1. Ziele für die Mitwirkung und Mitbestimmung in den Werkstätten

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1 Positionspapier der LAG WR NRW Ziele für die Mitwirkung und Mitbestimmung in den Werkstätten 1.1. Die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung wird in allen Werkstätten angewendet, beachtet und gelebt. Die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung wird nicht in allen Werkstätten konsequent beachtet. Das muss anders werden. Beispielhafte Maßnahme: Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW bringt ein Infoblatt für Gruppenleiter/innen und Einrichtungsleiter/innen zur Mitwirkung heraus. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW motiviert und unterstützt ihre Werkstatträte ihre Rechte einzufordern und bei Bedarf einzuklagen Die Werkstätten-Mitbestimmungs-Verordnung ist eingeführt. Die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung muss nach über 13 Jahren überarbeitet werden. Dabei ist das Positionspapier des BVWR zur Weiterentwicklung der WMVO als Grundlage zu nehmen. Was muss neu in eine Werkstätten-Mitbestimmungs- Verordnung aufgenommen werden? Mitbestimmung Mitbestimmung bei der Einstellung von Fachpersonal Ermöglichung der Bildung von Werkstatträten in Zweigwerkstätten und die Bildung eines Gesamt- Werkstattrates. Das Recht, dass sich Werkstatträte überregional (landesund bundesweit) organisieren und vernetzen können. Auch für diesen Teil der Arbeit des Werkstattrates muss die Freistellung verankert sein. Das muss auch für die Seite 1 von 6

2 Vertrauenspersonen gelten. Die Kosten sollen zusätzlich refinanziert werden. Geklärtes Budget für den Werkstattrat. Der WR bekommt ein Budget von mindestens 0,27 pro Kalendertag pro Beschäftigten. Das Budget muss in das neue Jahr übertragbar sein. Die Menschen im Berufsbildungsbereich sollen mit in diese Berechnung einbezogen werden. Diese Kosten sollen von der Arbeitsagentur übernommen werden Alle Beschäftigten haben 35 Tage Urlaub unabhängig vom Grad einer Behinderung. In den Werkstätten gibt es einen unterschiedlichen Urlaubsanspruch. Wir wollen, dass der Urlaub einheitlich auf dem genannten Niveau ist. Jubiläumsurlaub soll extra dazu gezählt werden Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf haben ihren festen Platz in der WfbM. Das Angebot Fördergruppen wird in den Werkstätten für behinderte Menschen bundesweit angeboten Die Zusammenarbeit mit den Schwerbehinderten Vertretungen wird verbessert Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW hat mit der Landesgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen einen regelmäßigen Austausch und es besteht ein guter Kontakt auf Augenhöhe. Seite 2 von 6

3 2. Ziele zur Überwindung von Arm trotz Arbeit. Die LAG setzt sich dafür ein, dass jeder und jede Beschäftigte in einer WfbM von seiner/ihrer Arbeit leben kann. Kleine Schritte in diese Richtung sind die folgenden Ziele: 2.1. Bei der Grundsicherung oder bei der Kostenbeteiligung zum Wohnheimplatz ist der Grundlohn (z.z. 76,- Euro) statt 1/8 des Eckregelsatzes zuzüglich 25% des übersteigenden Einkommens, anrechnungsfrei Sonderzahlungen sind jährlich in Höhe von mindestens 100% des jeweiligen Monatslohns anrechnungsfrei. Der Entscheidungs-Spielraum der Kostenträger muss im Sinne der Betroffenen genutzt werden Jede(r) der/die in einer Werkstatt in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis arbeitet erhält pro Arbeitstag ein freies Mittagessen, dass nicht auf das Einkommen angerechnet wird Zuzahlungen zur Krankenkasse, und Zuzahlungen für Medikamente sind erst ab 1.000,- Euro monatlichen Nettoverdienst zu leisten. Arbeit soll sich wieder lohnen Die Vermögensfreigrenze wird von Euro auf 5.000,- Euro angehoben Das Arbeitsförderungsgeld von 26 Euro wird auf 52 Euro erhöht. In einem neuen Bundesteilhabegesetz sollen viele von unseren Zielen eingearbeitet werden. Seite 3 von 6

4 3. Ziele zum Angebot in einer Werkstatt für behinderte Menschen Eine gute WfbM macht folgendes aus: Die Arbeit ist auf die Menschen ausgerichtet und nicht nur auf das Arbeitsergebnis Vielfältige und individuelle Arbeitsangebote sind vorhanden Sie ist nicht überbelegt Sie bietet eine Tagesstruktur mit Lebensqualität Sie vermittelt positive Motivation statt negativem Arbeitsdruck. Besitzt gut ausgebildetes Fachpersonal Ist ausgestattet mit begleitenden Diensten wie Sozialdienst und psychologischen Dienst Sie verfügt über ausreichende und ordentlich ausgestattete Sanitärbereiche Gerechte Bezahlung Arbeitsbegleitende Maßnahmen und Bildungsangebote Angebot eines Fahrdienstes Bietet gute Arbeitsbedingungen für Werkstatträte 3.1. Teilzeit auf Wunsch ist für jede(n) Beschäftigte(n) möglich Das Angebot an Werkstätten für Menschen mit Behinderung bleibt flächendeckend Andere Anbieter sind keine Alternative zur WfbM, wenn Sie nicht dieselben Bedingungen und Qualitäten wie eine WfbM bieten. 3.4 Jeder und jede hat ein Anrecht auf begleitende Maßnahmen (auch für die ausgelagerten Arbeitsplätze). Seite 4 von 6

5 4. Ziele für die Bildung in der WfbM 4.1. Die berufliche Bildung schließt mit anerkannten Zertifikaten ab Fortbildungen werden regelmäßig durchgeführt und durch Teilnahmebescheinigungen nachgewiesen Fortbildungen sind attraktiv und weiterführend. Sie berücksichtigen die individuellen Interessen des Einzelnen. 4.4 Die Qualifizierungsmaßnahmen werden durch geschultes Personal durchgeführt. 4.5 Die Zusammenarbeit mit den Industrie-, Handels-und Handwerkskammern, Volkshochschulen und anderen Bildungsträgern wird gesucht. 5. Ziele zum Übergang in den 1. Arbeitsmarkt Erworbene Ansprüche auf EU-Rente müssen erhalten bleiben. (Vorschlag BvWR) 5.2. Die Rückkehr in eine Werkstatt für behinderte Menschen ist immer möglich Die bereits geleisteten Werkstattjahre sind bei einer Rückkehr anzurechnen. 5.4 Eine Begleitung durch den Integrationsassistenten wird drei Jahre angeboten und bei Bedarf darüber hinaus 5.5. Die Anreize für Firmen, Beschäftigte aus einer WfbM einzustellen, sollen unter strengen Auflagen(Schutz vor Ausbeutung) erhöht werden.. Seite 5 von 6

6 6. Ziele für den Umgang mit älteren Beschäftigten 6.1 Das Entgelt wird wegen Alter oder behinderungsbedingten Leistungsabfall nur um einen geringeren Betrag geschmälert (Besitzstandswahrung). 6.2 Für Beschäftigte im Alter gibt es auf Wunsch besondere Teilzeitangebote, um sich langsam in die Rente schleichen zu können. Wir können uns vorstellen, dass Extrapunkte im Entgeltsystem als Altersbonus eingeführt werden. Bedingt durch die Behinderung kann das Alter früher einsetzen. Das ist zu berücksichtigen. Uns ist wichtig, dass ältere Beschäftigte nicht ausgeschlossen werden. Einstimmig verabschiedet in Münster am 25. August Seite 6 von 6

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