Vorsorgevollmacht Beratung, Errichtung, Beglaubigung

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1 Vorsorgevollmacht Beratung, Errichtung, Beglaubigung Betreuungsverfügung Patientenverfügung Constanze Maag Landratsamt Bodenseekreis 1

2 Wofür sollte ich Vorsorge treffen? Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. 2

3 Ich habe doch Angehörige Tatsächliche Versorgungsmaßnahmen können von Angehörigen erbracht werden. Aber: Keine rechtliche Vertretung unter Angehörigen o in rechtlichen Angelegenheiten, zb bei Behörden, Versicherungen, Banken, Ärzten Weder Ehegatte noch Kinder haben eine gesetzliche Grundlage, einen volljährigen Menschen zu vertreten. 3

4 Möglichkeiten der Vorsorge Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung 4

5 Die Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine bestimmte Person zur Vertretung in bestimmten Angelegenheiten ermächtigt, 167 BGB. Der Bevollmächtigter wird rechtsgeschäftlich bestellter Vertreter. Geschäftsfähigkeit, 104 BGB muss vorliegen Vollmachtnehmer ist zur Übernahme nicht verpflichtet Keine geschäftsmäßige Bevollmächtigung 5

6 Inhalt der Vollmacht / bmj Regelung der Gesundheitssorge Regelung des Aufenthaltes Regelung der Vermögenssorge (Bankvollmacht reicht zb nicht aus für Steuererklärungen etc.) Vertretung bei Gerichten und Behörden Bestellung eines Unterbevollmächtigten Öffnen der Post 6

7 Beispiel mehrere Bevollmächtigte: Mehrere Einzelvertretungsberechtigte: A B C Mehrere gemeinsam Vertretungsberechtigte: A+B+C Mehrere Ersatzbevollmächtigte: A B C 7

8 Mehrere Vollmachten Zeitlich unterschiedlich erteilte Vollmachten mit gleichem Aufgabenkreis o Alle Vollmachten sind zunächst wirksam Vermutung: o In der jüngeren Vollmacht liegt ein Widerruf der früher erteilten Besser: Altvollmachten ggf widerrufen Falls nicht zu klären: Bestellung eines Betreuers. 8

9 Erteilung der Vollmacht Durch Übergabe: Vollmacht gilt sofort. Durch Verwahrung bei sich und Erklärung ggü dem Bevollmächtigten Vollmacht unter aufschiebender Bedingung o Eintritt der Bedingung muss nachgewiesen werden. o Bedingung im Innenverhältnis aufnehmen 9

10 Überwachung der Vollmacht Durch Vollmachtgeber, solange er dazu in der Lage ist Durch Überwachungsbevollmächtigten Durch Überwachungsbetreuer / Kontrollbetreuer Durch betreuungsgerichtliche Genehmigungspflichten bei freiheitsentziehenden Maßnahmen 10

11 Innenverhältnis zur Vorsorgevollmacht Auftrag 662 BGB VG kann Weisungen erteilen Geregelt werden kann: o Bedingung für den Eintritt der Wirksamkeit der Vollmacht o Verhältnis mehrerer Bevollmächtigter o Bedingung für den Fall des Eintritts der Ersatzbevollmächtigung o Berechtigung zur Vornahme von Schenkungen 11

12 Muster Innenvereinbarung Vereinbarung zur Vorsorgevollmacht vom. Mit meinem Bevollmächtigten.. wird vereinbart: - (Ersatzbevollmächtigte) - Oder: - Erstbevollmächtigter ist A. - Sollte er nicht in der Lage sein, die Vollmacht für mich auszuüben, tritt an seine Stelle als Ersatzbevollmächtigter B - Sollte der Ersatzbevollmächtigte B. nicht in der Lage sein. - (Mehrere Bevollmächtigte) - A,B und C sind jeweils einzelvertretungsberchtigte Vollmachtnehmer. Sie sollen untereinander die einzelnen Maßnahmen abstimmen - A,B und C sind gemeinsam vertretungsberechtigt. - Der Bevollmächtigte handelt gemäß meinen Verfügungen. - Ich wünsche, dass.. 12

13 Ist eine bestimmte Form erforderlich? 1) Vollmacht ist grundsätzlich formlos gültig. 2) Schriftform zu Beweiszwecken erforderlich: Handschriftlich Schreibmaschine, Computer Dritter setzt Schreiben auf Vordruckmuster zb bmj, Vorsorgemappe KSR usw. 13

14 Ist eine bestimmte Form erforderlich? 3) Öffentliche Beglaubigung bei Behörde/Landratsamt a) Bezeugt Echtheit der Unterschrift. b) Sie erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Vollmacht. c) Geschäftsfähigkeit wird nicht geprüft Beweisfunktion Anerkennung im Rechtsverkehr Erforderlich bei Ausschlagung einer Erbschaft, Grundbucheintragungen, Melderegister 14

15 Ist eine bestimmte Form erforderlich? 4) Öffentliche Beglaubigung bei Notar 15

16 Ist eine bestimmte Form erforderlich? 4) Notarielle Beurkundung bei Notar Eine Vollmacht muss/soll notariell beurkundet sein bei: unwiderruflichen Vollmachten ( Verzicht auf Widerruf) bei Grundstücksgeschäften bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit bei Errichtung der Vollmacht bei Aufnahme von Verbraucherdarlehensvertrag sinnvoll, wenn Sie ein Handelsgewerbe betreiben Kosten richten sich nach Vermögenswert 16

