Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung AWA-PTB-Gespräch Geeicht auf Sachsen!
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- Holger Böhme
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1 Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung AWA-PTB-Gespräch 2015 Geeicht auf Sachsen!
2 Inhalt Werbeblock Rechtliche Grundlage der Verwenderanzeige Anzeigemöglichkeiten Aktueller Stand der Anzeigen Eingabeerleichterung durch QR-Code Instandsetzer rechtliche Grundlagen und Änderungen Instandsetzer Meldeplattform und Suchmöglichkeiten Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
3 Werbeblock -> Fachinformation -> Allgemeine Fachinformationen Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
4 Werbeblock Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
5 Werbeblock Facebook Nutzung auch ohne Anmeldung möglich! Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
6 Rechtliche Grundlage der Verwenderanzeige Anzeigepflicht ( 32 Abs. 1 MessEG) Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet, hat diese der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestens sechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen (gilt nicht für Zusatzeinrichtungen). Anzugeben sind 1. die Geräteart, 2. der Hersteller, 3. die Typbezeichnung, 4. das Jahr der Kennzeichnung des Messgerätes sowie 5. die Anschrift desjenigen, der das Messgerät verwendet Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
7 Rechtliche Grundlage der Verwenderanzeige Anzeigepflicht ( 32 Abs. 2) Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte Verpflichteter hat der zuständigen Landesbehörde 6 Wochen nach Inbetriebnahme des ersten Messgerätes einer Messgeräteart die Messgeräteart(en) die Anschrift des Verpflichteten zu melden + die Übersicht der verwendeten Messgeräte (Angaben wie in Abs. 1) der zuständigen Behörde auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung zu stellen Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
8 Rechtliche Grundlage der Verwenderanzeige Anzeigepflicht ( 32 Abs. 3) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden stellen sicher, dass eine zentrale, benutzerfreundliche Möglichkeit zur Erfüllung der Anzeigepflicht auf elektronischem Weg oder per Telefax sowie eine einheitliche Postadresse zur Verfügung stehen. Die Behörden bestätigen den Eingang der Anzeigen Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
9 Rechtliche Grundlage der Verwenderanzeige Anzeigepflicht 32 Abs. 3) Telefax sowie eine einheitliche Postadresse Geschäftsstelle der AGME c/o Deutsche Akademie für Metrologie beim Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht Franz-Schrank-Str München Fax: +49 (0) Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
10 Rechtliche Grundlage der Verwenderanzeige Infoblätter siehe Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
11 Verwenderanzeige gemäß 32 MessEG Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
12 Verwenderanzeige gemäß 32 MessEG Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
13 Aktueller Stand der Anzeigen Geräteart Wasserzähler Elektrizitätszähler - Wechselstrom Wärmezähler Gaszähler Messwandler Mengenumwerter für Gas Handelswaage (III) / Grobwaage (IIII) Höchstlast kleiner 60 kg Gasdruckregelgerät Präzisionswaage (II) Handelswaage (III) / Grobwaage (IIII) Höchstlast zwischen 60 kg und 3000 kg Elektrizitätszähler - Gleichstrom Gewichts- und/oder Preisauszeichnungswaage Brennwertmessgerät für Gas Handelswaage (III) / Grobwaage (IIII) Höchstlast größer 3000 kg Sonstige Selbsttätige Waage Gesamtergebnis Ergebnis Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
14 Aktueller Stand der Anzeigen Geräteart Messgeräteliste nein ja Gesamt Feinwaage (I) 1 1 Gewichts- und/oder Preisauszeichnungswaage 5 5 Handelswaage (III) / Grobwaage (IIII) Höchstlast größer 3000 kg Handelswaage (III) / Grobwaage (IIII) Höchstlast kleiner 60 kg Handelswaage (III) / Grobwaage (IIII) Höchstlast zwischen 60 kg und 3000 kg Präzisionswaage (II) Sonstige Selbsttätige Waage 1 1 Gesamtergebnis Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
15 Aktueller Stand der Anzeigen Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
16 Eingabeerleichterung durch QR-Code Wie kann man die Eingabe für den Verwender erleichtern? Wie kann man die Datenqualität verbessern? Wie kann man die Auswahl der Geräteart erleichtern? Wo ist die Geräteart definiert? Welchen Herstellernamen trägt man ein (Typenschild, Bedienungsanleitung, Zulassung)? Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
17 Eingabeerleichterung durch QR-Code Wo ist die Geräteart definiert? Keine Definition im MessEG und in der MessEV! Die Eichbehörden haben eine Liste abgestimmt. Momentan stehen 52 Gerätearten zur Auswahl Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
18 Eingabeerleichterung durch QR-Code Übersicht und Suche in den Gerätearten Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
