 (securities law) BEP will be applied to securities purchases/subscriptions and sales orders of all kinds of financial instruments executed by Raiffeisen Bank. In case a customer and Raiffeisen Bank agree upon a fixed price, a purchase agreement comes into effect. BEP is not applicable for these kinds of purchase agreements between customers and Raiffeisen Bank such as fixed-rate orders (fixed-price orders) of securities or OTC financial instruments. BEP can also be applied - mutatis mutandis - within the scope of asset management agreements concluded with Raiffeisen Bank (except for fixed-rate orders). Stand 08/2015 Seite 15 von 24

16 2.) Best execution All securities orders submitted by the customers are executed by the Raiffeisen Bank as commission agent (if necessary also as own-name transaction) in the best possible interest of the customer, subject to the guidelines stated below. All security orders submitted by the customers are executed in the best possible interest of the customers, considering the following principles of the Raiffeisen Bank acting as commission agent (if necessary also as own-name transaction). In cases where this is advisable the Raiffeisen Bank will forward the customer order to a third party (financial service providers such as banks, brokers, fund management companies/depository banks or security companies) for execution, taking into account the BEP of the Raiffeisen Bank. At present especially institutes of the Raiffeisen Banking Group, of Deutsche Bank AG, of Ceros Vermögensverwaltung AG and of Commerzbank AG, Frankfurt, fall under this regulation. In special cases the Raiffeisenbank can place orders direct at the Vienna Stock Exchange. The reason for this is mostly to simplify the execution and settlement of the trade. 3.) Best execution factors In order to obtain the best possible results for the customers in perpetuity, the following factors are relevant for the Raiffeisen Bank: Rate / Price Costs Reliability and security Speed Probability of execution and clearing Type and complexity of order The best possible result for the customer is determined particularly by the total charges (total charges are the market value inclusive of all fees, commissions, item costs and taxes) which the customer can achieve in case of a sale and has to pay in case of a purchase. Regarding other factors the stress is laid on the speed and high probability of execution, whereas reasonable temporary delays are accepted. 4.) Execution venues a) Standard execution venues Stocks, ETFs, Derivatives, other equity papers, market options and futures Based on the above described weighting of factors orders are executed preferentially at the respective main market place, another regulated market or a multi-lateral market system, as, considering the liquidity of the markets, an execution corresponding to the important execution criteria is possible. Main market place is the stock exchange with the largest trading turnover (calculated on the basis of the trade volume of the prior month). This ensures the highest execution and the best pricing probability on a regular basis. Orders are being executed on a regular basis at the respective main stock exchanges of the country involved (e.g. Vienna, Frankfurt, Stuttgart, London, New York, details can be found in the attached leaflet "execution venues"). Bonds, certificates and warrants For these instruments besides the criteria of the total charges, the execution probability is especially considered.the trade can be effected at a fixed price what for bonds is usual. In case of a fix price order the best execution policy is inapplicable. The execution of OTC transactions takes place primarily through the customer trading desk of the Raiffeisenverband Salzburg On-market trades will be placed via the main trading place (details can be found in the attached leaflet "execution venues"). Special case for existing positions If a security is bought at a stock exchange, which lies outside the country of the main trading place, the same stock exchange will be used if the position is sold again. For a position which was bought on a regional exchange in Germany, the Frankfurt Stock Exchange will always be recommended in such cases. If securities are added to the depot through delivery they will be sold at the exchange which was stated by the delivering counterparty. Otherwise they will be sold at the main trading venue. Stand 08/2015 Seite 16 von 24

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