17 Vollmacht und Banken Banken erkennen Vorsorgevollmachten teilweise nicht an: o Hinweis auf eigene Formulare o Nur bei Aussenvollmachten kann Bank prüfen, ob die Vollmacht ev. widerrufen wurde. Empfehlung: Aussenvollmacht: VV wird ggü Drittem erklärt, er besitzt Urkunde Innenvollmacht: VN besitzt VV und legt sie Drittem ggü vor. o Bankvollmachten zusätzlich erteilen! 17

18 Wo bewahre ich die Vollmachtsurkunde auf? - Verwahrung der Vollmacht an Ort, den der Bevollmächtigte kennt. - Praktische Bedenken, Vollmacht wird nicht gefunden. - Übergabe der Urschrift an Bevollmächtigten - VN kann von Vollmacht sofort Gebrauch machen - Übergabe treuhänderisch an einen Dritten - Urschrift wird treuhänderisch einem Dritten übergeben. - Nachweis der eingetretenen Bedingung 18

19 Ab wann und wie lange gilt die Vollmacht? 1) Ab Ausstellung und Aushändigung an den VN 2) Widerruf möglich 3) Ev. Widerruf durch Gericht möglich bei Missbrauch 4) Endet mit Todeseintritt 5) Kann über den Tod hinaus erstellt werden 19

20 Vorteile und Gefahren einer Vollmacht Vorteile: o Hohes Maß an Selbstbestimmung o Anweisungen möglich o Keine gerichtliche Beaufsichtigung Gefahren: o Keine Kontrolle, Missbrauch möglich! o Vollmachten nur an Vertrauenspersonen 20

21 Die rechtliche Betreuung nach 1896 ff BGB 1. Eine rechtliche Betreuung wird von Gesetzes wegen eingerichtet, wenn ein Volljähriger krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen und keine Vollmacht erteilt wurde. 2. Krankheiten: Geistige Behinderung Psychische Beeinträchtigung Organisches leiden / Koma Demenz 21

22 Verfahrensgrundsätze Die Sachliche Zuständigkeit liegt beim Betreuungsgericht Amtsgerichts in Baden Notariate in Württemberg - Das Verfahren beginnt auf eigenen Antrag bei Gericht oder Anregung durch Dritte. - Die Betreuungsbehörde wird im Verfahren hinzugezogen. - Richterliche Anhörung - Ärztliches Gutachten - Einrichtung einer Betreuung durch richterlichen Beschluss - Rechtsmittel möglich 22

23 Auswahl Betreuer Entscheidung trifft Betreuungsrichter Bei Anhörung wird der Betroffene gefragt, wen er als Betreuer wünscht. Betreuungsverfügung möglich, unabhängig von Geschäftsfähigkeit Werden keine Vorschläge gemacht, sollen Angehörige bevorzugt werden Betreuerbestellung ohne eigene Zustimmung ist nicht möglich Ehrenamt vor beruflicher Betreuung Kosten Berufsbetreuer von ca. EUR 600,- bis EUR 3.400,- jährlich 23

24 Pflichten gegenüber dem Gericht Der Betreuer ist dem Betreuungsgericht ggü zur Auskunft verpflichtet. Er hat rglm. über seine Tätigkeit zu berichten. Vor vielen Entscheidungen muss eine richterliche Genehmigung eingeholt werden. Er hat jährliche Berichte vorzulegen und über das Vermögen des Betreuten Buch zu führen. 24

25 Rechtsstellung des Betreuten Betreuer ist gesetzlicher Vertreter Betreuter bleibt geschäftsfähig. Geschäftsfähigkeit ist die Möglichkeit, rechtlich eigenverantwortlich zu handeln. Betreuer kann neben Betreutem rechtlich wirksam handeln. 25

26 Aufgabenkreise Vermögenssorge Gesundheitssorge Aufenthaltsbestimmung Postkontrolle Ev. einzeln bezeichneten Angelegenheiten 26

27 Betreuungsverfügung Sie können im Vorfeld festlegen, wer als Betreuer gewünscht wird. Die Betreuungsverfügung ist unabhängig von der Geschäftsfähigkeit Vorschlag ist verbindlich, wenn das Wohl des Betreuten nicht gefährdet ist Negativbestimmung soll beachtet werden Betreuer muss zur persönlichen Betreuung in der Lage sein. 27

28 Patientenverfügung 1901a ff BGB Ein Volljähriger bestimmt im Voraus für den Fall, daß er in eine ärztliche Maßnahme nicht mehr einwilligen kann, in welche Eingriffe er einwilligt oder nicht VN/Betreuer prüft im späteren Fall, ob diese Festlegungen dann die aktuelle Situation betreffen VN/Betreuer hat dem Willen des Betroffenen Geltung zu verschaffen PV ist jederzeit widerruflich 28

29 Patientenverfügung VN/Betreuer hat dann nicht mehr die Aufgabe, selbst eine Entscheidung zu treffen sondern hat dafür Sorge zu tragen, dass die vorherige Entscheidung des Patienten umgesetzt wird. Die ärztliche Maßnahme sollte möglichst genau bestimmt sein Arzt prüft, welche Behandlung notwendig ist und gleicht dies mit der PV ab. Unterschiedliche Meinung: Genehmigung des Betreuungsgericht einholen 29

30 Ansprechpartner im Landratsamt Bezirk Überlingen o Constanze Maag, Tel.: , constanze.maag@bodenseekreis.de Bezirk Tettnang, Kressbronn o Annett Navarra, Tel.: , annett.navarra@bodenseekreis.de Bezirk Friedrichshafen, Meckenbeuren o Ugur Sahin, Tel.: , ugur.sahin@bodenseekreis.de 30

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