Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung

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1 Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz als Instrument der Entlastung Aufstehen für die Pflege 13. und 14. Juni 2016, Göttingen Bernd Fischer Aufsichtsperson BGW Dresden

2 Inhalt 1. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung? 2. Wozu dient die Gefährdungsbeurteilung? 3. Was bringt Entlastung? 4. Wie entsteht eine Gefährdungsbeurteilung?

3 1. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

4 Ziele des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gesunde Mitarbeitende.

5 Rechtsvorschriften

6 Vorschriften und Regelwerke Grundgesetz Gesetze, wie Arbeitsschutzgesetz, SGB VII Verordnungen, wie Biostoff- oder Gefahrstoffverordnung UVVen wie DGUV Vorschrift 1 Richtlinien und Regeln wie TRBA 250, RKI-Richtlinien, TRGS 530

7 Aufgaben im Arbeitsschutz Arbeitsschutz organisieren Gefährdungsbeurteilung erstellen Arbeitsschutz verantwortlich gestalten Arbeitsmedizinische Vorsorge Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitstellen Team beteiligen Beschäftigte unterweisen Für sichere Geräte und Anlagen sorgen Rechtsvorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz

8 Die Gefährdungsbeurteilung Rechtsgrundlage ist das Arbeitsschutzgesetz von 1996: 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Außerdem wird die Gefährdungsbeurteilung in verschiedenen Verordnungen gefordert wie z.b. Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung, Lastenhandhabungsverordnung, Arbeitsstättenverordnung usw.

9 Grundpflichten des Unternehmers Rechtsvorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz

10 Grundpflichten des Unternehmers 1. Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren treffen 2. Gefährdungsbeurteilung 3. Unterweisung aller Beschäftigten Rechtsvorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz

11 Eine Gefährdungsbeurteilung ist.. 1. Gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers 2. Dokument über die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten 3. Maßnahmenplan für Arbeits- und Gesundheitsschutz 4. Arbeitsgrundlage des Arbeitsschutzausschusses 5. Grundlage betrieblicher Entscheidungen im Arbeitsschutz 6. in den jeweiligen Arbeitsbereichen bekannt zu machen und die Ergebnisse sind umzusetzten 7. Unterweisungsgrundlage

12 2. Wozu dient die Gefährdungsbeurteilung? 1. Rechtssicherheit 2. Mitarbeitergesundheit 3. Auswahl der richtigen Maßnahmen 4. Steuerung des Arbeitsschutzes 5. Arbeits- und Diskussionsgrundlage 6. Maßnahmen- und Finanzierungsplan 7. Unterweisungsplan

13 Wichtigste Orientierung im Arbeitsschutz Rechtsvorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz

14 3. Was bringt Entlastung? 1. Rechtssicherheit 2. Mitarbeitergesundheit 3. Risikominimierung, Störungsminimierung 4. Weniger Ausfallzeiten, mehr Personalpräsenz 5. Arbeitsmedizinische Vorsorge 6. Klarheit der Verantwortung 7. Entlastung durch Handlungssicherheit, Orientierung 8. Weniger psychische Belastung

15 3. Was bringt Entlastung? Die Gefährdungsbeurteilung und insbesondere die daraus resultierenden Maßnahmen müssen bekannt sein. Die Unterweisungsthemen müssen unmittelbar aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden. Der Unternehmer wird seiner Verantwortung gerecht und legt Maßnahmen fest.

16 4. Wie entsteht eine Gefährdungsbeurteilung? Teamwork! 1. Verantwortung des Unternehmers 2. Beratung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt 3. Zusammenarbeit mit Arbeitsbereich 4. Sicherheitsbeauftragte, andere Fachleute unterstützen 5. Mitarbeitervertretung/Betriebsrat

17 Gefährdungsbeurteilung ist zentrales Thema im Arbeitsschutzausschuss 11 ASiG: ab >20 Mitarbeiter, 4 mal jährlich!

18 Gefährdungsbeurteilung in sieben Schritten Rechtsvorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz

19 Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung (2) Schritt 1 Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen z. B.: Wohnbereich A (Arbeitsbereich) Transfer immobiler Menschen (Tätigkeit) Weitere Informationen beschaffen: Mitarbeiterbefragungen, Verbandbuch, Unfälle... Betriebliche Besonderheiten (Konzept etc.) Allgemeine Informationen (Recht, Forschung... )

20 Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung (3) Schritt 2 Gefährdungen ermitteln Liste der Gefährdungsfaktoren (ist in der GDA Leitlinie enthalten) Nur vorhandenen Gefährdungen nachgehen! Schritt 3 Gefährdungen beurteilen Riskio für die Beschäftigen abschätzen Grenzwerte und Normen einhalten

21 Mögliche Gefährdungen

22 Mögliche Gefährdungen

23 Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung (4) Schritt 4 Maßnahmen festlegen Rangfolge nach dem Arbeitsschutzgesetz 4: Gefahren an der Quelle beseitigen Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Personenbezogene Maßnahmen Verhaltensbezogene Maßnahmen Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen! (Absatz 5)

24 Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung (5) Schritt 5 Maßnahmen durchführen Gesagt ist noch nicht getan! Verantwortliche und Zeitrahmen festlegen! Mittel müssen zur Verfügung stehen! Schritt 6 Wirksamkeit überprüfen Ist die Gefährdung gebannt? Sind neue Gefahren entstanden?

25 Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung (6) Schritt 7 Gefährdungsbeurteilung fortschreiben Die Arbeitswelt ist im Wandel (Umbauten, Konzeptwechsel etc.), deshalb muss die Gefährdungsbeurteilung ständig angepasst und überprüft werden. Dokumentation: Die Ergebnisse schriftlich festhalten und allen Beschäftigten und Beteiligten transparent machen! Bringt Rechtssicherheit, Entlastung und Zufriedenheit!

26 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung Arbeitsbereich: Einzeltätigkeit: Beschäftigte: Gefährdungen ermitteln Gefährdungen beurteilen Maßnahmen festlegen / Bemerkungen Maßnahmen durchführen Wirksamkeit überprüfen Risikoklasse Schutzziele Wer? Bis wann? Wann? Ziel erreicht?

27

28 Leistungen der Prävention 1. Schriften: z.b. Gefährdungsbeurteilung Pflege 2. Seminare: z.b. für MAV/BR 3. Information, Beratung und Überwachung durch dezentrale Präventionsdienste 4. Beratungsangebote vor Ort: z.b. Strategietag Rücken, Strategietag Psyche, Arbeitssituationsanalyse (z.t. kostenpflichtig)

29 Leistungen der Rehabilitation 1. Rehabilitation/Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten 2. Wiedereingliederung/soziale und berufliche Teilhabe, Berufshilfe 3. Sekundäre Individualprävention beim Entstehen einer Haut- oder Rückenerkrankung mit allen geeigneten Mitteln (SGB VII)

30 . alles gar nicht so schwer! Die BGW ist Ihr Partner!

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