19 Eingabeerleichterung durch QR-Code Der Hersteller kann einen QR-Code generieren und auf dem Messgerät oder der Bedienungsanleitung aufbringen. Beispiel eines Links mit Verwenderadresse C6DE383A7ED74AA1DC382D5CA9E73198&rq_TargetPageGuid=A D41FE28A8C8DDBE7B9B32A821AFB5F2C3D9714C&rq_MenuGuid =BD139C515B35AF EEC EB3E03443&rq_Template Key= &rq_custom_geraeteart=37&rq_custom_hersteller= E &rq_custom_typ=4D617869&rq_custom_b undesland= e&rq_custom_name=4c65686d616e6e& rq_custom_strasse= &rq_custom_hausnr=3141&rq_custom_ ort= &rq_custom_mail= e E616D652E6465&rq_custom_plz= &rq_custom _jahr=3135#{1} Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
20 Eingabeerleichterung durch QR-Code Wie wird der QR-Code erzeugt? Auf der Anzeigeseite wird es eine Schaltfläche zur Linkerzeugung mit den eingetragenen Daten geben. Dieser Link kann in einen QR-Code-Generator kopiert werden. Im Internet gibt es viele (kostenlose) Anbieter. Der Einsatz eines QR-Code-Generators auf der Anzeigeseite wird gerade geprüft Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
21 Eingabeerleichterung durch QR-Code QR-Code Beispiele Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
22 Eingabeerleichterung durch QR-Code Ergebnis Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
23 Instandsetzer(meldung) rechtliche Grundlagen MessEV 54 Befugniserteilung an Instandsetzer Befugnis für eine bestimmte Messgeräteart (wie EO, Sachkundenachweis?) Max. Kontrollfrist festgelegt (3) Die Befugnis wird schriftlich oder durch elektronische Übersendung einer Bescheidung für bestimmte Messgerätearten erteilt. Die zuständige Behörde informiert die für die metrologische Überwachung zuständigen Behörden über die Erteilung der Befugnis. (4) Die zuständige Behörde prüft das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 2 regelmäßig nach, spätestens alle fünf Jahre Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
24 Instandsetzermeldung Neue Kennung für Instandsetzer Umstellung der Kennzeichnung innerhalb von 2 Jahren Kürzel sollte aus drei Buchstaben bestehen (AG Instandsetzer) SN Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
25 Instandsetzermeldung Kennungen der in den Ländern zuständigen Behörden Land Baden-Württemberg Bayern Berlin/Brandenburg Bremen Hamburg/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Kennung BW BY BB HB NO HE NI NW RP SL SN ST TH Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
26 Instandsetzer Öffentliche Übersicht aller Instandsetzungsbetriebe ->Adressen / Verzeichnisse -> Instandsetzer Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
27 Instandsetzer Öffentliche Übersicht der Instandsetzungsbetriebe in SN ->Partner -> Instandsetzerverzeichnis Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
28 Instandsetzer Öffentliche Übersicht der Instandsetzungsbetriebe in SN Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
29 Instandsetzermeldung Instandsetzung oder Reparatur? Instandsetzung wenn: In den Fällen des 38 MessEG (Verspätete Eichung) muss sich der Instandsetzer vom Verwender zwingend eine schriftliche Bestätigung des zuständigen Eichamtes vorlegen lassen, dass entweder der Eichantrag für das betroffene Messgerät mindestens 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist bei der Behörde eingegangen ist oder dass die Behörde das weitere Verwenden des Messgerätes nach Ablauf der Eichfrist gestattet Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
30 Instandsetzermeldung Instandsetzung oder Reparatur? Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
31 Instandsetzermeldung Welche Fristen sind zu beachten? Der Instandsetzer hat die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich, d. h. innerhalb von 7 Tagen, über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren (AG Instandsetzer). Bei Messgeräten zur Bestimmung von Geschwindigkeit und Abstand hat die Instandsetzungsbenachrichtigung innerhalb von zwei Werktagen zu erfolgen (Urteil) Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
32 Instandsetzermeldung Welche Zeichen und Stempel müssen entwertet werden? Der Instandsetzer hat Zusatzzeichen am Messgerät im Sinne der Anlage 8 Nummer 1.3 [ geeicht bis ] nach der Instandsetzung zu entwerten [und NICHT wie bisher auch den Hauptstempel] Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
33 Instandsetzermeldung Wird es Sachkundeprüfungen geben? Die AG Instandsetzer schlägt eine Online-Schulung vor. Weiterhin könnte es eine Theorieprüfung geben (Programm mit Fragenkatalog). Es wird ein Fachinterview mit der zuständigen Behörde vorgeschlagen. Nächste Sitzung der AG Instandsetzer findet am statt. Die nächste AGME-Sitzung ist am Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
34 Instandsetzermeldung Aufbewahrungsfrist für den Verwender (alle Messgerätearten) MessEG 31 Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten (2) Wer ein Messgerät verwendet, hat sicherzustellen, dass 4. Nachweise über erfolgte Wartungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe am Messgerät, einschließlich solcher durch elektronisch vorgenommene Maßnahmen, für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten nach Ablauf der nach 41 Nummer 6 bestimmten Eichfrist, längstens für fünf Jahre, aufbewahrt werden Januar 2015 Lehmann, Jörg Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung
35 Anzeigepflicht / Instandsetzermeldung AWA-PTB-Gespräch 2015 Wir sind nicht nur für die Eichung von Waagen zuständig! DANKE Geeicht auf Sachsen!
Die Eichaufsichtsbehörden informieren
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